Der NSU-Prozess

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Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

Tantris » Sa 13. Apr 2013, 15:08 hat geschrieben: Doch, gabs schon. Z.B. der ns-juristenprozess von 1947, aber, es wurde kaum jemand verfolgt, wenige verurteilt und davon die meisten schnell wieder begnadigt. Es ist eine schande. Da hast du recht.




Gabs da nichtmal so einen ehemaligen marinerichter und späteren ministerpräsidenten der nur phantom-todesurteile gesprochen hatte?
Moin Tantris !

Ok, "angeklagt" war der falsche Terminus.

Aber verurteilt ??? Ich kenne da keinen Fall.

Dabei hätte man viele in den Höllenschlund schicken können.

Alleine dieses menschenverachtende Miststück Freisler....hast Du mal die alten Aufnahmen von dem Prozess gegen die Widersacher Hitlers gesehen ?

Da kommt einem das Kotzen.
Chruschtschow

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Chruschtschow »

Das Thema um Integration/Migration ist ein Dauerthema. Es gab viele dieser Hängepartien wie um die NSU-
Prozessplatzvergabe und wird sie noch regelmäßig geben.

Es bringt nix Dinge übers Knie zu brechen.
Zuwanderern sollten die Gundrechte wie Sicherheit vor Verfolgung und Unterdrückung
sowie die Chance zur Entwicklung gegeben werden.

Es heißt, daß die erste Generation der Migranten tot ist- die Zweite in Not
erst die Dritte kommt ins Brot.
Deutschland ist Verdrängungsweltmeister. Man hat die nötige Auseinandersetzung mit den Zuwanderern gescheut, auch die Steuerrreform, den Umbau der transatlantischen Beziehungen, den Umbau/Erneuerung der Industriegesellschaft, die Realisierung von Gefahren um demographischen Wandel,
die Wertediskussion.
Jetzt probiert man alle Diskussionen gleichzeitig zu führen und es setzt sich verständlicherweise ein Gefühl der Überforderung fest.
Eins nach dem Anderen. Man wird nicht an einem Tag die Bundeswehrreform bewältigen und auch nicht an einem Tag die Neuausrichtung des Verhältnisses zu den Zuwanderern.

Auf der anderen Seite sollte man auch keine Zeit verschwenden. Den Nazis übermäßig Raum zu geben ist unvertretbar.
Es reicht: die hatten ihre Chance, wenn man so salopp formulieren darf zu zeigen wohin ihr Weg führt.
Der Nationalsozialistische Weg hat dieses Land zerstört.
Was es jetzt braucht ist ein Staatsvertrag, eine Idee eines Zusammenlebens zwischen alten Deutschen und Neuen Deutschen. Dabei muß sich Deutschland in seinen Werten wiedererkennen und sich gleichzeitig die Möglichkeit zum Wandel offenhalten .
Zuletzt geändert von Chruschtschow am Samstag 13. April 2013, 19:41, insgesamt 3-mal geändert.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Sir Porthos » Sa 13. Apr 2013, 16:18 hat geschrieben:
Moin Tantris !

Ok, "angeklagt" war der falsche Terminus.

Aber verurteilt ??? Ich kenne da keinen Fall.

Dabei hätte man viele in den Höllenschlund schicken können.

Alleine dieses menschenverachtende Miststück Freisler....hast Du mal die alten Aufnahmen von dem Prozess gegen die Widersacher Hitlers gesehen ?

Da kommt einem das Kotzen.
Jo, oft gesehen und am Rande des K*****, man kann das gar nicht fassen..

Aber lass uns jetzt nicht zu sehr abdriften.
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 13. April 2013, 16:22, insgesamt 1-mal geändert.
Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

Chruschtschow » Sa 13. Apr 2013, 15:22 hat geschrieben:Das Thema um Integration/Migration ist ein Dauerthema. Es gab viele dieser Hängepartien wie zur Zeit um die NSU-
Prozessplatzvergabe und wird sie noch regelmäßig geben.

Es bringt nix Dinge übers Knie zu brechen.
Zuwanderern solten die Gundrechte wie Sicherheit vor Verfolgung und Unterdrückung
sowie die Chance zur Entwicklung gegeben werden.

Es heißt, daß die erste Generation der Migranten tot ist- die Zweite in Not
erst die Dritte kommt ins Brot.
Deutschland ist Verdrängungsweltmeister. Man hat die nötige Auseinandersetzung mit den Zuwanderern gescheut, auch die Steuerrreform, den Umbau der transatlatlantischen Beziehungen, den Umbau/Erneuerung der Industriegesellschaft, die Realisierung von Gefahren um demographischen Wandel,
die Wertediskussion.
Jetzt probiert man alle Diskussionen gleichzeitig zu führen und es setzt sich verständlicherweise ein Gefühl der Überforderung fest.
Eins nach dem Anderen. Man wird nicht an einem Tag die Bundeswehrreform bewältigen und auch nicht an einem Tag die Neuausrichtung des Verhältnisses zu den Zuwanderern.

Auf der anderen Seite sollte man auch keine Zeit verschwenden. Den Nazis übermäßig Raum zu geben ist unvertretbar.
Es reicht: die hatten ihre Chance, wenn man so salopp formulieren darf zu zeigen wohin ihr Weg führt.
Der Nationalsozialistische Weg hat dieses Land zerstört.
Was es jetzt braucht ist ein Staatsvertrag, eine Idee eines Zusammenlebens zwischen alten Deutschen und Neuen Deutschen. Dabei muß sich Deutschland in seinen Werten wiedererkennen und sich gleichzeitig die Möglichkeit zum Wandel offenhalten .

Danke für diesen Beitrag dem ich voll zustimme.

Wir haben uns oft gezofft hier.

Das mag an meiner Arroganz liegen.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Chruschtschow » Sa 13. Apr 2013, 16:22 hat geschrieben:Das Thema um Integration/Migration ist ein Dauerthema. Es gab viele dieser Hängepartien wie zur Zeit um die NSU-
Prozessplatzvergabe und wird sie noch regelmäßig geben.

Es bringt nix Dinge übers Knie zu brechen.
Zuwanderern solten die Gundrechte wie Sicherheit vor Verfolgung und Unterdrückung
sowie die Chance zur Entwicklung gegeben werden.

