Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

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Antisozialist
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Beteigeuze » Sa 18. Aug 2012, 19:35 hat geschrieben:
Deswegen ja.. "im Regelfall". Ich denke, gerade in diesem Alter werden sich viele über eigentliche Talente und Interessen wirklich klar... und da hat man in Deutschland vergleichsweise bescheidene Möglichkeiten, nochmal einen anderen Weg einzuschlagen.
Mir ist nicht bekannt, dass es in Deutschland Altersbegrenzungen beim Erwerb von Bildungsabschlüssen gibt.

Der eigene Lebensunterhalt während einer Vollzeitausbildung muß natürlich in bestimmten Fällen selber finanziert werden.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Antisozialist » Sa 18. Aug 2012, 18:51 hat geschrieben:
Mir ist nicht bekannt, dass es in Deutschland Altersbegrenzungen beim Erwerb von Bildungsabschlüssen gibt.

Der eigene Lebensunterhalt während einer Vollzeitausbildung muß natürlich in bestimmten Fällen selber finanziert werden.
Rechtlich wird es sicher keine Altersbegrenzung geben.. tatsächlich aber. Ich mag mir gar nicht ausmalen, wieviel Potential da auf der Strecke bleibt, weil die meistem im ungeliebten Beruf verbleiben oder nach Arge-Wunsch 3Jahre H4er werden und, frei nach Ihrer Redensart, dann ohnehin zu nix mehr zu gebrauchen sind, ausser Moos aus Ritzen picken.
Zuletzt geändert von Angrboda am Samstag 18. August 2012, 20:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von jack000 »

Beteigeuze » Do 16. Aug 2012, 21:01 hat geschrieben:
Wenn ich dazu einwerfen darf: in Irland ist es möglich, mit Sozialhilfeunterstützung zu studieren. Ein guter Freund meinerseits tut genau das derzeit.. der bezieht das dortige ALGII und studiert, um einen anderen besseren Bildungsabschluss zu erwerben. Das wäre vielleicht auch mal ein Gedanke für Deutschland...
Das ist in der Tat sinnvoll (Allerdings unter Auflagen). Aber es sollte einem jedem Möglich sein, seinen für sich bevorzugten höchsten Abschluss zu erreichen (unabhängig vom finanziellen Hintergrund).
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

jack » Sa 18. Aug 2012, 19:41 hat geschrieben: Das ist in der Tat sinnvoll (Allerdings unter Auflagen). Aber es sollte einem jedem Möglich sein, seinen für sich bevorzugten höchsten Abschluss zu erreichen (unabhängig vom finanziellen Hintergrund).
Unter Auflagen, na klar. Da könnte man sich auch wieder etwas abkucken mit Eignungsprüfungen, um ganz grundsätzlich Interesse und Talent auszulitern, so dass ein Studium nicht als "Park-Position" dienen kann.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Antisozialist » Sa 18. Aug 2012, 18:17 hat geschrieben:
Dann schauen Sie mal auf den Internetseiten Ihrer nächstgelegenen VHS oder IHK nach Bildungsangeboten statt hier im Forum sinnlos herumzujaulen. Für Hartz Vierer gibt es möglicherweise Rabatte und Möglichkeiten zur Ratenzahlung.

Der Jahresbeitrag einer Biblothek ist auch erschwinglich.

Für schlauere Hartz Vierer gibt es bei der Fernuni Hagen die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. Es gibt Gebührenermäßigungen für bedürftige Erststudierer.
ja nee is klar mit 50 fang ich das studieren an.
Zudem ist deine Haltung dermaßen schwachsinnig,das sie einen mit schöner regelmäßigkeit Amüsiert.

Die Wirtschaft besteht nicht nur aus Akademikern,und auch nicht Akademiker haben ein Anrecht auf auskömmliche bezahlung.
Und wenn dir das nicht passt Jacob,dann wander doch aus.

So läuft das nun mal in einer sozialen Marktwirtschaft.
Die Vorindustrielle Zeit ist Vergangenheit,ebenso wie deine Morbide Denke !
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Sonntag 19. August 2012, 20:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

frems » Sa 18. Aug 2012, 18:16 hat geschrieben: Nicht unbedingt. Gibt zahlreiche Ausnahmeregeln, z.B. wenn jemand vorher nicht studierte, da er erst sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg absolvierte. Und noch weitere: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/385.php/

Frage ist aber auch immer, ob jemand in dem Alter nochmal viele Jahre lernen möchte.
Ja,aber nur wenn man seine Zeit verschwenden will.
Wer will schon einen alten Sack der gerade studiert hat ohne Berufserfahrung.
Wo es doch schon genug höchstqualifizierte gibt,die immer noch kostenlose Praktika absolvieren.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Dr. Nötigenfalls » So 19. Aug 2012, 20:01 hat geschrieben:
ja nee is klar mit 50 fang ich das studieren an...
Warum nicht? Zu faul?
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Camarasaurus
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Clark » So 19. Aug 2012, 20:09 hat geschrieben: Warum nicht? Zu faul?
Das hat doch mit Faulheit nichts zu tun! Wie realitätsfern bist du eigentlich? Wer in dem Alter ein Studium beginnt und es mit ca. 54 abschließt, hat deshalb trotzdem alles andere als eine Garantie auf einen Job. Da stehst du in einer Reihe mit den anderen Akademikern derselben Altersklasse, die aber durchweg noch 30 Jahre Berufserfahrung mitbringen. Wenn die schon keinen Job bekommen, weil es noch genug "Junge" gibt, dann wird der "alte Sack" ohne Berufserfahrung erst recht nicht genommen. Das Studium ist also genau genommen "Perlen vor die Säue werfen". Genau aus dem Grund wird ein Studium in dem Alter ja auch nicht von der Arbeitsagentur gefördert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von raptor »

Dr. Nötigenfalls » So 19. Aug 2012, 20:05 hat geschrieben: Wo es doch schon genug höchstqualifizierte gibt,die immer noch kostenlose Praktika absolvieren.
Stimmt, die berühmten Kulturwissenschaftler ...

