Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
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Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Hier erstmal der gesamte Artikel:
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Diese Diskussion soll Artikel 2 näher beleuchten.
1. Aus welchem Grunde steht dieser Absatz im GG?
2. Wie und wo kommt dieser Absatz rechtlich zum tragen?
3. Kommt er überhaupt zur Anwendung?
4. Wo wird dieser Absatz verletzt?
5. Ist dieser Artikel heute noch zeitgemäß?
Grundlegendes:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpfli ... _Eigentums
Nötig scheint mir diese Diskussion wichtig , da doch einige Menschen zu glauben scheinen,
dass dieser Artikel gar nicht existiert, und so das Eigentum als höchstes Recht ansehen,
ganz unabhängig davon, wie dieser Reichtum zu Stande kommt.
In Zeiten in denen große Konzerne ihren Manager den Ruhestand mit Millionen
versüßen, wenngleich sich diese, der exorbitanten Bezüge während ihrer Tätigkeit,
nun wirklich keine Gedanken über Altersarmut machen müssen, stellen sich Millionen von Menschen
trotz arbeitsreichen Lebens auf die Altersarmut ein.
Sieht man sich an, wohin sich unsere Wirtschaft bewegt hat,
und zwar an Hand der Resultate, muß dass wohl diskutiert werden.
Ein einfaches Werkzeug zur Illustration der Resultate ist die Reichtumsuhr:
http://www.vermoegensteuerjetzt.de/topi ... msuhr.html
Ja liebe Trolls, ein weiterer Jammerthread, eine weitere Neiddebatte.
Legt also direkt los mit eurer Jammerjammerei.
Dergleichen wird von mir ignoriert!
Ich bin also gespannt, ob ich überhaupt irgendwem antworte...
Meine Frage also:
Wie bringt man diesen Artikel wieder in die Köpfe der Menschen.
In die des einfachen Arbeiters, der sich sonst kaum Gedanken darüber macht.
Vor allem aber in die Köpfe derer, deren Job es ist, diesen Grundsatz zur Gänze zu ignorieren?
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Diese Diskussion soll Artikel 2 näher beleuchten.
1. Aus welchem Grunde steht dieser Absatz im GG?
2. Wie und wo kommt dieser Absatz rechtlich zum tragen?
3. Kommt er überhaupt zur Anwendung?
4. Wo wird dieser Absatz verletzt?
5. Ist dieser Artikel heute noch zeitgemäß?
Grundlegendes:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpfli ... _Eigentums
Nötig scheint mir diese Diskussion wichtig , da doch einige Menschen zu glauben scheinen,
dass dieser Artikel gar nicht existiert, und so das Eigentum als höchstes Recht ansehen,
ganz unabhängig davon, wie dieser Reichtum zu Stande kommt.
In Zeiten in denen große Konzerne ihren Manager den Ruhestand mit Millionen
versüßen, wenngleich sich diese, der exorbitanten Bezüge während ihrer Tätigkeit,
nun wirklich keine Gedanken über Altersarmut machen müssen, stellen sich Millionen von Menschen
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I learned long ago, never to wrestle with a pig. You get dirty, and besides, the pig likes it.
(der George Bernard Shaw (?))
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Der Artikel ist noch relevant, aber seine Bedeutung wird oft fehlinterpretiert.
Der Artikel kommt zur Anwendung, wenn der willkürliche Gebrauch des Privateigentums einem gesamtgesellschaftlichen wichtigen Interesse entgegen steht. Hätten wir eine Hungersnot in Deutschland und du wolltest dein Privateigentum an einem großen Getreideberg abfackeln, könnte der Staat dich gegen Entschädigung enteignen.
Der Artikel kommt zur Anwendung, wenn der willkürliche Gebrauch des Privateigentums einem gesamtgesellschaftlichen wichtigen Interesse entgegen steht. Hätten wir eine Hungersnot in Deutschland und du wolltest dein Privateigentum an einem großen Getreideberg abfackeln, könnte der Staat dich gegen Entschädigung enteignen.
Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Wie sieht es aus, wenn wir da ein anderes Beispiel nähmen?SoleSurvivor » Do 25. Sep 2014, 10:02 hat geschrieben:Der Artikel ist noch relevant, aber seine Bedeutung wird oft fehlinterpretiert.
Der Artikel kommt zur Anwendung, wenn der willkürliche Gebrauch des Privateigentums einem gesamtgesellschaftlichen wichtigen Interesse entgegen steht. Hätten wir eine Hungersnot in Deutschland und du wolltest dein Privateigentum an einem großen Getreideberg abfackeln, könnte der Staat dich gegen Entschädigung enteignen.
