Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

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Florian Hermann

Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von Florian Hermann »

Hallo Zusammen,

ich habe gelesen die Freien Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl.http://www.inar.de/freie-wahler-klagen- ... uropawahl/ Wieso kann das Bundesverfassungsgericht bestimmen wie bei der Europawahl gewählt werden soll? Oder kann es nur festlegen wie niciht gewählt werden soll?
Ich hoffe Ihr wisst was ich meine.

Liebe Grüße Florian
pikant
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Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von pikant »

Florian Hermann » Mi 16. Okt 2013, 16:24 hat geschrieben:Hallo Zusammen,

ich habe gelesen die Freien Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl.http://www.inar.de/freie-wahler-klagen- ... uropawahl/ Wieso kann das Bundesverfassungsgericht bestimmen wie bei der Europawahl gewählt werden soll? Oder kann es nur festlegen wie niciht gewählt werden soll?
Ich hoffe Ihr wisst was ich meine.

Liebe Grüße Florian

das Bundesverfassungsgericht hat nur zu ueberpruefen, ob ein Gesetz verfassungkonform oder nicht ist!
es kann aber auch dem Gesetzgeber Vorgaben machen, was in einem neuen Gesetz zu beachten ist und bindend drinstehen muss!
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John Galt
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Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von John Galt »

pikant » Mi 16. Okt 2013, 16:29 hat geschrieben:

das Bundesverfassungsgericht hat nur zu ueberpruefen, ob ein Gesetz verfassungkonform oder nicht ist!
es kann aber auch dem Gesetzgeber Vorgaben machen, was in einem neuen Gesetz zu beachten ist und bindend drinstehen muss!
Woher nehmen die Typen die Weisheit, was drinstehen muss?
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pikant
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Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von pikant »

John Galt » Mi 16. Okt 2013, 16:31 hat geschrieben:
Woher nehmen die Typen die Weisheit, was drinstehen muss?
Sie sind eben die Hueter unserer Verfassung und die letzte Instanz!
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Thomas I
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Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von Thomas I »

John Galt » Mi 16. Okt 2013, 16:31 hat geschrieben:
Woher nehmen die Typen die Weisheit, was drinstehen muss?
Daher wo Chirurgen die Weisheit nehmen wo sie aufschneiden müssen...
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garfield336
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Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von garfield336 »

pikant » Mi 16. Okt 2013, 16:29 hat geschrieben:

das Bundesverfassungsgericht hat nur zu ueberpruefen, ob ein Gesetz verfassungkonform oder nicht ist!
es kann aber auch dem Gesetzgeber Vorgaben machen, was in einem neuen Gesetz zu beachten ist und bindend drinstehen muss!
Bei der 5% Hürde sind sie der Meinung, dass sie die Gleicheit der Wahl verletzt.
Aber sie halten die 5% für angemessen, um eine stabile Mehrheit im Bundestag zu ermöglichen und Zersplitterung zu verhindern.

Dies ist im Europaparlament anders. Trotz der Abschaffung der 5% Hürde, wird es nicht zu einer weiteren Zersplitterung kommen.
Jeder gewàhlte wird wohl einen Platz in den bereits 7 existierenden Fraktionen bekommen und wenn nicht, es macht wohl keinen grossen Unterschied, ob die Zahl der Fraktionslosen von derzeit 31 um 2 oder erhöht wird durch Deutsche Abgeordnete.

Zersplitterung und die Möglichkeit stabile Mehrheiten zu finden, ist dem Gericht demzufolge wichtiger als die Gleichheit der Wahl.
Zuletzt geändert von garfield336 am Donnerstag 17. Oktober 2013, 11:05, insgesamt 1-mal geändert.
Berti Stein

Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von Berti Stein »

Florian Hermann » Mi 16. Okt 2013, 16:24 hat geschrieben:Hallo Zusammen,

ich habe gelesen die Freien Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl.http://www.inar.de/freie-wahler-klagen- ... uropawahl/ Wieso kann das Bundesverfassungsgericht bestimmen wie bei der Europawahl gewählt werden soll? Oder kann es nur festlegen wie niciht gewählt werden soll?
Ich hoffe Ihr wisst was ich meine.