Solche Selbstverwirklichungsberufe mit nur geringem Mehrwert und Nutzen für die Gesellschaft ist eine Gesellschaft eben nur im begrenztem Maße bereit mitzuziehen.
Hufschmiede haben im Jahre 2012 auch nur noch einen begrenzten Nutzen für die Gesellschaft, und wer sich auf dieses Metier einläßt sollte schon vorher wissen was er tut, was nicht heißen soll, man hätte nicht auch als Hufschmied eine Chance. Nur eben ist sie stark begrenzt.

Torwart in einer Fußballmannschaft kann auch nur einer werden, dort herrscht ein hoher Ausleseprozeß.
Als Feldspieler dagegen hat man eine mathematisch 10mal höhere Verwendungschance.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Fadamo »

Beteigeuze » Do 16. Aug 2012, 20:01 hat geschrieben:
Wenn ich dazu einwerfen darf: in Irland ist es möglich, mit Sozialhilfeunterstützung zu studieren. Ein guter Freund meinerseits tut genau das derzeit.. der bezieht das dortige ALGII und studiert, um einen anderen besseren Bildungsabschluss zu erwerben. Das wäre vielleicht auch mal ein Gedanke für Deutschland...

Kannst ja den vorschlag im bundestag vorschlagen :thumbup:
Mal sehen ob du von der bildungsministerin oder sozialministerin eine antwort erhältst.
Aber für die bildung der sozialschwachen jugend wird der schäuble kein geld haben :mad:
Politik ist wie eine Hure,die kann man nehmen wie man will
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Camarasaurus » Mo 20. Aug 2012, 08:01 hat geschrieben:
Das hat doch mit Faulheit nichts zu tun! Wie realitätsfern bist du eigentlich? Wer in dem Alter ein Studium beginnt und es mit ca. 54 abschließt, hat deshalb trotzdem alles andere als eine Garantie auf einen Job. Da stehst du in einer Reihe mit den anderen Akademikern derselben Altersklasse, die aber durchweg noch 30 Jahre Berufserfahrung mitbringen. Wenn die schon keinen Job bekommen, weil es noch genug "Junge" gibt, dann wird der "alte Sack" ohne Berufserfahrung erst recht nicht genommen. Das Studium ist also genau genommen "Perlen vor die Säue werfen". Genau aus dem Grund wird ein Studium in dem Alter ja auch nicht von der Arbeitsagentur gefördert.
Okay. Wenn Sie also mit 50 anfangen zu studieren und keinerlei Berufserfahrung mitbringen, sprich vorher nie gearbeitet haben, stimme ich Ihnen fairerweise zu, dass Ihre Chancen dann aufgrund des Studiums einen Job zu finden immer noch nicht wesentlich gestiegen sind.
Jeder potenzielle Arbeitgeber wird sich natürlich fragen, warum Sie sich nicht früher qualifiziert haben und warum Sie nie gearbeitet haben. Es läge an Ihnen, den Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren zu überzeugen, dass Sie arbeiten und Geld verdienen wollen.
Ich muss gestehen, wenn Sie sich so bei mir mir bewerben würden, wie Sie hier argumentieren, hätten Sie tatsächlich kaum eine Chance.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Mo 20. Aug 2012, 18:24 hat geschrieben: Okay. Wenn Sie also mit 50 anfangen zu studieren und keinerlei Berufserfahrung mitbringen, sprich vorher nie gearbeitet haben, stimme ich Ihnen fairerweise zu, dass Ihre Chancen dann aufgrund des Studiums einen Job zu finden immer noch nicht wesentlich gestiegen sind.
Jeder potenzielle Arbeitgeber wird sich natürlich fragen, warum Sie sich nicht früher qualifiziert haben und warum Sie nie gearbeitet haben. Es läge an Ihnen, den Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren zu überzeugen, dass Sie arbeiten und Geld verdienen wollen.
Ich muss gestehen, wenn Sie sich so bei mir mir bewerben würden, wie Sie hier argumentieren, hätten Sie tatsächlich kaum eine Chance.
In Ihrer beruflichen Laufbahn haben Sie offenbar ganz vortrefflich gelernt, anderen das Wort im Mund zu verdrehen.

...und Ihnen dazu noch Arbeitsunwilligkeit zu unterstellen...

Brauchen Sie das für Ihr Ego?
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Dr. Nötigenfalls » So 19. Aug 2012, 20:01 hat geschrieben:
ja nee is klar mit 50 fang ich das studieren an.
Zudem ist deine Haltung dermaßen schwachsinnig,das sie einen mit schöner regelmäßigkeit Amüsiert.

Die Wirtschaft besteht nicht nur aus Akademikern,und auch nicht Akademiker haben ein Anrecht auf auskömmliche bezahlung.
Und wenn dir das nicht passt Jacob,dann wander doch aus.

So läuft das nun mal in einer sozialen Marktwirtschaft.
Die Vorindustrielle Zeit ist Vergangenheit,ebenso wie deine Morbide Denke !
Wenn Sie Weiterbildung ablehnen, müssen Sie sich nicht wundern, wenn Sie weiterhin nur die Auswahl zwischen Arbeitslosigkeit und schlecht bezahlten Anstellungen haben.

Dass der deutsche Arbeitsmarkt mit immer mehr osteuropäischen Fahrern angefüllt wird ist doch eine Entwicklung, die schon vor über 20 Jahren begonnen hat.

