Zwangskündigung von Gesetz wegen
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Zwangskündigung von Gesetz wegen
Unter welchen Umständen kann in Deutschland eine Firma gesetzlich dazu gezwungen werden, einen Mitarbeiter zu kündigen? Darf die Polizei einen Arbeitgeber mitteilen, ob ein Beschäftigter bei einer Pegida oder NPD-Kundgebung teilgenommen hat? Wenn ja, unter welchen Umständen?
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Kommt drauf anAldemarin hat geschrieben:(28 Oct 2016, 15:17)
Unter welchen Umständen kann in Deutschland eine Firma gesetzlich dazu gezwungen werden, einen Mitarbeiter zu kündigen? Darf die Polizei einen Arbeitgeber mitteilen, ob ein Beschäftigter bei einer Pegida oder NPD-Kundgebung teilgenommen hat? Wenn ja, unter welchen Umständen?
Ein Reichsbürger im Staatsdienst widerspricht sich so dermaßen das eine Kündigung der einzig logische Schritt ist
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Woher soll denn die Polizei den Namen eines Mitarbeiters wissen, der an einer Demonstration teilgenommen hat?Aldemarin hat geschrieben:(28 Oct 2016, 15:17)
Darf die Polizei einen Arbeitgeber mitteilen, ob ein Beschäftigter bei einer Pegida oder NPD-Kundgebung teilgenommen hat?

Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Zumal beides in keiner privaten Firma als Kündigungsgrund durch geht.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Doch.Boracay hat geschrieben:(28 Oct 2016, 17:08)
Zumal beides in keiner privaten Firma als Kündigungsgrund durch geht.

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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
und dann auch noch gleich wissen, wo der arbeitet.hafenwirt hat geschrieben:(28 Oct 2016, 16:57)
Woher soll denn die Polizei den Namen eines Mitarbeiters wissen, der an einer Demonstration teilgenommen hat?
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft 

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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Was mir da noch einfällt...
Menschen im STAATSdienst, egal ob als Beamter oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
unterliegen durchaus anderen Normen in Ihrem Beschäftigungsverhältnis als andere Arbeitnehmer.
Das wissen DIEjenigen ja auch. Haben es unterschrieben, gegengezeichnet oder sonstwie akzeptiert.
Und in privaten Arbeitsverhältnissen bei privaten Firmen ERKLÄRT man ebenfalls in vielen Fällen
- als Bestandteil des Arbeitsvertrages, Betriebsvereinbarung, Compliance etc. -
gewisse Dinge NICHT zu tun, oder als Mitarbeiter dieser Firma, nicht negativ aufzufallen.
Falls doch, ist das dann durchaus (im Einzelfall natürlich zu mit dem Betriebsrat abzustimmen) ein Kündigungsgrund.
mfg
Menschen im STAATSdienst, egal ob als Beamter oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
unterliegen durchaus anderen Normen in Ihrem Beschäftigungsverhältnis als andere Arbeitnehmer.
Das wissen DIEjenigen ja auch. Haben es unterschrieben, gegengezeichnet oder sonstwie akzeptiert.
Und in privaten Arbeitsverhältnissen bei privaten Firmen ERKLÄRT man ebenfalls in vielen Fällen
- als Bestandteil des Arbeitsvertrages, Betriebsvereinbarung, Compliance etc. -
gewisse Dinge NICHT zu tun, oder als Mitarbeiter dieser Firma, nicht negativ aufzufallen.
Falls doch, ist das dann durchaus (im Einzelfall natürlich zu mit dem Betriebsrat abzustimmen) ein Kündigungsgrund.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
....Geheimhaltung...
da kommt der Staat an und verbietet die Beschäftigung "am Geheimnis" - .... meistens hat die Firma keine weitere Arbeit..
Das sollte man sich schon vorher überlegen.
da kommt der Staat an und verbietet die Beschäftigung "am Geheimnis" - .... meistens hat die Firma keine weitere Arbeit..
Das sollte man sich schon vorher überlegen.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. 

Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Die Mitgliedschaft in einer in Deutschland zugelassenen Partei kann nicht per "Compliance Regel" für nicht erlaubt erklärt werden. Damit verstößt der AG klar gegen das Diskriminierungsverbot und jedes Arbeitsgericht kassiert eine solche Kündigung in 5 Minuten.Skull hat geschrieben:[url=http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 5#p3707505]
Und in privaten Arbeitsverhältnissen bei privaten Firmen ERKLÄRT man ebenfalls in vielen Fällen
- als Bestandteil des Arbeitsvertrages, Betriebsvereinbarung, Compliance etc. -
gewisse Dinge NICHT zu tun, oder als Mitarbeiter dieser Firma, nicht negativ aufzufallen.
