Wieso müsste es dabei Stichwahlen geben?
Wahlrecht - aber welches?
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- Tom Bombadil
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Re: Wahlrecht - aber welches?
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Damit nicht ein Kandidat mit nur 20 Prozent der Stimmen einen Wahlkreis gewinnt.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Samstag 18. März 2023, 17:25 Wieso müsste es dabei Stichwahlen geben?
Sofern die Wahl insgesamt eine Verhältniswahl ist, wie im neuen Wahlrecht vorgesehen,
mag man so etwas gerade noch tolerieren. Aber wenn die Machtverhältnisse im Parlament
entscheidend von den Wahlkreiskandidaten abhängen, sollte es sowas nicht geben.
Ist mein Gerechtigkeitsempfinden, kann das nicht weiter begründen.
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- Tom Bombadil
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Hängen sie ja nicht, die Direktmandate machen 50% der Sitze aus und wie ich gerechnet habe, ändert sich nur wenig an den Machtverhältnissen. Aber meinetwegen kann man auch Stichwahlen machen, die Wahlbeteiligung dürfte dann aber eher mau sein.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Hier in Irland gibt es nur Direktkandidaten aber keine Stichwahlen. Dafür ein Präferenzsystem: Beim Wählen gibt man den Kandidaten Nummern in der Reihenfolge seiner Präferenz. Wenn ich also Kandidat A mag, Kandidat C gar nicht leiden kann aber dennoch davon ausgehe dass Kandidat A hinter Kandidat B und C bleibt so kann ich A1 B2 C3 wählen. Dann wird meine Stimme wenigstens nicht weggeworfen wenn Kandidat A hinten bleibt sondern Kandidat B zugeschlagen. Somit erübrigt sich die Stichwahl da ich bei der Wahl schon angebe wen ich lieber habe wenn mein Kandidat es nicht schafft.
Ferner gibt es hier pro Wahlkreis bis zu fünf Mandate, teilweise auch Kandidaten derselben Partei. Somit kann ich auch innerhalb einer Partei meine Präferenz angeben und die wird dann berücksichtigt. Somit entscheidet der Wähler und nicht die Partei wer aus der Partei ins Parlament gewählt wird. Partei A stellt z. B. drei Kandidaten auf. In der ersten Wahlrunde fliegen die zwei mit dem schlechtesten Ergebnis raus und die Stimmen werden gemäß Präferenz umverteilt (die meisten wahrscheinlich auf den verbliebenden Kandidaten selben Partei). In den Regionen wo eine Partei besonders stark ist können auch mehrere Kandidaten derselben Partei ins Parlament einziehen.JosefG hat geschrieben: ↑Samstag 18. März 2023, 17:39 Sofern die Wahl insgesamt eine Verhältniswahl ist, wie im neuen Wahlrecht vorgesehen,
mag man so etwas gerade noch tolerieren. Aber wenn die Machtverhältnisse im Parlament
entscheidend von den Wahlkreiskandidaten abhängen, sollte es sowas nicht geben.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Das löst aber das Problem nicht, dass alle naslang irgendwo Landtagswahlen sind, die nicht nur die Bundespolitik bremsen sondern auch oft für Änderungen im Bundesrat sorgen.
Es wäre sinnvoll, wenn diese Landtagswahlen synchronisiert würden und nur z.B. alle zwei Jahre LT-Wahlen stattfinden würden.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft 

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Re: Wahlrecht - aber welches?
Ja diesen Gedankengang hatte ich auch schon und ich kann dem ehrlich gesagt immer mehr abgewinnen.Misterfritz hat geschrieben: ↑Samstag 18. März 2023, 18:37 Das löst aber das Problem nicht, dass alle naslang irgendwo Landtagswahlen sind, die nicht nur die Bundespolitik bremsen sondern auch oft für Änderungen im Bundesrat sorgen.
Es wäre sinnvoll, wenn diese Landtagswahlen synchronisiert würden und nur z.B. alle zwei Jahre LT-Wahlen stattfinden würden.
Re: Wahlrecht - aber welches?
Da wäre ich zu 100% dabei. Am besten alle fünf Jahre eine große Wahlwoche, wo alle Wahlen stattfinden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in ganz Deutschland.Misterfritz hat geschrieben: ↑Samstag 18. März 2023, 18:37 Das löst aber das Problem nicht, dass alle naslang irgendwo Landtagswahlen sind, die nicht nur die Bundespolitik bremsen sondern auch oft für Änderungen im Bundesrat sorgen.
Es wäre sinnvoll, wenn diese Landtagswahlen synchronisiert würden und nur z.B. alle zwei Jahre LT-Wahlen stattfinden würden.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Ja, aber sobald in einem Bundesland die Regierung zurücktritt und es Neuwahlen gibt ist der Rhythmus schon wieder dahin.
- peterkneter
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Mich wundert ein bisschen, dass es offensichtlich möglich ist mit einfacher mehrheit eine Wahlrechtsreform zu beschließen. Da kann ja dann nach jeder Wahl die Regierung ihre Macht zementieren indem sie für
eine Veränderung des Wahlrechts stimmt.
hierzu gibt es ein paar interessante Thesen:
https://verfassungsblog.de/wahlrechtsan ... -mehrheit/
"Ein Problem entsteht nämlich immer dann, wenn einerseits (...) sichtbarer und allgemein anerkannter Reformbedarf besteht, eine Einigung aber nicht erzielbar ist.
Das Festhalten am Einigungserfordernis privilegiert dann den defizitären Status quo und eröffnet zugleich der Minderheit, die von ihm profitiert, ein erhebliches Blockadepotential."
- Ich denke das war bisher die Position der CDU/CSU.
wie schon einige hier vermuten wird das ganze vermutlich vor dem VErfassungsgericht entschieden / Ich rechne mit Nachbesserungen und fürchte, dass bei der BTW 2024 wieder ein ähnlich großer BT herauskommt...
eine Veränderung des Wahlrechts stimmt.
hierzu gibt es ein paar interessante Thesen:
https://verfassungsblog.de/wahlrechtsan ... -mehrheit/
"Ein Problem entsteht nämlich immer dann, wenn einerseits (...) sichtbarer und allgemein anerkannter Reformbedarf besteht, eine Einigung aber nicht erzielbar ist.
Das Festhalten am Einigungserfordernis privilegiert dann den defizitären Status quo und eröffnet zugleich der Minderheit, die von ihm profitiert, ein erhebliches Blockadepotential."
- Ich denke das war bisher die Position der CDU/CSU.
wie schon einige hier vermuten wird das ganze vermutlich vor dem VErfassungsgericht entschieden / Ich rechne mit Nachbesserungen und fürchte, dass bei der BTW 2024 wieder ein ähnlich großer BT herauskommt...
Re: Wahlrecht - aber welches?