Sie hätten eigentlich schon in Ihren Dreißigern reagieren müssen statt nur über sinkende Reallöhne und böse Ausländer zu jaulen.

Bei Ihrem Alter und Intellekt wäre vermutlich eine einjährige Ausbildung in einem Anlernberuf empfehlenswerter als ein Studium.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Mo 20. Aug 2012, 20:07 hat geschrieben:
In Ihrer beruflichen Laufbahn haben Sie offenbar ganz vortrefflich gelernt, anderen das Wort im Mund zu verdrehen.

...und Ihnen dazu noch Arbeitsunwilligkeit zu unterstellen...

Brauchen Sie das für Ihr Ego?
Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn tatsächlich lernen müssen, gute von schlechten Mitarbeitern zu unterscheiden.
Hatte ich schlechte Mitarbeiter, musste ich teils persönlich deren Mängel ausgleichen.
Hatte ich gute, konnte ich mich in Ruhe auf meine Arbeit konzentrieren.

Sie sind leider nicht davon abzubringen, wie ein schlechter Mitarbeiter zu argumentieren.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Mo 20. Aug 2012, 20:07 hat geschrieben: Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn tatsächlich lernen müssen, gute von schlechten Mitarbeitern zu unterscheiden.
Hatte ich schlechte Mitarbeiter, musste ich teils persönlich deren Mängel ausgleichen.
Hatte ich gute, konnte ich mich in Ruhe auf meine Arbeit konzentrieren.

Sie sind leider nicht davon abzubringen, wie ein schlechter Mitarbeiter zu argumentieren.
Wenn Sie guten Mitarbeitern derart das Wort im Mund verdrehen, um sie wegzubeißen, wirft das kein gutes Licht auf Sie.

Wenn die Forderung nach Löhnen, von denen die Leute vernünftig Leben können, für Sie als Kriterium eines schlechten Mitarbeiters darstellt, wirft das ebenso ein schlechtes Licht auf Sie... Sie sind nach unten hin neidisch.. nein, wie kann es nur sein, dass jemand, der nicht Ihre Qualifikation hat, trotzdem ein vernünftiges Leben führen kann... unfassbar, diese Ungerechtigkeit. :rolleyes:
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Mo 20. Aug 2012, 21:31 hat geschrieben:
Wenn Sie guten Mitarbeitern derart das Wort im Mund verdrehen, um sie wegzubeißen, wirft das kein gutes Licht auf Sie.

Wenn die Forderung nach Löhnen, von denen die Leute vernünftig Leben können, für Sie als Kriterium eines schlechten Mitarbeiters darstellt, wirft das ebenso ein schlechtes Licht auf Sie... Sie sind nach unten hin neidisch.. nein, wie kann es nur sein, dass jemand, der nicht Ihre Qualifikation hat, trotzdem ein vernünftiges Leben führen kann... unfassbar, diese Ungerechtigkeit. :rolleyes:
Stellen wir mal eines fest: dass es mir dabei um Löhne gehen soll ist eine Unterstellung von Ihnen.
Ich bin sogar sehr dafür, dass jeder das verdient, was er wert ist.
Wie sollte ich, wo ich an sich keinen Neid kenne, darauf neidisch sein, wenn jemand weniger wert ist und verdient als ich? Das ist sowas von unlogisch, dass ich Ihre Gedankengänge da nicht im geringsten nachvollziehen kann.
Und, entgegen Ihrer Unterstellung, käme es mir nicht im Traum in den Sinn gute Mitarbeiter wegzubeissen. Ich würde mich ja selbst schädigen, wenn ich die wegbeisse und dann deren Arbeit noch mit machen müsste.
Kommen Sie, fangen Sie doch mal an zu denken. So schwer kann das doch nicht sein...
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Mo 20. Aug 2012, 20:40 hat geschrieben:
Stellen wir mal eines fest: dass es mir dabei um Löhne gehen soll ist eine Unterstellung von Ihnen.
Ich bin sogar sehr dafür, dass jeder das verdient, was er wert ist.
Wie sollte ich, wo ich an sich keinen Neid kenne, darauf neidisch sein, wenn jemand weniger wert ist und verdient als ich? Das ist sowas von unlogisch, dass ich Ihre Gedankengänge da nicht im geringsten nachvollziehen kann.
Und, entgegen Ihrer Unterstellung, käme es mir nicht im Traum in den Sinn gute Mitarbeiter wegzubeissen. Ich würde mich ja selbst schädigen, wenn ich die wegbeisse und dann deren Arbeit noch mit machen müsste.
Kommen Sie, fangen Sie doch mal an zu denken. So schwer kann das doch nicht sein...
Sie selbst implizierten, dass die Forderung nach einer besseren Entlohnung einen guten Mitarbeiter zu einem schlechten Mitarbeiter machte...

Übrigens... schämen Sie sich eigentlich nicht? ...jemand weniger wert ist als Sie.... und Menschen ohne Arbeit sind dann wertlos? ...ohne Worte.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Mo 20. Aug 2012, 21:54 hat geschrieben:
Sie selbst implizierten, dass die Forderung nach einer besseren Entlohnung einen guten Mitarbeiter zu einem schlechten Mitarbeiter machte...
Übrigens... schämen Sie sich eigentlich nicht? ...jemand weniger wert ist als Sie.... und Menschen ohne Arbeit sind dann wertlos? ...ohne Worte.
Ticken Sie noch richtig? Wer verdreht denn hier jedes Wort, wenn nicht Sie? Wo habe ich den rot markierten Satz denn mal geäussert bzw impliziert?