Etwa die horrende Zahl der Arbeitslosen und Niedriglöhner, die mittlerweile ein gutes zehntel der Bevölkerung ausmachen, während die Besitzenden ihr Geld lieber in die Hallen der Spekulation tragen?
Von einer Hungersnot können wir in D noch nicht sprechen, doch sprechen die Tafeln eine deutliche Sprache.
Man kann auch nicht davon sprechen, dass die Getreideberge direkt verbrannt werden.
Die verfaulen halt, während man hochfrequent mit ihnen handelt.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Aus dem Satz lässt sich nicht ableiten, dass ein Geldvermögen "in Arbeitsplätze" investiert werden muss.Peddargh » Do 25. Sep 2014, 10:41 hat geschrieben:Wie sieht es aus, wenn wir da ein anderes Beispiel nähmen?
Etwa die horrende Zahl der Arbeitslosen und Niedriglöhner, die mittlerweile ein gutes zehntel der Bevölkerung ausmachen, während die Besitzenden ihr Geld lieber in die Hallen der Spekulation tragen?
Wir haben in Deutschland keine Knappheit an Nahrung, es gibt nur Menschen, die sie nicht bezahlen können.Von einer Hungersnot können wir in D noch nicht sprechen, doch sprechen die Tafeln eine deutliche Sprache.
Man kann auch nicht davon sprechen, dass die Getreideberge direkt verbrannt werden.
Die verfaulen halt, während man hochfrequent mit ihnen handelt.
Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Näheres steht auch in art 14. abs. 3
- Thomas I
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Seine Bedeutung ist auch nicht diese.SoleSurvivor » Do 25. Sep 2014, 11:02 hat geschrieben:Der Artikel ist noch relevant, aber seine Bedeutung wird oft fehlinterpretiert.
Der Artikel kommt zur Anwendung, wenn der willkürliche Gebrauch des Privateigentums einem gesamtgesellschaftlichen wichtigen Interesse entgegen steht. Hätten wir eine Hungersnot in Deutschland und du wolltest dein Privateigentum an einem großen Getreideberg abfackeln, könnte der Staat dich gegen Entschädigung enteignen.
Es geht darum die aus dem Schutz des Eigentums erwachsende Verfügungsfreiheit (Eigentümerbelieben) einschränken zu können und zwar durch Gesetz.
Was ja auch stattfindet denn vom Vertragsrecht über das Mietrecht, das Erbrecht bis zum Bau- und Arbeitsrecht wird das Eigentümerbelieben in diesem Land durchaus eingeschränkt und das meist unter dem Gesichtpunkt der Sozialbindung des Eigentums.
Linke Kreise übersehen diese Fakten gerne wenn sie mit grosser Empörung auf Art 14 Abnsatz 2 verweisen und weitergehende Eingriffe in das Grundrecht Eigentum verlangen, dabei suggerierend, der Art. 14 Absatz 2 sei ja garnicht "mit Leben" gefüllt.
Weiterhin wird gerne übersehen, dass es bei Art. 14 Absatz 2 um den Gebrauch des Eigentums geht. Der Gebrauch des Eigentums soll unter Aspekten der Sozialbindung beschränkbar sein, nicht etwa aber das Eigentumsrecht an sich in Frage gestellt werden.
Was bedeutet dass amn bestimmten Gebrauch zwar durchaus verwehren, nicht aber einenbestimmten Gebrauch vorschreiben kann. Man kann jemandem also verbieten sein Geldvermögen und sein Grundstück zu nutzen um mitten in ein Wohngebiet ein Atomkraftwerk zu bauen weil das eben Aufgrund der damit verbundenen Gefahren auch dem Gemeinwohl zuwiderläuft. Man kann ihn allerdings nicht zwingen es z.B. "in Arbeitsplätze" zu investieren mit dem Argument, dass das dem Gemeinwohl nütze. Das gibt Art. 14 II nicht her.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Gute Frage.Peddargh » Do 25. Sep 2014, 09:59 hat geschrieben:Hier erstmal der gesamte Artikel:
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Diese Diskussion soll Artikel 2 näher beleuchten.
1. Aus welchem Grunde steht dieser Absatz im GG?
2. Wie und wo kommt dieser Absatz rechtlich zum tragen?
3. Kommt er überhaupt zur Anwendung?
4. Wo wird dieser Absatz verletzt?
5. Ist dieser Artikel heute noch zeitgemäß?
Grundlegendes:
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Nötig scheint mir diese Diskussion wichtig , da doch einige Menschen zu glauben scheinen,
dass dieser Artikel gar nicht existiert, und so das Eigentum als höchstes Recht ansehen,
ganz unabhängig davon, wie dieser Reichtum zu Stande kommt.
