Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Antisozialist » Mi 22. Aug 2012, 19:43 hat geschrieben:
Joanne Rowling
Joanne Rowling gehört zur selben Liga wie Schumacher, Becker und Konsorten. Steuertechnisch werden die vllt. ebenfalls als "Unternehmer" gewertet, das weiß ich nicht, aber wir reden hier von "echten" Unternehmern, nicht von Künstlern oder Sportlern uws.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Clark » Mi 22. Aug 2012, 19:54 hat geschrieben:und ich habe heute keine Lust mehr, mit faulem asozialen Pack mit völlig verdrehter Realitätswahrnehmung zu diskutieren.
Du solltest dich in deiner Ausdrucksweise mal mäßigen! Aber wenigstens hast du armes Würstchen in der Anonymität des Internets eine Möglichkeit gefunden, wo du deinen erbärmlichen Frust in Form von Beleidigungen deiner Mitmenschen abladen kannst ohne Gefahr zu laufen, dir eine Beule zu fangen. Du kannst ja mal die Problemzonen von Deutschlands Großstädten aufsuchen und den dort lebenden Menschen deine Feindseligkeiten ins Gesicht sagen. Viel Spaß dabei!
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Cerberus » Mi 22. Aug 2012, 20:32 hat geschrieben:
Ist mir - ehrlich gesagt - aber auch ein kleines Rätsel warum Du den z.B. nicht schon längst auf ignorieren hast.... :?
In einem solchen Fall scheint mir ignorieren die falsche Methode zu sein. Eine Beleidigung bleibt ja im Raum stehen, auch wenn sie der Beleidigte selbst nicht liest. Darum halte ich Beteigeuzes Beschwerde für den richtigen Weg und unterstütze sie, in der Hoffnung, der Moderation gelingt es, eine Mäßigung des Users Clark zu bewirken. Er ist in der Tat in weiten Zügen unerträglich.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Nightwatch » Mi 22. Aug 2012, 20:41 hat geschrieben: Der Arbeitnehmer befindet nach einer Insolvenz des Unternehmens ebenfalls in einer finanziellen Existenzkrise. Da ist das Haus noch nicht abbezahlt, der Insolvenzverwalter verlangt die letzten drei Monatsgehälter, evtl. schlechte Jobaussichten... Ein Konkurs des Unternehmers kann den AN mit in die Pleite reißen.
Dem Unternehmer kann es auch gut gehen und er fährt Redkordgewinne ein. Das ist für den abhängig Beschäftigten keine Jobgarantie, er kann immer noch wegrationalisiert werden.
Der AN trägt das unternehmerische Risiko mit, ist aber vom Gewinn entkoppelt. Ich würde deswegen die Haftung des Unternehmers nicht überbetonen.
:thumbup: Schön, dass das auch mal herausgestellt wird. Die Glorifzierung des Unternehmertums ist nicht immer gerechtfertigt.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Camarasaurus » Do 23. Aug 2012, 08:32 hat geschrieben:
Joanne Rowling gehört zur selben Liga wie Schumacher, Becker und Konsorten. Steuertechnisch werden die vllt. ebenfalls als "Unternehmer" gewertet, das weiß ich nicht, aber wir reden hier von "echten" Unternehmern, nicht von Künstlern oder Sportlern uws.
Wer ist denn für Sie ein "echter" Unternehmer?
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Nightwatch » Mi 22. Aug 2012, 21:41 hat geschrieben: Der Arbeitnehmer befindet nach einer Insolvenz des Unternehmens ebenfalls in einer finanziellen Existenzkrise. Da ist das Haus noch nicht abbezahlt, der Insolvenzverwalter verlangt die letzten drei Monatsgehälter, evtl. schlechte Jobaussichten... Ein Konkurs des Unternehmers kann den AN mit in die Pleite reißen.
Dem Unternehmer kann es auch gut gehen und er fährt Redkordgewinne ein. Das ist für den abhängig Beschäftigten keine Jobgarantie, er kann immer noch wegrationalisiert werden.
Der AN trägt das unternehmerische Risiko mit, ist aber vom Gewinn entkoppelt. Ich würde deswegen die Haftung des Unternehmers nicht überbetonen.
Der Arbeitnehmer kann doch sofort jemand anderes seine Arbeitskraft verkaufen. Für den Übergang gibt es auch noch in vielen Fällen das Recht auf ALG I.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Beteigeuze » Mi 22. Aug 2012, 22:27 hat geschrieben:
Ach auf einmal... vor kurzem war es noch eine Sozialhilfe-Mutti, die Glück hatte... egal.
Wo habe ich derartiges behauptet?

