Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

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Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Ich will kurz darlegen, dass es (ohne Zweifel) Grenzen sowohl der Meinungsfreiheit, als auch für demokratische Abstimmungen gibt.

Meinung
Eine Meinung kann beleidigen - Beleidigung ist eine Straftat
... Meinungen können also durchaus verboten sein und dürfen nicht geäußert werden!

Demokratie
Der kategorische Imperativ - als Prinzip reiner Vernunft, gilt wie auch Aussagen im Bereich Mathematik, für alle Menschen
(2+2=4 ... ein demokratischer Beschluss wird nicht dazu führen, dass sich daran etwas ändert)

Was der kat. Imperativ nicht erlaubt, kann auch durch demokratischen Beschluss keine Legitimation finden
(Der Mensch gerät andernfalls in einen Widerspruch mit sich selbst)

(27.04.2013 -2)
kat. Imperativ
„Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“
wiki
Durch seine Vernunft ist der Mensch autonom, also hier: selbstgesetzgebend, wobei er sich aus Vernunft der „Nötigung“ (s. o.) des kategorischen Imperativs unterwirft. Durch diese Autonomie besitzt der Mensch Würde und ist Zweck an sich.
aus dem kat. Imperativ leitet sich der Begriff der Würde und in dessen Folge so ziemlich unser gesamtes Grundgesetz ab ...
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Milady de Winter »

Kannst Du Deine Aussage zur Meinung mit Quellen unterlegen? Denn ganz so einfach scheint es mit der Beleidigung dann wohl doch nicht zu sein... Siehe Beispiel:
Ausschlaggebend sind nicht die Worte, die man verwendet, sondern vielmehr ist der Vorsatz entscheidend. Richtet sich dieser gegen eine genau bestimmbare Gruppe und bringt der Täter dies in einer Weise zum Ausdruck, dass dem Gericht eine Beweisführung hinsichtlich des Vorsatzes möglich ist, so handelt es sich trotz Ungenauigkeit im Wortlaut um eine Beleidigung. So erfüllt man beispielsweise den Straftatbestand der Beleidigung, wenn man den an sich nicht strafbaren Ausspruch „Soldaten sind Mörder“ direkt an eine kleine Gruppe anwesender Soldaten richtet und gleichzeitig den Vorsatz hat, genau diese Soldaten zu beleidigen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)

(Bitte einkopieren, falls Link nicht funktioniert)
Zuletzt geändert von Milady de Winter am Samstag 27. April 2013, 16:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Milady de Winter » Sa 27. Apr 2013, 15:24 hat geschrieben:Kannst Du Deine Aussage zur Meinung mit Quellen unterlegen? Denn ganz so einfach scheint es mit der Beleidigung dann wohl doch nicht zu sein... Siehe Beispiel:



http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigun ... )#Tatopfer

Nur wenn es eine Beleidigung ist, gibt es eine Einschränkung der Meinungsfreiheit

Was sollte ich denn belegen?
Zuletzt geändert von Sri Aurobindo am Samstag 27. April 2013, 16:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Milady de Winter »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 16:26 hat geschrieben:

Nur wenn es eine Beleidigung ist, gibt es eine Einschränkung der Meinungsfreiheit

Was sollte ich denn belegen?

Nicht jede Beleidigung scheint jedoch tatsächlich strafbar zu sein. Interessant fand ich den Teil mit der Gruppe. Ich habe die Diskussion zur Homosexualität nicht verfolgt, aber alleine die Meinung, dass man Homosexualität für eine Krankheit hält, dürfte gemäß o.g. Beispiels keine strafbare Beleidigung darstellen.
Zuletzt geändert von Milady de Winter am Samstag 27. April 2013, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Milady de Winter » Sa 27. Apr 2013, 15:31 hat geschrieben:
Nicht jede Beleidigung scheint jedoch tatsächlich strafbar zu sein. Interessant fand ich den Teil mit der Gruppe. Ich habe die Diskussion zur Homosexualität nicht verfolgt, aber alleine die Meinung, dass man Homosexualität für eine Krankheit hält, dürfte gemäß o.g. Beispiels keine strafbare Beleidigung darstellen.
Jede Beleidigung ist strafbar - nur ist einiges keine Beleidigung!

