Ok, ich habe deinen Link gelesen. Gehen wir ihn mal durch:JJazzGold » Di 18. Dez 2012, 23:45 hat geschrieben:Vielleicht lesen Sie erst einmal die gesetzliche Regelung und am besten auch noch die Erklärungen dazu, bevor Sie sich in weitere Peinlichkeiten stürzen.
Hier z.B.
http://www.tagesschau.de/beschneidungsgesetz106.html[/color]
So, nun erkläre mir das bitte mal:Nach dem Gesetz dürfen sowohl Ärzte als auch religiöse Beschneider den Eingriff vornehmen. Ein religiöser Beschneider ist dazu allerdings nur berechtigt, wenn er zwei Bedingungen erfüllt: Erstens, muss er speziell ausgebildet sein. Zweitens darf er nur Säuglinge beschneiden, die nicht älter als sechs Monate sind. Nur unter diesen Voraussetzungen ist der religiöse Beschneider mit einem Arzt gleichgestellt.
1. Was heisst hier "speziell ausgebildet"? Ein VHS-Kurs "Chirurgie für Dummies" oder was?

"Speziell ausgebildet" für das Vornehmen chirurgischer Eingriffe mit professioneller Anästhesie sind approbierte Urologen und Pädiater.
2. Warum dürfen diese medizinischen Laien ohne Studium und Approbation nur Kinder unter 6 Monaten beschneiden? Warum haben 7 Monate alte Kinder das gesetzliche Recht NUR von einem Facharzt beschnitten zu werden und 5 Monate alte Kinder haben dieses Recht nicht?

Nun wieder zu deinem Link:
Ein FACHMANN für chirurgische Eingriffe ist ein ausgebildeter Humanmediziner und sonst niemand.Das Kindeswohl wird dadurch sichergestellt, dass eine Beschneidung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. So muss die Beschneidung "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" erfolgen. Das bedeutet zum einen, dass die Beschneidung von einem Fachmann durchgeführt wird.
"Nach den Regeln der ärztlichen Kunst" kann nur jemand beschneiden, der die Regeln der ärztlichen Kunst professionell gelernt hat, also ein Medizinstudium + praktische Facharztausbildung erfolgreich absolviert hat.
Irgendein Rabbi, der mal was über Beschneidung gelesen hat oder mit dem Küchenmesser gelegentlich Kartoffeln schält, ist KEIN Fachmann für chirurgische Eingriffe und beherrscht logischerweise auch nicht die "ärztliche Kunst", wenn er nicht Humanmedizin studiert hat.
Weiter aus deinem Link:
So, wie genau will der Staat nun GARANTIEREN, dass ein Säugling, der in seinem Elternhaus im Rahmen einer religiösen Zeremonie von einem medizinischen Laien beschnitten wird, eine PROFESSIONELLE Anästhesie erhält, die dem fachärztlichen Standard in einer deutschen Kinderklinik entspricht?Zum anderen bedeutet die Formulierung "nach den Regeln der ärztlichen Kunst", dass das Kind bei der Beschneidung so wenig Schmerzen wie möglich haben soll. Demnach bekommt ein Kind im Einzelfall eine Betäubung.
Und dann wäre da nicht die Frage nach dem schlimmen Wundschmerz, den das Kind in den Tagen nach der Beschenidung ohnehin in jedem Fall haben wird.
Wie kann man Kindern absichtlich und bewusst solche Schmerzen zufügen?