In Zeiten in denen große Konzerne ihren Manager den Ruhestand mit Millionen
versüßen, wenngleich sich diese, der exorbitanten Bezüge während ihrer Tätigkeit,
nun wirklich keine Gedanken über Altersarmut machen müssen, stellen sich Millionen von Menschen
trotz arbeitsreichen Lebens auf die Altersarmut ein.
Sieht man sich an, wohin sich unsere Wirtschaft bewegt hat,
und zwar an Hand der Resultate, muß dass wohl diskutiert werden.
Ein einfaches Werkzeug zur Illustration der Resultate ist die Reichtumsuhr:
http://www.vermoegensteuerjetzt.de/topi ... msuhr.html
Ja liebe Trolls, ein weiterer Jammerthread, eine weitere Neiddebatte.
Legt also direkt los mit eurer Jammerjammerei.
Dergleichen wird von mir ignoriert!
Ich bin also gespannt, ob ich überhaupt irgendwem antworte...
Meine Frage also:
Wie bringt man diesen Artikel wieder in die Köpfe der Menschen.
In die des einfachen Arbeiters, der sich sonst kaum Gedanken darüber macht.
Vor allem aber in die Köpfe derer, deren Job es ist, diesen Grundsatz zur Gänze zu ignorieren?
Die Politik sollte diesen Grundsatz wieder vermehrt mit Leben füllen und ihn in ihren Programmen thematisieren.
Es wird natürlich nicht einfach da eine funktionierende Leitkultur draus zu machen, da Kapital heutzutage mannigfaltige Möglichkeiten hat sich zu verflüchtigen , um dem Gemeinwohl aus dem Wege zu gehen. Trotzdem ist das öffentliche Thematisieren dieses Teil unseres Grundgesetzes für mich die einzige Möglichkeit die ich sehe, da über kurz oder lang eine Bewusstseinsänderung bei den Protagonisten herbeizuführen.
Zuletzt geändert von relativ am Donnerstag 25. September 2014, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Dieser Absatz ist nur eine leere Phrase die überhaupt nie eine Bedeutung und Wirkung hatte.
Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Dieser Absatz ist nur eine leere Phrase die überhaupt nie eine Bedeutung und Wirkung hatte.
- 3x schwarzer Kater
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Tut sie doch. Ganz aktuell: Mietpreisbremserelativ » Do 25. Sep 2014, 12:21 hat geschrieben: Gute Frage.
Die Politik sollte diesen Grundsatz wieder vermehrt mit Leben füllen
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Ja, bin verrutscht. Du hast Recht.Thomas I » Do 25. Sep 2014, 11:11 hat geschrieben:
Seine Bedeutung ist auch nicht diese.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Ja, dies ist auch nicht zu kritisieren, solche Einzelbeispiele taugen aber nicht für einen grundsätzliche Sinneswandel einer Gesellschaft, den braucht es aber meiner Meinung nach, gerade für diesen allgemeingültigen Grundsatz im GG.3x schwarzer Kater » Do 25. Sep 2014, 13:15 hat geschrieben:
Tut sie doch. Ganz aktuell: Mietpreisbremse
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Doch, es ist natürlich zu kritisieren. http://www.spiegel.de/wirtschaft/mietpr ... 31617.htmlrelativ » Do 25. Sep 2014, 13:43 hat geschrieben: Ja, dies ist auch nicht zu kritisieren, solche Einzelbeispiele taugen aber nicht für einen grundsätzliche Sinneswandel einer Gesellschaft, den braucht es aber meiner Meinung nach, gerade für diesen allgemeingültigen Grundsatz im GG.
Typisches Beispiel dafür, dass die Politik die allgemeinen Marktumstände und Gesetzmäßigkeiten von Angebot und Nachfrage nicht begriffen haben, sondern lieber mit der entsprechenden Propaganda gegen das böse 'profitgierige' Vermitterkartell auf der Zunge sinnfreie Regulierungen einführen.
'Diplomatie ist die Kunst, seinem verhassten Nachbarn die Kehle durchzuschneiden, ohne ein Messer zu benutzen.'