aus dem gleichen wiki-artikel
Auch jemandem „gute Besserung“ zu wünschen, kann den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen, so beispielsweise wenn nach einer hitzigen Diskussion einer der Diskussionsgegner die Diskussion abbricht und seinem Diskussionsgegner „gute Besserung“ wünscht, ohne dass dieser gesundheitliche Beschwerden zum Ausdruck gebracht hätte. Damit will er wider besseres Wissen und mit ehrverletzender Absicht zum Ausdruck bringen, dass die Meinung des Diskussionsgegners Folge eines krankhaften Geisteszustandes sei. In diesem Fall liegt eine Beleidigung vor, weil aus dem Zusammenhang klar erkennbar ist, dass die Aussage dem Adressaten auf ehrverletzende Weise einen geistigen Schaden attestiert.
ganz wichtig ist, ich unterstelle nur einem User hier, dass er wirklich beleidigen will
... bei anderen wäre mir das zu ungewiss

aber darum geht es hier ja nicht
... dass der Straftatbestand der Beleidigung allerdings die Meinungsfreiheit einschränkt ist doch aber frei von jedem Zweifel - oder?
Zuletzt geändert von Sri Aurobindo am Samstag 27. April 2013, 16:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Milady de Winter »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 16:39 hat geschrieben:
Jede Beleidigung ist strafbar - nur ist einiges keine Beleidigung!

aus dem gleichen wiki-artikel


ganz wichtig ist, ich unterstelle nur einem User hier, dass er wirklich beleidigen will
... bei anderen wäre mir das zu ungewiss

aber darum geht es hier ja nicht
... dass der Straftatbestand der Beleidigung allerdings die Meinungsfreiheit einschränkt ist doch aber frei von jedem Zweifel - oder?
In meinen Augen aber nur, wenn jemand gemäß Vorgabe direkt beleidigt wird. Wenn z.B jemand zu Dir sagt, er hielte Dich für krank, weil Du homosexuell bist. Aber nicht, wenn jemand sagt, er halte Homosexualität für eine Krankheit.

Wurdest DU DIREKT beleidigt oder durch eine Äußerung wie letztere INDIREKT?
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Quark »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 15:12 hat geschrieben:Ich will kurz darlegen, dass es (ohne Zweifel) Grenzen sowohl der Meinungsfreiheit, als auch für demokratische Abstimmungen gibt.

Meinung
Eine Meinung kann beleidigen - Beleidigung ist eine Straftat
... Meinungen können also durchaus unerlaubt sein und dürfen nicht geäußert werden!

Demokratie
Der kategorische Imperativ - als Prinzip reiner Vernunft, gilt wie auch Aussagen im Bereich Mathematik, für alle Menschen
(2+2=4 ... ein demokratischer Beschluss wird nicht dazu führen, dass sich daran etwas ändert)

Was der kat. Imperativ nicht erlaubt, kann auch durch demokratischen Beschluss keine Legitimation finden
(Der Mensch gerät andernfalls in einen Widerspruch mit sich selbst)
Problematisch werden Meinungen nicht durch Strafbarkeit sondern durch Destruktivität. Und selbstverständlich kann nur demokratisch entschieden werden, was auch entscheidbar ist.

Beides hat miteinander übrigens nichts zu tun.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Milady de Winter » Sa 27. Apr 2013, 15:45 hat geschrieben: In meinen Augen aber nur, wenn jemand gemäß Vorgabe direkt beleidigt wird. Wenn z.B jemand zu Dir sagt, er hielte Dich für krank, weil Du homosexuell bist. Aber nicht, wenn jemand sagt, er halte Homosexualität für eine Krankheit.