Selbst beim Staat hat dies keinen Bestand
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 62277.html
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Das ist korrekt. Nur ... hat das auch niemand geschrieben. Und auch NICHTS mit meinen Postings zu tun.Boracay hat geschrieben:(28 Oct 2016, 21:00)
Die Mitgliedschaft in einer in Deutschland zugelassenen Partei kann nicht
per "Compliance Regel" für nicht erlaubt erklärt werden.
Ich habe nochmals alle Beiträge durchgesehen.
Bis auf Deinen Beitrag hier, ging es an keinster Stelle um eine Parteizugehörigkeit.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Wo hat der Reichsbürger sich den überhaupt definiert? Gibt's da ein Parteibuch? Oder ist das eine Eingruppierung des Verfassungsschutzes? War mit seinem "Handy" zum Zeitpunkt X bei einer entsprechenden Demo oder so? Wir sehen es ja im Fall Zschäpe. Außer schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hat man nichts nachweisbares, man möchte aber trotzdem höher wie die 10 Jahre aburteilen... In der Türkei sehen wir auch, wie die Opposition angegangen wird. Anfangsverdacht gegenüber > 10.000 Staatsdienern reicht für die Freisetzung aus dem öffentlichen Dienst. Das hier bei uns insbesondere gegen Rechts eine ähnliche Grundstimmung herrscht, wird wohl keiner bestreiten wollen. Ob das einseitig gut ist, darf auf einem anderen Blatt stehen.Itu hat geschrieben:(28 Oct 2016, 15:23)
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Gegen Zschäpe liegt wesentlich mehr vor. Bombenwerkstatt in ihrer garage (deswegen ging sie in den untergrund), Kinderpornos auf ihrem rechner, beschaffung von konspirativen wohnungen und fahrzeugen und beihilfe bei zehn Morden. Bei ihr gehts eher drum, ob sie die sicherheitsverwahrung vermeiden kann oder nicht.AndyO hat geschrieben:(29 Oct 2016, 08:47)
Wo hat der Reichsbürger sich den überhaupt definiert? Gibt's da ein Parteibuch? Oder ist das eine Eingruppierung des Verfassungsschutzes? War mit seinem "Handy" zum Zeitpunkt X bei einer entsprechenden Demo oder so? Wir sehen es ja im Fall Zschäpe. Außer schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hat man nichts nachweisbares, man möchte aber trotzdem höher wie die 10 Jahre aburteilen...
OK.. als freund der reichsbürgerei hat man natürlich auch sympathien und gute hoffnung für mörderbanden. Danke für den hinweis. Gibts da noch mehr Verbindungen?
Beamter beim staat kannste halt nicht werden oder bleiben, wenn du eine extrem staatsfeindliche haltung drauf hast. Wie sich das genau äussert, parteibuch oder reichskriegsflagge im eigenen mikro-staat, oder wie auch immer.
Naja... dass in D 10000 richter entlassen werden, weil sie "rechts" sind, ist ne faustdicke lüge. Es passiert auch nichts ähnliches. Die erlasse gegen radikale im staatsdienst gibt es auch nciht erst seit fünf minuten sondern seit den 1970-er jahren. Bitte, versuche zumindest in der nähe der wahrheit zu bleiben!In der Türkei sehen wir auch, wie die Opposition angegangen wird. Anfangsverdacht gegenüber > 10.000 Staatsdienern reicht für die Freisetzung aus dem öffentlichen Dienst. Das hier bei uns insbesondere gegen Rechts eine ähnliche Grundstimmung herrscht, wird wohl keiner bestreiten wollen. Ob das einseitig gut ist, darf auf einem anderen Blatt stehen.
Dein posting wirkt wie eine inszenierung der realitätsferne und nähe zum faschismus und terror der reichsbürger. Sind alle von euch derartig heftig drauf oder gehörst du mehr so zur speerspitze ?
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Erkennbar am Reichspersonenausweis.AndyO hat geschrieben:(29 Oct 2016, 08:47)
Wo hat der Reichsbürger sich den überhaupt definiert? Gibt's da ein Parteibuch? .
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Wobei es sowieso schon was schizophrenes hat sich als Reichsbürger von einem Staat verbeamten zu lassen, den es der eigenen Auffassung nach ja gar nicht gibt.Wildermuth hat geschrieben:(29 Oct 2016, 08:55)
Beamter beim staat kannste halt nicht werden oder bleiben, wenn du eine extrem staatsfeindliche haltung drauf hast. Wie sich das genau äussert, parteibuch oder reichskriegsflagge im eigenen mikro-staat, oder wie auch immer.