Es heißt, daß die erste Generation der Migranten tot ist- die Zweite in Not
erst die Dritte kommt ins Brot.
Deutschland ist Verdrängungsweltmeister. Man hat die nötige Auseinandersetzung mit den Zuwanderern gescheut, auch die Steuerrreform, den Umbau der transatlatlantischen Beziehungen, den Umbau/Erneuerung der Industriegesellschaft, die Realisierung von Gefahren um demographischen Wandel,
die Wertediskussion.
Jetzt probiert man alle Diskussionen gleichzeitig zu führen und es setzt sich verständlicherweise ein Gefühl der Überforderung fest.
Eins nach dem Anderen. Man wird nicht an einem Tag die Bundeswehrreform bewältigen und auch nicht an einem Tag die Neuausrichtung des Verhältnisses zu den Zuwanderern.

Auf der anderen Seite sollte man auch keine Zeit verschwenden. Den Nazis übermäßig Raum zu geben ist unvertretbar.
Es reicht: die hatten ihre Chance, wenn man so salopp formulieren darf zu zeigen wohin ihr Weg führt.
Der Nationalsozialistische Weg hat dieses Land zerstört.
Was es jetzt braucht ist ein Staatsvertrag, eine Idee eines Zusammenlebens zwischen alten Deutschen und Neuen Deutschen. Dabei muß sich Deutschland in seinen Werten wiedererkennen und sich gleichzeitig die Möglichkeit zum Wandel offenhalten .
Yepp. Guter Beitrag.
Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 15:25 hat geschrieben: Yepp. Guter Beitrag.
jo, das ist auch meine Meinung.

Tja, wie man sich in Menschen täuschen kann. Aber diese Enttäuschung war eine gute !
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Tantris
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Chruschtschow » Sa 13. Apr 2013, 16:22 hat geschrieben:Das Thema um Integration/Migration ist ein Dauerthema. Es gab viele dieser Hängepartien wie zur Zeit um die NSU-
Prozessplatzvergabe und wird sie noch regelmäßig geben.

Es bringt nix Dinge übers Knie zu brechen.
Zuwanderern solten die Gundrechte wie Sicherheit vor Verfolgung und Unterdrückung
sowie die Chance zur Entwicklung gegeben werden.
Sind die denn nicht gegeben?

Es heißt, daß die erste Generation der Migranten tot ist- die Zweite in Not
erst die Dritte kommt ins Brot.
Na, heutzutage geht das ja schon etwas schneller...
Deutschland ist Verdrängungsweltmeister. Man hat die nötige Auseinandersetzung mit den Zuwanderern gescheut, auch die Steuerrreform, den Umbau der transatlatlantischen Beziehungen, den Umbau/Erneuerung der Industriegesellschaft, die Realisierung von Gefahren um demographischen Wandel,
die Wertediskussion.
"Auseinandersetzung mit den zuwanderern"...? Weiss nicht, was du meinst, aber, es wurde lange genug abgestritten, dass D ein einwanderungsland ist und deswegen vieles versäumt.

Bei den anderen punkten sehe ich keine verdrängung. Sie sind teil des ständigen politischen diskurs.

Jetzt probiert man alle Diskussionen gleichzeitig zu führen und es setzt sich verständlicherweise ein Gefühl der Überforderung fest.
Eins nach dem Anderen. Man wird nicht an einem Tag die Bundeswehrreform bewältigen und auch nicht an einem Tag die Neuausrichtung des Verhältnisses zu den Zuwanderern.
wen interessiert eigentlich die bundeswehrreform?
Auf der anderen Seite sollte man auch keine Zeit verschwenden. Den Nazis übermäßig Raum zu geben ist unvertretbar.
Es reicht: die hatten ihre Chance, wenn man so salopp formulieren darf zu zeigen wohin ihr Weg führt.
Der Nationalsozialistische Weg hat dieses Land zerstört.
Was es jetzt braucht ist ein Staatsvertrag, eine Idee eines Zusammenlebens zwischen alten Deutschen und Neuen Deutschen. Dabei muß sich Deutschland in seinen Werten wiedererkennen und sich gleichzeitig die Möglichkeit zum Wandel offenhalten .
"Staatsvertrag"... wie stellst du dir das vor? insbesondere inhaltlich?
Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

Tantris » Sa 13. Apr 2013, 15:32 hat geschrieben: Sind die denn nicht gegeben?



Na, heutzutage geht das ja schon etwas schneller...


"Auseinandersetzung mit den zuwanderern"...? Weiss nicht, was du meinst, aber, es wurde lange genug abgestritten, dass D ein einwanderungsland ist und deswegen vieles versäumt.

Bei den anderen punkten sehe ich keine verdrängung. Sie sind teil des ständigen politischen diskurs.



wen interessiert eigentlich die bundeswehrreform?



"Staatsvertrag"... wie stellst du dir das vor? insbesondere inhaltlich?
Unter "Staatsvertrag" stelle ich mir eine gescheite Regelung für Zuwanderung vor. So wie es jetzt läuft, ist es Blödsinn.

Wer Globalisierung lobpreist, muss sich auch damit abfinden, dass Menschen in dieses Land kommen, weil es ihnen in ihrer Heimat beschissen geht. Das ist ein Geben und Nehmen.

Und wer hierherkommt, gehört nicht eingesperrt in irgendwelche Asylantenheime mit Aufenthaltszwang und Arbeitsverbot.

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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von epona »

Sir Porthos » Sa 13. Apr 2013, 16:36 hat geschrieben:
Unter "Staatsvertrag" stelle ich mir eine gescheite Regelung für Zuwanderung vor. So wie es jetzt läuft, ist es Blödsinn.

Wer Globalisierung lobpreist, muss sich auch damit abfinden, dass Menschen in dieses Land kommen, weil es ihnen in ihrer Heimat beschissen geht. Das ist ein Geben und Nehmen.

Und wer hierherkommt, gehört nicht eingesperrt in irgendwelche Asylantenheime mit Aufenthaltszwang und Arbeitsverbot.

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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Zunder » Sa 13. Apr 2013, 15:47 hat geschrieben: Einfach den Link anklicken und lesen. Du beziehst dich auf die Pressemitteilung, die nicht den vollständigen Text zitiert.

