Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
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- chianti
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Dir fehlt immer noch das wichtige Komma - ohne Komma ist es ja die säkular und individuell orientiert Gesellschaft, der etwas gelingt.
Dieser freiheitliche Gesellschaft, die Grundrechte auch der Kinder eigentlich verteidigen müsste, soll das kollektivistische - besser: das eigene Denken ausschaltende - Modell der Religiösen aufgezwungen werden. Nach dem Motto: wenn ich von meinen Gläubigen verlangen kann, ihren Kindern die halbe Penishaut wegzuschneiden und sie tun das ohne Nachdenken oder halten das gar für gut für ihre Kinder, dann kann ich alles von ihnen verlangen ...
Dieser freiheitliche Gesellschaft, die Grundrechte auch der Kinder eigentlich verteidigen müsste, soll das kollektivistische - besser: das eigene Denken ausschaltende - Modell der Religiösen aufgezwungen werden. Nach dem Motto: wenn ich von meinen Gläubigen verlangen kann, ihren Kindern die halbe Penishaut wegzuschneiden und sie tun das ohne Nachdenken oder halten das gar für gut für ihre Kinder, dann kann ich alles von ihnen verlangen ...
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
…und dieser Rat wird demokratisch durch das iranische Volk gewählt?Imam Ali Chamenei » Sa 3. Nov 2012, 01:45 hat geschrieben:
Die ist gewährleistet durch einen Rat, der den Imam absetzen kann, wenn dieser seine Pflichten vernachlässigt.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Und du meinst, in der westlichen Welt ist das anders? Wer trifft hier eigentlich solche Entscheidungen? Weisungsbefugte Fachleute oder das Volk direkt? Sagen wir, z. B. in Ausländerangelegenheiten?gallerie » Fr 2. Nov 2012, 20:27 hat geschrieben: …nun nennt sich die islamische Republik Iran auch demokratisch.
Wenn aber ein Imam weisungsbefugt ist und die Scharia/Gesetzgebung beeinflussen kann, wo bleibt da die demokratische Mitwirkung des iranischen Volkes?
Sie schufen eine Wüste und nannten es...Frieden.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
…ich meine gar nichts! Ich stelle lediglich Fragen!Jekyll » Sa 3. Nov 2012, 01:50 hat geschrieben:Und du meinst, in der westlichen Welt ist das anders?
- schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Wie auch immer. Meine eignen Schachtelsätze sind mir auch zu kompliziert.chianti » Fr 2. Nov 2012, 19:44 hat geschrieben:Dir fehlt immer noch das wichtige Komma - ohne Komma ist es ja die säkular und individuell orientiert Gesellschaft, der etwas gelingt.
Dieser freiheitliche Gesellschaft, die Grundrechte auch der Kinder eigentlich verteidigen müsste, soll das kollektivistische - besser: das eigene Denken ausschaltende - Modell der Religiösen aufgezwungen werden. Nach dem Motto: wenn ich von meinen Gläubigen verlangen kann, ihren Kindern die halbe Penishaut wegzuschneiden und sie tun das ohne Nachdenken oder halten das gar für gut für ihre Kinder, dann kann ich alles von ihnen verlangen ...

ohne Komma ist es ja die säkular und individuell orientierte Gesellschaft, der etwas gelingt.
Jein ! Aber imho im Sinne, es gelingt ihr nicht etwas ( ... ). sondern es gelingt ( anderen ) ihr etwas aufzuzwingen. Seis drum !

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- chianti
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
und zwar alle drei !!!einselfImam Ali Chamenei » Fr 2. Nov 2012, 17:37 hat geschrieben: Und jetzt schreib zum Topic.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
…du hast recht, über die Drogenkartelle in Kolumbien und über die Prostitution in Thailand können wir auch noch diskutieren…aber nicht in diesem thread Herr Imam.Imam Ali Chamenei » Sa 3. Nov 2012, 02:05 hat geschrieben: Bingo.
Fragen sollte man auch, was das für ein Staat die BRD ist, dessen kleiner Beamter in einer Landesverfassungsschutzbehörde in Erfurt den Landtag, den gesamten Bundestag, den zuständigen Landes- und Bundesminister belügen und hintergehen und eigenmächtig Ostnazis in Thüringen mit 100 000 Euro beliefern kann, damit diese genug zu Essen und noch mehr Munition zum Schiessen kaufen können, um dann über ein Jahrzehnt lang eine Bultspur quer durch Deutschland ziehen zu können.
Reiß dich mal zusammen!
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
…dann ist der Expertenrat so etwas wie in Deutschland das Bundes-Parlament?Imam Ali Chamenei » Sa 3. Nov 2012, 02:14 hat geschrieben: Der Expertenrat ist demokratisch gewählt. Das Volk wählt im Abstand von vier Jahren 86 Mitglieder des schiitischen Klerus' in dieses Gremium. Der Rat wählt den Obersten Geistlichen Führer. Er kann ihn auch vorzeitig absetzen. Wie demokratisch Iran ist, merkst Du daran, dass der Chef des Expertenrates ein Kritiker des Imams ist, Herr Rafsanjani. Seine Tochter ist zu einer Haftstrafe wegen Hetze gegen die islamische Republik Iran verurteilt worden. Ein Sohn von ihm sitzt wegen ähnlicher Delikte in Untersuchungshaft. Wir machen keine Unterschiede, ob jemand der Sohn und die Tochter einer grossen Instanz ist. Bei uns im Iran wird Recht gesprochen.
Allerdings religiös motiviert ohne Opposition, wie China einer Doktrin gläubig ist.
In China politisch motiviert und im Iran religiös.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
…was treibt der gewählte Expertenrat denn dann?Imam Ali Chamenei » Sa 3. Nov 2012, 02:34 hat geschrieben: Der ist tausendmal demokratischer als Eure den Bundespräsidenten wählende Bundesversammlung. Die Mitglieder des Expertenrates werden vom Volk gewählt und haben eine genau umschriebene Funktion. Der Expertenrat ist kein Parlament, in dem Gesetze beschlossen und Minister gewählt bzw. abgesetzt werden. Das macht das iranische Parlament.
Welchen Einfluss haben iranische Wähler auf die diesen Rat und auf das Parlament.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kas ... 95242.html
Tolle Leserkommentare unter dem Interview gegen die Strohmann-Argumente, Nebelkerzen und Ignoranz !

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die Leserbriefe bestätigen genau das, was im Interview gesagt wurde, Wolfgang.schelm » Sa 3. Nov 2012, 11:04 hat geschrieben:Tolle Leserkommentare unter dem Interview gegen die Strohmann-Argumente, Nebelkerzen und Ignoranz !
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Danke aber nicht nötig. Ich bin froh, nicht nach so fiesen Regeln leben zu müssen.Imam Ali Chamenei » Fr 2. Nov 2012, 18:47 hat geschrieben:Du mir auch. Das Leben ist eben kein Wunschkonzert.
Merkel ist doof, Merkel ist doof, Merkel ist doof.
Das mach du mal im Iran mit einem eurer Anführer => Baukran.

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- chianti
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
In dem sich Lawinsky als Verbreiter unhaltbarer Behauptungen entlarvt und sich selbst nicht um die von ihm aufgestellten Forderungen schert:Liegestuhl hat geschrieben:genau das, was im Interview gesagt wurde
Was fällt den Juristen auch skandalöses ein: das Kindeswohl zu berücksichtigen, so wie es im Gesetz steht, das für alle gültig ist?Lawinsky hat geschrieben:Statt auf rechtlicher wird sie auf antireligiöser Ebene geführt. Man versteckt sich hinter dem Kindeswohl
Selbst wenn es keine psychischen Spätschäden geben sollte, scheint er nicht begreifen zu wollen, dass die körperliche Unversehrtheit ein Wert an sich ist und grundgesetzlich geschützt. Und dass dieser Schutz auch für Kinder gilt. Und nicht nur für Mädchen, sondern auch für Jungs, egal wie alt sie sind.
