Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

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Dieter Winter
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Dieter Winter »

Bolero hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 23:09 Wenn diese Person z.B am Schalter einer Kundenbetreuung o. an der Kasse eines Geschäftes sitzt?
Und die Kunden sind Trucker, Bauunternehmer oder Bauern.
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Dieter Winter
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Dieter Winter »

Billie Holiday hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 21:26
Ich habe kein Verständnis für die Jungs, aber wenn 5 stockbesoffene Typen Dinge grölen, die sie nüchtern eventuell nicht gegrölt hätten...was für Ängste muss man erst entwickeln, wenn 1.000 stocknüchterne Typen andere Dinge grölen?
So was in dieser Art meinst Du?

https://amp.focus.de/panorama/welt/prot ... 90313.html
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Bolero
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Bolero »

Dieter Winter hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 23:20 Und die Kunden sind Trucker, Bauunternehmer oder Bauern.
Dann passt es ja! ;)
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Dieter Winter
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Dieter Winter »

Kritikaster hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 22:42 Das ist entscheidend.
Hier mal eine Psychologin zum Thema. Klar, sie kann Eurer Expertise das Wasser nicht reichen, aber sie ist sich nicht so sicher, was die politische Ausrichtung der Suffköppe betrifft. Ihr könnt die Dame ja mal aufklären.


https://m.focus.de/wissen/mensch/psycho ... 87870.html
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Seidenraupe »

Dieter Winter hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 19:03 Auch bei temporärer Unzurechnungsfähigkeit (nennt der Volksmund Vollsuff)?
klar.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Dieter Winter hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 20:49 Eher infantile, besoffene Idioten. Das war schließlich nur eine Party und keine politische Kundgebung, wie z. B. an den Berliner Unis.
Als Arbeitgeber wuerde ich keine Naziparolen groehlende Mitarbeiter in meiner Firma dulden, auch wenn sie im Suff und ihrer Freizeit gepoebelt haben. Als Mitarbeiter oder Co-worker moechte ich auch nicht mit diesen Champagner Nazis arbeiten wollen.

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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Billie Holiday »

Dieter Winter hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 23:24 So was in dieser Art meinst Du?

https://amp.focus.de/panorama/welt/prot ... 90313.html
Würde ich jetzt nicht überbewerten. :cool:

https://www.welt.de/politik/deutschland ... _extra_row Empörung ist schon für 5 wohlstandsverwahrloste Besoffene aufgebraucht.

In dieser Schule sind sogar die ausländischen Mitschüler Nazis. Die sind nicht ansatzweise so betroffen. Zustände... :mad:
https://www.welt.de/kultur/plus25172011 ... _extra_row
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Kritikaster »

Dieter Winter hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 23:29Hier mal eine Psychologin zum Thema. Klar, sie kann Eurer Expertise das Wasser nicht reichen, aber sie ist sich nicht so sicher, was die politische Ausrichtung der Suffköppe betrifft. Ihr könnt die Dame ja mal aufklären.
Bestreitet die Dame, dass der Begriff "Drecksverhalten" eine zutreffende/zulässige Bewertung des Vorgangs darstellt? :s

Weil, wenn nicht, kann sie doch meinetwegen ansonsten so unsicher sein, wie sie möchte.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von JJazzGold »

Störung des Betriebsfriedens ist ein solider Kündigungsgrund und ihre Daten haben die Rassisten mit dem Veröffentlichung des Videos selbst zugänglich gemacht.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von JJazzGold »

Dieter Winter hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 23:29 Hier mal eine Psychologin zum Thema. Klar, sie kann Eurer Expertise das Wasser nicht reichen, aber sie ist sich nicht so sicher, was die politische Ausrichtung der Suffköppe betrifft. Ihr könnt die Dame ja mal aufklären.


https://m.focus.de/wissen/mensch/psycho ... 87870.html
Für die Erkenntnis “Dummheit schützt vor Strafe nicht“ bedarf es keiner Psychologin.
Die Rassisten sind über 18, dürfen Alkohol trinken, den Führerschein machen, eigenverantwortlich heiraten und Kinder in die Welt setzen und wählen.
Das sind Erwachsene, die keinen Welpenschutz mehr genießen und dementsprechend für ihren Rassismus strafrechtlich verfolgt gehören.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Liegestuhl »

Billie Holiday hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 21:08 Was sagt denn der Datenschutz zu Veröffentlichung von Klarnamen und AG?

