Es gibt ein "Wir-Gefühl", wenn man es anders ausgedrückt haben will, einen "wir-Konsens eines Gemeinwesens", der sich als Deutsches Volk bestimmter Regionen und Interessen manifestiert und entsprechend im GG niedergeschrieben ist:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, ... und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
In Art. 1 (2) heisst es:
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. usw.
Diese "Wir"-Gemeinschaft, die das GG als "das Deutsche Volk" bezeichnet und als gesetzliche Kerngrundlage innerhalb jedweden menschlichen Zusammenlebens jener in der Präambel aufgelisteten deutschen Länder festlegt ist auch Manifestation einer Deutschen Nation und ihrer Staatsbürgerschaft. Einer nationalen "wir-Zugehörigkeit", die über sehr weitgehende Freiheits- und Grundrechte hinausgehend auch das Schutzrecht qua Staatsbürgerschaft garantiert und regelt. Besonders auch im Umgang und Zusammenleben von deutschen Staatsbürgern/innen mit anderen "Wir-Gefühl" Interessengemeinschaften, die man gemeinhin Nationen nennt. Deren unzweifelhafte Nation und Existenz eines Staatsvolkes man im dafür vorgesehenen Rahmen des internationalen Völkerrechts und der UN-Menschenrechtskonvention als solche "Wir-Gefühlsgemeinschaften" respektiert bzw. anerkennt.
Dies ist zwar ralles bekannt und nur für "Wirrationalisten" der besonderen Art Mumpitz und Grund zeimlich überdrehter Ablehnungswirbel und daher vielleicht dienlich für nachfolgende Betrachtungen bezüglich einer muslimischen Frau die im Tragen des muslimtypischen Kopftuchs einer "Akt der Selbstbefreiung"??? innerhalb dieses GG-geregelten Gemeinwesens Bundesrepublik Deutschland sieht.
Ein politisches Kopftuch, in Gegensatz zu dem einer altvorderen Bauernmagd, der es als Sonnen- und Wetterschutz diente, oder der jungen Frau Maria als Keuchheitsgürtel, der sie allerdings nicht vor dem Zugriff des Heiligen Geists verschonte.
Wie kann es sein, daß eine muslimische Frau oder auch ein relativ wehrloses Mädchen durch ein Kopftuch befreit werden können, das ihnen gerade dieses GG der BRD in einem Maße an Freiheits-, Gleicheits- und Grundrechten gewährt, die weit über das hinausgehen, was ein verdrehter und missinterpretierter Repressionsislam in seiner frauenunterdrückenden Koranauslegung nicht ansatzweise bietet, bzw. Frau/Mädchen erst gar nicht zugestehen will.
Über was reden wir hier also? - Über einen Islam und ein politisches Kampfmittel "muslimisches Kopftuch", der gerade in der Schutzzone der Familie statt Freiheit und nicht unterwerfender Mädchen- und Frauenerziehung/-behandlung Zwang und Unterdrückung des freien Willens als richtig ansieht, das sich aus einer Anerkennung einer Koranauslegung ableitet, die das GG nicht als grundsätzliche Gesetzesinstanz anerkennt, sondern die Sharia eines repressiven, frauenverachtenden (falschen) Koran über das GG stellt.
Wie kann also ein politiches Muslimakopftuch eine muslimische Frau oder ein Mädchen von etwas befreien, was auch eine gläubige Muslima qua Grundgesetz weitaus umfangreicher als Frauen- Freiheits- und Grundrechte gewährt und garantiert bekommt?
Da muß man wohl Brecht oder Goethe aufwecken oder Sheik Yerbuti oder einen heiligen "Anti-Wir(r)-Geist", der in einer Art avantgardistischer Gemüsesuppe mit Antinationalitäts-Maultaschen als Einlage herumschwimmt, wie ein Froschkönig im Karpfenteich.
