Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

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Sollte das Strafmundigkeitsalter herabgesetzt werden?

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jack000
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Daylight » Do 8. Dez 2011, 23:36 hat geschrieben: das ist purer Unfug, sorry. Sie stecken nicht im Stoff, ..daher mag es Ihnen nachgesehen...
was glauben Sie denn, um einmal so an das Thema heranzugehen, wie groß die Dunkelrate pädophiler Gewalt und Misshandlung seit jeher sein möge? Können Sie sich nicht vorstellen und aus aktuellen Erkenntnissen (bis in die Kirchen hinein) erst recht, dass diese ungleich höher sein müsse, als jede sonstige kriminalistische Statistik an Fehlerquote enthalten könne? Aufgrund der besonderen psychischen Umstände und insbesondere der Tatsache geschuldet, dass solche Verbrechen in den weitaus meisten Fällen nicht zur Anzeige gelangen? Ein ähnliches Beispiel ist grundsätzlich häusliche Gewalt und die Vergewaltigung von Frauen..

Grobe Schätzungen fischen in diesen brackigen Gewässern im Trüben.., in fünf-bis sechsstelligen Werten pro Jahr..; unterdessen aber werden es wahrhaftig siebenstellige Opferzahlen sein, ..so keine Einzelfälle mehr.

Und die "Falschparker" in einen solchen Zusammenhang zu setzen, geht denn gleich komplett den Gully abwärts. Krudeste Vergleiche.

Aber gehen wir doch einmal zurück auf die Scientologen..., hier wird die "Dunkelrate" nicht allzugroß sein..nicht mit Aufschlägen von 1.000 und mehr Prozent zumindest.
Und damit im Zusammenhang: worum ging es nun wirklich? Um Gesetzes-Änderungen? Sollen wir demnach zum Beispiel die "Religionsfreiheit" gesetzgeberisch einschränken, als es einige Tausende Scientologen gebe?
BlaBla, Sülz, Laber ... Nochmal die Frage: Sind 5-Stellige Zahlen von Intensivtätern Einzelfälle oder nicht ??
btw, was soll der Vergleich mit Scientologen ?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

jack » Fr 9. Dez 2011, 01:10 hat geschrieben: BlaBla, Sülz, Laber ... Nochmal die Frage: Sind 5-Stellige Zahlen von Intensivtätern Einzelfälle oder nicht ??
btw, was soll der Vergleich mit Scientologen ?
Ausführlich - und hinreichend - sei darauf eingegangen. Wenn Sie sich dennoch nicht anschließen wollen, ist das Ihre Wahl. Jede weitere Argumentation darüber erachte ich von daher als überflüssig.
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USA TOMORROW
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von USA TOMORROW »

Daylight » 8. Dez 2011, 23:20 hat geschrieben:Denn ich sprach ja auch nicht von "gewaltbereiten" ..., sondern von jener unterstützenden bzw. mit-tragenden Gesinnung.
Wieso sprichst du dann von der Zahl der Intensivtäter und nicht von der Zahl derer mit einer diese unterstützenden oder mit-tragenden Gesinnung?

Na, was meinen Sie? Wie groß mag deren Anteil an der heutigen Bevölkerung sein? In Deutschland? Oder in Europa? Oder auch in den USA?
Zuletzt geändert von USA TOMORROW am Freitag 9. Dezember 2011, 04:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Cattrell »

Daylight » Fr 9. Dez 2011, 00:20 hat geschrieben: das geht nicht nach "meiner Definition", von daher eine unsinnige Frage.

Ich kann Ihnen diese Frage so auch nicht beantworten. Denn ich sprach ja auch nicht von "gewaltbereiten" ..., sondern von jener unterstützenden bzw. mit-tragenden Gesinnung. Oder mit anderen Worten: von exakt jener beachtlichen Zahl von Gesinnungstätern, welche es bereits im Dritten Reich allzu viele gab! Jene Wegseher, solche insgeheim mitlaufenden, und untätigen Unterstützer...
Jene ohne jede Zivilcourage, Feiglinge par excellence, ..jene, die keinen Arsch in der Hose haben (und hatten).

Na, was meinen Sie? Wie groß mag deren Anteil an der heutigen Bevölkerung sein? In Deutschland? Oder in Europa? Oder auch in den USA?
Wie definierst Du denn einen "Gesinnungstäter" und was genau hat das mit Deiner Meinung über Intensivtäter als Einzelfälle zu tun?
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jack000
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Ein Einzelfall:
Rentnerin (82) wegen 10 Euro überfallen

Für zwei Fünfeuroscheine und ein paar Münzen gingen sie auf eine 82-Jährige los. Sie schubsten sie zu Boden und raubten sie aus. Die Täter sind noch Kinder, höchstens 13 Jahre alt.

Dienstagabend. Irene K. (82) kam gerade von einer Weihnachtsfeier. In der Binger Straße in Wilmersdorf stieg sie aus dem Bus (Linie 186). Vor ihr, an der Haltestelle, lungerte eine Gruppe von Kindern herum. Als zwei von ihnen die alte Dame plötzlich nach dem Weg fragten, ahnte sie bereits Schlimmes. „Die waren gerade mal 12 oder 13 Jahre alt“, erinnert sich die Rentnerin aus Wilmersdorf.

Irene K. gab freundlich Auskunft, trotzdem folgten ihr die beiden. „Ihr wisst doch schon, wo die Straße ist. Oder wollt ihr mich überfallen?“, konnte sie noch sagen. Dann wurde sie auch schon zu Boden gerissen und die Handtasche mit etwas Geld und ihrem Wohnungsschlüssel war weg.
http://www.politikforen.net/showthread. ... 4hrige-her.

und dann:
Die Polizei ermittelt, die halbstarken Räuber sind noch nicht gefasst.
Wozu auch. Es gibt nichts womit man die Kids belangen könnte. Die lachen die Polizei nur aus ...
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Dampflok »

jack » Do 8. Dez 2011, 11:46 hat geschrieben: Mehrere Tausend sind keine Einzelfälle ...
Daylight » Do 8. Dez 2011, 20:28 hat geschrieben:Doch!
Also genau so wie die mehreren Tausend Vergewaltigungen in Deutschland?

