Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

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Aldus
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Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Aldus »

Okay - ich weiß nicht 100%ig, ob ich damit (s.Strangtitel) jetzt hier richtig bin, aber ich versuch´s einfach mal:

Ich habe in den letzten Tagen überraschenderweise meine Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung erhalten. Überraschenderweise, weil ich den 1.Ablesetermin zwar verpasst habe, aber seitdem eigentlich auf die Mitteilung eines zweiten Termins gewartet hatte - die nicht gekommen ist. Statt dessen wie befürchtet - einfach Abrechnung gemacht, meinen Verbrauch geschätzt und natürlich sind deswegen satt Mehrkosten entstanden.

Was jetzt? Nach meinem Kentnisstand ist mindestens die Möglichkeit für den Mieter, einen zweiten Ablesetermin wahrnehmen zu können, Pflicht. Nach bereits einem verpassten Termin die Abrechnung fertigmachen und den Verbrauch halt zu schätzen, geht - imho - einfach nicht. Ich tendiere also dazu, Wiederspruch einzulegen - zumal der Vermieter (Immobiliengesellschaft) sowieso das Letzte ist und ich mir ziemlich gut ausmalen kann, was da gelaufen ist... Aber, weiß jemand, bei welcher Seite hier die Beweispflicht für die Ermöglichung eines zweiten Ablesetermins liegt? Wie ist das geregelt, bzw. hat hier jemand Erfahrungswerte? Schon einmal danke für jede Rückinfo. :)
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Vongole
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Vongole »

Soweit ich infomiert bin, steht dem Mieter ein zweiter kostenpflichtiger Termin zu, um den er sich jedoch selbst bemühen muss.
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Adam Smith
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Adam Smith »

Auch der zweite Termin ist kostenlos. Nach einem verpassten zweiten Termin darf geschätzt werden.
Grundsätzlich kann man das vermeiden, indem man einfach rechtzeitig mit der Ablesefirma einen neuen Termin vereinbart. Das ist immer grundsätzlich kostenfrei möglich.

Danach können dann unterschiedliche Dinge passieren:

der Vermieter kann die Ablesefirma bei 2maligem Terminversäumnis anweisen, die Heizkosten zu schätzen

die Ablesefirma kann Zusatzkosten für eine dritte Ablesung Ihnen als Mieter in Rechnung stellen

Das alles gilt natürlich immer nur dann, wenn Sie durch eigenes Verschulden Termine versäumen oder verstreichen lassen.
https://kostencheck.de/heiizung-ablesen ... sst-kosten

Ein dritter Ablesetermin ist natürlich kostenpflichtig.

Die Frage ist natürlich wer nun für den zweiten Ablesetermin verantwortlich ist. Das ist mir noch etwas unklar.
Zuletzt geändert von Adam Smith am Mi 20. Apr 2022, 17:46, insgesamt 1-mal geändert.
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jack000
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von jack000 »

Man hat doch keine Nachteile wenn der Wert geschätzt wird?
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 17:44 Man hat doch keine Nachteile wenn der Wert geschätzt wird?
Eben.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Adam Smith »

jack000 hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 17:44 Man hat doch keine Nachteile wenn der Wert geschätzt wird?
Nur dann, wenn es gravierende Veränderungen beim Verbrauch gegeben hat. Trotzdem sollte natürlich möglichst jedes Jahr der Verbrauch abgelesen werden, um Veränderungen zu bemerken.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Maikel »

Wir haben jetzt fernablesbare Heizungs- und Wasserzähler.

