BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

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Skull
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

krasnicky hat geschrieben: Dienstag 17. Oktober 2023, 17:05
Und die Einführung des Bürgergeldes unter Auslassung einer Arbeitspflicht ist eine politische Entscheidung und keine gerichtliche.
Jedwede politische Entscheidung unterliegt immer auch einer eventuellen gerichtlichen Überprüfung.

Da kann die Politik (zum Glück) nicht einfach „irgendetwas“ ALLEIN entscheiden. :)

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3x schwarzer Kater
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Corghe hat geschrieben: Dienstag 17. Oktober 2023, 13:05 Ich würde es nicht arm rechnen nennen, aber es gibt in der Tat einige Möglichkeiten für Begüterte ihre Steuerpflicht zu mindern und zugleich damit Vermögen zu schaffen, die der nicht Begüterte nicht hat. Zum einen über Inverstitionen mit entsprechenden Abschreibungen .
Abschreibungen sind Kosten und mindern damit den Ertrag. Logischerweise werden KSt oder ESt bei Unternehmen/Unternehmern ja auf das Einkommen bzw. Gewinn bezahlt. Abschreibungen reduzieren den Gewinn, nicht die Steuerlast.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Corghe »

3x schwarzer Kater hat geschrieben: Dienstag 17. Oktober 2023, 20:27 Abschreibungen sind Kosten und mindern damit den Ertrag. Logischerweise werden KSt oder ESt bei Unternehmen/Unternehmern ja auf das Einkommen bzw. Gewinn bezahlt. Abschreibungen reduzieren den Gewinn, nicht die Steuerlast.
Lenken Sie nicht ab. Ich habe nicht von Unternehmen sondern von natürlichen Personen gesprochen. Und ich weiß wovon ich spreche, weil ich selber diede legalen Möglichkeiten genutzt habe uznd bin dabei sehr gut gefahren.Voraussetzung war immer, das ich wesentliche Teile meines Einkommens nicht zum Lebensunteralrf benötigte. Natürlich reduzieren Abschreibungen meinen Gewinn, als natürlich Person mein steuerbares Einkommen und darüber meine Steuerlast. Das Ganze führt dann zu einem persönlichen Wohlstand, den ich ohne diesen Weg niemals hätte erreichen können.
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3x schwarzer Kater
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Corghe hat geschrieben: Dienstag 17. Oktober 2023, 21:44 Lenken Sie nicht ab. Ich habe nicht von Unternehmen sondern von natürlichen Personen gesprochen. Und ich weiß wovon ich spreche, weil ich selber diede legalen Möglichkeiten genutzt habe uznd bin dabei sehr gut gefahren.Voraussetzung war immer, das ich wesentliche Teile meines Einkommens nicht zum Lebensunteralrf benötigte. Natürlich reduzieren Abschreibungen meinen Gewinn, als natürlich Person mein steuerbares Einkommen und darüber meine Steuerlast. Das Ganze führt dann zu einem persönlichen Wohlstand, den ich ohne diesen Weg niemals hätte erreichen können.
Welche Investionen können Sie denn als Nicht-Unternehmer abschreiben? Von vermieteten Immobilien mal abgesehen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Skull hat geschrieben: Dienstag 17. Oktober 2023, 10:15 Da würde mich jetzt auch interessieren, wie sich der User Atue001 arm … rechnet. :D

Immerhin gehört er ja zu den … Priveligierten. :p

mfg
Na, wieder eine Nebelkerze gefunden, um nicht über das Thema reden zu müssen?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

JJazzGold hat geschrieben: Dienstag 17. Oktober 2023, 08:20 Wer behauptet, man könne sich in Deutschland “arm rechnen“, der ist weder Besserverdienender, noch Selbstständiger, sondern Jemand der von Steuern und Abgaben keine Ahnung hat, vermutlich weil er selbst kaum welche leistet.
:thumbup: Super Beitrag! Klasse alles Wesentliche herausgearbeitet. Ich danke dir und anderen, die mir weiterhin meine Privilegien ermöglichen - auch wenn ICH die aus Überzeugung für falsch halte. ICH muss mich vor dem Finanzamt nicht ausziehen - das mutet man lieber korrekterweise den Sozialhilfeempfängern zu.....die haben ja auch viel mehr Zeit als ich, die entsprechenden Nachweise zu liefern.

Ach ja - an deinen Kenntnissen zum Steuersystem könntest du noch arbeiten....da geht noch was.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Mendoza hat geschrieben: Dienstag 17. Oktober 2023, 16:00 Die Schule befähigt Menschen etwas Nützliches im Leben zu machen.
Das BGE befähigt die Menschen nichts Nützliches mehr im Leben zu machen.
Aha.

Ist das so?

Wenn das so ist - dann die Frage an dich, wieso zu viele direkt von der Schule nahtlos in H4 landen.....weil die Schule sie befähigt hat, etwas nützliches im Leben zu machen?

