Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

BruceLee schrieb :
Also was ist eine Glatze nun, ganz unabhängig davon wie es dazu kam?
Ergebnis eines freiwilligen Friseurbesuchs oder von Schicksal oder Zwang. Schicksal muß man hinnehmen, hat der Mensch nicht den Verstand es über seine Möglichkeiten abzuwenden. Zwang hingegen muß man nicht hinnehmen. Die, die andere zwingen, kann man zwingen mit dem Zwingen zwingend aufzuhören ! :thumbup:

@ Gretel : Tssss .. Westerwelle, der alte Heuchler. Es gehört auch zu den reichhaltigen religiösen Traditionen Schwule zu diskriminieren oder aufzuknüpfen. Wie wohl sähe da sein Verständnis aus ? :s

Freundliche Grüße, schelm
Zuletzt geändert von schelm am Donnerstag 28. Juni 2012, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.
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d'Artagnan
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von d'Artagnan »

BruceLee » Do 28. Jun 2012, 17:23 hat geschrieben:Es ist ja wohl ganz klar, dass bei einem Verbot auf verschiedenste Varianten an Ausweichsmöglichkeiten zurückgegriffen wird. Ich hoffe nur nicht auf Operationsääle in dunklen Hinterzimmern. Diesen Schuh müssen sich dann die ganz Radikalen unter den Verbotsbefürwortern anziehen. Ich persönlich würds eben mal während des Heimaturlaubs erledigen und ich denke, dass die allermeisten meiner Landsleute ebenfalls diese Variante wählen werden.
BruceLee, hätten Deine Eltern gewartet bis Du -sagen wir mal- 14-16 Jahre alt gewesen bist, und Dich dann erst um Deine Meinung gefragt: Hättest Du Dich einer Beschneidung widersetzt?
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BruceLee
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von BruceLee »

Amun Ra » Do 28. Jun 2012, 17:31 hat geschrieben: Deine Frage wurde schon häufiger beantwortet. Allein, dir gefällt die Antwort nicht. Aber gut, versuchen wir es ein letztes Mal:

- lasse ich einem Kind einen Hoden amputieren weil die Diagnose Hodenkrebs lautet (in den meisten Fällen bösartig und bei männlichen Kindern und Jugendlichen eine der am häufigsten auftretenden Krebsarten) ist das eine medizinische indikation und damit keine Verstümmelung.

- lasse ich einem Kind einen Hoden amputieren weil man mir selbst schon als Kind einen Hoden amputiert hat und das sich halt aus irgendwelchen Gründen "so gehört" dann ist das eine Misshandlung und ein illegitimer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes.

Du darfst das Spielchen jetzt selbst mit verschiedenen Körperteilen durchspielen, vielleicht kommst du dann auch selbst darauf warum religiöse Traditionen nicht auf einer Stufe mit medizinischen Indikationen stehen. :rolleyes:
Mir war bis dato nicht bewusst, dass Juden und Moslem Eltern die Hoden oder andere Körperteile ausser die Vorhaut des Lümmels ihrer Söhne amputieren lassen. Vielen dank für die Aufklärung.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Alexyessin »

BruceLee » Do 28. Jun 2012, 18:36 hat geschrieben:
Mir war bis dato nicht bewusst, dass Juden und Moslem Eltern die Hoden oder andere Körperteile ausser die Vorhaut des Lümmels ihrer Söhne amputieren lassen. Vielen dank für die Aufklärung.
Du gehörst auch zur Kategorie: absichtlich alles falsch verstehen wollen nur damit man sich dumm stellen kann. :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