Das Abschneiden eines gesunden Körperteils, das wichtige Funktionen auch beim Geschlechtsverkehr erfüllt, ist Verstümmelung. Würde man einem Kind die kleinen Zehen abschneiden oder die Ohren, würde man das auch Verstümmelung nennen.
Aber das hat ja Krüper in der ZJS schon dargestellt, dass von den Verstümmelungsverteidigern verharnlost wird, wo es nur geht:
Man weiß also, dass man massiv in die Rechte des Kindes eingreift und versucht, die fadenscheinigsten Scheinargumente zur Rechtfertigung heranzuziehen.Das spezifische Gewicht der körperlichen Integrität erkennen letztlich auch viele Befürworter der unmittelbaren Zulässigkeit der Beschneidung an, allerdings nur implizit: Der Eingriff und die Folgen der Beschneidung werden nämlich mit hohem Begründungsaufwand marginalisiert und unter Verweis auf die Üblichkeit im jüdischen, muslimischen und US-amerikanischen Kulturkreis banalisiert.
@ Liegestuhl: ist das alles, was Sie an "Argumenten" haben? Zu bestätigen, dass die Kommentatoren die Widersprüche und Nebelkerzen des Interviewten auseinandernehmen?
Zuletzt geändert von chianti am Samstag 3. November 2012, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
chianti » Sa 3. Nov 2012, 11:28 hat geschrieben:In dem sich Lawinsky als Verbreiter unhaltbarer Behauptungen entlarvt und sich selbst nicht um die von ihm aufgestellten Forderungen schert:
Was fällt den Juristen auch skandalöses ein: das Kindeswohl zu berücksichtigen, so wie es im Gesetz steht, das für alle gültig ist?
Selbst wenn es keine psychischen Spätschäden geben sollte, scheint er nicht begreifen zu wollen, dass die körperliche Unversehrtheit ein Wert an sich ist und grundgesetzlich geschützt. Und dass dieser Schutz auch für Kinder gilt. Und nicht nur für Mädchen, sondern auch für Jungs, egal wie alt sie sind.
Das Abschneiden eines gesunden Körperteils, das wichtige Funktionen auch beim Geschlechtsverkehr erfüllt, ist Verstümmelung. Würde man einem Kind die kleinen Zehen abschneiden oder die Ohren, würde man das auch Verstümmelung nennen.
Aber das hat ja Krüper in der ZJS schon dargestellt, dass von den Verstümmelungsverteidigern verharnlost wird, wo es nur geht:
Man weiß also, dass man massiv in die Rechte des Kindes eingreift und versucht, die fadenscheinigsten Scheinargumente zur Rechtfertigung heranzuziehen.
@ Liegestuhl: ist das alles, was Sie an "Argumenten" haben? Zu bestätigen, dass die Kommentatoren die Widersprüche und Nebelkerzen des Interviewten auseinandernehmen?
Glauben Sie, dass z.B. die deutschen Juden, oder wie Sie diese bezeichnen, die "deutschen Kinderschänder", auf die Beschneidung verzichten würden, wenn ihnen das 2012 ad hoc in Deutschland gesetzlich untersagen würde?
Zuletzt geändert von JJazzGold am Samstag 3. November 2012, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nö. Ich habe dort keinen Kommentar geschrieben.Liegestuhl » Sa 3. Nov 2012, 10:19 hat geschrieben:
Die Leserbriefe bestätigen genau das, was im Interview gesagt wurde, Wolfgang.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Wo habe ich die Eltern oder Operateure als "Kinderschänder" bezeichnet? Zitatstelle? Und: setzen Sie Genitalverstümmelung wirklich mit sexuellem Missbrauch gleich? Das ist allerdings auch interessant ...JJazzGold » Sa 3. Nov 2012, 11:35 hat geschrieben: wie Sie diese bezeichnen, die "deutschen Kinderschänder"
kleine juristische Aufklärung:JJazzGold » Sa 3. Nov 2012, 11:35 hat geschrieben: auf die Beschneidung verzichten würden, wenn ihnen das 2012 ad hoc in Deutschland gesetzlich untersagen würde?
1. es war schon immer Körperverletzung
2. Körperverletzung wird nur auf Antrag verfolgt, es ist kein sog. Offizialdelikt
-> Beschneidung fand statt unter der Konstellation "wo kein Kläger, da kein Richter"
Wenn sich zwei vor der Kneipe verprügeln und keiner Anzeige erstattet, findet auch kein Strafverfahren statt. Trotzdem ist es strafbare Körperverletzung.
Dieser (für die Beschneider) "selige" Zustand wurde durch das Urteil des LG "gestört", indem das LG Köln die tatsächliche Rechtslage in sein Urteil hat einfließen lassen.
Der Gesetzentwurf hat übrigens so viele schwerwiegende juristische Mängel, dass er nicht nur das grundsätzliche Problem ("Kindeswohl") löst, sondern auch verfassungswidrig ist.
Aber zur Frage: ja, es gäbe weniger Beschneidungen - es gibt Tausende, Zehntausende Eltern, in deren Familien Beschneidung Tradition war und die nicht gedankenlos dieser Tradition folgen wollen, sondern sich wirklich damit auseinandersetzen, ob sie das ihrem Kind antun sollen oder ob ihr Sohn nicht selbst entscheiden soll, ob er auf seine Vorhaut verzichten will.
Da wäre es ein starkes Signal des Staates zu Gunsten der Kinderrechte, wenn er diesen Eltern den Rücken stärken würde so dass diese gegenüber ihrer erzkonservativen Verwandtschaft ein zusätzliches Argument hätten.
Das nennt man normative Wirkung.
Es werden ja auch nicht Abtreibungen grundsätzlich freigegeben, nur weil in anderen Ländern die Bestimmungen keine Zwangsberatung vorsehen, es wird kein Drogenhandel freigegeben nur weil in anderen Ländern Drogen leichter erhältlich sind und es wird auch keine Prügelstrafe erlaubt, nur weil diese in anderen Ländern noch nicht strafbar ist und sie als religiöse Vorschrift besteht.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Also sind Sie der Meinung, dass die deutschen Juden nicht auf die Beschneidung verzichten würden, wenn ihnen das 2012 ad hoc in Deutschland gesetzlich untersagen würde.chianti » Sa 3. Nov 2012, 12:07 hat geschrieben:Wo habe ich die Eltern oder Operateure als "Kinderschänder" bezeichnet? Zitatstelle? Und: setzen Sie Genitalverstümmelung wirklich mit sexuellem Missbrauch gleich? Das ist allerdings auch interessant ...
Nicht ich setzte, Sie setzen, immer schön bei der eigenen Aussage bleiben.
Quote chiantiunquote
- "Und aus dem Grund kommt ja die Zustimmung aus anderen Religionen (mit und ohne Kinderschändertradition) bis hin zu Extremisten wie dem Opus-Dei-Sympathisanten Norbert Geis."
Ggfls. sollten Sie präziser formulieren.
Aber zur Frage: ja, es gäbe weniger Beschneidungen - es gibt Tausende, Zehntausende Eltern, in deren Familien Beschneidung Tradition war und die nicht gedankenlos dieser Tradition folgen wollen, sondern sich wirklich damit auseinandersetzen, ob sie das ihrem Kind antun sollen oder ob ihr Sohn nicht selbst entscheiden soll, ob er auf seine Vorhaut verzichten will.
Da wäre es ein starkes Signal des Staates zu Gunsten der Kinderrechte, wenn er diesen Eltern den Rücken stärken würde so dass diese gegenüber ihrer erzkonservativen Verwandtschaft ein zusätzliches Argument hätten.
Das nennt man normative Wirkung.