8000 "Einzelfälle" nach Daylight, wovon übrigens nur in 13% die Beschuldigten verurteilt werden, in 7% der Fälle sogar die Beschuldigerin wegen Falschbeschuldigung bestraft wird.

(Gleich kommt die Nummer mit der "Dunkelziffer"...) :thumbup:


.
""Political correctness" sollte das Unwort des Jahrzehnts werden!"
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Cattrell » Fr 9. Dez 2011, 08:55 hat geschrieben: Wie definierst Du denn einen "Gesinnungstäter" und was genau hat das mit Deiner Meinung über Intensivtäter als Einzelfälle zu tun?
In der Regel ist es meistens einer Demenz geschuldet, wenn die Erklärung noch nicht lange zurückliegt und die Rückfrage dennoch kommt...
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 9#p1336089
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

Dampflok » Fr 9. Dez 2011, 11:36 hat geschrieben:

Also genau so wie die mehreren Tausend Vergewaltigungen in Deutschland?

8000 "Einzelfälle" nach Daylight, wovon übrigens nur in 13% die Beschuldigten verurteilt werden, in 7% der Fälle sogar die Beschuldigerin wegen Falschbeschuldigung bestraft wird.

(Gleich kommt die Nummer mit der "Dunkelziffer"...) :thumbup:
Nö, nix nach "Daylight", Unfug das! Das BKA schätzt die Dunkelrate bei Pädophilie und Vergewaltigung ähnlich ein: 90 %! Dies sagt alles aus, was man über Zahlen wissen muss..., zumindest die Proportion.
Allerdings haben hier so einige ihre Schwierigkeiten mit Zahlen bzw. jene zu deuten, zuzuordnen, damit rational-mathematisch umzugehen. Und mit ein wenig komplexeren Fakten hat man die Schwierigkeiten wohl auch.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Daylight » Fr 9. Dez 2011, 19:33 hat geschrieben: Nö, nix nach "Daylight", Unfug das! Das BKA schätzt die Dunkelrate bei Pädophilie und Vergewaltigung ähnlich ein: 90 %! Dies sagt alles aus, was man über Zahlen wissen muss...,
Zumindest was du über Zahlen wissen willst. Aber wie sieht es mit der Dunkelziffer von "Intensivtätern" aus ?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Daylight »

jack » Fr 9. Dez 2011, 22:03 hat geschrieben:
Zumindest was du über Zahlen wissen willst. Aber wie sieht es mit der Dunkelziffer von "Intensivtätern" aus ?
Oooooh Mann, der Groschen will immer noch nicht rutschen, was? Oder stellt man sich bewußt blöd? :rolleyes: "Intensivtäter", um solche es hier geht bzw. um deren Taten, werden in aller Regel von irgendwem angezeigt und behördlich also verfolgt (ohne Scham oder sonstigen verhindernden psychologischen Druck) und insofern dokumentiert und innerhalb der entsprechenden Statistik erfasst.

Dagegen werden geschätzte Neunzig Prozent Misshandlungen und Vergewaltigungen nicht durch die betroffenen Opfer oder Angehörige, welche ggfs. davon wissen, angezeigt.
Aus diversen psychologisch indizierten Gründen, wie es doch nun allmählich jedem hinter dem Ofen bekannt sein sollte..., ist dieser Zusammenhang tatsächlich soooo schwer zu kapieren? mann, mann, mann... :rolleyes:
Zuletzt geändert von Daylight am Freitag 9. Dezember 2011, 22:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von USA TOMORROW »

Daylight » 9. Dez 2011, 22:49 hat geschrieben:Oooooh Mann, der Groschen will immer noch nicht rutschen, was? Oder stellt man sich bewußt blöd? :rolleyes: "Intensivtäter", um solche es hier geht bzw. um deren Taten, werden in aller Regel von irgendwem angezeigt und behördlich also verfolgt (ohne Scham oder sonstigen verhindernden psychologischen Druck) und insofern dokumentiert und innerhalb der entsprechenden Statistik erfasst.
Um als Intensivtäter in einer Statistik aufzutauchen muss man sich entsprechend oft erwischen lassen. Leuchtet dir das ein?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Cattrell »

Daylight » Di 6. Dez 2011, 18:50 hat geschrieben:Die meisten straffälligen Jugendlichen gelangen in der Regel in offene oder geschlossene Kinder- und Jugendpsychatrien und werden dort temporär stationär oder ambulant (Tagesklinikform), je nach Schwere der Taten und Symptome behandelt.
Ist das wirklich so? Quelle? Oder gleich gestehen! ;)

Pattonville/Kornwestheim Ein 15-Jähriger ist wegen gefährlicher Körperverletzung in Haft.
Gegen einen 15-jährigen Jugendlichen aus Kornwestheim hat der Haftrichter beim Amtsgericht Ludwigsburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Donnerstag dieser Woche die Untersuchungshaft angeordnet, Der junge Mann steht nach den Ermittlungen der Kriminalpolizei im Verdacht, am 22. November dieses Jahres zusammen mit zwei anderen Jugendlichen einen zwölfjährigen Jungen während einer Busfahrt von Pattonville nach Aldingen geschlagen haben.
Der Junge hatte gegen 17.50 Uhr in Pattonville den Bus in Richtung Aldingen bestiegen. Am Haltepunkt Pattonpoint waren dann auch mehrere Jugendliche zugestiegen, die sofort auf den Zwölfjährigen zugingen und ihn provozierten. Nach einem kurzen Wortgefecht griffen ihn drei Jugendliche aus der Gruppe heraus an, schlugen ihn und traten gar auf ihn ein. In Aldingen verließen die Angreifer schließlich den Bus und spuckten den verletzten Jungen auch noch an.
Im Verlauf der Ermittlungen richtete sich ein Tatverdacht gegen den 15-Jährigen. Zeugen bestätigten die Polizei in ihrem Verdacht, dass er einer der Täter sein könnte. Der 15-Jährige, der bei der Polizei als Intensivtäter geführt wird, saß bereits im vergangenen Jahr wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten in Untersuchungshaft. Erst im November dieses Jahres wurde er zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 5ec09.html
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Leipzig – Die beiden sind erst 13 Jahre alt, doch ihre Akte bei der Polizei füllt schon über 200 Seiten – pro Nase!