Und ein BGE auf Existenzsicherungsniveau - wie genau befähigt das Menschen zu irgendwas? Du kannst deinen schlauen Gedankengang sicher noch mit Sachargumenten untermauern. Oder?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

krasnicky hat geschrieben: Dienstag 17. Oktober 2023, 16:28 Es besteht Schulpflicht. Deshalb wird das Schulwesen aus Steuermitteln finanziert und der Schulbesuch eines jeden einzelnen vorfinanziert. Und jeder muss dann später nach seinem Leistungseinkommen entsprechend seiner Steuerlast gewissermaßen den Vorschuss zurückzahlen. Wobei hier schon eine - eigentlich nicht gerechtfertigte - Umverteilung stattfindet. Wer weniger Einkommen erzielt, wird subventioniert. Eigentlich sollten die Kosten nach Inanspruchname zurückgezahlt werden, unbeachtlich des erzielten Einkommens.

Es besteht aber keine Pflicht zum Nichtstun. Deshalb kann es kein BGE geben.

Im Grunde sollte es eine Arbeitspflicht geben, und Bürgergeldempfänger sollten, soweit sie nicht durch Krankheit gehindert sind, zur Arbeit verpflichtet werden.
Existenzpflicht besteht also nicht? Oder anders ausgedrückt - du willst kein BGE, weil gescheiterte Existenzen sich selbst ja beseitigen könnten?

Ein BGE wird nicht fürs Nichtstun bezahlt - sondern für die Existenzsicherung. Eine Existenz zu sichern ist selbst dann, wenn man über die entsprechenden Mittel verfügt, durchaus eine anstrengende Tätigkeit. Du kannst gerne mal probieren, ein zwei Monate mit den typischen Mitteln von H4 auszukommen.

Deine Vorstellungen zur Zwangsarbeit sind recht entlarvend - und ignorieren dennoch gleichzeitig, dass der größte Volkswirtschaftliche Schaden nicht durch unberechtigte Sozialleistungen geschieht, sondern durch die bis zu 50% der Arbeitnehmer, die bereits innerlich gekündigt haben, aber bei ausreichend hohem Einkommen auf Kosten anderer leben.

Kann man ignorieren - muss man aber nicht. Du zahlst diese scheinbar arbeitenden Schmarotzer täglich mit - bei allen Produkten, die in Deutschland hergestellt werden. Es ist schon interessant, dass du das weniger dramatisch empfindest als den überschauberen Anteil der Mißbrauchsfälle bei Sozialleistungsempfängern. Da wird über niedrige Milliarden gezetert - und große Milliarden ignoriert. Des Kaisers neue Kleider.....
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von JJazzGold »

Atue001 hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 00:33 :thumbup: Super Beitrag! Klasse alles Wesentliche herausgearbeitet. Ich danke dir und anderen, die mir weiterhin meine Privilegien ermöglichen - auch wenn ICH die aus Überzeugung für falsch halte. ICH muss mich vor dem Finanzamt nicht ausziehen - das mutet man lieber korrekterweise den Sozialhilfeempfängern zu.....die haben ja auch viel mehr Zeit als ich, die entsprechenden Nachweise zu liefern.

Ach ja - an deinen Kenntnissen zum Steuersystem könntest du noch arbeiten....da geht noch was.
Wie erwartet, keine Erklärung wie es in Deutschland möglich sein soll, “sich arm zu rechnen“.
Wie auch.
Es ist nicht möglich.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von jorikke »

JJazzGold hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 06:09 Wie erwartet, keine Erklärung wie es in Deutschland möglich sein soll, “sich arm zu rechnen“.
Wie auch.
Es ist nicht möglich.
Du hast recht, arm rechnen ist nicht möglich.
Es ist aber eine überspitzte Formulierung.
Sehr wohl besteht die Möglichkeit durch phantasievolle Gestaltung seiner Steuererklärung die Abgaben in einer Weise zu reduzieren, die Geringverdiener nicht haben.

Man kann sie kaufen, diese kleinen Broschüren "1000 legale Steuertricks" .
Diese Tricks, ein wenig modifiziert, sind dann zwar nicht mehr legal, aber wirken dennoch.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von JJazzGold »

jorikke hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 08:08 Du hast recht, arm rechnen ist nicht möglich.
Es ist aber eine überspitzte Formulierung.
Sehr wohl besteht die Möglichkeit durch phantasievolle Gestaltung seiner Steuererklärung die Abgaben in einer Weise zu reduzieren, die Geringverdiener nicht haben.

Man kann sie kaufen, diese kleinen Broschüren "1000 legale Steuertricks" .
Diese Tricks, ein wenig modifiziert, sind dann zwar nicht mehr legal, aber wirken dennoch.
Weshalb haben Geringverdiener diese Möglichkeit nicht?
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jorikke
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von jorikke »

JJazzGold hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 08:23 Weshalb haben Geringverdiener diese Möglichkeit nicht?
Mangels Masse. Welcher Geringverdiener kann z.B. glaubhaft machen, über´s Jahr Aufwendungen von 25.000 € für Werbegeschenke zu investieren? usw.usw.
Wer kann dem Finanzamt glaubhaft machen z.B. fünf Minijobber zu beschäftigen, für jeden brav 10% Abgaben zu leisten, selber aber ein vielfaches dieser Summe zu sparen. Oma und Opa sowie ein paar Kumpel unterschreiben, ohne einen Cent der 500,- zu sehen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

jorikke hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 08:08 Du hast recht, arm rechnen ist nicht möglich.
Es ist aber eine überspitzte Formulierung.
Sehr wohl besteht die Möglichkeit durch phantasievolle Gestaltung seiner Steuererklärung die Abgaben in einer Weise zu reduzieren, die Geringverdiener nicht haben.