Aber zu früh gefreut: Die "Ableser" müssen immer noch in die Wohnungen kommen, um die Rauchmelder ordnungsgemäß zu testen.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Adam Smith hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 18:00 Nur dann, wenn es gravierende Veränderungen beim Verbrauch gegeben hat.
Auch dann nicht. Bei nächsten (abgelesenen) Abrechnung gleicht sich das wieder aus.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Adam Smith »

3x schwarzer Kater hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 18:24 Auch dann nicht. Bei nächsten (abgelesenen) Abrechnung gleicht sich das wieder aus.
Nur könnte man dann erstens auch wieder diesen Ablesetermin versäumen und zweitens könnte es in dem Fall eine recht hohe Nachzahlung geben. Es gibt in diesem Fall mögliche stark verkehrte Vorauszahlungen in Bezug auf 2 Jahre. Dieses kann schlimm sein, weil manche Menschen nicht über Rücklagen verfügen.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Adam Smith hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 18:30 . Dieses kann schlimm sein, weil manche Menschen nicht über Rücklagen verfügen.
Dann sollte man auf keinen Fall den Termin versäumen.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Aldus »

Vongole hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 17:05 Soweit ich infomiert bin, steht dem Mieter ein zweiter kostenpflichtiger Termin zu, um den er sich jedoch selbst bemühen muss.
Das gilt für den dritten Termin; da paßt das. ;) Aber bei mir geht es halt um den zweiten.
3x schwarzer Kater hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 18:24 Auch dann nicht. Bei nächsten (abgelesenen) Abrechnung gleicht sich das wieder aus.
Okay, ein wichtiger Aspekt. Ob das Geld nun dieses oder nächstes Jahr gespart/ausgegeben wird... auch wieder wahr. Hatte ich ehrlicherweise nicht dran gedacht, danke.
Adam Smith hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 18:30 Nur könnte man dann erstens auch wieder diesen Ablesetermin versäumen und zweitens könnte es in dem Fall eine recht hohe Nachzahlung geben. Es gibt in diesem Fall mögliche stark verkehrte Vorauszahlungen in Bezug auf 2 Jahre. Dieses kann schlimm sein, weil manche Menschen nicht über Rücklagen verfügen.
Ein sicherlich für den ein oder anderen berechtigter Einwand, der aber in meinem Fall dann doch nicht zutrifft.

Danke erstmal für die Antworten. Die eigentlich Frage ist allerdings immer noch: Weiß jemand (oder findet etwas dazu, ich finde dazu nämlich nichts), bei welcher Seite hier die Beweispflicht für die vor der Abrechnung erfolgte, angebliche Ermöglichung eines zweiten Ablesetermins liegt?

Ich habe nämlich definitv keine Karte o.ä. erhalten. Wenn der Ableser jetzt aber sagt, er hätte eine Karte hinterlassen - was dann? Pech gehabt? Das wäre wichtig zu wissen. Weil, die Schätzung ist doch um einiges höher, als mein Normalbedarf. Auch wenn das kein finanzielles Problem darstellt, es nervt - weil ich habe keinen Fehler gemacht und ein Mensch oder Firma, die glaubt Regeln und Gesetze zu Lasten ihrer Mitmenschen ignorieren zu können, muß nach meinem Verständnis eine Grenze aufgezeigt werden - sonst passiert es irgendwann wieder. Wenn hier jemand etwas weiß, ich wäre dankbar für jede Info. Und danke auch schonmal für die bisherigen Antworten. :thumbup:
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Vongole »

Aldus hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 19:36 (..)

Danke erstmal für die Antworten. Die eigentlich Frage ist allerdings immer noch: Weiß jemand (oder findet etwas dazu, ich finde dazu nämlich nichts), bei welcher Seite hier die Beweispflicht für die vor der Abrechnung erfolgte, angebliche Ermöglichung eines zweiten Ablesetermins liegt?

