Rechtliche Privilegien für die Kirchen

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Olifant
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Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Olifant »

http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 04065.html

Während hier allenthalben ein muslimischer Gottesstaat herbeifantasiert wird, zeigt die Realität mal wieder, wie es wirklich ist. Die Kirchen haben einen Sonderstatus, der nur als anachronistisch zu bezeichnen ist.
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John Galt
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von John Galt »

Selbst der islamische Staat ist neidisch auf unseren Gottesstaat. BK und BP voll indoktriniert.
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
Marie-Luise

Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Marie-Luise »

Es hört sich seltsam an, wenn man der Kirche ihre vom Staat garantierten Privilegien streitig machen will, der Islam jedoch gerade um diese kämpft, und man das begrüßt.
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BEIL
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von BEIL »

Marie-Luise » Do 20. Nov 2014, 20:45 hat geschrieben:Es hört sich seltsam an, wenn man der Kirche ihre vom Staat garantierten Privilegien streitig machen will, der Islam jedoch gerade um diese kämpft, und man das begrüßt.
Ein seeehr wahres Wort !
WAS GUCKST DU ??
Rubenbauer

Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Rubenbauer »

Naja die Kirche genießt permanent irgendwelche Priviligien von denen normalsterbliche nur träumen können. :D
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BEIL
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von BEIL »

Wir sollten stolz auf unsere christliche Tradition sein,
stattdessen tritt man die wichtigen Wurzeln des Staates mit Füßen.

Ein typisches durchschnittsdeutsches Deppen - Mainstreaming Verhalten.

Man würde zB in der muslimischen Welt NIEMALS eine Mehrheit
für`s eigene Religionsbashing finden ( in anderen Ländern auch nicht ).

Aber in Doofdeutschland ist das natürlich normal.
WAS GUCKST DU ??
Rubenbauer

Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Rubenbauer »

BEIL » Do 20. Nov 2014, 21:10 hat geschrieben:Wir sollten stolz auf unsere christliche Tradition sein,
stattdessen tritt man die wichtigen Wurzeln des Staates mit Füßen.

Ein typisches durchschnittsdeutsches Deppen - Mainstreaming Verhalten.

Man würde zB in der muslimischen Welt NIEMALS eine Mehrheit
für`s eigene Religionsbashing finden ( in anderen Ländern auch nicht ).

Aber in Doofdeutschland ist das natürlich normal.

Wenn du in Christus verknallt bist ist das doch ok, nur muss es doch nicht für alle gelten.
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Dieter Winter
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Dieter Winter »

BEIL » Do 20. Nov 2014, 21:10 hat geschrieben:Wir sollten stolz auf unsere christliche Tradition sein,
stattdessen tritt man die wichtigen Wurzeln des Staates mit Füßen.

Ein typisches durchschnittsdeutsches Deppen - Mainstreaming Verhalten.

Man würde zB in der muslimischen Welt NIEMALS eine Mehrheit
für`s eigene Religionsbashing finden ( in anderen Ländern auch nicht ).

Aber in Doofdeutschland ist das natürlich normal.
Es wird nicht die Religion gebasht, sondern die sehr profanen wirtschaftlichen Privilegien der institutionalisierten Kirchen hinterfragt.
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Watchful_Eye
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Watchful_Eye »

Marie-Luise » Do 20. Nov 2014, 20:45 hat geschrieben:Es hört sich seltsam an, wenn man der Kirche ihre vom Staat garantierten Privilegien streitig machen will, der Islam jedoch gerade um diese kämpft, und man das begrüßt.
Solche Privilegien sind für beide bzw. alle Religionen abzulehnen.
Zuletzt geändert von Watchful_Eye am Freitag 21. November 2014, 03:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Olifant
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Olifant »

BEIL » Do 20. Nov 2014, 22:10 hat geschrieben:Wir sollten stolz auf unsere christliche Tradition sein...
Worin drückt sich denn die christliche Tradition aus? Für die ev. Kirche, die gemeinhin auch als christlich begriffen wird, wäre ein solches Urteil undenkbar.
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Olifant
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Olifant »

BEIL » Do 20. Nov 2014, 22:10 hat geschrieben: Man würde zB in der muslimischen Welt NIEMALS eine Mehrheit
für`s eigene Religionsbashing finden ( in anderen Ländern auch nicht ).

