Sammelstrang "Reichsideologen"

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Marianne
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Sammelstrang "Reichsideologen"

Beitrag von Marianne »

Während die BRD bis 1977 noch Steuern mittels Reichsabgabenordnung RAO über Art. 134 WRV einzog, konnte sie den Anschein der Legitimation ab 1977 mittels der neuen Abgabenordnung AO nicht mehr aufrecht erhalten.

Das Grund-Gesetz selbst kennt keinen Steuerpflichtigen, womit die AO förmlich in der Luft hängt, da sie genau wie die RAO nicht als "Steuergrundgesetz" konzipiert worden ist und nur noch beschreiben kann, wie es wäre, wenn es eine Steuerpflicht gäbe.

Den Skeptikern sei als Vorspeise mal ein weiterer Kommentar zum GG "gereicht" !

Im Kommentar zum Grundgesetz von Jarass/Pieroth,
9. Auflage 2007 findet man zum Art. 105 GG Rn 2:


"Die Besteuerungsmöglichkeiten im Verhältnis zum Bürger wird vom Grundgesesetz stillschweigend vorausgesetzt"


Finanzgerichte werden derzeit mit immer mehr Feststellungsklagen überhäuft, da den Deutschen ein "Steuer-Naturgesetz" nicht bekannt ist.

Hat die BRD nicht selber Schuld, wenn sie die Deutschen dermaßen anlügt ?
Halbgott
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Re: Steuerpflicht in BRD ein Naturgesetz ?!

Beitrag von Halbgott »

Mit dem Finanzamt ist das so eine Sache. Die Steuergesetzgebung wurde entsprechend präpariert. Nach
§27 b Abs. 1 Satz 2 UStG dürfen Wohnräume gegen den Willen des Inhabers nur ausnahmsweise zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. Damit ist ja wohl klar, daß vermeintliche Falschangaben in der Steuerdarlegung als terroristischer Akt gegen die öffentliche Sicherheit gesehen werden kann. Wie dem auch sei, in Zukunft darf damit gerechnet werden, daß die Finanzämter eigene SEK's aufstellen werden und das Buchprüfungen dann mit schwerer Bewaffnung erfolgen werden.Die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden ist sowieso schon lange auf höhe von Geheimdiensten angeordnet und offenbar ist hier das eigentliche
Herzstück unserer realen Diktatur zu finden, denn es geht nur um unser "bestes", unser Geld.
Marianne
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Re: Steuerpflicht in BRD ein Naturgesetz ?!

Beitrag von Marianne »

Halbgott hat geschrieben:Mit dem Finanzamt ist das so eine Sache. Die Steuergesetzgebung wurde entsprechend präpariert. Nach
§27 b Abs. 1 Satz 2 UStG dürfen Wohnräume gegen den Willen des Inhabers nur ausnahmsweise zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. Damit ist ja wohl klar, daß vermeintliche Falschangaben in der Steuerdarlegung als terroristischer Akt gegen die öffentliche Sicherheit gesehen werden kann. Wie dem auch sei, in Zukunft darf damit gerechnet werden, daß die Finanzämter eigene SEK's aufstellen werden und das Buchprüfungen dann mit schwerer Bewaffnung erfolgen werden.Die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden ist sowieso schon lange auf höhe von Geheimdiensten angeordnet und offenbar ist hier das eigentliche
Herzstück unserer realen Diktatur zu finden, denn es geht nur um unser "bestes", unser Geld.
Ein nettes Detail. Die Präparierung liegt darin, seit 1977 ohne eine rechtl. Grundlage direkte und indirekte Steuern zu erheben.

Selbst das Reichskonkordat mit Adolf Hitler ist 1972 ausgelaufen und Kirchensteuer seitdem nicht mehr möglich.

Oder heißt die Grundlage: "Pssst. Nicht weitersagen, Michel schläft noch!" ??
Halbgott
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Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Halbgott »

Um dieses Thema zu klären habe ich mir erlaubt einen Thread zu eröffnen, da es in einem anderen Thread noch zu keiner Klärung kam.
Der erste Punkt
Nehmen wir Artikel 146

Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Hier liegt die Betonung auf "eine Verfassung"! So steht es da!

Der zweite Punkt, die Streichung des GG Art. 23 a.F. noch vor dem 03.10.1990.
Der dritte Punkt, die Lügen in der Präambel:
......hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben......
Wann soll das gewesen sein, ca.18 Mill. Menschen in den sog. neuen Bundesländern, wurden die befragt und haben die sich dieses Gesetz gegeben?????
Marianne
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Das "deutsche Volk" hat sich gar nichts gegeben, außer der Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919, wenn man das mal auf den Strang reduzieren darf.

Im völkerrechtlichen Kontext und im Bezug auf die Besetzung des Deutschen Reichs, beginnend ab 8.5.1945, ist das Grund-Gesetz ein unteres, alliiertes Verwaltungsrecht zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung (HLKO - Haager Landkriegsordnung = int. Völkerkriegsrecht) in einem besetztem Gebiete.

Die Rückgabe Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937 ist nicht nur völkerrechtlich von den Siegermächten (nicht Besatzer !!) verbrieft, sondern das entspricht auch dem Geltungsbereich vieler Gesetze, auch jener, derer sich die BRD bedient.

Bsw. das Bundesbeamten-Gesetz basiert auf dem Reichsbeamtengesetz von 1907 und hat immer noch den Geltungsbereicht vom 31.12.1937, nachzulesen in § 185 BBG.

Hier taucht auch die erste Schwierigkeit, das "deutsche Volk" auf.
Mangels eigener Staatsangehörigkeit, kann die BRD nur auf das Reichs- und Staatsangehörigengesetz RuStAG vom 22.7.1913 verweisen, welches sie nur in Staatsangehörigkeitsgesetz StAG umbenannt hat.

Somit kommt es bezüglich der Definition "Deutscher" seit 2005 zu der wunderbaren Tautologie: Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Bis 2005 war dort etwas völlig anderes zu lesen, nämlich:

§ 1 RuStAG (StAG)

Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

Man könnte das jetzt "gerichtlich" klären lassen, da aber die BRD bei Rechtsfragen auf das bereits erloschene und durch die Alliierten verbotene Rechtsberatungsgesetz zurückgreift, würden auch hier wieder "Rechtsbrüche" vorprogrammiert sein, weil Genehmigungen, also die Zulasssungen für Juristen, nach Art. 5 RBerG nur der Reichsminister der Justiz vornimmt.

Wollen wir mal anfangen ... ?

Das Buffet ist eröffnet !
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Hein Wind
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Hein Wind »

Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?
Natürlich!

vergleiche:
Art.20 Abs.2 GG
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt"

Also: Alles im grünen Bereich mit unserer Verfassung. :cheers:
Marianne
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Hein Wind hat geschrieben: Natürlich!

vergleiche:
Art.20 Abs.2 GG
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt"

Also: Alles im grünen Bereich mit unserer Verfassung. :cheers:
Schein und sein.

1. das GG ist keine Verfassung
2. wer ist das Volk ?
3. Art 116 GG: Deutscher ist, wer die dt. Staatsangehörigkeit besitzt.

Besitzt du sie ? Ich ? Wer ? Woran erkenne ich, ob ich diese besitze ?

Ich bitte um Mithilfe. Danke.
Halbgott
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Halbgott »

Marianne hat geschrieben:Das "deutsche Volk" hat sich gar nichts gegeben, außer der Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919, wenn man das mal auf den Strang reduzieren darf.

Im völkerrechtlichen Kontext und im Bezug auf die Besetzung des Deutschen Reichs, beginnend ab 8.5.1945, ist das Grund-Gesetz ein unteres, alliiertes Verwaltungsrecht zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung (HLKO - Haager Landkriegsordnung = int. Völkerkriegsrecht) in einem besetztem Gebiete.

Die Rückgabe Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937 ist nicht nur völkerrechtlich von den Siegermächten (nicht Besatzer !!) verbrieft, sondern das entspricht auch dem Geltungsbereich vieler Gesetze, auch jener, derer sich die BRD bedient.

Bsw. das Bundesbeamten-Gesetz basiert auf dem Reichsbeamtengesetz von 1907 und hat immer noch den Geltungsbereicht vom 31.12.1937, nachzulesen in § 185 BBG.

Hier taucht auch die erste Schwierigkeit, das "deutsche Volk" auf.
Mangels eigener Staatsangehörigkeit, kann die BRD nur auf das Reichs- und Staatsangehörigengesetz RuStAG vom 22.7.1913 verweisen, welches sie nur in Staatsangehörigkeitsgesetz StAG umbenannt hat.