Und nein, ich verteidige die Jungs nicht, erkenne aber im Aufkommen von Schnappatmung und Hysterie ein....Ungleichgewicht.
Natürlich darf man die persönlichen Daten der Leute nicht veröffentlichen. Das wurde aber auch nicht von den Behörden, sondern von Privatpersonen gemacht.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Liegestuhl »

Dieter Winter hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 23:29 Hier mal eine Psychologin zum Thema. Klar, sie kann Eurer Expertise das Wasser nicht reichen, aber sie ist sich nicht so sicher, was die politische Ausrichtung der Suffköppe betrifft. Ihr könnt die Dame ja mal aufklären.


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Wer volksverhetzenden Müll singt, wird dafür strafrechtlich verfolgt. Die politische Gesinnung ist dabei irrelevant.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Billie Holiday »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:29 Wer volksverhetzenden Müll singt, wird dafür strafrechtlich verfolgt. Die politische Gesinnung ist dabei irrelevant.
Ganz recht. Und das wird immer konsequent gehandhabt bei ausnahmslos jedem. :thumbup:
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Kritikaster »

Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:35Ganz recht. Und das wird immer konsequent gehandhabt bei ausnahmslos jedem. :thumbup:
Ja, wir wissen und kritisieren doch, dass das nicht geschieht.

Einig sind wir uns vermutlich aber auch, dass ein Versagen an einer Stelle nicht rechtfertigt, an anderer Stelle wegzuschauen.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von busse »

TheManFromDownUnder hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 06:28 Als Arbeitgeber wuerde ich keine Naziparolen groehlende Mitarbeiter in meiner Firma dulden, auch wenn sie im Suff und ihrer Freizeit gepoebelt haben. Als Mitarbeiter oder Co-worker moechte ich auch nicht mit diesen Champagner Nazis arbeiten wollen.

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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von becksham »

Kritikaster hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:40 Ja, wir wissen und kritisieren doch, dass das nicht geschieht.

Einig sind wir uns vermutlich aber auch, dass ein Versagen an einer Stelle nicht rechtfertigt, an anderer Stelle wegzuschauen.
Richtig. Versteh auch nicht, warum man immer versucht, Rechtfertigungen zu finden. Die haben sich für diese Scheiße auch noch gefeiert. Wie dämlich kann man sein?

Man mag es nicht glauben aber auch mir ist das Thema Vollsuff nicht fremd. :D Ich singe dann auch hässliche Lieder und zwar sehr laut. Das ist dann aber Roland Kaiser oder sowas. Diese fremdenfeindliche Kackscheiße zu grölen, würde mir im Traum nicht einfallen.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von busse »

Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 17:36 Ja. Das nennt sich Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Durch das Herumgröhlen der fremdenfeindlichen Passagen und das eigene Zur-Schau-Stellen kann die Reputation des Unternehmens leiden (sie waren ja nicht anonym unterwegs). Welcher ausländische Arbeitnehmer möchte schon bei einem Unternehmen anfangen, in dem er solche Kollegen hat?
In welchen Arbeitsverträgen sind die in Wortlaut eingepflegt ?
Ich kenne keine solche Verpflichtungen und arbeite seit 20 Jahren in diesem Bereich.
Es gibt nur eine bedeutende Nebenverpflichtung, nämlich Arbeit außerhalb des Unternehmens beim AG anzuzeigen, alles andere ist reine Privatsache.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von TheManFromDownUnder »