Wurdest DU DIREKT beleidigt oder durch eine Äußerung wie letztere INDIREKT?
Die Aussage Homosexualität sei eine Krankheit impliziert die Aussage alle homosexuellen Menschen sind krank

ich hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass ich das als Beleidigung empfinde
... ich hatte mehrfach darum gebeten, dass man ohne hinreichende Belege diese These nicht weiter propagieren soll
... ich hatte in einem nächsten Schritt darauf hingewiesen, dass ich jede Propaganda dieser These als Beleidigung melden werde

ich wurde dann von 4 oder 5 Usern regelrecht befeuert - ich solle Argumente vorbringen, warum Homosexualität nicht - wie ja Pädophilie auch - eine Krankheit sei
(ich habe mich argumentativ wacker geschlagen)

dann wurde mir das zu viel und ich habe dargestellt ... dass hier ein Straftatbestand gegen das Forum besteht und dass im Prinzip jeder Bürger verpflichtet ist dies anzuzeigen

auf den Hinweis eines Moderators ich solle mich beruhigen, habe ich dem Nachdruck verliehen und darauf hingewiesen, dass ich natürlich gegebenenfalls Anzeige gegen das Forum erheben werde
(und muss, wie jeder andere User auch, der meine Argumentation versteht)

das hatte zumindest eine Beratung in Gang gesetzt ... man meinte dann aber, das sei alles nur Meinung und das hätte ich zu akzeptieren
... daraufhin habe ich den Lesben-und-Schwulen-verband auf diese Debatte aufmerksam gemacht ...

:)

das reicht dann auch an Eskalation
... ich bis sehr sensibel, was Ungerechtigkeit betrifft - was hier passiert ist ungerecht!
Zuletzt geändert von Sri Aurobindo am Samstag 27. April 2013, 17:02, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Quark » Sa 27. Apr 2013, 15:50 hat geschrieben:
Problematisch werden Meinungen nicht durch Strafbarkeit sondern durch Destruktivität.
Sind alle Äußerungen destruktiver Meinung aber verboten?
Oder sollten sie verboten werden?
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Milady de Winter »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 16:53 hat geschrieben:
Die Aussage Homosexualität sei eine Krankheit impliziert die Aussage alle homosexuellen Menschen sind krank

ich hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass ich das als Beleidigung empfinde...
Nun, dass Du es als solche EMPFINDEST bedeutet m.E. aber nicht, dass die Aussage deshalb strafbar ist, so wie sie gemacht wurde. Siehe das Beispiel "Soldaten sind Mörder".
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Quark »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 15:53 hat geschrieben:
ich wurde dann von 4 oder 5 Usern regelrecht befeuert - ich solle Argumente vorbringen, warum Homosexualität nicht - wie ja Pädophilie auch - eine Krankheit sei
(ich habe mich argumentativ wacker geschlagen)
Das ist eine interessante Frage. Wieso wird sexuelle Präferenz im einen Fall als Krankheit interpretiert, im anderen Fall aber nicht?
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Milady de Winter »

Quark » Sa 27. Apr 2013, 16:59 hat geschrieben:
Das ist eine interessante Frage. Wieso wird sexuelle Präferenz im einen Fall als Krankheit interpretiert, im anderen Fall aber nicht?
Good point. Auf die Argumentation bin jetzt auch gespannt...
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Quark »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 15:56 hat geschrieben:
Sind alle Äußerungen destruktiver Meinung aber verboten?
Oder sollten sie verboten werden?
Ich würde sie zulassen wenn sie klar und unverschleiert sind. Und verbieten, sobald ihr wahrer Charakter verborgen werden soll.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Muninn »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 15:12 hat geschrieben:Ich will kurz darlegen, dass es (ohne Zweifel) Grenzen sowohl der Meinungsfreiheit, als auch für demokratische Abstimmungen gibt.

Meinung
Eine Meinung kann beleidigen - Beleidigung ist eine Straftat
... Meinungen können also durchaus unerlaubt sein und dürfen nicht geäußert werden!