BruceLee » Do 28. Jun 2012, 18:36 hat geschrieben:Mir war bis dato nicht bewusst, dass Juden und Moslem Eltern die Hoden oder andere Körperteile ausser die Vorhaut des Lümmels ihrer Söhne amputieren lassen. Vielen dank für die Aufklärung.
Du brauchst mir keine Aussagen unterschieben die ich nicht getätigt habe nur weil dir ein treffender Vergleich zur aktuellen Situation gerade nciht ins Argumentationsmuster passt. Wenn du mir schon ans Bein pissen willst dann mach' es richtig und nicht so billig und durchschaubar. ;)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von BruceLee »

d'Artagnan » Do 28. Jun 2012, 17:36 hat geschrieben: BruceLee, hätten Deine Eltern gewartet bis Du -sagen wir mal- 14-16 Jahre alt gewesen bist, und Dich dann erst um Deine Meinung gefragt: Hättest Du Dich einer Beschneidung widersetzt?
Die Antwort auf diese Frage kenne ich um ehrlich zu sein auch nicht. Ist jetzt im Nachhinein schwer zu sagen wie ich damals mit 14 oder 16 darauf reagiert hätte.
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Ümmügülsüm Görmemis
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Ümmügülsüm Görmemis »

BruceLee » Do 28. Jun 2012, 17:36 hat geschrieben:
Mir war bis dato nicht bewusst, dass Juden und Moslem Eltern die Hoden oder andere Körperteile ausser die Vorhaut des Lümmels ihrer Söhne amputieren lassen. Vielen dank für die Aufklärung.
Beschneidung ist Körperverletzung und um so schlimmer, da das Opfer sich nicht wehren kann.
Zuletzt geändert von Ümmügülsüm Görmemis am Donnerstag 28. Juni 2012, 18:43, insgesamt 1-mal geändert.
http://www.israelnet.de/nobelpreis.htm
Weltweit gibt es knapp 14 Millionen Juden (ca. 0.2% der Gesamtbevölkerung).
Moslems gibt es ungefähr 1.4 Milliarden (ca. 20% der Gesamtbevölkerung).
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von BruceLee »

Amun Ra » Do 28. Jun 2012, 17:39 hat geschrieben: Du brauchst mir keine Aussagen unterschieben die ich nicht getätigt habe nur weil dir ein treffender Vergleich zur aktuellen Situation gerade nciht ins Argumentationsmuster passt. Wenn du mir schon ans Bein pissen willst dann mach' es richtig und nicht so billig und durchschaubar. ;)
Darf ich dich daran erinnern, dass es in diesem Strang um die Beschneidung der Vorhaut geht und nicht um irgendwelche sonstigen Körperteile. War aber ein netter Versuch Hoden mit der Vorhaut gleichsetzen zu wollen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von BruceLee »

schelm » Do 28. Jun 2012, 17:35 hat geschrieben:BruceLee schrieb :

Ergebnis eines freiwilligen Friseurbesuchs oder von Schicksal oder Zwang. Schicksal muß man hinnehmen, hat der Mensch nicht den Verstand es über seine Möglichkeiten abzuwenden. Zwang hingegen muß man nicht hinnehmen. Die, die andere zwingen, kann man zwingen mit dem Zwingen zwingend aufzuhören ! :thumbup:

@ Gretel : Tssss .. Westerwelle, der alte Heuchler. Es gehört auch zu den reichhaltigen religiösen Traditionen Schwule zu diskriminieren oder aufzuknüpfen. Wie wohl sähe da sein Verständnis aus ? :s

Freundliche Grüße, schelm
Begrenze dich doch mal nur auf die Definition, um meine Frage zu beantworten. Ist das denn eine soooo schwere Frage?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Ümmügülsüm Görmemis »

BruceLee » Do 28. Jun 2012, 17:43 hat geschrieben:
Darf ich dich daran erinnern, dass es in diesem Strang um die Beschneidung der Vorhaut geht und nicht um irgendwelche sonstigen Körperteile. War aber ein netter Versuch Hoden mit der Vorhaut gleichsetzen zu wollen.
Auch die Übertreibung bei manchen Usern ändert nichts daran, dass die Beschneidung eine Körperletzung darstellt. Der Richter lacht ja nicht einen Ankläger aus, dem "nur" ein Stückchen vom Ohr abgerissen wurde, nur weil anderen Opfern viel schlimmere Verlertzungen zugefügt werden. Unrecht bleibt Unrecht, zumal mit der Beschneidung das Kind schon auf eine Religion festgelegt wird. Sie ist also auch eine psychische Verletzung.
Zuletzt geändert von Ümmügülsüm Görmemis am Donnerstag 28. Juni 2012, 18:51, insgesamt 3-mal geändert.
http://www.israelnet.de/nobelpreis.htm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