Zuletzt geändert von JJazzGold am Samstag 3. November 2012, 12:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Starten sie eine Umfrage, ob die Bundesbürger den Moslems und den Juden in Deutschland die traditionelle Beschneidung verbieten wollen und unter Strafe stellen wollen, dann haben sie ihre sogenannte Meinungsmehrheit. Ihre sogenannte Mehrheit ist Quark mit Soße.schelm » Fr 2. Nov 2012, 19:12 hat geschrieben: Ein gesellschaftlicher Konsens besteht gegen Zwangsbeschneidung. Ihnen mag das anders erscheinen, weil die Politik im Moment den Kniefall vor den Zentralräten übt und diese laut plärren. Den " Konsens ", den Sie meinen, ist keiner basierend auf demokratischen Bevölkerungsmehrheiten, sondern innerhalb der kleinen Minderheiten, die hier gegen die vom Grundgesetz ( bisher ) garantierte körperliche Unversehrtheit verstoßen und dies als es legalisierendes Gesetz innerhalb unserer Rechtsordnung etablieren möchten - ein solcher Konsens ist nicht von Belang für eine allgemeinverbindliche Rechtsprechung auf der Basis der für alle Bürger geltenden Grundrechte.
Was glauben Sie eigentlich, warum die Zentralräte so einen Aufstand machen ? Meinen Sie ernsthaft, das Abschneiden der Vorhaut sei im Islam oder im Judentum eine konstituierende religiöse Voraussetzung ? Zum ungezählten Mal : Im Islam besteht nicht einmal eine religiös nachweisbare Pflicht zur Beschneidung, beste Voraussetzung also, dies jedem als bewußte Entscheidung überlassen zu können. Im Judentum ist Jude, wer von einer jüdischen Mutter geboren wurde, Beschneidung kann ohne unauflösbare theologische Probleme bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres nachgeholt werden.
Im Kern geht es nur um folgendes : Es ist eine Machtprobe, gelingt es also der säkular und individuell freiheitlich orientierten Gesellschaft, über die Legalisierung der Zwangsbeschneidung, das sich von grundlegenden gesellschaftlichen Werten abgrenzende eigne Modell des Kollektivismus, akzeptierend müssend aufzuzwingen - oder muß man sich den Prinzipien einer allgemeingültigen Rechtsprechung beugen, inklusive der Akzeptanz des Prinzips weitreichender individueller Entscheidungsfreiheit. Genau letzteres fürchten die Vertreter der Religion offenbar wie der Teufel das Weihwasser, den individuelle Freiheit ist letztlich das Ende jeder kollektiven Doktrin. Früher oder später.
Freundliche Grüße, schelm
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Also ein Arzt ist heutzutage auch ein Richter, sehr interessant.chianti » Fr 2. Nov 2012, 19:23 hat geschrieben:Das ist falsch. Bestehen fundierte Zweifel an der Berechtigung, darf der Arzt nicht einfach die Augen verschließen.
Und was die Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Minderjähriger angeht, wurde seit einigen Jahren in der medizinischen Literatur und von Ärztevereinigungen darauf hingewiesen, dass die Eltern nicht wirksam in diesem Eingriff einwilligen können, weil sie dadurch die Grundrechte ihrer Kinder verletzen. Ein Arzt, der in den letzten Jahren Kinder beschnitten hat, hat also wider die Rechtslage gehandelt - die Rechtslage, die das LG Köln nun dem Urteil zu Grunde gelegt hat.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das ist Quatsch, unser Nachbarjunge wurde aus medizinischen Gründen schon mit 3 Beschnitten. Anmerkung: Er ist weder Moslem noch ist er Jude.chianti » Fr 2. Nov 2012, 19:33 hat geschrieben:Bis zu diesem Alter ist eine eventuelle Vorhautverengung auch nicht unnormal und ist nicht therapiebedürftig, wenn sich sonst keine Probleme einstellen. Erst wenn sich in der Pubertät die Vorhaut nicht zurückziehen lässt, kann man über eine Weitung nachdenken - eine Zirkumzision ist auch dann erst das allerletzte Mittel.
Der Arzt handelt also völlig korrekt und ist weniger geldgierig als andere, die gerne mal wegen einer voreilig getroffenen Diagnose ein paar Euro auf Kosten des späteren Sexuallebens ihrer Patienten einsacken.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sie übertreiben Maßlos, aber vermutlich muessen sie dies auch um ihren Standpunkt beizubehalten.chianti » Fr 2. Nov 2012, 19:44 hat geschrieben:Dir fehlt immer noch das wichtige Komma - ohne Komma ist es ja die säkular und individuell orientiert Gesellschaft, der etwas gelingt.
Dieser freiheitliche Gesellschaft, die Grundrechte auch der Kinder eigentlich verteidigen müsste, soll das kollektivistische - besser: das eigene Denken ausschaltende - Modell der Religiösen aufgezwungen werden. Nach dem Motto: wenn ich von meinen Gläubigen verlangen kann, ihren Kindern die halbe Penishaut wegzuschneiden und sie tun das ohne Nachdenken oder halten das gar für gut für ihre Kinder, dann kann ich alles von ihnen verlangen ...
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die Argumente sind ja nicht neu und mich würde mal interessieren welches 8 Tage alte Baby sich in späteren Jahren an diese Schmerzen erinnern kann, solche Argumente sind doch Hahnebüchend und versuchen nur diese Tradition zu dramatisieren.schelm » Sa 3. Nov 2012, 10:04 hat geschrieben:http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kas ... 95242.html
Tolle Leserkommentare unter dem Interview gegen die Strohmann-Argumente, Nebelkerzen und Ignoranz !
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ihre Argumente stinken aber auch schon nach alten Fisch und sind als Nebelkerzen auch schon längst enttarnt.chianti » Sa 3. Nov 2012, 11:28 hat geschrieben:In dem sich Lawinsky als Verbreiter unhaltbarer Behauptungen entlarvt und sich selbst nicht um die von ihm aufgestellten Forderungen schert:
Was fällt den Juristen auch skandalöses ein: das Kindeswohl zu berücksichtigen, so wie es im Gesetz steht, das für alle gültig ist?
Selbst wenn es keine psychischen Spätschäden geben sollte, scheint er nicht begreifen zu wollen, dass die körperliche Unversehrtheit ein Wert an sich ist und grundgesetzlich geschützt. Und dass dieser Schutz auch für Kinder gilt. Und nicht nur für Mädchen, sondern auch für Jungs, egal wie alt sie sind.
Das Abschneiden eines gesunden Körperteils, das wichtige Funktionen auch beim Geschlechtsverkehr erfüllt, ist Verstümmelung. Würde man einem Kind die kleinen Zehen abschneiden oder die Ohren, würde man das auch Verstümmelung nennen.
Aber das hat ja Krüper in der ZJS schon dargestellt, dass von den Verstümmelungsverteidigern verharnlost wird, wo es nur geht:
Man weiß also, dass man massiv in die Rechte des Kindes eingreift und versucht, die fadenscheinigsten Scheinargumente zur Rechtfertigung heranzuziehen.
@ Liegestuhl: ist das alles, was Sie an "Argumenten" haben? Zu bestätigen, dass die Kommentatoren die Widersprüche und Nebelkerzen des Interviewten auseinandernehmen?
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
relativ » Sa 3. Nov 2012, 12:41 hat geschrieben:
Das ist Quatsch, unser Nachbarjunge wurde aus medizinischen Gründen schon mit 3 Beschnitten. Anmerkung: Er ist weder Moslem noch ist er Jude.
Wieso Quatsch? Die Aussage ist komplett richtig. "Bis zu diesem Alter ist eine eventuelle Vorhautverengung auch nicht unnormal und ist nicht therapiebedürftig, wenn sich sonst keine Probleme einstellen."
Sofern Komplikationen bestehen, kann eine medizinische Indikation natürlich auch in frühen Jahren erforderlich sein.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
1. Geht es nicht um eine Untersagung der Beschneidung. Irgendwann wird es noch kapiert oder?JJazzGold » Sa 3. Nov 2012, 11:35 hat geschrieben:
Glauben Sie, dass z.B. die deutschen Juden, oder wie Sie diese bezeichnen, die "deutschen Kinderschänder", auf die Beschneidung verzichten würden, wenn ihnen das 2012 ad hoc in Deutschland gesetzlich untersagen würde?