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Es ist nunmal so, daß solche Maßnahmen nicht für alle und jeden einem positiven Effekt haben, dies war bei der wohl notwendigen Agenda auch so, trotzdem wurde sie durchgezogen.freigeist » Do 25. Sep 2014, 13:58 hat geschrieben:
Doch, es ist natürlich zu kritisieren. http://www.spiegel.de/wirtschaft/mietpr ... 31617.html
Typisches Beispiel dafür, dass die Politik die allgemeinen Marktumstände und Gesetzmäßigkeiten von Angebot und Nachfrage nicht begriffen haben, sondern lieber mit der entsprechenden Propaganda gegen das böse 'profitgierige' Vermitterkartell auf der Zunge sinnfreie Regulierungen einführen.
Ich Maße mir jetzt nicht an alle Konsequenzen aus der Mietpreisbremse zu kennen, aber das Politik über die soziale Gerechtigkeit in einer Gesellschaft wachen muss, ist für mich elementarer Bestandteil unser sozialen Markwirtschaft.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
- Helmuth_123
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Man kann auch der Meinung sein, dass der Staat das Eigentum und den Umgang damit nicht zu sehr einschränken sollte und darauf hoffen oder gar hinarbeiten, dass in diese Richtung ein gesellschaftlicher Wandel stattfindet.relativ » Do 25. Sep 2014, 14:43 hat geschrieben: Ja, dies ist auch nicht zu kritisieren, solche Einzelbeispiele taugen aber nicht für einen grundsätzliche Sinneswandel einer Gesellschaft, den braucht es aber meiner Meinung nach, gerade für diesen allgemeingültigen Grundsatz im GG.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Das ist m.M. eine sehr wage Hoffnung, die aus meiner Sicht mit kaum etwas zu begründen ist. Der Einzelne wird meist immer zuallerst auf seinen Vorteil bedacht sein, lässt man ihm die Wahl, zwischen Eigennutz und Gemeinwohl. Eine Gesellschaft muss sich da selber Grenzen setzen und sie definieren. Daraus kann sich dann ein gesellschaftliches Leitmodell entwickeln.Helmuth_123 » Do 25. Sep 2014, 14:10 hat geschrieben:
Man kann auch der Meinung sein, dass der Staat das Eigentum und den Umgang damit nicht zu sehr einschränken sollte und darauf hoffen oder gar hinarbeiten, dass in diese Richtung ein gesellschaftlicher Wandel stattfindet.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
- Helmuth_123
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Sag ich ja. Person A kann der Meinung sein, der Staat sollte noch mehr in das Eigentum eingreifen. Person B kann der Meinung sein, die derzeitige Lage ist gut. Person C wiederum ist der Meinung, der Staat sollte noch weniger in das Eigentum eingreifen. Alle drei können für ihre jeweilige Position in Politik und Gesellschaft werben.relativ » Do 25. Sep 2014, 15:19 hat geschrieben: Das ist m.M. eine sehr wage Hoffnung, die aus meiner Sicht mit kaum etwas zu begründen ist. Der Einzelne wird meist immer zuallerst auf seinen Vorteil bedacht sein, lässt man ihm die Wahl, zwischen Eigennutz und Gemeinwohl. Eine Gesellschaft muss sich da selber Grenzen setzen und sie definieren. Daraus kann sich dann ein gesellschaftliches Leitmodell entwickeln.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Ja, kann man so unterzeichnen und alle sollten sich das GG als Leitmotiv zum Maßstab nehmen.Helmuth_123 » Do 25. Sep 2014, 14:29 hat geschrieben:
Sag ich ja. Person A kann der Meinung sein, der Staat sollte noch mehr in das Eigentum eingreifen. Person B kann der Meinung sein, die derzeitige Lage ist gut. Person C wiederum ist der Meinung, der Staat sollte noch weniger in das Eigentum eingreifen. Alle drei können für ihre jeweilige Position in Politik und Gesellschaft werben.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Ich werde mich auf mein Motorrad schwingen ...(Eigentum....) ich werde es tanken, den TüV hab ich schon (Verpflichtung....)
und icch muss Steuern zahlen (Wohl aller...) neben dem netten Geräusch....
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Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. 

