Joker hat geschrieben:
Es geht nicht um "Knast für alle" sondern um gewalttätige Randalierer.
Und da man davon ausgehen muß das diese Typen auf Polizeiliche vorladungen nicht reagieren werden ist es sicher hinnehmbar sie bis zur klärung des Sachverhaltes einzubehalten.
Du wärst doch sicher auch nicht begeistert wenn dir ein Polizist erzählt das man die Typen die deinen PKW im Brand gesteckt haben leider nicht im Gewahrsam hat.
Mönsch, bei Dir das geht ja richtig querbeet.
"Bis zur Klärung des Sachverhaltes" wirst Du nicht unter den von Dir oben zitierten Haftgründen finden.
Aus gutem Grund, wir leben hier ja nicht in einem Bananenstaat, in dem man jeden solange einknasten kann bis die Ermittlungsbehörden mal zu Ende ermittelt haben.
Und wenn jemand beim Abfackeln eines Pkw´s erwischt wird, wird ihn der zuständige Wachtmeister selbstverständlich vorläufig festnehmen können.
Immerhin handelt es sich hier um einen Verbrechenstatbestand.
In einem Rechtstaat wie dem unseren ist es dann jedoch geboten, diesen Ganoven schnellstmöglich dem Haftrichter vorzuführen.
Dieser entscheidet sodann über die Anordnung der U-Haft.
Nennt man Gewaltenteilung.
Anhand der von Dir genannten Kriterien (Flucht-, Verdunkelungs-, Wiederholungsgefahr) aber auch anhand des von Dir unterschlagenen Kataloges in § 112 (3) StPO.
Hier ist dann z.B. auch die besonders schwere Brandstiftung aufgeführt.
Und erst dann kommt´s irgendwann zum Strafverfahren gegen den Ganoven.
Erst da wird dann über die Strafe entschieden.
Nicht mit der vorläufigen Festnahme, nicht mit der U-Haft.
Nennt man Rechtstaat.