Der aktuelle Vorschlag genießt in der allgemeinen Presse gar nicht so schlechte Kritiken. Die Probleme, die die CSU aber auch sogar die Linke sehen, lassen sich mit geringfügigen Anpassungen lösen. Ich sehe einem Urteil des BVerfG in der Grundtendenz gelassen entgegen.
- Seidenraupe
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Welche geringfügigen Anpassungen sind das konkret?
Warum hat die Ampel diese simplen Anpassungen nicht ins Gesetz geschrieben?
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.
„Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob.“
Schopenhauer
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- Seidenraupe
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Re: Wahlrecht - aber welches?
was allgemeine Presse sein soll, weiß ich nicht.
Die headlines vieler online Artikel fallen allerdings kritisch aus
recht sachlich, wie ich finde.
Die nächste überschrift schon nicht mehr
Die headlines vieler online Artikel fallen allerdings kritisch aus
https://www.nn.de/politik/bundestag-das ... 1.13081564In Deutschland ist eine Blase entstanden - und das diesmal ganz ohne Facebook. Ein Diskursraum also, in dem ein Teil der Gesellschaft unter sich bleibt und Stimmen von außerhalb nicht mehr durchdringen. Diese Blase entscheidet gerade darüber, wie wir künftig den Bundestag wählen. Ihr gehören die Politikerinnen und Politiker an, die das Wahlrecht gestalten, sowie die Journalisten und Wissenschaftlerinnen, die über ihre Pläne befinden. Allesamt Menschen also, die sich von Berufswegen einen beträchtlichen Teil ihres Tages mit Politik beschäftigen können.
Die Ampel hat ein Monster geschaffen
Nun ist es nicht so, dass in dieser Blase keine klugen Köpfe säßen, im Gegenteil: Die Pläne für ein neues Wahlrecht zeugen, bei allen Differenzen, von einem grundsätzlichen Bemühen, ein Wahlrecht zu schaffen, das a) den Bundestag verkleinert und b) die Fairness zwischen den Parteien im Großen und Ganzen gewährleistet. Nur haben sie in der Blase diejenigen vergessen, die am Ende abstimmen sollen: die Bürgerinnen und Bürger.
recht sachlich, wie ich finde.
Die nächste überschrift schon nicht mehr
https://www.merkur.de/politik/csu-ampel ... 57152.htmlVersagen beiderseits: Das neue Ampel-Wahlrecht mieft nach Orbán - eine gefährliche Konstellation
Die Ampel-Koalition hat nun den Umbau zu eigenen Gunsten handstreichartig, gegen massive Proteste der Opposition und gegen interne Bedenken mit ihrer einfachen Mehrheit durchgeboxt.
Erstellt: 19.03.2023, 21:23 Uhr
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.
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- garfield336
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Den Linken und der CSU geht es eigentlich hauptsächlich um die Grundmandatenklausel. Die kann man tatsächlich beibehalten.Atue001 hat geschrieben: ↑Montag 20. März 2023, 00:08 Der aktuelle Vorschlag genießt in der allgemeinen Presse gar nicht so schlechte Kritiken. Die Probleme, die die CSU aber auch sogar die Linke sehen, lassen sich mit geringfügigen Anpassungen lösen. Ich sehe einem Urteil des BVerfG in der Grundtendenz gelassen entgegen.
- sünnerklaas
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Geht wohl eher um etwas anderes: die Ampel scheitern zu lassen, um denen dann die Schuld daran zu geben, dass es keine Reform gegeben hat. Wie "reformfreudig" die UNION ist, haben ja die 16 Jahre Merkel gezeigt. Die prahlerisch in diversen Wahlkämpfen angekündigte und hoch und heilig versprochene "Ganz Große Ganz Radikale Steuerreform" inkl. "Ganz Große Steuerentlastung" wurde einkassiert. Getreu nach dem alten Motto: wer gar nichts macht, macht nichts verkehrt!Atue001 hat geschrieben: ↑Montag 20. März 2023, 00:08 Der aktuelle Vorschlag genießt in der allgemeinen Presse gar nicht so schlechte Kritiken. Die Probleme, die die CSU aber auch sogar die Linke sehen, lassen sich mit geringfügigen Anpassungen lösen. Ich sehe einem Urteil des BVerfG in der Grundtendenz gelassen entgegen.

Re: Wahlrecht - aber welches?
Was ich erschreckend finde, bei der Änderung des Wahlrechts.
Es reicht eine einfache Mehrheit aus. So kann bzw. könnte die Regierung die Bedingungen zu ihren Gunsten ändern.
Leider ist dies jetzt passiert, da ja CSU und Linke um den nächsten Einzug bangen müssen.
Demokratie und freie Wahlen funktionieren so nicht, in dem man sich Vorteil gegenüber den anderen verschafft.
Es müsste aus meiner Sicht Minimum eine qualifizierte Mehrheit geben. Außerdem müssen alle Änderungen
dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen. Nur nach Absegnung das Bundesverfassungsgericht würden
dann das Wahlgesetz in Kraft treten.
Es reicht eine einfache Mehrheit aus. So kann bzw. könnte die Regierung die Bedingungen zu ihren Gunsten ändern.
Leider ist dies jetzt passiert, da ja CSU und Linke um den nächsten Einzug bangen müssen.
Demokratie und freie Wahlen funktionieren so nicht, in dem man sich Vorteil gegenüber den anderen verschafft.
Es müsste aus meiner Sicht Minimum eine qualifizierte Mehrheit geben. Außerdem müssen alle Änderungen
dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen. Nur nach Absegnung das Bundesverfassungsgericht würden
dann das Wahlgesetz in Kraft treten.
Eine persönlich-abwertende Bemerkung gegenüber einem anderen User
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
CDU/CSU hatten viele Jahre lang die Gestaltungsmöglichkeit, um ein Wahlgesetz zu beschließen, was verfassungsfest ist.Bogdan hat geschrieben: ↑Montag 20. März 2023, 14:47 Was ich erschreckend finde, bei der Änderung des Wahlrechts.
Es reicht eine einfache Mehrheit aus. So kann bzw. könnte die Regierung die Bedingungen zu ihren Gunsten ändern.
Leider ist dies jetzt passiert, da ja CSU und Linke um den nächsten Einzug bangen müssen.
Demokratie und freie Wahlen funktionieren so nicht, in dem man sich Vorteil gegenüber den anderen verschafft.
Es müsste aus meiner Sicht Minimum eine qualifizierte Mehrheit geben. Außerdem müssen alle Änderungen
dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen. Nur nach Absegnung das Bundesverfassungsgericht würden
dann das Wahlgesetz in Kraft treten.
Ist das passiert?
Nicht wirklich.
Ändert die Ampel nun das Wahlgesetz so, dass es zu ihren Gunsten geht?
Nicht wirklich - die CDU/CSU haben durchaus die Möglichkeit, einfach gemeinsam zur Wahl zum Bundestag anzutreten. Das wäre ja auch ehrlicher - denn sie bilden auch eine Fraktionsgemeinschaft.