Kriminelle Energie im Doppelpack: BILD fand die Zwillinge, die seit Wochen Leipzigs Händler terrorisieren; allein in diesem Jahr mehr als 80 (!) Läden überfallen, beklaut verwüstet haben. Paul und Philip S. sind die Anführer einer fünf- bis sechsköpfigen Kinder-Gang, gegen die die Polizei scheinbar machtlos ist. Denn die Jungs sind noch keine 14 Jahre alt und damit strafunmündig!

„Das ist ein gesellschaftliches Problem", sagt Polizeisprecher Uwe Voigt (53). „Wir können nur unsere Möglichkeiten ausschöpfen – und das tun wir.“

Heißt: falls wirklich einer der Minderjährigen geschnappt wird, muss er lediglich den Eltern übergeben werden.
http://www.bild.de/regional/leipzig/jug ... .bild.html

Die Diskussionen um das Thema verheddern sich schnell in juristische Spitzfindigkeiten. Worum es aber konkret geht ist doch, dass es irgendeine Handhabe geben muss um diesen Treiben nicht Tatenlos zusehen zu müssen.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Antisozialist »

jack » Mo 5. Dez 2011, 19:49 hat geschrieben: http://www.bild.de/news/inland/jugendkr ... .bild.html

Wieder mal haben die Justiz, Jugendbehörden, etc... völlig versagt. 12 Straftaten nach dem 14. Lebensjahr und bisher nicht 1 Tag Knast. Dabei sind die meisten Straftaten ja passiert, als er noch nicht 14 Jahre alt war. Und das ganze ist nur die Spitze des Eisbergs, denn es werden ja nur die Delikte gezählt, die man ihm nachweisen konnte.

Sofort wegsperren ist die beste Methode und diese hätte auch einen Abschreckungseffekt. Wobei es da natürlich nicht um konventionelle Gefängnisse geht, sondern halt um Einrichtungen die man nicht verlassen kann.

Sollte das Strafmündigkeitsalter herabgesetzt werden? Wenn ja, auf welches Alter?
Intensivtäter unter 14 Jahren gehören ihren unfähigen Eltern entzogen und bis zur Volljährigkeit in ein geschlossenes Erziehungsheim.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von ToughDaddy »

@jack

Außerhalb des Strafrechts gibts genug Handhabe. Nur darfst Dich dann nicht bei den Juristen beschwerden. :eek:
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

ToughDaddy » Sa 15. Sep 2012, 21:14 hat geschrieben:Außerhalb des Strafrechts gibts genug Handhabe.
Welche denn, bzw. warum wird diese Handhabe (Siehe letztes Beispiel) offensichtlich nicht genutzt?
Nur darfst Dich dann nicht bei den Juristen beschwerden. :eek:
Tue ich doch nicht :)
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von ToughDaddy »

jack » Sa 15. Sep 2012, 21:41 hat geschrieben: Welche denn, bzw. warum wird diese Handhabe (Siehe letztes Beispiel) offensichtlich nicht genutzt?


Tue ich doch nicht :)
Frag doch bei den Jugendämtern nach.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

ToughDaddy » Sa 15. Sep 2012, 22:19 hat geschrieben:
Frag doch bei den Jugendämtern nach.
Ich ging davon aus, es sei dir bekannt da du es angeführt hattest.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von ToughDaddy »

jack » Sa 15. Sep 2012, 22:21 hat geschrieben: Ich ging davon aus, es sei dir bekannt da du es angeführt hattest.
Ich soll wissen, warum nicht genutzt wird, was vorhanden ist? Guter Witz.
Was so vorhanden ist, wurde Dir schon bsphaft aufgezählt.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

ToughDaddy » Sa 15. Sep 2012, 22:26 hat geschrieben:
Ich soll wissen, warum nicht genutzt wird, was vorhanden ist? Guter Witz.
Das war nicht die Frage an dich ...
Was so vorhanden ist,
Das war die Frage an dich.
wurde Dir schon bsphaft aufgezählt.
Eine tatsächliche Handhabe gegen Kriminelle unter 14 wurde in diesem Strang bisher nicht erwähnt.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Antisozialist »

jack » Sa 15. Sep 2012, 21:41 hat geschrieben: Welche denn, bzw. warum wird diese Handhabe (Siehe letztes Beispiel) offensichtlich nicht genutzt?


Tue ich doch nicht :)
In Berlin gibt es ein geschlossenes Erziehungsheim für strafunmündige Intensivtäter. Dass die Kapazitäten begrenzt sind, liegt vermutlich an den hohen Platzkosten und den ideologischen Vorbehalten gegen das Einsperren von Kindern.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Antisozialist » Sa 15. Sep 2012, 22:58 hat geschrieben:
In Berlin gibt es ein geschlossenes Erziehungsheim für strafunmündige Intensivtäter. Dass die Kapazitäten begrenzt sind, liegt vermutlich an den hohen Platzkosten und den ideologischen Vorbehalten gegen das Einsperren von Kindern.
Können die Kinder dieses Erziehungsheim nicht aus eigenen Stücken (oder auf Veranlassung der Eltern) verlassen?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Fadamo »

[quote="[url=http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 5#p1334465]jack » Mo 5. Dez 2011, 18:49
Sollte das Strafmündigkeitsalter herabgesetzt werden? Wenn ja, auf welches Alter?[/quote]


Härtere erzieherische maßnahmen müßten her.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Antisozialist »

jack » Sa 15. Sep 2012, 23:27 hat geschrieben: Können die Kinder dieses Erziehungsheim nicht aus eigenen Stücken (oder auf Veranlassung der Eltern) verlassen?
Nein.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Also klemmt in Berlin es ausschließlich an ideologischen Hemmnissen und der klammen Finanzlage Berlins mehr von diesen Erziehungsheimen einzurichten?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Antisozialist »

jack » Sa 15. Sep 2012, 23:43 hat geschrieben: Also klemmt in Berlin es ausschließlich an ideologischen Hemmnissen und der klammen Finanzlage Berlins mehr von diesen Erziehungsheimen einzurichten?
So ist das.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Tantris »

jack » Sa 15. Sep 2012, 23:27 hat geschrieben: Können die Kinder dieses Erziehungsheim nicht aus eigenen Stücken (oder auf Veranlassung der Eltern) verlassen?
Du kannst gemeingefährliche kinder sehr wohl festsetzen. Du darfst es nur nicht "gefängnis" nennen und du kannst sie nicht verurteilen mangels strafmündigkeit.