Demokratie
Der kategorische Imperativ - als Prinzip reiner Vernunft, gilt wie auch Aussagen im Bereich Mathematik, für alle Menschen
(2+2=4 ... ein demokratischer Beschluss wird nicht dazu führen, dass sich daran etwas ändert)

Was der kat. Imperativ nicht erlaubt, kann auch durch demokratischen Beschluss keine Legitimation finden
(Der Mensch gerät andernfalls in einen Widerspruch mit sich selbst)

Seit wann ist eine Meinung eine Beleidigung... Eine Meinung zu verbieten ist Zensur! Wollen Sie Zensur?
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Quark » Sa 27. Apr 2013, 16:04 hat geschrieben:
Ich würde sie zulassen wenn sie klar und unverschleiert sind. Und verbieten, sobald ihr wahrer Charakter verborgen werden soll.
ähm - hättest Du dafür eine Formulierung für einen Gesetzestext?
;)
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Muninn » Sa 27. Apr 2013, 16:08 hat geschrieben:

Seit wann ist eine Meinung eine Beleidigung... Eine Meinung zu verbieten ist Zensur! Wollen Sie Zensur?
Ähm ... nicht immer falsch herum logisch schließen (das passiert hier dauernd :( )

Es gibt Meinungen, die eine Beleidigung enthalten
ein Beispiel:
Ich kann der Meinung sein, Juden sind Untermenschen
... wenn ich diese Meinung aber äußere, ist das strafbar
... die Äußerung ist also verboten!
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Milady de Winter »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 17:10 hat geschrieben:
Ähm ... nicht immer falsch herum logisch schließen (das passiert hier dauernd :( )

Es gibt Meinungen, die eine Beleidigung enthalten
ein Beispiel:
Ich kann der Meinung sein, Juden sind Untermenschen
... wenn ich diese Meinung aber äußere, ist das strafbar
... die Äußerung ist also verboten!
Hmmm... Da gibt es wohl auch Einschränkungen (aus meinem oben verlinkten Bericht im Kontext mit der Aussage zu den Soldaten):
Gleiches gilt beispielsweise, wenn man das an sich als Volk insgesamt nicht beleidigungsfähige „jüdische Volk“ beleidigt, die Beleidigung aber eigentlich an jenen Teil des jüdischen Volkes gerichtet ist, welcher die Überlebenden des Holocaustes in Deutschland umfasst.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Milady de Winter » Sa 27. Apr 2013, 16:18 hat geschrieben: Hmmm... Da gibt es wohl auch Einschränkungen (aus meinem oben verlinkten Bericht im Kontext mit der Aussage zu den Soldaten):
aber ... wenn Du hier im Forum irgendwo wirklich behauptest, Juden seien Untermenschen - dann wird das nicht lange stehen bleiben!
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Milady de Winter »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 17:19 hat geschrieben:
aber ... wenn Du hier im Forum irgendwo wirklich behauptest, Juden seien Untermenschen - dann wird das nicht lange stehen bleiben!
Davon gehe ich auch aus, mir gings jedochnum die strafrechtliche Relevanz der Aussage. Allerdings fällt für mich die Aussage "Juden sind Untermenschen" nicht in die selbe Kategorie wie "Homosexualität ist eine Krankheit". Und das sage ich, obwohl ich weder der ersten noch der zweiten Aussage zustimme. Ich bewerte das allerdings rein persönlich und völlig unbefangen.
Zuletzt geändert von Milady de Winter am Samstag 27. April 2013, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Quark » Sa 27. Apr 2013, 15:59 hat geschrieben:
Das ist eine interessante Frage. Wieso wird sexuelle Präferenz im einen Fall als Krankheit interpretiert, im anderen Fall aber nicht?