Und, nach all Ihren Verdrehungen und Fehlschlüssen, kommen Sie noch dreist daher und wollen implizieren, dass man im Arbeitsleben Wertigkeiten abschaffen sollte, dass also der Lehrling oder die Putzfrau genausoviel wert ist für den Betrieb wie Ich? Das könnte ihnen so passen.
Erst nichts lernen wollen, dann das selbe fordern wie jemand mit Ausbildung. Ich sag ja, Sie haben den Bezug zur Realität verloren oder noch nie besessen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Beteigeuze » Mo 20. Aug 2012, 21:31 hat geschrieben:
Wenn Sie guten Mitarbeitern derart das Wort im Mund verdrehen, um sie wegzubeißen, wirft das kein gutes Licht auf Sie.

Wenn die Forderung nach Löhnen, von denen die Leute vernünftig Leben können, für Sie als Kriterium eines schlechten Mitarbeiters darstellt, wirft das ebenso ein schlechtes Licht auf Sie... Sie sind nach unten hin neidisch.. nein, wie kann es nur sein, dass jemand, der nicht Ihre Qualifikation hat, trotzdem ein vernünftiges Leben führen kann... unfassbar, diese Ungerechtigkeit. :rolleyes:
Eine Erwerbsperson muß ihre Ansprüche ihrem beruflichen Leistungsvermögen anpassen oder ihr berufliches Leistungsvermögen an ihre Ansprüche.

Die Forderung, der Arbeitgeber möge all seinen Arbeitnehmern leistungsunabhängig einen gewissen Lebensstandard garantieren, ist in einer Marktwirtschaft nicht umsetzbar.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Beteigeuze » Mo 20. Aug 2012, 21:54 hat geschrieben:
Sie selbst implizierten, dass die Forderung nach einer besseren Entlohnung einen guten Mitarbeiter zu einem schlechten Mitarbeiter machte...

Übrigens... schämen Sie sich eigentlich nicht? ...jemand weniger wert ist als Sie.... und Menschen ohne Arbeit sind dann wertlos? ...ohne Worte.
In der Arbeitswelt ist nicht jeder Mensch gleich entbehrlich. Wer schwerer entbehrlich ist, hat eben einen höheren Arbeitsmarktwert. In einer Marktwirtschaft ist jeder selbst dafür verantwortlich, sich durch Angebot knapper Leistungen schwer entbehrlich zu machen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Celest »

Beteigeuze » Mo 20. Aug 2012, 20:31 hat geschrieben:
Wenn Sie guten Mitarbeitern derart das Wort im Mund verdrehen, um sie wegzubeißen, wirft das kein gutes Licht auf Sie.
Konkurrenz ist doch heut zu Tage nicht mehr erwünscht ! Die muss gleich mit allen Mitteln die zur Verfügung stehen niedergemacht werden zu einen Wurm,und danach in die Verbannung geschickt werden so das sie keinen Schaden mehr anrichten kann !

Es lebe die Marktwirtschaft !. . .

Also ich persönlich habe sogar schon meinen Arbeitgeber gewechselt,(weniger Lohn und mehr Fahrkosten) Bloss dafür um in einen vernünftigen Betriebsklima arbeiten zu dürfen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Celest » Di 21. Aug 2012, 00:00 hat geschrieben: ...Also ich persönlich habe sogar schon meinen Arbeitgeber gewechselt,(weniger Lohn und mehr Fahrkosten) Bloss dafür um in einen vernünftigen Betriebsklima arbeiten zu dürfen.
Das habe ich auch schon mehrfach gemacht.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Beteigeuze » Mo 20. Aug 2012, 19:07 hat geschrieben:
In Ihrer beruflichen Laufbahn haben Sie offenbar ganz vortrefflich gelernt, anderen das Wort im Mund zu verdrehen.

...und Ihnen dazu noch Arbeitsunwilligkeit zu unterstellen...

Brauchen Sie das für Ihr Ego?
Es ist doch immer so: Wem nichts Vernünftiges einfällt, der labert ein bisschen dummes Zeug. Er ist (leider) nicht der einzige auf der Welt.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Antisozialist » Mo 20. Aug 2012, 19:51 hat geschrieben:
Wenn Sie Weiterbildung ablehnen, müssen Sie sich nicht wundern, ...
Der User Dr. Nötigenfalls hat für sich nicht Weiterbildung per se abgelehnt, sondern die Aufnahme eines Studiums im Alter von 50+. Diese Differenzierung sollte selbst dir gelingen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Clark » Mo 20. Aug 2012, 20:40 hat geschrieben: Kommen Sie, fangen Sie doch mal an zu denken. So schwer kann das doch nicht sein...
Offenbar doch. Du bist ein hervorragendes Beispiel.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Mo 20. Aug 2012, 21:11 hat geschrieben:
Ticken Sie noch richtig? Wer verdreht denn hier jedes Wort, wenn nicht Sie? Wo habe ich den rot markierten Satz denn mal geäussert bzw impliziert?
Die einzige Forderung, die ich hier stets und ständig stelle ist, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können müssen. Sie werfen mir vor, ich argumentierte wie ein angeblich schlechter Mitarbeiter. Macht eine solche Forderung einen Mitarbeiter demzufolge zu einem schlechten? Das legen sie nahe.
Und, nach all Ihren Verdrehungen und Fehlschlüssen, kommen Sie noch dreist daher und wollen implizieren, dass man im Arbeitsleben Wertigkeiten abschaffen sollte, dass also der Lehrling oder die Putzfrau genausoviel wert ist für den Betrieb wie Ich? Das könnte ihnen so passen.
Da ist er wieder in voller Pracht und Größe.. der Neidhammel nach unten... ne blöde Putze, die von ihrem Geld leben könnte.. nee wo kommen wir denn da hin..

