Ob du wohl genau so reagieren würdest, wenn die Täter Neonazis gewesen wären?Jekyll » 15. Aug 2013, 19:05 hat geschrieben:Es geht hier nicht um Rache, sondern um Rechtsstaatlichkeit. Die Zeiten des AT sind glücklicherweise längst vorbei, begreif das doch endlich!
... nun ist er tot der Vietnamese ....
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Die Frage ist halt, wie genau das zustande gekommen ist (Einzeltäter?, Gruppe?, nähere Umstände...). Davon hängt das Strafmaß auch ab.usaTomorrow » Do 15. Aug 2013, 18:03 hat geschrieben: Ob eine Strafe hart ist, steht doch auch immer im Verhältnis zu der Schwere des Verbrechens. Und in diesem Fall wurde ein Mensch getötet.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Wirst du schon früh genug erfahren, wenn der Prozess gegen Zschäpe zu Ende geht.usaTomorrow » Do 15. Aug 2013, 18:08 hat geschrieben: Ob du wohl genau so reagieren würdest, wenn die Täter Neonazis gewesen wären?
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Und Rechtsstaatlichkeit heißt für dich, dass alles in Ordnung geht, solange es formaljuristisch korrekt abläuft? - Selbst wenn auf Mord nur ein Bußgeld stünde, aber Hauptsache es war formaljuristisch korrekt, oder wie muss man sich das vorstellen?Jekyll » Do 15. Aug 2013, 18:05 hat geschrieben:Es geht hier nicht um Rache, sondern um Rechtsstaatlichkeit. Die Zeiten des AT sind glücklicherweise längst vorbei, begreif das doch endlich!
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Ja, in etwa so kannst du dir das vorstellen. Was gäbe es denn da für eine Alternative? Selbstjustiz?nichtkorrekt » Do 15. Aug 2013, 18:18 hat geschrieben:
Und Rechtsstaatlichkeit heißt für dich, dass alles in Ordnung geht, solange es formaljuristisch korrekt abläuft? - Selbst wenn auf Mord nur ein Bußgeld stünde, aber Hauptsache es war formaljuristisch korrekt, oder wie muss man sich das vorstellen?
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
4½ Jahre des Lebens im Bau ? Das ist in meinen Augen hart. In dem Alter hatte ich meine Lehre abgeschlossen, mich in der freiwilligen Feuerwehr engagiert, Dates mit Damen gehabt, bin durch die Welt gereist und habe den Grundstein für meine jetzige berufliche Karriere gelegt. Nicht auszudenken, wenn ich zwischen 20 und 24 hätte im Bau sitzen müssen. Dann hätte ich das alles verpasst. Wenn man mir diese 4½ Jahre nähme, so fände ich es auch hart.[/quote]Ove Haithabu » Do 15. Aug 2013, 18:24 hat geschrieben: Korrekt
Ganz einfach: niemanden totprügeln, dann behält man seine Freiheit

4,5 Jahre für einen Toten sind nicht zu viel, ich kenne jemanden, der saß 18 Jahre wegen schwerer Körperverletzung, und das Opfer lebt noch.
Zuletzt geändert von Billie Holiday am Donnerstag 15. August 2013, 19:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Dort wo der Rechtsstaat seine Legitimation verliert oder nicht mehr existiert wäre das in der Tat die Alternative.Jekyll » Do 15. Aug 2013, 18:27 hat geschrieben:Ja, in etwa so kannst du dir das vorstellen. Was gäbe es denn da für eine Alternative? Selbstjustiz?
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Nach gut 18 Monaten bekommte er schon mal Freigang, zur Resozialisierung und spätestens nach 2 Jahren ist er auf Bewährung wieder frei.
Allerdings will der Anwalt von Onur U. Revision einlegen, weil er das Urteil für zu hart empfindet, aber das könnte für den Angeklagten auch nach hinten losgehen.
Allerdings will der Anwalt von Onur U. Revision einlegen, weil er das Urteil für zu hart empfindet, aber das könnte für den Angeklagten auch nach hinten losgehen.
