Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
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Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
hallo leute,
immer wieder sehr erstaunlich, was für urteile in deutschland gesprochen werden...
zitat
Bohlen-Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Kein Pardon für den Wiederholungstäter: Wegen eines Einbruchs in die Villa von Musikproduzent Dieter Bohlen und weiterer Straftaten muss ein 47-Jähriger zwölf Jahre und neun Monate ins Gefängnis - mit anschließender Sicherungsverwahrung. [...]
Thomas K. ist mehrfach vorbestraft und musste sich vor dem Lübecker Landgericht unter anderem wegen schweren Raubes, Wohnungseinbrüchen, Diebstahl und Sachbeschädigung verantworten. Zwei der ursprünglich angeklagten zwölf Fälle waren bereits vor dem Ende der Beweisaufnahme eingestellt worden; in einem Fall sprach das Gericht den Angeklagten frei.[...]
komplett
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 55,00.html
Mehr als zwölf Jahre Haft für Bohlen-Einbrecher
Wegen eines Einbruchs in die Villa von Musikproduzent Dieter Bohlen und zahlreicher weiterer Straftaten hat das Landgericht Lübeck am Donnerstag einen 47 Jahre alten Mann zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Noch im Gerichtssaal beauftragte der Angeklagte seinen Verteidiger, gegen das Urteil Revision einzulegen. Sein Rechtsanwalt hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert, die Staatsanwaltschaft dagegen 13 Jahre und 6 Monate mit anschließender Sicherungsverwahrung beantragt. [...]
Von den anderen Taten, die dem 47-Jährigen zur Last gelegt werden, hatte er einen Teil vor Gericht gestanden. Die Richter der Siebten Großen Strafkammer kamen nach Angaben eines Sprechers am Ende zu dem Schluss, dass der Angeklagte „infolge eines Hangs zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich“ sei und verhängten daher die Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft.
komplett
http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41B ... ntent.html
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was haltet ihr von diesem urteilsspruch?
es geht mir nicht um dieter bohlen, sondern um die anschliessende sicherheitsverwahrung. ich finde es masslos übertrieben einen menschen quasi für immer hinter gitterstäbe zu stecken.
interessant ist ja dabei, sofern man seine kinder tötet und in die tiefkühlung frisch hält, deutlich kürzere strafen verhängt werden.
siehe hier:
für drei morde bekommt man 4 jahre gefängnis
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=34&t=4725
oder hier: - ist ein aktueller fall -
Baby in Gefrierschrank: Mutter zu 3,5 Jahren verurteilt
Die 21-Jährige hat Anfang Mai ihr neugeborenes Kind in den Tiefkühlschrank im Haus der Eltern ihres Verlobten gelegt. Sie legte ein Geständnis ab. Das Urteil: 3,5 Jahre Jugendstrafe. [...]
mehr hier
http://diepresse.com/home/panorama/welt ... =simarchiv
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offensichtlich ist es in deutschland mode, seine kinder zu töten und diese dann einzufrieren. immerhin bekommt man dafür eine viel geringere starfe aufgebrummt, als wenn man einbrüche verübt.
eine sicherheitsverwahrung anzuordnen, da man gegenstände klaut? - das ist für mich nicht nachvollziehbar.
und für euch?
gruss nb
immer wieder sehr erstaunlich, was für urteile in deutschland gesprochen werden...
zitat
Bohlen-Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Kein Pardon für den Wiederholungstäter: Wegen eines Einbruchs in die Villa von Musikproduzent Dieter Bohlen und weiterer Straftaten muss ein 47-Jähriger zwölf Jahre und neun Monate ins Gefängnis - mit anschließender Sicherungsverwahrung. [...]
Thomas K. ist mehrfach vorbestraft und musste sich vor dem Lübecker Landgericht unter anderem wegen schweren Raubes, Wohnungseinbrüchen, Diebstahl und Sachbeschädigung verantworten. Zwei der ursprünglich angeklagten zwölf Fälle waren bereits vor dem Ende der Beweisaufnahme eingestellt worden; in einem Fall sprach das Gericht den Angeklagten frei.[...]
komplett
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 55,00.html
Mehr als zwölf Jahre Haft für Bohlen-Einbrecher
Wegen eines Einbruchs in die Villa von Musikproduzent Dieter Bohlen und zahlreicher weiterer Straftaten hat das Landgericht Lübeck am Donnerstag einen 47 Jahre alten Mann zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Noch im Gerichtssaal beauftragte der Angeklagte seinen Verteidiger, gegen das Urteil Revision einzulegen. Sein Rechtsanwalt hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert, die Staatsanwaltschaft dagegen 13 Jahre und 6 Monate mit anschließender Sicherungsverwahrung beantragt. [...]