Das sorgerecht der eltern kannst du als richter auch kassieren, z.b. dann, wenn sie die sicherheit ihrer umgebung gefährden, weil sie ein gemeingefährliches kind herumlaufen lassen.

Wie überall gehts hier auch nicht um die 10 jährigen doppelmörder, sondern eher um die grenzfälle, die schwierig einzuordnen sind und behörden, wie alle menschen, haben die neigung, probleme so anzugehen, dass sie nicht zuviel arbeit machen.

Was die "ideologie" betrifft:
Bedenke, bis in die 60-er und 70-er jahre hinein, waren kinder praktisch vollkommen rechtlos. In den heimen wurde geprügelt, misshandelt und vergewaltigt und keinen menschen hat das interessiert. Vor 68 war alles sexuelle tabu. Natürlich auch pädosex. Man sprach einfach nicht darüber, weil das unanständig war.

Deswegen halt auch die gegenreaktion, die offenbar zumindest punktuell auch übertrieben war: die heime immer "offener" zu machen, die mit gitter und so weitgehend abzuschaffen und auch dafür zu sorgen, dass die kinder kein freiwild ihrer erzieher etc sind.
Tja, und jetzt merkt man... doch, es gibt leute, die tatsächlich nur auf druck reagieren. Es gibt einzelne wenige fälle, wo man tatsächlich deine schwarze pädagogik anwenden muss.
Aber, für die paar emotional amputierten muss man ja nicht gleich das ganze volk terrorisieren.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von ToughDaddy »

jack » Sa 15. Sep 2012, 22:56 hat geschrieben: Das war nicht die Frage an dich ...
Doch dies war auch eine Frage an mich:
"warum wird diese Handhabe (Siehe letztes Beispiel) offensichtlich nicht genutzt"
Das war die Frage an dich.
Habe ich beantwortet, wenn auch nicht ausführlich.
Eine tatsächliche Handhabe gegen Kriminelle unter 14 wurde in diesem Strang bisher nicht erwähnt.
Doch, zBsp durch Antisozialist kurz nach Dir.
Das Jugendamt hat neben der Wegnahme von Kindern (Inobhutsnahme) und Übergabe des Kindes an eine Pflegefamilie oder ein geschlossenes Heim natürlich noch weitere Möglichkeit wie Hilfe zur Erziehung, Beratung der Eltern usw.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Katenberg »

Ich steige jetzt einfach mal ein:
Wenn, wie zB in Bremen das Wahlalter gesenkt wird, dann sagt man damit aus, dass die Generationen reifer werden und somit ist die logische Konsequenz das Strafmündigkeitsalter herabzusetzen!
There was blood upon t risers
there were brains upon t chute
Intestines were a-dangling from his paratroopers suit
He was a mess, they picked him up
and poured him from his boots
And he ain't gonna jump no more
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Cobra9 »

jack » Sa 15. Sep 2012, 23:43 hat geschrieben: Also klemmt in Berlin es ausschließlich an ideologischen Hemmnissen und der klammen Finanzlage Berlins mehr von diesen Erziehungsheimen einzurichten?
Nö auch am Fachpersonal. Bei uns BAWÜ gibt es Einrichtungen die ihre Stellen nicht besetzen können und das trotz ausreichend Budget.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Haitu »

Dampflok » Mi 7. Dez 2011, 11:07 hat geschrieben:
Wenn Du das bezahlst, dann gerne. Ich nicht.

Wenn 12, 13-Jährige sich so verhalten haben die Eltern versagt. Wegsperren, ja sicher: Die Eltern! :mad:

Problem der Eltern heute: Sie haben keine adäquaten harten Mittel, Kinder die zu entgleiten drohen, zur Vernunft zurückzuholen. In solchen Fällen sollten bestimmte Rechte der Eltern und der Kinder beschnitten werden um das Schlimmste (Abgleiten in die Kriminalität) zu vermeiden. Etwa harte Zwangsmaßnahmen wie Schulwechsel, von den Eltern bezahlte tagesausfüllende Maßnahmen wie Nachhilfe et cetera ohne Handy und Netzverbindung (um den Kindern jede Möglichkeit zu nehmen sich mit dem kriminellen Umfeld zu Treffen) und deratiges mehr. Kuschelpädagogik nützt nur den angestellten Pädagoginnen, nicht den bald wieder rückfälligen Kindern und nicht der Gesellschaft die die Folgekosten tragen muß..
Da ich einige Zeit im erweiterten Sinne in dieser Branche involviert war, möchte ich auch etwas dazu sagen und nehme hier einfach mal einen Post heraus, der so in meine Richtung zielt.

