Gleichwohl ergibt sich aus der vollzogenen Gesamtschau der grundrechtlich verbürgten Freiheitenodiug hat geschrieben:(02 May 2019, 18:23)
Das Grund Gesetz verhält sich neutral zur Frage der Wirtschaftsordnung in Deutschland.
für die wirtschaftliche Betätigung, dass in der Bundesrepublik Deutschland
eine bestimmte Wirtschaftsordnung sicher nicht entstehen kann:
Eine Wirtschaftsordnung, die eine Koordination der Volkswirtschaft prinzipiell im Wege der Zentralverwaltung
und in einem System imperativer und zentralisierter Staatsplanung bewerkstelligen wollte.
Das Grundgesetz ist also nicht in dem Sinne neutral, dass die vorgefundene und gewachsene Wirtschaftsordnung
prinzipiell in eine Zentralverwaltungs- oder Zentralplanwirtschaft umstrukturiert werden könnte.
Die individuellen Freiheitsrechte kennen zwar vielfältig abgestufte Regelungs- und Eingriffsvorbehalte zugunsten des einfachen Gesetzgebers.
Für alle Grundrechte gilt aber zum einen die allgemeine Eingriffsschranke des Art. 19 Abs. 2 GG,
nach der die Grundrechte in keinem Fall in ihrem Wesensgehalt angetastet werden dürfen,
und zum anderen das rechtstaatliche Übermaßverbot. Darüber hinaus gewährt Art. 14 Abs. 1 GG
nicht nur eine Rechtsstellungsgarantie zugunsten des individuellen Eigentümers,
sondern garantiert auch das Privateigentum und das Erbrecht als Institute der Rechts- und Wirtschaftsordnung.
Die Eigentumsgarantie und die anderen Grundrechte des privatautonomen Handelns und der privatautonomen Teilhabe
an der Gestaltung der Wirtschaft schließen deshalb eine absolute Herrschaft des politischen Systems über die Wirtschaft aus.
Und wie auch hier deutlich wird, beschränkt unser GG die Sozialisierung, Vergesellschaftung oder Enteignung des Eigentums.
Was einige gerne vergessen, freiheitlich demokratische Ordnungen räumen in erster Linie dem MENSCHEN (Individuum) Rechte ein.
An zweiter Stelle kommt der Staat, der in seinem Handeln beschränkt ist.
Natürlich gibt es dort Konflikte, wo der Staat in enger Auslegung dieser Individualrechte,
auch Einschränkungen des Individuums vornehmen kann.
Aber eben begrenzt. Dafür gibt es ja Verfassungsgerichte, die DARÜBER wachen.
Anderen schwebt dagegen das Kollektivrecht zugunsten des Staates gegenüber dem Individuum vor.
Klassisch in Theorie und Praxis. Sozialismus genannt. Oder auch „demokratischer“ Sozialismus.
Dort steht dann an erster Stelle, das "Wohl des Ganzen", das Vorrecht des Staates vor dem Individuum.
Und DAS gibt unser Grundgesetz zum Glück nicht her.

mfg