Von den anderen Taten, die dem 47-Jährigen zur Last gelegt werden, hatte er einen Teil vor Gericht gestanden. Die Richter der Siebten Großen Strafkammer kamen nach Angaben eines Sprechers am Ende zu dem Schluss, dass der Angeklagte „infolge eines Hangs zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich“ sei und verhängten daher die Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft.
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was haltet ihr von diesem urteilsspruch?
es geht mir nicht um dieter bohlen, sondern um die anschliessende sicherheitsverwahrung. ich finde es masslos übertrieben einen menschen quasi für immer hinter gitterstäbe zu stecken.
interessant ist ja dabei, sofern man seine kinder tötet und in die tiefkühlung frisch hält, deutlich kürzere strafen verhängt werden.
siehe hier:
für drei morde bekommt man 4 jahre gefängnis
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Baby in Gefrierschrank: Mutter zu 3,5 Jahren verurteilt
Die 21-Jährige hat Anfang Mai ihr neugeborenes Kind in den Tiefkühlschrank im Haus der Eltern ihres Verlobten gelegt. Sie legte ein Geständnis ab. Das Urteil: 3,5 Jahre Jugendstrafe. [...]
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offensichtlich ist es in deutschland mode, seine kinder zu töten und diese dann einzufrieren. immerhin bekommt man dafür eine viel geringere starfe aufgebrummt, als wenn man einbrüche verübt.
eine sicherheitsverwahrung anzuordnen, da man gegenstände klaut? - das ist für mich nicht nachvollziehbar.
und für euch?
gruss nb
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- ToughDaddy
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
1. Er ist mehrfacher Wiederholungstäter. Irgendwann ist eben Schluss.
Zu Deinen Fällen:
2. Kein Mord, Mord geht nicht für 4 Jahre.
3. Jugendstrafe
Zu Deinen Fällen:
2. Kein Mord, Mord geht nicht für 4 Jahre.
3. Jugendstrafe
- Heinrich-73
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Über die von Dir angeführten Beispiel kann man sicher streiten, aber der Bohlen-Einbrecher war ja nun wirklich kein unbeschriebenes Blatt.
Die "Lübecker Nachrichten" hatten berichtet, dass K. und seine Komplizen "nicht gerade zimperlich" mit ihren Opfern umgingen. Sie sollen sich bei einem Überfall auf ein Tanzlokal besonders brutal gebärdet haben. "Als ich vor lauter Aufregung eine falsche Nummer in den Tresor eingegeben hatte, hat mir gleich einer einen Gewehrschaft über den Kopf gezogen", zitiert die Zeitung einen 69-jährigen Gastronom aus Neu Wulmstorf. Er sei mit einer Pumpgun bedroht und seine Ehefrau gefesselt worden, während die Diebe das Lokal sowie das benachbarte Haus nach Geld und Schmuck durchsuchten.
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Hallo Tough Daddy und Heinrich-73,
sicherlich ist er kein Waisenknabe, aber er hat keinen Menschen umgebracht und soll deshalb möglicherweise bis er stirbt eingeschlossen werden?
ein Wiederholungseinbrecher für immer ins Gefängnis? Und gleichzeitig erhalten Straftäter die MENSCHEN umgebracht haben, teilweise sogar auch noch Wiederholungstäter(!) nur wenige Jahre?
Mir fehlt hier die Strafrelation zwischen Tötung von Menschen und das Verüben von Einbrüchen.
Will heissen: ich kann ohne Probleme Kinder töten und sie anschliessend auch noch einfrieren und erhalte dafür nur wenige Jahre Gefängnis, verübe ich aber Einbrüche, so bestünde die Möglichkeit, dass ich für IMMER hinter Gitter landen werde?!
Folgerung I:
Das Töten von Menschen wird in Deutschland deutlich weniger hart bestraft als Einbrüche.
Folgerung II:
Ein Menschenleben ist weiniger Wert als Eigentum.
