Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
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Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Warum muß man überhaupt für die Neuberechnung der Grundsteuer eine Steuererklärung machen? Könnten nicht die Liegenschaftsämter den Finanzämtern die entsprechenden Daten zukommen lassen und die Besitzer der Grundstücksflächen nur dann kontaktieren, wenn Unstimmigkeiten auftreten?
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Ich habe 2 Thesen.Aldemarin hat geschrieben: ↑Di 12. Jul 2022, 15:04 Warum muß man überhaupt für die Neuberechnung der Grundsteuer eine Steuererklärung machen? Könnten nicht die Liegenschaftsämter den Finanzämtern die entsprechenden Daten zukommen lassen und die Besitzer der Grundstücksflächen nur dann kontaktieren, wenn Unstimmigkeiten auftreten?
1. Schuld ist das Datenschutzgesetz
2. Die Ämter der Stadt und des Bundes sind nicht Digital vernetzt
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
2. Sowieso, aber 1. Diesmal nicht schuld, da man Daten in das Elter-Formular eintragen muss, die öffentlich einsehbar sind.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
M.E. wird das Ganze sowieso gegen die Wand fahren, da es die dümmste aller Möglichkeiten ist an die Daten zu kommen. Alleine schon deswegen, weil viele das mit dem Elster nicht hinbekommen werden und weil beim Eintragen Fehler passieren können.Aldemarin hat geschrieben: ↑Di 12. Jul 2022, 15:04 Warum muß man überhaupt für die Neuberechnung der Grundsteuer eine Steuererklärung machen? Könnten nicht die Liegenschaftsämter den Finanzämtern die entsprechenden Daten zukommen lassen und die Besitzer der Grundstücksflächen nur dann kontaktieren, wenn Unstimmigkeiten auftreten?
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Die Richtigkeit der Angaben wird dann per Datenabgleich überprüft, und falsche Angaben ggf. sanktioniert.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Die können es auch auf Papier einreichen.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Das betrifft nur personenbezogene Daten.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Das würde dem Ganzen natürlich die Krone aufsetzen
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Dazu müßten die Finanzämter bei den Liegenschaftsämtern nachschauen!
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Im digitalen Entwicklungsland Deutschland?!
DER war gut...!
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Leserkommentar zum Thema in der hiesigen Lokalzeitung:
"Ich habe mir die Daten, die das Finanzamt haben will, vom Finanzamt geholt"
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Informationen können prinzipiell auch auf analogen Weg eingeholt werden. Warum kann das Finanzamt nicht auf analogen Weg die nötigen Informationen vom Liegenschaftsamt und anderen Behörden holen? Sind Behörden nicht gegenüber anderen Behörden auskunftspflichtig?
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Die Behörden sind unterbesetzt.Aldemarin hat geschrieben: ↑Do 1. Sep 2022, 13:50 Informationen können prinzipiell auch auf analogen Weg eingeholt werden. Warum kann das Finanzamt nicht auf analogen Weg die nötigen Informationen vom Liegenschaftsamt und anderen Behörden holen? Sind Behörden nicht gegenüber anderen Behörden auskunftspflichtig?
Speziell die Finanzämter.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Dann sollen die halt mehr Mitarbeiter einstellen!
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Woher nehmen und nicht stehlen?
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Das will keiner machen.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Weshalb jüngst bei uns die Fin. Ämter Wiesbaden I u. II mit Limburg zusammen gelegt wurden... allerdings mit Sitz in Limburg statt WI...Realist2014 hat geschrieben: ↑Do 1. Sep 2022, 14:06 Die Behörden sind unterbesetzt.
Speziell die Finanzämter.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
M.E. liegt das eher an organisatorischen und IT-Defiziten. So wie es jetzt geregelt ist, bedeutet es doch mehr Arbeit als wenn das alles per Knopfdruck sofort auf dem Schirm ist.Realist2014 hat geschrieben: ↑Do 1. Sep 2022, 14:06 Die Behörden sind unterbesetzt.