2. Wurde nun schon mehrfach dargelegt, sogar durch den ZdJ und Imane selber, dass die Beschneidung auch im religionsmündigen Alter durchgeführt werden kann für ihre Wirksamkeit zum Glauben.
Aber irgendwie muss man natürlich immer wieder mit dem gleichen Blödsinn kommen, der schon zigfach widerlegt wurde.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Jene Argumente sind weder "hahnebüchend" noch "dramatisierend", sondern stellen lediglich den aktuellen medizinsichen Kenntnisstand dar.relativ » Sa 3. Nov 2012, 12:48 hat geschrieben: Die Argumente sind ja nicht neu und mich würde mal interessieren welches 8 Tage alte Baby sich in späteren Jahren an diese Schmerzen erinnern kann, solche Argumente sind doch Hahnebüchend und versuchen nur diese Tradition zu dramatisieren.
http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikat ... on_Kindern" Posttraumatische Belastungsstörung und Zirkumzision von Kindern
Bereits 1945 stellte der Psychiater Daniel Levy in seiner Studie über die psychische Auswirkungen von Operation bei Kindern fest, dass viele Kinder infolge operativen Eingriffen einschließlich Beschneidungen an Kampfeurose –heute als Posttraumatische Belastungsstörung bezeichnet– nach operativen Eingriffen einschließlich Beschneidungen litten, und dass gerade Operationen am Penis ein besonders hohes Risiko für psychische Traumata bargen.[72]
Das Trauma der Genitaloperation kann langanhaltende psychologische Auswirkungen haben.[72][80]
So erklärt Menage, dass Behandlungen im Genitalbereich bei Kindern beiderlei Geschlechts zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (kurz: PTBS bzw. PTSD, im ICD-10 als F43.1 codiert) führen können. Entscheidende Faktoren für die Ausprägung einer PTBS sind nach Menage: (i) Gefühle der Machtlosigkeit und des Kontrollverlusts, (ii) fehlende Zustimmung, (iii) fehlende Information darüber, was während der Untersuchung geschehen soll, (iv) fehlendes Einfühlungsvermögen des untersuchenden Arztes und (v) die Erfahrung von physischem Schmerz. [81] Die Vermutung, dass ein Zusammenhang zwischen Beschneidung und dem Auftreten einer PTBS besteht, wird von Boyle et al. (2002) in ihrer Studie bestätigt.[82][75] In der besagten Studie wurden 1577 philippinische Jungen im Alter von 11 bis 16 Jahren vor und nach einer Beschneidung (die entweder mit oder ohne Lokalanästhetikum durchgeführt wurde) beobachtet. Vor dem Eingriff wurde sichergestellt, dass nur Jungen in die Studie aufgenommen wurden, die keine PTBS (nach DSM-IV) aufwiesen. Nach dem Eingriff wurde bei 50 %, der medizinisch (mit Betäubung) und 69 % der rituell (ohne Betäubung) beschnittenen Jungen eine PTBS nach DSM-IV Kriterien festgestellt.[82]
Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) stellt eine der schwersten psychischen Störungen überhaupt dar und kennzeichnet sich vor allem durch ein wiederkehrendes Durchleben des Traumas, die Abkapselung und den Verlust des Bezugs zur Umwelt sowie möglicherweise starke Schreckhaftigkeit, Schlafstörungen, Gedächtnisverlust oder Symptome, die das Erlebte symbolisieren oder die traumatische Handlung ähneln.
In einer Studie von Gemmell and Boyle's (2001), stellten fest, dass sich die Zirkumzision auf vielfältige Weise negativ auf die Psyche auswirkt. Sie fanden heraus, dass im Vergleich mit genital intakten Männern, zirkumzidierte Männer häufiger unglücklich mit ihrer Zustand waren, und starke der Wut, Traurigkeit, empfanden und sich "unvollständig", "betrogen", "frustriert", "abnorm", und "missbraucht" fühlten. Sie stellten ebenfalls fest, dass beschnittene Männer ein geringeres Selbstwertgefühl hatten, als intakte Studienteilnehmer.[83]
Rhinehart (1999) erklärte, dass fast alle seiner beschnittenen Studienteilnehmer angaben, an psychologischen Problemen zu leiden. Diese Probleme beinhalteten "ein Gefühl der persönlichen Machtlosigkeit", "Angst überwältigt und viktimisiert zu werden", "fehlendes Vertrauen", "ein Gefühl der Verwundbarkeit gegenüber gewaltsamen Übergriffen", "Widerwille Beziehungen mit Frauen einzugehen", "geringes Selbstwertgefühl", "das Gefühl geschädigt worden zu sein", "das Gefühl verringerter Penisgröße", "Scham darüber nicht "Mithalten zu können"", "Wut und Gewalt gegenüber Frauen", "irrationale Wutreaktionen", "Suchtveralten und Abhängigkeiten", "Schwierigkeiten intime Beziehungen aufzubauen", "emotionale Abstumpfung", "das Bedürfnis nach intensivieren sexuellen Erfahrungen", "sexuelle Gefühllosigkeit", "verringerte Zärtlichkeit in der Intimität", "das Gefühl nicht verstanden zu werden".[76]
Selbst Beschneidungen, die an Jungen im Säuglingsalter-vor Beginn der verbalen Erinnerung- vorgenommen wurden, können Ursache psychischer Schäden einschließlich posttraumatische Belastungsstörungen sein.[76] "
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/exp ... 49534.html
Zuletzt geändert von Zed am Samstag 3. November 2012, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
ToughDaddy » Sa 3. Nov 2012, 13:10 hat geschrieben:
1. Geht es nicht um eine Untersagung der Beschneidung. Irgendwann wird es noch kapiert oder?
2. Wurde nun schon mehrfach dargelegt, sogar durch den ZdJ und Imane selber, dass die Beschneidung auch im religionsmündigen Alter durchgeführt werden kann für ihre Wirksamkeit zum Glauben.
Aber irgendwie muss man natürlich immer wieder mit dem gleichen Blödsinn kommen, der schon zigfach widerlegt wurde.
Mich interessiert nicht die Ausnahme, sondern die Regel und Ihnen habe ich die Frage nicht gestellt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Mich interessiert das GG und dass es nach deren eigenen Regeln sogar die Möglichkeit der späteren Beschneidung ohne Konsequenzen gibt.JJazzGold » Sa 3. Nov 2012, 13:51 hat geschrieben:
Mich interessiert nicht die Ausnahme, sondern die Regel und Ihnen habe ich die Frage nicht gestellt.
Ist mir schon klar, dass Du mir die Frage nicht gestellt hast, immerhin könntest sonst noch was lernen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ein wichtiger Grund, warum bestimmte Grundwerte und Grundlagen unseres Staates nicht von Mehrheitsentscheidungen abhängen: die Abschaffung der Todesstrafe und die Grundrechte.relativ » Sa 3. Nov 2012, 12:37 hat geschrieben: Starten sie eine Umfrage, ob die Bundesbürger den Moslems und den Juden in Deutschland die traditionelle Beschneidung verbieten wollen und unter Strafe stellen wollen, dann haben sie ihre sogenannte Meinungsmehrheit. Ihre sogenannte Mehrheit ist Quark mit Soße.
Dazu gehört auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nein, ein Arzt muss sich wie jeder andere an die geltenden Gesetze halten.relativ » Sa 3. Nov 2012, 12:38 hat geschrieben: Also ein Arzt ist heutzutage auch ein Richter, sehr interessant.
Das macht ihn genauso wenig zum Richter wie Dieter Bohlen oder Angela Merkel.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Aus ihrem Text mehr muessen sie nicht wissen ....führen können.Zed » Sa 3. Nov 2012, 13:15 hat geschrieben:
Jene Argumente sind weder "hahnebüchend" noch "dramatisierend", sondern stellen lediglich den aktuellen medizinsichen Kenntnisstand dar.
http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikat ... on_Kindern
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/exp ... 49534.html
Diese Studien sind für kein beweis, weil sie wie es aussieht eben genau diese Leute genommen haben die Tatsächlich Probleme mit ihrem Beschnittensein haben, welches hier übrigens keiner je bestritten hat, daß es solche Ausnahmen gibt.