Sehe ich das richtig?
gruss nb
sicherlich ist er kein Waisenknabe, aber er hat keinen Menschen umgebracht und soll deshalb möglicherweise bis er stirbt eingeschlossen werden?
ein Wiederholungseinbrecher für immer ins Gefängnis? Und gleichzeitig erhalten Straftäter die MENSCHEN umgebracht haben, teilweise sogar auch noch Wiederholungstäter(!) nur wenige Jahre?
Mir fehlt hier die Strafrelation zwischen Tötung von Menschen und das Verüben von Einbrüchen.
Will heissen: ich kann ohne Probleme Kinder töten und sie anschliessend auch noch einfrieren und erhalte dafür nur wenige Jahre Gefängnis, verübe ich aber Einbrüche, so bestünde die Möglichkeit, dass ich für IMMER hinter Gitter landen werde?!
Folgerung I:
Das Töten von Menschen wird in Deutschland deutlich weniger hart bestraft als Einbrüche.
Folgerung II:
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Sehe ich das richtig?
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- Talyessin
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Nun, er scheint ja nicht psychisch Krank zu sein, oder? Wie im Falle der Mutter, oder?nobody hat geschrieben:Hallo Tough Daddy und Heinrich-73,
sicherlich ist er kein Waisenknabe, aber er hat keinen Menschen umgebracht und soll deshalb möglicherweise bis er stirbt eingeschlossen werden?
ein Wiederholungseinbrecher für immer ins Gefängnis? Und gleichzeitig erhalten Straftäter die MENSCHEN umgebracht haben, teilweise sogar auch noch Wiederholungstäter(!) nur wenige Jahre?
Mir fehlt hier die Strafrelation zwischen Tötung von Menschen und das Verüben von Einbrüchen.
Will heissen: ich kann ohne Probleme Kinder töten und sie anschliessend auch noch einfrieren und erhalte dafür nur wenige Jahre Gefängnis, verübe ich aber Einbrüche, so bestünde die Möglichkeit, dass ich für IMMER hinter Gitter landen werde?!
Folgerung I:
Das Töten von Menschen wird in Deutschland deutlich weniger hart bestraft als Einbrüche.
Folgerung II:
Ein Menschenleben ist weiniger Wert als Eigentum.
Sehe ich das richtig?
gruss nb
Mir glangts, das i woas, das i kannt wenn i woin dat.
Nietzsche ist tot
Er hat Jehova gesagt.........(kann ich einen von den kleinen Dicken haben Mama - entschuldige, Vatei )
Nietzsche ist tot
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- Heinrich-73
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Hallo noboby,nobody hat geschrieben:Hallo Tough Daddy und Heinrich-73,
sicherlich ist er kein Waisenknabe, aber er hat keinen Menschen umgebracht und soll deshalb möglicherweise bis er stirbt eingeschlossen werden?
ein Wiederholungseinbrecher für immer ins Gefängnis? Und gleichzeitig erhalten Straftäter die MENSCHEN umgebracht haben, teilweise sogar auch noch Wiederholungstäter(!) nur wenige Jahre?
Mir fehlt hier die Strafrelation zwischen Tötung von Menschen und das Verüben von Einbrüchen.
Will heissen: ich kann ohne Probleme Kinder töten und sie anschliessend auch noch einfrieren und erhalte dafür nur wenige Jahre Gefängnis, verübe ich aber Einbrüche, so bestünde die Möglichkeit, dass ich für IMMER hinter Gitter landen werde?!
Folgerung I:
Das Töten von Menschen wird in Deutschland deutlich weniger hart bestraft als Einbrüche.
Folgerung II:
Ein Menschenleben ist weiniger Wert als Eigentum.
Sehe ich das richtig?
gruss nb
Wie gesagt, man kann über die von Dir angeführten Beispiele streiten. Das dieser Einbrecher aber noch keinen Menschen ermordet hat, bedeutet ja noch nicht, das er es nicht eines Tages vielleicht doch tun könnte. Sein Vorgehen war eben sehr brutal und das rechtfertigt schon eine solche Maßnahme.
Und lebenslange Sicherungsverwahrung bedeutet nicht automatisch lebenslange Haft.