Man kann sie kaufen, diese kleinen Broschüren "1000 legale Steuertricks" .
Diese Tricks, ein wenig modifiziert, sind dann zwar nicht mehr legal, aber wirken dennoch.
ach so

Unser lieber Mitforist ATUE001 meint also Steuer-Hinterziehung- wenn er von "arm rechnen" schreibt..... :x
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von JJazzGold »

jorikke hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 08:27 Mangels Masse. Welcher Geringverdiener kann z.B. glaubhaft machen, über´s Jahr Aufwendungen von 25.000 € für Werbegeschenke zu investieren? usw.usw.
Korrekt, der Geringverdiener re-investiert nicht.
Dann hat er zwangsläufig auch nichts zum Absetzen.
Aber selbst mit dem legalen Absetzen kann sich weder eine Firma und definitiv auch kein Privatmann arm rechnen.
Zuletzt geändert von JJazzGold am Mittwoch 18. Oktober 2023, 09:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 00:46 Existenzpflicht besteht also nicht?
Nein, es gibt kein Gesetz, welches verpflichtet, zu existieren.... :x

O
Ein BGE wird nicht fürs Nichtstun bezahlt
Doch..
Eine Existenz zu sichern ist selbst dann, wenn man über die entsprechenden Mittel verfügt, durchaus eine anstrengende Tätigkeit.
Du kannst gerne mal probieren, ein zwei Monate mit den typischen Mitteln von H4 auszukommen.
Ja, ist ist schon sehr hart- das Leben derer, die nichts arbeiten und ( in Bezug von Bürgergeld oder BGE) nur auf Kosten derer leben, welche die Steuern dafür erwirtschaften.
Deine Vorstellungen zur Zwangsarbeit sind recht entlarvend - und ignorieren dennoch gleichzeitig, dass der größte Volkswirtschaftliche Schaden nicht durch unberechtigte Sozialleistungen geschieht, sondern durch die bis zu 50% der Arbeitnehmer, die bereits innerlich gekündigt haben, aber bei ausreichend hohem Einkommen auf Kosten anderer leben.
Nun, die leben aber nicht auf Kosten der "Volkswirtschaft"- sondern der Aktionär und Eigentümer dieser Unternehmen
Zuletzt geändert von Realist2014 am Mittwoch 18. Oktober 2023, 08:52, insgesamt 1-mal geändert.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von krasnicky »

Atue001 hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 00:46 Existenzpflicht besteht also nicht? Oder anders ausgedrückt - du willst kein BGE, weil gescheiterte Existenzen sich selbst ja beseitigen könnten?

Ein BGE wird nicht fürs Nichtstun bezahlt - sondern für die Existenzsicherung. Eine Existenz zu sichern ist selbst dann, wenn man über die entsprechenden Mittel verfügt, durchaus eine anstrengende Tätigkeit. Du kannst gerne mal probieren, ein zwei Monate mit den typischen Mitteln von H4 auszukommen.

Deine Vorstellungen zur Zwangsarbeit sind recht entlarvend - und ignorieren dennoch gleichzeitig, dass der größte Volkswirtschaftliche Schaden nicht durch unberechtigte Sozialleistungen geschieht, sondern durch die bis zu 50% der Arbeitnehmer, die bereits innerlich gekündigt haben, aber bei ausreichend hohem Einkommen auf Kosten anderer leben.

Kann man ignorieren - muss man aber nicht. Du zahlst diese scheinbar arbeitenden Schmarotzer täglich mit - bei allen Produkten, die in Deutschland hergestellt werden. Es ist schon interessant, dass du das weniger dramatisch empfindest als den überschauberen Anteil der Mißbrauchsfälle bei Sozialleistungsempfängern. Da wird über niedrige Milliarden gezetert - und große Milliarden ignoriert. Des Kaisers neue Kleider.....
Was sollte man auf einen so wirren Beitrag antworten?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Atue001 hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 00:33 :thumbup: Super Beitrag! Klasse alles Wesentliche herausgearbeitet. Ich danke dir und anderen, die mir weiterhin meine Privilegien ermöglichen - auch wenn ICH die aus Überzeugung für falsch halte. ICH muss mich vor dem Finanzamt nicht ausziehen - das mutet man lieber korrekterweise den Sozialhilfeempfängern zu.....die haben ja auch viel mehr Zeit als ich, die entsprechenden Nachweise zu liefern.