"Mit der praktischen Durchführung des Akkreditierungsverfahrens, insbesondere der Bekanntgabe der Verfügung vom 4. März 2013, war die Leiterin der Justizpressestelle des Oberlandesgerichts München betraut. Diese teilte auf Anfrage einzelnen Journalisten bereits in der Woche vor der Verfügung mit, dass die zulässigen Akkreditierungsgesuche voraussichtlich nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt würden, und sie hoffe, in der Woche ab dem 4. März die Akkreditierungsbedingungen bekannt geben zu können. Nach dem Vortrag der Beschwerdeführer soll Journalisten, die am 4. März bewusst oder zufällig beim Oberlandesgericht angerufen haben, auch schon mitgeteilt worden sein, dass die Verfügung am 5. März zwischen 8 Uhr und 9 Uhr gemailt werde und dann der Antrag auf Akkreditierung gestellt werden könne.

Die Verfügung vom 4. März wurde am 5. März um 08:56 Uhr über den E-Mail-Verteiler des Oberlandesgerichts versandt. Sie war als Anlage an ein E-Mail-Schreiben angehängt, in dem darauf hingewiesen wurde, dass anliegend die Bedingungen der vom Senat angeordneten Akkreditierung zur Kenntnis gegeben würden; diese ergäben sich aus Ziffer V. der Sicherheitsverfügung des Senats vom 4. März 2013. Aufgrund von Fehlermeldungen mussten dabei einige Adressaten des Verteilers, hierunter auch der Beschwerdeführer zu 2., zunächst aus dem Verteiler genommen werden, um die E-Mail versenden zu können. Der Beschwerdeführer zu 2. erhielt die E-Mail sodann im Anschluss um 09:15 Uhr. Ein weiterer für die Beschwerdeführerin zu 1. tätiger Journalist soll ausweislich einer vom Bundesverfassungsgericht eingeholten Stellungnahme des Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München die fragliche E-Mail bereits um 08:56 Uhr erhalten haben.

Bereits um 08:58 Uhr gingen die ersten Anträge beim Oberlandesgericht ein. Insgesamt wurden bis 09:15 Uhr bereits 39 Akkreditierungsanträge und bis 09:36 Uhr bereits 50 Akkreditierungsanträge eingereicht, hierunter zunächst ausschließlich von deutschen Medien. Die Anträge der Beschwerdeführer gingen am Folgetag, den 6. März 2013, um 11:59 Uhr als laufende Nummern 171, 172 ein."


Für "nicht ein Wort" ist das ziemlich umfangreich.

Und es steht auch im Text, daß bei dem Vergabeverfahren ausländische Medienvertreter möglicherweise benachteiligt gewesen sein könnten:

"Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass es sich vorliegend um ein Strafverfahren handelt, das eine ungewöhnlich große öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zieht und damit auch auf das Interesse von Medienvertretern stößt, die mit Fragen der Gerichtsberichterstattung und den Verfahren zur Akkreditierung in Deutschland möglicherweise wenig vertraut sind. Insofern stellt sich die Frage, ob dem die Verfahrensgestaltung hinreichend Rechnung getragen hat. Hier könnte von Bedeutung sein, dass die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts einzelnen Medienvertretern bereits vorab die voraussichtliche Berücksichtigung der Akkreditierung nach der Reihenfolge der Eingänge mitgeteilt hat. Dabei wäre allerdings zu berücksichtigen, inwieweit sich eine verzögerte Information der Beschwerdeführer auf ihre Chance auf Zuweisung eines festen Sitzplatzes auswirkte. In Anbetracht des zu erwartenden und laut Stellungnahme des zuständigen Vorsitzenden auch erwarteten Medienandrangs kann zu erwägen sein, ob wegen des hierbei naheliegenden besonderen Interesses auch ausländischer Medien, insbesondere aus den Herkunftsländern der Opfer der angeklagten Straftaten, die Anwendung des Prioritätsprinzips bei der Akkreditierung und der Beginn des Akkreditierungsverfahrens rechtzeitig und auch für Unerfahrene eindeutig hätte angekündigt werden müssen. In Betracht zu ziehen ist auch, ob im Sinne der Fairness des Verfahrens dabei auf die absehbar jedenfalls begrenzte Zahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze für Medienvertreter hätte hingewiesen werden müssen, so dass sich gerade auch ausländische Medien, die nicht regelmäßig an deutschen Gerichtsprozessen teilnehmen, auf die Knappheit der Sitzplätze und die Eilbedürftigkeit der Anmeldung besser hätten einstellen können. Vor diesem Hintergrund können auch weitere Umstände des in Frage stehenden Akkreditierungsverfahrens verfassungsrechtlich gewürdigt werden, wie die Tatsache, dass die Geltung des Prioritätsprinzips in der Verfügung vom 4. März 2013 lediglich in Verbindung mit der Akkreditierung als solcher, nicht aber explizit in Verbindung mit einer Sitzplatzvergabe genannt wurde und die ausdrückliche Unterscheidung zwischen Akkreditierung und nachfolgender Sitzplatzvergabe erst nachträglich am 22. März 2013 verfügt wurde. Schließlich stellt sich auch die Frage, ob in Anbetracht der Herkunft der Opfer ausnahmsweise ein zwingender Sachgrund für eine eventuell teilweise Differenzierung zwischen verschiedenen Medien beispielsweise im Sinne einer Quotenlösung gegeben gewesen wäre."

Dem BVerfG geht es um Rechtsgleichheit und nicht um Bevorzugung. Deine Unterstellungen kannst du dir sparen.
Auch das Urteil habe ich gelesen und auch in diesem sagt das BVerfG nicht mit einen Wort, dass das Verfahren offensichtlich fehlerhaft war in einer Form die relevant wäre.
Die Punkte die das BVerfG hier anspricht sind allesamt irrelevant. Hier wird doch tatsächlich angesprochen, dass die türkischen Medien offensichtlich zu blöd waren sich mit den deutschen Verfahren zu beschäftigen und so zu wissen, dass Plätze knapp sein könnten. Aus obigen Punkt der ja für die gesamte Akkreditierung gilt und auch deutsche Medien benachteiligt kann sich keine Bevorzugung türkischer Medien herleiten. Höchstens eine komplett neue Akkreditierung, die das BVerfG allerdings abgelehnt hat.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Sir Porthos » Sa 13. Apr 2013, 16:36 hat geschrieben:
Unter "Staatsvertrag" stelle ich mir eine gescheite Regelung für Zuwanderung vor. So wie es jetzt läuft, ist es Blödsinn.
So allgemein formuliert, kann dir wohl keiner widersprechen!
"Staatsvertrag" hört sich so staatstragend an... deswegen hätte ich da mehr erwartet. Eine art neugründung der brd oder sowas.
Wer Globalisierung lobpreist, muss sich auch damit abfinden, dass Menschen in dieses Land kommen, weil es ihnen in ihrer Heimat beschissen geht. Das ist ein Geben und Nehmen.

