BATA
Nein, das entspräche nicht der Definition einer Annexion. Eine einvernehmliche Vereinigung zwei Völkerrechtlicher Entitäten kann keine Annexion sein, da eine Annexion als eine einseitige und erzwungene Eingliederung definiert ist.
Die Regierung der Krim konnte weder nach nationalen Gesetzen und schon gar nicht gem. internationalem Recht sich anbieten ein Teil Russlands zu werden. Geht nicht nach den gültigen Regeln. Dazu hätte Kiew die Zustimmung geben müssen. Das Referendum verstößt sowohl gegen die ukrainische Verfassung als auch gegen Völkerrecht.
Die ukrainische Verfassung erlaubt in der Autonomen Republik der Krim Volksentscheide zu politischen Fragen. Gebietsänderungen sind dagegen nationalen Referenden vorbehalten. Das bedeutet, dass die gesamte Ukraine über eine Abspaltung der Krim hätte abstimmen müssen. Zum Völkerrecht. Gegen das Völkerrecht verstößt das Referendum, weil es zu einem Zeitpunkt durchgeführt wird, zu dem die Halbinsel quasi militärisch von Russland besetzt ist – russische Truppen kontrollieren strategisch wichtige Einrichtungen. Eine rechtlich wirksame Ausübung eines Selbstbestimmungsrechts der Bevölkerung ist deshalb nicht mehr möglich gewesen. Völkerrechtlich wäre es sogar gedeckt, wenn die Regierung in Kiew militärisch eingreift, um die territoriale Integrität wiederherzustellen – obwohl jene selbst nicht demokratisch legitimiert ist wie BATA nun kommen wird. Hat sich aber nach den Neuwahlen auch erledigt, die neue Regierung ist im Amt regulär.
BATA
Das ist keine Frage des Völkerrechts. Das Völkerrecht kennt kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen. Sagt das IGH. Schon oft genug hier zitiert.
Wie schon oft gesagt ist deine Meinung da falsch. Ich wiederhole mich aber doch gerne nochmals.
Gegen das Völkerrecht verstößt das Referendum, weil es zu einem Zeitpunkt durchgeführt wird, zu dem die Halbinsel quasi militärisch von Russland besetzt ist – russische Truppen kontrollieren strategisch wichtige Einrichtungen. Eine rechtlich wirksame Ausübung eines Selbstbestimmungsrechts der Bevölkerung ist deshalb nicht mehr möglich gewesen. Das ist nur ein Verstoss.Außerdem überwiegt bis heute nicht das Recht der Selbstbestimmung das Recht auf nationalen Bestand eines Staates als Einheit. Standartwerk IPSEN sagt das deutlich

Es fehlen die typischen Kernfaktoren um sich auf das Recht auf Selbstbestimmung berufen zu können wie in anderen Fällen. Was Du behauptest was Recht wäre würde bedeuten Selbstbestimmung darf den Staatszerfall im Grundsatz erzeugen. Das ist falsch. Du machst es Dir wunderbar einfach.
Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft diesen Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status ..." Das scheint für ein weit reichendes Sezessionsrecht zu sprechen nach deiner Auslegung. Dagegen spricht aber die Rechtspraxis durchaus sowie auch das Völkerrecht. Im Kern gilt:
Das Selbstbestimmungsrecht ist jedoch mit einem anderen Prinzip des Völkerrechts in Einklang zu bringen - mit der territorialen Integrität der Staaten, also mit der Unverletzbarkeit ihres Hoheitsgebiets. Die vorherrschende Meinung im Völkerrecht löst diesen Wertekonflikt zugunsten des Status Quo. Ein Sezessionsrecht entsteht als letztes Mittel lediglich dann, wenn eine Minderheit schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wird und so daran gehindert wird, ihr Selbstbestimmungsrecht innerhalb des bisherigen Gesamtstaates auszuüben.
Obiges gilt ganz bestimmt nicht für die Krim ! Es gab keine schweren Menschenrechtsverletzungen, es gab keine Einschränkung der Autonomie usw. usw.
BATA
Nein. Eine Unabhängigkeitserklärung erfordert gar keine Abstimmung. Das Referendum ist gar nicht notwendig. Das wird in der Regel nur gemacht um Anerkennung bei demokratischen Staaten zu finden. Bei der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo zum Beispiel gab es kein Referendum. Trotzdem ist sie nach Ansicht des IGH im Eingklang mit dem Völkerrecht. Auch schon oft hier zitiert.
Zieh nicht den IGH in deine wirklich falsche Meinung rein. Im Völkerrecht sowie dem Stoff den man in Tübingen drüber aktuell lernt gilt:
Das Selbstbestimmungsrecht ist jedoch mit einem anderen Prinzip des Völkerrechts in Einklang zu bringen - mit der territorialen Integrität der Staaten, also mit der Unverletzbarkeit ihres Hoheitsgebiets. Die vorherrschende Meinung im Völkerrecht löst diesen Wertekonflikt zugunsten des Status Quo. Ein Sezessionsrecht entsteht als letztes Mittel lediglich dann, wenn eine Minderheit schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wird und so daran gehindert wird, ihr Selbstbestimmungsrecht innerhalb des bisherigen Gesamtstaates auszuüben.
Da kannste Dir deine Bastelmeinung schenken. Weil auch dein Bastelbeispiel nicht passt. Der Kosovo und viele andere Bereiche in Ex Yugoslawien wiederlegen deine Meinung sogar.
Als Beispiel dient der Kosovo. Nach Ansicht der meisten westlichen Staaten und vieler Völkerrechtler wurden die Kosovaren Ende der neunziger Jahre in Serbien derart drangsaliert, dass sie das Recht hatten, sich abzuspalten. Die Frage ist jedoch, ob dieses Recht im Jahr 2008 immer noch fortwirkte, als sich die Republik Kosovo dann tatsächlich für unabhängig erklärte. Viele Staaten, insbesondere im Westen, sehen das so, viele andere dagegen nicht.
Ein Sezessionsrecht der Krim, die sich von der Ukraine abspaltete und an Russland anschloss, bestand dagegen nach westlicher Auffassung nicht, weil es zu keiner massiven Unterdrückung der auf der Krim lebenden Russen durch die Ukraine gekommen war. Krim-Referendum und Sezession sind demnach unwirksam. Ich kenn genügend Juristen wo auch Ausbilder sind die das so sehen. Einige haben schon Recht im Sinne des Völkerrecht gesprochen. Ignace Murwanashyaka nur als Beispiel war schon vor den Herren

Oder frag mal Robin Borrmann. Oder nehmen wir das Gutachten des IGH in Bezug zum Westsaharakonflikt. Soll ich weitermachen
Quellen:
wie immer :
Ipsen aber jetzt mal S 418,RDR3
Völkerrecht von Ignaz Seidl-Hohenveldern (Autor), Torsten Stein (Autor)
Die Bedeutung des Volkes im Völkerrecht von Bernd Roland Elsner
So wiederlege mir mal obige drei Standartwerke
