Warum also nicht einen eigenen Thread aufmachen?Flat » Di 22. Sep 2015, 10:07 hat geschrieben: Interessanter wäre die Frage, ob der Beamtenstatus heute überhaupt noch zeitgemäß ist. Aber das ist ja nicht Threadthema.
Es gab 2013 schon mal einen, den ich aber nicht reaktivieren möchte, da der Eröffnungsbeitrag eher von Unsachlichkeit und Unwissenheit getragen war und der Verlauf sich dem offensichtlich angepasst hatte.
Die Frage ist aber berechtigt und durchaus interessant...
Wie erhält man sich die "besonderen" Pflichten der Beamten oder sind auch die nicht mehr zeitgemäß?
Sparen wir wirklich Kosten, wenn wir das Beamtentum abschaffen?
Wo liegt der wesentliche Unterschied in einer Verwaltung, die "nur" aus Angestellten besteht?
Als Betroffener habe ich oft darüber nachgedacht und ehrlich gesagt, keine Lösung.
Würde sich für mich etwas ändern? Würde sich meine Lage durch ein Streikrecht verbessern? Wäre ich in der Arbeitswelt flexibler?
Vielleicht kann man in einem solchen Thread auch mal mit der ein oder anderen Beamtenlüge aufräumen.
Die Verdi-Lüge über die frühen Pensionshöhen z.B. .... die Lügen über die Steuerfreiheiten.
Was würde ich als Beamter gegenüber meinem heutigen Status verlieren? Ich behaupte mal, nicht viel. Erst in den letzten Jahren haben die Kürzungen aufgehört und man hat die Beamten wieder ein wenig an der allgemeinen Tarifentwicklung teilhaben lassen. Über zehn Jahre hinweg wurde systematisch abgebaut, was reale Lohnkürzungen zur Folge hatte. Natürlich war das auch der Abbau von "Privilegien" aber auch der stellt persönliche und soziale Einschnitte dar. Es wirft auch die Frage auf, gab und gibt es in der freien Wirtschaft keine Privilegien?
Warum wurden eigentlich nie die "Privilegien" diskutiert, bei denen die Beamten benachteiligt waren? Warum wurden Zulagen, die Bestandteil eines Alimentationsgerechtigkeit waren kritisiert? Warum nahm man diese nicht im gesamten öD aufs Korn? Hätte man sie nicht besser in die freie Wirtschaft übernommen?
Themen gibt es genug. Schwer nur, aus allen einen guten Einstieg zu finden. Aber vielleicht ergibt sich das ein oder andere ja auch aus der Diskussion.
Eine "gerechte" Übernahme der Beamten in Angestelltenverhältnisse wäre nicht finanzierbar oder von einer untragbaren sozialen Ungerechtigkeit begleitet.
Zur Erläuterung.
Beamte zahlen aufgrund ihrer "Unkündbarkeit" und der Pensionsrücklagen keine Sozialabgaben. Soweit nachvollziehbar.
Nun hat aber niemand Rücklagen gebildet und die Pensionen belasten die Haushalte erheblich. Das ist wiederum nicht den Beamten angelastet werden.
Daraus ergibt sich aber ein am Nettoeinkommen gemessen geringes Bruttoeinkommen. Würde man nun den Beamten in ein Angestelltenverhältnis übernehmen, müsste man diese Sozialabgaben nachzahlen. Hier kommt jetzt das Problem der sozialen Unverträglichkeit auf. Berechnet man die zurückliegenden Sozialabgaben nun stumpf vom tatsächlichen Brutto, ohne die üblichen Sozialabgaben einzurechnen...muss der Beamte ein erhebliches Minus hinnehmen. Berechnet man die üblichen Sozialabgaben mit hinein, sprengt das die Haushalte.
Eine Lösung. Alle Neueinstellungen werden nicht mehr verbeamtet. Damit könnte sich die Gesellschaft auch an eine zunehmende Streikbereitschaft im öD gewöhnen, da die Beamten einen Teil davon auffangen würden.
Wesentliche Säulen des Berufsbeamtentums sind doch eigentlich die Wahrung der "Unbestechlichkeit" (ok,funkioniert nur eingeschränkt) und die Funktionsfähigkeit des Staates. Daher Alimentation und kein Streikrecht. Erst jetzt wird aktuell das europäische Arbeitsrecht umgesetzt, welches in vielen anderen Ländern bereits eine minutiöse Anwendung findet. Dies korrespondiert sehr schön mit dem Streikrecht.
In Deutschland herrscht - zumindest in meinem Berufsstand - das Prinzip, wir kriegen das schon hin. Wenn die Lage es also erfordert, dann wird durchgearbeitet, gibt es kurze Wechsel usw. ...manch einer nennt es die Pflicht zur besonderen Hingabe (Beamtenrecht!).
Dies ändert sich bereits mit dem europäischen Arbeitsrecht und mehr noch mit dem Streikrecht. Die Bevölkerung wird zukünftig bereits weitere Einschnitte in der Verfügbarkeit der Staatsdiener hinnehmen, was sich durch ein Streikrecht noch stärker ausprägen würde.
Dem Bediensteten kommt dies durchaus gelegen, denn es verbessert seine Arbeitsbedingungen.
Also die Eingangsfrage, wollen wir auf temporär auf bestimmte Leistungen ganz oder eingeschränkt verzichten? Können wir das?
Wie kann nach allgemeinem Arbeitsrecht eine Basisversorgung gewährleistet werden? Siehe Ärztestreik! Auf welche Basisversorgung können wir gar nicht verzichten?