das ist sehr einfach :)
... ich zitiere:
usaTomorrow » Do 25. Apr 2013, 22:57 hat geschrieben: Wieso ist Homosexualität jetzt gesund, etliche andere sexuelle Ausrichtungen aber noch immer krank?
die kurzform:
der kategorische imperativ verbietet es sich an einem Anderen zu vergehen ... Der Pädophile benutzt das Kind als Mittel für die eigene Befriedigung
... das Kind wird hier nicht als eigenständigen Zweck an sich selbst gesehen
... Bei Homosexualität kommt es hingegen zu einvernehmlichen Sex - das ist der Unterschied

Der Pädophile hat also (zu recht) keine Möglichkeit seinen Trieb auszuleben ... und ständige Unterdrückung ist ein Leiden!
Die lesbische Frau hingegen kann ihre Sexualität ausleben - sie leidet also nicht unter ihrem Trieb!
Deshalb ist Pädophilie eine Krankheit - Homosexualität aber nicht

wie oft muss ich das wiederholen, damit ihr das versteht?

...

Der kategorische Imperativ in dieser Form:
„Denn vernünftige Wesen stehen alle unter dem Gesetz, dass jedes derselben sich selbst und alle andere niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck an sich selbst behandeln solle.“
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Milady de Winter » Sa 27. Apr 2013, 16:24 hat geschrieben: Davon gehe ich auch aus, mir gings jedochnum die strafrechtliche Relevanz der Aussage. Allerdings fällt für mich die Aussage "Juden sind Untermenschen" nicht in die selbe Kategorie wie "Homosexualität ist eine Krankheit". Und das sage ich, obwohl ich weder der ersten noch der zweiten Aussage zustimme. Ich bewerte das allerdings rein persönlich und völlig unbefangen.

Wenn Du Kategorien etablieren willst, dann musst Du auch klar machen, was die Abgrenzungskriterien sind ... was ist der Unterschied von beiden Aussagen?
bzw. welche Regel stellst Du auf, um solches von solchem zu unterscheiden?
Quark

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Quark »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 16:08 hat geschrieben:
ähm - hättest Du dafür eine Formulierung für einen Gesetzestext?
;)
§ 0:
(1) Jede Art der ehrlichen Meinungsäusserung ist inhaltlich, formal und medial uneingeschränkt zulässig.
(2) Davon ausgenommen sind Meinungsäusserungen, die in einer betrügerischen, heuchlerischen oder verlogenen Weise ihren wahren Charakter zu verschleiern versuchen.
(3) Verstöße gegen Absatz 2 können mit Geldstrafe oder mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Quark » Sa 27. Apr 2013, 16:30 hat geschrieben:
§ 0:
(1) Jede Art der ehrlichen Meinungsäusserung ist inhaltlich, formal und medial uneingeschränkt zulässig.
(2) Davon ausgenommen sind Meinungsäusserungen, die in einer betrügerischen, heuchlerischen oder verlogenen Weise ihren wahren Charakter zu verschleiern versuchen.
(3) Verstöße gegen Absatz 2 können mit Geldstrafe oder mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

und jetzt, was versteht man unter § 0 (2)?
:)
Muninn

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Muninn »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 16:10 hat geschrieben:
Ähm ... nicht immer falsch herum logisch schließen (das passiert hier dauernd :( )

Es gibt Meinungen, die eine Beleidigung enthalten
ein Beispiel:
Ich kann der Meinung sein, Juden sind Untermenschen
... wenn ich diese Meinung aber äußere, ist das strafbar
... die Äußerung ist also verboten!


Einer Meinung kann man nur mit Argumenten und nicht mit Zensur begegnen...

Wenn jemand der Meinung ist "Juden sind Untermenschen" dann kann man die Person davon überzeugen das dies nicht der Fall ist.

Zensur ist das Kennzeichen von Vordemokratischen und Postdemokratischen Gesellschaften.

