conscience hat geschrieben:(06 Dec 2019, 13:41)
Durch das ewige Wiederholen wird die steile These ÖR = Staatsfernsehen auch nicht wahrer.
Es gibt ein URTEIL...
Mit ihrem Normenkontrollantrag wenden sich die Antragsteller gegen einen ihrer Ansicht nach übermäßigen Einfluss des Staates im Fernseh- und Verwaltungsrat.
Die Bundestagsfraktionen der Parteien DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen zusätzlich geltend, dass die Beteiligung des Bundes in den Gremien der Mehr-Länder-Anstalt ZDF auch gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG verstoße....
Zu den Anträgen haben verschiedene Landesregierungen, die Bundestagsfraktionen der Parteien DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Bayerische Landtag, diverse Verbände sowie das ZDF und die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) Stellung genommen.
1. Die Argumentation der Antragsteller unterstützen dem Grundsatz nach die Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, die Bundestagsfraktionen der Parteien DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Vereinigte Dienstleistungsgesellschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), der Deutsche Journalistenverband (DJV), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA), der Deutsche Beamtenbund (DBB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sowie die ARD.[/b]
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di plädiert für einen gänzlichen Ausschluss direkter Vertreter der Exekutive aus den Gremien...
Im Namen des Volkes
In den Verfahren
zu den verfassungsrechtlichen Prüfungen, ob...
unvereinbar mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) sind,
soweit die vorgenannten Gesetze und Beschlüsse die Zustimmung und den Normanwendungsbefehl
zu