Das frage ich mich auch, was für dich so schwer daran zu verstehen ist. Mit TTIP kommt es nicht mehr auf den einzelnen Vertrag zwischen den Vertragsparteien an, in dem man sich evtl. auf ein Schiedsgericht einigt, die Schiedsgerichtsbarkeit ist dann automatisch vereinbart.
Das ist Unsinn. Die vereinbarte Schiedsgerichtsbarkeit bezieht sich logischerweise natürlich nur auf Streitigkeiten, die sich aus dem Abkommen ergeben.
Nichts anderes habe ich natürlich gemeint, bitte verstehend lesen.
Die zuständige Gesetzesnorm in der ZPO kannst du mir sicher nennen.
1059, 1062, 1065.
Es geht um internationales Recht...
Eben ging es noch um deutsches Zivilrecht...
Welches Rechtssystem sollte denn in einem internationalen Rechtsstreit zur Anwendung kommen?
Dasjenige des Landes, in dem es zur vermeintlichen Rechtsverletzung kam, ist doch sonnenklar. Wenn mich in Deutschland ein US-Amerikaner mit einem japanischen Auto über den Haufen fährt, weil er sich mit seinem China-Feuerzeug eine russische Zigaretten vom Vietnamesen anzündet, ist ja auch ein deutsches Gericht zuständig. Und was bitte heißt internationaler Rechtsstreit? Die meisten Konzerne haben Niederlassungen in den TTIP-Ländern, für die gilt ganz einfach das Rechtssystem dieses Staates.
Ich schreibe übrigens über die TTIP-Schiedsgerichte in der angedachten Form. Gegen ein internationales TTIP-Gericht, mit demokratisch ernannten, unabhängigen Richtern, das auch kleinere Unternehmen in Anspruch nehmen können, ohne von den Kosten erschlagen zu werden, habe ich nichts einzuwenden.
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