Und wer hierherkommt, gehört nicht eingesperrt in irgendwelche Asylantenheime mit Aufenthaltszwang und Arbeitsverbot.

Jeder verdient eine Chance !
Letztendlich sind es demographische gründe, warum das getan werden wird. Auch wenn deine gründe sich besser anhören.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 16:48 hat geschrieben:
Auch das Urteil habe ich gelesen und auch in diesem sagt das BVerfG nicht mit einen Wort, dass das Verfahren offensichtlich fehlerhaft war in einer Form die relevant wäre.
Die Punkte die das BVerfG hier anspricht sind allesamt irrelevant. Hier wird doch tatsächlich angesprochen, dass die türkischen Medien offensichtlich zu blöd waren sich mit den deutschen Verfahren zu beschäftigen und so zu wissen, dass Plätze knapp sein könnten. Aus obigen Punkt der ja für die gesamte Akkreditierung gilt und auch deutsche Medien benachteiligt kann sich keine Bevorzugung türkischer Medien herleiten. Höchstens eine komplett neue Akkreditierung, die das BVerfG allerdings abgelehnt hat.
Es ist immer noch nicht klar, was du eigentlich willst!
Willst du die realität "wegdiskutieren"?

Die provinzposse ist doch vorbei. Willst du sie jetzt, allein in deinem zimmer vor dem pc weiterführen?
Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

Tantris » Sa 13. Apr 2013, 15:49 hat geschrieben: So allgemein formuliert, kann dir wohl keiner widersprechen!
"Staatsvertrag" hört sich so staatstragend an... deswegen hätte ich da mehr erwartet. Eine art neugründung der brd oder sowas.



Letztendlich sind es demographische gründe, warum das getan werden wird. Auch wenn deine gründe sich besser anhören.
Nein, es ist nicht nur die Demographie.

Ursächlich ist die Gier meiner Meinung nach.

Ich kann daran nichts ändern.

Aber ich werde deswegen nicht Menschen verdammen, die hierher kommen, weil sie arm sind und keinen anderen Ausweg sehen.

Mich nerven auch rumänische in Banden organisierte Bettler hier. Aber kann ich es ihnen Übel nehmen ?

Nein.

Und ich habe ihnen auch schon einiges zugesteckt. Das ist keine Frage des logischen Verstandes sondern eine des Herzens.
Zuletzt geändert von Sir Porthos am Samstag 13. April 2013, 16:55, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Tantris » Sa 13. Apr 2013, 16:51 hat geschrieben:
Es ist immer noch nicht klar, was du eigentlich willst!
Willst du die realität "wegdiskutieren"?

Die provinzposse ist doch vorbei. Willst du sie jetzt, allein in deinem zimmer vor dem pc weiterführen?
Nun im Gegensatz zu einigen Leuten hier, die ein sehr komisches Rechtsstaatverständnis haben, lege ich großen Wert auf die Unabhängigkeit der Justiz. Diese wurde hier aber gerade angegriffen
odiug

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von odiug »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 16:02 hat geschrieben:
Nun im Gegensatz zu einigen Leuten hier, die ein sehr komisches Rechtsstaatverständnis haben, lege ich großen Wert auf die Unabhängigkeit der Justiz. Diese wurde hier aber gerade angegriffen
Moment!
Die Gewaltenteilung, welche die Unabhaengigkeit der Justiz garantiert, ist ein staatsrechtliches Konstrukt, welches das Verhaeltnis von staatlichen Institutionen klaert und eine Einflussnahme Seitens der Exekutive oder Legislative auf die Justiz verhindern soll.
Sie sagt aber nichts ueber das Verhaeltnis der Gesellschaft als ganzes gegenueber der Justiz aus.
Und natuerlich haben neue, gesellschaftliche Realitaeten einen Einfluss auf das Justiwesen.
Dem muss ja auch so sein, da auch die Justiz nicht in einem gesellschaftlichen Vakuum agiert, sonder sie muss sich auch den gesellschaftlichen Entwicklungen stellen und anpassen.
Zuletzt geändert von odiug am Samstag 13. April 2013, 17:12, insgesamt 1-mal geändert.
Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

odiug » Sa 13. Apr 2013, 16:11 hat geschrieben: Moment!
Die Gewaltenteilung, welche die Unabhaengigkeit der Justiz garantiert, ist ein staatsrechtliches Konstrukt, welches das Verhaeltnis von staatlichen Institutionen klaert und eine Einflussnahme Seitens der Exekutive oder Legislative auf die Justiz verhindern soll.
Sie sagt aber nichts ueber das Verhaeltnis der Gesellschaft als ganzes gegenueber der Justiz aus.
Und natuerlich haben neue, gesellschaftliche Realitaeten einen Einfluss auf das Justiwesen.
Dem muss ja auch so sein, da auch die Justiz nicht in einem gesellschaftlichen Vakuum agiert, sonder sie muss sich auch den gesellschaftlichen Entwicklungen stellen und anpassen.
Wie geht es Deinem Führerschein ?

Ich habe meine Prüfung auf dem Dorf gemacht.

Mein Prüfer war unser stellvertrendender Bürgermeister und ich habe ihn zum Einkaufen kutschiert. War simpel, obwohl ich am Bordstein angeeckt war.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 17:02 hat geschrieben:
Nun im Gegensatz zu einigen Leuten hier, die ein sehr komisches Rechtsstaatverständnis haben, lege ich großen Wert auf die Unabhängigkeit der Justiz. Diese wurde hier aber gerade angegriffen
Von wem? Wie?