Aber zunächst etwas vorausgeschickt:
Die Strafmündigkeit herab oder herauf zu setzen hat für eine Verhaltensentscheidung bei den potentiellen Tätern gar keine Auswirkung. Es geht lediglich darum, aus welchem Sanktionskatalog der Richter schöpfen kann; Und er kann, jederzeit und für jedes Alter, einschließlich der Herausnahme aus dem Elternhaus, wobei hier, nur um es richtig zu stellen, der Entzug des Sorgerechts die ganz große Ausnahme ist, in der Regel handelt es sich um den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.
Zum anderen werden sich psychiatrische- oder erzieherische Einrichtungen vehement dagegen wehren als sanktionsausübende Einrichtungen gesehen zu werden (alles im KJHG nachzulesen); Auch wenn die Wirklichkeit anders ist. Wirkliche Strafe wird nur in den ausgewiesenen Jugendstrafanstalten ausgeführt und selbst die nehmen für sich in Anspruch auch erzieherisch tätig zu sein.
Hier im deutschen Staatsgebiet, mit diesen unseren Gesetzen, sehe ich eine nachhaltige Wirkung auf ein Vergehen nur bei der Sanktionierung einer Ersttat (in den meisten Fällen handelt es sich um Ladendiebstahl) für möglich. Und ein positiver Effekt ist auch nur da zu erwarten, wo die Erwachsen (Eltern, Polizei und Bestohlener) zusammenarbeiten.
Das sollte dann so ablaufen.
Der Ladenbesitzer sollte in jedem Fall die Polizei hinzuziehen. Das Kind/der Jugendliche mit auf die Wache genommen werden. Die Eltern sollten mit dem betroffenen Ladenbesitzer eine Wiedergutmachung in Form von Arbeit des Delinquenten für das Geschäft (dreckige Arbeit wenn es geht) ausmachen, wobei die Vorstellung des Bestohlenen Vorrang hat und mit dieser Vereinbarung zur Polizei gehen. Den eigentlichen Ablauf der Wiedergutmachung kann sich dann jeder selber ausdenken. So in dieser Richtung; Wird das versäumt, sind Folgetaten schon vorprogrammiert und dann auch für die Gesellschaft kostenintensiv.
Kommen wir zu Mehrfachtätern, die die oben beschriebene Segnung der Sanktionierung der Ersttat nicht erhalten haben.
Da ist es so, dass den Eltern des Kindes/des Jugendlichen der Einfluss längst entglitten ist und die Gesellschaft zuständig ist dies zu regeln.
Auf unserem Staatsgebiet und mit unseren Gesetzen sehe ich nun gar keine Möglichkeit einer Umerziehung zu nachhaltig angepasstem Verhalten, weil dem jugendlichen Täter nichts wesentliches passiert, passieren kann. Er bekommt satt zu essen, hat Anspruch auf geheizten Wohnraum und Unterhaltung wird ihm auch noch geboten. Diese sogenannte Abschreckung, die ja erreicht werden soll, findet einfach nicht statt, weil nicht abschreckend genug.
In Amerika gibt es Einrichtungen, die da anders vorgehen können z.b.. Da wird in einer der Jugenderziehungseinrichtungen z.b. derjenige Insasse belohnt, der Fehlverhalten eines Mitinsassen anzeigt. Glauben sie mir, da läuft es nicht nur wie am Schnürchen, sondern die Insassen können dann auch erfahren, dass angepasstes Verhalten etwas Gutes ist wovon auch sie profitieren, einfach dadurch, dass sie die, zwar erzwungene, Situation erleben. Hier in Deutschland haben wir in keiner Einrichtung eine Möglichkeit eine solche Situation mit diesen Mitteln zu etablieren, weil das eine Methode der Nazis war um das KZ zu beaufsichtigen.
Stellen sie sich einmal eine dieser berüchtigten Hauptschulklassen vor, die ihren Lehrer fast nicht mehr wahrnehmen, wenn dort, im Turnus, ein Schüler in Front zu seinen Mitschülern säße und Fehlverhalten seiner Mitschüler notiert, nur die Menge sonst nichts, und derjenige der nach einem Durchgang die meisten hat, dafür einen Tag frei bekäme? Welcher Schüler würde sich Fehlverhalten wollen und damit zu einem freien Tag eines anderen beitragen wollen? Ich habe das einmal im Lehrerzimmer dem Kollegium vorgeschlagen, die haben aber abgewunken mit Hinweis auf den NS-Zusammenhang.
Was bleibt ist den Erziehungsort dahin zu verlegen, wo die Gesetze andere Möglichkeiten zulassen, in das Ausland z.b..
Ich habe mich stets schwarz geärgert, wenn ich einen Jugendlichen dazu aufgefordert habe bei der Essenszubereitung mitzumachen und der sich weigerte ihm nicht sagen zu können, wer nicht mit hilft bekommt auch nichts zu essen.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von enfant_terrible »

jack » Mo 5. Dez 2011, 19:49 hat geschrieben:
Sollte das Strafmündigkeitsalter herabgesetzt werden? Wenn ja, auf welches Alter?
Vergleichen wir das Kind doch einfach mal mit einem Schäferhund. Ein Schäferhund kann ein lammfrommes Tier sein, es kann aber auch ein sehr aggressives und bösartiges Tier sein.

- Wird er seid Welpentagen stets gestreichelt, kriegt lecker fressi, wird er sich lammbrav entwickeln und keiner Fliege etwas zu leide tun.
- Wird er dagegen geprügelt, an die kurze Kette gelegt und ständig gereizt, wird sich der kleine Schäferhundwelpe zu einem bösartigen Tier entwickeln.

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus, nicht wahr?

Was soll man also mit diesem "bösartigen" Schäferhund tun? Da gibt es wohl mehrere Möglichkeiten:

1. In den Knast mit ihm, bzw. in den Hundezwinger. Hat den Vorteil, daß er niemanden mehr beißt. Zumindest, solange er drin ist.
2. Frei laufen lassen? Schwierig, geht definitiv nicht. Kann man nicht akzeptieren, daß er jeden beißt.

Man wird ihn wohl in gewisser Hinsicht aus dem Verkehr ziehen müssen, sich um ihn kümmern müssen und hoffen, daß er sich positiv weiterentwickelt, bevor man ihn wieder frei laufen läßt. Das erfordert Geduld und viel Aufwand. Wird man aber wohl machen müssen, wenn einem was am Hündchen liegt.

********************************

Eine andere Frage ist aber die: Wie geht man um mit dieser Saubratze, die diesen Hund so verdorben hat? Schließlich ist er der Schuldige.

Eltern haften für ihre Kinder. :thumbup:

wäre die Lösung.

*********************************

Ich will den kleinen Stinkefinger, der ständig Scheiße baut nicht in Schutz nehmen. Was auf´s Maul is immer gut! :thumbup:

Aber mir geht dieses ständige "Die Jugendlichen von heute" fürchterlich auf den Sack. Den Spruch gibt es seit Cäsars´s Zeiten. Immer wenn irgendeine Kacke passiert, dann waren es "Jugendliche"... :rolleyes:

So schiebt man bequem die Verantwortung für die Scheiße, die man selber baut, ab. Kacke is das.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Haitu »

enfant_terrible » Fr 21. Sep 2012, 19:12 hat geschrieben: Vergleichen wir das Kind doch einfach mal mit einem Schäferhund. Ein Schäferhund kann ein lammfrommes Tier sein, es kann aber auch ein sehr aggressives und bösartiges Tier sein.

- Wird er seid Welpentagen stets gestreichelt, kriegt lecker fressi, wird er sich lammbrav entwickeln und keiner Fliege etwas zu leide tun.
- Wird er dagegen geprügelt, an die kurze Kette gelegt und ständig gereizt, wird sich der kleine Schäferhundwelpe zu einem bösartigen Tier entwickeln.