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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Wieso sollten sich alle das Grundgesetz zum Leitmotiv nehmen? Dann wären wir doch sehr eingeschränkt. Jeder sollte sich selber sein Leitmotiv aussuchen. Wichtig ist nur, dass man sich bei der Umsetzung seiner Idee/Wünsche/Ziele an den gesetzlichen Rahmen hält.relativ » Do 25. Sep 2014, 15:34 hat geschrieben: Ja, kann man so unterzeichnen und alle sollten sich das GG als Leitmotiv zum Maßstab nehmen.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Du hast den Artikel entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Der Kernpunkt ist, dass ein erzwungenes Absenken der Mietspreise zu einer Vergrößerung der Nachfrage führt und dadurch die angestrebte Chancengleichheit für Geringverdiener auf dem Wohnmarkt untergräbt.relativ » Do 25. Sep 2014, 14:09 hat geschrieben: Es ist nunmal so, daß solche Maßnahmen nicht für alle und jeden einem positiven Effekt haben, dies war bei der wohl notwendigen Agenda auch so, trotzdem wurde sie durchgezogen.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Der gesetzliche Rahmen hat ja auch das GG als Leitmotiv, sonst wären Gesetze ja Verfassungswidrig. Das heisst auch deine persönlichen Ziele/Ideen die du in unser Gesellschaft umsetzen möchtest, sollten sich im Einklang mit den GG befinden, gerade dann, wenn auch andere Menschen davon betroffen sind.Helmuth_123 » Do 25. Sep 2014, 14:39 hat geschrieben:
Wieso sollten sich alle das Grundgesetz zum Leitmotiv nehmen? Dann wären wir doch sehr eingeschränkt. Jeder sollte sich selber sein Leitmotiv aussuchen. Wichtig ist nur, dass man sich bei der Umsetzung seiner Idee/Wünsche/Ziele an den gesetzlichen Rahmen hält.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Wieso veringert dies eine Chancengleichheit für Geringverdiener?freigeist » Do 25. Sep 2014, 14:42 hat geschrieben:
Du hast den Artikel entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Der Kernpunkt ist, dass ein erzwungenes Absenken der Mietspreise zu einer Vergrößerung der Nachfrage führt und dadurch die angestrebte Chancengleichheit für Geringverdiener auf dem Wohnmarkt untergräbt.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Wegen der größeren Nachfrage. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Akademikerfamilie die Wohnung in einem von der Mietpresbremse betroffenen Gegend erhält, ist größer als dass eine Arbeiterfamilie sie bekommt. Steht doch im Artikel. Vermieter achten darauf, dass der Mieter ein sicheres Einkommen hat.relativ » Do 25. Sep 2014, 14:46 hat geschrieben: Wieso veringert dies eine Chancengleichheit für Geringverdiener?
Und gerade in guten Vierteln sind das die Vergabekriterien.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Leitsätze
zum Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2013
- 1 BvR 3139/08 -
- 1 BvR 3386/08 -
Nach Art. 14 Abs. 3 GG kann eine Enteignung nur durch ein hinreichend gewichtiges Gemeinwohlziel gerechtfertigt werden, dessen Bestimmung dem parlamentarischen Gesetzgeber aufgegeben ist.
Das Gesetz muss hinreichend bestimmt regeln, zu welchem Zweck, unter welchen Voraussetzungen und für welche Vorhaben enteignet werden darf. Allein die Ermächtigung zur Enteignung für „ein dem Wohl der Allgemeinheit dienendes Vorhaben“ genügt dem nicht.
Dient eine Enteignung einem Vorhaben, das ein Gemeinwohlziel im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG fördern soll, muss das enteignete Gut unverzichtbar für die Verwirklichung dieses Vorhabens sein.
Das Vorhaben ist erforderlich im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, wenn es zum Wohl der Allgemeinheit vernünftigerweise geboten ist, indem es einen substantiellen Beitrag zur Erreichung des Gemeinwohlziels leistet.
Eine Enteignung erfordert eine Gesamtabwägung zwischen den für das konkrete Vorhaben sprechenden Gemeinwohlbelangen einerseits und den durch seine Verwirklichung beeinträchtigten öffentlichen und privaten Belangen andererseits.
Der Garantie effektiven Rechtsschutzes gegen Verletzungen der Eigentumsgarantie wird nur genügt, wenn Rechtsschutz gegen einen Eigentumsentzug so rechtzeitig eröffnet wird, dass im Hinblick auf Vorfestlegungen oder den tatsächlichen Vollzug des die Enteignung erfordernden Vorhabens eine grundsätzlich ergebnisoffene Überprüfung aller Enteignungsvoraussetzungen realistisch erwartet werden kann.
Das Grundrecht auf Freizügigkeit berechtigt nicht dazu, an Orten im Bundesgebiet Aufenthalt zu nehmen und zu verbleiben, an denen Regelungen zur Bodenordnung oder Bodennutzung einem Daueraufenthalt entgegenstehen, sofern sie allgemein gelten und nicht gezielt die Freizügigkeit bestimmter Personen oder Personengruppen einschränken sollen.
Art. 14 GG schützt den Bestand des konkreten (Wohn-)Eigentums auch in dessen gewachsenen Bezügen in sozialer Hinsicht, soweit sie an örtlich verfestigten Eigentumspositionen anknüpfen.