Jemand hat geklabt und ein gericht hat entschieden. Wo war der angriff? In dem umstand, dass die klage notwendig wurde?
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Zunder »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 15:48 hat geschrieben:
Auch das Urteil habe ich gelesen und auch in diesem sagt das BVerfG nicht mit einen Wort, dass das Verfahren offensichtlich fehlerhaft war in einer Form die relevant wäre.
Die Punkte die das BVerfG hier anspricht sind allesamt irrelevant. Hier wird doch tatsächlich angesprochen, dass die türkischen Medien offensichtlich zu blöd waren sich mit den deutschen Verfahren zu beschäftigen und so zu wissen, dass Plätze knapp sein könnten. Aus obigen Punkt der ja für die gesamte Akkreditierung gilt und auch deutsche Medien benachteiligt kann sich keine Bevorzugung türkischer Medien herleiten. Höchstens eine komplett neue Akkreditierung, die das BVerfG allerdings abgelehnt hat.
Man sollte ein Urteil nicht nur lesen, sondern auch verstehen können, wenn man sich darüber mokieren zu müssen meint.
Unter Punkt I rekapituliert das BVerfG das beanstandete Vergabeverfahren, Punkt II beginnt:
"Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat im tenorierten Umfang Erfolg."

Wie du auf die Idee kommst, daß diese Punkte irrelevant seien, obwohl sie der Anordnung zugrunde liegen, darfst du gerne für dich behalten, mir wird's hier zu albern.

Wenn alle 50 Plätze an deutsche Medienvertreter vergeben wurden und das BVerfG anmahnt, auch Journalisten aus den Herkunftsländern der Opfer zu berücksichtigen, ist es ziemlich dreist, eine Bevorzugung türkischer Medien zu unterstellen.

Übrigens hat das BVerfG nirgendwo ein neues Akkreditierungsverfahren abgelehnt.
"Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten."
Zurückgewiesen hat es lediglich die entsprechende Beschwerde, "da die Beschwerdeführer insofern einen Antragsgrund nicht hinreichend dargelegt haben."
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Sir Porthos » Sa 13. Apr 2013, 16:52 hat geschrieben:
Nein, es ist nicht nur die Demographie.

Ursächlich ist die Gier meiner Meinung nach.

Ich kann daran nichts ändern.

Aber ich werde deswegen nicht Menschen verdammen, die hierher kommen, weil sie arm sind und keinen anderen Ausweg sehen.

Mich nerven auch rumänische in Banden organisierte Bettler hier. Aber kann ich es ihnen Übel nehmen ?

Nein.

Und ich habe ihnen auch schon einiges zugesteckt. Das ist keine Frage des logischen Verstandes sondern eine des Herzens.
Das trifft es! :)
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 13. April 2013, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 16:48 hat geschrieben:
Auch das Urteil habe ich gelesen und auch in diesem sagt das BVerfG nicht mit einen Wort, dass das Verfahren offensichtlich fehlerhaft war in einer Form die relevant wäre.
Die Punkte die das BVerfG hier anspricht sind allesamt irrelevant. Hier wird doch tatsächlich angesprochen, dass die türkischen Medien offensichtlich zu blöd waren sich mit den deutschen Verfahren zu beschäftigen und so zu wissen, dass Plätze knapp sein könnten. Aus obigen Punkt der ja für die gesamte Akkreditierung gilt und auch deutsche Medien benachteiligt kann sich keine Bevorzugung türkischer Medien herleiten. Höchstens eine komplett neue Akkreditierung, die das BVerfG allerdings abgelehnt hat.
Ihr Problem ist, dass Sie Gelesenes offenbar nicht verstehen (können o. wollen), oder absichtlich missinterpretieren.
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 13. April 2013, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 17:33 hat geschrieben: Ihr Problem ist, dass Sie Gelesenes offenbar nicht verstehen (können o. wollen), oder absichtlich missinterpretieren.
Sagt der jenige der hier immer noch behauptet, dass BVerfG hätte gesagt die Grundrechte wären eingeschränkt worden :D
odiug

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von odiug »

Sir Porthos » Sa 13. Apr 2013, 16:15 hat geschrieben:
Wie geht es Deinem Führerschein ?

Ich habe meine Prüfung auf dem Dorf gemacht.

Mein Prüfer war unser stellvertrendender Bürgermeister und ich habe ihn zum Einkaufen kutschiert. War simpel, obwohl ich am Bordstein angeeckt war.
Man muss heute den Fuehrerschein dort machen, wo man mit seinem ersten Wohnsit gemeldet ist.
Augsburg.
Und man kann die Pruefung dort nur alle zwei Wochen ablegen.
Ich muss also warten.
Armstrong

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Armstrong »

Angenommen Frau Zschäpe würde freigesprochen.

Wie sollte diese Frau jemals wieder in Deutschland leben können, nach 1,5 Jahren purer Hetze und Vorverurteilung in den Medien?

Die Frau ist doch sozial ohnehin völlig zerstört, selbst wenn sie unschuldig ist.

Wie ist dies vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung und auch der Schutzpflicht des Staates von Angeklagten zu sehen? :?:
Clark

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Clark »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 18:23 hat geschrieben:Angenommen Frau Zschäpe würde freigesprochen.

Wie sollte diese Frau jemals wieder in Deutschland leben können, nach 1,5 Jahren purer Hetze und Vorverurteilung in den Medien?

Die Frau ist doch sozial ohnehin völlig zerstört, selbst wenn sie unschuldig ist.

Wie ist dies vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung und auch der Schutzpflicht des Staates von Angeklagten zu sehen? :?:
Es ist momentan ein absurde Annahme, dass Frau Zschäpe freigesprochen werden könnte.
odiug

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von odiug »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 17:23 hat geschrieben:Angenommen Frau Zschäpe würde freigesprochen.

Wie sollte diese Frau jemals wieder in Deutschland leben können, nach 1,5 Jahren purer Hetze und Vorverurteilung in den Medien?

Die Frau ist doch sozial ohnehin völlig zerstört, selbst wenn sie unschuldig ist.