Ach ja - an deinen Kenntnissen zum Steuersystem könntest du noch arbeiten....da geht noch was.
Bezeichnend ist, dass du die Privilegien mit denen du dich angeblich "arm rechnest" nicht benennst. Was ist so schwierig daran?
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denkmal
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von denkmal »

jorikke hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 08:27 Mangels Masse. Welcher Geringverdiener kann z.B. glaubhaft machen, über´s Jahr Aufwendungen von 25.000 € für Werbegeschenke zu investieren? usw.usw.
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unselbstständige AN können keine Werbegeschenke absetzen, das hat nichts mit der Höhe des "Verdienstes" zu tun, sondern mit der Art der Einkünfte.
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mal abgesehen davon, dass das so, wie du das schilderst nach Betrug riecht :rolleyes: , muss die Zahlung an den AN unbar erfolgen. Wenn Oma nicht will, kriegt er gar nix von ihr zurück :)
Minijob Rechner sagt 157 € an die Minijobzentrale abführen pro Minijob bei 500 € Verdienst (max ist glaube ich 31,4 %)
Gesamtabgaben an die Minijob-Zentrale
157,00 €
Details zu den Abgaben
Prozent Beitragsgruppe Abgaben Beträge in €
Summe der Abgaben des Arbeitgebers (pro Monat) 157,00
Arbeitnehmeranteil bei Zahlung des vollen Beitrages zur Rentenversicherung (vom Lohn einzubehalten) 0,00
Gesamtabgaben an die Minijob-Zentrale (vom Arbeitgeber zu zahlen) 157,00
13,00 6000 zur Krankenversicherung 65,00
15,00 0500 zur Rentenversicherung 75,00
1,10 U1 Umlage 1 5,50
0,24 U2 Umlage 2 1,20
0,06 INSGU Insolvenzgeldumlage 0,30
2,00 ST einheitliche Pauschsteuer 10,00
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
© Martin Gerhard Reisenberg
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Yoshihiro Togashi
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

JJazzGold hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 08:23 Weshalb haben Geringverdiener diese Möglichkeit nicht?

Ich würde in dem Kontext wohl eher von "Schlechtbezahlten" reden.
Achtung Fachkräftemangel: Zirkusse finden kaum mehr Clowns, weil die besten Kandidaten des Faches in die Politik abwandern.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

krasnicky hat geschrieben: Dienstag 17. Oktober 2023, 17:05 Warum werfen Sie Nebelkerzen?

Das Bürgergeld wurde mit Gesetz vom 16. Dezember 2022 erstmalig zum 01. Januar 2023 eingeführt. Das BVerfG hat damit überhaupt nichts zu tun. Und hat bisher auch noch gar keine diesbezüglichen Urteile gefällt.

In unserem Rechtsstaat werden Gesetze duch Parlamente beschlossen, nicht durch Gerichte, und seien sie auch noch so hoch angesiedelt.

Und die Einführung des Bürgergeldes unter Auslassung einer Arbeitspflicht ist eine politische Entscheidung und keine gerichtliche.

Eine Arbeitspflicht oder Arbeitszwang ist aber rechtlich ziemlich schwierig, die DDR ist vorbei. Natürlich gibt es rein rechtlich keine Pflicht zum Nichtstun aber ebenso wenig zum arbeiten. Ich weiß auch nicht was diese Thematik mit einem BGE zu tun haben soll.
Achtung Fachkräftemangel: Zirkusse finden kaum mehr Clowns, weil die besten Kandidaten des Faches in die Politik abwandern.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von jorikke »

Realist2014 hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 08:34 ach so

Unser lieber Mitforist ATUE001 meint also Steuer-Hinterziehung- wenn er von "arm rechnen" schreibt..... :x
Anders geht es nicht. Er unterstellt also allen Gutverdienern kriminell zu sein.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von jorikke »

denkmal hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 09:20 Werbegeschenke
unselbstständige AN können keine Werbegeschenke absetzen, das hat nichts mit der Höhe des "Verdienstes" zu tun, sondern mit der Art der Einkünfte.
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mal abgesehen davon, dass das so, wie du das schilderst nach Betrug riecht :rolleyes: , muss die Zahlung an den AN unbar erfolgen. Wenn Oma nicht will, kriegt er gar nix von ihr zurück :)
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Meister, das ist Beamtenlogik.
In der Praxis ist da, wo ein Wille ist, auch ein Gebüsch.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von denkmal »

jorikke hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 11:12 Meister, das ist Beamtenlogik.
In der Praxis ist da, wo ein Wille ist, auch ein Gebüsch.
...die ist nun mal maßgeblich für die Einschätzung. :p -wenn auch die Realität abweicht

Dank sagt der Meister!
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jorikke hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 11:08 Anders geht es nicht. Er unterstellt also allen Gutverdienern kriminell zu sein.

Unter anderem sich selber ;)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von krasnicky »

Yoshihiro Togashi hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 11:05 Eine Arbeitspflicht oder Arbeitszwang ist aber rechtlich ziemlich schwierig
Wenn ich Gehalt beziehen möchte, unterliege ich auch einem Arbeitszwang.

Warum sollte ein Bürgergeldler nicht dem gleichen Arbeitswang unterliegen, wie der ESt.-Zahler, von dem er sich aushalten lassen möchte?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

krasnicky hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 12:05 Wenn ich Gehalt beziehen möchte, unterliege ich auch einem Arbeitszwang.

Warum sollte ein Bürgergeldler nicht dem gleichen Arbeitswang unterliegen, wie der ESt.-Zahler, von dem er sich aushalten lassen möchte?