Ich schrieb bloß sinngemäß, dass nur wenige Sozialhilfeempfänger ihre viele freie Zeit zur Vorbereitung einer erfolgreichen Karriere nutzen würden.
Zuletzt geändert von Antisozialist am Donnerstag 23. August 2012, 20:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Cerberus »

Camarasaurus » Do 23. Aug 2012, 07:40 hat geschrieben:
In einem solchen Fall scheint mir ignorieren die falsche Methode zu sein. Eine Beleidigung bleibt ja im Raum stehen, auch wenn sie der Beleidigte selbst nicht liest. Darum halte ich Beteigeuzes Beschwerde für den richtigen Weg und unterstütze sie, in der Hoffnung, der Moderation gelingt es, eine Mäßigung des Users Clark zu bewirken. Er ist in der Tat in weiten Zügen unerträglich.
Das seh' ich natürlich genauso. Ich meinte nur, man kommt tatsächlich seltener in die Gelegenheit, sich von diesen Gestalten anpinkeln zu lassen, wenn man sie ignoriert - dann entwickeln sich wenigstens keine (sinnlosen ) "Streitgespräche". Die sind eh nur darauf aus, zu provozieren.

Auch scheinen Beschwerden gegen diese Fraktion hier generell nicht auf fruchtbaren Boden zu stoßen.
Dirk Müller zum Thema Ukraine/Krim: https://www.youtube.com/watch?v=K_YWdaQhRU4
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Nightwatch »

Antisozialist » Do 23. Aug 2012, 20:00 hat geschrieben:
Der Arbeitnehmer kann doch sofort jemand anderes seine Arbeitskraft verkaufen. Für den Übergang gibt es auch noch in vielen Fällen das Recht auf ALG I.
Und der Selbständige, der Pleite gemacht hat (und Arbeitslosenversicherung bezahlt hat) etwa nicht? Worauf willst Du hinaus?
Clark

Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Nightwatch » Do 23. Aug 2012, 21:24 hat geschrieben: Und der Selbständige, der Pleite gemacht hat (und Arbeitslosenversicherung bezahlt hat) etwa nicht? Worauf willst Du hinaus?
Gibt es für Arbeitgeber denn eine Arbeitslosenversicherung?
Zuletzt geändert von Clark am Donnerstag 23. August 2012, 21:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Nightwatch »

Clark » Do 23. Aug 2012, 21:34 hat geschrieben: Gibt es für Arbeitgeber denn eine Arbeitslosenversicherung?
Ja.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_167822/ ... erung.html
pudding

Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von pudding »

Antisozialist » Do 23. Aug 2012, 20:00 hat geschrieben:
Der Arbeitnehmer kann doch sofort jemand anderes seine Arbeitskraft verkaufen. Für den Übergang gibt es auch noch in vielen Fällen das Recht auf ALG I.
Das kann doch der (resp. ehemalige) Arbeitgeber auch, oder etwa nicht? Ich wüsste nicht welches Gesetz das verbietet.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

pudding » Fr 24. Aug 2012, 06:29 hat geschrieben: Das kann doch der (resp. ehemalige) Arbeitgeber auch, oder etwa nicht? Ich wüsste nicht welches Gesetz das verbietet.
Der Unternehmer verliert durch den Mißerfolg seines Unternehmens nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern auch noch Kapital. Deshalb trägt er ein höheres wirtschaftliches Risiko als der Arbeitnehmer und verdient tendenziell auch entsprechend mehr.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Antisozialist » Fr 24. Aug 2012, 05:52 hat geschrieben:
Der Unternehmer verliert durch den Mißerfolg seines Unternehmens nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern auch noch Kapital.
Er steht nach dem Misserfolg seines Unternehmens immer noch um Längen besser da als sein ehemaliger Arbeitnehmer. Siehe Anton Schlecker im Vergleich zu Tausenden ehemaliger Schlecker-Frauen. Wenn es nach dem Risiko ginge, hätten die Frauen wohl deutlich mehr Lohn erhalten müssen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Cerberus »