Wie ist dies vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung und auch der Schutzpflicht des Staates von Angeklagten zu sehen? :?:
Es betrifft die Schutzpflicht des Staates nicht, da Frau Zaepsche im Falle eines Freispruchs sich nicht staatlicher Willkuer ausgesetzt sieht.
Und was das soziale Umfeld der Zaepsche betrifft ... na ja ... Beverik hat das ja in seinem Solidaritaetsschreiben schon klar gemacht, was die Zaepsche im Falle eines Freispruchs von der rechten Szene zu erwarten hat.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/m ... 67878.html
Da wuerde ich mir bei deren sozialen Umfeld keine Sorgen um ihr Wohlergehen machen ... eher um das von Migranten!
Zuletzt geändert von odiug am Samstag 13. April 2013, 18:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 18:23 hat geschrieben:Angenommen Frau Zschäpe würde freigesprochen.

Wie sollte diese Frau jemals wieder in Deutschland leben können, nach 1,5 Jahren purer Hetze und Vorverurteilung in den Medien?

Die Frau ist doch sozial ohnehin völlig zerstört, selbst wenn sie unschuldig ist.

Wie ist dies vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung und auch der Schutzpflicht des Staates von Angeklagten zu sehen? :?:
Sie wäre eine heldin der rechten szene. Davon kann man kann ganz gut leben.

Aber, wenn sie mit den rechtsknallern nichts zu tun haben will, weil sie ja unschuldig ist, was macht sie dann?

Alles sehr wichtige fragen im augenblick, nicht wahr armstrong?

Drück ihr sämtliche daumen!
Armstrong

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Armstrong »

odiug » Sa 13. Apr 2013, 18:33 hat geschrieben:Es betrifft die Schutzpflicht des Staates nicht, da Frau Zaepsche im Falle eines Freispruchs sich nicht staatlicher Willkuer ausgesetzt sieht.
Für Angeklagte gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung. D.h. ein Angeklager muss so behandelt werden, als wäre er unschuldig. Eben genau aus dem Grund, dass ihm nicht Unrecht getan wird, falls er sich nach einem Prozess als unschuldig herausstellt.

Für Frau Zschäpe gilt aber schon seit 1,5 Jahre die SCHULDvermutung in Medien und Politik. Durch diese Vorverurteilung wirde Frau Zschäpe ohnehin schon sozial vernichtet. Jeder Deutsche kennt ihr Gesicht und alle halten sie für eine Mörderin und Terroristin.

Selbst wenn die Richter sie also freisprechen sollten, wird sie aufgrund der öffentlichen Vorverurteilung in Deutschland quasi kein normales Leben mehr führen können.

Daher stellt sich die Frage, ob der Staat nicht verpflichtet gewesen wäre, die Angeklagte gegen Vorverurtelungen in Schutz zu nehmen und ihre Unschuldsvermutung zu gewährleisten.
odiug

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von odiug »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 17:39 hat geschrieben:
Für Angeklagte gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung. D.h. ein Angeklager muss so behandelt werden, als wäre er unschuldig. Eben genau aus dem Grund, dass ihm nicht Unrecht getan wird, falls er sich nach einem Prozess als unschuldig herausstellt.

Für Frau Zschäpe gilt aber schon seit 1,5 Jahre die SCHULDvermutung in Medien und Politik. Durch diese Vorverurteilung wirde Frau Zschäpe ohnehin schon sozial vernichtet. Jeder Deutsche kennt ihr Gesicht und alle halten sie für eine Mörderin und Terroristin.

Selbst wenn die Richter sie also freisprechen sollten, wird sie aufgrund der öffentlichen Vorverurteilung in Deutschland quasi kein normales Leben mehr führen können.

Daher stellt sich die Frage, ob der Staat nicht verpflichtet gewesen wäre, die Angeklagte gegen Vorverurtelungen in Schutz zu nehmen und ihre Unschuldsvermutung zu gewährleisten.
Die Medien sind nicht der Staat!
Und die Unschuldsverutung besagt auch nur, dass im Falle von berechtigten Zweifeln an der Schuld des Beklagten, dieser frei zu sprechen ist, auch dann, wenn die Indizien die Schuld als wahrscheinlich erscheinen laesst.
Es heisst nicht, dass die Gesellschaft das Verhalten der Zaeptsch zu tolerieren oder gar zu befuerworten hat.
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Dr. Ahmed Cakar
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Dr. Ahmed Cakar »

Ich hätte mir finanzielle Unterstützung seitens Türkei für den Prozeß gewünscht. Durch die Verlagerung des Verhandlungsortes von München nach Ankara hätte man den deutschen Behörden schon behilflich sein können. Ausserdem hätte man damit für eine überschaubare Dauer des Prozesses sorgen können. :)
Broder: Die modernen Antisemiten argumentieren subtil.
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Tantris
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 18:39 hat geschrieben:
Für Angeklagte gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung. D.h. ein Angeklager muss so behandelt werden, als wäre er unschuldig. Eben genau aus dem Grund, dass ihm nicht Unrecht getan wird, falls er sich nach einem Prozess als unschuldig herausstellt.

Für Frau Zschäpe gilt aber schon seit 1,5 Jahre die SCHULDvermutung in Medien und Politik. Durch diese Vorverurteilung wirde Frau Zschäpe ohnehin schon sozial vernichtet. Jeder Deutsche kennt ihr Gesicht und alle halten sie für eine Mörderin und Terroristin.

Selbst wenn die Richter sie also freisprechen sollten, wird sie aufgrund der öffentlichen Vorverurteilung in Deutschland quasi kein normales Leben mehr führen können.

Daher stellt sich die Frage, ob der Staat nicht verpflichtet gewesen wäre, die Angeklagte gegen Vorverurtelungen in Schutz zu nehmen und ihre Unschuldsvermutung zu gewährleisten.
Wie hätte er das machen sollen?

Sie ist derart dringend tatverdächtig, dass sie in u-haft gekommen ist. Hätte man sie trotzdem frei rumlaufen lassen sollen? Oder der presse verbieten, sie ebenfalls für dringend tatverdächtig zu halten?

Meinst du ihre star-anwälte würden einen nicht legalen vorgang zulassen? Sind das solche flaschen?

Warum fragst du nie nach den rechten von angeklagten, die weniger prominent sind? Die sich keine teuren anwälte leisten können?