Tatsachen hören nicht auf zu existieren, nur weil sie ignoriert werden.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Aber sicher nicht in Deutschland...Billie Holiday » 15. Aug 2013, 19:27 hat geschrieben:ich kenne jemanden, der saß 18 Jahre wegen schwerer Körperverletzung
§ 226
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Was wären denn "nähere Umstände" aus deiner Sicht?Jekyll » Do 15. Aug 2013, 19:10 hat geschrieben:Die Frage ist halt, wie genau das zustande gekommen ist (Einzeltäter?, Gruppe?, nähere Umstände...). Davon hängt das Strafmaß auch ab.
(Sei es in diesem Fall oder generell)
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
der Mann saß 18 Jahre und wird bis zu seinem Ende dem Opfer Entschädigung zahlen müssen, weil dem wohl jeder Knochen gebrochen wurdeusaTomorrow » Do 15. Aug 2013, 19:43 hat geschrieben: Aber sicher nicht in Deutschland...
§ 226
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
vielleicht hatte er noch mehr auf dm Kerbholz, aber er ist Deutscher und saß hier
jedenfalls saß er für schwere Körperverletzung ohne Todesfolge sehr lange, länger als 4,5 Jahre
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Solange sitzt man in Deutschland nicht wegen einer schweren Körperverletzung. Außer es wurde wegen weiterer Vorstrafen die anschließende Sicherheitsverwahrung beschlossen.Billie Holiday » Do 15. Aug 2013, 19:27 hat geschrieben:
Ganz einfach: niemanden totprügeln, dann behält man seine FreiheitOffenbar hattest Du besseres zu tun in Deinem Leben.
4,5 Jahre für einen Toten sind nicht zu viel, ich kenne jemanden, der saß 18 Jahre wegen schwerer Körperverletzung, und das Opfer lebt noch.
Zuletzt geändert von Antisozialist am Donnerstag 15. August 2013, 19:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
das kann sein, ich weiß nur, dass er 18 Jahre eingebuchtet warAntisozialist » Do 15. Aug 2013, 19:52 hat geschrieben:
Solange sitzt man in Deutschland nicht wegen einer schweren Körperverletzung. Außer es wurde wegen weiterer Vorstrafen die anschließende Sicherheitsverwahrung beschlossen.

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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Der wurde auch nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt.Billie Holiday » Do 15. Aug 2013, 19:52 hat geschrieben:
der Mann saß 18 Jahre und wird bis zu seinem Ende dem Opfer Entschädigung zahlen müssen, weil dem wohl jeder Knochen gebrochen wurde
vielleicht hatte er noch mehr auf dm Kerbholz, aber er ist Deutscher und saß hier
jedenfalls saß er für schwere Körperverletzung ohne Todesfolge sehr lange, länger als 4,5 Jahre
Und wenn Du nicht genau weißt, warum er 18 Jahre saß, gibt's eigentlich fast nur bei Mord oder Totschlag, dann solltest auch nicht sowas behaupten.
Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Hmm
Wo in welchen Kreisen ist den dieses Denken heute noch sehr verbreitet

Blutrache, Ehrenmorde und so

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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Du verlogenes ******! Bei Rechten geht es dir auch nicht um Rechtsstaatlichkeit, du willst sie hängen sehen. Aber diese Trampelei mit Todesfolge, daran geilst du dich auf, weil deutsches Leben in deinen Augen nur zweitklassig ist. Pfui!Jekyll » Thu 15. Aug 2013, 18:05 hat geschrieben:Es geht hier nicht um Rache, sondern um Rechtsstaatlichkeit. Die Zeiten des AT sind glücklicherweise längst vorbei, begreif das doch endlich!
'Diplomatie ist die Kunst, seinem verhassten Nachbarn die Kehle durchzuschneiden, ohne ein Messer zu benutzen.'
Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Naher Osten?Praia61 » Do 15. Aug 2013, 20:21 hat geschrieben: Hmm
Wo in welchen Kreisen ist den dieses Denken heute noch sehr verbreitet![]()
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Dort, wo das AT auch herkommt?