Den Grund habe ich dir oben genannt, nicht gelesen?

Und du unterliegst ja keinen Arbeitszwang, du kannst dich selbstständig machen? Oder eine reiche Frau heiraten und so weiter. Das hat nichts mit einer Arbeitspflicht zu tun wie es einigen hier vorschwebt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Yoshihiro Togashi hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 12:06 Den Grund habe ich dir oben genannt, nicht gelesen?

Und du unterliegst ja keinen Arbeitszwang, du kannst dich selbstständig machen? Oder eine reiche Frau heiraten und so weiter. Das hat nichts mit einer Arbeitspflicht zu tun wie es einigen hier vorschwebt.

Kann der Bürgergeldempfänger ja auch tun.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

3x schwarzer Kater hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 16:57 Kann der Bürgergeldempfänger ja auch tun.

Kann er, was nichts daran ändert das eine gesetzzliche Arbeitspflicht oder Arbeitszwang für Arbeitslosen oder Migraten rechtlich schwierig ist und so etwas dürfte dann von Karlsruhe auch einkassiert werden. Zumal jemand der nur durch eine Pflicht mit Zwangscharakter zur Arbeit "motiviert" werden würde sicher keine wirkliche gute Arbeit wird erbringen wollen. Ich sehe solche Vorschläge wie gesagt eher skeptisch, lasse mich jedoch auch gerne einea besseren belehren.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Yoshihiro Togashi hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 17:10 Kann er, was nichts daran ändert das eine gesetzzliche Arbeitspflicht oder Arbeitszwang für Arbeitslosen oder Migraten rechtlich schwierig ist und so etwas dürfte dann von Karlsruhe auch einkassiert werden.
Gemeinnützige Arbeit wäre zulässig.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Tom Bombadil »

Ein Selbständiger muss nicht arbeiten? Vorstellungen haben manche Leute 🤣
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

Realist2014 hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 17:14 Gemeinnützige Arbeit wäre zulässig.

Gab es in dem Kontext nicht mal in Berlin dieses "solidarische Grundeinkommen", was ist eigentlich daraus geworden?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Yoshihiro Togashi hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 17:21 Gab es in dem Kontext nicht mal in Berlin dieses "solidarische Grundeinkommen", was ist eigentlich daraus geworden?
https://www.berlin.de/sen/arbeit/bescha ... rmationen/
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
krasnicky
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von krasnicky »

3x schwarzer Kater hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 16:57 Kann der Bürgergeldempfänger ja auch tun.
Wenn er sich selbständig macht, unterliegt er einem Arbeitszwang. Wenn er nämlich nicht arbeitet, erzielt er kein Einkommen.

"Bürger"geld und Hände in den Schoß legen, ist da halt für manche eine unschlagbare Kombi.
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3x schwarzer Kater
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Yoshihiro Togashi hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 17:10 Kann er, was nichts daran ändert das eine gesetzzliche Arbeitspflicht oder Arbeitszwang für Arbeitslosen oder Migraten rechtlich schwierig ist und so etwas dürfte dann von Karlsruhe auch einkassiert werden. Zumal jemand der nur durch eine Pflicht mit Zwangscharakter zur Arbeit "motiviert" werden würde sicher keine wirkliche gute Arbeit wird erbringen wollen. Ich sehe solche Vorschläge wie gesagt eher skeptisch, lasse mich jedoch auch gerne einea besseren belehren.
Es wird aktuell auch Zwangsarbeit in Form eines sozialen Pflichtjahres für Junge Menschen diskutiert, angestoßen von unserem Bundespräsidenten himself. Da halte ich die Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger für sinnvoller. Da entzieht man dem Arbeitsmarkt wenigstens keine wertvollen Ressourcen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Corghe »

3x schwarzer Kater hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 18:16 Es wird aktuell auch Zwangsarbeit in Form eines sozialen Pflichtjahres für Junge Menschen diskutiert, angestoßen von unserem Bundespräsidenten himself. Da halte ich die Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger für sinnvoller. Da entzieht man dem Arbeitsmarkt wenigstens keine wertvollen Ressourcen.
Es gibt bereits die Arbeitspflicht, sofern man Mittel des Staates benötigt und keine eigenen hat. Die Frage ist welche Sanktionen bei Verweigerung der Pflicht zur Arbeit, z. B. jetzt bei heimischen Bürgergeldempfängern eingesetzt werden. Bisher ist bei Migranten so, dass Ihnen Arbeit gesetzlich verboten wird. Man befürchtet, es würden sehr viele arbeiten wollen und auch Arbeit finden und dass dann es dann ko0molizierter wird solche die kein Bleiberecht haben abzuschieben.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

3x schwarzer Kater hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 18:16 Es wird aktuell auch Zwangsarbeit in Form eines sozialen Pflichtjahres für Junge Menschen diskutiert, angestoßen von unserem Bundespräsidenten himself. Da halte ich die Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger für sinnvoller. Da entzieht man dem Arbeitsmarkt wenigstens keine wertvollen Ressourcen.