Wollen Sie das?
Zuletzt geändert von Muninn am Samstag 27. April 2013, 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
Quark

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Quark »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 16:10 hat geschrieben:
Ähm ... nicht immer falsch herum logisch schließen (das passiert hier dauernd :( )
Das Formelzeichen für Implikation ist nicht umsonst ein Pfeil, der in eine Richtung zeigt.
Daylight

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Daylight »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 16:53 hat geschrieben:
Die Aussage Homosexualität sei eine Krankheit impliziert die Aussage alle homosexuellen Menschen sind krank

ich hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass ich das als Beleidigung empfinde
... ich hatte mehrfach darum gebeten, dass man ohne hinreichende Belege diese These nicht weiter propagieren soll
... ich hatte in einem nächsten Schritt darauf hingewiesen, dass ich jede Propaganda dieser These als Beleidigung melden werde

ich wurde dann von 4 oder 5 Usern regelrecht befeuert - ich solle Argumente vorbringen, warum Homosexualität nicht - wie ja Pädophilie auch - eine Krankheit sei
(ich habe mich argumentativ wacker geschlagen)

dann wurde mir das zu viel und ich habe dargestellt ... dass hier ein Straftatbestand gegen das Forum besteht und dass im Prinzip jeder Bürger verpflichtet ist dies anzuzeigen

auf den Hinweis eines Moderators ich solle mich beruhigen, habe ich dem Nachdruck verliehen und darauf hingewiesen, dass ich natürlich gegebenenfalls Anzeige gegen das Forum erheben werde
(und muss, wie jeder andere User auch, der meine Argumentation versteht)

das hatte zumindest eine Beratung in Gang gesetzt ... man meinte dann aber, das sei alles nur Meinung und das hätte ich zu akzeptieren
... daraufhin habe ich den Lesben-und-Schwulen-verband auf diese Debatte aufmerksam gemacht ...

:)

das reicht dann auch an Eskalation
... ich bis sehr sensibel, was Ungerechtigkeit betrifft - was hier passiert ist ungerecht!
Ja. Bleiben Sie sensibel. Sprechen Sie unverbrüchlich weiter für Gerechtigkeit.
Daylight

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Daylight »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 16:56 hat geschrieben:
Sind alle Äußerungen destruktiver Meinung aber verboten?
Oder sollten sie verboten werden?
Destruktivität ist per se nicht strafbar. Nebelkerze.
Daylight

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Daylight »

Milady de Winter » Sa 27. Apr 2013, 16:58 hat geschrieben:
Nun, dass Du es als solche EMPFINDEST bedeutet m.E. aber nicht, dass die Aussage deshalb strafbar ist, so wie sie gemacht wurde. Siehe das Beispiel "Soldaten sind Mörder".
Das kommt einzig auf die Umstände an.
Quark

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Quark »

Muninn » Sa 27. Apr 2013, 16:33 hat geschrieben:

Einer Meinung kann man nur mit Argumenten und nicht mit Zensur begegnen...

Wenn jemand der Meinung ist "Juden sind Untermenschen" dann kann man die Person davon überzeugen das dies nicht der Fall ist.
Das ist nur sehr schwer möglich bei Anhängern von Verschwörungstheorien und Vorurteilen, auf denen der Antisemitismus beruht. Man kann nur im Vorfeld verhindern, dass Menschen zu Antisemiten werden. Und das geht auch nur bei einer gewissen Mindestintelligenz der Person.
Zuletzt geändert von Quark am Samstag 27. April 2013, 17:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Muninn » Sa 27. Apr 2013, 16:33 hat geschrieben:


Einer Meinung kann man nur mit Argumenten und nicht mit Zensur begegnen...

Wenn jemand der Meinung ist "Juden sind Untermenschen" dann kann man die Person davon überzeugen das dies nicht der Fall ist.

Zensur ist das Kennzeichen von Vordemokratischen und Postdemokratischen Gesellschaften.