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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Da ist gar nichts spitzfindig. Nicht mal die Staatsanwaltschaft kam auf die Idee wegen Totschlag anzuklagen. Dazu hätte sie nämlich den Tötungsvorsatz beweisen müssen. Und da gibt es eben keinerlei Beweis für. Daß Du glaubst, dieser hätte vorgelegen, ist zum Glück als Beweis nicht ausreichend.nichtkorrekt » 15. Aug 2013, 18:33 hat geschrieben: Das ist eine rein juristische Spitzfindigkeit, die Bande hätten wegen Totschlags, wenn nicht wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt und verurteilt gehört.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Was hast du denn heute mit dem Alten Testament?Jekyll » 15. Aug 2013, 21:37 hat geschrieben:Dort, wo das AT auch herkommt?

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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Es war eine antwort auf deine frage.usaTomorrow » Do 15. Aug 2013, 22:05 hat geschrieben: Was hast du denn heute mit dem Alten Testament?
Hast du deine eigene frage schon wieder vergessen?
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Auf welche Frage denn?Tantris » 15. Aug 2013, 22:09 hat geschrieben:
Es war eine antwort auf deine frage.

Jekyll » 15. Aug 2013, 20:52 hat geschrieben:Und jetzt üben die Juden Rache...na sag ich doch - AT! (Also doch kein Zufall)
Jekyll » 15. Aug 2013, 19:57 hat geschrieben:Stimmt, das AT hat kein Niveau. Wohl dem, der sich von sowas nicht beeinflussen lässt! Ansonsten wird die Gegend dort nie zur Ruhe kommen. Nie...
Jekyll » 15. Aug 2013, 19:05 hat geschrieben:Die Zeiten des AT sind glücklicherweise längst vorbei, begreif das doch endlich!
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Bei wuchtigen Tritten gegen den Kopf kann allerdings durchaus Tötungsvorsatz unterstellt werden:Dampflok94 » Do 15. Aug 2013, 22:00 hat geschrieben: Da ist gar nichts spitzfindig. Nicht mal die Staatsanwaltschaft kam auf die Idee wegen Totschlag anzuklagen. Dazu hätte sie nämlich den Tötungsvorsatz beweisen müssen. Und da gibt es eben keinerlei Beweis für. Daß Du glaubst, dieser hätte vorgelegen, ist zum Glück als Beweis nicht ausreichend.
http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/B ... 17615.html
http://www.uni-bremen.de/universitaet/p ... 41523060d2
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/10/1 ... view=print
Man denke auch an den berüchtigten Fall des in der Münchener U-Bahn zusammengetretenen Rentners. Die Täter sind wegen versuchten Mordes verurteilt worden, obwohl der Rentner noch nicht einmal lebensgefährlich verletzt wurde.
Dass dies alles im Fall Jonny K. unter den Tisch gefallen ist, hat vielleicht etwas mit der schwachen Beweislage hinsichtlich der individuellen Tatbeiträge zu tun. Einen Grenzfall zwischen einer einfachen oder gefährlichen Körperverletzung ohne Zurechnung der Todesfolge und damit einer Bewährungsstrafe auf der einen Seite und einer Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts auf der anderen Seite dadurch zu "moderieren" dass man als Kompromiss einfach mal auf Körperverletzung mit Todesfolge erkennt, halte ich allerdings für etwas fragwürdig.
Jedenfalls ist dieser faule Kompromiss ein Weg, sich um eine sehr schwierige Entscheidung herumzudrücken. Das machen sie halt so ...

Zuletzt geändert von GG146 am Freitag 16. August 2013, 00:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Das ist durchaus richtig. Nur hier ist leider völlig unklar, wer wann genau welche Schläge ausgeteilt hat. Daher ja auch der Ansatz des Anwalts des Hauptangeklagten, der nur eine gefährliche Körperverletzung sehen will.GG146 » 16. Aug 2013, 00:33 hat geschrieben:
Bei wuchtigen Tritten gegen den Kopf kann allerdings durchaus Tötungsvorsatz unterstellt werden:
Zuletzt geändert von Dampflok94 am Freitag 16. August 2013, 06:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Schon wieder einer, der die Talionsformel nicht verstanden hat.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....nun das Urteil
Nun das Urteil unserer, speziell für kriminelle Ausländer angewandten Kuscheljustiz.