Ach ja ok na wusste ich nicht. Ich halte beides für ziemlich sinnbefreit.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Corghe »

krasnicky hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 18:06 Wenn er sich selbständig macht, unterliegt er einem Arbeitszwang. Wenn er nämlich nicht arbeitet, erzielt er kein Einkommen.

"Bürger"geld und Hände in den Schoß legen, ist da halt für manche eine unschlagbare Kombi.
Es gibt solche, deren Anzahl wird jedoch weit übertrieben von der rechten Seite. Rictigerweise kann man nur bei den Langzeitarbeitslosen davon sprechen und das ist ein Bodensatz von etwa 800.000, alle anderen sind nach relativ kurzer Zeit wieder in Arbeit. Und unter diesen suind auch solche, die in der Tat keine Arbeit finden. Hbe es selbst bei meiner Ehrenamtlichkeit bei der Caritas für Arbeitslose ewrlebt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Corghe »

krasnicky hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 18:06 Wenn er sich selbständig macht, unterliegt er einem Arbeitszwang. Wenn er nämlich nicht arbeitet, erzielt er kein Einkommen.

"Bürger"geld und Hände in den Schoß legen, ist da halt für manche eine unschlagbare Kombi.
Na ja, wenn er nicht genug verdient bekommt auch der Selbstrständige Aufstockung und wenn ndas Geschäft nicht klappt auch Bürgergeld.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Corghe »

krasnicky hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 18:06 Wenn er sich selbständig macht, unterliegt er einem Arbeitszwang. Wenn er nämlich nicht arbeitet, erzielt er kein Einkommen.

"Bürger"geld und Hände in den Schoß legen, ist da halt für manche eine unschlagbare Kombi.
Was ist da anders. Wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet bekommt er die Kündigung. Sie haben eine tolle Meinung vom deutschen Arbeitrnehmer.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Corghe »

Yoshihiro Togashi hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 11:05 Eine Arbeitspflicht oder Arbeitszwang ist aber rechtlich ziemlich schwierig, die DDR ist vorbei. Natürlich gibt es rein rechtlich keine Pflicht zum Nichtstun aber ebenso wenig zum arbeiten. Ich weiß auch nicht was diese Thematik mit einem BGE zu tun haben soll.
Lesen Sie sich bitte das setz durch, dann sehen Sie, das auch beim Bürgergeld wie zuvor bei Hartz IV Sanktionen enthalten sind für solche, die sich um Arbeit bemühen müssen. Dafür Arbeitslager mit Zwangsarbeit einzurichten, die regulären Unternehmen die ufträge wegnehme ist natürlich kontraproduktiv. Wenn Sie solche Arbeit meinebn, wie sie in anderen Staaten üblich ist, dann gehen Siw in die POlitik unsd setzen sich dafür ein.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Corghe »

Yoshihiro Togashi hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 17:10 Kann er, was nichts daran ändert das eine gesetzzliche Arbeitspflicht oder Arbeitszwang für Arbeitslosen oder Migraten rechtlich schwierig ist und so etwas dürfte dann von Karlsruhe auch einkassiert werden. Zumal jemand der nur durch eine Pflicht mit Zwangscharakter zur Arbeit "motiviert" werden würde sicher keine wirkliche gute Arbeit wird erbringen wollen. Ich sehe solche Vorschläge wie gesagt eher skeptisch, lasse mich jedoch auch gerne einea besseren belehren.
Das ist einfach nur falsch. Zunächt mal sind Migranten in der Zeit, in denen ihr Verfahren läuft von einem Arbeitsverbot belegt. Werden sie abgelehnt, dann auch weiter. Sollte man erst mal das abschaffen und ihen erlauben zu arbeiten. Desweriteren, haben wir eine Pflicht zur Arbeit für Bezieher von Bürgergeld, kommen sie den damit verbundenen Auflagen nicht nach, werden Sanktionen verhängt. Schon allein die Verwendung des Wortes Zwangsarbeit zeigt deutlich politische Grundgesinnung. Wir lassen hier niemenden verhungern oder verdursten oder zwingen jemanden durdh körperliche Gewalt zur Arbeit, dagegen würde das BVG mit Recht in Veto einlehen, lässt es sich doch mit einer ganzen Reihe internationaler Rechte nicht vereinbaren. Insofern halte ich das Wort Arbeitspflicht für passender und die haben wir bereits heute. .
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Corghe »

Yoshihiro Togashi hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 12:06 Den Grund habe ich dir oben genannt, nicht gelesen?