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus, nicht wahr?

Was soll man also mit diesem "bösartigen" Schäferhund tun? Da gibt es wohl mehrere Möglichkeiten:

1. In den Knast mit ihm, bzw. in den Hundezwinger. Hat den Vorteil, daß er niemanden mehr beißt. Zumindest, solange er drin ist.
2. Frei laufen lassen? Schwierig, geht definitiv nicht. Kann man nicht akzeptieren, daß er jeden beißt.

Man wird ihn wohl in gewisser Hinsicht aus dem Verkehr ziehen müssen, sich um ihn kümmern müssen und hoffen, daß er sich positiv weiterentwickelt, bevor man ihn wieder frei laufen läßt. Das erfordert Geduld und viel Aufwand. Wird man aber wohl machen müssen, wenn einem was am Hündchen liegt.

********************************

Eine andere Frage ist aber die: Wie geht man um mit dieser Saubratze, die diesen Hund so verdorben hat? Schließlich ist er der Schuldige.

Eltern haften für ihre Kinder. :thumbup:

wäre die Lösung.

*********************************

Ich will den kleinen Stinkefinger, der ständig Scheiße baut nicht in Schutz nehmen. Was auf´s Maul is immer gut! :thumbup:

Aber mir geht dieses ständige "Die Jugendlichen von heute" fürchterlich auf den Sack. Den Spruch gibt es seit Cäsars´s Zeiten. Immer wenn irgendeine Kacke passiert, dann waren es "Jugendliche"... :rolleyes:

So schiebt man bequem die Verantwortung für die Scheiße, die man selber baut, ab. Kacke is das.
Der Hundevergleich hinkt zwar, aber seis drum, was du ausdrücken willst, ist ja zu verstehen.
Ich bin mit dir einer Meinung, dass die Klage über "die Jugend von heute" nur rhetorisch ist. Das liegt daran, dass das, was in Ordnung ist wenig auffällt und das Auffällige nicht nur interessanter sondern, da mehr diskutiert, ein falscher Eindruck entsteht der auch gerne verallgemeinert wird.
Die Shell-Jugendstudien zeigen nämlich ein ganz anderes Bild.

Zu. Eltern haften für ihre Kinder, ist im Prinzip per Gesetz schon vorgesehen (steht alles im KJHG). Die Kosten die ein Kind macht, weil Erziehungshilfe angefordert oder verordnet wird gehen zu Lasten der Eltern, mit dem Haken, angemessener Anteil (Einkommens abhängig); Kann in den Extremfällen reich=alles, arm=gar nichts bedeuten.

PS:. Ein Heimplatz der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in stationäre Unterbringung kostet im Monat so ca. 4500 Euro. Dazu kommen in der Regel noch Mittel für Ergotherapie, Musikunterricht, schulische-Nachhilfe und Essensgeld natürlich usw..
Jedes Kind hat zusätzlich noch einen Anspruch auf monatliches Taschen und Bekleidungsgeld.
Kinder die noch nicht mit einem Anspruchsdenken in diese Einrichtungen kommen, hier lernen sie das in jedem Fall.
Zuletzt geändert von Haitu am Freitag 21. September 2012, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Katenberg »

Haitu » Do 20. Sep 2012, 12:24 hat geschrieben:
Da ich einige Zeit im erweiterten Sinne in dieser Branche involviert war, möchte ich auch etwas dazu sagen und nehme hier einfach mal einen Post heraus, der so in meine Richtung zielt.

Aber zunächst etwas vorausgeschickt:
Die Strafmündigkeit herab oder herauf zu setzen hat für eine Verhaltensentscheidung bei den potentiellen Tätern gar keine Auswirkung. Es geht lediglich darum, aus welchem Sanktionskatalog der Richter schöpfen kann; Und er kann, jederzeit und für jedes Alter, einschließlich der Herausnahme aus dem Elternhaus, wobei hier, nur um es richtig zu stellen, der Entzug des Sorgerechts die ganz große Ausnahme ist, in der Regel handelt es sich um den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.
Zum anderen werden sich psychiatrische- oder erzieherische Einrichtungen vehement dagegen wehren als sanktionsausübende Einrichtungen gesehen zu werden (alles im KJHG nachzulesen); Auch wenn die Wirklichkeit anders ist. Wirkliche Strafe wird nur in den ausgewiesenen Jugendstrafanstalten ausgeführt und selbst die nehmen für sich in Anspruch auch erzieherisch tätig zu sein.
Hier im deutschen Staatsgebiet, mit diesen unseren Gesetzen, sehe ich eine nachhaltige Wirkung auf ein Vergehen nur bei der Sanktionierung einer Ersttat (in den meisten Fällen handelt es sich um Ladendiebstahl) für möglich. Und ein positiver Effekt ist auch nur da zu erwarten, wo die Erwachsen (Eltern, Polizei und Bestohlener) zusammenarbeiten.
Das sollte dann so ablaufen.
Der Ladenbesitzer sollte in jedem Fall die Polizei hinzuziehen. Das Kind/der Jugendliche mit auf die Wache genommen werden. Die Eltern sollten mit dem betroffenen Ladenbesitzer eine Wiedergutmachung in Form von Arbeit des Delinquenten für das Geschäft (dreckige Arbeit wenn es geht) ausmachen, wobei die Vorstellung des Bestohlenen Vorrang hat und mit dieser Vereinbarung zur Polizei gehen. Den eigentlichen Ablauf der Wiedergutmachung kann sich dann jeder selber ausdenken. So in dieser Richtung; Wird das versäumt, sind Folgetaten schon vorprogrammiert und dann auch für die Gesellschaft kostenintensiv.
Kommen wir zu Mehrfachtätern, die die oben beschriebene Segnung der Sanktionierung der Ersttat nicht erhalten haben.
Da ist es so, dass den Eltern des Kindes/des Jugendlichen der Einfluss längst entglitten ist und die Gesellschaft zuständig ist dies zu regeln.
Auf unserem Staatsgebiet und mit unseren Gesetzen sehe ich nun gar keine Möglichkeit einer Umerziehung zu nachhaltig angepasstem Verhalten, weil dem jugendlichen Täter nichts wesentliches passiert, passieren kann. Er bekommt satt zu essen, hat Anspruch auf geheizten Wohnraum und Unterhaltung wird ihm auch noch geboten. Diese sogenannte Abschreckung, die ja erreicht werden soll, findet einfach nicht statt, weil nicht abschreckend genug.
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Leider lässt dies unser Zeitgeist nicht mehr zu, trotzdem sind Änderungen in Sicht, sonst hätte Koch nicht in Hessen und Schill nicht in Hamburg gewonnen.
There was blood upon t risers
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Officer Barbrady »