Wenn der nsu prozess die rechtsknaller dazu bringt, über die rechte von angeklagten und unschuldsvermutung nachzudenken, dann bewirgt er mehr, als ich je zu träumen gewagt hätte.
Armstrong

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Armstrong »

odiug » Sa 13. Apr 2013, 18:45 hat geschrieben:Die Medien sind nicht der Staat!
Und die Unschuldsverutung besagt auch nur, dass im Falle von berechtigten Zweifeln an der Schuld des Beklagten, dieser frei zu sprechen ist, auch dann, wenn die Indizien die Schuld als wahrscheinlich erscheinen laesst.
Es heisst nicht, dass die Gesellschaft das Verhalten der Zaeptsch zu tolerieren oder gar zu befuerworten hat.
Ok, nehmen wir folgenden Fall an: Eine Frau beschuldigt dich der Vergewaltigung.

Es werden Bilder von dir in den Massenmedien verbreitet, mit Überschriften wie "Die Sexbestie" oder "Der Frauenschänder".

Dann läuft der Prozess und du wirst freigesprochen, weil es keine Beweise für die Anschuldigungen gab.

Die ganze Republik kennt aber dein Gesicht und alle halten dich aufgrund der vorverurteilenden Berichterstattung für eine Sexbestie und Frauenschänder.

Du wurdest als unschuldiger Bürger medial vorverurteilt und kannst in dieser Gesellschaft praktisch kein normales Leben mehr führen.

Würdest du das gut und richtig finden? :?:
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Tantris
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 19:04 hat geschrieben:
Ok, nehmen wir folgenden Fall an: Eine Frau beschuldigt dich der Vergewaltigung.

Es werden Bilder von dir in den Massenmedien verbreitet, mit Überschriften wie "Die Sexbestie" oder "Der Frauenschänder".

Dann läuft der Prozess und du wirst freigesprochen, weil es keine Beweise für die Anschuldigungen gab.

Die ganze Republik kennt aber dein Gesicht und alle halten dich aufgrund der vorverurteilenden Berichterstattung für eine Sexbestie und Frauenschänder.

Du wurdest als unschuldiger Bürger medial vorverurteilt und kannst in dieser Gesellschaft praktisch kein normales Leben mehr führen.

Würdest du das gut und richtig finden? :?:
Nein, aber dazu müsste sowas erstmal passieren.

Wie hätte die presse den bei irgendwelchen mutmaßlichen serienmördern berichten sollen?
Clark

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Clark »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 19:04 hat geschrieben:
Ok, nehmen wir folgenden Fall an: Eine Frau beschuldigt dich der Vergewaltigung.

Es werden Bilder von dir in den Massenmedien verbreitet, mit Überschriften wie "Die Sexbestie" oder "Der Frauenschänder".

Dann läuft der Prozess und du wirst freigesprochen, weil es keine Beweise für die Anschuldigungen gab.

Die ganze Republik kennt aber dein Gesicht und alle halten dich aufgrund der vorverurteilenden Berichterstattung für eine Sexbestie und Frauenschänder.

Du wurdest als unschuldiger Bürger medial vorverurteilt und kannst in dieser Gesellschaft praktisch kein normales Leben mehr führen.

Würdest du das gut und richtig finden? :?:
Gibts im Fall Kachelmann eigentlich was neues?
Armstrong

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Armstrong »

Tantris » Sa 13. Apr 2013, 19:07 hat geschrieben: Wie hätte die presse den bei irgendwelchen mutmaßlichen serienmördern berichten sollen?
Zumindest hätte man keine Bilder von der Angeklagten zeigen sollen bzw. das Gericht verpixelt oder so. So macht man es ja z.b. bei angeklagten Kinderschändern oder Vergewaltigern auch. Eben genau aus dem Grund, damit der Angeklagten im Falle eines Freispruchs wieder normal in der Gesellschaft leben kann.
Armstrong

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Armstrong »

Clark » Sa 13. Apr 2013, 19:12 hat geschrieben:Gibts im Fall Kachelmann eigentlich was neues?
Der Prozess ist doch längst abgeschlossen.

Aber ein gutes Beispiel. Kachelmann saß lange in U-Haft auf Grund einer Beweislage von quasi null.

Und obwohl es gegen ihn keinerlei Beweise gab und er freigesprochen wurde, ist sein "Image" natürlich extremst beschädigt.

Wobei Kachelmann im Gegensatz zu Zschäpe auch eine Person des öffentlichen Lebens ist.
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Fadamo
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Fadamo »

Wegen eins,zwei stühle muß sich extra das bvg sich kümmern.Es ist zum :D :D :D
Der richter der den zutritt versagt habe,bräuchte nur ein herz für türk.reporter zeigen.
Und schon wäre das "problem" gelöst.
Ne da muß wieder extra steuergelder verschwendet werden. :mad2:
Politik ist wie eine Hure,die kann man nehmen wie man will
odiug

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von odiug »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 18:04 hat geschrieben:
Ok, nehmen wir folgenden Fall an: Eine Frau beschuldigt dich der Vergewaltigung.

Es werden Bilder von dir in den Massenmedien verbreitet, mit Überschriften wie "Die Sexbestie" oder "Der Frauenschänder".

Dann läuft der Prozess und du wirst freigesprochen, weil es keine Beweise für die Anschuldigungen gab.

Die ganze Republik kennt aber dein Gesicht und alle halten dich aufgrund der vorverurteilenden Berichterstattung für eine Sexbestie und Frauenschänder.

Du wurdest als unschuldiger Bürger medial vorverurteilt und kannst in dieser Gesellschaft praktisch kein normales Leben mehr führen.

Würdest du das gut und richtig finden? :?:
Auch hier treibst du einen Fall wieder in ein Extrem, der in dieser extremen Beschreibung gar nicht vorliegt.
Du muesstest schon Beispiele bringen, wo denn eine Vorverurteilung vorliegt, damit man darueber ueberhaupt sich auseinandersetzen kann.