Und die Linken? Weil sie in drei Wahlbezirken ein Direktmandat errungen haben soll die 5%-Hürde bundesweit nicht mehr gelten? Auch diese Regelung ist im Detail fragwürdig! Nehmen wir einerseits eine Partei, die Deutschlandweit 4,99% erringt, aber kein Direktmandat. Nehmen wir andererseits eine Partei, die drei Direktmandate erringt, aber deutschlandweit unter 3% liegt....welche dieser beiden Parteien sollte im Bundestag vertreten sein, um den Willen des Volkes abzubilden?
Kommt dann noch dazu, dass die Direktmandate mit lediglich ca. 32% der Wählerstimmen in den Wahlkreisen errungen wurden.....wie wäre es dann richtig?
Entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages ist das Verhältniswahlrecht. Punkt. Ausrufezeichen. Und das ist gut und richtig so.
Nur für die unbedeutenden Erststimmenwähler mit all ihren Problematiken im Detail ein Fass aufzumachen, was den Bundestag um hunderte Sitze vergrößert und verteuert und nicht verbessert......ist Politik der CDU/CSU - kann man so sehen, ist aber Altbacken und teuer. Weg damit!
Dass Regierungen Wahlgesetze einfach mal geändert haben - ist nicht neu. Hat auch die letzte Regierung so gemacht.
Re: Wahlrecht - aber welches?
und mit der 5 % Hürde der Wille des Wähler verfälscht. Das beste Beispiel war als die FDP und die AfD knapp
an der undemokratischen Hürde gescheitert sind.
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- peterkneter
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Den Punkt hatte ich etwas weiter oben auch angesprochen.Bogdan hat geschrieben: ↑Montag 20. März 2023, 14:47 Was ich erschreckend finde, bei der Änderung des Wahlrechts.
Es reicht eine einfache Mehrheit aus. So kann bzw. könnte die Regierung die Bedingungen zu ihren Gunsten ändern.
Leider ist dies jetzt passiert, da ja CSU und Linke um den nächsten Einzug bangen müssen.
Demokratie und freie Wahlen funktionieren so nicht, in dem man sich Vorteil gegenüber den anderen verschafft.
Es müsste aus meiner Sicht Minimum eine qualifizierte Mehrheit geben. Außerdem müssen alle Änderungen
dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen. Nur nach Absegnung das Bundesverfassungsgericht würden
dann das Wahlgesetz in Kraft treten.
hier noch einmal ein Link der die Kausa bespricht:
https://verfassungsblog.de/wahlrechtsan ... -mehrheit/
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Dann zerfallen innerhalb dieser Wahlperiode Regierungen auf diversen Ebenen, was dort jeweils Neuwahlen nötig macht, und wir haben das gleiche Problem wieder.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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- sünnerklaas
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Vor allem die CSU ist da gefangen. Im Regionalproporz. Der CSU-Regionalproporz ist ein innerparteilicher Burgfrieden, denn der Parteifrieden in der CSU ist fragil. Jederzeit können Ober- und Niederbayern, Franken und Schwaben übereinander herfallen. Es können Parteivorsitzende abgesägt und aus dem Amt gemobbt werden. Man erinnere sich nur, wie KTzG zuerst ins Wirtschafts- und danach ins Verteidigungsministerium kam: um den innerparteilichen Frieden zu wahren, konnte man die Ministerien nicht anders besetzen, weil man an Vereinbarungen und Beschlüsse gebunden war.
In der Ampel und in der SPD war man bei der Neubesetzung des Verteidigungsministeriums in der Lage, über den eigenen Schatten zu springen. Man stelle sich nur einmal vor, man hätte das in der CSU gemacht: Söder stünde binnen kürzester Zeit innerparteilich massiv unter Dauerbeschuss, es würden Ränke und Intrigen gesponnen.
Nein, die Union ist da gefangen, eine Wahlrechtsreform wäre mit ihr nicht gegangen. Genausowenig, wie mit ihr eine Steuerreform gegangen ist.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Hallo, das ist mein erster Beitrag im Forum.
Was mir bei dem gesamten Thema um das Thema neues Wahlrecht auffällt ist, dass man eine mögliche Lösung noch garnicht angedacht hat:
Heute entstehen bekanntlich Überhangmandate, wenn eine Partei per Direktmandate mehr Sitze geholt hat, als ihr nach Zweitstimmen zustehen. Um das wieder zu kompensieren, gibt es eben besagte Ausgleichsmandate, um das prozentuale Ergebnis der Parteien im Parlament wieder herzustellen. Dies führt jedoch wie man weiß zu dem heute sehr großen Bundestag. Aber warum nicht andersrum vorgehen, also die Überhangmandate gleich von Anfang an nicht entstehen zu lassen?
Wenn eine Partei mehr Sitze per Direktmandat geholt hat, also ihr nach Zweitstimmen zustehen, dann sollten nach einem bestimmten Schlüssel für diese Partei einfach weniger oder garkeine Listenkandidaten in den Bundestag einziehen dürfen. Der besagte Schlüssel müsste dann so gewählt sein, dass entsprechend so viel weniger Listenkandidaten dieser Partei einziehen dürfen, damit das prozentuale Verhältnis aller Parteien im Bundestag wieder stimmt. Es sollen damit also immer nur 598 Sitze im Bundestag sein, also die bisherige Sollgröße.
Damit würde also sichergestellt, dass aus jedem Wahlkreis der gewählte Direktkanidat garantiert im Bundestag vertreten sein würde, also jeder Wahlkreis vertreten wäre. Gleichwohl würde damit die Masse an nicht direkt gewählten Parteikadern, die die Parteien durch die Wahl per Liste in den Bundestag bringen können, reduziert, was ich persönlich im Sinne des Willens des Wählers gut finden würde. Ergo würde damit also die Erststimme gestärkt und damit der direkt Vertreter der Wähler aus dem Wahlkreis, den die Wähler besser kennen und eine Beziehung dazu aufbauen können, als von Listenkandidaten.
Die einzige Unbekannte bliebe dann auf Basis unseres bisherigen Wahlrechts dann nur noch, wenn eine Partei zwar weniger als 5% hat aber mind. 3 Direktmandate. Diese Direktmandatsklausel, welche ja im neuen Verfahren der Ampelregierung wegfallen soll, würde ich unbedingt weiterhin beibehalten, weil sie aus meiner Sicht den demokratischen Gedanken stärkt, wenn in bestimmten Regionen Deutschlands eine Partei besonders dominiert und damit viele Bürger vertritt, welche aber woanders nicht so viel gewählt wird. Wenn also eine Partei trotz <5% dann mit mind. 3 Direktmandaten in voller Fraktionsstärke einzieht, dann sollten die anderen Parteien entsprechend anteilig Ausgleichsmandate erhalten, wie bisher auch. Dadurch würde der Bundestag zwar wieder etwas größer ab längst nicht in der riesigen Dimension, wie seit 2021.