Und du unterliegst ja keinen Arbeitszwang, du kannst dich selbstständig machen? Oder eine reiche Frau heiraten und so weiter. Das hat nichts mit einer Arbeitspflicht zu tun wie es einigen hier vorschwebt.
Ich kann überhaupt nicht erkennen wer was hier welche Arbeitspflicht oder gar Zwangsarbeit meinen. WIR HABEN EINE PFLICHT ZU ARBEITEN; WENN WIR BÜRGERGELD BEZIEHEN UND NICHT WEGEN TRIFTIGER GRÜNDE KEINE ARBEIT AUFGENOMMEN WERDEN KANN, Z. B. DIE ALLINERZIEHENDE MUTTER/VATER DER KEINEN KITAPLATZ BEKOMMT UND DESHALB NICHT ARBEITEN KANN. Dasbemüheen um Arbeit muss auch nachgewiesen werden, sonst folgen Sanktionen, heute beim Bürgergeld etwas anders al zuvor beu Hartz IV, aber weiter.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

Corghe hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 19:36 Ich kann überhaupt nicht erkennen wer was hier welche Arbeitspflicht oder gar Zwangsarbeit meinen. WIR HABEN EINE PFLICHT ZU ARBEITEN; WENN WIR BÜRGERGELD BEZIEHEN UND NICHT WEGEN TRIFTIGER GRÜNDE KEINE ARBEIT AUFGENOMMEN WERDEN KANN, Z. B. DIE ALLINERZIEHENDE MUTTER/VATER DER KEINEN KITAPLATZ BEKOMMT UND DESHALB NICHT ARBEITEN KANN. Dasbemüheen um Arbeit muss auch nachgewiesen werden, sonst folgen Sanktionen, heute beim Bürgergeld etwas anders al zuvor beu Hartz IV, aber weiter.

Ich wage mal die These viele der Arbeitslosen nicht nur "keine Lust auf Arbeit" haben sondern vielfältige andere Probleme haben, Drogen, private Angelegenheiten, psychische Schwierigkeiten usw. ob denen und deren Probleme mit einet Arbeitspflicht geholfen ist? Wie gesagt ich bin da eher skeptisch.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von krasnicky »

Yoshihiro Togashi hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 20:09 Ich wage mal die These viele der Arbeitslosen nicht nur "keine Lust auf Arbeit" haben sondern vielfältige andere Probleme haben, Drogen, private Angelegenheiten, psychische Schwierigkeiten usw. ob denen und deren Probleme mit einet Arbeitspflicht geholfen ist? Wie gesagt ich bin da eher skeptisch.
Meist wird umgekehrt ein Schuh daraus: Nichtarbeit führt zu psychischen Problemen, Drogensucht und privaten Schwierigkeiten. Das wollen die Psycho-Branche und die Sozialstaatsbürokratie natürlich nicht wahrhaben. Sonst verlieren sie ihre Kunden.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Tom Bombadil »

Corghe hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 18:26Man befürchtet, es würden sehr viele arbeiten wollen und auch Arbeit finden und dass dann es dann ko0molizierter wird solche die kein Bleiberecht haben abzuschieben.
Meine Antwort findet sich hier: https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 3#p5407083
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

krasnicky hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 20:14 Meist wird umgekehrt ein Schuh daraus: Nichtarbeit führt zu psychischen Problemen, Drogensucht und privaten Schwierigkeiten. Das wollen die Psycho-Branche und die Sozialstaatsbürokratie natürlich nicht wahrhaben. Sonst verlieren sie ihre Kunden.
Naja so einfach ist nun auch wieder nicht, denn nicht nur Arbeitslosigkeit sondern auch Arbeit oder genauer die moderne Arbeitswelt kann so manchen krank machen. Die Krankenkassen veröffentlicht ja regelmäßig dazu Studien und die sind da so ziemlich eindeutig. Der Ausfall von Arbeitskräften durch psychische Krankenkasse nimmt seit Jahren rasant zu, Burnout, Depressionen usw. aber ich denke das führt jetzt zu weit vom eigentlichen Thema weg, belassen wir es dabei.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

JJazzGold hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 06:09 Wie erwartet, keine Erklärung wie es in Deutschland möglich sein soll, “sich arm zu rechnen“.
Wie auch.
Es ist nicht möglich.
Wenn du meinst. Ich kann jedenfalls Jahr für Jahr mehr Steuern sparen, als manch andere überhaupt zahlen.

Wenn du unter "arm rechnen" verstehst, dass man KEINE Steuern mehr zahlt - dann hast du ganz sicher recht. Wenn ich aber anschaue, wie viel Steuern ich im Verhältnis zum Einkommen nach Abzug aller Möglichkeiten sich für mich ergeben - dann halte ich den Begriff "arm rechnen" noch immer für richtig.

Es ist lange und auch weithin bekannt, und es beschränkt sich auch nicht nur auf Deutschland, dass sich der Gesetzgeber regelmäßig schwer tut, Gut-Verdiener auch mal steuerlich zur Kasse zu bitten.
Natürlich kann man sagen: Wer 1 Mio Steuern zahlt, zahlt verdammt viel. Wenn dem aber 10 Mio Einkommen gegenüberstehen, relativiert sich das doch deutlich.
Relativ gesehen zahlen die höchsten Steuern und Abgaben nicht die größten Einkommensbezieher und auch nicht die Reichsten in Deutschland. Selbst wenn das absolut gesehen der Fall sein sollte (kommt darauf an, wie groß man die Gruppe der Reichsten macht) - ist die Frage, ob man bei Steuern relative oder absolute Größen zur Vergleichbarkeit heranziehen sollte.