Speziell die Finanzämter.
Richtig viel Arbeit wird es, wenn erstmal die Datenmüllhalde final vorliegt und die neuen Bescheide versendet werden.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Warum beauftragt eigentlich das Finanzministerium nicht irgendeine Fremdfirma, um die nötigen Daten aus den Liegenschaftsämtern zu ermitteln und den Finanzämtern zu übermitteln?
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Warum sollte das Finanzamt das tun?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Um schnell und zuverlässig an die Daten zu kommen!
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Geht nicht
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Der Datenschutz wird gerne als Argument genommen, warum man bestimmten Unsinn durch die Exekutive macht.....richtig ist das aber in den allermeisten Fällen nicht. Gerade die öffentliche Hand könnte sehr wohl mit einem geeigneten Rahmengesetz festlegen, dass nahezu jede sinnvolle Verknüpfung von Daten vorgenommen werden darf - vor allem wenn die Daten sowieso schon vorliegen. Mittels Gesetz muss lediglich definiert werden, zu welchem Zweck die Daten verknüpft werden - und dieser Zweck darf nicht zu unzulässiger Kontrolle o.ä. führen. Wenn aber Daten notwendig sind, damit eine Steuer korrekt ermittelt werden kann - dann ist es selbstverständlich möglich, diese Daten zu erheben - oder auch, wenn die Daten bereits an anderer Stelle erhoben wurden, diese für genau diesen Zweck auch weiter zu leiten und zu nutzen.
Was tatsächlich aber ein Grund ist, ist der, dass viele Daten zwar vorliegen - aber die Datenqualität in der Breite mangelhaft ist. Die Grundsteuererklärung wird AUCH genutzt, um in der Breite die Datenqualität deutlich zu verbessern.
Allerdings könnte man das auch anders machen - beispielsweise indem die bisher bekannten Daten bereits in den Formularen voreingetragen wären, und man diese lediglich noch bestätigen müsste.....doch selbst so etwas wie die dem Finanzamt ziemlich gut bekannte Steuernummer muss man manuell in den Formularen eintragen.....und die Felder sind NICHT vorbelegt....
Oder platt gesprochen: Da waren mal wieder "Profis" am Werk.....
Digitalisierung ist und bleibt in der deutschen Verwaltung ein Fremdwort.
- Tom Bombadil
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Könnte sie, darf sie aber GSD nicht und wird sie auch hoffentlich nie dürfen.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Halte ich für ein Gerücht. Ich verweise auf das 1. Parkinsonsche Gesetz.Realist2014 hat geschrieben: ↑Do 1. Sep 2022, 14:06 Die Behörden sind unterbesetzt.
Speziell die Finanzämter.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Wenn der Datenschutz Schuld sein soll, daß die Finanzämter nicht bei den Liegenschaftsämtern nachfragen (dürfen), warum kann denn nicht jeder Betroffene den Finanzamt dies erlauben?
Sollten aber nicht die Datenschutzgesetze dies verbieten: wer legt eigentlich fest, nach welchen Verfahren (Grundstück-Einkommensteuererklärung, Beauftragung einer Fremdfirma, Eigenrecherche) das Finanzamt an die Daten kommen soll? Kann dies jedes Bundesland für sich entscheiden?
Im Übrigen: warum sollen die bei den Liegenschaftsämtern vorliegenden Daten so schlecht sein?
Sollten aber nicht die Datenschutzgesetze dies verbieten: wer legt eigentlich fest, nach welchen Verfahren (Grundstück-Einkommensteuererklärung, Beauftragung einer Fremdfirma, Eigenrecherche) das Finanzamt an die Daten kommen soll? Kann dies jedes Bundesland für sich entscheiden?
Im Übrigen: warum sollen die bei den Liegenschaftsämtern vorliegenden Daten so schlecht sein?
Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Aber mit einer aktiven Zustimmung (mit welcher Methode auch immer) spräche doch nichts dagegen?Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Fr 2. Sep 2022, 08:20 Könnte sie, darf sie aber GSD nicht und wird sie auch hoffentlich nie dürfen.
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- Tom Bombadil
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Diese Daten sind höchstwahrscheinlich nicht digitalisiert, deswegen müssten sie millionenfach von den fleißigen Beamten dort manuell herausgesucht werden. Das ist aber unzumutbar, deswegen muss der Steuerzahler das jetzt selber machen.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Man kann Menschenrechte mW. nicht aufgeben.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Es geht doch um die Grundsteuererklärung und die Daten, die ich in Elster hinterlegt habe sind z.B. hier zu finden:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
Die hätten doch z.B. meinem Vater einen Brief schreiben können, mit einem Wisch zum unterschreiben, dass er einverstanden ist, die für alle öffentlichen Daten sich zu ziehen und das mit einem Rückumschlag an das Finanzamt zu senden.
=> Das verletzt doch keine Menschenrechte?
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Nun, dein Vater hat als Bürger ja keinen Sonderstatus. Wenn so verfahren wird, muss ein solches Schreiben an alle betroffenen Bürger verschickt werden. Mag sein, ein Viertel etwa wird unterschreiben. Dann wird die Erhebung nicht eben vereinfacht. Bei den einen holt man sich die Werte schriftlich, bei andern über den PC und dritte letztlich werden im Umweg über das Finanzamt befragt.jack000 hat geschrieben: ↑Fr 2. Sep 2022, 16:08 Es geht doch um die Grundsteuererklärung und die Daten, die ich in Elster hinterlegt habe sind z.B. hier zu finden:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
Die hätten doch z.B. meinem Vater einen Brief schreiben können, mit einem Wisch zum unterschreiben, dass er einverstanden ist, die für alle öffentlichen Daten sich zu ziehen und das mit einem Rückumschlag an das Finanzamt zu senden.
=> Das verletzt doch keine Menschenrechte?
Gäbe sicherlich noch viele weitere Möglichkeiten an die Daten zu kommen.
Immer nach dem Motto "Warum einfach wenn es auch umständlich geht."
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Doch, das der Menschenwürde und Privatsphäre.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Jawoll, ich zähle zu denen, die vieles davon nicht kapieren und das nicht hinkriegen.
Hamburg scheint es seinen Bürgern besonders schwer zu machen, habe ich gehört/gelesen.
Was passiert, wenn ich die Erklärung nicht bis Ende Oktober abgebe?
Jedenfalls wähle ich für Hamburg nicht mehr SPD.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Was meinst du damit, dass sie das nicht darf? Selbstverständlich darf der Staat Daten zwischen seinen einzelnen Einrichtungen austauschen, nur halt nicht beliebig. Es muss definiert sein welche Daten ausgetauscht werden, zu welchem Zweck, und wie die Einhaltung der Zweckbindung kontrolliert wird. Die DSGVO und einige weitere Gesetze spannen da einen Rahmen drum - und wo es heute noch keine entsprechenden Gesetze gibt, könnten diese nach einfachem Schema ganz normal demokratisch vom Parlament und wo notwendig auch mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Fr 2. Sep 2022, 08:20 Könnte sie, darf sie aber GSD nicht und wird sie auch hoffentlich nie dürfen.
Wenn also die Liegenschaftsämter auf der Basis eines im Parlament und im Bundesrat beschlossenen Gesetzes einen wohldefinierten und unter der Kontrolle der Datenschutzbehörden laufenden automatisierten Datenaustausch mit dem Finanzamt organisiert hätten - wo genau siehst du das Problem?
Die DSGVO jedenfalls hätte mit einem passenden Rechtsrahmen überhaupt kein Problem damit - wie auch mit sehr vielen anderen wohlorganisierten innerstaatlichem Austausch von Daten über wohldefinierte und wohl kontrollierte Schnittstellen.
