pittbull » Sa 3. Nov 2012, 15:27 hat geschrieben:
Genau das ist die Aufgabe der Justiz. Und die erfüllt sie auch. Du solltest wissen, dass Bewährungsstrafen, inklusive Auflagen wie psychologische Hilfen, statistisch gesehen wirkungsvoller sind, als stumpfes Wegsperren. Die Rückfallquote ist bei Ex-Knackis viel größer.
Kriminelle Gewalttäter sind im Regelfall heilbar. Nur etwa 5 bis 10% von ihnen sind echte Psychopathen, die man kaum therapieren kann.
Nö. "Heilbar" sind diese Art von Kriminellen nur, wenn man sie
frühzeitig aus ihrem Milieu
herauslöst. Sprich: Kontrollierte Betreuung durch kompetente Erzieher, positives Umfeld, Bildungs- Freizeit und Sportangebote, alles ginge am Besten in einer Art Internat.
Das wird aber nicht praktiziert, da viel zu teuer.
Doch selbst wenn es nur eine Fehlerquote von 5-10% gäbe wäre diese viel zu hoch um für die Bevölkerung zumutbar zu sein!!
Die Justiz nutzt kriminalpsychologische Erkenntnisse und tut nach heutigem Stand genau das Richtige, um Gewaltkriminalität einzudämmen.
Ach was, genau das tut sie eben nicht!
Deine Worte sind ja der reinste Hohn angesichts des totgetretenen Jungen!!
Selbst ehemalige Gewalttäter wie Fadi Saad bestätigen: Kuschelweiche "Strickkurse" werden als Bestätigung und Aufforderung zum Weitermachen gesehen.
(Neueste "kriminalpsychologische Erkenntnisse" wurden in der ZDF-Sendung übrigens durchaus thematisiert, mit Hinweis auf die bereits zitierten Studien des KFN - sie dürften Dir und Deinesgleichen sicher nicht gefallen.)
Nein, die Kriminologie interessiert die Justiz wenig, sie wird von der Politik aus
rein wirtschaftlichen Motiven dazu getrieben, möglichst geringe Haftstrafen auszusprechen.
Denn Hafttage sind teuer. Bewährungsstrafen billig.
Daher diese "gütigen Urteile".
Aber Deinesgleichen WILL sich eben nicht mit Argumenten auseinandersetzen, sondern ausschließlich Eurer Paranoia hingeben. Deine Unterstellungen sind genauso irre, wie wenn man Dir attestieren würde Du seist gegen jegliche Kritik am Richter weil Dich ein Opfer mit Migrationshintergrund mit Genugtuung erfüllt.