Noch schizophrenen, ist für diesen nicht existierenden Staat auch noch die Exekutive zu spielen.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Oh doch ... das bestreite ich ganz deutlich.AndyO hat geschrieben:(29 Oct 2016, 08:47)
Wo hat der Reichsbürger sich den überhaupt definiert? Gibt's da ein Parteibuch? Oder ist das eine Eingruppierung des Verfassungsschutzes? War mit seinem "Handy" zum Zeitpunkt X bei einer entsprechenden Demo oder so? Wir sehen es ja im Fall Zschäpe. Außer schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hat man nichts nachweisbares, man möchte aber trotzdem höher wie die 10 Jahre aburteilen... In der Türkei sehen wir auch, wie die Opposition angegangen wird. Anfangsverdacht gegenüber > 10.000 Staatsdienern reicht für die Freisetzung aus dem öffentlichen Dienst. Das hier bei uns insbesondere gegen Rechts eine ähnliche Grundstimmung herrscht, wird wohl keiner bestreiten wollen. Ob das einseitig gut ist, darf auf einem anderen Blatt stehen.
Es gibt keinen Radikalenerlass gegen rechts und dass Polizisten, die einen Eid auf die Verfassung leisten muessen, offen sich zur Reichsbuergerbewegung bekennen koennen, ohne dass sich ein Staatsanwalt darum kuemmert, sagt einiges.
Ich moechte mal einen Islamisten sehen, der von seiner Bombenwerkstsatt, die die Polizei gerade untersucht, einfach verschwindet, ohne dass auch nur ein Polizist ihn aufhalten wuerde.
Unvorstellbar ?
Bei den NSU Taetern war das so.
Also lass das Geplapper, die Rechten wuerden in Deutschland verfolgt wegen ihrer Gesinnung

Stimmt nicht ... man wuenscht es sich manchmal, aber es ist nicht wahr.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Äpfel mit Birnen zu vergleichem, macht keinen Sinn.AndyO hat geschrieben:(29 Oct 2016, 08:47)
Anfangsverdacht gegenüber > 10.000 Staatsdienern reicht für die Freisetzung aus dem öffentlichen Dienst.
Das hier bei uns insbesondere gegen Rechts eine ähnliche Grundstimmung herrscht,
wird wohl keiner bestreiten wollen. Ob das einseitig gut ist, darf auf einem anderen Blatt stehen.
Die türkischen Repressalien mit deutscher Rechtslage in Bezug zu setzen, noch weniger.
Im bundesdeutschen Rechtsstaat ist jede Kündigung durch Klage überprüfbar.
Wie viele der hier phantasierten Kündigungen gab es bisher ?
Haben definitiv stattgefunden und waren zulässig ?
10000 ? 1000 ? 100 ? 10 ?
oder noch weniger ?
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Der Reichsbürger defeniert sich doch selber und ist hier erklärt in einer recht genauen Sammlung.AndyO hat geschrieben:(29 Oct 2016, 08:47)
Wo hat der Reichsbürger sich den überhaupt definiert? Gibt's da ein Parteibuch? Oder ist das eine Eingruppierung des Verfassungsschutzes? War mit seinem "Handy" zum Zeitpunkt X bei einer entsprechenden Demo oder so? Wir sehen es ja im Fall Zschäpe. Außer schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hat man nichts nachweisbares, man möchte aber trotzdem höher wie die 10 Jahre aburteilen... In der Türkei sehen wir auch, wie die Opposition angegangen wird. Anfangsverdacht gegenüber > 10.000 Staatsdienern reicht für die Freisetzung aus dem öffentlichen Dienst. Das hier bei uns insbesondere gegen Rechts eine ähnliche Grundstimmung herrscht, wird wohl keiner bestreiten wollen. Ob das einseitig gut ist, darf auf einem anderen Blatt stehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsb%C3%BCrgerbewegung
Im Fall Beate Zschäpe wird eine Menge von Straftaten der Angeklagten vorgeworfen, im Rahmen des Gerichtsverfahrens wird das geklärt. Wie bei jedem anderen Angeklagten auch. Deine Meinung in Ehren, es gibt aber einiges was die Ermittler sehr genau belegen. Was das Gericht urteilt wird man sehen. Aber im Grundsatz gibt es keine Verfolgung von Rechten in Deutschland. Wer sich an die Gesetze hält kann politisch eingestellt sein wie Er will, ohne Strafen zu kassieren. Dito gilt das für den Arbeitsplatz. Nur wenn ein Arbeitgeber genug in der Hand hat ist eine Kündigung rechtens, der Rechtsweg steht jedem offen.
Der Rest wurde schon geschrieben
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Wer wägt hier ab?Cobra9 hat geschrieben:(29 Oct 2016, 09:33)
Nur wenn ein Arbeitgeber genug in der Hand hat ist eine Kündigung rechtens, der Rechtsweg steht jedem offen.
https://www.welt.de/vermischtes/article ... sting.html
Tja, wegen Ladendiebstahl fliegt man nicht wenn man nicht gerade im Postverteilzentrum arbeitet, wegen Fahren unter Alkohol auch nicht, sofern man nicht gerade Kraftfahrer ist. Das ist alles Privatvergnügen. Wer sich in seinen Worten vergreift, der soll fliegen.