Somit kommt es bezüglich der Definition "Deutscher" seit 2005 zu der wunderbaren Tautologie: Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Bis 2005 war dort etwas völlig anderes zu lesen, nämlich:

§ 1 RuStAG (StAG)

Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

Man könnte das jetzt "gerichtlich" klären lassen, da aber die BRD bei Rechtsfragen auf das bereits erloschene und durch die Alliierten verbotene Rechtsberatungsgesetz zurückgreift, würden auch hier wieder "Rechtsbrüche" vorprogrammiert sein, weil Genehmigungen, also die Zulasssungen für Juristen, nach Art. 5 RBerG nur der Reichsminister der Justiz vornimmt.

Wollen wir mal anfangen ... ?

Das Buffet ist eröffnet !
Welche Deutsche Staatsangehörigkeit haben wir nun eigentlich? "Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt." Klingt wie, "Gelb ist die Wand, weil sie gestrichen wurde".
Ist es die der BRD, des Deutschen Reich, die der DDR oder die von Münchhausen????
Marianne
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Anmerkung zur Staatsangehörigkeit im Kontext zur sog. dt. Einheit.

Nach Völkerrecht, den Menschenrechtkonventionen, hat jeder ein Recht auf seine Staatsangehörigkeit.

Artikel 15 MRK

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Nach Art. 25 GG ist das Völkerrecht autom. Bestandteil des dt.Rechts, steht neben und (!) über diesem, auch ohne Transformationsgesetz.

Per 1990 sind die 17 Mio Deutschen der ehem. "DDR" nicht gefragt worden, ob sie ihre Staatsangehörigkeit der Deutschen Demokratischen Republik abgeben und die der BRD annehmen wollen. Klarer Verstoß gegen Völkerrecht und dt. Recht.

Hinzu kommt, dass die BRD gar keine eigene Staatsangehörigkeit besitzt, sondern nur auf die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangeörigkeitsgesetzes von 1913 verweisen kann, ohne allerdings erklären zu können, was die per 2005 eigenwillig umgeschriebene Definition von § 1, "Deutscher ist .... " eigentlich bedeuten soll.

Die unmittelbare Reichsangehörigkeit (Definition von Deutscher !) konnte bisher auch nicht von den Foren-Göttern hier erklärt werden. Aber ich will guter Dinge sein !
Halbgott
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Halbgott »

Marianne hat geschrieben:Anmerkung zur Staatsangehörigkeit im Kontext zur sog. dt. Einheit.

Nach Völkerrecht, den Menschenrechtkonventionen, hat jeder ein Recht auf seine Staatsangehörigkeit.

Artikel 15 MRK

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Nach Art. 25 GG ist das Völkerrecht autom. Bestandteil des dt.Rechts, steht neben und (!) über diesem, auch ohne Transformationsgesetz.

Per 1990 sind die 17 Mio Deutschen der ehem. "DDR" nicht gefragt worden, ob sie ihre Staatsangehörigkeit der Deutschen Demokratischen Republik abgeben und die der BRD annehmen wollen. Klarer Verstoß gegen Völkerrecht und dt. Recht.

Hinzu kommt, dass die BRD gar keine eigene Staatsangehörigkeit besitzt, sondern nur auf die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangeörigkeitsgesetzes von 1913 verweisen kann, ohne allerdings erklären zu können, was die per 2005 eigenwillig umgeschriebene Definition von § 1, "Deutscher ist .... " eigentlich bedeuten soll.

Die unmittelbare Reichsangehörigkeit (Definition von Deutscher !) konnte bisher auch nicht von den Foren-Göttern hier erklärt werden. Aber ich will guter Dinge sein !
Warum steht eigentlich beim Betriebsausweiß genannt "Personal"Ausweis unter Staatsangehörigkeit "DEUTSCH"? Was hat das eigentlich zu bedeuten? Bei einem Freund von mir steht unter Staatsangehörigkeit/ N.../N.... Österreich.
Marianne
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Halbgott hat geschrieben:
Warum steht eigentlich beim Betriebsausweiß genannt "Personal"Ausweis unter Staatsangehörigkeit "DEUTSCH"? Was hat das eigentlich zu bedeuten? Bei einem Freund von mir steht unter Staatsangehörigkeit/ N.../N.... Österreich.
Die Bezeichnung "deutsch" geht u.a. auf die Konferenz von Teheran 1943 zurück, wo beschlossen worden ist, die Deutschen vom Deutschen Reich zu entfernen und man meinte damit nicht die Hitlerdiktatur von 1933 - 1945.
Um den Bezug zum Völkerrechtssubjekt nach 1945 "abzugewöhnen" änderte man durch die prov. Papiere einfach die Staatsangehörigkeitsbezeichnung in "deutsch" ab, was rechlich Unsinn ist, weil die S. das rechtliche Band zw. einem Staat und einer Person ist. Den Staat "deutsch" gibt es bekanntlich nicht.

Per 1950 haben die Alliierten noch "Deutscher" oder "Deutsche" eintragen lassen, ab 1955 nur noch "deutsch". Die bis 1945 eingetragene und völkerrechtlich verbindliche Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" ist unter dem Deckmantel der "Entnazifizierung" entsorgt worden.

Wie damit allerdings die Aufnahme höchster Nazis in die BRD ab 1950 in alle hohen Ämter zusammen passen soll ist nicht verständlich, wenn man die graue Eminenz hinter Roland Freisler, Herrn Dr. Walter Hallstein betrachtet.
Hallstein war u.a. oberster Kommentator der hitlerschen, nürnberger Blut-und Rassegesetze und dieser Ober-Nazi-Jusrist wird ab 1951 1. Staatssekretär im Bundeskanzleramt unter Adenauer und ab 1953 Gründer der EU-Kommission und erster EU-Kommissionspräsident !

Mit einfachen, logischen Menschenverstand fällt allerdings jedem die Tautologie, also der "Rechts-Murks" der BRD-Handlanger auf.
Dort ist man nicht mehr Deutscher, wenn man die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt, sondern künftig nur noch, wenn man die dt. Staatsangehörigkeit (???) besitzt.

Was genau die aber sein soll, erklärt der Art. 116 GG nicht und kann im gr. Kommentar zum GG nur auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgsetz verweisen.

Aber auch hier waren die BRD-Spurenverwischer ab (?) 2002 tätig und haben ganz schnell die unmittelbare Reichsangehörigkeit gestrichen, Michel schläft schließlich noch und träumt vom freiheitlich, demokratischen Rechtstaat !
Halbgott
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Halbgott »

Marianne hat geschrieben:
Die Bezeichnung "deutsch" geht u.a. auf die Konferenz von Teheran 1943 zurück, wo beschlossen worden ist, die Deutschen vom Deutschen Reich zu entfernen und man meinte damit nicht die Hitlerdiktatur von 1933 - 1945.
Um den Bezug zum Völkerrechtssubjekt nach 1945 "abzugewöhnen" änderte man durch die prov. Papiere einfach die Staatsangehörigkeitsbezeichnung in "deutsch" ab, was rechlich Unsinn ist, weil die S. das rechtliche Band zw. einem Staat und einer Person ist. Den Staat "deutsch" gibt es bekanntlich nicht.

Per 1950 haben die Alliierten noch "Deutscher" oder "Deutsche" eintragen lassen, ab 1955 nur noch "deutsch". Die bis 1945 eingetragene und völkerrechtlich verbindliche Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" ist unter dem Deckmantel der "Entnazifizierung" entsorgt worden.

Wie damit allerdings die Aufnahme höchster Nazis in die BRD ab 1950 in alle hohen Ämter zusammen passen soll ist nicht verständlich, wenn man die graue Eminenz hinter Roland Freisler, Herrn Dr. Walter Hallstein betrachtet.
Hallstein war u.a. oberster Kommentator der hitlerschen, nürnberger Blut-und Rassegesetze und dieser Ober-Nazi-Jusrist wird ab 1951 1. Staatssekretär im Bundeskanzleramt unter Adenauer und ab 1953 Gründer der EU-Kommission und erster EU-Kommissionspräsident !

Mit einfachen, logischen Menschenverstand fällt allerdings jedem die Tautologie, also der "Rechts-Murks" der BRD-Handlanger auf.
Dort ist man nicht mehr Deutscher, wenn man die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt, sondern künftig nur noch, wenn man die dt. Staatsangehörigkeit (???) besitzt.