Haitu hat geschrieben:Was bleibt ist den Erziehungsort dahin zu verlegen, wo die Gesetze andere Möglichkeiten zulassen, in das Ausland z.b..
Ich habe mich stets schwarz geärgert, wenn ich einen Jugendlichen dazu aufgefordert habe bei der Essenszubereitung mitzumachen und der sich weigerte ihm nicht sagen zu können, wer nicht mit hilft bekommt auch nichts zu essen.
Hmm, also ich glaube wir haben heutzutage insgesamt ein bischen das Problem, dass Erziehung nichtmehr darauf aus ist verantwortungsvolle Persönlichkeiten hervorzubringen, mit allem was da eben dazu gehört, sondern oft eher das Ideal gilt, nur das zu tun, was für einen direkt selbst von Vorteil ist (soweit man überhaupt von Erziehung sprechen kann). Die Väter- und Großvätergeneration hat einerseits eine historische Last am Bein, gleichzeitig hat sie aber eine ganze Reihe großartiger Persönlichkeiten hervorgebracht, welche man unter denen die nachkommen ziemlich vergeblich sucht. Das merkt man insbesondere an denen, die antreten uns zu repräsentieren.
Zuletzt geändert von Officer Barbrady am Samstag 22. September 2012, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Tantris »

Officer Barbrady » Sa 22. Sep 2012, 16:34 hat geschrieben:
Hmm, also ich glaube wir haben heutzutage insgesamt ein bischen das Problem, dass Erziehung nichtmehr darauf aus ist verantwortungsvolle Persönlichkeiten hervorzubringen, mit allem was da eben dazu gehört, sondern oft eher das Ideal gilt, nur das zu tun, was für einen direkt selbst von Vorteil ist (soweit man überhaupt von Erziehung sprechen kann). Die Väter- und Großvätergeneration hat einerseits eine historische Last am Bein, gleichzeitig hat sie aber eine ganze Reihe großartiger Persönlichkeiten hervorgebracht, welche man unter denen die nachkommen ziemlich vergeblich sucht. Das merkt man insbesondere an denen, die antreten uns zu repräsentieren.
Naja... das hat dann ja wohl der wähler zu verantworten und zu denen gehörst du ja auch.

Und die besonders autoritäre erziehung, wie sie mitte des 20. JH en vogue war und die jack gerne auf absolut alles und zwar möglichst extrem anwenden will, weil es alle probleme läst... also... neee, du.... das bringt auf keinen fall verantwortungsvolle charaktere zum vorschein. Eher frustrierte, gequälte desperados - wie hitler.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Officer Barbrady »

Mmmh, trotzdem kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass gerade die Kriegsgeneration Persönlichkeiten hervorgebracht hat, die meiner Meinung nach noch heute zum Vorbild taugen. Nimm z.B. den Kanzler a.D. Schmidt. Und dass sich das in den kommenden Generationen immer mehr verflüchtigt hat. Ich meine wir haben heute schon eher so ein ideal, welches das eigene ego und dessen Ziele in den Mittelpunkt stellt. Und ein ganz klein wenig laste ich das auch der Erziehung an.

Und was die "autoritäre Erziehung" anbelangt: In Maßen genossen, kann diese durchaus förderlich sein für die Charakterbildung. Besser jedenfalls als "anti-autoritäre" Erziehung, die auf das Erkennen von richtig und falsch beim Kind selbst setzt. Nur leider fehlt es den Kindern in diesem frühen alter oft noch an genügend Hirnschale um diesbezüglich erkenntnisfähig zu sein.

Btw: Wer ist Jack? Muss man den kennen?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Haitu »

Katenberg » Sa 22. Sep 2012, 16:02 hat geschrieben:
Leider lässt dies unser Zeitgeist nicht mehr zu, trotzdem sind Änderungen in Sicht, sonst hätte Koch nicht in Hessen und Schill nicht in Hamburg gewonnen.
Meinen Sie, dass hätte mit der Haltung zur Kinder- und Jugendpflege etwas zu tun? Oder war das ein wichtiges Thema im Wahlkampf?
Das würde mich interessieren, in Hessen und Hamburg habe ich noch nicht gearbeitet.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Haitu »

Officer Barbrady » Sa 22. Sep 2012, 16:34 hat geschrieben:
Hmm, also ich glaube wir haben heutzutage insgesamt ein bischen das Problem, dass Erziehung nichtmehr darauf aus ist verantwortungsvolle Persönlichkeiten hervorzubringen, mit allem was da eben dazu gehört, sondern oft eher das Ideal gilt, nur das zu tun, was für einen direkt selbst von Vorteil ist (soweit man überhaupt von Erziehung sprechen kann). Die Väter- und Großvätergeneration hat einerseits eine historische Last am Bein, gleichzeitig hat sie aber eine ganze Reihe großartiger Persönlichkeiten hervorgebracht, welche man unter denen die nachkommen ziemlich vergeblich sucht. Das merkt man insbesondere an denen, die antreten uns zu repräsentieren.
Meinst du jetzt die öffentliche- oder die private Erziehung oder insgesamt, so als Rundumschlag. Entschuldige das Wort, soll nicht abwertend gemeint sein.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Katenberg »

Haitu » Sa 22. Sep 2012, 20:42 hat geschrieben:
Meinen Sie, dass hätte mit der Haltung zur Kinder- und Jugendpflege etwas zu tun? Oder war das ein wichtiges Thema im Wahlkampf?
Das würde mich interessieren, in Hessen und Hamburg habe ich noch nicht gearbeitet.
Ich meine, dass der Blickwinkel mehr auf solche Themen fällt und das antiautoritäre "System" bröckelt.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Officer Barbrady »