BruceLee » Do 28. Jun 2012, 18:46 hat geschrieben:
Begrenze dich doch mal nur auf die Definition, um meine Frage zu beantworten. Ist das denn eine soooo schwere Frage?
Nein, weil die reduzierte Antwort nur einer simplen Gleichsetzung unterschiedlicher Sachverhalte gedient hätte. Natürlich ist ein beschnittener Penis ein beschnittener Penis, egal warum er beschnitten wurde. Du hättest es hingegen gern, wenn für ein gleiches Ergebnis die Gründe keine Rolle spielen würden.

Mit der Logik könnte man auch Mord legalisieren, weil alle Menschen irgendwann an Altersschwäche, Krankheiten oder Unfällen sterben. Was spielts also für eine Rolle, sich gegenseitig nicht zu töten, wenn die Natur uns tötet ? Tot ist Tot, oder ? :rolleyes:

Und biiittte : Das ist ein prinzipieller Vergleich, kein relativierender Mord vs. Beschneidung

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Zuletzt geändert von schelm am Donnerstag 28. Juni 2012, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

BruceLee » Do 28. Jun 2012, 18:43 hat geschrieben:Darf ich dich daran erinnern, dass es in diesem Strang um die Beschneidung der Vorhaut geht und nicht um irgendwelche sonstigen Körperteile. War aber ein netter Versuch Hoden mit der Vorhaut gleichsetzen zu wollen.
Da du ja aber scheinbar eklatante Verständnisprobleme aufweist was den Unterschied zwischen einer medizinisch notwendigen Amputation und einer Verstümmelung aufgrund irgendwelcher Traditionen ausmacht und dies letztlich lediglich auf deine eigene Betroffenheit zurückzuführen ist habe ich es dir anhand eines Vergleichs (der in einer sachlichen Diskussion übrigens durchaus redlich ist sofern er so treffend ist wie der meine) versucht darzulegen um dich zu animieren die Sachlage einmal aus der Sichtweise eines Nichtbetroffenen zu sehen. Aber das willst du ja offenkundig garnicht. Müsste ich darauf wetten warum dem so ist würde ich auf den Punkt "Gefällt das Ergebnis in Relation zu seinem eigenen Standpunkt nicht" tippen.

Darüber hinaus stellt ein Vergleich nciht zwingend eine Gleichsetzung dar und schon garnicht ist ein Vergleich Anlass anderen Usern irgend eine Aussage zu unterstellen.

Aber gut, für rationale Argumente bist du nicht zugänglich, ungenehme Antworten werden konsequent ignoriert und wenn alles nichts hilft stellt man sich eben auf blöd. Darf ich dich mal fragen was genau dich bewegt an einem Diskussionsforum zu partizipieren?


Oder aber, jetzt bin ich einmal ganz verwegen, wir machen die Sache ganz einfach: Sag du mir warum die Amputation irgendwelcher Körperteile von Kindern eine Misshandlung darstellen soll die hier in Deutschland aktuell (zurecht) illegal ist wenn keine medizinische Indikation vorliegt, aber ausgerechnet bei der Vorhaut soll dies nicht der Fall sein. Warum?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Adam Smith »

Weisheitszähne gegen Vorhaut was ist damit?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

Sebastian Hauk » Do 28. Jun 2012, 19:04 hat geschrieben:Weisheitszähne gegen Vorhaut was ist damit?
Weisheitszähne werden gezogen wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Nicht aus rituellen Gründen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Adam Smith »

Weisheitszähe werden auch ohne medizinische Indikation gezogen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Ümmügülsüm Görmemis »

