https://www.welt.de/politik/deutschland ... ahlen.htmlWarum die Berufsgenossenschaft eine Sexualassistentin bezahlen muss
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Mit der Sexualassistenz für behinderte Menschen hat sich im Juli das Sozialgericht Hannover beschäftigt. Und ein überraschendes Urteil gesprochen: Die Berufsgenossenschaft muss die Kosten eines Klägers für Sexualassistentinnen übernehmen. Der 1983 geborene Kläger erlitt 2003 auf dem Weg zur Arbeit einen schweren Autounfall. Weiterhin bestehen schwere Sprachstörungen, eine erhebliche Einschränkung der Bewegungsfähigkeit sowie Hilfsbedürftigkeit bei alltäglichen Tätigkeiten.
Urteil: Selbstbestimmte Sexualität wichtig für „soziale Eingliederung des Menschen mit Behinderung“
Zwischen März 2016 und Februar 2018 hatte die Berufsgenossenschaft, also die gesetzliche Unfallversicherung, dem Mann auf Antrag „als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ ein persönliches Budget für „Sexualbegleitung durch zertifizierte Dienstleisterinnen“ bewilligt – den Folgeantrag aber abgelehnt, wie das Gericht mitteilte. Leistungen zur Befriedigung des Sexualtriebs fielen nicht in den Bereich der Heilbehandlung oder Pflege, argumentierte die Berufsgenossenschaft. Wenn Prostituierte sexuelle Bedürfnisse befriedigten, erleichtere dies nicht die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft.
Das Unfallopfer klagte – und bekam nun recht. Leistungen zur sozialen Teilhabe „sollten auch das gestörte seelische Befinden des Behinderten verbessern und sein Selbstbewusstsein stärken“, so das Gericht. Sexuelle Bedürfnisse könnten für die persönliche Entwicklung und das seelische Befinden eine große Rolle spielen. Damit sei eine selbstbestimmte Sexualität „Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und soziale Eingliederung des Menschen mit Behinderung“.
Menschlich gesehen ist es ja nachvollziehbar, aber kann es richtig sein, dass Prostituierte nun eine Versicherungsleistung sind?