Was genau die aber sein soll, erklärt der Art. 116 GG nicht und kann im gr. Kommentar zum GG nur auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgsetz verweisen.

Aber auch hier waren die BRD-Spurenverwischer ab (?) 2002 tätig und haben ganz schnell die unmittelbare Reichsangehörigkeit gestrichen, Michel schläft schließlich noch und träumt vom freiheitlich, demokratischen Rechtstaat !
Interessante Ausführung Marianne. Gutes Mädchen.
Halbgott
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Halbgott »

Wie verhält es sich nun mit dem Art.23 a.F.? War zum 03.10.1990 ein rechtswirksamer Beitritt der sog. neuen Bundesländer zur BRD-GmbH möglich, wenn die sog. neuen Bundesländer doch erst zum 14.10.1990 (Ländereinführungsgesetz) gegründet wurden und Art. 23 a.F. am 18.07.1990 gestrichen wurde. Wie sollen dann die sog. neuen Bundesländer am 03.10.1990 dem Art. 23 a.F. beigetreten sein?????
Marianne
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Halbgott hat geschrieben: Interessante Ausführung Marianne. Gutes Mädchen.
Danke. :hat:

Die ""schlauen" Jungs schlafen wohl schon.
Halbgott
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Halbgott »

Marianne hat geschrieben:
Danke. :hat:

Die ""schlauen" Jungs schlafen wohl schon.
:tease: :tease: :tease:
Glaube schon.
Marianne
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Halbgott hat geschrieben:Wie verhält es sich nun mit dem Art.23 a.F.? War zum 03.10.1990 ein rechtswirksamer Beitritt der sog. neuen Bundesländer zur BRD-GmbH möglich, wenn die sog. neuen Bundesländer doch erst zum 14.10.1990 (Ländereinführungsgesetz) gegründet wurden und Art. 23 a.F. am 18.07.1990 gestrichen wurde. Wie sollen dann die sog. neuen Bundesländer am 03.10.1990 dem Art. 23 a.F. beigetreten sein?????
Du bist ein sehr guter Beobachter !

Man nennt das "juristische Unmöglichkeit", denn hier hat im übertragenen Sinne, ein Toter ein ungeborenes Kind heiraten wollen, jedenfalls hat die BRD das so verkauft.

Man könnte auch einen beabsichtigten Neuwagenkauf als Beispiel nehmen: der Käufer erscheint nicht beim Händler, der auch keinen Wagen (Lieferschwierigkeiten) hätte liefern können.
Die BRD (Gericht) macht hieraus jetzt einen gültigen Kaufvertrag und "verdonnert" den Interessenten zur Zahlung.

Zu den Ereignissen 1990

1. per 18.7.1990 ist der Art. 23 GG gestrichen worden und damit der Geltungsbereich des GG. Nach den Rechtsnormen benötigt ein Gesetz seinen Geltungsbereicht (Urteile sind schon "gepostet"), ansonsten ist es nichtig (Norm!)

2. der "Feiertrag" ist ja auf den 3.10.1990 gelegt worden. Der o.a. letzte Akt der DDR-Volkskammer bestand darin, aus ehem. Bezirken der DDR 5 neue Länder zu basteln, allerdings erst zum 14.10.1990 (entspricht dem Autokaufbeispiel !).

3. somit ist der "jubelnden Masse" eine "dt. EInheit" verkauft worden, die nichts anderes als der Verkauf des Besatzerkonstruktes DDR durch die Russen an die USA, "Besitzer" des Besatzerkonstruktes BRD, für schlappe DM 600 Mrd. ist.

4. Da die USA für ein ausgebeutetes Stüchchen des besetzten Teilgebietes des Deutschen Reiches keine DM 600 Mrd. zahlen wollten, hat man an die Solidarität aller Deutschen im Hinblick auf die versprochenen "blühenden Gärten" appelliert. Der Michel zahlt den Preis an die Russen über den Soli.

5. Nebenbei ist der Überleitungsvertrag von 1952 mittels "Notenwechsel v. 27./28.9.1990 "modifiziert" worden. Hier haben die USA auf ihren Verzicht verzichtet und alle haben gefeiert. Nur hat keiner gefragt, worin der Verzicht denn 1952 mal ursprünglich bestand.
Es war der Verzicht auf Plünderung ! Darauf ist verzichtet worden !

Seitdem ist der in der "Geschichte der BRD" massivste Abbau des Sozialsystems zu verzeichnen. Die aus dem kalten Kriege hervorgegangene Wahrung des Anscheins, dass es einem Sozialhilfeempfänger in der BRD besser geht, als einem Facharbeiter/Professor in der DDR, war nicht mehr notwendig mit Auflösung des Ostblocks (wg. Insolvenz !).

6. jetzt ersetzt eine Perversion namens Hartz IV, benannt nach dem gr. Gönner der brasil. & tschech. Nachtclub-Szene, die immer noch rechtl. Ansprüche auf Leistungen nach § 30 Bundessozialgesetz. Diese "neue" Stütze kann - entgegen der Sozialhilfe - nach eigenem Ermessen von Sachbearbeitern jederzeit bis auf Null, d.h. ohne mildtätige Unterstützung Tod durch verhungern/verdursten/efrieren, setzen.

Das erinnert einen doch stark an die Zeiten, als ein Dr. Hallstein noch nicht EU-Kommissionspräsident, sondern Kommentator der Nürnberger Blut- und Rassegesetze und Chef von Roland Freisler, dem Schreihals vom Volksgerichtshof war !
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Hein Wind
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Hein Wind »

Halbgott hat geschrieben:Wie verhält es sich nun mit dem Art.23 a.F.? War zum 03.10.1990 ein rechtswirksamer Beitritt der sog. neuen Bundesländer zur BRD-GmbH möglich, wenn die sog. neuen Bundesländer doch erst zum 14.10.1990 (Ländereinführungsgesetz) gegründet wurden und Art. 23 a.F. am 18.07.1990 gestrichen wurde. Wie sollen dann die sog. neuen Bundesländer am 03.10.1990 dem Art. 23 a.F. beigetreten sein?????
Im alten Art.23 steht: "In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen". Am 03.10.1990 sind nicht die einzelnen "neuen Länder" dem Geltungsbereich des GG beigetreten, sondern die DDR als Ganzes - gestützt auf den Beschluss der Volkskammer über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 1990.

Was ist eigentlich Euer Problem? :confused:
Marianne
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Wir schauen mal, was teredo.cl zu den Ereignissen 1990 "sagt":

Punkt 12: Irreführung der 2plus4-Verhandlungspartner durch BRD-Organe

Es war der natürliche Wille des Deutschen Volkes im Gebiet der BRD und der aufgelösten DDR zu einer Einheit zusammen zu kommen. Es war bewusstes politisches Kalkül der Besatzungsmächte und ihrer total abhängigen Konstrukte, auch 1990 die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches freiwillig nicht wieder herzustellen. Damit wäre das gesamte völkerrechtswidrige Verhalten der Besatzungsmächte und ihrer Besatzerkonstrukte DDR und BRD seit der Kapitulation zur Diskussion gelangt.

Am 17.07.1990 kam es also unter geheimgehaltenen Vorbehalten zur Vorbereitung des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 31.08.1990 und dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-Plus-Vier-Vertrag!) vom 12.09.1990 zu einer letzten entscheidenden Unterredung der Alliierten in Paris, nach einigen anderen vorangegangenen Treffen in Ottawa, Helsinki usw.!

Das Archiv der Gegenwart, 60. Jahrgang 1990, Siedler & Co. Verlag für Zeitarchive GmbH, Sankt Augustin, S. 34719 f., gibt erkennbar wieder, wie die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Abschaffung des Grundgesetzartikels 23 bereits am 17.07.1990 verbindlich im Wege des Staatsstreiches von oben zusagte.

Anwesend am 17.07.1990 in Paris waren Eduard Schewardnadse (Außenminister der UdSSR), James Baker (Außenminister der USA), Roland Dumas (Außenminister von Frankreich), Douglas Hurd (Außenminister des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland), Dietrich Genscher (Außenminister der Bundesrepublik Deutschland) und Markus Meckel (Außenminister der Deutschen Demokratischen Republik).

Es wird aus dem Pariser Text zu den Grenzfragen vom 17.07.1990 zum Dritten Treffen der Außenminister der Zwei-Plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens zitiert - BK, 214-33000 De 39 NA 4 Bd. 4. (Vorlage des MDg. Hartmann über Chef Bundeskanzleramt an den Bundeskanzler zur Unterrichtung, hs. ergänzt: "je gesondert", 18.07.1990. Abgezeichnet: "Seiters"!

