Formulierung von Gesetzen

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Aldemarin
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Formulierung von Gesetzen

Beitrag von Aldemarin »

Eigentlich sollten Gesetze allgemeingültig formuliert sein. Doch dem ist nicht immer so. So legt zum Beispiel der Paragraph 50 der StVO fest, daß Radfahren auf Helgoland nicht gestattet ist ( https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__50.html ).
Eigentlich ein Unding, daß man für so eine kleine Insel eine Regelung im nationalen Gesetzeswerk festlegt! Besser wäre es, wenn man in der StVO festgelegt hätte, daß auf Inseln, welche nicht über eine feste Verbindung zum Festland verfügen, die örtlichen Behörden entscheiden können, welche Fahrzeuge im Sinn der StVO (und das ist ja ein Fahrrad) auf der Insel betrieben werden dürfen und welche nicht und welche Ausnahmeregelungen es gibt. Schließlich ist Helgoland nicht die einige Insel Deutschlands auf der es restriktive Verkehrsbeschränkungen gibt!

Warum wurde das Gesetz explizit auf Helgoland formuliert und nicht so wie ich vorschlage?

Auch beim Atomgesetz trifft man auf Formulierungen, die sich auf konkrete Anlagen beziehen. Könnte man es nicht in etwa so formulieren:
- die Betriebsgenehmigung gilt bis zur nächsten Sicherheitsüberprüfung als erteilt, wenn bei der Sicherheitsüberprüfung keine Mängel detektiert wurden und wenn kein kritischer Störfall eintritt
- nach einen kritischen Störfall ist ein Weiterbetrieb erst mit Sicherheitsüberprüfung zulässig
- und wichtig für alle, die einen Ausstieg haben wollen: die Behörde behält sich das Recht vor, trotz bestandener Sicherheitsüberprüfung keine Betriebsgenehmigung zu erteilen oder einer Anlage nach Auslaufen der Betriebsgenehmigung unabhängig von ihren Zustand eine neue u erteilen, wobei sie diesen Umstand den Betreiber im Voraus mitteilen muß.

Vorteil dieses Verfahrens wäre, daß Brennelemente besser genutzt werden, denn Wartungspausen bei Großkraftwerken sind üblicherweise im Sommer und da ist eine Stilllegung erst sinnvoll, wenn neue Brennelemente nachgeladen werden müßten.
Warum wurde beim Atomgesetz kein Modell mit allgemeineren Formulierungen und Ende der Betriebsgenehmigungen gewählt, um einen Atomausstieg zu bewerkstelligen?

Welche anderen deutschen Gesetzeswerke außer der StVO und dem Atomgesetz haben oder hatten in ihren Werken noch Regelungen für konkrete Anlagen? (Ich könnte mir vorstellen, daß es von den 1950er bis zu den 1980er Jahren ein Gesetz gab, welches den privaten Radiosender "Europe 1" gestattete, ein französischsprachiges Radioprogramm zu senden, während sonst privater Rundfunk seinerzeit in Deutschland verboten war)
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Realist2014
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Re: Formulierung von Gesetzen

Beitrag von Realist2014 »

Aldemarin hat geschrieben: Do 27. Okt 2022, 14:50 Eigentlich sollten Gesetze allgemeingültig formuliert sein. Doch dem ist nicht immer so. So legt zum Beispiel der Paragraph 50 der StVO fest, daß Radfahren auf Helgoland nicht gestattet ist ( https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__50.html ).
Eigentlich ein Unding, daß man für so eine kleine Insel eine Regelung im nationalen Gesetzeswerk festlegt! Besser wäre es, wenn man in der StVO festgelegt hätte, daß auf Inseln, welche nicht über eine feste Verbindung zum Festland verfügen, die örtlichen Behörden entscheiden können, welche Fahrzeuge im Sinn der StVO (und das ist ja ein Fahrrad) auf der Insel betrieben werden dürfen und welche nicht und welche Ausnahmeregelungen es gibt. Schließlich ist Helgoland nicht die einige Insel Deutschlands auf der es restriktive Verkehrsbeschränkungen gibt!

Warum wurde das Gesetz explizit auf Helgoland formuliert und nicht so wie ich vorschlage?

Nun, das musst du diejenigen fragen , die diese Gesetze beschlossen haben.... :x
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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