Dampflok » Mi 7. Dez 2011, 11:07 hat geschrieben:
Wenn Du das bezahlst, dann gerne. Ich nicht.
Wenn 12, 13-Jährige sich so verhalten haben die Eltern versagt. Wegsperren, ja sicher: Die Eltern!
Problem der Eltern heute: Sie haben keine adäquaten harten Mittel, Kinder die zu entgleiten drohen, zur Vernunft zurückzuholen. In solchen Fällen sollten bestimmte Rechte der Eltern und der Kinder beschnitten werden um das Schlimmste (Abgleiten in die Kriminalität) zu vermeiden. Etwa harte Zwangsmaßnahmen wie Schulwechsel, von den Eltern bezahlte tagesausfüllende Maßnahmen wie Nachhilfe et cetera ohne Handy und Netzverbindung (um den Kindern jede Möglichkeit zu nehmen sich mit dem kriminellen Umfeld zu Treffen) und deratiges mehr. Kuschelpädagogik nützt nur den angestellten Pädagoginnen, nicht den bald wieder rückfälligen Kindern und nicht der Gesellschaft die die Folgekosten tragen muß..
Da ich einige Zeit im erweiterten Sinne in dieser Branche involviert war, möchte ich auch etwas dazu sagen und nehme hier einfach mal einen Post heraus, der so in meine Richtung zielt.
Aber zunächst etwas vorausgeschickt:
Die Strafmündigkeit herab oder herauf zu setzen hat für eine Verhaltensentscheidung bei den potentiellen Tätern gar keine Auswirkung. Es geht lediglich darum, aus welchem Sanktionskatalog der Richter schöpfen kann; Und er kann, jederzeit und für jedes Alter, einschließlich der Herausnahme aus dem Elternhaus, wobei hier, nur um es richtig zu stellen, der Entzug des Sorgerechts die ganz große Ausnahme ist, in der Regel handelt es sich um den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.
Zum anderen werden sich psychiatrische- oder erzieherische Einrichtungen vehement dagegen wehren als sanktionsausübende Einrichtungen gesehen zu werden (alles im KJHG nachzulesen); Auch wenn die Wirklichkeit anders ist. Wirkliche Strafe wird nur in den ausgewiesenen Jugendstrafanstalten ausgeführt und selbst die nehmen für sich in Anspruch auch erzieherisch tätig zu sein.
Hier im deutschen Staatsgebiet, mit diesen unseren Gesetzen, sehe ich eine nachhaltige Wirkung auf ein Vergehen nur bei der Sanktionierung einer Ersttat (in den meisten Fällen handelt es sich um Ladendiebstahl) für möglich. Und ein positiver Effekt ist auch nur da zu erwarten, wo die Erwachsen (Eltern, Polizei und Bestohlener) zusammenarbeiten.
Das sollte dann so ablaufen.
Der Ladenbesitzer sollte in jedem Fall die Polizei hinzuziehen. Das Kind/der Jugendliche mit auf die Wache genommen werden. Die Eltern sollten mit dem betroffenen Ladenbesitzer eine Wiedergutmachung in Form von Arbeit des Delinquenten für das Geschäft (dreckige Arbeit wenn es geht) ausmachen, wobei die Vorstellung des Bestohlenen Vorrang hat und mit dieser Vereinbarung zur Polizei gehen. Den eigentlichen Ablauf der Wiedergutmachung kann sich dann jeder selber ausdenken. So in dieser Richtung; Wird das versäumt, sind Folgetaten schon vorprogrammiert und dann auch für die Gesellschaft kostenintensiv.
Kommen wir zu Mehrfachtätern, die die oben beschriebene Segnung der Sanktionierung der Ersttat nicht erhalten haben.
Da ist es so, dass den Eltern des Kindes/des Jugendlichen der Einfluss längst entglitten ist und die Gesellschaft zuständig ist dies zu regeln.
Auf unserem Staatsgebiet und mit unseren Gesetzen sehe ich nun gar keine Möglichkeit einer Umerziehung zu nachhaltig angepasstem Verhalten, weil dem jugendlichen Täter nichts wesentliches passiert, passieren kann. Er bekommt satt zu essen, hat Anspruch auf geheizten Wohnraum und Unterhaltung wird ihm auch noch geboten. Diese sogenannte Abschreckung, die ja erreicht werden soll, findet einfach nicht statt, weil nicht abschreckend genug.
In Amerika gibt es Einrichtungen, die da anders vorgehen können z.b.. Da wird in einer der Jugenderziehungseinrichtungen z.b. derjenige Insasse belohnt, der Fehlverhalten eines Mitinsassen anzeigt. Glauben sie mir, da läuft es nicht nur wie am Schnürchen, sondern die Insassen können dann auch erfahren, dass angepasstes Verhalten etwas Gutes ist wovon auch sie profitieren, einfach dadurch, dass sie die, zwar erzwungene, Situation erleben. Hier in Deutschland haben wir in keiner Einrichtung eine Möglichkeit eine solche Situation mit diesen Mitteln zu etablieren, weil das eine Methode der Nazis war um das KZ zu beaufsichtigen.
Stellen sie sich einmal eine dieser berüchtigten Hauptschulklassen vor, die ihren Lehrer fast nicht mehr wahrnehmen, wenn dort, im Turnus, ein Schüler in Front zu seinen Mitschülern säße und Fehlverhalten seiner Mitschüler notiert, nur die Menge sonst nichts, und derjenige der nach einem Durchgang die meisten hat, dafür einen Tag frei bekäme? Welcher Schüler würde sich Fehlverhalten wollen und damit zu einem freien Tag eines anderen beitragen wollen? Ich habe das einmal im Lehrerzimmer dem Kollegium vorgeschlagen, die haben aber abgewunken mit Hinweis auf den NS-Zusammenhang.
Was bleibt ist den Erziehungsort dahin zu verlegen, wo die Gesetze andere Möglichkeiten zulassen, in das Ausland z.b..
Ich habe mich stets schwarz geärgert, wenn ich einen Jugendlichen dazu aufgefordert habe bei der Essenszubereitung mitzumachen und der sich weigerte ihm nicht sagen zu können, wer nicht mit hilft bekommt auch nichts zu essen.