Das von dir angefuehrte Beispiel wuerde in dieser Form von mir mit einer Verleumdungsklage beantwortet, gepfeffert mit erheblichen Schadensersatzforderungen gegen die Zeitung, die sih dazu hinreissen lies derartigen Mist zu verbreiten.
Armstrong

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Armstrong »

odiug » Sa 13. Apr 2013, 19:16 hat geschrieben:Du muesstest schon Beispiele bringen, wo denn eine Vorverurteilung vorliegt, damit man darueber ueberhaupt sich auseinandersetzen kann.
Im Fall Zschäpe liegt eine Vorverurteilung vor.
Clark

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Clark »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 19:13 hat geschrieben:
Zumindest hätte man keine Bilder von der Angeklagten zeigen sollen bzw. das Gericht verpixelt oder so. So macht man es ja z.b. bei angeklagten Kinderschändern oder Vergewaltigern auch. Eben genau aus dem Grund, damit der Angeklagten im Falle eines Freispruchs wieder normal in der Gesellschaft leben kann.
Sie gehen immer noch von einem Freispruch aus? Was verleitet Sie zu dieser absurden Annahme?
Im übrigen würde sich in so einem doch eher unwahrscheinlichen Fall ganz bestimmt jemand von der NPD oder anderen nahestehenden Kreisen um sie kümmern.
odiug

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von odiug »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 18:13 hat geschrieben:
Zumindest hätte man keine Bilder von der Angeklagten zeigen sollen bzw. das Gericht verpixelt oder so. So macht man es ja z.b. bei angeklagten Kinderschändern oder Vergewaltigern auch. Eben genau aus dem Grund, damit der Angeklagten im Falle eines Freispruchs wieder normal in der Gesellschaft leben kann.
Also bis auf die Zaepsche kenne ich nur verpixelte Bilder der Angeklagten.
Und die Zaepsche stand auf einer Fahndungsliste.
Da ist die Verbreitung des Bildes der Person ja schlecht zu vermeiden.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 19:13 hat geschrieben:
Zumindest hätte man keine Bilder von der Angeklagten zeigen sollen bzw. das Gericht verpixelt oder so. So macht man es ja z.b. bei angeklagten Kinderschändern oder Vergewaltigern auch. Eben genau aus dem Grund, damit der Angeklagten im Falle eines Freispruchs wieder normal in der Gesellschaft leben kann.
Bei terroristen im untergrund war das aussehen bereits durch die fahndungsfotos bekannt.

Soll man bei terroristen nicht mehr steckbrieflich fahnden?

Sonst noch was?
Armstrong

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Armstrong »

Clark » Sa 13. Apr 2013, 19:19 hat geschrieben:Sie gehen immer noch von einem Freispruch aus? Was verleitet Sie zu dieser absurden Annahme?
Da bisher keine Beweise gegen Frau Zschäpe vorliegen und ich auf unabhängige Richter hoffe, gehe ich von einem Freispruch aus, zumindest was die Mord-Anklage betrifft.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von GG146 »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 22:58 hat geschrieben:
Da bisher keine Beweise gegen Frau Zschäpe vorliegen und ich auf unabhängige Richter hoffe, gehe ich von einem Freispruch aus, zumindest was die Mord-Anklage betrifft.
so so, Freispruch ... :rolleyes:

Diese Tatbestände hat Frau Zschäpe ganz unstreitig erfüllt:

http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html

http://dejure.org/gesetze/StGB/308.html

Das reicht schon für ein paar Jahre Knast.

Verhandelt werden muss nur noch, ob ihre Rolle in der Bande für eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes ausreicht. Da kann man unterschiedlicher juristischer Auffassung sein, nach der Rechtsprechung in RAF - Verfahren sieht es aber auch da finster für sie aus.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 17:47 hat geschrieben:
Sagt der jenige der hier immer noch behauptet, dass BVerfG hätte gesagt die Grundrechte wären eingeschränkt worden :D
Das BVG schließt eine mögliche Verletzung eines Grundrechtes in der Eile nicht aus und hat von daher gegen die Entscheidung des OLG beschieden. So einfach ist das. Wer nicht bereits in dieser Handlung und Entscheidung eine juristisch wohldurchdachte und wohlbegründete Richtung erkennt, verschließt sich schlicht dem Geiste dieser Entscheidung. Auch letzten Endes dem Geiste unseres Grundgesetzes, unserer Verfassung.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

odiug » Sa 13. Apr 2013, 18:19 hat geschrieben: Man muss heute den Fuehrerschein dort machen, wo man mit seinem ersten Wohnsit gemeldet ist.
Augsburg.
Und man kann die Pruefung dort nur alle zwei Wochen ablegen.
Ich muss also warten.
Das wird Dir schon gelingen.
Armstrong

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Armstrong »

GG146 » Sa 13. Apr 2013, 23:20 hat geschrieben: Diese Tatbestände hat Frau Zschäpe ganz unstreitig erfüllt:

http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
Auf welche Beweise stützt du diese Behauptung konkret, dass Frau Zschäpe eine terroristische Vereinigung gegründet hat? :?:
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 18:23 hat geschrieben:Angenommen Frau Zschäpe würde freigesprochen.

Wie sollte diese Frau jemals wieder in Deutschland leben können, nach 1,5 Jahren purer Hetze und Vorverurteilung in den Medien?

Die Frau ist doch sozial ohnehin völlig zerstört, selbst wenn sie unschuldig ist.

Wie ist dies vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung und auch der Schutzpflicht des Staates von Angeklagten zu sehen? :?:
Da die "Schuld" dieser Nazi-Tusse bereits faktisch außer Frage steht, stellt sich diese Frage gar nicht. Denn in diesem Prozess ist die nicht der Beihilfe, sondern der mehrfachen Mordtat beklagt und beschuldigt. An Beihilfe besteht ohnehin überhaupt kein Zweifel.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 23:33 hat geschrieben:
Auf welche Beweise stützt du diese Behauptung konkret, dass Frau Zschäpe eine terroristische Vereinigung gegründet hat? :?:
Wen meinen Sie mit solchen Pappkameraden noch überzeugen zu können? :rolleyes:

http://www.seggeluchbecken.de/predigt/p-monk.gif
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 13. April 2013, 23:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von GG146 »

Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 23:33 hat geschrieben:Auf welche Beweise stützt du diese Behauptung konkret, dass Frau Zschäpe eine terroristische Vereinigung gegründet hat? :?:
:rolleyes:
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Zuletzt geändert von GG146 am Samstag 13. April 2013, 23:37, insgesamt 1-mal geändert.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Hier greift offenbar die Theorie des "Doppeldenk". :D
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