Ich habe nämlich definitv keine Karte o.ä. erhalten. Wenn der Ableser jetzt aber sagt, er hätte eine Karte hinterlassen - was dann? Pech gehabt? Das wäre wichtig zu wissen. Weil, die Schätzung ist doch um einiges höher, als mein Normalbedarf. Auch wenn das kein finanzielles Problem darstellt, es nervt - weil ich habe keinen Fehler gemacht und ein Mensch oder Firma, die glaubt Regeln und Gesetze zu Lasten ihrer Mitmenschen ignorieren zu können, muß nach meinem Verständnis eine Grenze aufgezeigt werden - sonst passiert es irgendwann wieder. Wenn hier jemand etwas weiß, ich wäre dankbar für jede Info. Und danke auch schonmal für die bisherigen Antworten. :thumbup:
Ja, Pech gehabt, denn du bist verpflichtet, da zu sein, oder jemandem die Schlüssel anzuvertrauen, wenn der Ableser kommt. Der Vermieter wird argumentieren, dass du gleich wegen eines Ersatztermins hättest anrufen/schreiben müssen
und das ebenfalls versäumt hast. Sagt jedenfalls unser Hausverwalter.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Adam Smith »

Vongole hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 19:56 Ja, Pech gehabt, denn du bist verpflichtet, da zu sein, oder jemandem die Schlüssel anzuvertrauen, wenn der Ableser kommt. Der Vermieter wird argumentieren, dass du gleich wegen eines Ersatztermins hättest anrufen/schreiben müssen
und das ebenfalls versäumt hast. Sagt jedenfalls unser Hausverwalter.
Bei fast allen anderen Vermietern und Hausverwaltungen läuft das anders. Die kümmern sich um eine kostenlose zweite Ablesung.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Vongole hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 19:56 Ja, Pech gehabt, denn du bist verpflichtet, da zu sein, oder jemandem die Schlüssel anzuvertrauen, wenn der Ableser kommt. Der Vermieter wird argumentieren, dass du gleich wegen eines Ersatztermins hättest anrufen/schreiben müssen
und das ebenfalls versäumt hast. Sagt jedenfalls unser Hausverwalter.
Was letztendlich auch richtig so ist.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Adam Smith hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 20:20 Bei fast allen anderen Vermietern und Hausverwaltungen läuft das anders. Die kümmern sich um eine kostenlose zweite Ablesung.
Es gibt keine kostenlose 2. Ablesung. Die kostet natürlich was. Was passiert ist, dass die Kosten dafür die Nebenkosten für alle erhöhen und nicht der Verursacher sie allein bezahlen muss,
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Adam Smith »

Aldus hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 19:36 Das gilt für den dritten Termin; da paßt das. ;) Aber bei mir geht es halt um den zweiten.

Ich habe nämlich definitv keine Karte o.ä. erhalten. Wenn der Ableser jetzt aber sagt, er hätte eine Karte hinterlassen - was dann? Pech gehabt?
Bevor bei mir per Funk abgelesen worden ist, gab es im Haus immer eine Benachrichtigung für eine zweite Ablesung. Ein boshafter Nachbar könnte die natürlich entfernen. Trotzdem müsste man dann wissen, dass es so eine gegeben haben muss. Im Prinzip muss man halt selber nachfragen.

Dann hast du in der Tat Pech gehabt.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Adam Smith »

3x schwarzer Kater hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 20:23 Es gibt keine kostenlose 2. Ablesung. Die kostet natürlich was. Was passiert ist, dass die Kosten dafür die Nebenkosten für alle erhöhen und nicht der Verursacher sie allein bezahlen muss,
Natürlich ist die zweite Ablesung kostenlos für denjenigen der sie benötigt. Und darum geht es doch.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Aldus »

Adam Smith hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 20:20 Bei fast allen anderen Vermietern und Hausverwaltungen läuft das anders. Die kümmern sich um eine kostenlose zweite Ablesung.
Exakt. So auch bei uns. Seit Jahren. Ersttermin verpaßt (das das keiner aus Spaß macht, die Diskussion erübrigt sich doch wohl, sollte klar sein) -> Karte für den Zweittermin ist im Briefkasten.