Erscheint mir alles sehr subjektiv. Daher auch die Vergleiche mit Türkei und Zschäpe. Wenn wir hier wieder Einheitsmeinungen etablieren wollen, ist dass das Ende unserer Demokratie. Das sollte jedem klar sein. Vielleicht sind wir über diesen Punkt auch schon hinweg. Da bin ich mir nicht sicher.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... suchs.html
Wer die neuen "Freunde" meiden will, wird staatlich drangsaliert. Schön.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Das solltest du lassen, wenn du ernt genommen werden willst. Aber, wenn nicht, kannst du auch hier schreiben, dass du reichskanzler bist.AndyO hat geschrieben:(29 Oct 2016, 10:32)
Wer wägt hier ab?
https://www.welt.de/vermischtes/article ... sting.html
Tja, wegen Ladendiebstahl fliegt man nicht wenn man nicht gerade im Postverteilzentrum arbeitet, wegen Fahren unter Alkohol auch nicht, sofern man nicht gerade Kraftfahrer ist. Das ist alles Privatvergnügen. Wer sich in seinen Worten vergreift, der soll fliegen.
Erscheint mir alles sehr subjektiv. Daher auch die Vergleiche mit Türkei und Zschäpe.
Man ist hier in D einheitlich gegen kriminelle und du erkennst daran das "ende unserer demokratie"?Wenn wir hier wieder Einheitsmeinungen etablieren wollen, ist dass das Ende unserer Demokratie. Das sollte jedem klar sein. Vielleicht sind wir über diesen Punkt auch schon hinweg. Da bin ich mir nicht sicher.
Ich vermute mal, es ist die ein absolutes rätsel, warum reichsbürger als gaga gelten? Nicht wahr?
´Was gibts schlimmeres als schulpflicht? Der esel fährt zur IAA und ich geh nicht zur penne...Wer die neuen "Freunde" meiden will, wird staatlich drangsaliert. Schön.
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
ich erkenne hier eine Willkürlichkeit der Anwendung, die rechtslastig ist. Nicht mehr, nicht weniger. Das Links, solange diese nicht im Fokus stehen, damit gut leben kann, ist mir klar. Ich würde auch jeden gewaltbereiten Linken autonomen von Staatsposten ausschließen. Das sieht man Links wohl anders.Wildermuth hat geschrieben:(29 Oct 2016, 10:37)
Man ist hier in D einheitlich gegen kriminelle und du erkennst daran das "ende unserer demokratie"?
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 55397.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/terr ... 16129.html
http://www.bild.de/politik/inland/casto ... .bild.html
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/d ... bt-1016240
Es gibt keine unabhängige Instanz, die hier Willkür vorbeugt. Sondern nur ein Linkes Proletariat, dem man das Sprachrohr Medien an die Seite stellt und posaunen lässt.
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(29 Oct 2016, 09:06)
Wobei es sowieso schon was schizophrenes hat sich als Reichsbürger von einem Staat verbeamten zu lassen, den es der eigenen Auffassung nach ja gar nicht gibt.
Wiso soll das Schidzo sein? Die Einstellung beim Staat dient lediglich der Sicherung des Lebensunterhalts (zu mehr langt das mickrige Einkommen im öffentlichen Dienst auch nicht), ihren Job hassen tun andere auch.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
es geht aber nicht darum, ob sie ihren job gerne tun oder nicht, sondern darum, dass sie ihren arbeitgeber als nicht existent ansehen. und das ist dann doch etwas schizophren.Boracay hat geschrieben:(29 Oct 2016, 10:57)
Wiso soll das Schidzo sein? Die Einstellung beim Staat dient lediglich der Sicherung des Lebensunterhalts (zu mehr langt das mickrige Einkommen im öffentlichen Dienst auch nicht), ihren Job hassen tun andere auch.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft 

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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Als Beamter legst du einen eid auf die verfassung ab. Wer da nachweislich lügt setzt seinen coolen job aufs spiel.Boracay hat geschrieben:(29 Oct 2016, 10:57)
Wiso soll das Schidzo sein? Die Einstellung beim Staat dient lediglich der Sicherung des Lebensunterhalts (zu mehr langt das mickrige Einkommen im öffentlichen Dienst auch nicht), ihren Job hassen tun andere auch.
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Was ist denn hier "Lüge"? Verfassung ist bekanntlich reine Interpretation und Auslegungssache. Das zeigt sich bei dem Zuzug in unserer sozialen Sicherungssysteme wohl ganz massiv. Die Einforderung von Gesetzen wird hier ausgesetzt. Wer diese einfordert, als radikal gebrandmarkt. Also auch hier mehr als genug Willkürlichkeit.Wildermuth hat geschrieben:(29 Oct 2016, 11:08)
Als Beamter legst du einen eid auf die verfassung ab. Wer da nachweislich lügt setzt seinen coolen job aufs spiel.
Auf welche Interpretation soll der Eid abgelegt werden/abgelegt worden sein? Auf die gerade aktuelle medienpolitische Interpretation der Rechtslage? Also Opportunismus pur? Wer davon abschwenkt, hat Repressalien zu fürchten? Schön...