Camarasaurus » Fr 24. Aug 2012, 07:27 hat geschrieben:
Er steht nach dem Misserfolg seines Unternehmens immer noch um Längen besser da als sein ehemaliger Arbeitnehmer. Siehe Anton Schlecker im Vergleich zu Tausenden ehemaliger Schlecker-Frauen. Wenn es nach dem Risiko ginge, hätten die Frauen wohl deutlich mehr Lohn erhalten müssen.
Ja, wenn ich schon sowas höre "Unternehmerrisiko" oder "Verantwortung" (also ein Manager z.B., der Verdient ja auch soviel, wegen der Verantwortung - die ihm, gleich mit ein paar Millionen, in die Tasche geschoben, jedoch nie eingefordert wird), dann muss ich auch immer an "Leistung" denken, nach der ja bezahlt wird, sofern man es versteht, besser als jeder andere, damit zu glänzen, auf seine Leistungen zu verweisen, die überhaupt nicht existent sind; außer man meint mit diesen "Leistungen" den Grad der Erfüllung dessen, was nur drinnen sein kann: Habgier, Ehrsucht und Herrschsucht. Also das ist das einzige auf was es ihm Kapitalismus ankommt, das einzige was über Erfolg und Misserfolg entscheidet. Hier kommt es dann nur noch darauf an, dass, zu diesen besonders gut ausgeprägten Grundeigenschaften, entsprechende Talente anwesend sind, die da wären: Heuchelei, Lügen & Betrügen, dies basierend auf einer möglichst schwachen sozialen, aber hohen allgemeinen Intelligenz.

Damit kann man dann schon mal gut durchstarten und sich mit den Maschmeyers, oder Schröders udgl. messen. :thumbup:
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von raptor »

Nightwatch » Mi 22. Aug 2012, 21:41 hat geschrieben: Der Arbeitnehmer befindet nach einer Insolvenz des Unternehmens ebenfalls in einer finanziellen Existenzkrise. Da ist das Haus noch nicht abbezahlt, der Insolvenzverwalter verlangt die letzten drei Monatsgehälter, evtl. schlechte Jobaussichten... Ein Konkurs des Unternehmers kann den AN mit in die Pleite reißen.
Dem Unternehmer kann es auch gut gehen und er fährt Redkordgewinne ein. Das ist für den abhängig Beschäftigten keine Jobgarantie, er kann immer noch wegrationalisiert werden.
Der AN trägt das unternehmerische Risiko mit, ist aber vom Gewinn entkoppelt. Ich würde deswegen die Haftung des Unternehmers nicht überbetonen.
Es ist völlig sinnlos Diskussionen führen zu wollen, die Äpfel mit Birnen vergleichen wollen.
Meinetwegen können Sie das gerne tun und auch Ihr Unternehmerbashing hier austoben wollen, aber erwarten Sie keinerlei ernsthafte Respons mehr darauf.

Ihr Vergleich stolpert und kippt schon an der Eingangsthese.
Ein Arbeitnehmer, der sich ein Haus zur Steigerung seines eigenen Wohlbefindens kauft konsumiert!!
Ein Unternehmer, der die Liquidität seines Unternehmens zum Beipiel aufrecht erhält und dafür auf andere Teile seines Eigentums zugreift, investiert!!

Diese Diskussion kann überhaupt zu gar nichts führen, weil es zwei grundverschiedene Sachverhalte sind.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Cerberus » Do 23. Aug 2012, 19:43 hat geschrieben:
Das seh' ich natürlich genauso. Ich meinte nur, man kommt tatsächlich seltener in die Gelegenheit, sich von diesen Gestalten anpinkeln zu lassen, wenn man sie ignoriert - dann entwickeln sich wenigstens keine (sinnlosen ) "Streitgespräche". Die sind eh nur darauf aus, zu provozieren.