Nr. 354A

Anlage 1: Pariser Text zu den Grenzfragen:

1. Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden definitiv die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland am Tage des Inkrafttretens der endgültigen Regelung sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen Deutschlands ist ein wesentlicher Beitrag zur Friedensordnung in Europa.

2. Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.

3. Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.

4. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.

5. Die Regierungen der UdSSR, der USA, des Vereinigten Königreiches und Frankreichs nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und stellen fest, dass mit deren Verwirklichung der definitive Charakter der Grenzen Deutschlands bestätigt wird.

Nr. 354B

Anlage 2: Protokoll des französischen Vorsitzenden

Zusammenkunft der Außenminister Frankreichs, Polens, Der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens, Der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Paris am 17. Juli 1990

Protokoll 10 [10 Hs. ergänzt: "(d. franz. Vorsitzenden)“.]

1. Das Prinzip Nr. 1 hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen, auf das sich die sechs Mitgliedstaaten der in Ottawa eingesetzten Gruppe geeinigt haben, wird durch folgenden Satz ergänzt: ,,Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen wird einen wesentlichen Bestandteil der Friedensordnung in Europa darstellen.‘‘

2. Der Wortlaut des 2. Prinzips hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen wird wie folgt geändert: Die Worte ,,die bestehende Westgrenze Polens“ werden durch die Worte ,,die zwischen ihnen bestehende Grenze“ ersetzt.

3. Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, erklärt, dass der Vertrag über die deutsch-polnische Grenze innerhalb der kürzestmöglichen Frist nach der Vereinigung und der Wiederherstellung der Souveränität Deutschlands unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zwecks Ratifizierung unterbreitet werden wird. 11 [11 Abführungszeichen in der Textvorlage nicht vorhanden.] Der Außenminister der Deutschen Demokratischen Republik, Markus Meckel, hat darauf hingewiesen, dass sein Land dieser Erklärung zustimmt.

4. Die vier Siegermächte erklären, dass die Grenzen des vereinigten Deutschland einen endgültigen Charakter haben, der weder durch ein äußeres Ereignis noch durch äußere Umstände in Frage gestellt werden kann. Der Außenminister Polens, Krzysztof Skubiszewski, weist darauf hin, dass nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erklärung keine Grenzgarantie durch die vier Mächte darstellt.

Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, weist daraufhin, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass diese Erklärung für die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt. Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d.h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu.

Erklärungen zu Protokoll :

BM zu deutsch-polnischem Grenzvertrag:

- "Der deutsch-polnische Grenzvertrag wird innerhalb kürzestmöglicher Zeit nach der Vereinigung und der Herstellung der Souveränität des vereinten Deutschland unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zugeleitet.“
- "Innerhalb kürzester Zeit bezieht sich sowohl auf die Unterzeichnung als auch auf die Zuleitung zur Ratifikation.“

BM zu Erklärung der Vier:

Die Vier Mächte erklären, dass der endgültige Charakter der Grenzen Deutschlands durch keine (äußeren)12[12 ( ) Hs. korrigiert aus: "auswärtigen".] Umstände oder Ereignisse in Frage gestellt werden kann.“

BM:
- Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass die polnische Regierung in der Erklärung der Vier Mächte keine Grenzgarantie sieht.
Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der Vier Mächte an und stellt dazu fest, dass die in der Erklärung der Vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich dass ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragliche Regelung nicht beabsichtigt sind.

Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 legt mit Bezug auf die Treffen der Außenminister in Ottawa am 13.02.1990, in Bonn am 05.05.1990, in Berlin am 22.06.1990, in Paris am 17.07.1990 und in Moskau am 12.09.1990 in Art. 1 die Grenzen entsprechend der in Paris bereits bestimmten Festsetzungen fest.

Das bedeutet, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland bereits zu diesem Zeitpunkt von der Beseitigung des Art. 23 des Grundgesetzes ausgegangen ist und ohne Bevollmächtigung auf weitere Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 verzichten wollte.

Aufgrund des Vorbehaltungsrechtes der Siegermächte haben diese mit dem verbindlichen Protokoll vom 17.07.1990 die Beseitigung des Art. 23 des Grundgesetzes und weiteren Änderungen am Grundgesetz zugestimmt und diese Änderungen auch verbindlich mit den obigen Erklärungen durchgesetzt.

Es handelt sich um ein Diktat zur Änderung des Grundgesetzes, dem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesrat und der Bundestag zur Irreführung des Deutschen Volkes den Anschein gaben, dass der Artikel 23 des Grundgesetzes erst am 03.10.1990 nach dem Beitritt der neuen Bundesländer aufgehoben wurde.

Richtig ist, dass diese Aufhebung schon mit der Erklärung der Vier Mächte am 17.07.1990 aufgrund ihres Besatzungsvorbehaltes bewirkt war, da diese nicht von einem Inkrafttreten am 03.10.1990 ausgingen.

Worin lag aber die planmäßige Irreführung durch die BRD-Juristen wirklich?

Auch in den 2plus4-Verträgen verhandelten die Siegermächte nur mit sich selbst, da die Besatzerkonstrukte dem Besatzungsvorbehalt unterlagen und keinerlei Gestaltungsfreiheit außerhalb ihrer Formulierungskünste aufwiesen. Und diese bei deutschen Juristen ausgeprägte Fähigkeit zur Begehung jeglicher Verbrechen als nach Recht und Gesetz erlaubt findet sich unter Punkt 4 der Information Nr. 354 A:

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.

Es gab nie die Absicht der BRD, eine Verfassung als Grundlage der Teilwiedervereinigung zu schaffen.

Es gab auch bei den Erfüllungsgehilfen der BRD und Kollaborateuren mit den Besatzern keine Absicht, die Gebiete des Deutschen Reiches für das Deutsche Volk insgesamt einzufordern oder darüber Verhandlungen nach dem Völkerrecht zu führen, was sie schon völlig ungeeignet für eine vermeintliche Treuhänderschaft für das Deutsche Reich kennzeichnete.

Deshalb wurde auch der Bezug auf das Grundgesetz im 2. Satz unter Punkt 4 notwendig, zumal die Bevölkerung der DDR noch lange an das Versprechen glauben gemacht werden musste, dass man innerhalb von 2 Jahren nach dem Anschluss an die BRD eine Verfassung vorgelegt bekommen würde, in die auch die positiven Entwicklungen in der DDR eingehen könnten.

Die gesamte sogenannte (Teil)Wiedervereinigung entblößt sich als gigantischer Betrug am Deutschen Volk und Deutschen Reich, die völkerrechtswidrig um ihre Identität, Handlungsfreiheit und um große Teile des Reichsgebietes betrogen werden sollten. Es kann vermutet werden, dass es neben der Aufgabe der DM auch noch weitere geheime Absprachen gibt, die zur Zeit einer völkerrechtlichen Legalisierung der Einigungsverträge und der Wiedervereinigung diametral entgegenstehen.

Im Ergebnis wurden aber mit diesen unseriösen, jedoch bei deutschen Juristen typischen Gestaltungen von Verträgen gegenüber Gutgläubigen völlig unverbindliche und niemals rechtskraftfähige Machwerke geschaffen, die den Besatzungsmächten nun keinerlei legale Einflussmöglichkeit auf eine noch anzunehmende Neue Deutsche Verfassung mehr gewähren und die Fragen zur Grenzregelung nach dem Völkerrecht immer wieder aufleben lassen können.

Und in der nächsten Stunde beschäftigen wir uns mit der Nichtigkeit des Einigungsvertrages.
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Halbgott »

@ Marianne

Da ich ja nun in den sog. neuen Bundesländern lebe, ein rechtswirksamer Beitritt nie zustande kam, gelten ja BRD Gesetze in den sog. Bundesländern so wie so nicht. Wir leben ja dann in einem rechtsleeren Raum. Dies haben mir auch schon einige Beamte bestätigt. Wie kann ich einem Polizisten, der es nicht weiß, der z.B. eine Verkehrskontrolle antstrebt und mich anhält, wie verhalte ich mich diesem Beamten gegenüber? Im Grunde hat er ja auch keine Legitimation eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Kannst Du mal ein Fallbeispiel nennen, ich überfahre ein Stopschild.
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Halbgott hat geschrieben:@ Marianne

Da ich ja nun in den sog. neuen Bundesländern lebe, ein rechtswirksamer Beitritt nie zustande kam, gelten ja BRD Gesetze in den sog. Bundesländern so wie so nicht. Wir leben ja dann in einem rechtsleeren Raum. Dies haben mir auch schon einige Beamte bestätigt. Wie kann ich einem Polizisten, der es nicht weiß, der z.B. eine Verkehrskontrolle antstrebt und mich anhält, wie verhalte ich mich diesem Beamten gegenüber? Im Grunde hat er ja auch keine Legitimation eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Kannst Du mal ein Fallbeispiel nennen, ich überfahre ein Stopschild.
Man könnte zunächst tatsächlich der Meinung sein, man lebe in einem "rechtsfreien Raum". Dem ist aber nicht so. Selbst nach dem Grund-Gesetz geht das Völkerrecht nach Art. 25 GG vor. Die MRK sind somit autom. Bestandteil des dt. Rechts. In den MRK sind die wichtigsten Normen drin, womit das GG "praktisch wieder gilt".