Ich weiß, von welchem Einkommen ich herkomme. Habe viele Stadien durchlaufen und zähle nun zu den oberen 1%. Insofern sind mir die unterschiedlichen steuerlichen Betrachtungen hinreichend gut bekannt. Mir ist klar, dass ich viele Steuern zahle - aber relativ gesehen komme ich ziemlich gut davon. Ich beklage mich auch nicht - aber RICHTIG ist es dennoch nicht. Mit meiner Position stehe ich nicht alleine da - es gibt doch einige der wohlhabenderen Deutschen, die auch schon in Briefen die Regierung aufgefordert haben, mal etwas mutiger in der Steuergesetzgebung zu sein, und dafür zu sorgen, dass die, die es sich leisten können, auch einen angemessenen Beitrag zur Staatsfinanzierung leisten.

Bisher ist die Antwort der Ministerien - gleich ob die CDU/SPD oder die Ampel in der Regierung sitzt - zurückhaltend - will meinen, es kommt schlicht und einfach keine Antwort auf entsprechende Initiativen.

Aber es ist nett, wenn alle das in Ordnung finden. Sofern ich mein Geld fürs Gemeinwohl ausgeben will,hatte ich bisher noch nie Probleme, geeignete Projekte dafür zu finden.
GERECHT empfinde ich es dennoch nicht - auch wenn ich glücklicherweise auf der Sonnenseite stehe.

Und: Wenn DU Steuertipps von mir erwartest - dann Fehlanzeige. Such dir einen Steuerberater - die können das, die dürfen das, die machen das - kostet dich auch was. Wer nicht investiert, hat schon verloren.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 09:00 Bezeichnend ist, dass du die Privilegien mit denen du dich angeblich "arm rechnest" nicht benennst. Was ist so schwierig daran?
Eben - nichts. Jeder kann diese googeln. Bezeichnend, dass die, die meinen sie wüssten es besser, noch nicht mal diesen trivialen Versuch für sich selbst übernehmen.

Aber um mal wenigstens einen allgemein bekannten Brosamen hinzuschmeißen: Wer genau findet die Dienstwagenprivilegien für absolut richtig, ausgewogen und fair?
Ich fahre gerne meinen Dienstwagen - und derzeit ist der günstiger denn je (Elektro). Und den Treibstoff, Reparaturen, jede Wartung, Winterreifen, ... ... ... alles zahlt die Firma. Zusätzlich zum Gehalt.
Ich finde es nett - und genieße es. Nur - ist es fair? Beispielsweise gegenüber all denen, die keinen Firmenwagen haben und den gesamten Kladderadatsch rund ums Auto selbst finanzieren müssen.....

Bezeichnend ist, dass es unglaublich viele hier gibt, die sich mit extrem hohen Engagement auf jeden Beitrag von mir stürzen, um diesen größtmöglich auseinander zu nehmen. Gleich so, als ob meine Beiträge eine Bedrohung darstellen.

Wird wohl so sein - weil es doch offensichtlich vernünftige Argumente gibt, um sich mal ernsthaft mit BGE-Modellen auseinander zu setzen.

Einige hier scheinen das als persönliche Bedrohung zu begreifen. Ich bin amüsiert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben: Mittwoch 18. Oktober 2023, 08:40 Nein, es gibt kein Gesetz, welches verpflichtet, zu existieren.... :x
Du verstehst unser GG noch immer nicht.
Doch..
Nein.
Ja, ist ist schon sehr hart- das Leben derer, die nichts arbeiten und ( in Bezug von Bürgergeld oder BGE) nur auf Kosten derer leben, welche die Steuern dafür erwirtschaften.
Ja, auch wenn du gerne schmarotzt - das Leben der meisten die soziale Hilfen empfangen ist ziemlich stark von Einschränkungen geprägt. Nur ein geringer Teil der Hilfeempfänger passen in dein Beuteschema der Schmarotzer.

In dieses Beuteschema passen aber durchaus viele, die innerlich gekündigt nur noch Dienst nach Vorschrift machen.
Nun, die leben aber nicht auf Kosten der "Volkswirtschaft"- sondern der Aktionär und Eigentümer dieser Unternehmen
Das ist falsch. Die durch deren Fehlverhalten verursachten Schäden schlagen sich in Mehrkosten für Produkte nieder. Dieses Fehlverhalten bedroht auch die wettbewerbsfähigkeit - durchaus auch international. Die Idee, dass das nur die Aktionäre betrifft, ist damit als naiv belegt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Atue001 hat geschrieben: Donnerstag 19. Oktober 2023, 00:32
Aber um mal wenigstens einen allgemein bekannten Brosamen hinzuschmeißen: Wer genau findet die Dienstwagenprivilegien für absolut richtig, ausgewogen und fair?
Ich fahre gerne meinen Dienstwagen - und derzeit ist der günstiger denn je (Elektro). Und den Treibstoff, Reparaturen, jede Wartung, Winterreifen, ... ... ... alles zahlt die Firma. Zusätzlich zum Gehalt.
Ich finde es nett - und genieße es. Nur - ist es fair? Beispielsweise gegenüber all denen, die keinen Firmenwagen haben und den gesamten Kladderadatsch rund ums Auto selbst finanzieren müssen.....
Abgesehen davon, dass das Bezahlen von Steuern kein Privileg ist, ging es deine Behauptung, dass du dich regelrecht arm rechnen kannst.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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