Auch scheinen Beschwerden gegen diese Fraktion hier generell nicht auf fruchtbaren Boden zu stoßen.
In der Tat. An anderer Stelle wir der Ausdruck "Pappnase" bereits vom Mod editiert.. hier kann man unflätig seiner Paranoia fröhnen....
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Nightwatch »

raptor » Fr 24. Aug 2012, 10:30 hat geschrieben: Es ist völlig sinnlos Diskussionen führen zu wollen, die Äpfel mit Birnen vergleichen wollen.
Erde an raptor: Ich diskutiere hier Abhängigkeiten zwischen Arbeitgeber und -nehmer.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Nightwatch » Fr 24. Aug 2012, 11:08 hat geschrieben: Erde an raptor: Ich diskutiere hier Abhängigkeiten zwischen Arbeitgeber und -nehmer.
Raptor ist in einem Funkloch. :D
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von pikant »

Camarasaurus » Fr 24. Aug 2012, 07:27 hat geschrieben:
Er steht nach dem Misserfolg seines Unternehmens immer noch um Längen besser da als sein ehemaliger Arbeitnehmer.
das kommt auf die Rechtsform mit an und pauschal ist das falsch!

ein AN hat zum Beispiel ein Jahr Anspruch auf ALG1, ein Unternehmer faellt diekt in ALG 2!

ein Unternehmer, der Konkurs anmeldet, haftet fuer alle Ansprueche, die aus dem Konkursverfahren entstehen - ein Angestellter von diesem Betrieb bezieht dagegen Konkursausfallgeld und dann ALG1!
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von pikant »

Antisozialist » Fr 24. Aug 2012, 05:52 hat geschrieben:
Der Unternehmer verliert durch den Mißerfolg seines Unternehmens nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern auch noch Kapital. Deshalb trägt er ein höheres wirtschaftliches Risiko als der Arbeitnehmer und verdient tendenziell auch entsprechend mehr.
ein Selbststaendiger kann nie seinen Arbeitsplatz verlieren - er kann nur arbeitslos werden und faellt dann direkt in ALG 2!
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von pikant »

Cerberus » Fr 24. Aug 2012, 08:58 hat geschrieben:
Ja, wenn ich schon sowas höre "Unternehmerrisiko" oder "Verantwortung" ..., dann muss ich auch immer an "Leistung" denken, nach der ja bezahlt wird,...:

ein Unternehmer wird nie nach Leistung bezahlt, denn er ist kein Angestellter oder Arbeiter, er ist kein Lohnempfaenger!

ein Unternehmer wird am Erfolg gemessen und der Erfolg macht sich am Gewinn fest!

ein Unternehmer braucht nichts zu leisten und kann grossen Erfolg haben, ein anderer Unternehmer leistet viel und hat keinen Erfolg und schreibt miese!
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Camarasaurus » Fr 24. Aug 2012, 08:27 hat geschrieben:
Er steht nach dem Misserfolg seines Unternehmens immer noch um Längen besser da als sein ehemaliger Arbeitnehmer. Siehe Anton Schlecker im Vergleich zu Tausenden ehemaliger Schlecker-Frauen. Wenn es nach dem Risiko ginge, hätten die Frauen wohl deutlich mehr Lohn erhalten müssen.
Anton Schlecker ist pleite mit allen Konsequenzen. Er haftet für alle Schulden, und bis auf einen kleinen Freibetrag wird ihm alles weggepfändet. Wie soll er da um Längen besser dastehen als seine Verkäuferinnen?
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von pikant »

Clark » Fr 24. Aug 2012, 16:07 hat geschrieben: Anton Schlecker ist pleite mit allen Konsequenzen. Er haftet für alle Schulden, und bis auf einen kleinen Freibetrag wird ihm alles weggepfändet. Wie soll er da um Längen besser dastehen als seine Verkäuferinnen?
Camarasaurus spielt auf Medienberichte an, dass Anton Schlecker schon im Vorfeld sein Geld in Sicherheit gebracht hat!

anders ist sein Posting nicht zu erklaeren!

PS:Anton Schlecker ist vorbestraft wegen Lohnbetruges - ist mal zu einer Gefaengnisstrafe mit Bewaehrung verurteilt worden

die Familie Schlecker ist kein unbeschriebenes Blatt bei der Justiz und die gelten fuer mich bestimmt nicht als Vorbilder fuer das Unternehmertum - eher als Nestbeschmutzer und Arbeitnehmerausbeuter - das muss man auch mal sagen koennen!
Zuletzt geändert von pikant am Freitag 24. August 2012, 17:17, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

pikant » Fr 24. Aug 2012, 17:09 hat geschrieben:
Camarasaurus spielt auf Medienberichte an, dass Anton Schlecker schon im Vorfeld sein Geld in Sicherheit gebracht hat!