Sie sollten schlicht auf Ihre Wortwahl achten...

Erst nichts lernen wollen, dann das selbe fordern wie jemand mit Ausbildung. Ich sag ja, Sie haben den Bezug zur Realität verloren oder noch nie besessen.
Was kommen Sie denn immer mit Ihrem "nicht lernen wollen"? Alle doof außer Clark? Alle faul außer Clark? Alle arbeitsunwillig außer Clark? :rolleyes:
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Antisozialist » Mo 20. Aug 2012, 21:41 hat geschrieben:
Eine Erwerbsperson muß ihre Ansprüche ihrem beruflichen Leistungsvermögen anpassen oder ihr berufliches Leistungsvermögen an ihre Ansprüche.

Die Forderung, der Arbeitgeber möge all seinen Arbeitnehmern leistungsunabhängig einen gewissen Lebensstandard garantieren, ist in einer Marktwirtschaft nicht umsetzbar.
In einer sozialen Marktwirtschaft muss es möglich sein, dass Menschen, die arbeiten, davon leben können. Ansonsten hat das System versagt.
Zuletzt geändert von Angrboda am Dienstag 21. August 2012, 07:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von raptor »

Beteigeuze » Di 21. Aug 2012, 07:53 hat geschrieben:
Die einzige Forderung, die ich hier stets und ständig stelle ist, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können müssen.
Diese Forderung ist absolut unsinnig.
Ein Arbeitgeber kann nur nach erbrachter Leistung entgelten und nicht danach, ob jemand gerade Olli Khan's Ex-Alte aus dem P1 abgeschleppt hat und deswegen etwas mehr Lohn braucht.
raptor

Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von raptor »

Beteigeuze » Di 21. Aug 2012, 07:55 hat geschrieben:
In einer sozialen Marktwirtschaft muss es möglich sein, dass Menschen, die arbeiten, davon leben können. Ansonsten hat das System versagt.
Es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers die 5-Sterne Ansprüche ihrer Arbeitnehmer zu erfüllen.
Wer 5-Sterne Lebensansprüche hat, muß diese durch entsprechende Leistungserbringung eben rechtfertigen.
pudding

Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von pudding »

Clark » Mo 20. Aug 2012, 21:40 hat geschrieben:
Stellen wir mal eines fest: dass es mir dabei um Löhne gehen soll ist eine Unterstellung von Ihnen.
Ich bin sogar sehr dafür, dass jeder das verdient, was er wert ist.
Wie sollte ich, wo ich an sich keinen Neid kenne, darauf neidisch sein, wenn jemand weniger wert ist und verdient als ich? Das ist sowas von unlogisch, dass ich Ihre Gedankengänge da nicht im geringsten nachvollziehen kann.
Und, entgegen Ihrer Unterstellung, käme es mir nicht im Traum in den Sinn gute Mitarbeiter wegzubeissen. Ich würde mich ja selbst schädigen, wenn ich die wegbeisse und dann deren Arbeit noch mit machen müsste.
Kommen Sie, fangen Sie doch mal an zu denken. So schwer kann das doch nicht sein...
Wunderschön wie hier der eingefleischte Sozialdarwinist zu Tage tritt, vor ein paar Jahrzehnten hättest du sicherlich Karriere gemacht und müsstest nicht als Zeitarbeiter und Schwarzarbeiter dein Leben fristen.
"Wenn jemand weniger wert ist ...als ich" Dieser einzelne Satz sagt alles aus.
Schönes coming-out.
pudding

Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von pudding »

raptor » Di 21. Aug 2012, 08:00 hat geschrieben: Es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers die 5-Sterne Ansprüche ihrer Arbeitnehmer zu erfüllen.
Wer 5-Sterne Lebensansprüche hat, muß diese durch entsprechende Leistungserbringung eben rechtfertigen.
Und wer solch' einen Blödsinn daherquasselt hat es verdient das man ihn ignoriert.
Ähh sorry, 5-Sterne-Blödsinn.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

raptor » Di 21. Aug 2012, 07:00 hat geschrieben: Es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers die 5-Sterne Ansprüche ihrer Arbeitnehmer zu erfüllen.
Wer 5-Sterne Lebensansprüche hat, muß diese durch entsprechende Leistungserbringung eben rechtfertigen.
In welcher Welt leben Sie eigentlich? Seine Stromrechnung pünktlich zahlen zu können ist 5-Sterne-Anspruch? Kulturelle Teilhabe ist 5 Sterne-Anspruch? Der Besitz einer Waschmaschine ist 5-Sterne-Anspruch? ... auf der einen Seite Bildung fordern, auf der anderen Seite einen 5-Sterne-Anspruch draus machen?

Wie sehr mich diese Ideologie anwidert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von raptor »

Beteigeuze » Di 21. Aug 2012, 08:26 hat geschrieben:
In welcher Welt leben Sie eigentlich? Seine Stromrechnung pünktlich zahlen zu können ist 5-Sterne-Anspruch? Kulturelle Teilhabe ist 5 Sterne-Anspruch? Der Besitz einer Waschmaschine ist 5-Sterne-Anspruch? ... auf der einen Seite Bildung fordern, auf der anderen Seite einen 5-Sterne-Anspruch draus machen?