Ganz wichtig: Aus dem gesamten Thema muss wirklich mal die massive Emotionalität und das Schwarz-Weiß-Denken raus! Vorwürfe, Bezichtigungen, Ideologien und teils sogar Hass haben da überhaupt nichts zu suchen. Es geht hier um ein extrem wichtiges Instrument bzw. dem Verfahren dafür unserer Demokratie. Klar wird man wie in vielen anderen Dingen nie die eine und einzige Superlösung finden können, mit der alle zu 100% zufrieden sein werden. Also ist der Prozess hin zu einem Parlaments-verkleinernden aber dabei immer fair und nachhaltigen neuen Bundestagswahlrecht nicht einfach.
Was mir bei dem gesamten Thema um das Thema neues Wahlrecht auffällt ist, dass man eine mögliche Lösung noch garnicht angedacht hat:
Heute entstehen bekanntlich Überhangmandate, wenn eine Partei per Direktmandate mehr Sitze geholt hat, als ihr nach Zweitstimmen zustehen. Um das wieder zu kompensieren, gibt es eben besagte Ausgleichsmandate, um das prozentuale Ergebnis der Parteien im Parlament wieder herzustellen. Dies führt jedoch wie man weiß zu dem heute sehr großen Bundestag. Aber warum nicht andersrum vorgehen, also die Überhangmandate gleich von Anfang an nicht entstehen zu lassen?
Wenn eine Partei mehr Sitze per Direktmandat geholt hat, also ihr nach Zweitstimmen zustehen, dann sollten nach einem bestimmten Schlüssel für diese Partei einfach weniger oder garkeine Listenkandidaten in den Bundestag einziehen dürfen. Der besagte Schlüssel müsste dann so gewählt sein, dass entsprechend so viel weniger Listenkandidaten dieser Partei einziehen dürfen, damit das prozentuale Verhältnis aller Parteien im Bundestag wieder stimmt. Es sollen damit also immer nur 598 Sitze im Bundestag sein, also die bisherige Sollgröße.
Damit würde also sichergestellt, dass aus jedem Wahlkreis der gewählte Direktkanidat garantiert im Bundestag vertreten sein würde, also jeder Wahlkreis vertreten wäre. Gleichwohl würde damit die Masse an nicht direkt gewählten Parteikadern, die die Parteien durch die Wahl per Liste in den Bundestag bringen können, reduziert, was ich persönlich im Sinne des Willens des Wählers gut finden würde. Ergo würde damit also die Erststimme gestärkt und damit der direkt Vertreter der Wähler aus dem Wahlkreis, den die Wähler besser kennen und eine Beziehung dazu aufbauen können, als von Listenkandidaten.
Die einzige Unbekannte bliebe dann auf Basis unseres bisherigen Wahlrechts dann nur noch, wenn eine Partei zwar weniger als 5% hat aber mind. 3 Direktmandate. Diese Direktmandatsklausel, welche ja im neuen Verfahren der Ampelregierung wegfallen soll, würde ich unbedingt weiterhin beibehalten, weil sie aus meiner Sicht den demokratischen Gedanken stärkt, wenn in bestimmten Regionen Deutschlands eine Partei besonders dominiert und damit viele Bürger vertritt, welche aber woanders nicht so viel gewählt wird. Wenn also eine Partei trotz <5% dann mit mind. 3 Direktmandaten in voller Fraktionsstärke einzieht, dann sollten die anderen Parteien entsprechend anteilig Ausgleichsmandate erhalten, wie bisher auch. Dadurch würde der Bundestag zwar wieder etwas größer ab längst nicht in der riesigen Dimension, wie seit 2021.
Ganz wichtig: Aus dem gesamten Thema muss wirklich mal die massive Emotionalität und das Schwarz-Weiß-Denken raus! Vorwürfe, Bezichtigungen, Ideologien und teils sogar Hass haben da überhaupt nichts zu suchen. Es geht hier um ein extrem wichtiges Instrument bzw. dem Verfahren dafür unserer Demokratie. Klar wird man wie in vielen anderen Dingen nie die eine und einzige Superlösung finden können, mit der alle zu 100% zufrieden sein werden. Also ist der Prozess hin zu einem Parlaments-verkleinernden aber dabei immer fair und nachhaltigen neuen Bundestagswahlrecht nicht einfach.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Das ist doch völlig unlogisch:Nachdenklich hat geschrieben: ↑Mittwoch 22. März 2023, 14:56Wenn eine Partei mehr Sitze per Direktmandat geholt hat, also ihr nach Zweitstimmen zustehen, dann sollten nach einem bestimmten Schlüssel für diese Partei einfach weniger oder garkeine Listenkandidaten in den Bundestag einziehen dürfen.
Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr durch Zweitstimmen zustehen, dann ziehen sowieso keine Listenkandidaten mehr in den Bundestag.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Doch, eben weil die ersten 299 Sitze den Direktmandaten gehören und die zweiten 299+X Sitze den Listenkandidaten.Misterfritz hat geschrieben: ↑Mittwoch 22. März 2023, 15:03 Das ist doch völlig unlogisch:
Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr durch Zweitstimmen zustehen, dann ziehen sowieso keine Listenkandidaten mehr in den Bundestag.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Bitte mal den ganzen Strang lesen, da steht schon vieles erklärt.Nachdenklich hat geschrieben: ↑Mittwoch 22. März 2023, 16:12 Doch, eben weil die ersten 299 Sitze den Direktmandaten gehören und die zweiten 299+X Sitze den Listenkandidaten.
https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 4#p5328884
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Ich habe das schon verstanden, muss jedoch zugeben, dass ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt habe bzw. in Teilen korrigieren muss.Misterfritz hat geschrieben: ↑Mittwoch 22. März 2023, 18:11 Bitte mal den ganzen Strang lesen, da steht schon vieles erklärt.
https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 4#p5328884
Ich meinte, dass die ersten 299 Sitze wie bisher den Direktmandaten gegeben werden. Und die weiteren 299 Sitze sollten den Fraktionen im Bundestag für die Listenkandidaten dann nach ihrem jeweiligen Stimmenanteil bei den Zweitstimmen gegeben werden.
Es würden also nur noch die zweiten 299 Sitze per Verhältnis vergeben werden, während die erste 299 Sitze durch die Direktkanidaten fix gesetzt sind. Eine Aufteilung des gesamten Bundestags nach den Stimmenverhältnissen der Zweitstimmen würde es damit also ganz bewusst nicht geben.