Ich schreibe ja nicht umsonst hier. Das Verhalten, Ersttermin verpaßt und ohne Reaktion Abrechnung erstellt ist nicht die normale Vorgehensweise hier. War es in all den Jahren nicht, ist es immer noch nicht - der Reaktion eines Angestellten der Immobiliengesellschaft nach.
3x schwarzer Kater hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 20:23 Es gibt keine kostenlose 2. Ablesung. Die kostet natürlich was. Was passiert ist, dass die Kosten dafür die Nebenkosten für alle erhöhen und nicht der Verursacher sie allein bezahlen muss,
Darum geht´s aber nicht. Eine Grundsatzdiskussion bitte woanders. Fakt ist, das von einer hier vor Ort bisher üblichen Vorgehensweise ohne Vorankündigung zu meinem Nachteil abgewichen wurde. Was wohl niemand nirgends besonders witzig findet, weil es einem erst gar keine Chance zur Anpassung gibt. Was mit Sicherheit auch beabsichtigt war. Aber gut, das wird sich klären... und in Zukunft weiß man, womit man rechnen muß. Für mich jedenfalls ist das Thema hier damit dann auch durch.
Adam Smith hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 20:27 Natürlich ist die zweite Ablesung kostenlos für denjenigen der sie benötigt. Und darum geht es doch.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Teeernte »

Aldus hat geschrieben: Do 21. Apr 2022, 03:06 . Fakt ist, das von einer hier vor Ort bisher üblichen Vorgehensweise ohne Vorankündigung zu meinem Nachteil abgewichen wurde.


:thumbup:
Es ist GENAU "DAS" was Dein Vermieter bei der Ablesefirma bestellt. - Billigst ....dann ist die Zweitablesung nicht drin.

...und wenn bei Dir mit Verdunsterröhrchen gearbeitet wird...viel GEHEIZT wird - sind die Dinger dann LEER - und es bleibt bei der Schätzung.

Ich würde ja versuchen schnell den Ableser ranzuholen - wenn es meine Ablesestelle währ.... (Mosern hilft da - MEISTENS NICHT !).

Die Welt ist ja SOOOOOOO UUUUNgerecht. Huuuuuuuuuh.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von eure schöpfung »

da hätte ich gleich mal 3 fragen:

wieso kann eigentlich das ableseunternehmen das datum bestimmen und mich auch damit zwingen eventuell den schlüssel zu meiner wohnung jemanden in die hand zu drücken ?

wie sieht es denn aus, wenn der ableser nicht zum termin erscheint und ich einen tag urlaub umsonst verschwende ? ich also somit einen schaden habe ?

kann ich dann auch 70 euro von ihm verlangen ?
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von H2O »

eure schöpfung hat geschrieben: Sa 23. Apr 2022, 21:29 da hätte ich gleich mal 3 fragen:

wieso kann eigentlich das ableseunternehmen das datum bestimmen und mich auch damit zwingen eventuell den schlüssel zu meiner wohnung jemanden in die hand zu drücken ?

wie sieht es denn aus, wenn der ableser nicht zum termin erscheint und ich einen tag urlaub umsonst verschwende ? ich also somit einen schaden habe ?

kann ich dann auch 70 euro von ihm verlangen ?
Mein Vorschlag: Auswandern in ein Land, in dem man keine Heizungsanlage braucht! ;)
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Teeernte »

eure schöpfung hat geschrieben: Sa 23. Apr 2022, 21:29 da hätte ich gleich mal 3 fragen:

wieso kann eigentlich das ableseunternehmen das datum bestimmen und mich auch damit zwingen eventuell den schlüssel zu meiner wohnung jemanden in die hand zu drücken ?

wie sieht es denn aus, wenn der ableser nicht zum termin erscheint und ich einen tag urlaub umsonst verschwende ? ich also somit einen schaden habe ?

kann ich dann auch 70 euro von ihm verlangen ?
Tja - Abgelesen wird immer...auch wenn Dir die Hütte gehört. - egal ob Wasser, Strom oder Gas.

Man könnte mit dem Ableser REDEN - wenn man verhindert ist VORHER einen anderen Termin ausmachen.