Religion hat weder das Wohl der Menschen im Sinn noch deren Glück.
Die Religion ist nur dazu da, die Bedürfnisse von Gott, Allah und wie er sonst heissen mag, zu befriedigen.
Wer seine Kinder beschneidet, nur weil diese ohne Beschneidung angeblich nicht rein wären, der ist unrein in seinem eigenen Hirn.
http://www.israelnet.de/nobelpreis.htm
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Moslems gibt es ungefähr 1.4 Milliarden (ca. 20% der Gesamtbevölkerung).
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

Sebastian Hauk » Do 28. Jun 2012, 19:06 hat geschrieben:Weisheitszähe werden auch ohne medizinische Indikation gezogen.
Aber nicht im Kindesalter, sondern wenn dann erst wenn der Betroffene alt genug ist in diesen Eingriff auch einzuwilligen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Amun Ra » Do 28. Jun 2012, 19:05 hat geschrieben: Weisheitszähne werden gezogen wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Nicht aus rituellen Gründen.
Ja, aber rituelle Gründe können Ritualisten mit oder ohne Betäubung durch den Rechtsstaat extrahiert werden ! :thumbup:

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Milady de Winter »

Sebastian Hauk » Do 28. Jun 2012, 19:06 hat geschrieben:Weisheitszähe werden auch ohne medizinische Indikation gezogen.
Bei Babys bzw. Kleinkindern? Oder aus religiösen Gründen?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Adam Smith »

Milady de Winter » Do 28. Jun 2012, 19:20 hat geschrieben:
Bei Babys bzw. Kleinkindern? Oder aus religiösen Gründen?
Bei Jugendlichen, weil je älter der Mensch wird desto schlechter veträgt er eine Narkose.
Zuletzt geändert von Adam Smith am Donnerstag 28. Juni 2012, 19:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

BruceLee » Do 28. Jun 2012, 17:10 hat geschrieben:
Nein! Mir gehts nur darum warum man in einem und dem selben Fall das eine als Verstümmellung/Misshandlung betrachtet das andere aber nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der eine seiner Gesundheit wegen "verstümmelt" werden musste. Der Eingriff ist und bleibt dieselbe, warum aber das Endresultat nicht?

in ein und dem selben fall? :D nach der logik kannst du ja auch vergewaltigen, poppen ist schliesslich poppen :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von JJazzGold »

schelm » Do 28. Jun 2012, 03:48 hat geschrieben: Der Rechtsstaat vertritt vor allem eine dualistische Sicht zum Thema Religionsfreiheit. Religionsfreiheit bedeutet eben nicht die Freiheit zu haben, über die aus Sicht einer Religionsgemeinschaft zugehörenden Personen nach Gutdünken verfügen zu können.


Dann müßte der Rechtsstaat analog Ihrer Auffassung von GG garantierter Religionsfreiheit die christliche Taufe an unmündigen Säuglingen verbieten. Tut er aber nicht. Wird er auch nicht umsetzen.


Religionsfreiheit lt. Grundgesetz bedeutet den eigenverantwortbaren Umgang mit Religion, nicht die Aushebelung individueller Rechte durch dann ( .. ) allgemeinverbindliche Riten. Kurz gesagt : Auch die Freiheit vor gefährlichen religiösen Zwangshandlungen muß dem Individuum gewährleistet werden. In der Praxis besteht insbesondere dann konkreter Handlungsbedarf, führen solche Riten zu irreversiblen körperlichen Eingriffen. Eine Taufe tut dies bspw. natürlich nicht.

Der Rechtsstaat muß endlich anfangen, sich unumkehrbar und konsequent vom einseitigen Verständnis der Religionsfreiheit religiöser Gemeinschaften zu emanzipieren und sich dagegen durchsetzen. Ohne jede Ausnahme bei nicht freiwillig zu erfolgenden, irreversiblen körperlichen Eingriffen ohne medizinische Indikation.

Freundliche Grüße, schelm
Ihre Meinung ist Ihnen unbenommen.