Aber anstatt so etwas zu organisieren, schickt man im RLP den Bürgern die ausgedruckten Daten der Liegenschaftsämter und den Link auf das "Formular" des Finanzamts. Dort trägt der Michel dann seine Daten vom Papierbeleg ein - und weil es so schön ist, auch gleich nochmal die Steuernummer.....die kennt das Finanzamt ja auch nicht....
Ein Staat wird nicht zur Diktatur, nur weil er moderne digitalisierte Prozesse hat.
Umgekehrt hat eine Diktatur kein Problem, fehlende digitale Überwachungsinstrumente recht schnell einzuführen.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Zuerst einmal wäre zu klären, ob die Bürger überhaupt verpflichtet sind, dem Finanzamt dabei zu helfen, eine verfassungswidrige Praxis zurück auf rechtsstaatliches Terrain zu holen. Und dann wäre zu klären, ob die vorgeschriebene Vorgehensweise nicht vllt. auch schon wieder verfassungswidrig ist.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Die Fragen finde ich durchaus berechtigt - schließlich ist ja nicht vorgeschrieben, dass man überhaupt eine Grundsteuer erheben muss.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Sa 3. Sep 2022, 23:42 Zuerst einmal wäre zu klären, ob die Bürger überhaupt verpflichtet sind, dem Finanzamt dabei zu helfen, eine verfassungswidrige Praxis zurück auf rechtsstaatliches Terrain zu holen. Und dann wäre zu klären, ob die vorgeschriebene Vorgehensweise nicht vllt. auch schon wieder verfassungswidrig ist.
WENN aber geklärt wäre, dass die neue Grundsteuer verfassungsgemäß ist, und die politischen Mehrheiten eine solche auch eingeführt haben - dann halte ich es für richtig, dass die entsprechende Umsetzung möglichst ohne zu großen Aufwand für die Bürger geschieht. Man kann sich auch mal so nähern: 36 Millionen Bürger leisten im Mittel 1,5h Arbeit um die Formulare zu bearbeiten. Der mittlere Stundenlohn liegt bei 20€ - das führt zu Gesamtkosten für die Bürger von mehr als 1 Mrd. EUR, die die Bürger unentgeltlich für die Finanzämter erbringen - nur damit sie zukünftig eine Steuer anders bezahlen als bisher - wobei klar ist, dass das bisherige Verfahren nicht dem GG genügt.
Es sollte schon das Ziel staatlicher Politik sein, die wirklich notwendigen staatlichen Prozesse dann doch möglichst effizient zu gestalten. Wobei Prozesse, die man nicht braucht, besser sind als voll digitalisierte Prozesse.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Ja, kann es.
Daher gibt es auch verschiedene Verfahren.
Übrigens gibt es keine "Grundstücks-Einkommenssteuererklärung"
Das sind Einkünfte aus V&V und betreffen primär eben Mieteinkünfte.
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Re: Grundsteuererklärung - warum kein Abgleich zwischen Finanzämtern und Liegenschaftsämtern
Ich war heute wegen dem Grundsteuermist beim Steuerberater. Die sagten mir, dass viele ihrer Kunden deswegen zum Steuerberater gingen, weil sie allein nicht damit klar kämen. Das kostet natürlich was. Aber was soll ich machen, wenn ich das nicht hinkriege. In der Verwandschaft und bei meinen Bekannten finde ich niemanden, der/die mir helfen könnte.Trutznachtigall hat geschrieben: ↑Fr 2. Sep 2022, 19:31 Jawoll, ich zähle zu denen, die vieles davon nicht kapieren und das nicht hinkriegen.
Hamburg scheint es seinen Bürgern besonders schwer zu machen, habe ich gehört/gelesen.
Was passiert, wenn ich die Erklärung nicht bis Ende Oktober abgebe?
Jedenfalls wähle ich für Hamburg nicht mehr SPD.
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