Dadurch würde die Erststimme und damit die vom Wahlvolk direkt gewählten Wahlkreiskandidaten gestärkt, also Parteien aus meiner Sicht zu Recht im Gesamtsitzeanteil belohnt, wenn sie viele Direktmandaten geholt haben und damit Vertrauen direkt beim Volk in den Wahlkreisen genießen. Und die Zweitstimme für die Listenkandidaten würde anteilig geschwächt. Und dies halte ich deutlich demokratischer, weil es deutlich mehr verhindert, dass Parteien ihre Kader über die Listen in den Bundestag reinbringen, die als Direktkandidaten garkeine Chance auf ein Mandat gehabt hätten. Wer weniger direktes Votum vom Wähler hat, sollte aus meiner Sicht auch weniger Macht bekommen.
Dieses Wahlsystem würde dazu führen, dass die Parteien künftig noch deutlich mehr Wert auf die volksnahe Arbeit in ihren Wahlkreisen legen müssen, also deutlich näher an ihren Wählern dort sein und auf sie eingehen müssen. Das würde ich sehr förderlich für die Demokratie halten, eben weil so der Wille der Wähler aus den Wahlkreisen noch besser im Bundestag bzw. den Ausschüssen vertreten sein wird. Dagegen würde man umgekehrt wie gesagt das volksferne Reinbringen von Parteikadern über Listen ein ganzes Stück schwächen und auch das halte ich besser im Sinne der Demokratie. Es sollte der belohnt werden, der besser und v.a. direkt beim Volk in den jeweiligen Wahlkreisen ankommt als der, der z.B. über große Medienkampagnen irgendwie bundesweit über die 5%-Hürde kommen will aber kaum Wert auf volksnahe Arbeit in den Wahlkreisen legt.
Re: Wahlrecht - aber welches?
So wie es sich auch früher durch die Überhangmandate (in etwas anderer Form) ergab.Nachdenklich hat geschrieben: ↑Donnerstag 23. März 2023, 15:23 Eine Aufteilung des gesamten Bundestags nach den Stimmenverhältnissen der Zweitstimmen würde es damit also ganz bewusst nicht geben.
Zwischenzeitlich hatte aber das BVG entschieden, daß die Stimmenverhältnisse im Bundestag dem Zweitstimmenergebnis entsprechen müssen. Deshalb wurden zusätzlich zu den schon lange üblichen Überhangmandaten die Ausgleichsmandate eingeführt, Dadurch wurde die Zahl der Abgeordneten (noch) größer.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Wenn die CSU nach zweitstimmen bundesweit bei 4,9 Prozent liegen würde, aber wie gewohnt alle Direktkandidaten der CSU die bayrischen Wahlkreise gewinnen, würden dann sämtliche Wahlkreisgewinner aus Bayern ihr Mandat nicht bekommen?
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Wenn Du den Strang gelesen hättest, wüsstest Du, wie viele der Direktmandate ihr BT-Mandat bekommen würden, nämlich Null.Christdemokrat hat geschrieben: ↑Freitag 24. März 2023, 23:09 Wenn die CSU nach zweitstimmen bundesweit bei 4,9 Prozent liegen würde, aber wie gewohnt alle Direktkandidaten der CSU die bayrischen Wahlkreise gewinnen, würden dann sämtliche Wahlkreisgewinner aus Bayern ihr Mandat nicht bekommen?
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Die Regelung mit den 3 Direktmandaten und mehr stand im ursprünglichen Gesetzesentwurf von Januar noch drin. Sie wurde dann im Innenausschuss des Bundestages gestrichen. Das betreffende Dokument war nicht leicht auf der Webseite des Bundestages zu finden. Ich wollte es erst auch nicht glauben, aber die Ampelkoaliton hat es tatsächlich so durchgesetzt. Warum sie nicht die Möglichkeit einer Listenverbindung zwischen CDU und CSU neu in das Wahlgesetz geschrieben hat, kann ich nur vermuten.Christdemokrat hat geschrieben: ↑Freitag 24. März 2023, 23:09 Wenn die CSU nach zweitstimmen bundesweit bei 4,9 Prozent liegen würde, aber wie gewohnt alle Direktkandidaten der CSU die bayrischen Wahlkreise gewinnen, würden dann sämtliche Wahlkreisgewinner aus Bayern ihr Mandat nicht bekommen?
Das Bundesverfassungsgericht wird sich also damit befassen und bei anderer Zusammensetzung des Bundestages könnte es wieder eine Rolle rückwärts geben.
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- Christdemokrat
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Dieses Wahlrecht könnte bedeuten, daß aus ganz Bayern kein einziger direkt gewählter Kandidat eines Wahlkreises in den Bundestag einziehen würde. Bundesweit könnten 20 bis 30 Prozent aller siegreichen Wahlkreiskandidaten trotzdem nicht ihr Bundestagsamandat wahrnehmen.Wähler hat geschrieben: ↑Samstag 25. März 2023, 06:49 Die Regelung mit den 3 Direktmandaten und mehr stand im ursprünglichen Gesetzesentwurf von Januar noch drin. Sie wurde dann im Innenausschuss des Bundestages gestrichen. Das betreffende Dokument war nicht leicht auf der Webseite des Bundestages zu finden. Ich wollte es erst auch nicht glauben, aber die Ampelkoaliton hat es tatsächlich so durchgesetzt. Warum sie nicht die Möglichkeit einer Listenverbindung zwischen CDU und CSU neu in das Wahlgesetz geschrieben hat, kann ich nur vermuten.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich also damit befassen und bei anderer Zusammensetzung des Bundestages könnte es wieder eine Rolle rückwärts geben.
Das wäre absurd. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das verfassungskonform ist.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Dann sollte die CSU eine Wahlliste mit der CDU anstreben.Christdemokrat hat geschrieben: ↑Samstag 25. März 2023, 15:39 Dieses Wahlrecht könnte bedeuten, daß aus ganz Bayern kein einziger direkt gewählter Kandidat eines Wahlkreises in den Bundestag einziehen würde. Bundesweit könnten 20 bis 30 Prozent aller siegreichen Wahlkreiskandidaten trotzdem nicht ihr Bundestagsamandat wahrnehmen.