Wie sehr mich diese Ideologie anwidert.
Ich fürchte Sie werden dennoch keinen Arbeitsvertrag finden, in dem steht
"seine Arbeitsleistung wird mit einer Waschmaschine, 3 Operntickets, 10 kWh Strom, 15 Bildungsgutscheinen und einem Freigetränkt im P1 samt Ollis-Ex-Alte-Abschleppen vergütet"
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

raptor » Di 21. Aug 2012, 07:33 hat geschrieben: samt Ollis-Ex-Alte-Abschleppen vergütet"
Kann es sein, dass du einen heimlichen Faible für Ollis Ex-Alte entwickelt hast, weil du sie so oft erwähnst? Naja, ist ok, jeder hat sein Idol. :D
raptor

Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von raptor »

Camarasaurus » Di 21. Aug 2012, 08:38 hat geschrieben:
Kann es sein, dass du einen heimlichen Faible für Ollis Ex-Alte entwickelt hast, weil du sie so oft erwähnst? Naja, ist ok, jeder hat sein Idol. :D
Nein, das abschreckende Beispiel Olli-Khans-Ex-Alte (Schauder) soll die Absurdität der Forderung beweisen.

Es geht nur um die Forderung "von seiner Arbeit leben können müssen" ...
Der eine kann von Summe X leben wie die Made im Speck
Der andere hingegen läßt jede Woche die Korken knallen und Summe X ist schon nach der ersten Freibierrunde versoffen. Dann wird es natürlich eng mit dem Leben-können-sollen im restlichen Monat.

Was geht das alles den Arbeitgeber in seinem Entgelt an??
Angrboda
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

raptor » Di 21. Aug 2012, 07:45 hat geschrieben: Nein, das abschreckende Beispiel Olli-Khans-Ex-Alte (Schauder) soll die Absurdität der Forderung beweisen.

Es geht nur um die Forderung "von seiner Arbeit leben können müssen" ...
Der eine kann von Summe X leben wie die Made im Speck
Der andere hingegen läßt jede Woche die Korken knallen und Summe X ist schon nach der ersten Freibierrunde versoffen. Dann wird es natürlich eng mit dem Leben-können-sollen im restlichen Monat.

Was geht das alles den Arbeitgeber in seinem Entgelt an??
Stellen Sie sich doch nicht blöder, als Sie sind... es ist müßig, mit solchen absurden Winkelzügen zu diskutieren.

Sie wissen sehr wohl, was damit gemeint ist, dass ein jeder von einer Arbeit leben können muss.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von raptor »

Beteigeuze » Di 21. Aug 2012, 08:54 hat geschrieben:
Stellen Sie sich doch nicht blöder, als Sie sind... es ist müßig, mit solchen absurden Winkelzügen zu diskutieren.

Sie wissen sehr wohl, was damit gemeint ist, dass ein jeder von einer Arbeit leben können muss.
Sie sollten die Abdurdität Ihrer eigenen Argumente nicht stets auf andere zu übertragen versuchen.

Hätten Sie geschrieben "ich verlange 8 Euro Mindestlohn" hätte ich Ihnen zugestimmt. Von mir aus auch 9 Euro.
8 ... 9 ... xy
Das sind wenigstens eindeutig definierte Größenordnungen. Die kann man 'anfassen'

Dahingegen ist Ihre Forderung "von seinem Lohn leben können müssen" in einem Arbeitsvertrag weder eine justiziable Klausel, noch praktikabel, noch irgendwie greifbar.
Diese Forderung ist einfach nur ... absurd
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Di 21. Aug 2012, 08:54 hat geschrieben:
Stellen Sie sich doch nicht blöder, als Sie sind... es ist müßig, mit solchen absurden Winkelzügen zu diskutieren.

Sie wissen sehr wohl, was damit gemeint ist, dass ein jeder von einer Arbeit leben können muss.
Nein, da sehen Sie grundsätzlich etwas falsch. Es gibt Leute, die kommen zwar zur Arbeit, machen aber den ganzen Tag nur Murks. Die bekommen dementsprechend ihren Leistungen zufolge berechtigt nur einen Betrag, von dem Sie und ich nicht leben könnten. Da wir aber nicht so viel mehr verdienen, sollen wir solche Typen noch was abgeben, bis auch wir selbst von unserer Arbeit nicht mehr leben können?
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Beteigeuze » Di 21. Aug 2012, 07:55 hat geschrieben:
In einer sozialen Marktwirtschaft muss es möglich sein, dass Menschen, die arbeiten, davon leben können. Ansonsten hat das System versagt.
Ihre Forderung wird doch bereits durch das Angebot ergänzenden Sozialleistungen erfüllt.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Di 21. Aug 2012, 18:30 hat geschrieben: Nein, da sehen Sie grundsätzlich etwas falsch. Es gibt Leute, die kommen zwar zur Arbeit, machen aber den ganzen Tag nur Murks. Die bekommen dementsprechend ihren Leistungen zufolge berechtigt nur einen Betrag, von dem Sie und ich nicht leben könnten. Da wir aber nicht so viel mehr verdienen, sollen wir solche Typen noch was abgeben, bis auch wir selbst von unserer Arbeit nicht mehr leben können?
Nun... Leute, die den ganzen Tag nur Murks machen, dürften ihre Stelle nicht lange behalten, oder? Ich weiß ja nicht, wie das bei Ihrer Tätigkeit möglich ist.. ich jedenfalls ziehe es vor, Fehler von Newbies oder Lehrlingen sofort anzusprechen und mit ihnen zu korrigieren... das kostet im Endeffekt weniger Zeit und Geld, als würde ich sie ständig Murks machen lassen und ich müßte es nachher stets korrigieren. (es gibt aber Büros, wo das so stattfindet...).