busse hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:45 Geil, dich würde ich vor dem Arbeitsgericht richtig ausnehmen, guter Arbeitgeber *lach*.
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Dich haette ich sowieso nie eingestellt. :D Du brauchst keinen Alkohol um deine Gesinnung zu zeigen.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Liegestuhl »

busse hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:49 In welchen Arbeitsverträgen sind die in Wortlaut eingepflegt ?
Verbot von rufschädigenden Äußerungen: Der Arbeitnehmer hat jede unnötige Schädigung des Arbeitgebers zu unterlassen. Die Pflicht, alle ruf- und kreditschädigenden Äußerungen über den Arbeitgeber zu unterlassen, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag im Rahmen der Treuepflicht des Arbeitnehmers.

https://www.nd-aktuell.de/artikel/88377 ... -teil.html
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von busse »

Tom Bombadil hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 20:45 Die Richter werden es entscheiden. Ich tippe auf Abfindung für die gekündigten Rassisten.
Da tippst du völlig richtig. Jeder Arbeitsrichter wird vermeiden sich auf Urteilsfindung bei diesem brisanten bis zum Staatsoberhaupt angekommenes Voprkommnis zu äußern, er macht nur miese.
Also Vergleich und der wird für den AG richtig deftig ausfallen .Tja woke sein kostet dann viel.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von busse »

TheManFromDownUnder hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:53 Dich haette ich sowieso nie eingestellt. :D Du brauchst keinen Alkohol um deine Gesinnung zu zeigen.
Ach du holst dir bei zukünftigen AN Expertisen aus den sozialen Medien und es kommt dir auf Gesinnung , statt Qualität an, super. Ich sag ja du bist ein geiler AG. :D
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Liegestuhl »

becksham hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:49 Ich singe dann auch hässliche Lieder und zwar sehr laut. Das ist dann aber Roland Kaiser oder sowas.
Ich habe festgestellt, dass man sich mit dem Gegröhle von "Renée und Renato - Save your love" bei seinen Mitfahrern sehr effektiv unbeliebt machen kann.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von busse »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:54 Verbot von rufschädigenden Äußerungen: Der Arbeitnehmer hat jede unnötige Schädigung des Arbeitgebers zu unterlassen. Die Pflicht, alle ruf- und kreditschädigenden Äußerungen über den Arbeitgeber zu unterlassen, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag im Rahmen der Treuepflicht des Arbeitnehmers.

https://www.nd-aktuell.de/artikel/88377 ... -teil.html
Na klar ND *lach*.
Die haben nur eins vergessen, in meiner Freizeit unterliege ich keiner einzigen arbeitsvertaglichen Verpflichtung , außer Geheimnisverrat.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von becksham »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:57 Ich habe festgestellt, dass man sich mit dem Gegröhle von "Renée und Renato - Save your love" bei seinen Mitfahrern sehr effektiv unbeliebt machen kann.
Oh mein Gott. Das ist wirklich schlecht. Muss ich mir für Samstag merken. Da werde ich wieder für die Wunschmusik zuständig sein. :)
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von becksham »

busse hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:54 ...
Also Vergleich und der wird für den AG richtig deftig ausfallen .Tja woke sein kostet dann viel.
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Eher unwahrscheinlich. So viele Arbeitsjahre haben die noch nicht auf dem Buckel. Der Arbeitgeber wird es einkalkuliert haben. Hauptsache, er muss sowas nicht weiter beschäftigen.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von busse »

becksham hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:04 Eher unwahrscheinlich. So viele Arbeitsjahre haben die noch nicht auf dem Buckel. Der Arbeitgeber wird es einkalkuliert haben. Hauptsache, er muss sowas nicht weiter beschäftigen.
Richtig tut trotzdem weh, weil du ja nicht weißt welche Qualität er verliert.
0,5 Monatsbrutto x Dienstjahre ist der unterste Vergleichsraum der Abfindung. Da der AG nur verhaltensbedingt und das in der Freizeit gekündigt hat wirds deftiger, aber Hauptsache ist Kündigung *lach*.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Billie Holiday »

Kritikaster hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:40 Ja, wir wissen und kritisieren doch, dass das nicht geschieht.