Onur U., nach der Tat in die Türkei geflüchtet ist seither kein Deutscher mehr. Hat sich damit eine Spitzenposition, was das Strafmaß angeht, bei der deutschen Justiz gesichert. Vier Jahre.
Ich wünsche ihm und seiner coolen Gang, mutige Leute die zu viert oder mehr eine Person totprügeln, dass sich jetzt die türkische Justiz dafür interessiert. Das Gleiche gilt für die Araber die wohl dabei waren. Sie alle haben die deutsche Gastfreundschaft mehr als missbraucht, man schicke sie heim, dort sollen sie in einem der dreckigen, vergitterten Löcher dahin vegetieren und von mir aus auch verrecken. Deutsche Täter-Erholungsheime haben die nicht verdient!
Onur U., nach der Tat in die Türkei geflüchtet ist seither kein Deutscher mehr. Hat sich damit eine Spitzenposition, was das Strafmaß angeht, bei der deutschen Justiz gesichert. Vier Jahre.
Ich wünsche ihm und seiner coolen Gang, mutige Leute die zu viert oder mehr eine Person totprügeln, dass sich jetzt die türkische Justiz dafür interessiert. Das Gleiche gilt für die Araber die wohl dabei waren. Sie alle haben die deutsche Gastfreundschaft mehr als missbraucht, man schicke sie heim, dort sollen sie in einem der dreckigen, vergitterten Löcher dahin vegetieren und von mir aus auch verrecken. Deutsche Täter-Erholungsheime haben die nicht verdient!
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....nun das Urteil
Für die Hinterbliebenen von Jonny K. wird es wohl kein Trost sein dass er nach seinem gewaltsamen Tod auch von denen als vollwertiger Deutscher wahrgenommen wird, die in ihm zu seinen Lebzeiten noch das asiatische Schlitzauge sahen.fertig mit D und EU » Fr 16. Aug 2013, 08:44 hat geschrieben:Nun das Urteil unserer, speziell für kriminelle Ausländer angewandten Kuscheljustiz.
Onur U., nach der Tat in die Türkei geflüchtet ist seither kein Deutscher mehr. ...
Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....nun das Urteil
Für unsere rechtsknaller ist halt nur ein toter ausländer ein guter.MikeRosoft » Fr 16. Aug 2013, 10:18 hat geschrieben:
Für die Hinterbliebenen von Jonny K. wird es wohl kein Trost sein dass er nach seinem gewaltsamen Tod auch von denen als vollwertiger Deutscher wahrgenommen wird, die in ihm zu seinen Lebzeiten noch das asiatische Schlitzauge sahen.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Und selbst wenn, auch für schwere Körperverletzung hätte man wohl eine höhere Haftstrafe durchsetzen können, § 224 StGBhttp://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?p=2112491#p2112491]Dampflok94 » Do 15. Aug 2013, 21:00 hat geschrieben: Da ist gar nichts spitzfindig. Nicht mal die Staatsanwaltschaft kam auf die Idee wegen Totschlag anzuklagen. Dazu hätte sie nämlich den Tötungsvorsatz beweisen müssen. Und da gibt es eben keinerlei Beweis für. Daß Du glaubst, dieser hätte vorgelegen, ist zum Glück als Beweis nicht ausreichend.
http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Zuletzt geändert von nichtkorrekt am Freitag 16. August 2013, 10:30, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Also der Shit den Tante ris raucht mus echt ein komisches Zeug sein. Die Hallus die es hevor ruft lassen ihn überall nur rechtsknaller sehen... 

Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Bei dem, worüber wir hier diskutieren, war kein rechtsknaller beteiligt.firlefanz11 » Fr 16. Aug 2013, 10:37 hat geschrieben:Also der Shit den Tante ris raucht mus echt ein komisches Zeug sein. Die Hallus die es hevor ruft lassen ihn überall nur rechtsknaller sehen...
Dass man als rechtsknaller erst einen toten asiaten als deutschen akzeptiert, ist nunmal eine spezialität dieses menschenschlages und konnte hier im thread sehr schön beobachtet werden.