Zudem gilt Reichsrecht, Stand 1932. In Berlin war das nie anders, da Berlin noch nie Bestandteil einer BRD war.

Desweiteren gelten die SHAEF-Gesetze und Besatzerrecht. An Gesetzen wäre schon genug da, nur sagt die BRD ganz klar, dass das GG nach wie vor gelte.

Nun denn, dann nehmen wir doch gerne das GG in Anspruch !

Art. 38 GG => wieso kann ich nicht mehr unmittelbar meinen Abgeordneten wählen ?
Arr. 101 GG => warum gibt es Dtl. keinen ges. Richter mehr ?
Art. 56 GG => warum ist der Eid des BP ohne Bedeutung ?
Art. 116 GG => wo ist denn meine "Staatsangehörigkeit hin ?

usw. Schon eine tolle Sache, das GG !

Die sog. 5 neuen Bundesländer haben das Problem, dass man 1990 das Verwaltungsrecht "vergessen" hat. Es gibt dort kein (!) Verwaltungsrecht.
Das war aber nur zeitweise ein Nachteil, denn die Justizministerien der Länder haben in 2007 bekannt gegeben, dass (hier mal als Bsp. Schleswig Holstein) das ges. Verwaltungsrecht, beginnend ab 1946, ersatzlos gestrichen wird wieder - Achtung festhalten !! - das Preußische Verwaltungsrecht. Weiterhin sind auch zu beachten die Anweisungen des Reichsministers der Justiz bis einschließlich dem 8.5.1945 wieder zu beachten ist !

D.h.: es gilt wieder frisch NS-Verwaltungsrecht. Ganz offiziell. Für Beamte in den Grenzen von 1937 !
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Halbgott »

Marianne hat geschrieben:
Man könnte zunächst tatsächlich der Meinung sein, man lebe in einem "rechtsfreien Raum". Dem ist aber nicht so. Selbst nach dem Grund-Gesetz geht das Völkerrecht nach Art. 25 GG vor. Die MRK sind somit autom. Bestandteil des dt. Rechts. In den MRK sind die wichtigsten Normen drin, womit das GG "praktisch wieder gilt".

Zudem gilt Reichsrecht, Stand 1932. In Berlin war das nie anders, da Berlin noch nie Bestandteil einer BRD war.

Desweiteren gelten die SHAEF-Gesetze und Besatzerrecht. An Gesetzen wäre schon genug da, nur sagt die BRD ganz klar, dass das GG nach wie vor gelte.

Nun denn, dann nehmen wir doch gerne das GG in Anspruch !

Art. 38 GG => wieso kann ich nicht mehr unmittelbar meinen Abgeordneten wählen ?
Arr. 101 GG => warum gibt es Dtl. keinen ges. Richter mehr ?
Art. 56 GG => warum ist der Eid des BP ohne Bedeutung ?
Art. 116 GG => wo ist denn meine "Staatsangehörigkeit hin ?

usw. Schon eine tolle Sache, das GG !

Die sog. 5 neuen Bundesländer haben das Problem, dass man 1990 das Verwaltungsrecht "vergessen" hat. Es gibt dort kein (!) Verwaltungsrecht.
Das war aber nur zeitweise ein Nachteil, denn die Justizministerien der Länder haben in 2007 bekannt gegeben, dass (hier mal als Bsp. Schleswig Holstein) das ges. Verwaltungsrecht, beginnend ab 1946, ersatzlos gestrichen wird wieder - Achtung festhalten !! - das Preußische Verwaltungsrecht. Weiterhin sind auch zu beachten die Anweisungen des Reichsministers der Justiz bis einschließlich dem 8.5.1945 wieder zu beachten ist !

D.h.: es gilt wieder frisch NS-Verwaltungsrecht. Ganz offiziell. Für Beamte in den Grenzen von 1937 !
Wofür ist das Verwaltungsrecht nötig?
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Re: Steuerpflicht in BRD ein Naturgesetz ?!

Beitrag von Halbgott »

@ Marianne

habe irgendwo, vor kurzer Zeit gelesen, es gibt Leute die gegen die "Steuerpflicht" vorgehen und sicher bald Erfolg haben werden. Die Gesetzeslage ist eigentlich klar, wie sieht es aber mit dem Erfolgchancen aus? Wenn sich der Erfolg rumsprechen würde, würde die BRD-GmbH zusammenbrechen. Wie ist Deine Meinung zu diesem Thema?
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Halbgott »

Im Netz gefunden:

Hier ein Auszug aus einem Urteil eines Finanzgerichtes:
Hessisches FG 12.12.2002, 1 K 2474/02 §§:[GG] Art. 23 Abs. 2, Art. 116 SIS 03 26 15

Dem Kläger ist insoweit zwar zuzugeben, dass Art. 23 GG a.F. - wohl aus Ausfluss der Eilbedürftigkeit und Hektik des Wiedervereinigungsprozesses - durch das nach Art. 10 Abs. 1 am Tage nach der Verkündung, mithin am 29.9.1990, in Kraft getretenen Zustimmungsgesetz zum Einigungsvertrag aufgehoben worden und folglich bei Wirksamwerden des Beitritts am 3.10.1990 nicht mehr in Geltung gewesen ist. Dies wird aber zu Recht als rechtlich unerheblich angesehen.
Wie sagt das Gericht „rechtlich als unerheblich angesehen“. Man stelle sich vor, sie wollen bei einem Finanzamt eine Steuervergünstigung auf Grund eines vorher bereits gelöschten Steuergesetzparagraphen geltend machen. Dann viel Spaß bei der Durchsetzung am besten auch mit der Begründung, Finanzamt sollte doch bitte die Streichung als „rechtlich unerheblich ansehen“. Sie könnten das beliebig auf andere Gesetze und Bereiche ausdehnen, vorher gelöscht ist vorher gelöscht dabei ist es unerheblich, ob aus Eile oder aus Dummheit. Ein Finanzgericht ist zwar kein Gesetzgeber, wenn es aber die Lage auch so sieht, wie soll es dann Bitteschön ein Bürger sehen oder verstehen?

Ganz unrecht hat das Finanzgericht, bei der Erkennung der Lage ja nicht, vielleicht meinte es auch, da es seit der Streichung des Artikels 23 GG keine BRD mehr gibt, kann man alles was dieser erloschene Verein beschließt, „rechtlich als unerheblich“ ansehen. Richtig!!

Quelle: http://www.weimar1919.de/Index_Dat/index/artikel23.html
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Kopernikus
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Kopernikus »

Hein Wind hat geschrieben: Im alten Art.23 steht: "In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen". Am 03.10.1990 sind nicht die einzelnen "neuen Länder" dem Geltungsbereich des GG beigetreten, sondern die DDR als Ganzes - gestützt auf den Beschluss der Volkskammer über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 1990.