Aber in Doofdeutschland ist das natürlich normal.
Soll heißen, dass Du das häufig unkritische Verhalten muslimischer Länder gegenüber der Mehrheitsreligion befürwortest? Ich finde dies ist einer der positiven Aspekte, die unsere aufgeklärte Gesellschaft von anderen Modellen abhebt.
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Blasphemist
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Blasphemist »

Olifant » Do 20. Nov 2014, 20:17 hat geschrieben:http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 04065.html

Während hier allenthalben ein muslimischer Gottesstaat herbeifantasiert wird, zeigt die Realität mal wieder, wie es wirklich ist. Die Kirchen haben einen Sonderstatus, der nur als anachronistisch zu bezeichnen ist.
Ein sehr schönes Beispiel das sehr deutlich zeigt, dass die Religionen viel zu großen Einfluss haben. Das ist ein Fanal und damit ein Zeichen an andere Religionsgemeinschaften, ihr müsst nur hartnäckig genug Sonderrechte einfordern, ähnlich dem Beschneidungsgesetz.
Dieses Urteil ist eine Schande.
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Zahnderschreit
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Zahnderschreit »

Marie-Luise » Do 20. Nov 2014, 21:45 hat geschrieben:Es hört sich seltsam an, wenn man der Kirche ihre vom Staat garantierten Privilegien streitig machen will, der Islam jedoch gerade um diese kämpft, und man das begrüßt.
Das wäre in der Tat sehr seltsam. Aber das (außer vielleicht ein paar Islamisten oder Trollen) tut doch auch keiner, oder?
Philskow
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Philskow »

BEIL » Do 20. Nov 2014, 22:10 hat geschrieben:Wir sollten stolz auf unsere christliche Tradition sein,
stattdessen tritt man die wichtigen Wurzeln des Staates mit Füßen.

Ein typisches durchschnittsdeutsches Deppen - Mainstreaming Verhalten.

Man würde zB in der muslimischen Welt NIEMALS eine Mehrheit
für`s eigene Religionsbashing finden ( in anderen Ländern auch nicht ).

Aber in Doofdeutschland ist das natürlich normal.
Klingt natürlich toll, aber was an deiner Aussage stimmt denn eigentlich wirklich?
Ist die christliche Tradition eine der wichtigsten Wurzeln des Staates? Meines Wissens nach rekurriert das Grundgesetzes lediglich in der Präambel auf Gott, das klingt jetzt rein formal nicht nach einer wichtigen Wurzel.
Beleidigungen und Disqualifikationen schwächen außerdem eher deine Position, meiner Meinung nach.
Ob es nicht auch in der muslimischen Welt Länder gibt, in denen die Rolle der Religion kritisch hinterfragt wird, wage ich nicht zu beurteilen, bezweifle aber, dass du das kannst. Dass es jedoch nur in Deutschland und in sonst keinem anderen Land der Welt passiert, ist schlichtweg falsch und so unhaltbar, dass ich nicht mal Lust habe, nach einem Gegenbeispiel zu fahnden, auch wenn das sicher recht schnell ginge.
Time exists, but just on your wrist, so don't panic. Moments last, and lifetimes are lost in a day.
So wind your watches down, please. Cause there is no time to lose.
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Marie-Luise

Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Marie-Luise »

Zahnderschreit » Fr 21. Nov 2014, 13:01

Das wäre in der Tat sehr seltsam. Aber das (außer vielleicht ein paar Islamisten oder Trollen) tut doch auch keiner, oder?
Doch.

Islamische Organisation fordern seit Jahren die Gleichstellung des Islam mit dem Christentum. Der Zentralrat der Muslime* erarbeitete für die Islamkonferenz 2002 eine "Islamische Charta" - Grundsatzerklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft.

http://zentralrat.de/3035.php

Diese Charta wurde abgelehnt, da sie nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist (Scharia).

*) >Kritik und Vorwurf einer Verbindung zum Islamismus

Dem Zentralrat wird gelegentlich vorgeworfen, sich nicht grundsätzlich von der Scharia distanziert zu haben, was allerdings gläubigen Muslimen auch nicht möglich ist, da der größte Teil der Scharia sich (gleich christlichen Katechismen) auf religiöse Bestimmungen bezieht. Die Standpunkte des Zentralrats zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen werden kritisiert, da sie nicht den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundrecht der Gleichberechtigung entsprächen. Auch die Position der „Islamischen Charta“ – „Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte“ – wurde in der Öffentlichkeit kritisiert.