Also, lass den firlefanz!
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
1. Gefährliche Körperverletzungnichtkorrekt » Fr 16. Aug 2013, 10:27 hat geschrieben:
Und selbst wenn, auch für schwere Körperverletzung hätte man wohl eine höhere Haftstrafe durchsetzen können, § 224 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
2. Die Strafen aus dem StGB gelten nicht bei Anwendung des Jugendstrafrechts.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Das Gericht hat dem Haupttäter die Tatbeiträge der von ihm angeleiteten anderen Mitglieder des Schlägermobs als Mittäter zugerechnet. Bei einem gemeinsamen Tatentschluss und gemeinsamer Tatherrschaft braucht man die einzelnen Handlungen nicht mehr per Einzelbeweis den einzelnen Tätern zuzuordnen, siehe § 25 StGB. Einer aus der Bande ist für den Todeseintritt verantwortlich und diese Verantwortung wird eben vom Gesetz dem Mittäter wie die Verantwortung für eigenes Handeln zugewiesen.Dampflok94 » Fr 16. Aug 2013, 06:56 hat geschrieben: Das ist durchaus richtig. Nur hier ist leider völlig unklar, wer wann genau welche Schläge ausgeteilt hat. Daher ja auch der Ansatz des Anwalts des Hauptangeklagten, der nur eine gefährliche Körperverletzung sehen will.
Da diese Konstruktion in diesem speziellen Fall etwas wackelig zu sein scheint (die Mittäter hatten sich teilweise erst kurz vor der Tat kennengelernt, da ist nicht viel Raum für einen gemeinsamen Tatplan), wollte das Gericht vermutlich lieber die Verantwortung für eine Körperverletzung mit Todesfolge als für einen Mord oder Totschlag über diese wackelige Konstruktion bewegen, als Kompromiss sozusagen.
Das läuft aber darauf hinaus, dass die Wackeligkeit eines Teils der das Urteil tragenden Feststellungen zu Lasten der Angeklagten durch eine andere Wackeligkeit zu Gunsten der Angeklagten ausgeglichen werden soll ...
Zuletzt geändert von GG146 am Freitag 16. August 2013, 13:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....nun das Urteil
Für die Hinterbliebenen von Jonny K. wird es wohl kein Trost sein dass er nach seinem gewaltsamen Tod auch von denen als vollwertiger Deutscher wahrgenommen wird, die in ihm zu seinen Lebzeiten noch das asiatische Schlitzauge sahen.[/quote]
Für unsere rechtsknaller ist halt nur ein toter ausländer ein guter.[/quote]
lall, lall, genau, bumm, bäng, alle schauen rechts.....................
ein Asiate ist halt kein Deutscher, will dies sicher auch nicht sein. Ein Deutscher wird auch niemals ein "vollwertiger" Vietnamese. Araber, Türke, etc.sein!!!
Vollwertiger Deutscher? Was soll das bedeuten?? Einer der sich die böse Vergangenheit anhängt??
Der Ermordete war ein Gast in Deutschland, offensichtlich integriert und unauffällig, wenn man die Schwester hört. Sie jedenfalls spricht Deutsch, besser als mancher deutscher Möchtegern- Türke. Äh was willsdu Alta? ich weiß wo deine Haus wohnt, ich fick deine Mutta.
Für die Hinterbliebenen ist das Urteil kein Trost, das ist wohl wahr. Dennoch ist das Urteil eines mit Ausländerbonus.
Für unsere rechtsknaller ist halt nur ein toter ausländer ein guter.[/quote]
lall, lall, genau, bumm, bäng, alle schauen rechts.....................
ein Asiate ist halt kein Deutscher, will dies sicher auch nicht sein. Ein Deutscher wird auch niemals ein "vollwertiger" Vietnamese. Araber, Türke, etc.sein!!!
Vollwertiger Deutscher? Was soll das bedeuten?? Einer der sich die böse Vergangenheit anhängt??