Art. 14 GG vermittelt den von großflächigen Umsiedlungsmaßnahmen in ihrem Eigentum Betroffenen einen Anspruch darauf, dass bei der Gesamtabwägung das konkrete Ausmaß der Umsiedlungen und die mit ihnen für die verschiedenen Betroffenen verbundenen Belastungen berücksichtigt werden.
zum Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2013
- 1 BvR 3139/08 -
- 1 BvR 3386/08 -
Nach Art. 14 Abs. 3 GG kann eine Enteignung nur durch ein hinreichend gewichtiges Gemeinwohlziel gerechtfertigt werden, dessen Bestimmung dem parlamentarischen Gesetzgeber aufgegeben ist.
Das Gesetz muss hinreichend bestimmt regeln, zu welchem Zweck, unter welchen Voraussetzungen und für welche Vorhaben enteignet werden darf. Allein die Ermächtigung zur Enteignung für „ein dem Wohl der Allgemeinheit dienendes Vorhaben“ genügt dem nicht.
Dient eine Enteignung einem Vorhaben, das ein Gemeinwohlziel im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG fördern soll, muss das enteignete Gut unverzichtbar für die Verwirklichung dieses Vorhabens sein.
Das Vorhaben ist erforderlich im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, wenn es zum Wohl der Allgemeinheit vernünftigerweise geboten ist, indem es einen substantiellen Beitrag zur Erreichung des Gemeinwohlziels leistet.
Eine Enteignung erfordert eine Gesamtabwägung zwischen den für das konkrete Vorhaben sprechenden Gemeinwohlbelangen einerseits und den durch seine Verwirklichung beeinträchtigten öffentlichen und privaten Belangen andererseits.
Der Garantie effektiven Rechtsschutzes gegen Verletzungen der Eigentumsgarantie wird nur genügt, wenn Rechtsschutz gegen einen Eigentumsentzug so rechtzeitig eröffnet wird, dass im Hinblick auf Vorfestlegungen oder den tatsächlichen Vollzug des die Enteignung erfordernden Vorhabens eine grundsätzlich ergebnisoffene Überprüfung aller Enteignungsvoraussetzungen realistisch erwartet werden kann.
Das Grundrecht auf Freizügigkeit berechtigt nicht dazu, an Orten im Bundesgebiet Aufenthalt zu nehmen und zu verbleiben, an denen Regelungen zur Bodenordnung oder Bodennutzung einem Daueraufenthalt entgegenstehen, sofern sie allgemein gelten und nicht gezielt die Freizügigkeit bestimmter Personen oder Personengruppen einschränken sollen.
Art. 14 GG schützt den Bestand des konkreten (Wohn-)Eigentums auch in dessen gewachsenen Bezügen in sozialer Hinsicht, soweit sie an örtlich verfestigten Eigentumspositionen anknüpfen.
Art. 14 GG vermittelt den von großflächigen Umsiedlungsmaßnahmen in ihrem Eigentum Betroffenen einen Anspruch darauf, dass bei der Gesamtabwägung das konkrete Ausmaß der Umsiedlungen und die mit ihnen für die verschiedenen Betroffenen verbundenen Belastungen berücksichtigt werden.