- eifelbauer
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Wer sagt das er für immer eingesperrt bleibt?nobody hat geschrieben: es geht mir nicht um dieter bohlen, sondern um die anschliessende sicherheitsverwahrung. ich finde es masslos übertrieben einen menschen quasi für immer hinter gitterstäbe zu stecken.
offensichtlich ist es in deutschland mode, seine kinder zu töten und diese dann einzufrieren. immerhin bekommt man dafür eine viel geringere starfe aufgebrummt, als wenn man einbrüche verübt.
eine sicherheitsverwahrung anzuordnen, da man gegenstände klaut? - das ist für mich nicht nachvollziehbar.
und für euch?
gruss nb
Die Haftstrafe kann zum Teil zur Bewährung ausgesetzt werden und auch die Sicherungsverwahrung setzt voraus das der Angeklagte nach verbüßung der Haft noch gefährlich ist.
Die ist keineswegs unbegrenzt.
- ToughDaddy
- Beiträge: 36973
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
@nobody
Wie gesagt, Du vergleichst leider falsche Dinge. Außerdem hat er nicht nur geklaut. Raub oder besser Schwerer Raub mit Wiederholungen gleichgeschalteter Delikte ist nunmal kein Kavaliersdelikt.
Wie gesagt, Du vergleichst leider falsche Dinge. Außerdem hat er nicht nur geklaut. Raub oder besser Schwerer Raub mit Wiederholungen gleichgeschalteter Delikte ist nunmal kein Kavaliersdelikt.
- lamb of god
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Das ist auch für mich der Maßstab, an dem ich das messe. Bei Bankraub ist es doch das Selbe. Da geht auch keiner unter 5 Jahre. Ich finde es auch interessant, dass hier der Geisteszustand der Kindstöter angesprochen wurde. Imo, liegt bei jemanden der ein so notorischer Dieb ist, auch auch eine pathogene Veranlagung vor. Nichts gegen die 13 Jahre, aber wenn ich in diesem Land mit einem Menschen das anstellte, was mir 13 Jahre einbrächte, würde jeder Richter sofort den Jagdschein ausstellen.nobody hat geschrieben:
Folgerung I:
Das Töten von Menschen wird in Deutschland deutlich weniger hart bestraft als Einbrüche.
Folgerung II:
Ein Menschenleben ist weiniger Wert als Eigentum.
Sehe ich das richtig?
gruss nb
Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
was ht das eine mit dem anderen zu tun?nobody hat geschrieben: offensichtlich ist es in deutschland mode, seine kinder zu töten und diese dann einzufrieren. immerhin bekommt man dafür eine viel geringere starfe aufgebrummt, als wenn man einbrüche verübt.
richtig: gar nichts
quamquam ridentem dicere verum
quid vetat?
(horaz)
quid vetat?
(horaz)
Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Ne 44 jährige hat drei Geburten in die Tiefkühltruhe gesteckt ! - Wickelt sie jetzt ne poln. Gans ?ToughDaddy hat geschrieben:1. Er ist mehrfacher Wiederholungstäter. Irgendwann ist eben Schluss.
Zu Deinen Fällen:
2. Kein Mord, Mord geht nicht für 4 Jahre.
3. Jugendstrafe
"Irrtum" möchtest du nicht wirklich deklarieren !?
Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Doch. Es sind Verbrechen mit unterschiedlicher Wertigkeit. Und während der gesunde Menschenverstand ein Menschenleben über eine gestohlene Vase stellt, meint die dt. Jurisprudenz, das nich tso halten zu müssen. Und so mancher hier auch nicht.petronius hat geschrieben:
was ht das eine mit dem anderen zu tun?
richtig: gar nichts
Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
der "gesunde menschenverstand" ist nach ansicht vieler das, was an stammtischen laut gibt. die deutsche jurisprudenz weiß den einzelfall zu würdigen, anstatt dumpfem volksempfinden genüge zu tunMarianne hat geschrieben:
Doch. Es sind Verbrechen mit unterschiedlicher Wertigkeit. Und während der gesunde Menschenverstand ein Menschenleben über eine gestohlene Vase stellt, meint die dt. Jurisprudenz, das nich tso halten zu müssen. Und so mancher hier auch nicht.
um eine "gestohlene Vase" ging es eben grade nicht...
quamquam ridentem dicere verum
quid vetat?
(horaz)
quid vetat?
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- John Galt
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Wie muss man sich so eine Sicherungsverwahrung eigentlich vorstellen?
Was für Auswirkungen auf den Alltag hat das für den Einbrecher im Gegensatz zum Gefängnis?
Was für Auswirkungen auf den Alltag hat das für den Einbrecher im Gegensatz zum Gefängnis?