„Es ist positiv hervorzuheben, dass man eine Übereinstimmung im Kernbestand, insbesondere dem Schutz des Individuums vor dem Missbrauch staatlicher Gewalt, sieht und dabei erneut auf die Notwendigkeit der Anerkennung der „lokalen Rechtsordnung“ hinweist. Doch gleichzeitig bedeutet die Formulierung „Kernbestand“, dass bestimmte Bereiche der internationalen Menschenrechtserklärungen nicht als verpflichtend angesehen werden. Der Zentralrat scheint in seiner Auffassung der Position islamischer Menschenrechtserklärungen (von 1981 und 1990) zu folgen, in denen Menschenrechte als Geschenk und Gnade Gottes verstanden und an die Erfüllung religiöser Pflichten gebunden werden. Angesichts der Befürchtungen, die sich nicht nur bei Nicht-Muslimen, sondern auch in großen Teilen der muslimischen Bevölkerung mit einer konservativen Interpretation der Scharia verbinden, trägt diese These nicht zur Vertrauensbildung bei, sondern bestätigt vorhandene Befürchtungen.“

– Kirchenamt der EKD: zur „Islamischen Charta“ des ZMD (Januar 2003)

Auch von muslimischer Seite kam Kritik zu diesem Passus.<

http://de.wikipedia.org/wiki/Zentralrat ... eutschland
Zuletzt geändert von Marie-Luise am Freitag 21. November 2014, 18:37, insgesamt 1-mal geändert.
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GG146
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von GG146 »

Von einem anderen Forum hierher kopiert:
Nennt man sowas nicht Nötigung, wenn mit Entlassung gedroht wird, weil er/sie wieder heiraten möchte?
Ich würde mich jedenfalls in der Situation des Arztes genötigt fühlen. Es können sich aber auch alle nichtkatholischen Steuerzahler und Krankenversicherten genötigt fühlen, mit ihren Zwangsabgaben eine katholische Moral in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern mitzufinanzieren, die sich aus ihrer Sicht als Doppelmoral darstellt. Das Ganze ist ja typisch katholisch - doppelbödig. Kein Arzt oder auch Priester würde entlassen, weil er für uneheliche Kinder mit mehreren Frauen Alimente zahlt. Wer aber wieder heiratet und den Kinden damit eine Familie mit gesichertem rechtlichen Rahmen bietet, wird aus einer der geltenden verfassungsrechtlichen Werteordnung zuwiderlaufenden theologischen Dogmatik heraus künstlich und wahrheitswidrig (auch auf jede denkbare göttliche Wahrheit bezogen) auf einen niedrigen sittlich-moralischen Status heruntergelogen (also verleumdet, siehe 8. Gebot).

Deshalb verkennt das BVerfG hier, dass durch die Kündigung die Grenzen der der kirchlichen Sonderrechte überschritten sind:
(...)

Die konventionsrechtliche Neutralitätspflicht des Staates
in religiösen Angelegenheiten untersagt den staatlichen Stellen hierbei
ebenfalls eine eigenständige Bewertung und Gewichtung von
Glaubensinhalten. In bestimmten Ausnahmefällen ist der Staat hiervon
entbunden, insbesondere wenn die Loyalitätsobliegenheit oder deren
Gewichtung im Kündigungsfall gegen Grundprinzipien der Rechtsordnung
verstößt oder wenn sie im Ergebnis zu einer offensichtlichen Verletzung
eines anderen Konventionsrechts in seinem Kerngehalt führt.

5. Nach diesen Maßstäben verstößt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts
vom 8. September 2011 gegen Art. 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Art.
140 GG und Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV, da die bei der Anwendung des § 1
Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vorgenommene Interessenabwägung
dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht der Beschwerdeführerin nicht in
dem verfassungsrechtlich gebotenen Umfang Rechnung trägt.