Der Ermordete war ein Gast in Deutschland, offensichtlich integriert und unauffällig, wenn man die Schwester hört. Sie jedenfalls spricht Deutsch, besser als mancher deutscher Möchtegern- Türke. Äh was willsdu Alta? ich weiß wo deine Haus wohnt, ich fick deine Mutta.
Für die Hinterbliebenen ist das Urteil kein Trost, das ist wohl wahr. Dennoch ist das Urteil eines mit Ausländerbonus.
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Er war offensichtlich auch schon vorher keiner.fertig mit D und EU hat geschrieben:Nun das Urteil unserer, speziell für kriminelle Ausländer angewandten Kuscheljustiz.
Onur U., nach der Tat in die Türkei geflüchtet ist seither kein Deutscher mehr. Hat sich damit eine Spitzenposition, was das Strafmaß angeht, bei der deutschen Justiz gesichert. Vier Jahre.
Dass die Strafen der meisten Tatbeteiligten unter 3 Jahren liegen, wird sicher ihre Ursache darin haben, dass bei nichtdeutscher Staatsbürgerschaft ab 3 Jahren Freiheitsstrafe automatisch abgeschoben wird.fertig mit D und EU hat geschrieben:Ich wünsche ihm und seiner coolen Gang, mutige Leute die zu viert oder mehr eine Person totprügeln, dass sich jetzt die türkische Justiz dafür interessiert. Das Gleiche gilt für die Araber die wohl dabei waren. Sie alle haben die deutsche Gastfreundschaft mehr als missbraucht, man schicke sie heim, dort sollen sie in einem der dreckigen, vergitterten Löcher dahin vegetieren und von mir aus auch verrecken. Deutsche Täter-Erholungsheime haben die nicht verdient!
Offensichtlich wollte das Gericht so das verhindern.
Außer bei Onur U.
Hat das Urteil Bestand wird der nach ca. 4 Jahren (gute Führung ist bei dem wohl ausgeschlossen, außerdem lief bereits eine Bewährungsstrafe gegen ihn) in die Türkei abgeschoben.
Dort ist er wohl gezwungen sich völlig anders aufzuführen, denn die türkische Strafverfolgung ist -alttestamentarischer- als die Kuschelrichter in Berlin.
“Most men would rather deny a hard truth than face it.”
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Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Ich würde keinen größeren Betrag darauf verwetten, dass dieser Onur U. nach Verbüßung der Strafe (falls die überhaupt Bestand hat, der Anwalt wollte ja in Revision gehen) ausgewiesen wird:d'Artagnan » Mo 19. Aug 2013, 23:28 hat geschrieben: Er war offensichtlich auch schon vorher keiner.
Dass die Strafen der meisten Tatbeteiligten unter 3 Jahren liegen, wird sicher ihre Ursache darin haben, dass bei nichtdeutscher Staatsbürgerschaft ab 3 Jahren Freiheitsstrafe automatisch abgeschoben wird.
Offensichtlich wollte das Gericht so das verhindern.
Außer bei Onur U.
Hat das Urteil Bestand wird der nach ca. 4 Jahren (gute Führung ist bei dem wohl ausgeschlossen, außerdem lief bereits eine Bewährungsstrafe gegen ihn) in die Türkei abgeschoben.
Dort ist er wohl gezwungen sich völlig anders aufzuführen, denn die türkische Strafverfolgung ist -alttestamentarischer- als die Kuschelrichter in Berlin.
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/56.html(2) Über die Ausweisung eines Heranwachsenden, der im Bundesgebiet aufgewachsen ist und eine Niederlassungserlaubnis besitzt, sowie über die Ausweisung eines Minderjährigen, der eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzt, wird in den Fällen der §§ 53 und 54 nach Ermessen entschieden. Soweit die Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil des Minderjährigen sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, wird der Minderjährige nur in den Fällen des § 53 ausgewiesen; über die Ausweisung wird nach Ermessen entschieden. Der Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Heranwachsende wegen serienmäßiger Begehung nicht unerheblicher vorsätzlicher Straftaten, wegen schwerer Straftaten oder einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
Re: ... nun ist er tot der Vietnamese ....
Das AT?
Dieser Text, wo der Islam noch heutzutage so hingebungsvoll hängengeblieben ist?