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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Das ist jetzt ein bisschen "zu billig".AndyO hat geschrieben:(29 Oct 2016, 11:17)
Was ist denn hier "Lüge"? Verfassung ist bekanntlich reine Interpretation und Auslegungssache.
Die Verfassung und deren Auslegungung ist keine reine subjektive Interpretetation und Auslegungssache.
EInfach zu sagen, eine "Interpretation" (die einem selbst nicht gefällt) sei nicht richtig oder sollte/müsste anders sein,
entzieht eigentlich jeglichen Boden einer Diskussion darüber.
Maßgeblich sind die Gerichte und darüber hinaus die Verfassungsgerichte.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Skull hat geschrieben:(28 Oct 2016, 18:26)
Was mir da noch einfällt...
Menschen im STAATSdienst, egal ob als Beamter oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
unterliegen durchaus anderen Normen in Ihrem Beschäftigungsverhältnis als andere Arbeitnehmer.
Das wissen DIEjenigen ja auch. Haben es unterschrieben, gegengezeichnet oder sonstwie akzeptiert.
Und in privaten Arbeitsverhältnissen bei privaten Firmen ERKLÄRT man ebenfalls in vielen Fällen
- als Bestandteil des Arbeitsvertrages, Betriebsvereinbarung, Compliance etc. -
gewisse Dinge NICHT zu tun, oder als Mitarbeiter dieser Firma, nicht negativ aufzufallen.
Falls doch, ist das dann durchaus (im Einzelfall natürlich zu mit dem Betriebsrat abzustimmen) ein Kündigungsgrund.
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Und genau da endet bekanntlich die Vertragsfreiheit. Beamte werden bekanntlich auf die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vereidigt, Beschäftigte in einem privaten Betrieb dagegen nicht. Was sie ausserhalb ihrer Arbeitszeit machen, geht den Arbeitgeber im Normalfall Null an, ganz egal, ob jemand einen solchen Passus unterschrieben hat oder nicht, der Passus wäre im Ernstfall zumeist nichtig, möglicherweise sogar der ganze Arbietsvertrag. Wenn jemand allerdings einen ungültigen Passus beanstandet, dann läuft er damit Gefahr, die Stelle nicht zu bekommen...
Ein Arbeitgeber wird allerdings einen Bewerber gar nicht erst einstellen, wenn ihm bestimmte Dinge über ihn bekannt geworden sind.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
(Friedrich Schiller)
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Aber wenn es keine Reichsbürger gibt, sondern der Begriff Reichsbürger nur eine politische Erfindung ist ?Itu hat geschrieben:(28 Oct 2016, 15:23)
Kommt drauf an
Ein Reichsbürger im Staatsdienst widerspricht sich so dermaßen das eine Kündigung der einzig logische Schritt ist
Für mich sind das Bürger, die mit dem jetzigen System nicht einverstanden sind.
Sie sind radikalere Wutbürger.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Lese doch mal meine Postings dazu nochmal. Und denke nach, bevor Du schreibst.Orwellhatterecht hat geschrieben:(04 Nov 2016, 15:12)
Was sie ausserhalb ihrer Arbeitszeit machen, geht den Arbeitgeber im Normalfall Null an, ganz egal,
ob jemand einen solchen Passus unterschrieben hat oder nicht, der Passus wäre im Ernstfall zumeist nichtig,
möglicherweise sogar der ganze Arbietsvertrag.
Natürlich geht in VIELEN Einzelfällen dem Arbeitgeber bestimmte Dinge in bestimmten Arbeitsverhältnissen
durchaus etwas an, was DIESE Arbeitnehmer machen.
Nicht Null.

Drei Beispiele DAZU (von unendlich möglichen):
Arbeitnehmer in CHRISTLICH karitativen Arbeitsverhältnissen.
Profifussballer.
Bankkaufleute.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Wenn sie sich selbst als "Reichsbürger" bezeichnen, die üblichen dummheiten glauben... warum willst du sie dann anders nennen?Fadamo hat geschrieben:(04 Nov 2016, 15:23)
Aber wenn es keine Reichsbürger gibt, sondern der Begriff Reichsbürger nur eine politische Erfindung ist ?
Für mich sind das Bürger, die mit dem jetzigen System nicht einverstanden sind.
Sie sind radikalere Wutbürger.
Und eine "Erfindgung" ist das auf jeden fall. Sie leben ja in einer eigenen welt, die sie selbst erfunden haben.
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Selbst wenn es so sein sollte, wie die Politik diese Bürger bezeichnet, ist für mich ein Zeichen, dass diese Bundesrepublik nicht mit dem Deutschen Reich nach 1945 aufgeräumt hat.Wildermuth hat geschrieben:(04 Nov 2016, 19:51)
Wenn sie sich selbst als "Reichsbürger" bezeichnen, die üblichen dummheiten glauben... warum willst du sie dann anders nennen?