Ansonsten hilft nur Auswandern - wo auch kein Strom und Wasser abgelesen wird ...und die Post unter der Muschel zugestellt wird.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von jack000 »

eure schöpfung hat geschrieben: Sa 23. Apr 2022, 21:29 wieso kann eigentlich das ableseunternehmen das datum bestimmen und mich auch damit zwingen eventuell den schlüssel zu meiner wohnung jemanden in die hand zu drücken ?
Das muss ja nun effizient gestaltet werden. Wenn jeder seinen persönlichen Termin nennt wird es für den Kunden teurer wenn der Ableser 10 mal an verschiedenen Tagen/Uhrzeiten in ein Haus mit 10 Wohneinheiten kommen muss.
wie sieht es denn aus, wenn der ableser nicht zum termin erscheint und ich einen tag urlaub umsonst verschwende ? ich also somit einen schaden habe ?

kann ich dann auch 70 euro von ihm verlangen ?
Das wäre nur fair. Bei mir war der Ableser im ganzen Haus bereits 10 Minuten vor der Uhrzeit fertig zu der er eigentlich für das ganze Haus kommen wollte. Ich habe den noch knapp an der Haustür abfangen können.
=> Das angegebene Zeitfenster sollte in jedem Fall eingehalten werden bis entweder dieses vorbei ist oder sämtliche Wohneinheiten abgelesen wurden.

Generell aber habe ich das Problem mit dem Schätzen des Verbrauchs nicht verstanden. Es werden doch vergangene Verbräuche da als Grundlage genommen und so signifikant schwankt doch ein Stromverbrauch nicht pro Jahr.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von eure schöpfung »

der ableser könnte ja auch mal mit mir reden und nicht einfach so bestimmen. hab denen gesagt, dass sie einen termin vereinbaren sollen.
da wird aber gar nicht drauf reagiert. warum sollte ich denn auswandern, wenn andere mir auf den sack gehen ? das können die anderen genauso.
ständig um die welt flüchten ist für mich keine lösung.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Teeernte »

eure schöpfung hat geschrieben: So 24. Apr 2022, 07:54 der ableser könnte ja auch mal mit mir reden und nicht einfach so bestimmen. hab denen gesagt, dass sie einen termin vereinbaren sollen.
da wird aber gar nicht drauf reagiert. warum sollte ich denn auswandern, wenn andere mir auf den sack gehen ? das können die anderen genauso.
ständig um die welt flüchten ist für mich keine lösung.
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Abgelesen wird immer.

Eine Werbefirma wirft die Karte einer Kontroll//Ablesefirma in Deinen Briefkasten ein.
Wünscht Du eine Änderung - ists Dein Job die Telefonnummer anzurufen.

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Wenn Du nicht aufräumen kannst //willst ....isss nicht schlimm - die kennen DAS.

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Zuletzt geändert von Teeernte am So 24. Apr 2022, 08:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von eure schöpfung »

jack000 hat geschrieben: So 24. Apr 2022, 07:45 Das muss ja nun effizient gestaltet werden. Wenn jeder seinen persönlichen Termin nennt wird es für den Kunden teurer wenn der Ableser 10 mal an verschiedenen Tagen/Uhrzeiten in ein Haus mit 10 Wohneinheiten kommen muss.


Das wäre nur fair. Bei mir war der Ableser im ganzen Haus bereits 10 Minuten vor der Uhrzeit fertig zu der er eigentlich für das ganze Haus kommen wollte. Ich habe den noch knapp an der Haustür abfangen können.
=> Das angegebene Zeitfenster sollte in jedem Fall eingehalten werden bis entweder dieses vorbei ist oder sämtliche Wohneinheiten abgelesen wurden.

Generell aber habe ich das Problem mit dem Schätzen des Verbrauchs nicht verstanden. Es werden doch vergangene Verbräuche da als Grundlage genommen und so signifikant schwankt doch ein Stromverbrauch nicht pro Jahr.
das es effizient ist leuchtet war mir klar und ist auch sinnvoll. doch kann ich mein leben nicht ständig danach ausrichten, dass andere davon einen gewinn machen.

