Was lehrt die RKK über das Seelenheil Ungeborener?

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Malteser
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Was lehrt die RKK über das Seelenheil Ungeborener?

Beitrag von Malteser »

Billie Holiday » So 24. Feb 2013, 13:12 hat geschrieben:
Ich hab zwei Töchter und würde in solch einem Falle darauf bestehen, dass die Pille vorsichtshalber von vorn herein abtreibend wirkt, denn nichts ist schlimmer, als nach einer Vergewaltigung auch noch schwanger zu sein.
(...)

Was manchen hier wohl nicht klar ist, (...)dass dieser gezeugte Mensch durch die gleichen Artikel 1 Abs. 1 und 2 Abs. 2 GG vor seiner Ermordung geschützt ist, denn die Frau vor der Vergewaltigung. Dies ist nicht etwa ein Gesetz oder ein Gebot, welches nur Katholiken betrifft, sondern alle, die sich im Geltungsbereich des Grundgesetzes befinden. Und wenn das Recht auf Leben und die Unantastbarkeit der Würde des Menschen für Ungeborene zur Disposition gestellt wird, dann kann natürlich ebenso das Recht auf Unversehrtheit und die Würde einer Frau zur Disposition gestellt und ihr das Menschsein abgesprochen werden. Streichen wir den Artikel 2 Abs. 2 und überlassen wir eine Vergewaltigung der persönlichen Entscheidung und dem Gewissen des Einzelnen, nix anderes wäre die Konsequenz.

Und was das Verbrecherkind betrifft mein Dame, da empfehle ich Dir mal diesen Vortrag einer Frau, die durch Vergewaltigung gezeugt wurde. Ich wäre ja mal gespannt, ob Du ihr auch ins Gesicht sagen würdest, dass sie ein Verbrecherkind ist, ein wertloser Mensch, der kein Recht auf Leben hat.

Wegen Vergewaltigung: Meine Mutter wollte mich abtreiben
Zuletzt geändert von NMA am Montag 25. Februar 2013, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Hetze
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Alexyessin
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Re: Kath. Krankenhäuser wollen Vergewaltigte nicht behandeln

Beitrag von Alexyessin »

Malteser » Mo 25. Feb 2013, 12:12 hat geschrieben:
(...)

Was manchen hier wohl nicht klar ist, welche stets die abscheuliche Untat einer Vergewaltigung betonen (...), dass dieser gezeugte Mensch durch die gleichen Artikel 1 Abs. 1 und 2 Abs. 2 GG vor seiner Ermordung geschützt ist, denn die Frau vor der Vergewaltigung. Dies ist nicht etwa ein Gesetz oder ein Gebot, welches nur Katholiken betrifft, sondern alle, die sich im Geltungsbereich des Grundgesetzes befinden. Und wenn das Recht auf Leben und die Unantastbarkeit der Würde des Menschen für Ungeborene zur Disposition gestellt wird, dann kann natürlich ebenso das Recht auf Unversehrtheit und die Würde einer Frau zur Disposition gestellt und ihr das Menschsein abgesprochen werden. Streichen wir den Artikel 2 Abs. 2 und überlassen wir eine Vergewaltigung der persönlichen Entscheidung und dem Gewissen des Einzelnen, nix anderes wäre die Konsequenz.

Und was das Verbrecherkind betrifft mein Dame, da empfehle ich Dir mal diesen Vortrag einer Frau, die durch Vergewaltigung gezeugt wurde. Ich wäre ja mal gespannt, ob Du ihr auch ins Gesicht sagen würdest, dass sie ein Verbrecherkind ist, ein wertloser Mensch, der kein Recht auf Leben hat.

Wegen Vergewaltigung: Meine Mutter wollte mich abtreiben
Rechtlich bist du falsch gewickelt, ist aber der falsche Thread.
Wie verhält es sich mit dem Seelenheil?
Zuletzt geändert von NMA am Montag 25. Februar 2013, 17:41, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Zitatlöschung
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Re: Kath. Krankenhäuser wollen Vergewaltigte nicht behandeln

Beitrag von Malteser »

Alexander Reither » Mo 25. Feb 2013, 12:26 hat geschrieben:
Rechtlich bist du falsch gewickelt, ist aber der falsche Thread.
Wie verhält es sich mit dem Seelenheil?
Nun eher sind Sie falsch gewickelt. Nehmen wir mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 39, 1

"Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG). Die Schutzpflicht des Staates verbietet nicht nur unmittelbare staatliche Eingriffe in das sich entwickelnde Leben, sondern gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen. Die Pflicht des Staates, jedes menschliche Leben zu schützen, läßt sich deshalb bereits unmittelbar aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableiten. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu. Es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewußt ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen. Das menschliche Leben stellt, wie nicht näher begründet werden muß, innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung einen Höchstwert dar; es ist die vitale Basis der Menschenwürde und die Voraussetzung aller anderen Grundrechte."

Es gibt keine grundgesetzliche Einschränkung im Lebensrecht für Menschen, die durch eine Vergewaltigung gezeugt wurden!

Und was das Seelenheil betrifft, so ist die Haltung der katholischen Kirche wohl absolut klar. Das Seelenheil des Kindes ist vollkommen unabhängig von der Art und Weise wie es empfangen wurde, ob es gewollt wurde oder nicht. Die Kirche verurteilt Vergewaltigung und Hurerei, aber dabei entstandenes Leben gilt als unschuldig und heilig. Dies wird Ihnen jeder Geistliche vom einfachen Pfarrer bis hin zum Papst bestätigen.
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Alexyessin
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Re: Kath. Krankenhäuser wollen Vergewaltigte nicht behandeln

Beitrag von Alexyessin »

Malteser » Mo 25. Feb 2013, 14:09 hat geschrieben:
Und was das Seelenheil betrifft, so ist die Haltung der katholischen Kirche wohl absolut klar. Das Seelenheil des Kindes ist vollkommen unabhängig von der Art und Weise wie es empfangen wurde, ob es gewollt wurde oder nicht. Die Kirche verurteilt Vergewaltigung und Hurerei, aber dabei entstandenes Leben gilt als unschuldig und heilig. Dies wird Ihnen jeder Geistliche vom einfachen Pfarrer bis hin zum Papst bestätigen.
Tja, da gibt es äusserst verschiedene Ansichten innerhalb der katholischen Geistlichkeit. Das Seelenheil des ungeborenen Kindes könnte sehr stark in Gefahr sein.
Nicht der ganze Klerus hat so eine mittelalterliche Vorstellung vom Leben wie du. Und das ist gut so.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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