Gäbe es einen Gott, hätte er keine Religionen erschaffen.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Nein, das wäre eine Einschränkung meiner politischen Vorstellungen, die auch durch das Grundgesetz nicht dedeckt wäre. Unser Grundgesetz ist ja eine Verfassung, die die Freiheitsrechte als Grundrechte ansieht. Dazu gehört auch die Freiheit der persönlichen politschen Vorstellungen, die müssen nicht das Grundgesetz zum Leitmotiv haben und ich kann auch mit legalen Mitteln versuchen meine poltischen Vorstellungen umzusetzen. Erst wenn ich versuche meine Vorstellungen gewaltsam bzw. illegal umzusetzen, darf der Staat mit einen Riegel vorschieben.relativ » Do 25. Sep 2014, 15:44 hat geschrieben: Der gesetzliche Rahmen hat ja auch das GG als Leitmotiv, sonst wären Gesetze ja Verfassungswidrig. Das heisst auch deine persönlichen Ziele/Ideen die du in unser Gesellschaft umsetzen möchtest, sollten sich im Einklang mit den GG befinden, gerade dann, wenn auch andere Menschen davon betroffen sind.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Das ist in sofern richtig als das sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen und die Freiheitsrechte anderer einschränken wollen. Das GG sind Rechte des Bürger gegenüber dem Staat. D.h. der Staat muss sicherstellen, daß mir diese Rechte gewehrt werden, auch gegenüber evt. krude Freiheitsideen deinerseids.Helmuth_123 » Do 25. Sep 2014, 15:21 hat geschrieben:
Nein, das wäre eine Einschränkung meiner politischen Vorstellungen, die auch durch das Grundgesetz nicht dedeckt wäre. Unser Grundgesetz ist ja eine Verfassung, die die Freiheitsrechte als Grundrechte ansieht. Dazu gehört auch die Freiheit der persönlichen politschen Vorstellungen, die müssen nicht das Grundgesetz zum Leitmotiv haben und ich kann auch mit legalen Mitteln versuchen meine poltischen Vorstellungen umzusetzen. Erst wenn ich versuche meine Vorstellungen gewaltsam bzw. illegal umzusetzen, darf der Staat mit einen Riegel vorschieben.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Du merist Akademiker ziehen wegen der billigeren Miete veremehrt in "Ghettos" oder Trabandenstädte?freigeist » Do 25. Sep 2014, 14:52 hat geschrieben:
Wegen der größeren Nachfrage. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Akademikerfamilie die Wohnung in einem von der Mietpresbremse betroffenen Gegend erhält, ist größer als dass eine Arbeiterfamilie sie bekommt. Steht doch im Artikel. Vermieter achten darauf, dass der Mieter ein sicheres Einkommen hat.
Und gerade in guten Vierteln sind das die Vergabekriterien.

Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Ist kein Einzelbeispiel. Genauso kannst du Mindestlohn, Tarife, Kündigungsschutz, Arbeitgeberbeiträge usw. usf darunter verorten.relativ » Do 25. Sep 2014, 14:43 hat geschrieben: Ja, dies ist auch nicht zu kritisieren, solche Einzelbeispiele taugen aber nicht für einen grundsätzliche Sinneswandel einer Gesellschaft, den braucht es aber meiner Meinung nach, gerade für diesen allgemeingültigen Grundsatz im GG.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Bist du schwer von Begriff? Es geht um bessere Wohnlagen, nicht um Ghettos. Dort wird auch keine Mietpreisbremse existieren. In den bürgerlichen Milieus natürlich schon.relativ » Do 25. Sep 2014, 17:42 hat geschrieben: Du merist Akademiker ziehen wegen der billigeren Miete veremehrt in "Ghettos" oder Trabandenstädte?
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Doch. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es Unternehmer, die sich ihrer sozialen Verantwortung noch bewusst waren. Heutzutage dagegen versuchen sich viel zu viele darin, einen auf Uli Hoeneß zu machen. Und kommen damit oft noch durch. Eigentlich wäre es Aufgabe des Staates, solchen Leuten viel stärker auf die Finger zu klopfen. Stattdessen labert unser Finanzminister von Steuer"sündern" anstatt von Verbrechern und vertraut auf die freiwillige Selbstanzeige, anstatt hart durchzugreifen.MakeMyDay2 » Do 25. Sep 2014, 14:12 hat geschrieben:Dieser Absatz ist nur eine leere Phrase die überhaupt nie eine Bedeutung und Wirkung hatte.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Sozial und regional verantwortliche Unternehmer gab es in meiner Heimatrgion vor dem II. Weltkrieg viele. Dann kamen die Feinde des Eigentums.Progressiver » Do 25. Sep 2014, 20:52 hat geschrieben:
Doch. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es Unternehmer, die sich ihrer sozialen Verantwortung noch bewusst waren. Heutzutage dagegen versuchen sich viel zu viele darin, einen auf Uli Hoeneß zu machen. Und kommen damit oft noch durch. Eigentlich wäre es Aufgabe des Staates, solchen Leuten viel stärker auf die Finger zu klopfen. Stattdessen labert unser Finanzminister von Steuer"sündern" anstatt von Verbrechern und vertraut auf die freiwillige Selbstanzeige, anstatt hart durchzugreifen.

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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Die Selbstanzeige ist u.a. notwendig, weil es bei Steuererklärungen zu Fehlern kommen kann(keine Hinterziehung) und damit legitim Steuersünders Schuld beglichen werden kann. Warum soll ihnen dieses Recht verwehrt werden? Oder sollen wir alle, die einen Fehler machen, gleich ins Gefängnis stecken?Progressiver » Do 25. Sep 2014, 19:52 hat geschrieben:
Doch. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es Unternehmer, die sich ihrer sozialen Verantwortung noch bewusst waren. Heutzutage dagegen versuchen sich viel zu viele darin, einen auf Uli Hoeneß zu machen. Und kommen damit oft noch durch. Eigentlich wäre es Aufgabe des Staates, solchen Leuten viel stärker auf die Finger zu klopfen. Stattdessen labert unser Finanzminister von Steuer"sündern" anstatt von Verbrechern und vertraut auf die freiwillige Selbstanzeige, anstatt hart durchzugreifen.
