Der vorliegende Fall ist ein glasklarer Fall von Antisemitismus in neuem Gewand. Wer hier - so wie die Staatsanwaltschaft, andere Interpretationen und Auslegungen für gerechtfertigt und im Sinne der Anklage antisemitischer Hetze gegen Juden diese als mögliche und richtigere rechtliche, politische und strafgesetzliche begreift oder als juristisch bewerteten Ausgang eines Gerichtsverfahrens ansieht, ist das nichts anderes, als vor Antisemitismus nicht nur die Augen zu verschließen, sondern auch ein klarer Beleg dafür, dass man Antisemitismus - mit den bereits vorhandenen Rechts- und Gesetzesgrundlagen, einfach nicht ahnden oder zur Anklage bringen will.Ammianus hat geschrieben:(31 Jul 2019, 09:51)
Das sehe ich genau so. Die operieren ganz bewusst an Grenzen, haben pfiffige Anwälte usw. Deshalb ist es mehr als vernünftig, bevor man gegen sie vorgeht gut zu überlegen, ob das Ganze nicht in einer Pleite endet die quasi ein Sieg für die ist.
Über die Gesinnungs- und Motivlage tief im Innern solcher Staatsanwaltschaften möchte ich gar nicht erst spekulieren. Tatsache bleibt aber, dass man sich elegant und juristisch unanständig bedeckt hält und hielt, was etwaige andere Auslegungen und Interpretationen angeht. Warum ist auch klar: Würde man ansatzweise erkennen und nachvollziehen können, welche Auslegungen und Interpretationen da gemeint sind und nach Auffassung der Staatsanwaltschaft
nicht antisemitisch sind und damit straffrei bleiben müssen, könnte man das auf den Prüfstand stellen. Juristisch und gesellschaftlich/politisch.
So aber bleibt - wie fast immer - der wohlfeile und billige Verweis, dass man die Meinungsfreiheit und möglicherweise Niederlagen gegen gewieftere Juristen als Sie - die Staatsanwälte das selbst sind - vermeiden wolle, um nicht noch mehr Wasser auf die Mühlen von Antisemiten zu kippen. Fadenscheiniger kann man sich selbst nicht aus der Affaire ziehen. Aber wie User Peter K. schon treffend diesem Zusammenhang feststellte, Fritz Bauer und eine
nachhaltig und lange bis - bis heute - nachwirkende Durchsetzung der deutschen Justiz mit antisemitisch schmerzfreien Auffassungen und Haltungen nach Ende des Zweiten Weltkrieges ist leider noch nicht Geschichte, sondern gelebte oder wieder auflebende Gegenwart.
Diesen plakatierten Antisemitismus allein schon für etwas anderes zu halten, als er ist, nämlich glasklarer Antisemitismus und diesen entsprechend strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden, ist für sich selbst schon ein
Beweis einer offenkundigen antisemitischen Gesinnungslage der sich verweigernden Staatsanwaltschaft in diesem Fall.
Wer sich hier mit irgendwelchen kruden oder untauglichen Vergleichen ins Zeug legt, etwa mit jener Agitation gegen den Kommunismus als vergleichbarem Tatbestand selbst und anderen ein Alibi und eine Rechtfertigung für diese klare, neoantisemitische=antiisraelische Haltung der Staatsanwaltschaft verschafft, hat entweder den Schuß nicht gehört ...oder fühlt genauso wie diese Staatsanwaltschaft tief im Innern, dass sog. Israelkritik im Kern ja vollkommen richtig sei,
wenn man sagt, "Israel ist unser Unglück..." - Und nein, antisemitisch ist das nicht, wenn man den Jüdischen Staat Israel als Unglück für uns ansieht.
Denn man meint ja nicht die Jüdinnen und Juden dieses Staates, schon gar nicht jene, die diesen Staat politisch gestalten und lenken, sondern einfach nur einen Staat Israel, als völkerrechtliches, sozusagen politisches Neutrum ohne Juden.
Von daher...neucodierter Antisemitismus durch sog. Israelkritik ist einfach nur eine Erfindung, die korrekten juristischen Bewertungen hierzulande nicht standhalten kann. Weil sie ja viel naheliegendere, "korrekte" Interpretationen und Auslegungen als gegeben ansieht. Und entsprechend all das eine gerissene Erfindung der Juden oder des Judenstaates Israel ist oder sein muss. Was sonst...
Fazit: So geht "Kampf gegen Antisemitismus.