Fragen könnte man ob die Ursache einiger Probleme (gerade bei PTBS) wirklich die Beschneidung ansich ist, oder ob dies nicht auch andere Ursachen haben könnte, wie sie sehen gibt es da noch einige ungeklärte Frage im Bezug auf solche Studien, auch wie diese Festgestellt haben sollen, ob diese Kinder nicht schon eine Störung gehabt haben, finde ich äußerst fraglich. Diese Studie legt sogar nahe, wenn Beschneidung, dann besser so früh wie möglich.
Ich für mein Teil beschränke mich da lieber auf die Minderheiten die ich Persönlich kenne und die Beschnitten sind. Nicht ein einziger ist da Auffällig.
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Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Dann tun Sie mir doch den Gefallen und "entarnen" das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit noch einmal.relativ » Sa 3. Nov 2012, 12:51 hat geschrieben:quote=chianti » Sa 3. Nov 2012, 11:28
Selbst wenn es keine psychischen Spätschäden geben sollte, scheint er nicht begreifen zu wollen, dass die körperliche Unversehrtheit ein Wert an sich ist und grundgesetzlich geschützt. Und dass dieser Schutz auch für Kinder gilt. Und nicht nur für Mädchen, sondern auch für Jungs, egal wie alt sie sind.
/quote
Ihre Argumente stinken aber auch schon nach alten Fisch und sind als Nebelkerzen auch schon längst enttarnt.
Schafen Sie das?
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
chianti » Sa 3. Nov 2012, 13:57 hat geschrieben:Dies bestätigt mich in der Ferndiagnose schwerwiegender Defizite Ihrerseits im Erfassen der Bedeutung geschriebener Texte.
1. wie kommen Sie darauf, dass ich nur Juden meine?
Hatten Sie auf meine Frage geantwortet? Ihre Antwort liess vermuten, dass Sie versuchten, eine Antwort auf meine Frage zu formulieren und meine Frage lautete:
Quote JJazzGold
Glauben Sie, dass z.B. die deutschen Juden auf die Beschneidung verzichten würden, wenn ihnen das 2012 ad hoc in Deutschland gesetzlich untersagen würde?
Unquote.
Hatten Sie eventuell versucht zu antworten, bevor Sie meine Frage gelesen oder zur Gänze erfasst hatten?
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ggf. sollten Sie Ihre Verständnisschwierigkeiten beim Erfassen von gelesenen Inhalten mit professioneller Hilfe behandeln lassen.JJazzGold » Sa 3. Nov 2012, 12:16 hat geschrieben: Quote chianti[/color]unquote
- "Und aus dem Grund kommt ja die Zustimmung aus anderen Religionen (mit und ohne Kinderschändertradition) bis hin zu Extremisten wie dem Opus-Dei-Sympathisanten Norbert Geis."
Ggfls. sollten Sie präziser formulieren.
Fürs Erste nochmal zusammengefasst: Religionen mit Beschneidungstradition =/= Religionen, in deren Organisation sexueller Missbrauch vertuscht wurde und aus deren Reihen das Urteil kritisiert wurde.
Dies bestätigt mich in der Ferndiagnose schwerwiegender Defizite Ihrerseits im Erfassen der Bedeutung geschriebener Texte.JJazzGold » Sa 3. Nov 2012, 12:16 hat geschrieben: Also sind Sie der Meinung, dass die deutschen Juden nicht auf die Beschneidung verzichten würden, wenn ihnen das 2012 ad hoc in Deutschland gesetzlich untersagen würde.
1. wie kommen Sie darauf, dass ich nur Juden meine?
2. würden viele Eltern gesetzestreu handeln, wenn medizinisch unnötige Amputationen bei Kindern verboten würden und die Entscheidung über gesunde Körperteile denen überlassen, denen sie gehören: ihren Kindern.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
chianti » Sa 3. Nov 2012, 14:13 hat geschrieben:
Ggf. sollten Sie Ihre Verständnisschwierigkeiten beim Erfassen von gelesenen Inhalten mit professioneller Hilfe behandeln lassen.
Fürs Erste nochmal zusammengefasst: Religionen mit Beschneidungstradition =/= Religionen, in deren Organisation sexueller Missbrauch vertuscht wurde und aus deren Reihen das Urteil kritisiert wurde.
Dies bestätigt mich in der Ferndiagnose schwerwiegender Defizite Ihrerseits im Erfassen der Bedeutung geschriebener Texte.
1. wie kommen Sie darauf, dass ich nur Juden meine?
Sie vermittelten den Eindruck den Versuch einer Antwort auf meine Frage an Sie
Quote JJazzGold
Glauben Sie, dass die deutschen Juden nicht auf die Beschneidung verzichten würden, wenn ihnen das 2012 ad hoc in Deutschland gesetzlich untersagen würde?
Unquote
formuliert zu haben. Ein einfaches Nein hätte auch gereicht. Sie hätten damit sich das verbale Winden erspart.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Richtig. Und wenn sie dabei aus gutem Gewissen und voller Überzeugung etwas tun, das dem Wohle des Kindes ihrer Ansicht nach entspricht, aber nach den Gesetzen strafbar ist - wie z.B. Körperverletzung durch eine Tracht Prügel - dann können sie dafür bestraft werden.relativ » Sa 3. Nov 2012, 14:18 hat geschrieben: Eltern muessen zum wohle des Kindes handel. Dies tun diese Eltern aus gutem Gewissen und voller Überzeugung.
Nicht anders verhält es sich mit der Beschneidung - oder mMn auch mit dem Ohrlochstechen bei Kleinkindern.
Wozu sachlich werden, es geht doch auch persönlich (Anton Kuh) ... gehen Ihnen so schnell die Argumente aus, dass Sie jetzt schon ausfällig werden müssen? Bedauernswert ...relativ » Sa 3. Nov 2012, 14:18 hat geschrieben:Nur weil sie leiber Männer mit Vorhaut unter der Dusche sehen als ohne muessen sie es hier nicht so raushängen lassen.
Abgesehen davon soll jeder mit seiner Vorhaut machen dürfen was er will - so bald er selbst entscheiden kann und versteht, was eine Zirkumzision für Folgen hat. Darum geht es und nicht darum, was ich unter der Dusche sehe oder sehen will.
Es muss immer das am wenigsten radikale Mittel gewählt werden. Ist Ihnen dieser Grundsatz nicht bekannt?relativ » Sa 3. Nov 2012, 14:18 hat geschrieben:Um das Kinderwohl geht es ihnen doch gar nicht, sonst würden sie dafür plädieren diesen Eltern die Kinder wegzunehmen, weil es der Staat oder ein Gesetz es ja besser kann.
Beispiele für solche "fraglichen" Impfungen? Und vor allem: was hat die Empfehlung des RKI oder Paul-Ehrlich-Instituts mit dem Thema zu tun? Vermischen Sie jetzt alles bunt durcheinander, weil Sie nicht sauber argumentieren können?relativ » Sa 3. Nov 2012, 14:18 hat geschrieben:Warum werden immer noch fragliche Impfungen empfohlen, hm? Obwohl es genügend Kritiker und auch Negativbeispiele gibt, die diese als mindesten Fragwürdig ausweisen.
Ich helfe Ihnen: Das Elternrecht in Bezug auf medizinisch vorteilhafte Maßnahmen geht so weit, dass Eltern das Recht haben, Impfungen auch nicht durchführen zu lassen. Da geht es aber um einen vorerst nur hypothetischen Nachteil in der Zukunft (schwerer Verlauf der Krankheit mit möglichen Dauerschäden anstatt leichte Impfreaktion) mit der Möglichkeit, dass das Kind bei Erreichen der Einwilligungsfähigkeit selbst entscheiden kann, ob es geimpft werden will. Es hat also immer noch die Wahl zwischen den Alternativen Impfung oder Nicht-Impfung. Die hat ein an der Vorhaut amputiertes Kind aber nicht mehr.