Ich sehe durch das Gerichtsurteil die Kollision eines seit tausenden von Jahren in der Thora vorgeschriebenen, am achten Tag praktizierten religiösen Ritus, der noch dazu ein Hauptbestandteil der jüdischen Identität ist, mit der in der Deutschand ggfls. gesetzlich vorgegebenen Unterbindung. Auch eine Art, die Juden aus Deutschland zu vertreiben.

Und exakt aus diesem möglichen Rückschluß wird der Richterspruch keine allgemeine Gültigkeit behalten.

Meine Meinung, die ja nicht die Ihre sein muß, Sie wissen schon GG Art 5. :)
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Sebastian Hauk » Do 28. Jun 2012, 19:27 hat geschrieben:
Bei Jugendlichen, weil je älter der Mensch wird desto schlechter veträgt er eine Narkose.

bloedsinn. :rolleyes:

noch so ein ding und ich starte eine petition dich in muenchhausen umzubenennen. :p
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Adam Smith »

Marcin » Do 28. Jun 2012, 20:23 hat geschrieben:

bloedsinn. :rolleyes:

noch so ein ding und ich starte eine petition dich in muenchhausen umzubenennen. :p
Was genau ist Blödsinn?
Das ist Kapitalismus:

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von JJazzGold »

becksham » Do 28. Jun 2012, 11:12 hat geschrieben: Natürlich! Und meiner Meinung nach sollte das auch eine eigene Entscheidung sein. Allerdings ist das am Thema vorbei. In dem Urteil geht es um Körperverletzung.

Die Beschneidung ist ein Initiationsritus, die christliche Taufe ist nichts anderes.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

JJazzGold » Do 28. Jun 2012, 20:22 hat geschrieben:
Ihre Meinung ist Ihnen unbenommen.

Ich sehe durch das Gerichtsurteil die Kollision eines seit tausenden von Jahren in der Thora vorgeschriebenen, am achten Tag praktizierten religiösen Ritus, der noch dazu ein Hauptbestandteil der jüdischen Identität ist, mit der in der Deutschand ggfls. gesetzlich vorgegebenen Unterbindung. Auch eine Art, die Juden aus Deutschland zu vertreiben.

Und exakt aus diesem möglichen Rückschluß wird der Richterspruch keine allgemeine Gültigkeit behalten.

Meine Meinung, die ja nicht die Ihre sein muß, Sie wissen schon GG Art 5. :)


gg art. 2 auch bekannt :rolleyes:


was haelst du von der scharia?
Zuletzt geändert von Marcin am Donnerstag 28. Juni 2012, 20:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

JJazzGold » Do 28. Jun 2012, 20:26 hat geschrieben:

Die Beschneidung ist ein Initiationsritus, die christliche Taufe ist nichts anderes.


geht das in deine birne eigentlich nicht rein? das stichwort heisst KÖRPERVERLETZUNG? schonmal gehoert?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Adam Smith »

Artikel 4 GG
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
http://dejure.org/gesetze/GG/4.html
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

Damit ist es in Deutschland jetzt wohl vorbei. :?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

Stell Dir vor, es gibt sowas wie Grundrechtskollision und da ist Art.2 Abs. II GG höherwertiger als das Recht der Eltern gem. Art. 4 GG. Noch immer nicht kapiert?


@usa

Schwachsinnige Aussage. Aber offensichtlich gehört für Dich zur Religionsfreiheit der Eltern auch die Mißhandlung der Kinder, da merkt man gleich Deine Moral und Deinen Humanismus. :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von JJazzGold »

Keoma » Do 28. Jun 2012, 16:10 hat geschrieben:
Na, an was dann ?
An dieser merkwürdigen Psychose, die man auch Religion nennt ?
Möglich.

Können Sie sich vorstellen, dass u.a. in Krisensituationen der Bezug auf Religion, die Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft, die Versorgung durch ein als kompetent betrachtetes leitendes Mitglied derselben Religion stark enttraumtisierend wirkt? Mehr als jede psychiologische Betreuuung durch einen Fremden in jedem Aspekt?

