Teeernte hat geschrieben:(22 Feb 2019, 09:29)
Die Kurden wünschen eine Gerichtsbarkeit vor Ort - mit Beteiligung der Herkuinftsstaaten.
Wir wollen da NUR Rücknahme verstehen - die "Anerkennung" einer Internationalen Gerichtsbarkeit auf "Kurdischem Territorium" - und Vollzug der Urteile in den Herkunftsländern ist ...eine andere Herausforderung.
Das ist eine Verhandlungssache zwischen den kurdischen Autoritäten und der Bundes Regierung.
Da hat die Forderung von Trump nichts zu suchen.
Das ist mein Punkt.
Sollten aber die Kurden darauf bestehen, dass Deutschland seine Staatsbürger zurück nimmt und in Deutschland vor Gericht stellt, dann werden wir kaum eine Wahl haben, dies auch zu tun.
Auch wenn nun einige sich auf den Standpunkt stellen, dass für IS Terroristen deren "Überlaufen" zu feindlichen Streitkräften, deren Staatsbürgerschaft aufhebt.
https://www.sueddeutsche.de/politik/is- ... -1.4334744
Das Problem mit diesem Argument ist, dass der IS kein Staat ist und auch nie als solcher anerkannt wurde, und man kann nach internationalem Recht niemanden die Staatsbürgerschaft entziehen, wenn er in der Konsequenz dieses Entzugs dann staatenlos wird.