Wollen Sie das?
Nein deshalb gibt es für die Unverbesserlichen Gesetze!
Und Meinungen können gewiss Straftaten sein - und Straftaten sind verboten ;)

wirklich kein schwieriger Schluss :)
Quark

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Quark »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 16:32 hat geschrieben:

und jetzt, was versteht man unter § 0 (2)?
:)
Nicht mehr und nicht weniger als was dort steht.
Quark

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Quark »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 16:43 hat geschrieben:
Nein deshalb gibt es für die Unverbesserlichen Gesetze!
Und Meinungen können gewiss Straftaten sein - und Straftaten sind verboten ;)

wirklich kein schwieriger Schluss :)
Ja, ein Zirkelschluss.
Daylight

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Daylight »

Muninn » Sa 27. Apr 2013, 17:08 hat geschrieben:

Seit wann ist eine Meinung eine Beleidigung... Eine Meinung zu verbieten ist Zensur! Wollen Sie Zensur?
Meinung kann beleidigen --> strafbar, § 185
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dort endet Meinungsfreiheit. Gleiches gilt für nachweisliche "Üble Nachrede", § 186, "Verleumdung", § 187, Volksverhetzung, § 130 und viele weitere Straftaten.
Muninn

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Muninn »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 16:43 hat geschrieben:
Nein deshalb gibt es für die Unverbesserlichen Gesetze!
Und Meinungen können gewiss Straftaten sein - und Straftaten sind verboten ;)

wirklich kein schwieriger Schluss :)

Welche Gesetze meinen Sie denn genau? :?:
Daylight

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Daylight »

Muninn » Sa 27. Apr 2013, 17:33 hat geschrieben:Einer Meinung kann man nur mit Argumenten und nicht mit Zensur begegnen...
Sie wird bestraft. § 130. Ende mit der falsch interpretierten "Meinungsfreiheit".
Daylight

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Daylight »

Muninn » Sa 27. Apr 2013, 17:46 hat geschrieben:

Welche Gesetze meinen Sie denn genau? :?:
Siehe oben!
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

ui ... Daylight ;)
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Milady de Winter »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 17:28 hat geschrieben:

Wenn Du Kategorien etablieren willst, dann musst Du auch klar machen, was die Abgrenzungskriterien sind ... was ist der Unterschied von beiden Aussagen?
bzw. welche Regel stellst Du auf, um solches von solchem zu unterscheiden?
Nun, jemanden als Untermenschen zu bezeichnen bedeutet in meinen Augen, ihn herabzuwürdigen. Etwas als eine Krankheit zu bezeichnen, auch wenn es das gemäß ICD nicht ist, bedeutet nicht automatisch eine (Ab-) Wertung der Sache. Man könnte folglich behaupten, man würde für sich Homosexualität ebenso wie Pädophilie verorten, ohne jedoch beides zu (be-)werten. Ungleich schwieriger wird es, zu behaupten, man würde ein Volk oder eine Gruppe "völlig wertfrei" als Untermenschen ansehen. Das schließt der Begriff Untermensch m.E. schon automatisch aus.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Muninn »

Quark » Sa 27. Apr 2013, 16:41 hat geschrieben: Das ist nur sehr schwer möglich bei Anhängern von Verschwörungstheorien und Vorurteilen, auf denen der Antisemitismus beruht. Man kann nur im Vorfeld verhindern, dass Menschen zu Antisemiten werden. Und das geht auch nur bei einer gewissen Mindestintelligenz der Person.


Echt. Wie wollen Sie das denn im "Vorfeld" verhindern? Trotz Dauerberieselung durch die Staatsmedien gibt es in Deutschland "Antisemitismus". Was das auch immer heißen mang.

Wenn Argumente nicht helfen dann greift man zur Zensur?

Ist die Fokussierung auf den Antisemitismus nicht auch antisemitisch?
Daylight

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Daylight »

Quark » Sa 27. Apr 2013, 17:30 hat geschrieben:
§ 0:
(1) Jede Art der ehrlichen Meinungsäusserung ist inhaltlich, formal und medial uneingeschränkt zulässig.
(2) Davon ausgenommen sind Meinungsäusserungen, die in einer betrügerischen, heuchlerischen oder verlogenen Weise ihren wahren Charakter zu verschleiern versuchen.
(3) Verstöße gegen Absatz 2 können mit Geldstrafe oder mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Da strickt sich einer eigene Gesetze... :D
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Quark » Sa 27. Apr 2013, 16:44 hat geschrieben:
Nicht mehr und nicht weniger als was dort steht.
n bissl schwammig ist aber schon, was nun in dieser oder jenen weise so oder so ist ... oder?
Daylight

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Daylight »

Muninn » Sa 27. Apr 2013, 17:52 hat geschrieben: Wenn Argumente nicht helfen dann greift man zur Zensur?