Einig sind wir uns vermutlich aber auch, dass ein Versagen an einer Stelle nicht rechtfertigt, an anderer Stelle wegzuschauen.
Es wird doch hingeschaut, wo ist das Problem?
Nur will sich nicht jeder in das Empörungskollektiv einreihen, die wohlstandsverwahrlosten 5 Jungs abstoßend zu finden reicht mir irgendwie. Da vertraue ich auf Richter.

Bin froh, dass sich ein Gericht der Sache annehmen wird und nicht der rechtschaffene Bürger, der nur ein ganz kleines bisschen empört ist, wenn offen auf den Straßen Juden ins Gas gewünscht werden, Ahmed dennoch ungestört seine Döner verkaufen kann.

Ist nur meine Meinung. Hab mit keinem Wort die Jungs verteidigt.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von JJazzGold »

busse hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:54 Da tippst du völlig richtig. Jeder Arbeitsrichter wird vermeiden sich auf Urteilsfindung bei diesem brisanten bis zum Staatsoberhaupt angekommenes Voprkommnis zu äußern, er macht nur miese.
Also Vergleich und der wird für den AG richtig deftig ausfallen .Tja woke sein kostet dann viel.
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Wissen Sie evtl noch, wie hoch die Abfindung für den gekündigten AN war, der meinte ein Flüchtlingsmädchen sollte eher einem Flammenwerfer ausgesetzt werden, als einem sommerlich kühlenden Wasserstrahl der Feuerwehr?
Die Abfindung muss ja gemäß Ihrer Einstellung zu Rassismus in öffentlichen Medien veröffentlicht gigantisch gewesen sein, quasi eine üppige Belohnung für Rassismus.

Da habe ich ja richtig Glück gehabt, als ich einen sich ebenfalls rassistisch äußernden AN unter Zustimmung seiner Kollegen und des Betriebsrats fristlos entlassen habe. Sie hätten bestimmt den Versuch gestartet für den Kollegen einen sechsstelligen Betrag zur Belohnung herauszuschlagen.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Kritikaster »

Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:21Es wird doch hingeschaut, wo ist das Problem?
Ich habe da kein Problem, hab Deinem aus meiner Sicht berechtigten Einwand doch zugestimmt.
Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:21Bin froh, dass sich ein Gericht der Sache annehmen wird und nicht der rechtschaffene Bürger, der nur ein ganz kleines bisschen empört ist, wenn offen auf den Straßen Juden ins Gas gewünscht werden, Ahmed dennoch ungestört seine Döner verkaufen kann.
Ich finde es auch nicht schlecht, dass wir in einem Rechtsstaat leben. :thumbup:

Du bringst mich aber auf eine Idee: Wie wäre es denn, den Grölhansels zu empfehlen, einen Schnellimbiss zu eröffnen, damit sie auf gleiche Behandlung hoffen können? ;)
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Dieter Winter »

JJazzGold hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 07:47 Für die Erkenntnis “Dummheit schützt vor Strafe nicht“ bedarf es keiner Psychologin.
Sie bezweifelt ja auch nicht die Dummheit.
Nur bei der Einordnung als Nazi bzw. Rassist ist sie vorsichtiger, als die PFEU Koryphäen der Küchenpsychologie. :D
Nun sind diese Menschen demokratiefeindlich aufgrund ihrer Parolen? Wir wissen es nicht. Nur wer Naziparolen von sich gibt, muss kein Nazi sein. Man könnte auch sagen, ihnen fehlt es an emotionaler Intelligenz und möglicherweise leiden sie unter einer Art Wohlstandsverwahrlosung. Offenbar können sie die Konsequenzen ihres Tuns nicht einordnen, nicht reflektieren, nicht zu Ende denken.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Dieter Winter »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:29 Wer volksverhetzenden Müll singt, wird dafür strafrechtlich verfolgt. Die politische Gesinnung ist dabei irrelevant.
Das Singen des fraglichen Textes fällt nicht unter Volksverhetzung ist also nicht strafbar. Nur zusammen mit dem "Deutschen Gruß" (Nazisymbol) - der ja für sich genommen schon verboten ist - wird es justiziabel.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Tom Bombadil »