Das wäre absurd. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das verfassungskonform ist.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Dann kann man aber auch auf die Erststimmen resp. Wahlkreisstimmen komplett verzichten. Und Listenverbindungen müssten dann generell zugelassen werden. Der Linken würde eine gemeinsame Liste mit zwei, drei Kleinparteien eventuell auch das parlamentarische Überleben sichern. Und wenn AfD, NPD, etc. zusammen listen, reichts vielleicht für 20% plus.Misterfritz hat geschrieben: ↑Samstag 25. März 2023, 18:00 Dann sollte die CSU eine Wahlliste mit der CDU anstreben.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Das ist aber dann doch etwas anderes, da z.B. AfD und NPD ja in allen Bundesländern antreten.Troh.Klaus hat geschrieben: ↑Samstag 25. März 2023, 19:21 Dann kann man aber auch auf die Erststimmen resp. Wahlkreisstimmen komplett verzichten. Und Listenverbindungen müssten dann generell zugelassen werden. Der Linken würde eine gemeinsame Liste mit zwei, drei Kleinparteien eventuell auch das parlamentarische Überleben sichern. Und wenn AfD, NPD, etc. zusammen listen, reichts vielleicht für 20% plus.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Listenverbindungen sind eher schlecht für solche Parteien. Man kann in der Regel nicht miteinander und ist einander untereinander spinnefeind. Es hat schon seine Gründe, warum die Ränder durch Zersplitterung gekennzeichnet sind. Einem heutigen NPDler oder Freien Sachsener oder III.-Wegler sind die jeweils anderen Parteien "zu lasch" oder sogar "linksradikal".Troh.Klaus hat geschrieben: ↑Samstag 25. März 2023, 19:21 Dann kann man aber auch auf die Erststimmen resp. Wahlkreisstimmen komplett verzichten. Und Listenverbindungen müssten dann generell zugelassen werden. Der Linken würde eine gemeinsame Liste mit zwei, drei Kleinparteien eventuell auch das parlamentarische Überleben sichern. Und wenn AfD, NPD, etc. zusammen listen, reichts vielleicht für 20% plus.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Wenn schon, denn schon. Eine Lex CSU behagt mir noch weniger.Misterfritz hat geschrieben: ↑Samstag 25. März 2023, 19:33 Das ist aber dann doch etwas anderes, da z.B. AfD und NPD ja in allen Bundesländern antreten.
Dann bitte strikt regionale Listen für alle. Z.B. 60 Groß-Wahlkreise in denen jeweils 10 Abgeordnete in den Bundestag gewählt werden, entsprechend den Mehrheitsverhältnissen und den auf diese Wahlkreise zugelassenen Listen Und natürlich kann jeder Kandidat nur auf einer Liste auftauchen.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Das wäre nicht mein Problem.sünnerklaas hat geschrieben: ↑Samstag 25. März 2023, 20:04 Listenverbindungen sind eher schlecht für solche Parteien. Man kann in der Regel nicht miteinander und ist einander untereinander spinnefeind. Es hat schon seine Gründe, warum die Ränder durch Zersplitterung gekennzeichnet sind. Einem heutigen NPDler oder Freien Sachsener oder III.-Wegler sind die jeweils anderen Parteien "zu lasch" oder sogar "linksradikal".
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Ich kenne genug Wahlbündnisse auf kommunaler Ebene, die durchweg an den unterschiedlichen Charakteren und Zielen krachend gescheitert sind.
Re: Wahlrecht - aber welches?
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... _2023.html
Am 30. Juli gibt das BVerfG sein Urteil gekannt.
Dann wird man wissen ob des Bundeswahlgesetz 2023 von Ampel
dem GG entspricht.
Man wird in München gespannt sein.
Die Linke betrifft es aus jetziger Sicht ja nicht mehr.
Am 30. Juli gibt das BVerfG sein Urteil gekannt.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Mal wieder ist die Ampel auf die Nase gefallen obwohl wuch Merz gewarnt hat und man seitens der Ampel arrogant alles vom Tisch gewischt und ihn sogar ausgelacht hat.Bogdan hat geschrieben: ↑Montag 22. Juli 2024, 13:07 https://www.bundesverfassungsgericht.de ... _2023.html
Am 30. Juli gibt das BVerfG sein Urteil gekannt.
Dann wird man wissen ob des Bundeswahlgesetz 2023 von Ampel
dem GG entspricht.
Man wird in München gespannt sein.
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https://m.bild.de/politik/inland/wahlre ... 23accd2f6b
Der Lerneffekt bei der Ampel nach dem Hütchenspiel der Steuergelder scheint bei Null.
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Avete utres sumus, cod estis aere voluimus
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Es ist klar, dass das einige als Scheitern der Ampel interpretieren - faktisch ist es das aber nicht. Faktisch hat die Ampel versprochen den Bundestag zu verkleinern - und geliefert. Abgesegnet durch das BVerfG. Gewonnen hat damit die Ampel - und der Steuerzahler. Die Jahrelange Blockade der CSU gegen eine echte den Bundestag verkleinernde Wahlrechtsreform ist durchbrochen. Mindestens für die nächste Wahl.
Besser hätte es mir gefallen, wenn die Ampel das unnötige Scharmützel um die Grundmandatsklausel nicht angezettelt hätte - das war absehbar, dass das kassiert wird. Besser wäre es gewesen, direkt in die Reform eine Absenkung der 5%-Klausel einzubauen - 2,5% wären ok gewesen, und hätten bei der letzten Bundestagswahl angewendet zu den gleichen Parteien im Bundestag geführt, die dann auch eingezogen sind. Bei einem solchen Ansatz wäre auch die Fraktionsstärke der Linken zum Startzeitpunkt erhalten geblieben.
Noch besser hätte es mir gefallen, wenn man die Parlamentsgröße an die Zahl der Wahlberechtigten gekoppelt hätte - je 150.000 Wahlberechtigten ein Parlamentarier. Dann hätte das Parlament lediglich ca. 413 Abgeordnete - was auch ausreicht. Selbst ohne eine Prozenthürde hätte es dann lediglich 33 Abgeordnete aus 9 Kleinparteien gegeben - ohne Fraktionsstatus. Soviel mehr an Demokratie hätten wir verkraftet. Bei einer 0,5%-Hürde wären es gerade mal 4 Kleinparteien gewesen, die zusätzlich im Parlament vertreten wären - und bei einer 1,5%-Hürde gerade mal zwei, beide ohne Fraktionsstatus. Die Ampel hätte in jedem der Szenarien auch dann bei der letzten Wahl eine Mehrheit gehabt.
Entsprechend den Umfrageergebnissen von FDP aber auch Die Linke sollte es jetzt auch eine Mehrheit geben, wenn man kurzfristig noch die 5%-Hürde auf 2,5% absenken wollte - das sollte auch der CSU dann passen. Denn als 2,5%-Partei nur in Bayern vertreten würde sie in Bayern weniger als 20% der Wähler vertreten - ob sie dann wirklich noch viele Direktmandate hätte, ist eher unwahrscheinlich. Und eine gemeinsame Fraktion von CDU/CSU, die lediglich auf weniger als 2,5% an Mandaten aus Bayern verzichten müsste - könnte das auch verkraften - würden die wegfallenden Mandate der CSU aus Bayern in einer solchen derzeit utopischen Situation doch dazu führen, dass im Gegenzug die CDU bei ca. 30% ca. 1/3 der ehemaligen CSU-Mandate dann der eigenen Fraktion zugesprochen bekäme. Das dürfte dann auch den Kriterien des BVerfG noch genügen. Der tatsächliche Verlust der CDU/ohne CSU-Fraktion wäre unter 1,8% - und das in einem Gesamtszenario, was zumindest derzeit ziemlich unwahrscheinlich erscheint.