Was ist eigentlich Euer Problem? :confused:
Ach Hein Wind, lass die beiden doch weiter ihr Selbstgespräch führen. Für normaldenkende Menschen ist eh nicht nachvollziehbar, was für ein sinnloses Schauspiel die beiden hier aufführen. Ziel ist es jedenfalls, uns weis zu machen, das Grundgesetz wäre keine Verfassung und das ganze Blabla, welches man in einschlägigen Foren ständig um die Ohren gehauen bekommt. Die Vertreter dieser Theorie sind ein kleiner Haufen Ewiggestriger und einfach nicht mehr belehrbar... :ill:
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"Das Volk ist immer da, wo das große Maul, die heftigste Phrase ist." Alfred Döblin
http://www.youtube.com/watch?v=xwsOi0ypuSI
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Halbgott »

Kopernikus hat geschrieben:
Ach Hein Wind, lass die beiden doch weiter ihr Selbstgespräch führen. Für normaldenkende Menschen ist eh nicht nachvollziehbar, was für ein sinnloses Schauspiel die beiden hier aufführen. Ziel ist es jedenfalls, uns weis zu machen, das Grundgesetz wäre keine Verfassung und das ganze Blabla, welches man in einschlägigen Foren ständig um die Ohren gehauen bekommt. Die Vertreter dieser Theorie sind ein kleiner Haufen Ewiggestriger und einfach nicht mehr belehrbar... :ill:
Wieder jemand der nicht lesen kann. Kennst Du das GG überhaupt? Schon einmal gesehen? Ewig gestrig sind eher solche Leute wie Du. Eins meiner Ziele ist die Umsetzung des Art.146 GG. Der wurde noch nicht umgesetzt, also reden wir von Zukunft. Wer von Zukunft redet, der kann nicht ewig gestrig sein. Dies könnte man von solchen Leuten wie Dir behaupten. Also streng mal Dein Kopf ein bissel an, Du wirst feststellen, ich habe recht. :tease:
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von cyrano »

Ist das GG f. die BRD eine Verfassung?
Ja.
vom Volk ratifiziert?
Ja, über seine Vertreter in den Landtagen.

Alle Fragen geklärt. (So einfach ist das bisweilen) :mrgreen:
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Hein Wind hat geschrieben: Im alten Art.23 steht: "In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen". Am 03.10.1990 sind nicht die einzelnen "neuen Länder" dem Geltungsbereich des GG beigetreten, sondern die DDR als Ganzes - gestützt auf den Beschluss der Volkskammer über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 1990.

Was ist eigentlich Euer Problem? :confused:
Es gibt "unser" Problem nicht. Die Norm sagt "Geltungsbeich ist zwingend notwendig". Wenn Geltungsbereich weg, Gesetz futsch. Und der Art. 23 a.F. GG beinhaltete den Geltungsbereich. Dafür war ja angeblich die "Umwandlung von Bezirken der ehem. DDR in neue Bundesländer" notwendig, zwecks Definition. Das man allerdings mit Streichung gleichzeitig die "BRD" de jure "killt" ist dem jur. Laien nicht bewußt.
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Kopernikus hat geschrieben:
Ach Hein Wind, lass die beiden doch weiter ihr Selbstgespräch führen. Für normaldenkende Menschen ist eh nicht nachvollziehbar, was für ein sinnloses Schauspiel die beiden hier aufführen. Ziel ist es jedenfalls, uns weis zu machen, das Grundgesetz wäre keine Verfassung und das ganze Blabla, welches man in einschlägigen Foren ständig um die Ohren gehauen bekommt. Die Vertreter dieser Theorie sind ein kleiner Haufen Ewiggestriger und einfach nicht mehr belehrbar... :ill:
Eine "nette Methode", Fragende in eine best. Ecke drängen zu wollen.

Das verhunzte Bildungssystem hat wirklich ganze Arbeit geleistet: es geht hier um Recht und ein nicht mehr weiter wissender "Gegenpart" macht da einfach "rechts" draus.

Das "s" kannst du dir sparen. Mit dem nick sollte man etwas mehr Weitblick erwarten, geschätzter Kopernikus.
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

cyrano hat geschrieben:Ja. Ja, über seine Vertreter in den Landtagen.

Alle Fragen geklärt. (So einfach ist das bisweilen) :mrgreen:
Was eine Verfasung ausmacht und wie sie sich von einem unteren, alliierten Verwaltungsrecht names Grund-Gesetz unterscheidet, sollte eigentlich klar sein.

Seit wann ratifizieren LT-Vertreter ein unteres, alliiertes Verwaltungsrecht ?
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Re: Steuerpflicht in BRD ein Naturgesetz ?!

Beitrag von Marianne »

Halbgott hat geschrieben:@ Marianne

habe irgendwo, vor kurzer Zeit gelesen, es gibt Leute die gegen die "Steuerpflicht" vorgehen und sicher bald Erfolg haben werden. Die Gesetzeslage ist eigentlich klar, wie sieht es aber mit dem Erfolgchancen aus? Wenn sich der Erfolg rumsprechen würde, würde die BRD-GmbH zusammenbrechen. Wie ist Deine Meinung zu diesem Thema?

Es sind bereits diverse Finanzgerichte in Dtl. mit diesem Thema "beschäftigt", können sich aber zu dieser Sache nicht äußern, da die Finanzrichter i.d.R. keine Juristen, sondern "verdiente" Finanzbeamte sind und somit schon einmal die Unparteilichkeit nicht mehr gegeben ist (Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sind !).

Bisher (seit ca. 2 Jahren) konnte kein Gericht auch nur ansatzweise etwas zurechtlügen, warum ein Deutscher eigentlich Steuern zahlt, weil die rechtliche Grundlage nicht gegeben ist.

Und zu deiner Prognose: ja, es ist nur noch eine Frage der Zeit w a n n, nicht mehr ob. Das Virus "Recht, Rechtstaatlichkeit, Souveränität, Friedensvertrag" ist gesetzt !
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Halbgott hat geschrieben:
Wofür ist das Verwaltungsrecht nötig?
Für jeden Verwaltungsakt.

Bußgeld, Ordnungswidrigkeit, Steuerbescheid, Bauanträge, Genehmigungen, etc.

In Schleswig Holstein bsw. ist das gesamte Verwaltungsrecht des Landes von 1946 - 2007 komplett aufgehoben worden und - Achtung ! - es ist das preußische Verwaltungsrecht, einschließlich das Verwaltungsrecht - nochmal Achtung ! - des Reichsministers der Justiz bis zum 8.5.1945 (!!!!) zu beachten !

Da hat doch das Land zw. den Meeren mal so eben NS-Verwaltungsrecht "aktiviert" !

Sippenhaft, Foltern von Gefangenen, etc. pp !!??
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cyrano
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von cyrano »

Marianne hat geschrieben:Was eine Verfasung ausmacht und wie sie sich von einem unteren, alliierten Verwaltungsrecht names Grund-Gesetz unterscheidet, sollte eigentlich klar sein.
Eben, aber anscheinend nicht in allen Kreisen.
Seit wann ratifizieren LT-Vertreter ein unteres, alliiertes Verwaltungsrecht ?
Gar nicht, aber ich sprach ja auch von der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz.
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

cyrano hat geschrieben: Eben, aber anscheinend nicht in allen Kreisen.


Gar nicht, aber ich sprach ja auch von der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz.
Geschätzter cyrano. Hier einmal Fakten, nicht glauben, hoffen, meinen.
Hiernach darfst du zwar immer noch der Ansicht sein, das ein von Alliierten aufoktroyiertes Grund-Gesetz eine Verfassung sein soll, jedoch fehlen dir dazu dann nachweislich Fakten, Argumente und vor allen Dingen: die rechtliche Grundlage !

Besatzungsvorbehalt

Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:

Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.

Na, da hat sich das dt. Volk aber eine tolle Verfassung gegeben, die von den Besatzern genehmigt worden ist und die bei jeder Änderung zustimmen müssen.

Schaffung eines Besatzungskonstrukts BRD

Am 01.09.1948 trat in Bonn dann der Parlamentarische Rat mit seinen 65, von den Siegermächten ausgewählten Mitgliedern zusammen und beriet einen Grundgesetzentwurf. Präsident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer, Vizepräsident Carlo Schmidt.

Der Parlamentarische Rat stand allerdings unter ständiger Aufsicht der Siegermächte, die auch an den Bearbeitungen des Grundgesetzes beteiligt waren, um keine freie Entscheidung Deutscher zuzulassen. Das folgende Photo von einer Sitzung des Rates im April 1949 beweist, dass die Siegermächte selbst den kompletten Inhalt des Grundgesetzes durch ständige Kontrolle erzwangen, G/Geschichte, März 2002, Johann Michael Sailer Verlag, S.10.

(Photo unter www.tereco.cl, 37 Punkte einsehbar, oder im Original, Quelle s.o.)

Urkundsbeweis: Besatzer diktierten das GG

Nach den Beratungen wurde das Grundgesetz am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen.

Mit Schreiben vom 12.05.1949 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angefordert und durchgesetzt:

Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gemäß den Bestimmungen des Artikels 144 (1) unterbreitet wird, sind wir überzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben.