Misterfritz hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 23:02 Da diese aber mit hochgestrecktem rechten Arm gegrölt wurden, war es strafbar.
Wenn du dir das Video ansiehst, dann siehst du, dass der Hitlerbärtchentyp "passend" zum Text mit der Hand so ein Kleinkind-"winke winke" macht, daraus einen Hitlergruß machen zu wollen, wird vor Gericht sicher schwierig zu argumentieren sein.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Dieter Winter »

becksham hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:49 Man mag es nicht glauben aber auch mir ist das Thema Vollsuff nicht fremd. :D Ich singe dann auch hässliche Lieder und zwar sehr laut. Das ist dann aber Roland Kaiser oder sowas. Diese fremdenfeindliche Kackscheiße zu grölen, würde mir im Traum nicht einfallen.
Dann kennst Du "Tequila Sunrise" nur als Cocktail und nicht als Zustand/Erlebnis? Andernfalls wüsstest Du, dass Du das nicht wissen kannst. :) Willie Nelson hat das mal so formuliert: "Ich bin noch nie mit einer hässlichen Frau ins Bett gegangen - aber ein paar mal neben einer aufgewacht."

Shelly West hatte mit der gelungenen Beschreibung des Jose Cuervo Konsums Anfang der 80er mal nen Hit:
Zuletzt geändert von Dieter Winter am Donnerstag 30. Mai 2024, 09:59, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Billie Holiday »

Kritikaster hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:44 Ich habe da kein Problem, hab Deinem aus meiner Sicht berechtigten Einwand doch zugestimmt.

Ich finde es auch nicht schlecht, dass wir in einem Rechtsstaat leben. :thumbup:

Du bringst mich aber auf eine Idee: Wie wäre es denn, den Grölhansels zu empfehlen, einen Schnellimbiss zu eröffnen, damit sie auf gleiche Behandlung hoffen können? ;)
Ich will den Grölern nichts empfehlen und mit denen nichts zu tun haben.
Ebensowenig mit dem einen oder anderen, der rausfindet, dass ich mich als junges Mädchen mal schlimm daneben benommen habe, ich mag meinen Job.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Tom Bombadil »

JJazzGold hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:25Wissen Sie evtl noch, wie hoch die Abfindung für den gekündigten AN war, der meinte ein Flüchtlingsmädchen sollte eher einem Flammenwerfer ausgesetzt werden, als einem sommerlich kühlenden Wasserstrahl der Feuerwehr?
Das Gericht hat befunden, dass die Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, was danach daraus geworden ist, habe ich nicht mehr verfolgt.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Dieter Winter »

Kritikaster hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 07:37 Bestreitet die Dame, dass der Begriff "Drecksverhalten" eine zutreffende/zulässige Bewertung des Vorgangs darstellt? :s
Nö.
Lediglich die "Diagnose", dass es sich um Rassisten handelt. Sie schließt das zwar nicht aus, aber sie unterstellt es halt auch nicht.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Tom Bombadil »

Kritikaster hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:44 Wie wäre es denn, den Grölhansels zu empfehlen, einen Schnellimbiss zu eröffnen, damit sie auf gleiche Behandlung hoffen können? ;)
Die machen dann ein bundesweites Franchise draus und treffen sich geheim mit dem Österreicher, um Ausländer wirklich zu "remigrieren". Das ist vllt. keine so gute Empfehlung :s
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Kritikaster »

Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:53Ebensowenig mit dem einen oder anderen, der rausfindet, dass ich mich als junges Mädchen mal schlimm daneben benommen habe, ich mag meinen Job.
So lange Du dich dabei nicht hast filmen lassen, dürfte das Risiko gering sein, mal ganz abgesehen vom Verjährungsaspekt.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von busse »

JJazzGold hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:25 Wissen Sie evtl noch, wie hoch die Abfindung für den gekündigten AN war, der meinte ein Flüchtlingsmädchen sollte eher einem Flammenwerfer ausgesetzt werden, als einem sommerlich kühlenden Wasserstrahl der Feuerwehr?
Die Abfindung muss ja gemäß Ihrer Einstellung zu Rassismus in öffentlichen Medien veröffentlicht gigantisch gewesen sein, quasi eine üppige Belohnung für Rassismus.