Das ist der Unterschied, was das Kindeswohl angeht.
Zuletzt geändert von chianti am Samstag 3. November 2012, 15:55, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Wo verbergen sich hier Argumente, die jene der Zwangsbeschneidungsablehner beantworten ?relativ » Sa 3. Nov 2012, 14:18 hat geschrieben: Sag mal halten sie mich für blöde. Meinen sie immer die selben postings ändern was an den unterschiedlichen Interpretationen im bezug auf Unversehrtheit und Elternrecht.
Eltern muessen zum wohle des Kindes handel. Dies tun diese Eltern aus gutem Gewissen und voller Überzeugung. Nur weil sie leiber Männer mit Vorhaut unter der Dusche sehen als ohne muessen sie es hier nicht so raushängen lassen. Um das Kinderwohl geht es ihnen doch gar nicht, sonst würden sie dafür plädieren diesen Eltern die Kinder wegzunehmen, weil es der Staat oder ein Gesetz es ja besser kann.
Warum werden immer noch fragliche Impfungen empfohlen, hm? Obwohl es genügend Kritiker und auch Negativbeispiele gibt, die diese als mindesten Fragwürdig ausweisen. Ihre Doppelmoral stinkt sowas von in den Himmel.
Lesen sie die Seiten selber durch. Ihre Frage zum Grundrecht wurde hier schon duzentmal gestellt und beantwortet

Freundliche Grüße, schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Mein Fehler - ich habe nicht berücksichtigt, dass Sie nicht einmal zwischen Gesetzgebung und Rechtsprechung unterscheiden (können)JJazzGold » Sa 3. Nov 2012, 14:26 hat geschrieben: Ein einfaches Nein hätte auch gereicht. Sie hätten damit sich das verbale Winden erspart.
Vielleicht zuerst über die Grundlagen und den Aufbau der Bundesrepublik informieren und dann erst diskutieren?
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
chianti » Sa 3. Nov 2012, 22:07 hat geschrieben:Mein Fehler - ich habe nicht berücksichtigt, dass Sie nicht einmal zwischen Gesetzgebung und Rechtsprechung unterscheiden (können)
Vielleicht zuerst über die Grundlagen und den Aufbau der Bundesrepublik informieren und dann erst diskutieren?
Sie werden sicher noch erklären, weshalb ich für meine eigentlich recht einfach zu verstehende Frage an Sie, ob
"Sie glauben, (ob Sie der Meinung sind, ob Sie der Ansicht sind, ob Sie denken), dass die deutschen Juden auf die Beschneidung verzichten würden, wenn ihnen das 2012 ad hoc in Deutschland untersagt würde",
zwischen Gesetzgebung und Rechtsprechung unterscheiden sollte, nicht wahr?
Bereitet Ihnen die deutsche Sprache beim Verständnis meiner Frage an Sie Probleme? Soll ich Ihnen meine schlichte Frage eventuell in eine andere Sprache übersetzen? Dann würde Ihnen die Beantwortung ggfls. leichter fallen, da Sie meine Frage inhaltlich verstanden hätten.
Mögliche Antworten auf meine Frage sind
ja
nein
ich ,chianti, weiß nicht.
Zuletzt geändert von JJazzGold am Samstag 3. November 2012, 23:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Eine religiös begründete traditionelle, zeitlich fixierte Beschneidung, existiert nur im Judentum. Warum erwähnen Sie den Islam im Kontext immer Huckepack ? Im Koran ist Beschneidung nicht einmal erwähnt. Hadithe, die auf eine mögliche Empfehlung zur Beschneidung hindeuten ( ... ) , können a) wie tausende andere Hadithe nicht zweifelsfrei als authentisch belegt werden und b) wären sie es, so könnten sie trotzdem keinen normativen Charakter haben, weil c) die Sunna des Propheten nicht im Widerspruch zum Koran ausgelegt werden darf, der Koran jedoch wie erwähnt die Beschneidung weder erwähnt, noch demzufolge ihr eine normative Bedeutung verleiht !relativ » Sa 3. Nov 2012, 12:37 hat geschrieben: Starten sie eine Umfrage, ob die Bundesbürger den Moslems und den Juden in Deutschland die traditionelle Beschneidung verbieten wollen und unter Strafe stellen wollen, dann haben sie ihre sogenannte Meinungsmehrheit. Ihre sogenannte Mehrheit ist Quark mit Soße.
Was die Umfrage betrifft :
Schauen Sie, die allermeisten Bürger werden sicherlich auch nicht mit geplanter Obsoleszenz in industriellen Produkten oder den trickreichen Mogelpackungen in Supermärkten einverstanden sein ( ... ) , trotzdem interessiert es gleichwohl die meisten nicht derart, nun dagegen " zu protestieren ". Müßte (!) hingegen jeder darüber bindend abstimmen, dann können Sie vom Aus dieser Praktiken ausgehen. Analog wäre es bei einer Pflichtabstimmung zur Zwangsbeschneidung in Deutschland. Ich bin mir völlig sicher, eine absolute Mehrheit würde sie zu Fall bringen, lautet die Fragestellung :
Soll der medizinisch unnötige Eingriff an nicht einwilligungsfähigen Personen untersagt - und nur mündigen Personen für sich selbst erlaubt werden ?
Nur leider gibt es in unserer Demokratie ( ... ) keine solche Abstimmung vom Volk die den Status unserer Wertvorstellungen diesbezüglich klären könnte. Ein möglicher Verweis hingegen, man könne dies ja bei der nächsten Bundestagswahl " demokratisch " nachholen, ist ebenso perfide wie o.g. Mogelpackungen in den Supermärkten. Der Hinweis suggeriert dadurch mehr (Einfluss) zu bekommen, tatsächlich steckt weniger drin : Man müßte eine Außenseiterpartei wählen und ihr die Geschicke des Landes überlassen ( .. ) , nur um Zwangsbeschneidung zu verhindern. Dies wird prognostizierbar kaum jemand tun. Genau so kalkulieren auch unsere Kniefallpolitiker.

Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ist das wirklich so schwer zu verstehen:
2. Ja, ich glaube dass es jüdische (und moslemische) Eltern in Deutschland gibt, die Gewissensqualen leiden, weil sie von ihren Eltern und Verwandten und ihren Rabbinern bedrängt werden, ihren Sohn beschneiden zu lassen und die ihm diese Tortur ersparen wollen, weil sie aufgeklärte Menschen sind und sich über die Risiken und Nachteile informiert haben. So wie es in Israel jährlich mehrere Tausend jüdische Eltern gibt, die ihre Söhne unversehrt lassen.
Entgegen der Behauptung der religiösen Funktionäre, die im Judaismus genauso wie die Funktionäre des Katholizismus ihre Macht und Einfluss trotz zunehmender Verweltlichung verteidigen wollen, wollen keineswegs alle Menschen jüdischen (oder islamischen - oder christlichen) Glaubens alle religiösen Gebote streng einhalten und sind sogar bereit, die Entscheidung über die Amputation der sensibelsten erogenen Zone ihrem Besitzer - dem Sohn - zu überlassen.
Es ist bis heute kein Fall bekannt geworden, dass einem jüdischen Jungen die Bar-Mizwa oder einem Mann die Hochzeit verweigert worden wäre, weil er körperlich vollständig erhalten ist.
Anders als in der veröffentlichten Meinung sind nämlich die ultra- und orthodoxen Juden in Deutschland eine verschwindend geringe Minderheit. Die überwältigende Mehrheit der säkularen und aufgeklärten Juden meldet sich kaum zu Wort - aber wenn, dann mit guten Argumenten: http://hpd.de/node/14055 bzw. http://www.tagesspiegel.de/meinung/ande ... 60872.html
Des Weiteren sind etwa 80% aller männlichen Juden in Deutschland körperlich intakt und erfreuen sich den Funktionen ihrer Vorhaut. Schon Theodor Herzl, der Vater des Zionismus, ließ seinen Sohn unversehrt.
