Schnitter hat geschrieben: ↑Montag 30. Juni 2025, 14:49
Wenn sich ein Inder in Deutschland scheiden lässt gilt auch das indische Scheidungsrecht.
Belege bitte dafür.
Seh Ich anders. Deutsches Recht ist anwendbar. Warum einfach erklärt.
Da der Scheidungsantrag in Deutschland gestellt wird, ist deutsches Recht, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), maßgeblich für das Scheidungsverfahren.
Wann hat sich das geändert ? Rom 3 gilt nur in Einzelfällen, dazu mit formalen Grundlagen
Grundsätzlich sind deutsche Gerichte (zumindest auch) für die Scheidung zuständig, wenn
die beiden Parteien der Scheidung ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik haben,
einer von beiden deutscher Staatsangehöriger ist oder bei dem Eheversprechen war
für eine der beiden Parteien keine Staatsangehörigkeit nachzuweisen ist, sie aber in Deutschland lebt.
Eine der beiden Parteien in Deutschland lebt.