Warum wollen Sie den Menschen ihrer Religiösität nehmen, indem Sie Religion zur Psychose erklären?

Sollten wir nicht im 21. Jahrhundert zumindest in der EU in der Lage sein, die unaggressive, unmissionierende, aber psychsich stützende Ausübung von Religion Denjenigen zu gewährleisten, denen ihre Religion ein Bedürfnis ist?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

JJazzGold » Do 28. Jun 2012, 20:41 hat geschrieben:

Können Sie sich vorstellen, dass u.a. in Krisensituationen der Bezug auf Religion, die Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft, die Versorgung durch ein als kompetent betrachtetes leitendes Mitglied derselben Religion stark enttraumtisierend wirkt? Mehr als jede psychiologische Betreuuung durch einen Fremden in jedem Aspekt?

Warum wollen Sie den Menschen ihrer Religiösität nehmen, indem Sie Religion zur Psychose erklären?

Sollten wir nicht im 21. Jahrhundert zumindest in der EU in der Lage sein, die unaggressive, unmissionierende, aber psychsich stützende Ausübung von Religion Denjenigen zu gewährleisten, denen ihre Religion ein Bedürfnis ist?
Die Eltern können die ihre Religion ausüben und sich auch gegenseitig beschneiden. :x
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von JJazzGold »

Marcin » Do 28. Jun 2012, 20:27 hat geschrieben:

gg art. 2 auch bekannt :rolleyes:


was haelst du von der scharia?

Welcher Part der Sharia beschäftigt sich mit Beschneidung?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von JJazzGold »

ToughDaddy » Do 28. Jun 2012, 20:42 hat geschrieben:
Die Eltern können die ihre Religion ausüben und sich auch gegenseitig beschneiden. :x
Das Gesetz der Thora schreibt bindend und ausnahmslos eine Beschneidung am achten Tag nach der Geburt vor.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

JJazzGold » Do 28. Jun 2012, 20:52 hat geschrieben:
Das Gesetz der Thora schreibt bindend und ausnahmslos eine Beschneidung am achten Tag nach der Geburt vor.
Oh ich wußte gar nicht, dass das Gesetz der Thora über dem GG steht oder überhaupt als Rechtsquelle in Deutschland dient. :eek:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

ToughDaddy » 28. Jun 2012, 20:57 hat geschrieben:
Oh ich wußte gar nicht, dass das Gesetz der Thora über dem GG steht oder überhaupt als Rechtsquelle in Deutschland dient. :eek:
Wenn dieses Urteil Bestand hat, können Juden also ihre Religion in Deutschland nicht mehr frei ausleben.
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ToughDaddy
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

usaTomorrow » Do 28. Jun 2012, 20:58 hat geschrieben: Wenn dieses Urteil Bestand hat, können Juden also ihre Religion in Deutschland nicht mehr frei ausleben.
Mensch lies endlich, was andere Dir ständig schreiben. Deine Dummstellerei ist einfach nur nervig. :x
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USA TOMORROW
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

ToughDaddy » 28. Jun 2012, 21:02 hat geschrieben:
Mensch lies endlich, was andere Dir ständig schreiben. Deine Dummstellerei ist einfach nur nervig. :x
Erklär mal, wie dann die freie Religionsausübung noch gegeben sein soll.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

usaTomorrow » Do 28. Jun 2012, 21:06 hat geschrieben: Erklär mal, wie dann die freie Religionsausübung noch gegeben sein soll.
Danke für die Bestätigung, dass Du nicht lesen willst, und es Dir darum geht, dass die Religionsfreiheit der Eltern wichtiger ist und somit die Kinder ruhig mißhandelt werden dürfen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von JJazzGold »

ToughDaddy » Do 28. Jun 2012, 20:57 hat geschrieben:
Oh ich wußte gar nicht, dass das Gesetz der Thora über dem GG steht oder überhaupt als Rechtsquelle in Deutschland dient. :eek:
Entweder garantiert das GG die umfassende freie Ausübung der Religion per se, oder nicht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