Haitu » Sa 22. Sep 2012, 20:45 hat geschrieben:
Meinst du jetzt die öffentliche- oder die private Erziehung oder insgesamt, so als Rundumschlag. Entschuldige das Wort, soll nicht abwertend gemeint sein.
Also ich denke, öffentliche Erziehung kann nur auf den Grundlagen aufbauen, die bereits im privaten gelegt wurden. Insofern meine ich eher die private Erziehung. In der Schule sammelt man Wissen an, Werte werden i.d.R. im Elternhaus gebildet. So mein Eindruck.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Haitu »

Officer Barbrady » Sa 22. Sep 2012, 22:01 hat geschrieben:
Also ich denke, öffentliche Erziehung kann nur auf den Grundlagen aufbauen, die bereits im privaten gelegt wurden. Insofern meine ich eher die private Erziehung. In der Schule sammelt man Wissen an, Werte werden i.d.R. im Elternhaus gebildet. So mein Eindruck.
Da kann ich mal einfach ja zu sagen.
Öffentliche Erziehung hat zwar den Anspruch, korrigierend zu wirken, ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass es nur da erfolgreich ist, wo der Wille von Seiten des zu Erziehenden vorhanden ist und das ist in den wenigsten Fällen so.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von firlefanz11 »

Auf jeden Fall! Und zwar OHNE Mindestgrenze! Scheiss egal ob jemand nen Raub verübt wenn er 10 oder 100 ist. Das Strafmaß muss das gleiche sein! Ggf. wäre zu überlegen ob man bei minderjährigen noch ein psychologisches Gutachten einholt, und eine dem entsprechende Betreuung verschreibt.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Tantris »

firlefanz11 » Mi 26. Sep 2012, 17:04 hat geschrieben:Auf jeden Fall! Und zwar OHNE Mindestgrenze! Scheiss egal ob jemand nen Raub verübt wenn er 10 oder 100 ist. Das Strafmaß muss das gleiche sein! Ggf. wäre zu überlegen ob man bei minderjährigen noch ein psychologisches Gutachten einholt, und eine dem entsprechende Betreuung verschreibt.
Menschen ihrem alter gemäss zu behandeln ist einfach eine gutmenschelei!

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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jorikke »

Tantris » Mi 26. Sep 2012, 23:21 hat geschrieben:
Menschen ihrem alter gemäss zu behandeln ist einfach eine gutmenschelei!

Ich fordere todesstrafe für furzende babies!
Mit solch treffenden Beispielen kann man eine Diskussion nur verblöden.
Es geht konkret doch um die Frage, soll beim Strafmaß die Tat als solche oder die Lebensumstände des Täters beurteilt werden.
Man muß wohl beides berücksichtigen.
Möglicherweise ist es ja tatsächlich dazu gekommen, daß die Justiz "Milderungsgründe" überbewertet.
Überspitzt und unzulässig vereinfacht gesagt:
Eine schlimme Jugend darf nicht als Freikarte für eine kriminelle Karriere gewertet werden.
Um es zu konkretisieren:
Würden drei Schreiber dieses boards für die gleiche Tat vor Gericht stehen, (aus meiner Lostrommel habe ich ganz zufällig Jorikke, Tantris und Cerberus gezogen) dann würde nach heutiger Rechtssprechungs-Praxis möglicherweise Jorikke verknackt, Tantris könnte Dusel haben und Cerberus käme davon.
...und das fände Jorikke nicht in Ordnung.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Dampflok94 »

jorikke » Do 27. Sep 2012, 09:10 hat geschrieben:Mit solch treffenden Beispielen kann man eine Diskussion nur verblöden.
Es geht konkret doch um die Frage, soll beim Strafmaß die Tat als solche oder die Lebensumstände des Täters beurteilt werden.
Eigentlich geht es in dieser Diskussion um das Strafmündigkeitsalter. Und das kann man kaum unter Lebensumstände ablegen. Und wenn hier jemand fordert, daß Alter nicht mehr zu berücksichtigen, weil ob 10 oder 100 sei völlig egal, dann ist das Quark. Und war dann der Beitrag von Tantris sicherlich polemisch und ironisch aber auch zutreffend.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Tantris »

Dampflok94 » Do 27. Sep 2012, 09:16 hat geschrieben: Eigentlich geht es in dieser Diskussion um das Strafmündigkeitsalter. Und das kann man kaum unter Lebensumstände ablegen. Und wenn hier jemand fordert, daß Alter nicht mehr zu berücksichtigen, weil ob 10 oder 100 sei völlig egal, dann ist das Quark. Und war dann der Beitrag von Tantris sicherlich polemisch und ironisch aber auch zutreffend.
Ja, diese daemlich populistische hauruckloesungen haben halt gewisse nachteile. zu denen sollte man dann auch stehen, wenn man hauruckpopulistisch drauf ist.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Alexander Reither » Mo 5. Dez 2011, 20:23 hat geschrieben:Nun ich denke durchaus, das es in dieser Hinsicht keine Denkverbote geben darf. Die Forderungen für mehr Rechte für Jugendliche sollte sich auch in Pflichten widerspiegeln.
Absolut richtig.
Mir selbst ist aufgefallen,das einige Kinder anscheinend genau wissen,das sie nahezu Narrenfreiheit genießen.

Dabei sind professionelle Banden,welche gezielt Strafunmündige Kinder für Diebstähle einsetzen,von mir sogar unberücksichtigt.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jorikke »

Dampflok94 » Do 27. Sep 2012, 09:16 hat geschrieben: Eigentlich geht es in dieser Diskussion um das Strafmündigkeitsalter. Und das kann man kaum unter Lebensumstände ablegen. Und wenn hier jemand fordert, daß Alter nicht mehr zu berücksichtigen, weil ob 10 oder 100 sei völlig egal, dann ist das Quark. Und war dann der Beitrag von Tantris sicherlich polemisch und ironisch aber auch zutreffend.
Natürlich, insofern hat Tantris das überspitzt sehr gut auf den Punkt gebracht.
Ich habe am eigentlichen Thema vorbei argumentiert.
Bin zerknirscht.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Dampflok94 »

jorikke » Do 27. Sep 2012, 11:44 hat geschrieben:Bin zerknirscht.
Aber nicht doch. Das wollte ich nicht. :eek: :(
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