Besser hätte es mir gefallen, wenn die Ampel das unnötige Scharmützel um die Grundmandatsklausel nicht angezettelt hätte - das war absehbar, dass das kassiert wird. Besser wäre es gewesen, direkt in die Reform eine Absenkung der 5%-Klausel einzubauen - 2,5% wären ok gewesen, und hätten bei der letzten Bundestagswahl angewendet zu den gleichen Parteien im Bundestag geführt, die dann auch eingezogen sind. Bei einem solchen Ansatz wäre auch die Fraktionsstärke der Linken zum Startzeitpunkt erhalten geblieben.
Noch besser hätte es mir gefallen, wenn man die Parlamentsgröße an die Zahl der Wahlberechtigten gekoppelt hätte - je 150.000 Wahlberechtigten ein Parlamentarier. Dann hätte das Parlament lediglich ca. 413 Abgeordnete - was auch ausreicht. Selbst ohne eine Prozenthürde hätte es dann lediglich 33 Abgeordnete aus 9 Kleinparteien gegeben - ohne Fraktionsstatus. Soviel mehr an Demokratie hätten wir verkraftet. Bei einer 0,5%-Hürde wären es gerade mal 4 Kleinparteien gewesen, die zusätzlich im Parlament vertreten wären - und bei einer 1,5%-Hürde gerade mal zwei, beide ohne Fraktionsstatus. Die Ampel hätte in jedem der Szenarien auch dann bei der letzten Wahl eine Mehrheit gehabt.
Entsprechend den Umfrageergebnissen von FDP aber auch Die Linke sollte es jetzt auch eine Mehrheit geben, wenn man kurzfristig noch die 5%-Hürde auf 2,5% absenken wollte - das sollte auch der CSU dann passen. Denn als 2,5%-Partei nur in Bayern vertreten würde sie in Bayern weniger als 20% der Wähler vertreten - ob sie dann wirklich noch viele Direktmandate hätte, ist eher unwahrscheinlich. Und eine gemeinsame Fraktion von CDU/CSU, die lediglich auf weniger als 2,5% an Mandaten aus Bayern verzichten müsste - könnte das auch verkraften - würden die wegfallenden Mandate der CSU aus Bayern in einer solchen derzeit utopischen Situation doch dazu führen, dass im Gegenzug die CDU bei ca. 30% ca. 1/3 der ehemaligen CSU-Mandate dann der eigenen Fraktion zugesprochen bekäme. Das dürfte dann auch den Kriterien des BVerfG noch genügen. Der tatsächliche Verlust der CDU/ohne CSU-Fraktion wäre unter 1,8% - und das in einem Gesamtszenario, was zumindest derzeit ziemlich unwahrscheinlich erscheint.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Das Urteil der BVG ist aus meiner Sicht weder ein Scheitern der Ampelparteien noch ein Sieg für sie. Aber für Linke und v.a. die CSU war dieses Urteil lebenswichtig, um auch weiterhin überhaupt Abgeordnete in den Bundestag reinzubekommen. Doch auf der anderen Seite ist das neue Wahlrecht auch nach der Korrektur jetzt sicher immer noch nicht ganz zufriedenstellend für die Union. Der einzige echte Verlierer ist für mich dabei nur der Wähler, denn nun kann er nicht mehr sicher sein, dass sein Direktkandidat trotz gewonnenem Direktmandat auch garantiert in den Bundestag einziehen darf, so dass einige Wahlkreise garnicht mit Abgeordneten im Parlament vertreten sein werden. Das ist für mich demokratisch bedenklich.
Aber gut ist aus meiner Sicht, dass man damit generell schonmal eine Verkleinerung des Parlaments bekommen wird. Ich finde zwar die Systematik unter Schwächung der Erststimme . sie oben - nicht gut, aber jetzt mit der wichtigen der Korrektur bei der Grundmandatsklausel, ist es für mich zumindest mal nun so, dass sich keiner der Parteien nur als Sieger und keiner nur als Verlierer fühlen kann. Die Medien interpretieren da halt gerne - je nach parteilicher Einstellung der Redaktion und/oder der Besitzer - ihr Zeug rein und das teils recht an den Haaren herbei gezogen. Aber das sind eben die Medien...
Ein Ansenken der 5%-Hürde halte ich persönlich nicht für gut, da so die Anzahl der Fraktionen im Bundestag je nach Absenkungsgrad noch mehr oder weniger deutlich zunehmen wird. Dies würde die Koalitionsbildung deutlich erschweren, was glaube ich keiner will. Das mit den 5% oder mind. 3 Direktmandate halte ich für eine absolut bewährte und deshalb weiterzuführende Lösung. Mit dem jetzt durch das BVG-Urteil entschärften Wahrrecht der Amperl hat man aus meiner Sicht erstmal eine annehmbare aber sicher noch keine gute und schon garkeine sehr guter Lösung. Aber man kann damit jetzt immerhin realistisch arbeiten, weil nun das gezielte "Killen" von CSU und Linke im Bundestag abgewendet ist. Jedoch müssen sich alle Parteien bzw. Fraktionen des künftigen Bundestags ab 2025 endlich mal sachlich, nüchtern und ohne Hass zusammensetzen, um ein gutes und für alle annehmbares Wahlrecht zu finden. Hier müssen alles dann von ihren absoluten Ansprüchen runterkommen und aufeinander zugehen. Ich hoffe persönlich nur, dass dann dabei das Direktmandat, also die Erststimme, dann wieder höher gewichtet würde. Denn dass ein per Erststimmen gewählter Direktkandidat teils doch nicht in den Bundestag einziehen darf und damit einige Wahlkreise garnicht im Parlament vertreten sein werden, halt ich für ein absolutes demokratisches No-Go.
Aber gut ist aus meiner Sicht, dass man damit generell schonmal eine Verkleinerung des Parlaments bekommen wird. Ich finde zwar die Systematik unter Schwächung der Erststimme . sie oben - nicht gut, aber jetzt mit der wichtigen der Korrektur bei der Grundmandatsklausel, ist es für mich zumindest mal nun so, dass sich keiner der Parteien nur als Sieger und keiner nur als Verlierer fühlen kann. Die Medien interpretieren da halt gerne - je nach parteilicher Einstellung der Redaktion und/oder der Besitzer - ihr Zeug rein und das teils recht an den Haaren herbei gezogen. Aber das sind eben die Medien...