JJazzGold » Do 28. Jun 2012, 21:12 hat geschrieben:
Entweder garantiert das GG die umfassende freie Ausübung der Religion per se, oder nicht.
Aha wolltest also auch nicht die Antwort an Sebastian Hauk verstehen. Auch gut. Aber zum Glück nicht mein Problem.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Angrboda »

JJazzGold » Do 28. Jun 2012, 20:12 hat geschrieben:
Entweder garantiert das GG die umfassende freie Ausübung der Religion per se, oder nicht.
Na lieber nicht, sonst hätten wir ja mittelalterliche Verhältnisse...
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

Beteigeuze » 28. Jun 2012, 21:33 hat geschrieben:
Na lieber nicht, sonst hätten wir ja mittelalterliche Verhältnisse...
Im Mittelalter gab es Religionsfreiheit?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Angrboda »

usaTomorrow » Do 28. Jun 2012, 20:35 hat geschrieben: Im Mittelalter gab es Religionsfreiheit?
Wenn Sie alle religiösen Ansichten über das GG stellen oder zumindest als das höchste Grundrecht ansehen, regieren die Religionen und eine Trennung zwischen Religion und Staat findet nicht mehr statt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Alexyessin »

usaTomorrow » Do 28. Jun 2012, 20:58 hat geschrieben: Wenn dieses Urteil Bestand hat, können Juden also ihre Religion in Deutschland nicht mehr frei ausleben.
Soso, und wie kommst du auf dieses schmale Brett? Niemand verbietet den jüdischen Gläubigen in Deutschland ihre Religion auszuüben. Aber keine Angst, usat, ich merk mir das. :)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Alexyessin »

JJazzGold » Do 28. Jun 2012, 21:12 hat geschrieben:
Entweder garantiert das GG die umfassende freie Ausübung der Religion per se, oder nicht.
Die körperliche Unverserheit ist auch GG. Also, was wiegt in den Augen der Richter mehr?
Wenn der junge Mann jüdischen Glaubens nach seine Vorhaut abschneiden lassen möchte - aus religiösen Gründen, dann darf er das auch. Wenn er volljährig ist. Wo siehst du jetzt ein problem mit der freien Ausübung der Religion.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Alexyessin »

usaTomorrow » Do 28. Jun 2012, 21:35 hat geschrieben: Im Mittelalter gab es Religionsfreiheit?
Die nächste "Dummstellsuggestivfrage". Es wäre an der Zeit ein Album darüber zu eröffnen...... :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von JJazzGold »

Marcin » Do 28. Jun 2012, 20:28 hat geschrieben:


geht das in deine birne eigentlich nicht rein? das stichwort heisst KÖRPERVERLETZUNG? schonmal gehoert?
Sind Sie betrunken?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von JJazzGold »

Alexander Reither » Do 28. Jun 2012, 21:48 hat geschrieben:
Die körperliche Unverserheit ist auch GG. Also, was wiegt in den Augen der Richter mehr?
Wenn der junge Mann jüdischen Glaubens nach seine Vorhaut abschneiden lassen möchte - aus religiösen Gründen, dann darf er das auch. Wenn er volljährig ist. Wo siehst du jetzt ein problem mit der freien Ausübung der Religion.

Darin:

Das Gesetz der Thora schreibt bindend und ausnahmslos eine Beschneidung am achten Tag nach der Geburt vor.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Alexyessin »

JJazzGold » Do 28. Jun 2012, 22:15 hat geschrieben:

Darin:

Das Gesetz der Thora schreibt bindend und ausnahmslos eine Beschneidung am achten Tag nach der Geburt vor.
Tja, dann fällt dieses Gesetz der Thora nicht so ins Gewicht wie das GG. Hat ein Mensch jüdischen Glaubens nicht das Recht sich selbst zu diesem zu bekennen? Ja oder Nein
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