Und eine "Erfindgung" ist das auf jeden fall. Sie leben ja in einer eigenen welt, die sie selbst erfunden haben.
Und jetzt sind die Politnix empört.

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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Man könnte vielleicht die meinung vertreten, die gesellschaft sei für die spinner und geistig verwirrten in irgendeiner weise mitverantwortlich.Fadamo hat geschrieben:(05 Nov 2016, 03:51)
Selbst wenn es so sein sollte, wie die Politik diese Bürger bezeichnet, ist für mich ein Zeichen, dass diese Bundesrepublik nicht mit dem Deutschen Reich nach 1945 aufgeräumt hat.
Und jetzt sind die Politnix empört.Selber Schuld.
Was die heutigen politiker mit psychiatrischen ausfällen einiger weniger zu tun haben sollen, erschließt sich mir genausowenig, wie die behauptung, sie seien für die frühe nachkriegszeit in der ddr verantwortlich.
Politiker sind auch nur menschen. Es sind keine übermenschen. Auch putin nicht. Weder hündische verehrung, noch ignoranter hass wird ihnen gerecht.
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Was heißt den mit "dem Reich" aufgeräumte? Den Krieg hier noch ein zweites mal zu verlieren, um das Land einem islamischen Gottesstaat zu überlassen? Ich denke, das die, die heute diese Sprüche kloppen, überhaupt keine geschichtlichen Bezug mehr besitzen. Viel mehr geht es um die Absicherung eigener weltweit einmaliger Privilegien. Eigentlich schon zu spät, dieses in Frage zu stellen. Und wer das hinterfragt argumentiert erst mal sachlich.Fadamo hat geschrieben:(05 Nov 2016, 03:51)
Selbst wenn es so sein sollte, wie die Politik diese Bürger bezeichnet, ist für mich ein Zeichen, dass diese Bundesrepublik nicht mit dem Deutschen Reich nach 1945 aufgeräumt hat.
Und jetzt sind die Politnix empört.Selber Schuld.
Hier geht es um Gesinnungen und nicht um Taten. Wenn wir radikale Gesinnungen aus öffentlichen Ämter fern halten wollen, wäre ein Herr Fischer nie Außenminister geworden, ein Herr Cohn-Bendit nie Europapolitiker. Da diese aber Pro Aufweichung der gesellschaftlichen Ordnung in der BRD aktiv wurden, ist es auf der Seite legitim?
Wie viele von unseren islamischen Freunden müssten wir beobachten, weil Sie IS und Gottesstaat-Gedankengut in sich tragen? 1 Million? Wahrscheinlich deutlich zu wenig. Gut, die Mehrzahl hängt ohnehin in Hartz ab und strebt keine öffentlichen Ämter an...
Statt hier Splittergruppen zu Prangern, sollte man sich lieber dem großen Ganzen annehmen. Da versteckt man sich, dem lieben inneren Frieden wegen. Im Gegenteil: Man importiert diese Probleme unbegrenzt...

Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Du darfst die ganze Entwicklung nicht nur von heute aus sehen. Es war ein schleichender langwieriger Prozess. Und dieser Prozess wird uns weiterhin viel "Freude" bringen. Dieser Prozess ist nicht nur auf Merkels Politik gewachsen. Da haben Kohl ,Schröder auch ihren Teil dazu beigetragen.Wildermuth hat geschrieben:(05 Nov 2016, 05:18)
Man könnte vielleicht die meinung vertreten, die gesellschaft sei für die spinner und geistig verwirrten in irgendeiner weise mitverantwortlich.
Was die heutigen politiker mit psychiatrischen ausfällen einiger weniger zu tun haben sollen, erschließt sich mir genausowenig, wie die behauptung, sie seien für die frühe nachkriegszeit in der ddr verantwortlich.
Politiker sind auch nur menschen. Es sind keine übermenschen. Auch putin nicht. Weder hündische verehrung, noch ignoranter hass wird ihnen gerecht.
Der Fehler nach dem Kriege war, dass man Altnazis in die Politik reingeholt hat. Man hat bis heute die NPD und andere nazistische Gruppierungen nicht verboten, man hat diese Jahrzehnte lang machen lassen. Hauptsache die "Hohe Politik" hatte ihre Ruhe gehabt.
Stimmt Politiker sind auch nur Menschen, leider nicht die Besten . Wie viele Bürger haben die Politiker auf bestimmte Dinge hingewiesen und sie wurden einfach nicht ernst genommen. So ist es auch bis heute, mit den Flüchtlingen, mit den ganzen Kriegen die geführt werden. Der Bürger wird einfach nicht ernst genommen.