In der Woche zwischen dem 16.05. bis 22.05.1949 wurde diese von den Landtagen, welche nicht vom deutschen Volke gewählt, sondern zu diesem Zeitpunkt von den alliierten Militärbehörden eingesetzt worden waren, mit 2/3 der beteiligten deutschen Länder angenommen, z.B. hat Bayern mit "Nein“ gestimmt und die mittel - und ostdeutschen Ländervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmung teilnehmen.

Beweis : Bundesgesetzblatt ( 13G8 ) Nr.: 1 von 1949

Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verkündet und trat am 24.05.1949 in Kraft. Es unterlag von Anfang an dem alliierten Vorbehalt der Westmächte durch ein übergeordnetes Besatzungsstatut.

Der Artikel 23 des GG, dieser bestimmt den Geltungsbereich dieses Gesetzes, lautete 1949 wörtlich:

Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß - Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein - Westfalen, Rheinland - Pfalz, Schleswig - Holstein, Württemberg - Baden und Württemberg - Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Seit dem 01.07.1957 gilt der Geltungsbereich auch im Saarland.

Beweis: BGBl Nr. 1,1949

Allerdings musste das GG von den Militärgouverneuren genehmigt werden, und so heißt es unter Nr. 4 dieses Genehmigungsschreibens wörtlich:


4.) Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144,2 des GG dahin, dass er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine stimmberechtigte Vertretung im Bundestag oder Bundesrat erhalten hat und auch nicht durch den Bund regiert werden wird.

Beweis: Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum GG, Frankfurt, den 12.05.1949


Die völkerrechtliche Grundlage für das GG der BRD ist somit die Haager Landkriegsordnung, in welcher der Artikel 43 ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) folgendes aussagt:

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Beweis: Haager Landkriegsordnung vom 07.10.1907, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt (RGBl) 1910

Die Bundesrepublik Deutschland war also seit ihrer Gründung niemals ein souveräner Staat, sie wurde z.B. von Carlo SCHMID, einem der Gründerväter des Grundgesetzes, in einer Erklärung zur Aufgabe der Bearbeitung eines Grundgesetzes als Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, bezeichnet. Dieses Grundgesetz wurde nicht als Verfassung entworfen und kann auch aus völkerrechtlichen Erwägungen, die im folgenden durch Prof. Dr. Carlo SCHMID erläutert werden, keine sein.

Da dieser für die Beurteilung der Lage in Deutschland unendlich wichtige Redetext nur schwer zugänglich ist (aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff. im Archiv des Bundestages stehen die Protokolle gebunden im Büro von Günther J. Weller), werden daraus die wesentlichen Passagen nachfolgend wiedergegeben, Zitate Anfang:

Prof. Dr. Carlo SCHMID: Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt.

Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. ...

Das, werter cyrano, sind Fakten.
Marianne
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

cyrano hat geschrieben:Ja. Ja, über seine Vertreter in den Landtagen.

Alle Fragen geklärt. (So einfach ist das bisweilen) :mrgreen:
Die Landtage sind von den Alliierten bestimmt worden.
Per 1956 hat dann das Bundeswahlgesetz eine unmittelbare Wahl verhindert.
Zudem ist das GG bis 1990 168 Mal geändert worden.
Zur WM 2006 auch 30 Mal.

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cyrano
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von cyrano »

Marianne hat geschrieben:
[...]
Zudem ist das GG bis 1990 168 Mal geändert worden.
Zur WM 2006 auch 30 Mal.

[...]
Du bestätigst selbst, mit dem Hinweis auf vielfache Änderungen, keine unter Einholung der Zustimmung der Alliierten, dass das GG die Verfassung des deutschen Volkes ist.
Man hätte, so wie man es änderte, auch durch eine neue Verfassung ersetzen können.
Hierzu bestand offenbar kein Bedarf, weil das GG, alle Ansprüche an eine Verfassung, einschließlich der Möglichkeit, sie zu ändern, erfüllt.
Useldinger

Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Useldinger »

cyrano hat geschrieben:Hierzu bestand offenbar kein Bedarf, weil das GG, alle Ansprüche an eine Verfassung, einschließlich der Möglichkeit, sie zu ändern, erfüllt.
Eben völlig simpel eigentlich. Spätestens seit 1990 gibt es diese Diskussion unter Staatsrechtlern nicht mehr ernsthaft...
Marianne
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

cyrano hat geschrieben:Du bestätigst selbst, mit dem Hinweis auf vielfache Änderungen, keine unter Einholung der Zustimmung der Alliierten, dass das GG die Verfassung des deutschen Volkes ist.
Man hätte, so wie man es änderte, auch durch eine neue Verfassung ersetzen können.
Hierzu bestand offenbar kein Bedarf, weil das GG, alle Ansprüche an eine Verfassung, einschließlich der Möglichkeit, sie zu ändern, erfüllt.
Du mußt auch schon alles lesen, geschätzter cyrano. Der alliierte Vorbehalt unter Art. 139 GG steht bis heute drin. Jede Änderung gilt nur als genehmigt, wenn die Alliierten innerhalb von 21 Tagen nicht von ihrem Recht Gebrauch machen.

Und die Änderung des GG selbst produzierte schon "verfassunsgwidriges Verfassungsrecht", sofern wir dem GG um der Diskussion willen mal diesen "Status" einräumen mögen, weil es ein in sich geschlossenen Recht-System ("self-containing-law") ist, welches nicht verändert werden darf. Aber 1990 hat man zunächst die "Unveränderbarkeit" in Art. 79 (3) GG geändert und sich dann an Art. 1-20 GG rangemacht.
Marianne
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Useldinger hat geschrieben: Eben völlig simpel eigentlich. Spätestens seit 1990 gibt es diese Diskussion unter Staatsrechtlern nicht mehr ernsthaft...
Wenn ich dich 10 Jahre lang bestehle bis du es denn mal merkst, werde ich darauf bestehen, dich weiterhin bestehlen zu dürfen, weil es mittlerweile Gewohnheitsrecht ist !??.
(Anmerkung: in jeder dt. Verfassung ist Gewohnheitsrecht ausgeschlossen, inkl. dem alliierten, unteren Verwaltungsrecht namens Grundgesetz !, s. Art. 20 (3) GG).

Und für wen erfüllt das GG denn welche Ansprüche ? Die Ansprüche, es nach Bedarf ändern zu können ? Die permanente Einschränkung und Abschaffung der Grundrechte ist dann also im Sinne des Soueräns ?
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cyrano
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von cyrano »

"Art. 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

Störte uns der ausdrückliche Verweis auf den antifaschistischen Charakter der Verfassung, und nichts anderes bedeutet er heute, nach Erlangung der vollen Souveränität und der Überführung ehemals alliierten Rechts in deutsches Recht und der Außerkraftsetzung anderer, nicht mehr zeitgemäßer Bestimmungen, dann könnte man auch diesen Artikel entfernen.
Useldinger

Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Useldinger »

Marianne hat geschrieben:
Wenn ich dich 10 Jahre lang bestehle bis du es denn mal merkst, werde ich darauf bestehen, dich weiterhin bestehlen zu dürfen, weil es mittlerweile Gewohnheitsrecht ist !??.
(Anmerkung: in jeder dt. Verfassung ist Gewohnheitsrecht ausgeschlossen, inkl. dem alliierten, unteren Verwaltungsrecht namens Grundgesetz !, s. Art. 20 (3) GG).

Und für wen erfüllt das GG denn welche Ansprüche ? Die Ansprüche, es nach Bedarf ändern zu können ? Die permanente Einschränkung und Abschaffung der Grundrechte ist dann also im Sinne des Soueräns ?
Die Frage, ob das Grundgesetz eine Verfassung sei, gilt unter Staatsrechtlern als seit 1990 geklärt. Vielleicht findest Du in der Zunft noch irgendeinen Rechtsradikalen, der in entsprechenden Postillen was anderes vertritt, ansonsten ist die Diskussion längst ohne jeden Realitätsbezug...
Marianne
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

cyrano hat geschrieben:"Art. 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

Störte uns der ausdrückliche Verweis auf den antifaschistischen Charakter der Verfassung, und nichts anderes bedeutet er heute, nach Erlangung der vollen Souveränität und der Überführung ehemals alliierten Rechts in deutsches Recht und der Außerkraftsetzung anderer, nicht mehr zeitgemäßer Bestimmungen, dann könnte man auch diesen Artikel entfernen.
Welche Rechtsvorschriften sind denn alle gemeint ?
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Useldinger hat geschrieben: Die Frage, ob das Grundgesetz eine Verfassung sei, gilt unter Staatsrechtlern als seit 1990 geklärt. Vielleicht findest Du in der Zunft noch irgendeinen Rechtsradikalen, der in entsprechenden Postillen was anderes vertritt, ansonsten ist die Diskussion längst ohne jeden Realitätsbezug...
Man spricht über Dinge wie Verfassung oder Grundgesetz und schon kommen die "Rechtsradikalen" auf den Plan. UNd wenn es nur ein Versuch der Diffamierung ist.