Ein Ansenken der 5%-Hürde halte ich persönlich nicht für gut, da so die Anzahl der Fraktionen im Bundestag je nach Absenkungsgrad noch mehr oder weniger deutlich zunehmen wird. Dies würde die Koalitionsbildung deutlich erschweren, was glaube ich keiner will. Das mit den 5% oder mind. 3 Direktmandate halte ich für eine absolut bewährte und deshalb weiterzuführende Lösung. Mit dem jetzt durch das BVG-Urteil entschärften Wahrrecht der Amperl hat man aus meiner Sicht erstmal eine annehmbare aber sicher noch keine gute und schon garkeine sehr guter Lösung. Aber man kann damit jetzt immerhin realistisch arbeiten, weil nun das gezielte "Killen" von CSU und Linke im Bundestag abgewendet ist. Jedoch müssen sich alle Parteien bzw. Fraktionen des künftigen Bundestags ab 2025 endlich mal sachlich, nüchtern und ohne Hass zusammensetzen, um ein gutes und für alle annehmbares Wahlrecht zu finden. Hier müssen alles dann von ihren absoluten Ansprüchen runterkommen und aufeinander zugehen. Ich hoffe persönlich nur, dass dann dabei das Direktmandat, also die Erststimme, dann wieder höher gewichtet würde. Denn dass ein per Erststimmen gewählter Direktkandidat teils doch nicht in den Bundestag einziehen darf und damit einige Wahlkreise garnicht im Parlament vertreten sein werden, halt ich für ein absolutes demokratisches No-Go.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Einfach die Direktmandate lassen - geht doch bei den Landtagswahlen auch.Nachdenklich hat geschrieben: ↑Mittwoch 31. Juli 2024, 13:51 Das Urteil der BVG ist aus meiner Sicht weder ein Scheitern der Ampelparteien noch ein Sieg für sie. Aber für Linke und v.a. die CSU war dieses Urteil lebenswichtig, um auch weiterhin überhaupt Abgeordnete in den Bundestag reinzubekommen. Doch auf der anderen Seite ist das neue Wahlrecht auch nach der Korrektur jetzt sicher immer noch nicht ganz zufriedenstellend für die Union. Der einzige echte Verlierer ist für mich dabei nur der Wähler, denn nun kann er nicht mehr sicher sein, dass sein Direktkandidat trotz gewonnenem Direktmandat auch garantiert in den Bundestag einziehen darf, so dass einige Wahlkreise garnicht mit Abgeordneten im Parlament vertreten sein werden.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Die Verkleinerung des Paramentes war nur möglich durch eine Stärkung des Prinzips des Verhältniswahlrechtes gegenüber dem Mehrheitswahlrecht. In meinem Wahlkreis in München reichten 2021 dem CSU-Abgeordneten 25% für den Einzug in den Bundestag. So jemanden als repräsentativen Direktkandidaten zu bezeichnen, ist ein Euphemismus.Nachdenklich hat geschrieben: ↑Mittwoch 31. Juli 2024, 13:51 Der einzige echte Verlierer ist für mich dabei nur der Wähler, denn nun kann er nicht mehr sicher sein, dass sein Direktkandidat trotz gewonnenem Direktmandat auch garantiert in den Bundestag einziehen darf, so dass einige Wahlkreise garnicht mit Abgeordneten im Parlament vertreten sein werden. Das ist für mich demokratisch bedenklich.
Denn dass ein per Erststimmen gewählter Direktkandidat teils doch nicht in den Bundestag einziehen darf und damit einige Wahlkreise garnicht im Parlament vertreten sein werden, halt ich für ein absolutes demokratisches No-Go.
Der nächste Bundestag wird jetzt wohl zwischen der alten Grundmandatsklausel oder dem Absenken der 5%-Hürde wählen dürfen, um das Wahlrecht verfassungskonform zu gestalten.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Falsche Ausdrucksweise. In diesem Fall wurde das Direktmandat eben nicht gewonnen.Nachdenklich hat geschrieben: ↑Mittwoch 31. Juli 2024, 13:51 denn nun kann er nicht mehr sicher sein, dass sein Direktkandidat trotz gewonnenem Direktmandat auch garantiert in den Bundestag einziehen darf,
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Re: Wahlrecht - aber welches?
DANN sollte man so konseqent sein und die Direktmandate besser ganz abschaffen.Wähler hat geschrieben: ↑Mittwoch 31. Juli 2024, 14:31
Die Verkleinerung des Paramentes war nur möglich durch eine Stärkung des Prinzips des Verhältniswahlrechtes
gegenüber dem Mehrheitswahlrecht. In meinem Wahlkreis in München reichten 2021 dem CSU-Abgeordneten 25% für den Einzug in den Bundestag. So jemanden als repräsentativen Direktkandidaten zu bezeichnen, ist ein Euphemismus.
Fände ich zwar nicht gut, könnte aber natürlich damit leben.
Ein gewonnenes Direktmandate sollte der auch erhalten, der es bekommt.
Alles andere wäre für mich „Euphemismus“
Als allererstes würde ich übrigens die ganzen Landeslisten abschaffen. Sondern nur noch eine einzige Bundesliste.
Gerade und eben auch die Landeslisten und „Landesauszählungen“ führen zu Überhangmandaten.
DAS aber thematisieren die einzelnen Parteien nicht.
Weil sie ja schliesslich davon profitieren. Jeder für sich, nur in unterschiedlichen Bundesländern.

mfg
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
Re: Wahlrecht - aber welches?
Exakt das fordere ich auch schon seit Jahren wird aber nicht kommen aus denn von dir genannten Grund. Man sägt sich nicht selbst den Ast ab auf dem so gemütlich sitzt, mittlerweile ist der Bundestag nach dem "chinesischen Volkskongress" das "größte Parlament" der Welt und der Trend kennt nur eine Richtung nach oben.
Zuletzt geändert von Atlas am Mittwoch 31. Juli 2024, 19:24, insgesamt 2-mal geändert.
- Tom Bombadil
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Deutscher Bundestag - Direktmandat
Von den mindestens 598 Bundestagsmandaten werden 299 direkt in den Wahlkreisen vergeben. Hier erhält derjenige Kandidat das so genannte Direktmandat, der die meisten Erststimmen der Wähler in seinem Wahlkreis auf sich vereinigen kann.
https://www.bundestag.de/services/gloss ... dat-245380
Was soll dann der Mist mit der "Zweitstimmendeckung"? Und was ist mit jemand, der parteilos ist? Zieht der dann trotzdem ein? Aber das ist alles mal wieder typisch deutsch, möglichst kompliziert, möglichst viele Sonderregelungen.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Oder Großwahlkreise in denen mehrere Abgeordnete nach Verhältniswahlrecht gewählt werden.
60 Wahlkreise mit jeweils ca. einer Million Wahlberechtigten und 10 Abgeordneten, die pro Wahlkreis gewählt werden - fertig. Das wären 600 Abgeordnete, keine Überhang-, keine Ausgleichsmandate, im Prinzip alles "Direktmandate", aber eben auf Basis der regionalen Präferenzen.
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Re: Wahlrecht - aber welches?
Ja.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Mittwoch 31. Juli 2024, 18:46 ... was ist mit jemand, der parteilos ist? Zieht der dann trotzdem ein?
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