Zuletzt geändert von freigeist am Donnerstag 25. September 2014, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Sehr gut erkannt. Hoeness und Co. sind zwar immer publikumswirksame Beispiele. Das Gros der Selbstanzeigen wird sich aber im Unternehmensalltag abspielen, weil einfach Fehler passiert sind.freigeist » Do 25. Sep 2014, 21:29 hat geschrieben:
Die Selbstanzeige ist u.a. notwendig, weil es bei Steuererklärungen zu Fehlern kommen kann(keine Hinterziehung) und damit legitim Steuersünders Schuld beglichen werden kann. Warum soll ihnen dieses Recht verwehrt werden? Oder sollen wir alle, die einen Fehler machen, gleich ins Gefängnis stecken?
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Was soll den jetzt bei Wohnungslagen anders sein? Du kannst doch nicht ignorieren, daß es in einigen Städten und Ballungsgebieten extreme Probleme gibt z.B. mit Mietpreisspekulationen.freigeist » Do 25. Sep 2014, 18:14 hat geschrieben:
Bist du schwer von Begriff? Es geht um bessere Wohnlagen, nicht um Ghettos. Dort wird auch keine Mietpreisbremse existieren. In den bürgerlichen Milieus natürlich schon.
Desweiteren sind Neubauten, umfassende Sanierungen, bei der Mietpreisbremse ausgenommen. Dabei ist sie auch noch befristet, d.h. mann schaut wie die Auswirkungen seien werden.
Mir wäre auch eine erhöhter sozialer Wohnungsbau lieber gewesen, nur hat der auch weider seine Probleme, wenn man diesen nur Standortbezogen (Ghettobildung) macht.
Zuletzt geändert von relativ am Freitag 26. September 2014, 09:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Mindestlohn musste eingeführt werden, damit der Lohnwucher eingedämmt wird. Eigenverschulden durch die Agenda und Arbeitsmarktliberalisierung.3x schwarzer Kater » Do 25. Sep 2014, 17:49 hat geschrieben:
Ist kein Einzelbeispiel. Genauso kannst du Mindestlohn, Tarife, Kündigungsschutz, Arbeitgeberbeiträge usw. usf darunter verorten.
Kündigungsschutz watt? Der is so löchrig wie ein schweizer Käse, ausser für Schwangere, Mütter und Behinderte.
Arbeitgeberbeiträge ist wohl das mim., was man an sozialer Verantwortung erwarten kann und selbst die wurden eingefroren bzw. gesenkt.
Wie du sehen kannst, sind unsere sozialen Erungenschaft seit Jahrzehnten rückläufig auf fast allen Gebieten. Was jetzt Teilweise gemacht wird ist, daß man auf besonders große Löcher einen Flicken näht um nicht den Leitsatz des GG noch gröber zu verletzen.
Zuletzt geändert von relativ am Freitag 26. September 2014, 09:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Nichts. Wenn du seit 20 Jahren in einer Wohnlage wohnst und mit der Zeit wird eine "bessere" draus, da ist nichts anders.relativ » Fr 26. Sep 2014, 08:42 hat geschrieben: Was soll den jetzt bei Wohnungslagen anders sein?
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Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Eben sowas passiert ja auch ohne Mietpreisbremse, nun wir es eben ein wenig schwerer aus einer "billigen", günstigen Wohnungslage eine Teure zu machen. Aber glaube mir, die Lücken sind schon erkannt und eingenordet.SoleSurvivor » Fr 26. Sep 2014, 08:54 hat geschrieben: Nichts. Wenn du seit 20 Jahren in einer Wohnlage wohnst und mit der Zeit wird eine "bessere" draus, da ist nichts anders.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Grundgesetz Artikel 14 Absatz 2 noch relevant?
Es betrifft vor allem Bestandsverträge. Wo Eckkneipe zu Lattebar wird, wird Mietbremse zur Pflicht. Andernfalls droht soziale Vertreibung.relativ » Fr 26. Sep 2014, 09:04 hat geschrieben: Eben sowas passiert ja auch ohne Mietpreisbremse, nun wir es eben ein wenig schwerer aus einer "billigen", günstigen Wohnungslage eine Teure zu machen. Aber glaube mir, die Lücken sind schon erkannt und eingenordet.