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
- ToughDaddy
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
1. Es muss getrennt erfolgen von normalen Inhaftierten.atompussy hat geschrieben:Wie muss man sich so eine Sicherungsverwahrung eigentlich vorstellen?
Was für Auswirkungen auf den Alltag hat das für den Einbrecher im Gegensatz zum Gefängnis?
2. Er darf eigene Kleidung, Wäsche und eigenes Bettzeug benutzen.
3. Die Zelle darf nach eigenen Wünschen ausgestattet werden.
4. Eingliederungsmaßnahmen müssen stattfinden.
5. Er hat bei entsprechender Führung und entsprechender Begutachtung Anspruch auf Sonderurlaub.
6. Alle 2 Jahre besteht ein Anspruch auf Prüfung, ob er entlassen werden darf.
7. Nach 10 Jahren ist diese zu beenden, wenn nicht die Gefahr besteht, dass Menschen körperlich und psychisch zu schaden kommen. Falls dies geschieht, steht er 2 Jahre unter Führungsaufsicht.
- Thomas I
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Was mich daran stört ist dass die Sicherheitsverwahrung in normalen Gefängnissen stattfindet.ToughDaddy hat geschrieben:
1. Es muss getrennt erfolgen von normalen Inhaftierten.
2. Er darf eigene Kleidung, Wäsche und eigenes Bettzeug benutzen.
3. Die Zelle darf nach eigenen Wünschen ausgestattet werden.
4. Eingliederungsmaßnahmen müssen stattfinden.
5. Er hat bei entsprechender Führung und entsprechender Begutachtung Anspruch auf Sonderurlaub.
6. Alle 2 Jahre besteht ein Anspruch auf Prüfung, ob er entlassen werden darf.
7. Nach 10 Jahren ist diese zu beenden, wenn nicht die Gefahr besteht, dass Menschen körperlich und psychisch zu schaden kommen. Falls dies geschieht, steht er 2 Jahre unter Führungsaufsicht.
Ich fände es besser wenn man dafür eigene Einrichtungen schaffen würde die dem Betroffenen etwas mehr Freiräume gestatten - schließlich ist der ja eingesperrt um uns vor ihm zu schützen weil er krank ist und nicht um ihn zu bestrafen.
- ToughDaddy
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Ist eigentlich so vom Gesetzgeber vorgesehen, aber das Schlupfloch war zu groß. Und jetzt bekommt man es nicht mehr zu.Thomas I hat geschrieben:
Was mich daran stört ist dass die Sicherheitsverwahrung in normalen Gefängnissen stattfindet.
Ich fände es besser wenn man dafür eigene Einrichtungen schaffen würde die dem Betroffenen etwas mehr Freiräume gestatten - schließlich ist der ja eingesperrt um uns vor ihm zu schützen weil er krank ist und nicht um ihn zu bestrafen.
-
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Ihr Lieben,
so ist das heute. Einbrecher werden hart bestraft und Leute, die Milliarden verzocken, bekommen das Geld vom Staat wieder.
Sage aber keiner es würde der alte Spruch "Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen" gelten. Denn die Todesstrafe ist ja bei uns abgeschafft. :hat:
so ist das heute. Einbrecher werden hart bestraft und Leute, die Milliarden verzocken, bekommen das Geld vom Staat wieder.
Immer bereit!
-
- Beiträge: 280
- Registriert: Montag 2. Juni 2008, 21:49
Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Unser Strafgesetz weist eindeutige Tendenzen auf, nobody. Diese Fälle, die Sie darstellen, sind, sagen wir, typisch:
So ist beispielsweise der Versuch, einen Kinderwagen zu stehlen, höher strafbewehrt, als eine (gleichzeitige) Kindesentführung - selbst "im besonders schweren Fall". Die versuchte Körperverletzung ist nicht strafbar, eine versuchte Sachbeschädigung hingegen schon. Vergewaltigung mit Todesfolge zieht die gleichen Strafen nach sich, wie ein Raubüberfall mit einer Spielzeugpistole...