Da habe ich ja richtig Glück gehabt, als ich einen sich ebenfalls rassistisch äußernden AN unter Zustimmung seiner Kollegen und des Betriebsrats fristlos entlassen habe. Sie hätten bestimmt den Versuch gestartet für den Kollegen einen sechsstelligen Betrag zur Belohnung herauszuschlagen.
Das macht der Anwalt, soviel sollten sie doch als AG wissen.
Sie scheinen etwas zu verwechseln , nämlich Freizeit und Arbeitsverhältnis.
Aber scheinbar ist das in der freiesten Republik die es jemals auf deutschen Boden gar nicht mehr gefragt.
Erinnert mich immer mehr an die DDR, da war Freizeit und Arbeitsverhältnis auch streng verknüpft.
Was natürlich alles Rassismus ist bestimmt ihr, gibt ja soviel was man nicht sagen sollte und nicht sagen darf *lach*.
Alles sehr wichtig hier in diesem Lande wo menschenfeindliche Muslime und Chaoten in Berlin fast jeden Tag demonstrieren.
Schnüffel weiter bei dir in der Firma, wenn du Anleitung brauchst beim MfS wirst du fündig.
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Dieter Winter
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Dieter Winter »

JJazzGold hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:25
Da habe ich ja richtig Glück gehabt, als ich einen sich ebenfalls rassistisch äußernden AN unter Zustimmung seiner Kollegen und des Betriebsrats fristlos entlassen habe.
Hat er die in seiner Freizeit, oder im Rahmen einer geschäftlichen Veranstaltung von sich gegeben?
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Dieter Winter
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Dieter Winter »

Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:21 Ist nur meine Meinung. Hab mit keinem Wort die Jungs verteidigt.
Dafür gibt es ja auch Anwälte.
Dieser hier bot seine Dienste, in genau solchen Fällen, bereits am 04.12.2023 an:
https://www.die-anwalts-kanzlei.de/ausl ... -strafbar/
So neu, wie man aufgrund der Reaktion des Empöriums glauben könnte, ist die Nummer also ganz und gar nicht.
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Oliver Krieger
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Oliver Krieger »

busse hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 08:49 In welchen Arbeitsverträgen sind die in Wortlaut eingepflegt ?
Ich kenne keine solche Verpflichtungen und arbeite seit 20 Jahren in diesem Bereich.
Es gibt nur eine bedeutende Nebenverpflichtung, nämlich Arbeit außerhalb des Unternehmens beim AG anzuzeigen, alles andere ist reine Privatsache.
busse
Es gibt einen Unterschied zwischen Beamten und nicht öffentlich beschäftigten Arbeitnehmern. Dieser verschwimmt hin und wieder, wie bspw. die Fälle von ESPN und Paul Pierce, der von NBA und Enes Kanter Freedom, und der von Werder Bremen und Tim Wiese zeigen :

https://www.si.com/nba/2023/04/10/paul- ... agram-live

https://www.nytimes.com/2022/03/24/spor ... ivism.html

https://taz.de/Klage-des-ehemaligen-Torwarts/!5971115/

Die Arbeitgeber, die hier überreagieren, haben eigentlich keine rechtliche Handhabe. Zu differenzieren ist nicht nur zwischen Arbeitszeit oder Freizeit, arbeitgeberbetreffend oder nicht, Privatheit oder Öffentlichkeit des Verhaltens, Erscheinung in beruflicher Funktion oder nicht, und nicht zuletzt die Absichtlichkeit der Öffentlichkeit, und die Schwere der Rechtswidrigkeit des Verhaltens.
Zudem gibt es hier keine Gleichheit vor dem Arbeitgeber, was diese an dem Einen stört, ist denselben am Nächsten egal.