Ist die Fokussierung auf den Antisemitismus nicht auch antisemitisch?
Nein, Geschichtsbewußtsein. Zensur ist was anderes.
Quark

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Quark »

Daylight » Sa 27. Apr 2013, 16:53 hat geschrieben: Da strickt sich einer eigene Gesetze... :D
Es wurde von mir verlangt.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Milady de Winter »

Daylight » Sa 27. Apr 2013, 17:40 hat geschrieben: Das kommt einzig auf die Umstände an.
Ich werte das als Zustimmung.
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Quark

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Quark »

Matthias Pochmann » Sa 27. Apr 2013, 16:53 hat geschrieben:
n bissl schwammig ist aber schon, was nun in dieser oder jenen weise so oder so ist ... oder?
Es muss etwas allgemein gehalten sein, um eine ganze Kategorie von Fällen abzudecken.
Daylight

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Daylight »

Milady de Winter » Sa 27. Apr 2013, 17:52 hat geschrieben: Nun, jemanden als Untermenschen zu bezeichnen bedeutet in meinen Augen, ihn herabzuwürdigen. Etwas als eine Krankheit zu bezeichnen, auch wenn es das gemäß ICD nicht ist, bedeutet nicht automatisch eine (Ab-) Wertung der Sache. Man könnte folglich behaupten, man würde für sich Homosexualität ebenso wie Pädophilie verorten, ohne jedoch beides zu (be-)werten. Ungleich schwieriger wird es, zu behaupten, man würde ein Volk oder eine Gruppe "völlig wertfrei" als Untermenschen ansehen. Das schließt der Begriff Untermensch m.E. schon automatisch aus.
Ganz gleich, ob Gruppe oder Einzelmensch: wer gesunde Menschen einer Krankheit bezichtigt (z. B. geistige Behinderung), macht sich strafbar. Gleiches gilt, wenn bestimmte Präferenzen als Krankheit denunziert werden, um damit zu beleidigen. Auf die Anzahl der beleidigten Personen kommt es dabei nicht an.
Daylight

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Daylight »

Milady de Winter » Sa 27. Apr 2013, 17:55 hat geschrieben: Ich werte das als Zustimmung.
Wenn die Beleidigung zielgerichtet war und absichtlich augesprochen wurde, macht sich der Akteur strafbar.
Daylight

Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Daylight »

Quark » Sa 27. Apr 2013, 17:55 hat geschrieben: Es wurde von mir verlangt.
Aha? Und was soll das bringen?
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Sri Aurobindo »

Daylight » Sa 27. Apr 2013, 17:03 hat geschrieben: Wenn die Beleidigung zielgerichtet war und absichtlich augesprochen wurde, macht sich der Akteur strafbar.
Ist es nicht nur dann eine Beleidigung, wenn diese Bedingungen erfüllt sind?
Zuletzt geändert von Sri Aurobindo am Samstag 27. April 2013, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grenzen der Meinungsfreiheit / Grenzen der Demokratie

Beitrag von Milady de Winter »

Daylight » Sa 27. Apr 2013, 18:01 hat geschrieben: Ganz gleich, ob Gruppe oder Einzelmensch: wer gesunde Menschen einer Krankheit bezichtigt (z. B. geistige Behinderung), macht sich strafbar. Gleiches gilt, wenn bestimmte Präferenzen als Krankheit denunziert werden, um damit zu beleidigen. Auf die Anzahl der beleidigten Personen kommt es dabei nicht an.
Haben Sie dafür eine Quelle? Denn in der auf S. 1 angeführten klingt das ein wenig anders.
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