schelm » So 4. Nov 2012, 23:49 hat geschrieben:
Die Norm einer Religion ist ohne Belang für allgemeinverbindliche Normen. Erklären Sie doch mal, warum es so unabdingbar sein muß das Abschneiden der Vorhaut nicht (!) der religionsmündigen Person zu überlassen ? Wieso kann nicht selbstverständlich die Forderung der Gesellschaft an diese Gruppen gestellt werden endlich unser Grundgesetz zu respektieren ? Stehen diese Leute außerhalb des Gesetzes ? Muß deshalb das Gesetz für sie zurechtgebogen werden ? Was passiert, wenn sie die Entscheidung ihrem mündigen Nachwuchs überlassen ? Sintflut ? Hölle ? Explodieren ihnen die Köpfe, oder was ??
Freundliche Grüße, schelm
Sie beführworten die Selbstverstümmelung.
Kann doch nicht sein!
Die Beschneidung ist gefährlich und hat schlimme Folgen, sie darf nie legal werden egal aus welchem Grund.
Einerseids erklären sie die Beschneidung für einen schlimmen Eingriff mit untragbaren Folgen, und dann wollen sie sie für ab 14 jährige oder 18 jährige erlauben und auch noch Ärztlich unterstützen. Ich als Arzt würde mich dann aber auch weigern, so einen kosmetische/religiösen Eingriff zu tätigen.
Das GG hat sich übrigens seit es existiert nicht für diese Frage interessiert, noch nicht einmal Zufällig, also wars wohl nicht so dringend.
Das es nun für sie dringend erscheint, nun ich weiss nicht wie Alt sie sind, aber entweder ist dort eine Art Revanchismus aus welchem Grund auch immer, oder etwas neueres Weltfremdes , aber Koscher ist dies nicht, was sie und andere hier ablassen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.