übrigens ging es bei mir nicht ums auslesen, denn das wird über funk gemacht. es ging darum neue sender an den heizungen zu installieren. der typ kam 4 mal vorbei. wovon der 3 mal die falschen sender dabei hatte. wie effizient ist das denn ?
dann noch einen termin für neue rauchmelder. insgesamt 2 mal.
bisher habe ich auch noch keinen zweiten termin bezahlen müssen.das ist wohl erst ab den dritten termin. trotzdem finde ich 70 tacken viel zu hoch.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Teeernte »

eure schöpfung hat geschrieben: So 24. Apr 2022, 08:09 das es effizient ist leuchtet war mir klar und ist auch sinnvoll. doch kann ich mein leben nicht ständig danach ausrichten, dass andere davon einen gewinn machen.

übrigens ging es bei mir nicht ums auslesen, denn das wird über funk gemacht. es ging darum neue sender an den heizungen zu installieren. der typ kam 4 mal vorbei. wovon der 3 mal die falschen sender dabei hatte. wie effizient ist das denn ?
dann noch einen termin für neue rauchmelder. insgesamt 2 mal.
bisher habe ich auch noch keinen zweiten termin bezahlen müssen.das ist wohl erst ab den dritten termin. trotzdem finde ich 70 tacken viel zu hoch.
Das macht der Mann von heute mit dem Vermieter aus !

Nicht mit dem Dienstleister !!
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von eure schöpfung »

Teeernte hat geschrieben: So 24. Apr 2022, 08:09 Das Problem wirst Du in D immer haben....ausser bei Mutti oder im Knast.

Abgelesen wird immer.

Eine Werbefirma wirft die Karte einer Kontroll//Ablesefirma in Deinen Briefkasten ein.
Wünscht Du eine Änderung - ists Dein Job die Telefonnummer anzurufen.

Bei Hauseigentum kommt der Schorni noch dazu !!

Besorg Dir einen eigenen Hausmeister oder eine "Zugehfrau" - die machen das.
dazu müsste ne nummer draufstehen. ist nicht immer der fall. das letzte mal mit den rauchmeldern war nur ne email. aber darauf wird ja nicht reagiert. dann muss ich wohl auswandern.
und der hausmeister: ich glaub, der weiss noch nicht mal, dass er für unser haus zuständig ist. der war nämlich auch schon überfordert, wenn der angerufen wurde.
da muss ich wohl nochmal auswandern.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von eure schöpfung »

Teeernte hat geschrieben: So 24. Apr 2022, 08:13 Das macht der Mann von heute mit dem Vermieter aus !

Nicht mit dem Dienstleister !!
ah. der gelobte vermieter.
der es nicht schafft innerhalb von 3 jahren, die belege für seine rechnungen vorzulegen.
muss wohl an mir liegen ---- auswandern.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Teeernte »

eure schöpfung hat geschrieben: So 24. Apr 2022, 08:19 ah. der gelobte vermieter.
der es nicht schafft innerhalb von 3 jahren, die belege für seine rechnungen vorzulegen.
muss wohl an mir liegen ---- auswandern.

Wenn der Vermieter die Wohnung für SEINE Geschäfte nutzt - muss man ihm die Miete kürzen.
Wenn die Abrechnungen nicht kommen - die Nebenkosten einbehalten...

Vorher androhen - das geht dann alles FIX.

...auf ein "Notarunderkonto" legen - und ihm die Kosten aufdrücken.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Teeernte »

eure schöpfung hat geschrieben: So 24. Apr 2022, 08:15 dazu müsste ne nummer draufstehen. ist nicht immer der fall. das letzte mal mit den rauchmeldern war nur ne email. aber darauf wird ja nicht reagiert. dann muss ich wohl auswandern.
und der hausmeister: ich glaub, der weiss noch nicht mal, dass er für unser haus zuständig ist. der war nämlich auch schon überfordert, wenn der angerufen wurde.
da muss ich wohl nochmal auswandern.
Bei der Email einfach auf ANTWORTEN drücken ! ...und dort den NEUEN Termin reinschreiben.
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von eure schöpfung »

Teeernte hat geschrieben: So 24. Apr 2022, 08:25 Wenn der Vermieter die Wohnung für SEINE Geschäfte nutzt - muss man ihm die Miete kürzen.
Wenn die Abrechnungen nicht kommen - die Nebenkosten einbehalten...