Das wissen denkende jüdische Eltern und denen wäre es eine große Hilfe, wenn der Staat durch seine Gesetzgebung signalisiert: medizinisch nicht notwendige Amputationen im Genitalbereich dürfen nur Personen an sich vornehmen lassen, die einwilligungsfähig sind und eine solche Einwilligung kann auch nur durch den Betroffenen selbst erfolgen, nicht stellvertretend durch die Eltern. Hilfe insofern, dass sie ein klares Signal bekämen, was richtig und was falsch ist und dass ein Kind das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hat, das ihm ansonsten genommen würde.
Ja, es gäbe jüdische Eltern, die aufgrund der Rechtslage, die mit dem Urteil des LG Köln klargestellt wurde, auf die Beschneidung ihrer Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter verzichten würden. So wie es auch muslimische Eltern gibt: http://www.tagesspiegel.de/meinung/ande ... 60872.html
http://www.taz.de/!98008/
JJazzGold » Sa 3. Nov 2012, 12:16 hat geschrieben:Also sind Sie der Meinung, dass die deutschen Juden nicht auf die Beschneidung verzichten würden, wenn ihnen das 2012 ad hoc in Deutschland gesetzlich untersagen würde.
Aber für ganz Begriffsstutzige schreibe ich es gerne noch einmal:chianti » Sa 3. Nov 2012, 14:13 hat geschrieben:Es würden viele Eltern gesetzestreu handeln, wenn medizinisch unnötige Amputationen bei Kindern verboten würden und die Entscheidung über gesunde Körperteile denen überlassen, denen sie gehören: ihren Kindern.
1. es war noch nie ausdrücklich erlaubt, es wurde nur noch nie jemand angezeigt.JJazzGold hat geschrieben: Frage an Sie, ob Sie glauben, dass die deutschen Juden auf die Beschneidung verzichten würden, wenn ihnen das 2012 ad hoc in Deutschland untersagt würde"
2. Ja, ich glaube dass es jüdische (und moslemische) Eltern in Deutschland gibt, die Gewissensqualen leiden, weil sie von ihren Eltern und Verwandten und ihren Rabbinern bedrängt werden, ihren Sohn beschneiden zu lassen und die ihm diese Tortur ersparen wollen, weil sie aufgeklärte Menschen sind und sich über die Risiken und Nachteile informiert haben. So wie es in Israel jährlich mehrere Tausend jüdische Eltern gibt, die ihre Söhne unversehrt lassen.
Entgegen der Behauptung der religiösen Funktionäre, die im Judaismus genauso wie die Funktionäre des Katholizismus ihre Macht und Einfluss trotz zunehmender Verweltlichung verteidigen wollen, wollen keineswegs alle Menschen jüdischen (oder islamischen - oder christlichen) Glaubens alle religiösen Gebote streng einhalten und sind sogar bereit, die Entscheidung über die Amputation der sensibelsten erogenen Zone ihrem Besitzer - dem Sohn - zu überlassen.
Es ist bis heute kein Fall bekannt geworden, dass einem jüdischen Jungen die Bar-Mizwa oder einem Mann die Hochzeit verweigert worden wäre, weil er körperlich vollständig erhalten ist.
Anders als in der veröffentlichten Meinung sind nämlich die ultra- und orthodoxen Juden in Deutschland eine verschwindend geringe Minderheit. Die überwältigende Mehrheit der säkularen und aufgeklärten Juden meldet sich kaum zu Wort - aber wenn, dann mit guten Argumenten: http://hpd.de/node/14055 bzw. http://www.tagesspiegel.de/meinung/ande ... 60872.html
Des Weiteren sind etwa 80% aller männlichen Juden in Deutschland körperlich intakt und erfreuen sich den Funktionen ihrer Vorhaut. Schon Theodor Herzl, der Vater des Zionismus, ließ seinen Sohn unversehrt.
Das wissen denkende jüdische Eltern und denen wäre es eine große Hilfe, wenn der Staat durch seine Gesetzgebung signalisiert: medizinisch nicht notwendige Amputationen im Genitalbereich dürfen nur Personen an sich vornehmen lassen, die einwilligungsfähig sind und eine solche Einwilligung kann auch nur durch den Betroffenen selbst erfolgen, nicht stellvertretend durch die Eltern. Hilfe insofern, dass sie ein klares Signal bekämen, was richtig und was falsch ist und dass ein Kind das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hat, das ihm ansonsten genommen würde.
Ja, es gäbe jüdische Eltern, die aufgrund der Rechtslage, die mit dem Urteil des LG Köln klargestellt wurde, auf die Beschneidung ihrer Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter verzichten würden. So wie es auch muslimische Eltern gibt: http://www.tagesspiegel.de/meinung/ande ... 60872.html
http://www.taz.de/!98008/
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
chianti » So 4. Nov 2012, 14:43 hat geschrieben:Ist das wirklich so schwer zu verstehen:
Es scheint für Sie in der Tat nicht möglich zu sein, meine einfache Frage zu verstehen und ebenso einfach zu beantworten. Woran das wohl liegen mag? Ist eventuell Ihre Propaganda gar nicht die Ihre, sondern copy&paste und jetzt fehlt Ihnen der kopierbare Text als Antwort zur Frage?
chianti » Sa 3. Nov 2012, 14:13 hat geschrieben:Es würden viele Eltern gesetzestreu handeln,
.........
Danach habe ich nicht gefragt.
b]1. es war noch nie
...........
Danach hatte ich nicht gefragt. Sie haben meine einfache Frage immer noch nicht verstanden, das ist inzwischen ausgesprochen peinlich für Sie.
2. Ja, ich glaube dass es jüdische (und moslemische) Eltern in Deutschland gibt,
.....
Danach hatte ich nicht gefragt.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Wenn ich "die deutschen Juden" schreibe, dann ist damit die Mehrheit der deutschen Juden gemeint und nicht die uberschaubare Menge der Ausnahmen.
Ja, es gäbe jüdische Eltern,
Bla, bla, bla, danach hatte ich nicht gefragt, s.o.
Sie haben immer noch nicht begriffen, dass ich nach Ihrer persönlichen Meinung fragte.
Ich denke dabei belasen wir es, eslangweilt.
Sie haben Ihr unvermöger, oder besser geschrieben, Ihren Unwillen, auf eine klare kurze Frage eine ebenso klare kurze Antwort zu geben hinreichend vorgeführt. Die Gründe liegen auf der Hand.
Im Gegensatz zu Ihren "Mitstreitern", die, sei es aus historisch religiöser Unkenntnis oder in Realitätsverweigerung oder auch aus einer Mischung aus beidem, immerhin in der Lage waren ein unrealistisches, "ich glaube, dass sich die Juden von den Deutschen (wieder einmal) vorschreiben lassen werden, wie sie ihren, u.a. auch religiösen, elterlichen Pflichten ihren Kindern gegenüber wahrzunehmen haben" zu erziehen haben, zu äussern.
Zuletzt geändert von JJazzGold am Sonntag 4. November 2012, 15:15, insgesamt 2-mal geändert.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
Alexander Freiherr von Humboldt
https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
"Die deutschen Juden" gibt es genauso wenig wie "die Deutschen", "die Moslems, "die Israelis" oder "die Weltbevölkerung" als einheitliche Masse.
Wenn Sie das glauben, haben Sie ein totalitäres Menschenbild - ich nicht.
Ich habe Ihnen nun etwa fünf Mal gesagt, dass meiner Meinung nach bei fortbestehender geltender Rechtslage - wenn die Eltern nicht wirksam in die Beschneidung ihres nicht einwilligungsfähigen Kindes einwilligen können - es genügend Eltern gäbe, die dies und das Recht ihres Kindes auf körperliche Unversehrtheit respektieren würden. Das zeigen doch alleine schon die öffentliche Diskussion und die seit Juli zurückgehenden Beschneidungszahlen!
Wenn Sie das nicht als Meinung erkannt haben, sondern als Fakt hinnehmen, umso besser. Es zeigt Ihren Realitätssinn.
Ein "Verbot der Beschneidung" steht überhaupt nicht zur Debatte!