Und das ist die Traurigkeit in diesem Staat.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
wie sollte der staat die denn sonst nennen, ausser mit der bezeichnung, die sie sich selbst gegeben haben?Fadamo hat geschrieben:(05 Nov 2016, 03:51)
Selbst wenn es so sein sollte, wie die Politik diese Bürger bezeichnet, ist für mich ein Zeichen, dass diese Bundesrepublik nicht mit dem Deutschen Reich nach 1945 aufgeräumt hat.
Und jetzt sind die Politnix empört.Selber Schuld.
gut, mir fiele noch rechsdeppen ein

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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Wir hätten uns nicht in die innerlichen Angelegenheit der arabischen Länder einmischen sollen. Auch wenn die USA uns aufgefordert hat.AndyO hat geschrieben:(05 Nov 2016, 09:32)
Was heißt den mit "dem Reich" aufgeräumte? Den Krieg hier noch ein zweites mal zu verlieren, um das Land einem islamischen Gottesstaat zu überlassen? Ich denke, das die, die heute diese Sprüche kloppen, überhaupt keine geschichtlichen Bezug mehr besitzen. Viel mehr geht es um die Absicherung eigener weltweit einmaliger Privilegien. Eigentlich schon zu spät, dieses in Frage zu stellen. Und wer das hinterfragt argumentiert erst mal sachlich.
Hier geht es um Gesinnungen und nicht um Taten. Wenn wir radikale Gesinnungen aus öffentlichen Ämter fern halten wollen, wäre ein Herr Fischer nie Außenminister geworden, ein Herr Cohn-Bendit nie Europapolitiker. Da diese aber Pro Aufweichung der gesellschaftlichen Ordnung in der BRD aktiv wurden, ist es auf der Seite legitim?
Wie viele von unseren islamischen Freunden müssten wir beobachten, weil Sie IS und Gottesstaat-Gedankengut in sich tragen? 1 Million? Wahrscheinlich deutlich zu wenig. Gut, die Mehrzahl hängt ohnehin in Hartz ab und strebt keine öffentlichen Ämter an...
Statt hier Splittergruppen zu Prangern, sollte man sich lieber dem großen Ganzen annehmen. Da versteckt man sich, dem lieben inneren Frieden wegen. Im Gegenteil: Man importiert diese Probleme unbegrenzt...
Die ganze islamische Entwicklung die wir heute haben, ja daran sind wir auch teilweise mit verantwortlich. Auch wenn es viele nicht hören wollen.
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Du gehörst auch zu den ,die die Sorgen der Bürger nicht ernst nehmen wollen, wohin deine Sorglosigkeit hinführen wird, werden wir sehen.teddys home hat geschrieben:(05 Nov 2016, 15:00)
wie sollte der staat die denn sonst nennen, ausser mit der bezeichnung, die sie sich selbst gegeben haben?
gut, mir fiele noch rechsdeppen ein
Es wird in Deutschland sehr spannend werden. Ich freu mich drauf.

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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
was hat das reichsdeppentum mit die sorgen der bürger ernstnehmen zu tun?Fadamo hat geschrieben:(05 Nov 2016, 15:08)
Du gehörst auch zu den ,die die Sorgen der Bürger nicht ernst nehmen wollen, wohin deine Sorglosigkeit hinführen wird, werden wir sehen.
Es wird in Deutschland sehr spannend werden. Ich freu mich drauf.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Vieles. Mache dich schlau.teddys home hat geschrieben:(05 Nov 2016, 15:12)
was hat das reichsdeppentum mit die sorgen der bürger ernstnehmen zu tun?
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Offensichtlich herrscht beim Staat eine extrem merkwürdige Aufassung darüber wie Lehrer denken dürfen
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 63815.html
Eine Antifa Lehrer verrichtet hingegen immer noch Dienst - obwohl sich die Antifa ganz klar zu Gewalt als legitimies politische Mittel bekennt. Verstehen muss man das nicht mehr.
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 63815.html
Eine Antifa Lehrer verrichtet hingegen immer noch Dienst - obwohl sich die Antifa ganz klar zu Gewalt als legitimies politische Mittel bekennt. Verstehen muss man das nicht mehr.
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Er war/ist in der AfD als Schatzmeister tätig.Itu hat geschrieben:(28 Oct 2016, 15:23)
Kommt drauf an
Ein Reichsbürger im Staatsdienst widerspricht sich so dermaßen das eine Kündigung der einzig logische Schritt ist
Ist die AfD verboten? Nein.
Er war auf einer genehmigten Demo der Bärgida. War diese Demo verboten ? Nein.
Hat er verfassungsfeindliche Parolen gerufen ? Nein.
Weshalb wurde er nun mit Berufsverbot belegt ?
Wenn man natürlich hört, dass in diesem Gymnasium die Kinder von Promis und Politiker ihr Abi machen, dann kann man 1+1 zusammenzählen, wer dafür gesorgt hat, dass dieser Lehrer verschwindet. So ganz zufällig hat die Schulleitung seine Zugehörigkeit zur AfD nicht herausgefunden, wie die Bild-Zeitung berichtet.