Liebster useldinger: schon die sog. "Väter" des GG, haben ganz klar erkärt, dass es sich bei selbigen nicht um eine Verfassung handelt, gar handeln kann.

EIn Grund-Gesetz, für ein alliiertes Besatzerkonstrukt namens BRD, welche sogar nach Art. 133 GG Rechtsnachfolger des Vereinten Wirtschaftsgebietes sein soll, kann allein aus diesem Grunde kein Verfassung sein, oder sich das "Recht" dazu ersitzen.

Deshalb einfaches Bsp. mit dem Diebstahl: aus UNrecht kann durch den Faktor Zeit kein Recht erwachsen.

Sprechen wir bei "Staatsrechtlern" von den Personen, mal abgesehen von so kl. Lichtgestalten wie von Arnim, die mittels gut dotierter Verträge an Universitäten oder durch Gutachten auch schreiben würden, die DDR sei die bisher vorbildlichste Demokratie auf dt. Boden ?

Außerdem haben nicht Staatsrechtler zu entscheiden, was Recht ist, sondern der Souverän, das Volk.
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cyrano
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von cyrano »

Marianne hat geschrieben:
Welche Rechtsvorschriften sind denn alle gemeint ?
Gemeint ist das gesamte Besatzungsrecht, das aufgehoben wurde.

Als Mahnung und Selbstverpflichtung des deutschen Volkes, gegenüber Militarismus und Faschismus wachsam zu bleiben, macht der Art. noch immer Sinn.

Konkrete Gebote oder Verbote begründet er jedoch nicht mehr.
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

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[="cyrano"]Gemeint ist das gesamte Besatzungsrecht, das aufgehoben wurde. 
Eben nicht. Sonst wäre der Art. 139 GG längst gestrichen !
Als Mahnung und Selbstverpflichtung des deutschen Volkes, gegenüber Militarismus und Faschismus wachsam zu bleiben, macht der Art. noch immer Sinn.
Nett. Fällt denn Herr Dr. Walter Hallstein, oberster NS-Jurist und gr. Eminenz hinter Schreihals Roland Freisler, 1. Staatssekretär 1951 unter Adenauer, Gründer der EU-Kommission und 1. EU-Kommissionspräsident unter diese Vorschrift ?
Nach dem Motto: seid wachsam, die Nazis haben die BRD und die EU gegründet ?
Dann würde ich dir zustimmen !
Konkrete Gebote oder Verbote begründet er jedoch nicht mehr.
Ist das eine Art.....Zwang, seine Wunschwelt oder den Glauben zu Fakten umdichten zu müssen ?

1. der Art. 139 GG ist verbrieft. Somit gilt, was dort steht. Hier sind u.a. die Allierten Kontrollratsgesetze gemeint, die SHAEF-Gesetze sowieso, welche dem dt. Recht aber autom. vorgehen.
2. wäre der Art. 139 GG "obsolet" dann könnte man das auch vom Art. 102 GG "Todesstrafe" behaupten.

Jetzt müßtest du nur noch - und mal dezidiert begründen - vortragen können, warum und wonach ein Gesetz mal gilt und mal nicht, bzw. warum hier mal eine Norm mal gilt und mal nicht und nach welcher Norm das fixiert worden ist.

Tip: probiere es erst gar nicht.
Useldinger

Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Useldinger »

Marianne hat geschrieben:Man spricht über Dinge wie Verfassung oder Grundgesetz und schon kommen die "Rechtsradikalen" auf den Plan. UNd wenn es nur ein Versuch der Diffamierung ist.
Es ist Fakt. Ausschließlich Rechtsradikale stellen den Verfassungscharakter des GG noch in Frage. Und reden vom "Besatzerkonstrukt namens BRD". So wie Du.
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von Marianne »

Useldinger hat geschrieben: Es ist Fakt. Ausschließlich Rechtsradikale stellen den Verfassungscharakter des GG noch in Frage. Und reden vom "Besatzerkonstrukt namens BRD". So wie Du.
Jeder mit gesundem Menschenverstand weiß, dass ein Apfel keine Banane ist und ein Grund-Gesetz nur ein unteres, alliiertes Verwaltungsrecht zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzem Gebiet.

Alles, was extern aufgezwungen wird, ist keine Verfassung. Auch nicht, wenn man angeblich 5 Jahrzehnte danach zur Wahl geht. Man wählt angeblich auf Basis von Art. 38 GG (im gleichnamigen Strang habe ich bereits die Wählertäuschung durch das Bundeswahlgesetz belegt !), wo nicht drin steht, dass nach bravem WÄhlen über 5 Jahrzehnte das Grund-Gesetz in "Verfassung" umbenannt wird.

Einer Umbenennung müßten die Alliierten nach Art. 139 GG auch zustimmen.
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cyrano
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@ Marianne

Beitrag von cyrano »

Nenne mir eine einzige pol.juristische Maßnahme auf Grundlage und in Bezug auf Art.139.

Nenne mir einen einzigen namhaften Juristen, der solches auch nur für möglich hält.

Das wirste nicht können.

Die Diskussion mit Dir macht keinen Sinn mehr. Du bist ideologisch verknöchert.

Du bastelst Dir Papierdrachen.

Du wiederholst in einem fort den immer gleichen Mumpitz.

Fakten und logische Schlußfolgerungen hingegen ignoriert Du.

Gehab´ Dich wohl.
Marianne
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Re: @ Marianne

Beitrag von Marianne »

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"cyrano"]Nenne mir eine einzige pol.juristische Maßnahme auf Grundlage und in Bezug auf Art.139.
Streichung des Art. 23 a.F. GG per 18.7.1990
Nenne mir einen einzigen namhaften Juristen, der solches auch nur für möglich hält.
Prof. Dr. Carlo Schmid, Prof. Bracht, Profl. v. Arnim, Prof. Schachtschneider
Das wirste nicht können.
qed
Die Diskussion mit Dir macht keinen Sinn mehr. Du bist ideologisch verknöchert.
Du bastelst Dir Papierdrachen.
Du wiederholst in einem fort den immer gleichen Mumpitz.
Es wird nur Recht zitiert. Für dich sicherlich Mumpitz.
Fakten und logische Schlußfolgerungen hingegen ignoriert Du.
Gehab´ Dich wohl.
Weder das eine noch das andere habe ich von dir vernommen, nur unbegründete Vermutungen. Dir auch alles Liebe ! :hat:
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cyrano
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Re: Ist das GG f. die BRD eine Verfassung, vom Volk ratifiziert?

Beitrag von cyrano »

Streichung des Art. 23 a.F. GG per 18.7.1990
Prof. Dr. Carlo Schmid, Prof. Bracht, Profl. v. Arnim, Prof. Schachtschneider
Belege bitte, keine bloßen Behauptungen, und vor allem auch: Keine abenteuerlichen Um-Interpretationen. Und bitte in klarer Bezugnahme zur aktuellen Situation, keine Wertungen die die Wiedervereinigung und ihre Auswirkungen auf das Verfassungs-Recht ignorieren.
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Hein Wind
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Re: @ Marianne

Beitrag von Hein Wind »

Marianne hat geschrieben:

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"cyrano"]Nenne mir eine einzige pol.juristische Maßnahme auf Grundlage und in Bezug auf Art.139.
Streichung des Art. 23 a.F. GG per 18.7.1990
:blink:

Schwachsinn.

Lies mal den Einigungsvertrag - der ist die alleinige Grundlage für die Streichung des Art.23 a.F. und benennt als Datum für idese Streichung ausdrücklich den Augenblick der Wirksamwerdung "des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes" als den Zeitpunkt der vorzunehmenden Streichung des Art.23 - also den 3. Oktober 1990!
Diese Streichung wird als "Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes" bezeichnet. Der "Beitrtitt" der DDR "bedingt" also die Streichung des Art.23 a.F. , was nur heißen kann, dass dieser Art.23 genau bis zu dem erfolgreichen Beitritt wirksam war.
Den Blödsinn mit dem "18.07.1990" und dem angeblich "fehlendem Geltungsbereich" (schau mal in die Präambel) kannst Du Deiner Handpuppe erzählen.
:rofl:
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