Trifft beim Aktionstag allerdings nicht zu. Stichwort Verhältnismäßigkeit: Razzien sind (eigentlich) Ermittlungstaktiken beim organisierten Verbrechen, damit Terrorgruppen und Gangs nicht gewarnt werden können, damit der Zugriff erfolgen kann.
Einzelpersonen betreffend ist es keine übliche Praxis.
Hinzu kommt Art. 13GG - die Unverletzlichkeit der Wohnung, ein Grundrecht, welches hier ohne Not außer Kraft gesetzt wird.
Einige Politiker scheinen zu vergessen, dass Grundrechte keine Rechte sind, die vom Staat gnädigerweise gewährt werden, sondern Abwehrrechte
gegen den Staat sind und der Staat diese Grundrechte zu geewähren hat.
Und weiter Hass ist kein Strafdelikt, nichtmal ein juristischer Begriff. Hass ist eine grundlegende menschliche Emotion, wie Liebe, Freude etc.
Gefühle kann man nicht verbieten. Das sollte dem BKA und dem Innenminister bekannt sein.
Wenn sich ein CDU-Minister Reul hinstellt und behauptet
„Viele Menschen haben den Unterschied zwischen Hass und Meinung verlernt. Dabei ist es so einfach: Was man in der echten Welt nicht macht, gehört sich auch digital nicht.“, dann bewegt er sich NICHT mehr auf dem Boden den Grundgesetzes.
Der Staat ist keine Nanny, der für gutes Benehmen seiner Bürger wacht, weil geltendes Recht nicht regelt, was sich gehört und was nicht.
Gefühle werden (als Meinung) zum Ausdruck gebracht, sie gehören zu einer lebendigen Demokratie dazu.
Eine Politik bzw eine Geesellschaft, die Gefühle wie Hass zum Verbrechen erklärt, ist keine demokratische Gesellschaft mehr, sondern eine totalitäre.
Was hier mit Meldestellen und Aktionstagen Gestalt annimmt, IST eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und zwar eine ganz massive.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen