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Die EU-Staaten haben sich auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten und die Gleichstellung von Leiharbeitern geeinigt. Die Arbeitsminister der 27 Mitgliedsstaaten beschlossen in der Nacht in Luxemburg, die zulässige Wochenarbeitszeit von jetzt 48 auf bis zu 65 Wochenstunden auszudehnen. Zeitarbeiter sollen künftig wie Festangestellte behandelt werden
Maximal 65 Stunden pro Woche
Die Arbeitszeit-Richtlinie soll Abweichungen von der Regel besser bestimmen, wonach die wöchentliche Höchstarbeitszeit in der EU bei 48 Stunden liegt. Unter genau festgelegten Voraussetzungen kann die Arbeitszeit aber auf bis zu 65 Stunden ausgedehnt werden. Die 65 Stunden sind zum Beispiel dann möglich, wenn Bereitschaftsdienst als volle Arbeitszeit gewertet wird, wie es nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum bestehenden Arbeitsrecht gelten müsste. Durch Tarifvereinbarungen kann diese Höchstgrenze sogar noch weiter überschritten werden.
Wer schläft, ist inaktiv
Der Umgang mit Bereitschaftsdienst spielt in der neuen Richtlinie zur Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Dem Urteil des EuGH trägt sie Rechnung, indem sie zwischen "aktivem" und "inaktivem" Bereitschaftsdienst unterscheidet. Als "inaktiv" gilt beispielsweise ein Bereitschaftsarzt, wenn er im Krankenhaus schläft. Inaktiver Bereitschaftsdienst zählt künftig nicht mehr zur Arbeitszeit.
Mehr Rechte für Leiharbeiter
Zeitarbeiter bekommen nach der EU-Richtlinie künftig in einem Betrieb vom ersten Arbeitstag an die gleichen Rechte wie dessen feste Beschäftigte. Über Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern sind Ausnahmen möglich. Außerdem können Übergangsfristen festgelegt werden.
Abstimmung im Europaparlament
Als nächstes muss das Europaparlament die Richtlinie noch in zweiter Lesung absegnen. Eine Minderheit um Spanien und kleinere Ländern übte heftige Kritik an der Arbeitszeitrichtlinie, die sie gern restriktiver zum Schutz der Arbeitnehmer gehabt hätte. "Das ist ein Rückschritt bei den sozialen Richtlinie", sagte Spaniens Minister Celestino Corbacho. Während Sozialdemokraten und Grüne im Europaparlament das Aushebeln von Sozialstandards befürchten, äußerten sich deutsche Parlamentarier aus der größten Fraktion, der konservativen EVP, eher positiv.
Aufweichung des deutschen Arbeitnehmerschutzes befürchtet
Die Gewerkschaften kritisierten den Beschluss der Arbeitsminister. Sie fürchten eine Aufweichung des deutschen Arbeitnehmerschutzes durch die Hintertür. Sie stoßen sich an einer Klausel, wonach in der EU künftig zwischen "aktiver" und "inaktiver" Bereitschaftszeit etwa bei Ärzten, Feuerwehrleuten oder Sicherheitspersonal unterschieden werden soll. "Inaktiv" bedeutet einer Kommissionssprecherin zufolge, dass eine Krankenpflegerin während des Einkaufens per Handy jederzeit zur Arbeit gerufen werden kann. Diese Form der Bereitschaftszeit soll nur dann als Arbeitszeit gewertet werden, wenn dies die Sozialpartner beschließen oder es entsprechende nationale Vorschriften gibt.
Übermüdete dürfen nicht arbeiten
DGB-Sprecherin Claudia Falk sprach von einem "Einfallstor" für eine schlechtere Bezahlung von Arbeitnehmern mit Bereitschaftsdiensten und für deutlich längere Arbeitszeiten. Der Marburger Bund fürchtet "überlange Arbeitszeiten, übermüdete Klinikärzte im OP und am Krankenbett und eine Verschlechterung der Patientenversorgung", wie der erste Vorsitzende Rudolf Henke erklärte. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will sich nach eigenen Angaben "dafür einsetzen, dass in Deutschland keine übermüdeten Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus arbeiten dürfen".
So haben es sich unsere Mächtigen gewünscht wer Arbeitet hat keine Zeit zum Denken und bilden. Bekommt nichts mehr von Zeit geschähen mit und kann sich in der Pause durch die Bildzeitung verblöden lassen. Geht immer mehr Arbeiten, das mit es uns allen besser geht. Das ist Sklaverei. :rant: