Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

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Gutmensch
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

Ein passender Kommentar zur Beschneidungsdiskussion:
Es war nur ein einzelnes Gericht, das aus einer gefestigten Rechtsprechung ausgebrochen ist und die Beschneidung von Knaben für strafbar erklärt hat. Juristischer Alltag. Eigentlich keine Situation, die nach einem Gesetz schreit. Doch in der öffentlichen Debatte nach dem Urteil aus Köln ist derart viel Unsinn verbreitet worden, dass die Regierung diesen Unsinn wieder abräumen muss.
http://www.sueddeutsche.de/politik/besc ... -1.1492659

Jetzt muss die Regierung ein unnötiges Gesetz ausarbeiten.
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Dampflok
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

Gutmensch » Mo 12. Nov 2012, 10:27 hat geschrieben: Zitat:

Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hält das Urteil des Kölner Landgerichts für verfehlt. Für ihn gilt das Recht auf Religionsfreiheit und elterliche Entscheidung in diesem Fall mehr als das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Das müßte dann ja auch für Mädchenbeschneidungen gelten. Das tangiert absolut dieselben Rechte, keins mehr, keins weniger.


Zuletzt geändert von Dampflok am Montag 12. November 2012, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Dampflok » Mo 12. Nov 2012, 11:41 hat geschrieben:Das müßte dann ja auch für Mädchenbeschneidungen gelten.
Oho....ein völlig neuer und bisher unbeleuchteter Aspekt dieser Thematik.

:rolleyes:
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Gutmensch
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

Liegestuhl » Mo 12. Nov 2012, 11:43 hat geschrieben:
Oho....ein völlig neuer und bisher unbeleuchteter Aspekt dieser Thematik.

:rolleyes:

Ja, darüber müssen wir unbedingt diskutieren.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

Liegestuhl » Mo 12. Nov 2012, 10:43 hat geschrieben:
Oho....ein völlig neuer und bisher unbeleuchteter Aspekt dieser Thematik.

:rolleyes:
Ja. Entweder oder.

Und ich bin für weder noch.

Es ist ja nicht das erste Mal, daß sich Religionen den Gesetzen unterwerfen müssen. Fast kein Christ wird heute noch im Jordan getauft, kein schwuler Christ wird gesteinigt und keine Christin die ihre Periode hat muß solange außerhalb der Stadtmauern verweilen. Auch das muslimische Händeabhacken wird hier nicht geduldet.

Keine Religion darf in diesem Land über den Gesetzen stehen.


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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

Dampflok » Mo 12. Nov 2012, 11:41 hat geschrieben:


Das müßte dann ja auch für Mädchenbeschneidungen gelten. Das tangiert absolut dieselben Rechte, keins mehr, keins weniger.



Es gibt mehr als nur einen Artikel im Grundgesetz. Das ist für Hobbyjuristen schwer zu begreifen aber es hat schon seine Gründe, dass das so ist. Mädchenverstümmelung ist übrigens nicht mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar.
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relativ
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

Dampflok » Mo 12. Nov 2012, 10:50 hat geschrieben: Ja. Entweder oder.

Und ich bin für weder noch.

Es ist ja nicht das erste Mal, daß sich Religionen den Gesetzen unterwerfen müssen. Fast kein Christ wird heute noch im Jordan getauft, kein schwuler Christ wird gesteinigt und keine Christin die ihre Periode hat muß solange außerhalb der Stadtmauern verweilen. Auch das muslimische Händeabhacken wird hier nicht geduldet.

Keine Religion darf in diesem Land über den Gesetzen stehen.


Nein eben nicht entweder oder.
Eine Abwägung und davon sprechen fast alle, ausser einige "Vorhautextremisten" , wird vorgenommen.
Die Begründung wie man diese argumentiert, ob übers Elternrecht auf Pflege oder Religion ect., ist eine andere Frage, die auch nur in der juristischen Anwendung eine Rolle spielt, nicht aber in der Persönlichen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

Gutmensch » Mo 12. Nov 2012, 10:55 hat geschrieben:

Es gibt mehr als nur einen Artikel im Grundgesetz. Das ist für Hobbyjuristen schwer zu begreifen aber es hat schon seine Gründe, dass das so ist. Mädchenverstümmelung ist übrigens nicht mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar.
Nein, Mädchenverstümmelung a la "pharonische Beschneidung" oder Entfernung der Klitoris nicht.

DAS ja:
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 8#p1724138
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

Gutmensch » Mo 12. Nov 2012, 10:55 hat geschrieben:
Mädchenverstümmelung ist übrigens nicht mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar.
Doch, absolut. Es ist Körperverletzung ohne medizinische Notwendigkeit und gegen den Willen des Kindes. Sonst noch Unterschiede? Nein. Ich könnte Dir die gestorbenen Jungen zum X-ten Mal um die Ohren hauen und irgendein bescheuerter Feminist wird dennoch darauf beharren, daß das bei Mädchen doch alles gaaaaanz anders ist..mehr als tot geht aber nunmal nicht.


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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

Bukowski » Mo 12. Nov 2012, 11:59 hat geschrieben:
Nein, Mädchenverstümmelung a la "pharonische Beschneidung" oder Entfernung der Klitoris nicht.

DAS ja:
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 8#p1724138
"Das" kommt aber nicht vor als das man darüber Gesetze verabschieden müsste. Mir ist nicht bekannt, dass muslimische und jüdischen Mädchen in großer Anzahl an deren Vorhaut beschnitten würden.

Richtig ist, dass weibliche Verstümmelung zurecht verboten ist:
Als Weibliche Genitalverstümmelung (engl.: Female Genital Mutilation, FGM) oder Weibliche Genitalbeschneidung (englisch Female Genital Cutting, FGC) werden überwiegend mit Tradition begründete Praktiken bezeichnet, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt beziehungsweise beschädigt werden.[1][2][3] Hauptverbreitungsgebiet ist das westliche und nordöstliche Afrika sowie Jemen, Irak, Indonesien und Malaysia.
http://de.wikipedia.org/wiki/Weibliche_ ... %BCmmelung
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

Gutmensch » Mo 12. Nov 2012, 11:09 hat geschrieben:
"Das" kommt aber nicht vor als das man darüber Gesetze verabschieden müsste. Mir ist nicht bekannt, dass muslimische und jüdischen Mädchen in großer Anzahl an deren Vorhaut beschnitten würden.

Richtig ist, dass weibliche Verstümmelung zurecht verboten ist:


http://de.wikipedia.org/wiki/Weibliche_ ... %BCmmelung
Sag mal.
Muss man diese Debatte eigentlich TAUSENDmal wiederholen?! Du brauchst MIR keinen Link schicken, ich bin informiert.
Hier eine diesbezügliche Anfrage an Göring - Eckhard, da siehst Du die Fakten:
http://www.abgeordnetenwatch.de/katrin_ ... 37596.html

In Asien (Indonesien, Malaysia) werden Millionen Mädchen in dieser Form beschnitten.
das es in der BDR weniger Leute aus diesen Kulturkreisen gibt als Muslime, ist kein Argument. Wieviel Juden gibts denn?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Bukowski » Mo 12. Nov 2012, 12:20 hat geschrieben: das es in der BDR weniger Leute aus diesen Kulturkreisen gibt als Muslime, ist kein Argument.
Natürlich ist das ein Argument. Ebenso, wie es ein Argument ist, dass die männliche Beschneidung seit Jahrhunderten hier straffrei ausgeführt wird.
Zuletzt geändert von Liegestuhl am Montag 12. November 2012, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

Dampflok » Mo 12. Nov 2012, 12:03 hat geschrieben:
Doch, absolut. Es ist Körperverletzung ohne medizinische Notwendigkeit und gegen den Willen des Kindes.
Wenn die Beschneidung gegen den Willen des Kindes geht, warum klagt keines der eine Milliarde beschnittener Kinder, die inzwischen erwachsen sind?

Sonst noch Unterschiede? Nein.
Doch, es gibt ganz viele Unterschiede.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

Bukowski » Mo 12. Nov 2012, 12:20 hat geschrieben:
Sag mal.
Muss man diese Debatte eigentlich TAUSENDmal wiederholen?! Du brauchst MIR keinen Link schicken, ich bin informiert.
Hier eine diesbezügliche Anfrage an Göring - Eckhard, da siehst Du die Fakten:
http://www.abgeordnetenwatch.de/katrin_ ... 37596.html

In Asien (Indonesien, Malaysia) werden Millionen Mädchen in dieser Form beschnitten.
das es in der BDR weniger Leute aus diesen Kulturkreisen gibt als Muslime, ist kein Argument. Wieviel Juden gibts denn?

Aber warum soll man in Deutschland Gesetze erlassen für eine der Beschneidungspraktiken in Malysia und Indonesien?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

Gutmensch » Mo 12. Nov 2012, 11:26 hat geschrieben:
Wenn die Beschneidung gegen den Willen des Kindes geht, warum klagt keines der eine Milliarde beschnittener Kinder, die inzwischen erwachsen sind?
Es wurde Ihnen schon mehrfach erläutert, dass die Mehrzahl der Betroffenen aufgrund der geltenden Verjährungsfristen später gar nicht mehr Klagen können. Wie oft wollen Sie diese Frage eigentlich noch stellen?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Zed » Mo 12. Nov 2012, 12:36 hat geschrieben:Es wurde Ihnen schon mehrfach erläutert, dass die Mehrzahl der Betroffenen aufgrund der geltenden Verjährungsfristen später gar nicht mehr Klagen können. Wie oft wollen Sie diese Frage eigentlich noch stellen?
Das sind doch aber genau die gleichen Eltern, die ihre Kinder ebenfalls beschneiden lassen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 10:05 hat geschrieben:Empfehlung: mal die öffentliche und gesetzgeberische Diskussion verfolgen incl. Lesen der Originalquellen?
Hallo

Nur mal so als Rat: Einfach überlegen, was durch diesen Gesetzentwurf wieder möglich sein soll/wird. Wer da rumlölt, dass es mit dem GG nicht vereinbar wäre oder gegen Grundrechte verstößt, soll halt den Beweiß antreten. So einfach ist das.

MfG
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

Zed » Mo 12. Nov 2012, 12:36 hat geschrieben:
Es wurde Ihnen schon mehrfach erläutert, dass die Mehrzahl der Betroffenen aufgrund der geltenden Verjährungsfristen später gar nicht mehr Klagen können. Wie oft wollen Sie diese Frage eigentlich noch stellen?

Und warum klagt keiner der "Verstümmelten" Milliarde gegen diese Verjährungsfrist? Ich meine, es gibt keine Organisationen gegen die Beschneidung, die von Beschnittenen (="elend Verstümmelte") geführt werden, um auf dieses große Unrecht hin zu weisen.

Die Leidenden selber lassen ihre eigenen Kinder beschneiden, weil sie denen was "Gutes" tun. Wie erklären Sie sich diese Handlungen?
Zuletzt geändert von Gutmensch am Montag 12. November 2012, 11:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

@Gutmensch :

Wurde alles oft beantwortet.

Freundliche Grüße ,schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

Gutmensch » Mo 12. Nov 2012, 11:29 hat geschrieben:

Aber warum soll man in Deutschland Gesetze erlassen für eine der Beschneidungspraktiken in Malysia und Indonesien?
Du weißt doch wohl, dass die weibliche Beschneidung im Islam verbreitet ist?
Die leichte Form wird auch in Ägypten, Marokko, bei den Shafiitischen Rechtschule.
Es nennt sich "sunnitische Beschneidung"

Ich halte es für richtig, das zu erlauben, so können sie ihre Traditonnen fortführen, OHNE Genitalverstümmelung.
Das wird übrigens heutzutage eh sehr oft gemacht, um das Gefühl zu verbessern.

Das am häufigsten zitierte Hadith im Zusammenhang mit der Beschneidung von Frauen gibt eine Diskussion zwischen Mohammed und Umm Habibah (oder Umm 'Atiyyah) wieder (das Hadith der Beschneiderin).[39] Diese Frau war als Beschneiderin von Sklavinnen bekannt und gehörte zu den Frauen, die mit Mohammed immigriert waren. Nachdem er sie entdeckt hatte, fragte er sie, ob sie immer noch ihren Beruf ausübe. Sie bejahte und fügte hinzu: „unter der Bedingung, dass es nicht verboten ist und du mir nicht befiehlst, damit aufzuhören“. Mohammed erwiderte ihr:„Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht (la tanhaki), denn es macht das Gesicht strahlender (ashraq) und es ist angenehmer (ahza) für den Ehemann“. Nach anderen Überlieferungen sagte Mohammed: „Schneide leicht und übertreibe nicht (ashimmi wa-la tanhaki), denn das ist angenehmer (ahza) für die Frau und besser (ahab, nach Quellen abha) für den Mann“. (Andere Übersetzung: „Nimm ein wenig weg, aber zerstöre es nicht. Das ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt.“ „Die Beschneidung ist eine Sunnah für die Männer und Makrumah für die Frauen.“

Dieses Hadith wird verschieden interpretiert. Eine Ansicht besagt, dass sich das „ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt“ auf das „zerstöre nicht“ bezieht. Mohammed hätte dann mit der vorislamischen Tradition nicht brechen wollen, bevorzugte selbst aber deren Unterlassung. Eine andere Deutung geht davon aus, dass es sich um ein Makruma handelt, eine freiwillige ehrenvolle Tat, deren Unterlassung nicht bestraft wird – im Gegensatz zur Sunna, welche ein alle Muslime verbindendes Brauchtum darstellt, das eingehalten werden soll. Zu diesen Deutungen kommt hinzu, dass der Islam das Recht der Frau auf sexuelle Befriedigung, wenn sie verheiratet ist, ausdrücklich anerkennt. Die männliche Beschneidung ist jedoch im Islam unumstritten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Liegestuhl » Mo 12. Nov 2012, 11:23 hat geschrieben: Ebenso, wie es ein Argument ist, dass die männliche Beschneidung seit Jahrhunderten hier straffrei ausgeführt wird.
Also darf man mit der gleichen Begründung in Deutschland seine Kinder verprügeln, weil das Schlagen von Kindern seit Jahrhunderten hier straffrei ausgeführt wurde?

Man darf seine Ehefrau vergewaltigen, weil Vergewaltigung in der Ehe seit Jahrhunderten straffrei ausgeführt wurde?

Seeeehr gute Argumente :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

schelm » Mo 12. Nov 2012, 12:51 hat geschrieben:@Gutmensch :

Wurde alles oft beantwortet.

Freundliche Grüße ,schelm
Sie meinen die Antwort eine Milliarde Menschen leide am Stockholm Syndrom und deswegen klage keiner? :cool:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Gutmensch » Mo 12. Nov 2012, 11:26 hat geschrieben:warum klagt keines der eine Milliarde beschnittener Kinder, die inzwischen erwachsen sind?
Gibt es doch, man muss nur das Brett vom Kopf nehmen:

http://blasphemieblog2.wordpress.com/20 ... ankenhaus/

http://www.theeuropean.de/gert-van-dijk ... on-kindern
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Liegestuhl » Mo 12. Nov 2012, 11:39 hat geschrieben:Das sind doch aber genau die gleichen Eltern, die ihre Kinder ebenfalls beschneiden lassen.
Nicht alle - auch unter solchen Eltern setzt sich die Erkenntnis durch, dass Kinder selbst entscheiden sollen:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... schneidung
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

Bukowski » Mo 12. Nov 2012, 12:53 hat geschrieben:
Du weißt doch wohl, dass die weibliche Beschneidung im Islam verbreitet ist?
Die leichte Form wird auch in Ägypten, Marokko, bei den Shafiitischen Rechtschule.
Es nennt sich "sunnitische Beschneidung"

Ich halte es für richtig, das zu erlauben, so können sie ihre Traditonnen fortführen, OHNE Genitalverstümmelung.
Das wird übrigens heutzutage eh sehr oft gemacht, um das Gefühl zu verbessern.

Das am häufigsten zitierte Hadith im Zusammenhang mit der Beschneidung von Frauen gibt eine Diskussion zwischen Mohammed und Umm Habibah (oder Umm 'Atiyyah) wieder (das Hadith der Beschneiderin).[39] Diese Frau war als Beschneiderin von Sklavinnen bekannt und gehörte zu den Frauen, die mit Mohammed immigriert waren. Nachdem er sie entdeckt hatte, fragte er sie, ob sie immer noch ihren Beruf ausübe. Sie bejahte und fügte hinzu: „unter der Bedingung, dass es nicht verboten ist und du mir nicht befiehlst, damit aufzuhören“. Mohammed erwiderte ihr:„Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht (la tanhaki), denn es macht das Gesicht strahlender (ashraq) und es ist angenehmer (ahza) für den Ehemann“. Nach anderen Überlieferungen sagte Mohammed: „Schneide leicht und übertreibe nicht (ashimmi wa-la tanhaki), denn das ist angenehmer (ahza) für die Frau und besser (ahab, nach Quellen abha) für den Mann“. (Andere Übersetzung: „Nimm ein wenig weg, aber zerstöre es nicht. Das ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt.“ „Die Beschneidung ist eine Sunnah für die Männer und Makrumah für die Frauen.“

Dieses Hadith wird verschieden interpretiert. Eine Ansicht besagt, dass sich das „ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt“ auf das „zerstöre nicht“ bezieht. Mohammed hätte dann mit der vorislamischen Tradition nicht brechen wollen, bevorzugte selbst aber deren Unterlassung. Eine andere Deutung geht davon aus, dass es sich um ein Makruma handelt, eine freiwillige ehrenvolle Tat, deren Unterlassung nicht bestraft wird – im Gegensatz zur Sunna, welche ein alle Muslime verbindendes Brauchtum darstellt, das eingehalten werden soll. Zu diesen Deutungen kommt hinzu, dass der Islam das Recht der Frau auf sexuelle Befriedigung, wenn sie verheiratet ist, ausdrücklich anerkennt. Die männliche Beschneidung ist jedoch im Islam unumstritten.

Vielen Dank Gretel, Sie sind wieder einmal ein Schatz.
Trotzdem spielt diese Form der Beschneidung keine Rolle in Deutschland und deswegen braucht man sie auch nicht zum Thema machen. Sicher kann man Vorhaut mit Vorhaut vergleichen aber die Organe der Frau sind anders zusammengesetzt als die des Mannes, daher sind die Eingriffe auch anders durchzuführen und sie haben auch andere Risiken und gegebenenfalls auch andere Folgen.
Wenn man die weibliche Beschneidung in bestimmter Form erlauben würde, dann müsste ein unabhängiger Gutachter nach dem Eingriff nachschauen, ob die Klitoris noch dran ist oder ob die Scheide zugenäht wurde oder ob sonst andere Organe beschädigt wurden, um festzustellen ob der Eingriff erlaubt war oder nicht. Das ist in der Praxis nicht durchführbar. Deswegen ist sie gleich ganz verboten.

Wer weibliche mit männlicher Beschneidung gleichzusetzen versucht, möchte durch den Vergleich von nicht Vergleichbarem eine Gleichbehandlung durchsetzen, um ein Verbot durch zu drücken. Was man aber nicht gleichsetzen kann, weil es unterschiedlich ist, das muß man auch unterschiedlich behandeln.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

nu sag BLOSS, du hast 1 Fall gefunden! :D

da will wohl eher jemand auf einen Zug aufspringen und 80 000 kassieren:

Johannesstift lehnt Zahlung eines Schmerzensgeldes ab

Die Versicherung des Johannesstifts lehnt die Schmerzensgeldforderung dagegen ab. „Der damalige Eingriff ist medizinisch begründet gewesen und regelgerecht ausgeführt worden“, sagte Klinik-Sprecher Jens Garlich gegenüber idea. Die Operation sei normal verlaufen. Rechtsanwältin Rosenke, die eine außergerichtliche Einigung anstrebt, prüft nun, ob sie eine Klage auf Schmerzensgeld beim Bielefelder Landgericht einreichen soll.
http://www.facebook.com/notes/nics-blog ... 4111183169
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 12:59 hat geschrieben:Gibt es doch, man muss nur das Brett vom Kopf nehmen:

http://blasphemieblog2.wordpress.com/20 ... ankenhaus/
Den hatten wir schon mehrfach. Gibts keinen anderen?
Oh, eine Ärzte Vereinigung aus den Niederlanden. Sind das alle Opfer der "Zwangsbeschneidung"?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

Gutmensch » Mo 12. Nov 2012, 12:10 hat geschrieben:

Vielen Dank Gretel, Sie sind wieder einmal ein Schatz.
Trotzdem spielt diese Form der Beschneidung keine Rolle in Deutschland und deswegen braucht man sie auch nicht zum Thema machen. Sicher kann man Vorhaut mit Vorhaut vergleichen aber die Organe der Frau sind anders zusammengesetzt als die des Mannes, daher sind die Eingriffe auch anders durchzuführen und sie haben auch andere Risiken und gegebenenfalls auch andere Folgen.
Wenn man die weibliche Beschneidung in bestimmter Form erlauben würde, dann müsste ein unabhängiger Gutachter nach dem Eingriff nachschauen, ob die Klitoris noch dran ist oder ob die Scheide zugenäht wurde oder ob sonst andere Organe beschädigt wurden, um festzustellen ob der Eingriff erlaubt war oder nicht. Das ist in der Praxis nicht durchführbar. Deswegen ist sie gleich ganz verboten.

Wer weibliche mit männlicher Beschneidung gleichzusetzen versucht, möchte durch den Vergleich von nicht Vergleichbarem eine Gleichbehandlung durchsetzen, um ein Verbot durch zu drücken. Was man aber nicht gleichsetzen kann, weil es unterschiedlich ist, das muß man auch unterschiedlich behandeln.
wie Du weißt, will ICH (argumentativ) KEIN Verbot durchdrücken, sondern beides erlauben.
Der Eingriff ist für das Mädchen weniger invasiv als für den Jungen.
Frauen lassen sich übrigens seit einigen Jahren oft diese Vorhaut, wenn zu üppig, entfernen - wegen der sexuellen Erfüllung und der Schönheit, vastehste. ;)
http://www.intim-esthetic.de/schamlippe ... rhaut.html

Das letzte Argument leuchtet mir nicht ein - wenn ein Arzt das im KH macht, so wird er gewiss nix zunähen oder Labien entfernen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Das Argument "wo sind denn die ganzen Kläger" ist nicht stichhaltig.

Wie viele zwangsbeschnittenen Frauen haben ihre Eltern oder ihre Beschneider(innen) verklagt? Wie viele davon in Deutschland?

Trotzdem ist jede Form der Mädchenbeschneidung in Deutschland verboten, auch ohne Zivilklage.

Wie viele Kinder haben ihre Eltern verklagt, weil sie geprügelt wurden?

Trotzdem ist das Schlagen von Kindern in Deutschland verboten.
Zuletzt geändert von chianti am Montag 12. November 2012, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

Bukowski » Mo 12. Nov 2012, 12:21 hat geschrieben:
wie Du weißt, will ICH (argumentativ) KEIN Verbot durchdrücken, sondern beides erlauben.
Ja klar - die Begründung lieferst Du ja auch gleich mit:
Der Eingriff ist für das Mädchen weniger invasiv als für den Jungen.
Und wie wäre denn wohl Deine Meinung wenn es umgekehrt wäre?

Dreimal dürfen wir raten. Übel sexistisch wie immer, Deine Einlassungen.


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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

Dampflok » Mo 12. Nov 2012, 12:32 hat geschrieben:Ja klar - die Begründung lieferst Du ja auch gleich mit:



Und wie wäre denn wohl Deine Meinung wenn es umgekehrt wäre?

Dreimal dürfen wir raten. Übel sexistisch wie immer, Deine Einlassungen.


Nein, das ist keineswegs eine "Begründung", sondern eine sachliche Antwort auf Gutmensch, der schrieb:

"...aber die Organe der Frau sind anders zusammengesetzt als die des Mannes, daher sind die Eingriffe auch anders durchzuführen und sie haben auch andere Risiken und gegebenenfalls auch andere Folgen."

wäre es umgekehrt, so würde ich genau dasselbe sagen.



Du KANNST inzwischen nur noch alles durch deine winzige Masku-Paranoia Brille betrachten.
na ja - halt Radikalisierung von Standpunkten in homogenen Kleingruppen :|
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

Bukowski » Mo 12. Nov 2012, 12:59 hat geschrieben: wäre es umgekehrt, so würde ich genau dasselbe sagen.
Das glaubt Dir hier keiner mehr. Aber das ist auch unwichtig. :)


Zuletzt geändert von Dampflok am Montag 12. November 2012, 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 13:02 hat geschrieben:Nicht alle - auch unter solchen Eltern setzt sich die Erkenntnis durch, dass Kinder selbst entscheiden sollen:
Aber sicherlich nicht durch ein Gesetz. Das wird eher zu einer Trotzreaktion führen. Und darunter haben die Kinder zu leiden.
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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

@Gutmensch :

Wie lange wollen Sie hier noch implizieren es gäbe keine vergleichbaren Formen der Beschneidung ? Hört dieses Geschwätz denn nie auf zu behaupten , andere würden weibliche mit männlicher Beschneidung grundsätzlich gleichsetzen, um die vergleichbaren Formen nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen.. Schreiben auf der virtuellen Tastatur strengt an. Uberflussige Anstrengung wegen Ignoranz nervt.

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Liegestuhl
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

schelm » Mo 12. Nov 2012, 14:55 hat geschrieben:Wie lange wollen Sie hier noch implizieren es gäbe keine vergleichbaren Formen der Beschneidung ?
Man kann männliche und weibliche Beschneidungen grundsätzlich nicht gleichsetzen. Es sind zwei verschiedene Eingriffe an zwei verschiedenen Organen. Schelm, jetzt mal ganz ehrlich: Das weiß man doch!
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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Machs dir selbst ! ;)
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Gutmensch
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 13:26 hat geschrieben:Das Argument "wo sind denn die ganzen Kläger" ist nicht stichhaltig.

Eben erzählten Sie man müsse ein Brett vor dem Kopf haben, wenn man die vielen Geschädigten und deren Klagen nicht sehen würde.
Jetzt finden Sie keine Kläger und plötzlich ist das Argument "wo sind die Kläger" nicht mehr stichhaltig. Merkwürdige Wendung.

Wie viele zwangsbeschnittenen Frauen haben ihre Eltern oder ihre Beschneider(innen) verklagt? Wie viele davon in Deutschland?
Es gibt unzählige Organisationen von Betroffenen, die sich um den Schutz der Frauen kümmert.


Schauen Sie:


http://forum.gofeminin.de/forum/f102/__ ... rauen.html
http://www.koenigskinder-ev.de/afrika/beschneidung.htm
http://www.stop-mutilation.org/
http://www.solidarische-welt.de/apfg-ge ... elung.html
http://www.muslimische-frauen.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/INTEGRA_%E ... %BCmmelung
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1835843/
http://www.drk.de/weltweit/afrika/somal ... zAod5mYA7g
http://www.epo.de/index.php?option=com_ ... &Itemid=69

Wie war das nochmal mit dem "Brett"?


Trotzdem ist jede Form der Mädchenbeschneidung in Deutschland verboten, auch ohne Zivilklage.
Nicht "trotzdem" sondern weil es Millionen geschädigte Frauen gibt, die sich gegen die archaische und frauenfeindliche Tradition der Verstümmelung wehren.





Wie viele Kinder haben ihre Eltern verklagt, weil sie geprügelt wurden?

Trotzdem ist das Schlagen von Kindern in Deutschland verboten.

Ja und das ist gut so. Steinigung und Hexenverbrennungen sind auch verboten und nein, das ist nicht dasselbe wie das Abschneiden eines kleinen Stückchen Hauts.
Zuletzt geändert von Gutmensch am Montag 12. November 2012, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok94 »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 11:53 hat geschrieben:Also darf man mit der gleichen Begründung in Deutschland seine Kinder verprügeln, weil das Schlagen von Kindern seit Jahrhunderten hier straffrei ausgeführt wurde?

Man darf seine Ehefrau vergewaltigen, weil Vergewaltigung in der Ehe seit Jahrhunderten straffrei ausgeführt wurde?

Seeeehr gute Argumente :rolleyes:
Du verwechselst hier Argument mit Ausschlußkriterium. Selbstverständlich kann auch eine sehr alte Tradition verboten werden. Aber andererseits ist die Tatsache einer langen Tradition auch ein Argument für deren Beibehaltung.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

schelm » Mo 12. Nov 2012, 14:55 hat geschrieben:@Gutmensch :

Wie lange wollen Sie hier noch implizieren es gäbe keine vergleichbaren Formen der Beschneidung ? Hört dieses Geschwätz denn nie auf zu behaupten , andere würden weibliche mit männlicher Beschneidung grundsätzlich gleichsetzen, um die vergleichbaren Formen nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen.. Schreiben auf der virtuellen Tastatur strengt an. Uberflussige Anstrengung wegen Ignoranz nervt.

Freundliche Grüße, schelm
Bislang widerspreche ich jeder pauschalen Gleichsetzung, weil sich die Beschneidung an unterschiedlichen Organen und unter unterschiedlichen Zielsetzungen eben nicht vergleichen oder gleichsetzen läßt. Frauen und Männer unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht, insbesondere bei den Geschlechtsorganen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

Gutmensch » Mo 12. Nov 2012, 14:21 hat geschrieben:
Bislang widerspreche ich jeder pauschalen Gleichsetzung, weil sich die Beschneidung an unterschiedlichen Organen und unter unterschiedlichen Zielsetzungen eben nicht vergleichen oder gleichsetzen läßt. Frauen und Männer unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht, insbesondere bei den Geschlechtsorganen.
:x http://www.netdoktor.at/sex_partnerscha ... zler.shtml
auch die "Zielsetzung" ist gleich, es handelt sich um ein tradiertes Ritual, welches beim Islam mit Hadithen begründet wird.

Könnt Ihr nicht mal das einzig vernünftige Argument finden?
Es lautet:
Wenn man gegen die männliche Beschneidung bei Kindern ist, aber nicht für ein Verbot plädiert, sondern darauf setzt, dass ein allmähliches Umdenken der Religionen einsetzt, so dass die Veränderung "von innen" kommt, dann sollte man nicht gleichzeitig auch noch die Beschneidung von Mädchen erlauben - und sei es die leichteste, vergleichbare Form.

das ist so ähnlich wie bei den politisch orientierten Feministinnen, die nicht wollten, dass Frauen in die Bundeswehr dürfen, weil sie eben gegen den Kriegsdienst allgemein waren.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

Bukowski » Mo 12. Nov 2012, 15:32 hat geschrieben:
:x http://www.netdoktor.at/sex_partnerscha ... zler.shtml
auch die "Zielsetzung" ist gleich, es handelt sich um ein tradiertes Ritual, welches beim Islam mit Hadithen begründet wird.

Könnt Ihr nicht mal das einzig vernünftige Argument finden?
Es lautet:
Wenn man gegen die männliche Beschneidung bei Kindern ist, aber nicht für ein Verbot plädiert, sondern darauf setzt, dass ein allmähliches Umdenken der Religionen einsetzt, so dass die Veränderung "von innen" kommt, dann sollte man nicht gleichzeitig auch noch die Beschneidung von Mädchen erlauben - und sei es die leichteste, vergleichbare Form.

das ist so ähnlich wie bei den politisch orientierten Feministinnen, die nicht wollten, dass Frauen in die Bundeswehr dürfen, weil sie eben gegen den Kriegsdienst allgemein waren.
Ich sehe dies ein wenig anders. Ich habe zwar auch kein Problem eine Mädchenbeschneidung zu legalisieren, wenn sie medizinisch genauso unbedenklich ist wie die Beschneidung von Jungen, aber ich habe auch kein Problem damit etwas mit zweierlei Maß zu messen. Das eine, nämlich die Beschneidung von Jungen, die auch in Deutschland von Juden und Moslems eine lange Geschichte haben und auf der anderen Seite, daß in Deutschland eher unbekannte "neue", die Mädchenbeschneidung.
Als Gesellschaft brauche ich nicht jeden Brauch zu importieren und legalisieren, gerade wenn es schon mit anderen Brauchtümern moralische/gesetzliche Probleme gibt.
Zuletzt geändert von relativ am Montag 12. November 2012, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

relativ » Mo 12. Nov 2012, 15:41 hat geschrieben: Ich sehe dies ein wenig anders. Ich habe zwar auch kein Problem eine Mädchenbeschneidung zu legalisieren, wenn sie medizinisch genauso unbedenklich ist wie die Beschneidung von Jungen, aber ich habe auch kein Problem damit etwas mit zweierlei Maß zu messen. Das eine, nämlich die Beschneidung von Jungen, die auch in Deutschland von Juden und Moslems eine lange Geschichte haben und auf der anderen Seite, daß in Deutschland eher unbekannte "neue", die Mädchenbeschneidung.
Als Gesellschaft brauche ich nicht jeden Brauch zu importieren und legalisieren, gerade wenn es schon mit anderen Brauchtümern moralische/gesetzliche Probleme gibt.
Ich sehe da eigentlich keinen großen Unterschied im Argument?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Bukowski » Mo 12. Nov 2012, 16:51 hat geschrieben: Ich sehe da eigentlich keinen großen Unterschied im Argument?
Die männliche Beschneidung wird in Deutschland schon seit Jahrhunderten straffrei durchgeführt. Bei der weiblichen Beschneidung ist das nicht der Fall.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Liegestuhl » Mo 12. Nov 2012, 14:00 hat geschrieben:Man kann männliche und weibliche Beschneidungen grundsätzlich nicht gleichsetzen. Es sind zwei verschiedene Eingriffe an zwei verschiedenen Organen. Schelm, jetzt mal ganz ehrlich: Das weiß man doch!
Man kann die Bezahlung von Männern und Frauen grundsätzlich nicht gleichsetzen. Es sind zwei verschiene Lohnniveaus für zwei verschiedene Geschlechter.

Liegestuhl, jetzt mal ganz ehrlich: Das weiß man doch!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Liegestuhl » Mo 12. Nov 2012, 16:02 hat geschrieben:Die männliche Beschneidung wird in Deutschland schon seit Jahrhunderten straffrei durchgeführt. Bei der weiblichen Beschneidung ist das nicht der Fall.
Bitte das Aktenzeichen eines Gerichtsverfahrens nennen, wo ein Arzt eine medizinisch fachgerechte Mädchenbeschneidung vorgenommen hat und in Deutschland dafür bestraft wurde.

P.S.: Das Argument "seit Jahrhunderten" ist keines, siehe oben.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 17:10 hat geschrieben:Man kann die Bezahlung von Männern und Frauen grundsätzlich nicht gleichsetzen. Es sind zwei verschiene Lohnniveaus für zwei verschiedene Geschlechter.

Liegestuhl, jetzt mal ganz ehrlich: Das weiß man doch!
Danke, ich fühle mich durch dich bestätigt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 17:11 hat geschrieben:P.S.: Das Argument "seit Jahrhunderten" ist keines, siehe oben.
Wo oben?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 13:26 hat geschrieben:Wie viele zwangsbeschnittenen Frauen haben ihre Eltern oder ihre Beschneider(innen) verklagt? Wie viele davon in Deutschland?
Gutmensch » Mo 12. Nov 2012, 14:11 hat geschrieben: Es gibt unzählige Organisationen von Betroffenen, die sich um den Schutz der Frauen kümmert.

Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Also keine Klägerinnen.
chianti » Mo 12. Nov 2012, 13:26 hat geschrieben:Wie viele Kinder haben ihre Eltern verklagt, weil sie geprügelt wurden?

Trotzdem ist das Schlagen von Kindern in Deutschland verboten.
Gutmensch » Mo 12. Nov 2012, 14:11 hat geschrieben:Ja und das ist gut so. Steinigung und Hexenverbrennungen sind auch verboten und nein, das ist nicht dasselbe wie das Abschneiden eines kleinen Stückchen Hauts.
Richtig: Das Ohrfeigen von Kindern hinterlässt nicht unbedingt einen bleibenden Schaden, die Amputation an Geschlechtsteilen dagegen schon.

Wenn du die Vorhaut als "kleines Stückchen Haut" bagatellisierst, dann kannst du auf dieser medizinischen "Grundlage" auch die Klitoriseichel als "kleines Endstück eines Schwellkörpers" verharmlosen, ebenso den Daumen als "kleines Stückchen Hand" und die Ohrläppchen als "kleines Stückchen Kopf".
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 17:11 hat geschrieben:P.S.: Das Argument "seit Jahrhunderten" ist keines, siehe oben.
Liegestuhl » Mo 12. Nov 2012, 16:17 hat geschrieben:Wo oben?
Beherzige deinen Rat an mich und such selber.

Es geht um die Grundrechte in der Gegenwart bzw. seit Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention und die Rechtslage mit dem Recht auf gewaltfreie Erziehung in § 1631 (2) BGB.

Welche Verletzungen und Misshandlungen Kinder in den Jahrhunderten zu vor legal erleiden mussten, ist daher irrelevant.

Genauso wie es für die heutige Rechtslage in Deutschland irrelevant ist, dass bis vor wenigen Jahrzehnten Frauen ihren Mann um Erlaubnis bitten mussten, wenn sie eine Arbeitsstelle antreten wollten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 17:11 hat geschrieben:Bitte das Aktenzeichen eines Gerichtsverfahrens nennen, wo ein Arzt eine medizinisch fachgerechte Mädchenbeschneidung vorgenommen hat und in Deutschland dafür bestraft wurde.
Wozu soll das gut sein? Es ist verboten.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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