Übrigens zeigten Sie erneut deutlich, dass sie nach unten neidisch sind. Wenn der unter Ihnen mehr erhält, erhalten Sie doch nicht automatisch weniger? Im Gegenteil, wenn die unteren Gruppen auf ein auskömmliches Maß gebracht werden, ist das Gelegenheit für Sie, den Abstand durch eigene Lohnerhöhung(forderung) zu halten.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Antisozialist » Di 21. Aug 2012, 18:38 hat geschrieben:
Ihre Forderung wird doch bereits durch das Angebot ergänzenden Sozialleistungen erfüllt.
Es ist nicht einzusehen, warum ich mit meinem Steuergeld solche Beschäftigungsverhältnisse subventieren soll. Denn das Geld, dass sich der betreffende Arbeitgeber spart und auf die Allgemeinheit umlegt, landet direkt in seinem Gewinn. Damit bin ich nicht einverstanden.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Beteigeuze » Di 21. Aug 2012, 20:23 hat geschrieben:
Es ist nicht einzusehen, warum ich mit meinem Steuergeld solche Beschäftigungsverhältnisse subventieren soll. Denn das Geld, dass sich der betreffende Arbeitgeber spart und auf die Allgemeinheit umlegt, landet direkt in seinem Gewinn. Damit bin ich nicht einverstanden.
Wenn es ergänzende Sozialleistungen nicht mehr gebe, würden noch mehr Niedrigleister und Kinderreiche das Interesse verlieren, arbeiten zu gehen.

Höhere Löhne ohne entsprechende Zuwächse bei der Arbeitsproduktivität würden wiederum zu weniger Arbeitsnachfrage führen.

In beiden Fällen müßte der Staat mehr Menschen vollständig alimentieren, während gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen zurückgehen würde.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Di 21. Aug 2012, 20:23 hat geschrieben:
Es ist nicht einzusehen, warum ich mit meinem Steuergeld solche Beschäftigungsverhältnisse subventieren soll. Denn das Geld, dass sich der betreffende Arbeitgeber spart und auf die Allgemeinheit umlegt, landet direkt in seinem Gewinn. Damit bin ich nicht einverstanden.
Ihr Riesendenkfehler ist, dass Sie definitiv nicht einen Arbeitgeber subventionieren, sondern direkt den Arbeitnehmer, der sonst nicht genug verdienen könnte, um zu überleben.
Wollen Sie das ändern? Gut, geben Sie tatsächlich den Arbeitgebern das Geld, und der entscheidet dann, wem er für nichterbrachte Leistungen trotzdem das Überleben sichert. Ich glaube, da fallen Sie und einige jetzige Bezieher von Hartz IV bzw ALG II aber gehörig auf die Nase.

Sie sind es, der Neidreflexe schürt, und niemand sonst, sonst würden Sie ja hier nicht direkt behaupten, dass Sie nicht damit einverstanden sind, solche prekären Arbeitsverhältnisse mit zu fördern.
Der Arbeitgeber legt kein Geld auf die Allgemeinheit um, sondern die Allgemeinheit alimentiert diejenigen, die eben sonst im Arbeitsmarkt und im Leben nicht bestehen können. Das wäre die richtige Formulierung, und gegen diese Vorgehensweise haben weder ich noch andere etwas.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von sportsgeist »

Clark » Di 21. Aug 2012, 20:39 hat geschrieben: Ihr Riesendenkfehler ist, dass Sie definitiv nicht einen Arbeitgeber subventionieren, sondern direkt den Arbeitnehmer, der sonst nicht genug verdienen könnte, um zu überleben.
das ist so zwar korrekt, aber indirekt subventioniert der steuerzahler zumindest geschaeftsmodelle, also irgendwo doch bestimmte unternehmen und unternehmer.

ein allgemeiner mindestlohn waere deswegen die richtige massnahme.
Zitat: Stehen Intelligenz und Schulnoten in irgendeinem direkten proportionalen Zusammenhang ... Nein ... Warum? ... Ich bin das lebende Gegenbeispiel
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Antisozialist » Di 21. Aug 2012, 19:34 hat geschrieben:
Wenn es ergänzende Sozialleistungen nicht mehr gebe, würden noch mehr Niedrigleister und Kinderreiche das Interesse verlieren, arbeiten zu gehen.

Höhere Löhne ohne entsprechende Zuwächse bei der Arbeitsproduktivität würden wiederum zu weniger Arbeitsnachfrage führen.

In beiden Fällen müßte der Staat mehr Menschen vollständig alimentieren, während gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen zurückgehen würde.
Fehlende Arbeitsproduktivität halte ich mittlerweile für ein Märchen. Wenn ich Bedarf an Arbeitskräften habe, muss ich mir anschauen, ob und wie ich mir diese Arbeitskräfte leisten kann und ggf. erstmal kleinere Brötchen backen... sprich, bei einem angenommenen Mindestlohn von 8, 9 Euro kann ich mir dann eben niemanden vollzeit einstellen, wenn das hieße, er bekäme dann nur noch 5, 6 Euro. Sie verkennen bei dieser ganzen Diskussion, dass wir hier nicht von Nutzvieh reden, sondern von Menschen. Und es ist auch eine Frage der Würde, dass ein Mensch von seiner Hände arbeit leben kann, ohne wie ein Bettler bei der Arge antanzen zu müssen... denn alle diese Menschen stellen Sie dann mit denen gleich, die eine Nullbock-Mentalität an den Tag legen und keinen Finger krumm machen. Ich bin nicht einverstanden, dass Menschen die arbeiten mit Nullbock-Typen gleichgestellt werden.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Di 21. Aug 2012, 19:39 hat geschrieben: Ihr Riesendenkfehler ist, dass Sie definitiv nicht einen Arbeitgeber subventionieren, sondern direkt den Arbeitnehmer, der sonst nicht genug verdienen könnte, um zu überleben.
Wollen Sie das ändern? Gut, geben Sie tatsächlich den Arbeitgebern das Geld, und der entscheidet dann, wem er für nichterbrachte Leistungen trotzdem das Überleben sichert. Ich glaube, da fallen Sie und einige jetzige Bezieher von Hartz IV bzw ALG II aber gehörig auf die Nase.