Diese Reaktion auf den Lehrer ist für mich ein Zeichen, dass Leute mundtot gemacht werden sollen.
Wir sind wieder in die Zeit gekommen, wo Leute politisch verfolgt werden. Armes Deutschland.
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
In dieser Schule sitzen bestimmt keine Politikerkinder drin.Boracay hat geschrieben:(05 Nov 2016, 15:17)
Offensichtlich herrscht beim Staat eine extrem merkwürdige Aufassung darüber wie Lehrer denken dürfen
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 63815.html
Eine Antifa Lehrer verrichtet hingegen immer noch Dienst - obwohl sich die Antifa ganz klar zu Gewalt als legitimies politische Mittel bekennt. Verstehen muss man das nicht mehr.

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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
entweder, du weisst es und erzählst das hier - oder du solltest gar nicht erst in diskussionen einsteigen. vor allem dann nicht, wenn du nicht willens bist, auf fragen inhaltlich zu antworten.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Für deine Bildung bin ich nicht zuständig.teddys home hat geschrieben:(05 Nov 2016, 15:42)
entweder, du weisst es und erzählst das hier - oder du solltest gar nicht erst in diskussionen einsteigen. vor allem dann nicht, wenn du nicht willens bist, auf fragen inhaltlich zu antworten.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
es geht hier weniger um bildung, als darum, dass du mich von etwas überzeugen willst. wenn da aber sonst weiter nix kommt, hast du schon verloren ...
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Ich will niemanden überzeugen.teddys home hat geschrieben:(05 Nov 2016, 16:00)
es geht hier weniger um bildung, als darum, dass du mich von etwas überzeugen willst. wenn da aber sonst weiter nix kommt, hast du schon verloren ...
Ich will nur meine Meinung äußern, zu bestimmten Ereignissen.
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
ach soooo,Fadamo hat geschrieben:(05 Nov 2016, 16:10)
Ich will niemanden überzeugen.
Ich will nur meine Meinung äußern, zu bestimmten Ereignissen.
du bist nur der meinung, dass die reichsdeppen die sorgen der bürger ernstnehmen und belegen kannst du das nicht - ok ...
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Die sorgen der bürger werden zumindest von den "reichsdeppen" laut ausgesprochen.teddys home hat geschrieben:(05 Nov 2016, 16:23)
ach soooo,
du bist nur der meinung, dass die reichsdeppen die sorgen der bürger ernst nehmen und belegen kannst du das nicht - ok ...
Für die abhilfe haben sie nicht die macht dazu.
Und die etablierten parteien haben kein interesse.
-
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Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Nein. Sie sprechen über ihre wahnvorstellungen.Fadamo hat geschrieben:(06 Nov 2016, 07:20)
Die sorgen der bürger werden zumindest von den "reichsdeppen" laut ausgesprochen.
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Ach die normalen Bürger behaupten die BRD ist kein Staat sondern eine Art von Verwaltungsfirma wie eine normalge GmbH inkl. den Folgen. Mach Sachen mein Bester. Die Sorgen der Bürger sind aus dem Blickfeld geraten, aber mein Bester das hat wenig mit den Reichsbürgern zu tun. Du verwechselt da mal wieder was.Fadamo hat geschrieben:(06 Nov 2016, 07:20)
Die sorgen der bürger werden zumindest von den "reichsdeppen" laut ausgesprochen.
Für die abhilfe haben sie nicht die macht dazu.
Und die etablierten parteien haben kein interesse.
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsb%C ... en_Reiches
Den normalen Bürgern geht es um Lohn, Steuern, Einwanderungspolitik usw. und kaum einer den man so kennt bsp. in der Arbeit hat die Gedanken der Reichsdeppen im Hirn. Eher wohin der nächste Urlaub geht und wozu da das Geld reicht. Oder bei den meisten mit ALG2 usw. eben wie kommt man über den Monat. Aber JEDE Sorge/ Problematik berechtigt bsp. nicht sich auf Arbeit oder im Alltag wie ein Straftäter zu verhalten. Wenn Ich meine Chefs als Arschlöcher bezeichne kann das eine Abmahnung oder die Kündigung zur Folge haben. Unabhängig meiner Lage gesamt habe Ich mein Verhalten so zu gestalten das Ich niemand anderem Schaden zufüge oder Gesetze breche.
Warum sollte mich ein Arbeitgeber den behalten wenn Ich dessen Regeln breche/ missachte und einen Scheiss auf Gesetze gebe ? Mal darüber nachdenken.
Re: Zwangskündigung von Gesetz wegen
Koennt ihr eure "Bildungsdiskussion" bitte per PN weiterfuehren ?
Weil sie ist nicht sonderlich lehrreich.
Ihr seid hier alle nicht fuer die Bildung der anderen zustaendig und in diesem Fall kann man nur sagen: "zum Glueck"
Weil sie ist nicht sonderlich lehrreich.
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