Päule0815 » So 6. Sep 2015, 12:38 hat geschrieben:Das Problem ist, dass hier offensichtlich niemand eine Vorstellung hat, was hier gerade hinter den Kulissen abgeht, was das aktuell für Folgen hat und zukünftig haben wird.
Es ist nicht gewollt, dass dies in eine öffentliche Diskussion eingebracht wird. Da sind sich alle Fraktionen, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen, sehr einig.
Mal unabhängig davon, dass selbst diese Ausnahmesituation von einigen Politikern, trotz eines unkalkulierbaren Risikos, ausgenutzt wird, um mit Einzelpersonen und ganzen Kommunen "abzurechnen".
Es steht zu befürchten, dass in nicht allzu weiter Ferne Zahltag sein wird. Nur übernimmt dann niemand Verantwortung, wie das immer so ist. Dann werden all die Klugscheißer wieder aus ihren Ecken kriechen und alles besser gewußt haben.
Soviel zu den Andeutungen.
Die Probleme sind so offenkundig wie ihre Lösungen.
Ausgangslage ist ...
es gibt ein Recht auf Asyl und das Recht als Kriegsflüchtling in einem sicheren Land aufgenommen zu werden. Dieses Recht gibt es NICHT, wenn ich aus einem Land komme, in dem diese Rechte anerkannt und umgesetzt werden.
Grundsätzlich ist es notwendig, dass ausländerrechtliche Verfahren für Asylsuchende und Kriegsflüchtlinge - nicht die für Einwanderung - in der EU vereinheitlicht werden. Es ist notwendig, dass die EU sich hier als Einheit sieht und eine gerechte Verteilung der aus Not einreisenden Menschen gewährleistet ist. Das gilt auch für die Kosten.
Ein Problem gerade in D stellt der exzessive Datenschutz dar. Würden dort endlich sinnvolle Entscheidungen getroffen, die die Daten der Menschen an der richtigen Stelle und wirkungsvoll schützen, hätten sie genug zu tun, um nicht die "ganze Welt" mit schnellen und irrsinnigen Entscheidungen handlungsunfähig zu machen.
Dieser Datenschutz verhindert aktuell eine schnelle und zielorientierte Erfassung und die Verhinderung des Mißbrauchs des Asylrechts. Anstatt eine Datenbasis für die ausländerrechtlichen Verfahren zu haben, auf die dann alle beteiligten Behörden Zugriff haben, ohne dass man diese Daten mit anderen vermengt, führen wir de facto bis zu drei oder noch mehr "Erfassungen" und Überprüfungen für den Einzelfall durch. Dabei werden nicht mal alle verfügbaren Daten genutzt und abgeglichen.
Die Rechtslage ist so, dass jemand ohne gültigen Aufenthaltsstatus im Verdacht steht illegal in D aufhältig zu sein, was völliger Blödsinn ist. Den Menschen wird also ihre Freiheit entzogen, sie werden erkennungsdienstlich behandelt, das Strafverfahren beginnt.
Sinnvoller wäre es doch, wenn es jeder sachberührten Behörde möglich wäre überhaupt erst einmal sicher zu überprüfen, ob diese Person bereits vorher schon einmal in D gewesen ist und mit welchem Status. Dazu müssen die Daten aller Menschen, die in D einen ausländerrechtlichen Status haben und hatten inkl. ihrer Fingerabdrücke in einer Datenbank erfasst werden. Nur so kann man auch den Mißbrauch innerhalb D verhindern. Neu erfasste Daten müssten EU-weit mit allen Systemen verglichen werden.
Wird nun ein Mensch der gerade eingereist ist überprüft oder kommt er zu einer Behörde, kann dort direkt überprüft werden, ob er bereits einen Status in D hat. Hat er diesen nicht und sagt, dass er Asyl in anspruch nehmen möchte, wird er erkennungsdienstlich behandelt, registriert und in eine Unterkunft gebracht, wo das ausländerrechtliche Verfahren und der Gesundheitscheck weitergeführt werden kann.
Wer sich danach illegal in D aufhält bzw. eingereist ist und keine neuen Gründe vorbringen kann, wird sofort wieder zurückgewiesen.
Es muss eine anerkannte Liste sicherer Länder geben. Es kann nicht sein, dass Menschen aus EU-Beitrittsländern hier um Asyl ersuchen. Entweder muss der Status dieser Länder aufgehoben werden oder die Menschen haben keinen Anspruch auf Asyl, da beißt sich was. Klar gibt es immer wieder Gründe, aus denen heraus man sein Land verlassen will. Vielleicht auch, weil man dort nicht wohl gelitten ist. Aber das reicht dann halt auch nicht, denn es sollte doch schon darum gehen, dass es um Verfolgung, die Gefahr für Leib, Leben und Freiheit der Menschen geht. Diese Liste soll die Verfahren beschleunigen und nicht die Einzelfallprüfung umgehen. Jeder hat das Recht, einen individuellen Asylgrund vorzubringen und Art und Umfang seiner Verfolgung darzustellen und zu dokumentieren.
In der Schweiz geht man her und priorisiert die Verfahren. Jene mit Menschen aus vermeindlich sicheren Ländern werden den anderen vorgezogen. Innerhalb von 48 Stunden wird dann eine Entscheidung getroffen, ob die Menschen bleiben können oder das Land wieder verlassen müssen.
Die rechtlichen Grundlagen müssen also geschaffen und konsequent umgesetzt und kontrolliert werden...
- eine gezielte Einwanderung, um über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft in D leben zu wollen
- ein kurzfristiger Aufenthalt mit Visum in D, um hier für einen begrenzten Zeitraum einer Arbeit nachgehen zu können
- ein Aufenthalt als Tourist
- ein Aufenthalt als Kriegsflüchtling oder Asylbedürftiger