Und wenn Sie auf das Argument hinauswollen, dass die Mehrheit "der deutschen Juden" dann trotzdem eine strafwürdige gefährliche Körperverletzung beginge (wobei wie gesagt sehr zweifelhaft ist, ob die Minderheit der Orthodoxen repräsentativ sein kann - Opus Dei ist ja auch nicht für die christlich getauften Deutschen repräsentativ), kann das keine Begründung sein, ihnen ein Sonderrecht einzuräumen.
Mit dem gleichen Gedanken kann man ja auch Straffreiheit für religiös begründete Prügel fordern (jüdisches Gebot der Mizwot bzw. des Alten Testaments) oder für Hassprediger (schließlich ist der Jihad eine Pflicht des Islam) oder für katholische Exorzisten, die im Rahmen ihrer Religionsausübung erwachsene Menschen verletzen und verdursten lassen. Solche Exorzisten sind aber - mit gutem Grund - in Deutschland verurteilt worden.
Es geht darum, dass bestehende Rechtsnormen - körperliche Unversehrtheit, geschützt durch das GG und durchgesetzt durch u.a. das StGB - für alle gelten und als Normen auch Signalcharakter haben, was erlaubt und was verboten ist. Wenn es Gruppen gibt, die sich nicht darum scheren (wollen), seien es Drogenkartelle, Menschenhändler, notorische Betrüger, "Intensivtäter" bei Körperverletzung usw. ist das kein Grund, denen Sonderrechte einzuräumen - egal aus welchen Motiven sie gegen die Gesetze verstoßen wollen.
Wenn Sie das glauben, haben Sie ein totalitäres Menschenbild - ich nicht.
Ich habe Ihnen nun etwa fünf Mal gesagt, dass meiner Meinung nach bei fortbestehender geltender Rechtslage - wenn die Eltern nicht wirksam in die Beschneidung ihres nicht einwilligungsfähigen Kindes einwilligen können - es genügend Eltern gäbe, die dies und das Recht ihres Kindes auf körperliche Unversehrtheit respektieren würden. Das zeigen doch alleine schon die öffentliche Diskussion und die seit Juli zurückgehenden Beschneidungszahlen!
Wenn Sie das nicht als Meinung erkannt haben, sondern als Fakt hinnehmen, umso besser. Es zeigt Ihren Realitätssinn.
Ein "Verbot der Beschneidung" steht überhaupt nicht zur Debatte!
Und wenn Sie auf das Argument hinauswollen, dass die Mehrheit "der deutschen Juden" dann trotzdem eine strafwürdige gefährliche Körperverletzung beginge (wobei wie gesagt sehr zweifelhaft ist, ob die Minderheit der Orthodoxen repräsentativ sein kann - Opus Dei ist ja auch nicht für die christlich getauften Deutschen repräsentativ), kann das keine Begründung sein, ihnen ein Sonderrecht einzuräumen.
Mit dem gleichen Gedanken kann man ja auch Straffreiheit für religiös begründete Prügel fordern (jüdisches Gebot der Mizwot bzw. des Alten Testaments) oder für Hassprediger (schließlich ist der Jihad eine Pflicht des Islam) oder für katholische Exorzisten, die im Rahmen ihrer Religionsausübung erwachsene Menschen verletzen und verdursten lassen. Solche Exorzisten sind aber - mit gutem Grund - in Deutschland verurteilt worden.
Es geht darum, dass bestehende Rechtsnormen - körperliche Unversehrtheit, geschützt durch das GG und durchgesetzt durch u.a. das StGB - für alle gelten und als Normen auch Signalcharakter haben, was erlaubt und was verboten ist. Wenn es Gruppen gibt, die sich nicht darum scheren (wollen), seien es Drogenkartelle, Menschenhändler, notorische Betrüger, "Intensivtäter" bei Körperverletzung usw. ist das kein Grund, denen Sonderrechte einzuräumen - egal aus welchen Motiven sie gegen die Gesetze verstoßen wollen.
Zuletzt geändert von chianti am Sonntag 4. November 2012, 15:29, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Wer in der Kenntnis von existierenden Mehrheiten ein "totalitäres Menschenbild" sieht, dem ist wohl nicht mehr zu helfen. Die Demokratie läßt grüßen.chianti » So 4. Nov 2012, 15:23 hat geschrieben:"Die deutschen Juden" gibt es genauso wenig wie "die Deutschen", "die Moslems, "die Israelis" oder "die Weltbevölkerung" als einheitliche Masse.
Wenn Sie das glauben, haben Sie ein totalitäres Menschenbild - ich nicht.
Ich habe Ihnen nun etwa fünf Mal gesagt, dass bei fortbestehender geltender Rechtslage - wenn die Eltern nicht wirksam in die Beschneidung ihres nicht einwilligungsfähigen Kindes einwilligen können - es genügend Eltern gäbe, die dies und das Recht ihres Kindes auf körperliche Unversehrtheit respektieren würden. Das zeigen doch alleine schon die öffentliche Diskussion und die seit Juli zurückgehenden Beschneidungszahlen!
Ein "Verbot der Beschneidung" steht überhaupt nicht zur Debatte!
Und wenn Sie auf das Argument hinauswollen, dass die Mehrheit "der deutschen Juden" dann trotzdem eine strafwürdige gefährliche Körperverletzung beginge (wobei wie gesagt sehr zweifelhaft ist, ob die Minderheit der Orthodoxen repräsentativ sein kann - Opus Dei ist ja auch nicht für die christlich getauften Deutschen repräsentativ), kann das keine Begründung sein, ihnen ein Sonderrecht einzuräumen.
Mit dem gleichen Gedanken kann man ja auch Straffreiheit für religiös begründete Prügel fordern (jüdisches Gebot der Mizwot bzw. des Alten Testaments) oder für Hassprediger (schließlich ist der Jihad eine Pflicht des Islam) oder für katholische Exorzisten, die im Rahmen ihrer Religionsausübung erwachsene Menschen verletzen und verdursten lassen. Solche Exorzisten sind aber - mit gutem Grund - in Deutschland verurteilt worden.
Auf welchen Diskussionspunkt ich mit meiner Frage "hinauswollte" ist inzwischen unerheblich, nachdem Sie nicht in der Lage sind meine Frage zu beantworten, sondern statt dessen von Opus dei, Hasspredigern und Exorzisten schwafeln.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die Religionsfreiheit der Kinder wird nicht eingeschränkt. Auf den restlichen Müll braucht man auch nicht eingehen.Imam Ali Chamenei » So 4. Nov 2012, 17:32 hat geschrieben:
Das Urteil schränkt die Religionsfreiheit unangemessen ein. Damit verstösst es gegen die Religionsfreiheit und ist damit verfassungswidrig, übrigens auch bei uns im Iran.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
1.Du meinst so manche schizophrenen Politiker. Richtig, aber die haben auch sonst oft genug keine Ahnung vom GG. Die Religionsfreiheit der Eltern wird in keinster Weise eingeschränkt.Imam Ali Chamenei » So 4. Nov 2012, 17:50 hat geschrieben: Dein Bundestag sieht es anders.
Deutsches GG würde ich nicht als Müll bezeichnen. Als Paßdeutscher bin ich auf das "Alliierten-wunderwerk" () eingeschworen worden.
2. Nö, Müll sind nur Deine Absonderungen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Du kannst den Müll noch ein paar mal wiederholen, wahrer wird dadurch die Aussage auch nicht.
Und es ist nicht meine Kanzlerin und mein Bundestag.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Joa es gab schon viele Gesetze und wenn es mit rechten Dingen zugeht und das GG beachtet wird, fliegt das Teil auch wieder auf den Müll.Imam Ali Chamenei » So 4. Nov 2012, 21:10 hat geschrieben: Wahr hin oder her. Gültig im Sinne der deutschen Gesetzgebung ist der Satz (bald) aber schon, dass die Beschneidung ein Teil der Religionsausübung und damit Sache der Eltern ist.
Herzlichen Glückwunsch dazu.