(...)
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 4-103.html

Wenn diese Rechte schon so weit gehen sollen, dass die Dogmen einer Religionsgemeinschaft über große Einrichtungen wie Krankenhäuser und Schulen vielen Andersgläubigen aufgenötigt werden können, dann müssen diese aufgenötigten Spielregeln wenigsten in sich stimmig sein und dürfen nicht wegen ihrer inneren Widersprüchlichkeit beliebiger Willkür Tür und Tor öffnen. Das absolute Willkürverbot des Grundgesetzes ist nämlich untrennbar mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verbunden und deshalb unantastbar ( = "ewiges Verfassungsrecht", Art. 79 Abs. 3 GG). Das gilt sogar für Verfassungsrichter.
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von Grimm
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von von Grimm »

Ein unglaubliches Urteil des Bundesverfassungsgerichtes! :dead:
Kann es sein, dass diese "Richter", ohne das Grundgesetz auch nur gelesen zu haben, richten?
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Zunder
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Zunder »

Aus der Urteilsbegründung:

"Nach dem Selbstverständnis der christlichen Kirchen umfasst die Religionsausübung nicht nur den Bereich des Glaubens und des Gottesdienstes, sondern auch die Freiheit zur Entfaltung und Wirksamkeit des christlichen Sendungsauftrages in Staat und Gesellschaft. Dazu gehört insbesondere das karitative Wirken."
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 4-103.html

Glauben die Richter ernsthaft an das "uneigennützige Wohlwollen" (Caritas) der Katholischen Kirche oder rechnen die katholischen Krankenhäuser ihre Leistungen nicht vielleicht doch mit der Krankenkasse resp. dem (Privat-)Patienten ab?

Die Pfaffen erweisen niemandem eine Gunst, wenn sie eine kostenpflichtige Dienstleistung erbringen oder erbringen lassen.
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Marmelada
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Marmelada »

Der ist auch nicht schlecht:

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 4-103.html
Bei der Anwendung des für
„alle geltenden Gesetzes“ (vgl. Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137
Abs. 3 WRV) durch die staatlichen Gerichte ist bei Ausgleich
gegenläufiger Interessen aber dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Art.
4 Abs. 1 und 2 GG
die korporative Religionsfreiheit vorbehaltlos
gewährleistet und insofern dem Selbstbestimmungsrecht und dem
Selbstverständnis der Religionsgesellschaften besonderes Gewicht
zuzumessen ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Das bezieht sich im GG doch auf den einzelnen Gläubigen als natürliche Person und nicht auf religiöse Institutionen als Arbeitgeber. :dead: Ein Krankenhaus übt keine Religion aus und kann infolgedessen dabei auch nicht gestört werden. Ich fasse es nicht.
Zuletzt geändert von Marmelada am Samstag 22. November 2014, 00:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Tantris
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Tantris »

Marie-Luise » Fr 21. Nov 2014, 19:04 hat geschrieben:
Doch.

Islamische Organisation fordern seit Jahren die Gleichstellung des Islam mit dem Christentum.
Warum sind sie nicht schon seit jahren gleichgestellt?
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Zunder
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Zunder »

Marmelada » Sa 22. Nov 2014, 00:00 hat geschrieben:Der ist auch nicht schlecht:

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 4-103.html


http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html


Das bezieht sich im GG doch auf den einzelnen Gläubigen als natürliche Person und nicht auf religiöse Institutionen als Arbeitgeber. :dead: Ein Krankenhaus übt keine Religion aus und kann infolgedessen dabei auch nicht gestört werden. Ich fasse es nicht.
Auch schön:

Art. 137 Weimarer Verfassung
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Das Arbeitsrecht gilt dann doch irgendwie nicht für alle. Oder die Schranken sind an einer Seite abgefallen.
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Weltregierung
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Re: Rechtliche Privilegien für die Kirchen

Beitrag von Weltregierung »

Marmelada » Sa 22. Nov 2014, 00:00 hat geschrieben:Der ist auch nicht schlecht:

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 4-103.html


http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html


Das bezieht sich im GG doch auf den einzelnen Gläubigen als natürliche Person und nicht auf religiöse Institutionen als Arbeitgeber. :dead: Ein Krankenhaus übt keine Religion aus und kann infolgedessen dabei auch nicht gestört werden. Ich fasse es nicht.
Mal ganz davon abgesehen, dass Krankenhäuser unter kirchlicher Trägerschaft zum allergrößten Teil aus öffentlichen Geldern finanziert werden, de facto also staatliche Einrichtungen sind. (http://www.faz.net/aktuell/finanzen/gel ... 65652.html)

Wenn die schon ihre Parallelgesellschaften aufmachen wollten, könnten sie es wenigstens selbst bezahlen.
ich sprenge eure demo und es regnet hackepeter
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