Sie sind es, der Neidreflexe schürt, und niemand sonst, sonst würden Sie ja hier nicht direkt behaupten, dass Sie nicht damit einverstanden sind, solche prekären Arbeitsverhältnisse mit zu fördern.
Der Arbeitgeber legt kein Geld auf die Allgemeinheit um, sondern die Allgemeinheit alimentiert diejenigen, die eben sonst im Arbeitsmarkt und im Leben nicht bestehen können. Das wäre die richtige Formulierung, und gegen diese Vorgehensweise haben weder ich noch andere etwas.
Dann haben Sie das Prinzip nicht verstanden, um das es geht. Natürlich kommt der Aufstockungsbetrag zunächst beim Arbeitenden an. Aber gleichzeitig spart sich der Arbeitgeber eben diese Kosten ein... zusätzlich dazu noch die Sozialversicherungsbeiträge. Also legt er gleich doppelt auf die Allgemeinheit um. Mit Aufstockungsbeträgen wird ja grade mal das Existenzminimum sichergestellt.. also dürfen Sie auch davon ausgehen, dass dieses Geld kaum oder gar nicht im Konsum landen wird. Davon werden, wie der Name schon sagt, existenzielle Bedürfnisse bestritten.

Nicht erbrachte Leistungen? Vollzeit arbeitende Menschen erbingen alle Ihre Leistung. Für sich selbst, für Ihre Familie und natürlich auch für die Allgemeinheit. Es ist ein Unding, welches Bild Sie hier zeichnen wollen... würden diese Menschen tatsächlich keine Leistung erbringen, würden sie gar nicht eingestellt.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

sportsgeist » Di 21. Aug 2012, 20:42 hat geschrieben: das ist so zwar korrekt, aber indirekt subventioniert der steuerzahler zumindest geschaeftsmodelle, also irgendwo doch bestimmte unternehmen und unternehmer.

ein allgemeiner mindestlohn waere deswegen die richtige massnahme.
Subveniere heisst unterstützen. Inwiefern unterstütze ich Arbeitgeber? Bekommt der Arbeitgeber von irgendjemandem Geld dafür, dass er unterqualifizierte Leute beschäftigt? Also, von mir nicht, vom Finanzamt nicht... von wem dann?
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von sportsgeist »

Clark » Di 21. Aug 2012, 20:58 hat geschrieben: Subveniere heisst unterstützen. Inwiefern unterstütze ich Arbeitgeber? Bekommt der Arbeitgeber von irgendjemandem Geld dafür, dass er unterqualifizierte Leute beschäftigt? Also, von mir nicht, vom Finanzamt nicht... von wem dann?
zur betonung und klarstellung der deutschen sprache
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das ist so zwar korrekt, aber indirekt subventioniert der steuerzahler zumindest geschaeftsmodelle, also irgendwo doch bestimmte unternehmen und unternehmer.

ein allgemeiner mindestlohn waere deswegen die richtige massnahme.
Zuletzt geändert von sportsgeist am Dienstag 21. August 2012, 21:03, insgesamt 1-mal geändert.
Zitat: Stehen Intelligenz und Schulnoten in irgendeinem direkten proportionalen Zusammenhang ... Nein ... Warum? ... Ich bin das lebende Gegenbeispiel
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Beteigeuze » Di 21. Aug 2012, 20:48 hat geschrieben:
Fehlende Arbeitsproduktivität halte ich mittlerweile für ein Märchen. Wenn ich Bedarf an Arbeitskräften habe, muss ich mir anschauen, ob und wie ich mir diese Arbeitskräfte leisten kann und ggf. erstmal kleinere Brötchen backen... sprich, bei einem angenommenen Mindestlohn von 8, 9 Euro kann ich mir dann eben niemanden vollzeit einstellen, wenn das hieße, er bekäme dann nur noch 5, 6 Euro. Sie verkennen bei dieser ganzen Diskussion, dass wir hier nicht von Nutzvieh reden, sondern von Menschen. Und es ist auch eine Frage der Würde, dass ein Mensch von seiner Hände arbeit leben kann, ohne wie ein Bettler bei der Arge antanzen zu müssen... denn alle diese Menschen stellen Sie dann mit denen gleich, die eine Nullbock-Mentalität an den Tag legen und keinen Finger krumm machen. Ich bin nicht einverstanden, dass Menschen die arbeiten mit Nullbock-Typen gleichgestellt werden.
Ein gesunder alleinstehender Vollzeitarbeitnehmer kann doch in Deutschland von seinem Lohn leben. Wer nur einmal pro Woche Werbezettel verteilt oder acht Kinder gezeugt hat, muß eben arbeiten und bittstellen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Di 21. Aug 2012, 20:54 hat geschrieben:
Dann haben Sie das Prinzip nicht verstanden, um das es geht. Natürlich kommt der Aufstockungsbetrag zunächst beim Arbeitenden an. Aber gleichzeitig spart sich der Arbeitgeber eben diese Kosten ein... ...
Fangen wir mal bei Adam und Eva an. Ein Arbeitgeber beschäftigt Mitarbeiter. Er bezahlt sie entsprechend ihrer Qualifikation die sich in der Leistung des Arbeitnehmers und in der Bilanz des Unternehmens widerspiegelt.
Inwiefern spart ein AG denn Geld ein, wenn er einen Mitarbeiter beschäftigt, um den er sich gesondert kümmern muss, weil dieser sagen wir mal nicht sonderlich produktiv für das Unternehmen ist?
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