anders ist sein Posting nicht zu erklaeren!
Als eingetragener Kaufmann kann man theoretisch kein Geld in Sicherheit bringen.
Der gern geäusserte Verdacht, dass dem so wäre, ist und bleibt ein Verdacht, bis die Behörden - Finanzamt, Insolvenzverwalter, sonstige Justiz - ermittelt haben, Bücher geprüft haben und zu einem Ergebnis gekommen sind.
Sollte er also Geld in Sicherheit gebracht haben, würde man sehr schnell davon hören, dass er meinetwegen eine Anzeige wegen Steuerbetrug erhalten hat. Das war aber bislang nicht der Fall.
Insofern ist das betreffende Post von Camasaurus bislang nichts anderes als üble Nachrede.

P.S.: Lohnbetrug ist zwar auch nicht schön, aber das Thema ist abgehakt.
Zuletzt geändert von Clark am Freitag 24. August 2012, 17:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

pikant » Fr 24. Aug 2012, 16:09 hat geschrieben:
Camarasaurus spielt auf Medienberichte an, dass Anton Schlecker schon im Vorfeld sein Geld in Sicherheit gebracht hat!

anders ist sein Posting nicht zu erklaeren!
Sie glauben doch nicht im Ernst, die Schlecker-Sippe wäre ruiniert und müsste zum Jobcenter?! :rolleyes:
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von pikant »

Clark » Fr 24. Aug 2012, 16:18 hat geschrieben: Als eingetragener Kaufmann kann man theoretisch kein Geld in Sicherheit bringen.
Der gern geäusserte Verdacht, dass dem so wäre, ist und bleibt ein Verdacht, bis die Behörden - Finanzamt, Insolvenzverwalter, sonstige Justiz - ermittelt haben, Bücher geprüft haben und zu einem Ergebnis gekommen sind.
Sollte er also Geld in Sicherheit gebracht haben, würde man sehr schnell davon hören, dass er meinetwegen eine Anzeige wegen Steuerbetrug erhalten hat. Das war aber bislang nicht der Fall.
Insofern ist das betreffende Post von Camasaurus bislang nichts anderes als üble Nachrede.
ist keine ueble Nachrede, sondern einfach inhaltlich falsch!
bei der Betriebsform und wenn der Anton ehrlich war, wovon wir ausgehen sollten -Unschuldsvermutung- dann ist er beschissener dran, als seine Angestellten!

aber der Fall Schlecker laengt nur ab!

im normalen Fall bei einer Insolvenz eines kleines Betriebes ist der Eigentuemer immer schlechter dran, als seine Angestellten!
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von pikant »

Beteigeuze » Fr 24. Aug 2012, 16:19 hat geschrieben:
Sie glauben doch nicht im Ernst, die Schlecker-Sippe wäre ruiniert und müsste zum Jobcenter?! :rolleyes:
glaube ich nicht!
glaube eher, dass sie da im Vorfeld was getan haben
aber das sind alles nur Vermutungen!

Schlecker steht fuer keine gute Unternehmenspolitik und fuer kein gutes Betriebsklima!
ist kein Vorbild!
Zuletzt geändert von pikant am Freitag 24. August 2012, 17:27, insgesamt 1-mal geändert.
Clark

Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Fr 24. Aug 2012, 17:19 hat geschrieben:
Sie glauben doch nicht im Ernst, die Schlecker-Sippe wäre ruiniert und müsste zum Jobcenter?! :rolleyes:
Haben Sie andere Informationen? Immer her damit.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

pikant » Fr 24. Aug 2012, 16:22 hat geschrieben:
ist keine ueble Nachrede, sondern einfach inhaltlich falsch!
bei der Betriebsform und wenn der Anton ehrlich war, wovon wir ausgehen sollten -Unschuldsvermutung- dann ist er beschissener dran, als seine Angestellten!

aber der Fall Schlecker laengt nur ab!
Es waren nicht die Bild Zeitung oder ein Blatt ala britischem Revolverblatt, die über verdächtige Vermögensübertragungen berichteten.. und zwar nachdem die Staatsanwaltschaft bereits Lunte roch und mal genauer nachsah. Es ist also nicht falsch, was Camasaurus schrieb.