Vorher androhen - das geht dann alles FIX.

...auf ein "Notarunderkonto" legen - und ihm die Kosten aufdrücken.
ja, diese forderungen wurden einbehalten. darauf wiederum wurde der vermieter so lustig mir n inkassounternehmen an die fott zu heften. denen wurde der sachverhalt mitgeteilt (rückbehaltungsrecht) und die haben ihre klauen wieder eingezogen.
was n notarunderkonto ?
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von eure schöpfung »

Teeernte hat geschrieben: So 24. Apr 2022, 08:26 Bei der Email einfach auf ANTWORTEN drücken ! ...und dort den NEUEN Termin reinschreiben.
ich hatte denen geschrieben, dass sie einen termin mit mir zusammen ausmachen sollen. aber ignoranz ist halt trumpf bei denen.
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Teeernte
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Teeernte »

eure schöpfung hat geschrieben: So 24. Apr 2022, 08:34 ich hatte denen geschrieben, dass sie einen termin mit mir zusammen ausmachen sollen. aber ignoranz ist halt trumpf bei denen.
Heul Dich bei Deinem Vermieter aus ! Das sind SEINE Erfüllungsgehilfen.
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Teeernte
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Teeernte »

eure schöpfung hat geschrieben: So 24. Apr 2022, 08:33 ja, diese forderungen wurden einbehalten. darauf wiederum wurde der vermieter so lustig mir n inkassounternehmen an die fott zu heften. denen wurde der sachverhalt mitgeteilt (rückbehaltungsrecht) und die haben ihre klauen wieder eingezogen.
was n notarunderkonto ?
DA >> liegt DEIN Geld ...kannste draufgucken . - nicht dranfassen . Erst wenn der Notar das frei gibt. (So wie zB bei Immobilienkauf)

https://exporo.de/wiki/notaranderkonto/

Das hilft einem auch vor Gericht weiter...

Der Vermieter hat die Arbeiten zusammenzufassen - und solch Kleindinge mit einem Schlag zu erfüllen.

Die Batterie wechseln - da muss er auch die Funktion mit einem "Rauchtopf" kontrollieren - (Pieeeeep). Auf die Taste drücken reicht nicht !

Bei den HeizMeldern ist als Vergleich meist trotzdem ein Verdunsterröhrchen drin....Informieren.
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H2O
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von H2O »

  • Vielleicht können Sie einen Rechtsanwalt für Ihren Fall interessieren? Das erspart Ihnen immerhin die Auswanderung in ein Land ohne Versorgungsbetriebe.
  • Weiterer Vorschlag: Gründung einer Partei mit dem Schwerpunkt "Ablesung meines Stromverbrauchs / Energieverbrauchs" im Programm.
  • Oder Aufbau einer freien Interessenvertretung mit regelmäßiger Demo "Monday for read-out"
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Teeernte
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Re: Ermöglichung von 2.Ablesetermin - Nachweis?

Beitrag von Teeernte »

H2O hat geschrieben: So 24. Apr 2022, 09:12
  • Vielleicht können Sie einen Rechtsanwalt für Ihren Fall interessieren? Das erspart Ihnen immerhin die Auswanderung in ein Land ohne Versorgungsbetriebe.
  • Weiterer Vorschlag: Gründung einer Partei mit dem Schwerpunkt "Ablesung meines Stromverbrauchs / Energieverbrauchs" im Programm.
  • Oder Aufbau einer freien Interessenvertretung mit regelmäßiger Demo "Monday for read-out"
Back to the roots.

Zähler mit Münzeinwurf im Hausflur.

...wegen der Umwelt. Gegen die Erderwärmung.

Wenn der "Groschen" fällt....

https://www.berliner-mieterverein.de/ma ... 060928.htm
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