Müßte der zu Unrecht des Datenschutzes Beraubte nicht wenigstens benachrichtigt werden, dass seine Daten kontrolliert wurden, auch wenn sich der Unschuldige gegen die Dateschutzverletzung nicht nachträglich strafrechtlich wehren kann?adal hat geschrieben: Die Sichtung im Rahmen einer Ermittlung ist kein Datenmißbrauch. Quod licet iovi, non licet bovi. Wie soll die Polizei überhaupt noch vernünftig ermitteln, wenn sie nicht das Auschlussverfahren anwenden darf?
Keine Angst, ich frage nicht weiter, ich kann die letzten beiden Fragen auch nicht beantworten. Und selbst wenn mir erzählt würde, das wäre Usus hätte ich meine Zweifel an der Durchführung.
Das ist die Krux an einer Entscheidung der Regierung, es werden Zweifel an der Legalität oder willkürlich geschaffenen Legalität bestehen bleiben. Die können nicht ausgeräumt werden, denn die Listen mit den Namen der Steuerhinterzieher werden nicht veröffentlicht, aus Datenschutzgründen.
Ich wollte nur aufzeigen, dass die Linie der Rechtsstaatlichkeit und Strafrechtlichkeit so fein gezeichnet ist, dass eine Regierung gut daran tut zu überlegen, welches Zeichen sie mit der Überschreitung setzt und ob es das "wert" ist.