im normalen Fall bei einer Insolvenz eines kleines Betriebes ist der Eigentuemer immer schlechter dran, als seine Angestellten!
Bei einem kleinen Betrieb ist das sicherlich der Fall. Umso erstaunlich, dass auch diese nicht gegen den Abbau des Sozialstaats vorgehen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Fr 24. Aug 2012, 19:23 hat geschrieben:
Es waren nicht die Bild Zeitung oder ein Blatt ala britischem Revolverblatt, die über verdächtige Vermögensübertragungen berichteten.. und zwar nachdem die Staatsanwaltschaft bereits Lunte roch und mal genauer nachsah. Es ist also nicht falsch, was Camasaurus schrieb.
Wer war es denn dann? Ich hab gerade mal kurz gegoogelt, und nichts in der Richtung gefunden. Bis auf Camasaurus freistehende Behauptung.
P.S.: Die Staatsanmwaltschaft hat hingeschaut, aber - noch - nichts verdächtiges gefunden.
Also ist doch falsch, was Camasaurus aus dem Bauch heraus geschrieben hat.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Camarasaurus » Fr 24. Aug 2012, 08:27 hat geschrieben:
Er steht nach dem Misserfolg seines Unternehmens immer noch um Längen besser da als sein ehemaliger Arbeitnehmer. Siehe Anton Schlecker im Vergleich zu Tausenden ehemaliger Schlecker-Frauen. Wenn es nach dem Risiko ginge, hätten die Frauen wohl deutlich mehr Lohn erhalten müssen.
Ein insolventer Einzelunternehmer wird bis auf den Pfändungsfreibetrag gepfändet. Ihm geht es nur noch dann finanziell gut, wenn er auf Kosten wohlhabender Angehöriger leben kann oder betrügt. Mindestens ein Fall trifft bei Anton Schlecker zu.

Die Lohnansprüche der Schlecker-Frauen, die vor der Insolvenz entstanden sind, werden durch die gesetzliche Insolvenzversicherung im Umfang von 3 Monatslöhnen abgesichert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Beteigeuze » Fr 24. Aug 2012, 17:19 hat geschrieben:
Sie glauben doch nicht im Ernst, die Schlecker-Sippe wäre ruiniert und müsste zum Jobcenter?! :rolleyes:
Warum soll denn gleich die ganze Sippe ruiniert sein, wenn nur der Vater insolvent wird?
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

pikant » Fr 24. Aug 2012, 14:27 hat geschrieben: ein AN hat zum Beispiel ein Jahr Anspruch auf ALG1, ein Unternehmer faellt diekt in ALG 2!
Wer hat denn Anton Schlecker schon bei der ARGE getroffen? Du?
ein Unternehmer, der Konkurs anmeldet, haftet fuer alle Ansprueche, die aus dem Konkursverfahren entstehen - ein Angestellter von diesem Betrieb bezieht dagegen Konkursausfallgeld und dann ALG1!
Welcher Unternehmer ist denn noch so blöd, seinen Betrieb nicht als GmbH zu führen? Oder sogar als "Limited"? Da haftet er für nix.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Beteigeuze » Fr 24. Aug 2012, 16:19 hat geschrieben:
Sie glauben doch nicht im Ernst, die Schlecker-Sippe wäre ruiniert und müsste zum Jobcenter?! :rolleyes:
Doch, doch, Beteigeuze, Pikant und Clark glauben das. Die sind so. Kaum zu glauben aber wahr. :D ;)
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Camarasaurus » Fr 24. Aug 2012, 19:43 hat geschrieben:
Doch, doch, Beteigeuze, Pikant und Clark glauben das. Die sind so. Kaum zu glauben aber wahr. :D ;)
Sippenhaft gibt es nicht. Das kam von Ihnen, nicht von uns.
Clark

Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Camarasaurus » Fr 24. Aug 2012, 19:40 hat geschrieben: Wer hat denn Anton Schlecker schon bei der ARGE getroffen? Du?


Welcher Unternehmer ist denn noch so blöd, seinen Betrieb nicht als GmbH zu führen? Oder sogar als "Limited"? Da haftet er für nix.
Sie haben von Unternehmensführung aber auch nicht die geringste Ahnung. :rolleyes:
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Camarasaurus » Fr 24. Aug 2012, 18:40 hat geschrieben: Wer hat denn Anton Schlecker schon bei der ARGE getroffen? Du?