Dieter Winter hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:52 Willie Nelson hat das mal so formuliert: "Ich bin noch nie mit einer hässlichen Frau ins Bett gegangen - aber ein paar mal neben einer aufgewacht."
Wenn man den Spiegel aus dem Bett lässt, tut der Sex nicht so weh.
Zuletzt geändert von Oliver Krieger am Donnerstag 30. Mai 2024, 10:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Liegestuhl »

Dieter Winter hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:49 Das Singen des fraglichen Textes fällt nicht unter Volksverhetzung ist also nicht strafbar.
Einige Oberlandesgerichte sehen als möglich an, dass die aus einer größeren Personengruppe heraus gegrölte Parole "Ausländer raus" den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Dies wird als grundsätzlich dazu geeignet angesehen, zum Hass aufzustacheln und zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzufordern. Eine unmittelbare Aktion braucht nicht beabsichtigt zu sein.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... uslaender/

Letztlich ist es aber eine Entscheidung des Arbeitgebers. Wenn man qualifizierte ausländische Fachkräfte anwerben will und dann solche ausländerfeindlichen Mitarbeiter im Unternehmen hat, ist das ruf- und geschäftsschädigend. Es geht hier nicht um Kritik an der Einwanderungspolitik, sondern um die Forderung, dass Ausländer pauschal das Land verlassen sollen. Das ist nicht nur charakterlich fragwürdig und hochgradig asozial, sondern aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht strunzdumm.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Kritikaster »

Dieter Winter hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:52Dann kennst Du "Tequila Sunrise" nur als Cocktail und nicht als Zustand/Erlebnis? Andernfalls wüsstest Du, dass Du das nicht wissen kannst. :) Willie Nelson hat das mal so formuliert: "Ich bin noch nie mit einer hässlichen Frau ins Bett gegangen - aber ein paar mal neben einer aufgewacht."
Klingt witzig, nicht wahr?

In mir findet aber niemand einen Unterstützer oder Verharmloser von Aktivitäten, die im selbst herbeigeführten Rauschzustand erfolgen. Im Gegenteil: Ich hielte es für angemessener, so etwas als strafverschärfend zu betrachten, gerade auch dann, wenn argumentiert wird, dass die Tat ohne den Einfluss des Rauschmittels höchstwahrscheinlich gar nicht erfolgt wäre.

Und, ja, ich bin mir klar darüber, dass ich damit ziemlich allein stehe. Das kann ich allerdings gut aushalten.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Seidenraupe »

Misterfritz hat geschrieben: Mittwoch 29. Mai 2024, 22:56 Ist Wahlkampf für die Grünen oder eine FFF-Demo verboten, so wie Grölen von Nazi-Parolen?
sind alle der 2300 Kalifatforderer schon aus dem Job geflogen?
Sind sämtliche Leute, die linksextreme Parolen brüllen, schon aus dem Job geflogen?
Ich hoffe doch, dass Deutschland endlich ernst macht mit den Demokratiefeinden und jeden aus dem Job schmeißt, der sich (Platzhalter für alle Formen) der gruppenbezogenen oder demokratiefeindlichen Meinungsäußerung schuldig macht.
Kann nicht sein, dass in diesem Land noch irgendwer ungestraft eine falsche Meinung äußert und damit die Demokratie und das Klima zerstört.


Die Grüne Claudia Roth fordert folgerichtig professionelle awarness-Teams auf Volksfesten -- -also eine gutmeinende Bürgerwehr, die unter Millionen Feiernden aufpasst, dass nur gut und richtig gesprochen/gesungen/gestikuliert wird. Wehe es wedelt noch jemand mit dem rechten Arm ... Tragt ihn besser inner Schlinge, wenn ihr auf ein Volksfest geht..