Liebe Grüße Florian
Die NPD auch. Mal sehen was daraus wird.
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Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von pikant »

Berti Stein » Mo 4. Nov 2013, 17:01 hat geschrieben: Die NPD auch. Mal sehen was daraus wird.
Faschisten und Rechtsradikale habe im Eurpaparlament nichts verloren!
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Katenberg
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Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von Katenberg »

pikant » Mo 4. Nov 2013, 18:13 hat geschrieben:
Faschisten und Rechtsradikale habe im Eurpaparlament nichts verloren!
Das Recht, Klage beim Verfassungsrecht einzureichen, haben sie trotzdem, auch wenn ich deine Auffassung teile, dass diese Partei in keinem Parlament etwas zu suchen hat.
There was blood upon t risers
there were brains upon t chute
Intestines were a-dangling from his paratroopers suit
He was a mess, they picked him up
and poured him from his boots
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Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von HugoBettauer »

Da klagen noch ganz andere. ÖDP und so.
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derkleine
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Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von derkleine »

Ich finde es ist eine Europawahl und von daher sollte dann auch das Europaparlament festlegen (für alle Länder) ob es eine Hürde gibt und wenn ja wie hoch. So ist die Regelung ungerecht. In dem einem Land bracht man evtl. 2% um rein zu kommen und in dem anderen 3%. Ein Parlament und eine Regelung. So sehe ich das.
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HugoBettauer

Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von HugoBettauer »

Dann sollte man das Parlament aber auch europaweit wählen und nicht länderweis.
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derkleine
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Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von derkleine »

SoleSurvivor » Do 7. Nov 2013, 12:34 hat geschrieben:Dann sollte man das Parlament aber auch europaweit wählen und nicht länderweis.
Evtl. nicht das falscheste.
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Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von zollagent »

SoleSurvivor » Do 7. Nov 2013, 12:34 hat geschrieben:Dann sollte man das Parlament aber auch europaweit wählen und nicht länderweis.
Das funktioniert nur in einem Bundesstaat, nicht in einem Staatenbund.
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zollagent
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Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von zollagent »

derkleine » Do 7. Nov 2013, 12:31 hat geschrieben:Ich finde es ist eine Europawahl und von daher sollte dann auch das Europaparlament festlegen (für alle Länder) ob es eine Hürde gibt und wenn ja wie hoch. So ist die Regelung ungerecht. In dem einem Land bracht man evtl. 2% um rein zu kommen und in dem anderen 3%. Ein Parlament und eine Regelung. So sehe ich das.
Dem ist auch zuzustimmen. Die Voraussetzungen müssen gleich sein. Wäre doch eine Aufgabe für das Parlament, das es auch betrifft.
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d'Artagnan
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Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von d'Artagnan »

garfield336 hat geschrieben:
Bei der 5% Hürde sind sie der Meinung, dass sie die Gleicheit der Wahl verletzt.
Aber sie halten die 5% für angemessen, um eine stabile Mehrheit im Bundestag zu ermöglichen und Zersplitterung zu verhindern.

Dies ist im Europaparlament anders. Trotz der Abschaffung der 5% Hürde, wird es nicht zu einer weiteren Zersplitterung kommen.
Jeder gewàhlte wird wohl einen Platz in den bereits 7 existierenden Fraktionen bekommen und wenn nicht, es macht wohl keinen grossen Unterschied, ob die Zahl der Fraktionslosen von derzeit 31 um 2 oder erhöht wird durch Deutsche Abgeordnete.

Zersplitterung und die Möglichkeit stabile Mehrheiten zu finden, ist dem Gericht demzufolge wichtiger als die Gleichheit der Wahl.
Die Gleichheit der Wahl (nach dem Prinzip "one man one vote") ist ja beim Europäischen Parlament sowieso schon auf europäischer Ebene grob verletzt.
Ein Luxemburger Wähler hat z.B. deutlich mehr Gewicht in Brüssel als ein Deutscher... ;)

Genau aus diesem Grund hat das BVerfG übrigens in seinem Urteil vom 30.6.2009 eine demokratisch ungenügende Legitimation des Europäischen Parlaments für allzu weitreichende Gesetzgebungskompetenzen abgeleitet und die Stärkung nationaler Parlamente angemahnt.
“Most men would rather deny a hard truth than face it.”
(Ser Barristan)
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HugoBettauer

Re: Freie Wähler klagen gegen 3% Hürden bei der Europawahl

Beitrag von HugoBettauer »

zollagent » Fr 8. Nov 2013, 10:27 hat geschrieben: Das funktioniert nur in einem Bundesstaat, nicht in einem Staatenbund.
Das ist allein eine Frage der Regelung. Aus der deutschen Staatlichkeit leitet sich nicht ab, dass die Abgeordneten national kontingentiert sein müssen oder dass die Wahl national sein muss. Im Gegenteil, Europäische Parteien aller Art existieren und EU-Bürger können in jedem beliebigen Land kandidieren (bisher allerdings nach deren Wahlgesetz).
Die Gleichheit der Wahl (nach dem Prinzip "one man one vote") ist ja beim Europäischen Parlament sowieso schon auf europäischer Ebene grob verletzt.
Das wäre damit auch gleich geheilt.
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