Welcher Unternehmer ist denn noch so blöd, seinen Betrieb nicht als GmbH zu führen? Oder sogar als "Limited"? Da haftet er für nix.
Naja Limiteds sind eher unbeliebt... man sagt, "sie stinken nach kein-Geld" und meistens ist das auch so. Man kann tatsächlich nicht sagen, ein Unternehmer ist per se besser gestellt als ein Arbeitnehmer, bei den kleinen Betrieben jedenfalls nicht. Deswegen hatte der Gesetzgeber ja die Möglichkeit geschaffen, als Einzelunternehmer freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, um sich wenigstens einen Anspruch auf ALG1 zu sichern. Nur scheinbar wissen nicht allzu viele, dass es diese Möglichkeit gibt.

Es ist letztlich eine Frage der Rafinesse.... je größer die Bude, um so wahrscheinlicher, dass die Kanzlerin zum Kaffee vorbei kommt.
Zuletzt geändert von Angrboda am Freitag 24. August 2012, 19:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Fr 24. Aug 2012, 18:27 hat geschrieben: Wer war es denn dann? Ich hab gerade mal kurz gegoogelt, und nichts in der Richtung gefunden. Bis auf Camasaurus freistehende Behauptung.
P.S.: Die Staatsanmwaltschaft hat hingeschaut, aber - noch - nichts verdächtiges gefunden.
Also ist doch falsch, was Camasaurus aus dem Bauch heraus geschrieben hat.
http://www.stern.de/wirtschaft/news/ins ... 77071.html
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Antisozialist
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Camarasaurus » Fr 24. Aug 2012, 19:40 hat geschrieben: Wer hat denn Anton Schlecker schon bei der ARGE getroffen? Du?


Welcher Unternehmer ist denn noch so blöd, seinen Betrieb nicht als GmbH zu führen? Oder sogar als "Limited"? Da haftet er für nix.
Nur sind die Banken, Vermieter und Großkunden nicht bereit, mit solchen Unternehmen Geschäfte zu machen, solange der Gesellschafter nicht eine persönliche Bürgschaft übernimmt.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Warum geben Sie diesen unnützen Link? Ich sagte doch, es wird ermittelt, bislang wurde aber nichts bewiesen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Fr 24. Aug 2012, 19:16 hat geschrieben:
Warum geben Sie diesen unnützen Link? Ich sagte doch, es wird ermittelt, bislang wurde aber nichts bewiesen.
Zur Auffrischung Ihres Gedächtnisses: Sie fragen danach, wer darüber berichtete.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Fr 24. Aug 2012, 20:27 hat geschrieben:
Zur Auffrischung Ihres Gedächtnisses: Sie fragen danach, wer darüber berichtete.
Nein. Tat ich nicht. Sie haben mich mal wieder bewusst falsch verstehen wollen. Was dazu führt, dass Sie Murks schreiben.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Fr 24. Aug 2012, 19:38 hat geschrieben: Nein. Tat ich nicht. Sie haben mich mal wieder bewusst falsch verstehen wollen. Was dazu führt, dass Sie Murks schreiben.
Beteigeuze » Fr 24. Aug 2012, 19:23 hat geschrieben:

Es waren nicht die Bild Zeitung oder ein Blatt ala britischem Revolverblatt, die über verdächtige Vermögensübertragungen berichteten.. (...)
danach Sie als ANTWORT AUF DIESEN BEITRAG:
Clark » Fr 24. Aug 2012, 18:27 hat geschrieben:
Wer war es denn dann?
Was gibts daran falsch zu verstehen. Sie sind es, der Murks schreibt und permanent falsch versteht, umdeutet, leugnet und beleidigt.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Fr 24. Aug 2012, 20:47 hat geschrieben:


danach Sie als ANTWORT AUF DIESEN BEITRAG:



Was gibts daran falsch zu verstehen. Sie sind es, der Murks schreibt und permanent falsch versteht, umdeutet, leugnet und beleidigt.
Perdone, Señor, aber auch der Stern wusste nichts über verdächtige Vermögensbewegungen zu berichten. Alles was die schrieben war im Konjunktiv.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Fr 24. Aug 2012, 19:53 hat geschrieben: Perdone, Señor, aber auch der Stern wusste nichts über verdächtige Vermögensbewegungen zu berichten. Alles was die schrieben war im Konjunktiv.
Es besteht ein Anfangsverdacht, einigen wir uns darauf.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Renard »

Camarasaurus » Fr 24. Aug 2012, 19:40 hat geschrieben: Wer hat denn Anton Schlecker schon bei der ARGE getroffen? Du?