„Viel wichtiger, als jetzt Liedverbote auszusprechen, wäre es, dass die verantwortlichen Betreiber für Schulungen und Sensibilisierungen bei ihrem Personal sorgen, professionelle Awareness-Teams einsetzen und insgesamt klarmachen, dass es eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglichen rassistischen, menschenfeindlichen und NS-verherrlichenden Äußerungen geben muss“, so die 69-Jährige gegenüber der Funke-Mediengruppe.
https://www.musikexpress.de/claudia-rot ... t-2700795/

IM IM_Mielkeministerium hätten sie für diese wokeness laut Beifall geklatscht.
Zuletzt geändert von Seidenraupe am Donnerstag 30. Mai 2024, 11:04, insgesamt 1-mal geändert.
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.

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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Seidenraupe »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 10:44 Es geht hier nicht um Kritik an der Einwanderungspolitik, sondern um die Forderung, dass Ausländer pauschal das Land verlassen sollen.ngesehen, zum Hass aufzustacheln und zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzufordern. Eine unmittelbare Aktion braucht nicht beabsichtigt zu sein.
Das ist nicht nur charakterlich fragwürdig und hochgradig asozial, sondern aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht strunzdumm.
stimme dir inhaltlich voll zu.
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.

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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Billie Holiday »

Kritikaster hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:57 So lange Du dich dabei nicht hast filmen lassen, dürfte das Risiko gering sein, mal ganz abgesehen vom Verjährungsaspekt.
Ach ja? :D
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Dieter Winter »

Kritikaster hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 10:49 Klingt witzig, nicht wahr?
Nur wenn es Dich nicht selbst betrifft.

Bei jemanden, der das aus eigener Erfahrung kennt, löst es auch so eine Art Mitgefühl aus. Einem vorgeblich braven und überkorrektem Zeigefinger Erheber - meine zugewanderten Kumpels bezeichnen solche Leute gerne als "Allmanns" - ist das natürlich nicht zu vermitteln. Sch... drauf. Mir tun solche Moralapostel eher leid.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Billie Holiday »

Dieter Winter hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 11:02 Nur wenn es Dich nicht selbst betrifft.

Bei jemanden, der das aus eigener Erfahrung kennt, löst es auch so eine Art Mitgefühl aus. Einem vorgeblich braven und überkorrektem Zeigefinger Erheber - meine zugewanderten Kumpels bezeichnen solche Leute gerne als "Allmanns" - ist das natürlich nicht zu vermitteln. Sch... drauf. Mir tun solche Moralapostel eher leid.
Mitgefühl für die Dumpfbacken empfinde ich nun überhaupt nicht. Aber wie gesagt...dieses irritierende Ungleichgewicht in der Empörungsbereitschaft ist schon spannend.
Nun denn...nächste Woche gibt es was Neues, das den Kreislauf in Schwung bringt.
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Re: Sanktionen wegen Fehlverhalten in der Freizeit

Beitrag von Dieter Winter »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 10:44 Einige Oberlandesgerichte sehen als möglich an, dass die aus einer größeren Personengruppe heraus gegrölte Parole "Ausländer raus" den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Dies wird als grundsätzlich dazu geeignet angesehen, zum Hass aufzustacheln und zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzufordern. Eine unmittelbare Aktion braucht nicht beabsichtigt zu sein.
Das Bundesverfassungsgericht ist bei der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) in seiner Meinungsfreiheitsjudikatur deutlich restriktiver. Es geht für die Parole "Ausländer raus" nur beim Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde aus.
Hier dürfte die Beurteilung des BVerfG über der von Urteilen der OLG stehen.
Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 30. Mai 2024, 10:44 Es geht hier nicht um Kritik an der Einwanderungspolitik, sondern um die Forderung, dass Ausländer pauschal das Land verlassen sollen. Das ist nicht nur charakterlich fragwürdig und hochgradig asozial, sondern aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht strunzdumm.
Über die Blödheit der Nummer gibt es hier m. W. keine zwei Meinungen.
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