(...)Billie Holiday » So 24. Feb 2013, 13:12 hat geschrieben:
Ich hab zwei Töchter und würde in solch einem Falle darauf bestehen, dass die Pille vorsichtshalber von vorn herein abtreibend wirkt, denn nichts ist schlimmer, als nach einer Vergewaltigung auch noch schwanger zu sein.
Was manchen hier wohl nicht klar ist, (...)dass dieser gezeugte Mensch durch die gleichen Artikel 1 Abs. 1 und 2 Abs. 2 GG vor seiner Ermordung geschützt ist, denn die Frau vor der Vergewaltigung. Dies ist nicht etwa ein Gesetz oder ein Gebot, welches nur Katholiken betrifft, sondern alle, die sich im Geltungsbereich des Grundgesetzes befinden. Und wenn das Recht auf Leben und die Unantastbarkeit der Würde des Menschen für Ungeborene zur Disposition gestellt wird, dann kann natürlich ebenso das Recht auf Unversehrtheit und die Würde einer Frau zur Disposition gestellt und ihr das Menschsein abgesprochen werden. Streichen wir den Artikel 2 Abs. 2 und überlassen wir eine Vergewaltigung der persönlichen Entscheidung und dem Gewissen des Einzelnen, nix anderes wäre die Konsequenz.
Und was das Verbrecherkind betrifft mein Dame, da empfehle ich Dir mal diesen Vortrag einer Frau, die durch Vergewaltigung gezeugt wurde. Ich wäre ja mal gespannt, ob Du ihr auch ins Gesicht sagen würdest, dass sie ein Verbrecherkind ist, ein wertloser Mensch, der kein Recht auf Leben hat.
Wegen Vergewaltigung: Meine Mutter wollte mich abtreiben