Welcher Unternehmer ist denn noch so blöd, seinen Betrieb nicht als GmbH zu führen? Oder sogar als "Limited"? Da haftet er für nix.
Die Haftungsfrage ist eine Sache, wobei richtigerweise bereits angemerkt wurde, dass eine Ltd. nur bedingt geeignet ist.

Auch eine GmbH ist wenig wert, wenn man entsprechende Geschäftsgröße erreichen möchte, denn auch hier fordert jeder Kreditgeber, wie auch Lieferanten, dass ein angemessenes Stammkapital vorhanden ist.

Bei Leuten wie AS ist einleuchtender, dass er die Geschäfte in der genannten Rechtsform deshalb führte, weil Geheimniskrämer Bilanzen scheuen, wie der Teufel das Weihwasser.

Es steht der Verdacht im Raum, dass die Finanzierung des laufenden Geschäftes in einer Art Schneeballsystem erfolgte, was bei einer Veröffentlichungspflicht sehr schnell aufgefallen wäre.
Der Trugschluss allerdings dürfte gewesen sein, dass die Konkurrenz nicht auf anderen Wegen Einblick in das Geschäftsgebahren des AS hatte.
Die Ermittler werfen Schlecker dem Bericht zufolge außerdem vor, die Drogeriemarkt-Kette durch eine Art "Schneeballsystem" finanziert zu haben. So habe er mit seinen Lieferanten außergewöhnlich lange Zahlungsfristen vereinbart und mit dem Erlös aus bereits verkaufter, aber noch nicht bezahlter Ware sein Unternehmen finanziert.
Quelle: manager-magazin.de

Bleibt die Erkenntnis, dass dies ein sehr spezieller Fall ist, der nicht symptomatisch ist für die deutsche Unternehmenskultur.

Im Normalfall steht ein Eigner eines KMU im Falle der Insolvenz mehrheitlich deutlich schlechter da., als mancher Angestellter.

Den Grad der Haftung kann man an vielen Unternehmen erahnen, wenn man die Geschäftsabläufe beobachtet, die Art mit Mitarbeitern umzugehen und die Zahlungsmoral bewertet.

Schlecker war für seine Lieferanten durchaus gläsern, aber eine Größe in der Branche, auf die man kurzfristig nicht verzichten konnte.
Mittlerweile dürfte ein Aufatmen durch die Reihen gehen, es kam das Ende mit Schrecken. ;)
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Fr 24. Aug 2012, 21:03 hat geschrieben:
Es besteht ein Anfangsverdacht, einigen wir uns darauf.
Genau das habe ich doch schon gesagt. Nur Camarasauirus tat so, als wären da schon Beweise gefunden worden.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Fr 24. Aug 2012, 20:07 hat geschrieben: Genau das habe ich doch schon gesagt. Nur Camarasauirus tat so, als wären da schon Beweise gefunden worden.
Genug Anhaltspunkte jedenfalls, dass die Staatsanwaltschaft aktiv wurde. Selbst wenn Anklage erhoben werden würde, würde ich anzweifeln, dass da ein Urteil bei rum käme.

Im Falle Schleckers, gleich wie der Fall ausgeht, darf man aber festhalten, dass Herr Schlecker nach wie vor keine Existenznöte haben wird, im Gegensatz zu einigen ehemaligen Mitarbeitern. Such is life.... aber man sollte es doch unterlassen, ihn in diesselbe Lage wie die seiner ehemaligen Mitarbeiter reden zu wollen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Clark » Fr 24. Aug 2012, 18:47 hat geschrieben: Sie haben von Unternehmensführung aber auch nicht die geringste Ahnung. :rolleyes:
:D :D Das ist ungefähr so, als würde die Kuh zum Bergführer sagen: "Du hast vom Bergsteigen aber auch nicht die geringste Ahnung." Dank dir, dass du so unterhaltsam bist, Clark. Wenn du noch ein bisschen an deinen Formulierungen feilst, kannst du in der Comedy-Szene auftreten. ;)
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