... aber so ist das nun einmal: Sachwerte sind mehr wert als Menschenleben. Eine Einstellung, die wir, wie vieles andere ebenfalls, aus dem Mittelalter mitgeschleppt haben. Zahllose Strafen lauten "Gefängnis oder Geldstrafe", wiegen also den Wert eines Menschenlebens am Vermögen des Besitzers dieses Lebens auf. Und insbesondere an der Strafbewehrung der - in letzter Zeit dramatisch zunehmenden - Steuerstraftaten können Sie sogar erkennen, dass selbst zwischen "Sachwerten" und "Sachwerten" noch Unterschiede gemacht werden: "Je niedriger der (potenzielle) Schaden, desto höher die Strafe" könnte man glauben:
So ist beispielsweise der Versuch, einen Kinderwagen zu stehlen, höher strafbewehrt, als eine (gleichzeitige) Kindesentführung - selbst "im besonders schweren Fall". Die versuchte Körperverletzung ist nicht strafbar, eine versuchte Sachbeschädigung hingegen schon. Vergewaltigung mit Todesfolge zieht die gleichen Strafen nach sich, wie ein Raubüberfall mit einer Spielzeugpistole...
... aber so ist das nun einmal: Sachwerte sind mehr wert als Menschenleben. Eine Einstellung, die wir, wie vieles andere ebenfalls, aus dem Mittelalter mitgeschleppt haben. Zahllose Strafen lauten "Gefängnis oder Geldstrafe", wiegen also den Wert eines Menschenlebens am Vermögen des Besitzers dieses Lebens auf. Und insbesondere an der Strafbewehrung der - in letzter Zeit dramatisch zunehmenden - Steuerstraftaten können Sie sogar erkennen, dass selbst zwischen "Sachwerten" und "Sachwerten" noch Unterschiede gemacht werden: "Je niedriger der (potenzielle) Schaden, desto höher die Strafe" könnte man glauben:
Schaden: über (oder doch unter?) 1.000.000 Euronen (zumindest aber Glück, dass "zufällig" ein Dokument nicht rechtzeitig unterschrieben wurde)
Strafe: Zumwinkel zu 24 Monaten auf Bewährung verurteilt
-- http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,603534,00.html
Schaden: 25 Euro
Strafe: ein Tag Haft ohne Bewährung
-- http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 06,00.html
(Der Mann hatte übrigens Stil: Er ritt auf einem Kamel zur Vollzugsanstalt)
Schaden: 30 D-Mark
Strafe: 3 Tage Beugehaft
-- http://www.autobild.de/artikel/beugehaf ... 35577.html
- Pandora
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Bei uns nedYellow Submarine hat geschrieben:Ihr Lieben,
so ist das heute. Einbrecher werden hart bestraft und Leute, die Milliarden verzocken, bekommen das Geld vom Staat wieder.Sage aber keiner es würde der alte Spruch "Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen" gelten. Denn die Todesstrafe ist ja bei uns abgeschafft. :hat:

Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetz ... para21.htm
gilt bis heute... wird nur nicht mehr verhängt, aber sie dürfte verhängt werden, die Todesstrafe...
Niveau ist keine Hautcreme
- ToughDaddy
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Sorry. Völlig falsch. Das GG hat vorrang vor der hessischen Verfassung.Anavlis hat geschrieben:
Bei uns ned
Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetz ... para21.htm
gilt bis heute... wird nur nicht mehr verhängt, aber sie dürfte verhängt werden, die Todesstrafe...
@official target
Dann belege mal, wie der Diebstahl eines Kinderwagens höher strafbewärt ist.
Mal zu Deinen Fällen, die höchstens belegen, dass Du leider keine Ahnung hast:
1. Typische Deals bei hohen Leuten.
2. Er wurde nicht zu 1 Tag Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt, sondern in Erzwingungshaft gesteckt.
3. Diesmal Beugehaft und kein Urteil.
- schlagerparade
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Re: Einbrecher soll fast 13 Jahre in Haft
Bitte nochmal im StGB nachschlagen, hier wimmelt es ja nur von Fehlern. (oder Irreführungen?)official target hat geschrieben:So ist beispielsweise der Versuch, einen Kinderwagen zu stehlen, höher strafbewehrt, als eine (gleichzeitige) Kindesentführung - selbst "im besonders schweren Fall". Die versuchte Körperverletzung ist nicht strafbar, eine versuchte Sachbeschädigung hingegen schon. Vergewaltigung mit Todesfolge zieht die gleichen Strafen nach sich, wie ein Raubüberfall mit einer Spielzeugpistole...
Zuletzt geändert von schlagerparade am Donnerstag 12. März 2009, 23:14, insgesamt 1-mal geändert.