Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

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Aldemarin
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Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Aldemarin »

Auf https://www.rnd.de/politik/z-symbol-ver ... VCIQQ.html kann man lesen, daß das Zeigen des "Z-Symbols" in manchen Bundesländern verboten ist, während dies in anderen (noch) nicht der Fall ist. In wie weit können Bundesländer festlegen, ob ein Symbol verfassungswidrig ist oder nicht? Ist das nicht eigentlich Aufgabe der Bundesregierung, die das für ganz Deutschland durchsetzen muß?

Können eigentlich auch Landkreise und Gemeinden festlegen, ob das Zeigen bestimmter Symbole verboten ist?
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Quatschki
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Quatschki »

Ist das nicht dümmlicher populistischer Aktionismus, einen Buchstaben des Alphabets verbieten zu wollen?
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
Elmar Brok
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Elmar Brok »

Quatschki hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 15:56 Ist das nicht dümmlicher populistischer Aktionismus, einen Buchstaben des Alphabets verbieten zu wollen?
ist es nicht dümmlicher populistischer Aktionismus, ein Symbol wie das Hakenkreuz zu verbieten?

Es geht nicht darum, dass Z generell zu verbieten, sondern im Zusammenhang mit diesem Konflikt
Maikel
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Maikel »

Aldemarin hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 15:45 Auf https://www.rnd.de/politik/z-symbol-ver ... VCIQQ.html kann man lesen, daß das Zeigen des "Z-Symbols" in manchen Bundesländern verboten ist, während dies in anderen (noch) nicht der Fall ist. In wie weit können Bundesländer festlegen, ob ein Symbol verfassungswidrig ist oder nicht? Ist das nicht eigentlich Aufgabe der Bundesregierung, die das für ganz Deutschland durchsetzen muß?

Können eigentlich auch Landkreise und Gemeinden festlegen, ob das Zeigen bestimmter Symbole verboten ist?
Vorsicht! In Titel und Text kommt das verbotene Symbol insgesamt 4 Mal vor; dazu noch mehrfach in der URL.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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firlefanz11
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von firlefanz11 »

Eine 24-jährige Frau und ein 63-jähriger Mann flüchten mit dem Auto aus der Ukraine ins niedersächsische Hildesheim. Dort schmieren Unbekannte das "Z"-Symbol an ihren Wagen - ein Zeichen, das die Zustimmung zu Russlands Krieg in der Ukraine ausdrückt. Der Staatsschutz nimmt die Ermittlungen auf.
...
Im niedersächsischen Rinteln leitete die Polizei derweil ein Verfahren gegen eine russischstämmige Familie ein, die das "Z"-Symbol und eine russische Fahne an ihrem Auto angebracht hat. "Der Staatsschutz der Polizei wurde eingeschaltet", teilten die Beamten mit. Die Billigung von Straftaten wie Kriegsverbrechen sei unter Strafe gestellt, hieß es zur Begründung.
https://www.n-tv.de/panorama/Autos-von- ... 31932.html

Schon schlimm genug wenn hier lebende Russen sich mit dem Krieg identifizieren aber das auch noch ans Auto von Flüchtlingen zu sprühen...?! :mad2:
Hoffe die Täter kriegen ordentlich auf die Mütze...!
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Platon
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Platon »

Das Innenministerium hat in der Hinsicht bereits eine klare Einstellung:

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Vongole
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Vongole »

Platon hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 16:27 Das Innenministerium hat in der Hinsicht bereits eine klare Einstellung:

(..)
Im Hinblick darauf, wofür das Zeichen steht, ist das genau die richtige Einstellung.
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Quatschki
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Quatschki »

Elmar Brok hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 16:00
Es geht nicht darum, dass Z generell zu verbieten, sondern im Zusammenhang mit diesem Konflikt
Wie will man das juristisch ab- und eingrenzen?
Wenn man keinen fassbaren Tatbestand hat, sondern interpretatorisches Ermessen, also richterliche Willkür darüber befinden soll, ob dieses oder jenes "Z" böse oder harmlos ist?

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Platon
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Platon »

Vongole hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 16:33 Im Hinblick darauf, wofür das Zeichen steht, ist das genau die richtige Einstellung.
Ich finde es nur recht bemerkenswert hier die Parallelen zu sehen.

Wenn man im russischen Fernsehen äußert, dass man gegen den Krieg ist, dann ist das strafbar.
Wenn man im deutschen Fersehen äußert, dass man für den Krieg ist, dann ist das strafbar.

:?
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Vongole
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Vongole »

Platon hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 16:46 Ich finde es nur recht bemerkenswert hier die Parallelen zu sehen.

Wenn man im russischen Fernsehen äußert, dass man gegen den Krieg ist, dann ist das strafbar.
Wenn man im deutschen Fersehen äußert, dass man für den Krieg ist, dann ist das strafbar.
Wenn du dich im russ. Fernsehen gegen den rechtswidrigen Angriffskrieg in der Ukraine stellst, dann wird das als Angriff auf Putin verstanden, und das ist dort strafbar.
Wenn du im deutschen Fernsehen diesen rechtswidrigen Angriffskrieg billigst, dann verstößt du nicht nur gegen deutsche Gesetze, und schon gar nicht wird es als strafbare Kritik an der Regierung beurteilt.
Nähere Erläuterungen:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... z-zeichen/

Das ist keine Parallele, das ist der Unterschied zwischen Rechts- und Unrechtstaat.
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Elmar Brok
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Elmar Brok »

Quatschki hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 16:44 Wie will man das juristisch ab- und eingrenzen?
Wenn man keinen fassbaren Tatbestand hat, sondern interpretatorisches Ermessen, also richterliche Willkür darüber befinden soll, ob dieses oder jenes "Z" böse oder harmlos ist?

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Das ist eine Frage für Juristen.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Elmar Brok »

Platon hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 16:46 Ich finde es nur recht bemerkenswert hier die Parallelen zu sehen.

Wenn man im russischen Fernsehen äußert, dass man gegen den Krieg ist, dann ist das strafbar.
Wenn man im deutschen Fersehen äußert, dass man für den Krieg ist, dann ist das strafbar.

:?
Was genau soll daran bemerkenswert sein?
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Tom Bombadil
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Tom Bombadil »

Elmar Brok hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 16:58 Das ist eine Frage für Juristen.
Nein, hanebüchener Blödsinn, weil diese Zeichen in keinerlei Verbindung mit Putins brutalem Massenmord in der Ukraine stehen.
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Aldemarin
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Aldemarin »

Aber zurück zur Ausgangsfrage: in wie weit kann ein Bundesland, ein Landkreis oder eine Gemeinde festlegen, ob ein Symbol verfassungswidrig ist oder nicht? Ist dies nicht reine Bundesangelegenheit?
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3x schwarzer Kater
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Aldemarin hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 17:11 Aber zurück zur Ausgangsfrage: in wie weit kann ein Bundesland, ein Landkreis oder eine Gemeinde festlegen, ob ein Symbol verfassungswidrig ist oder nicht? Ist dies nicht reine Bundesangelegenheit?
Ein Landkreis oder eine Gemeinde hat keine Verfassung.
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Elmar Brok
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Elmar Brok »

Tom Bombadil hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 17:09 Nein, hanebüchener Blödsinn, weil diese Zeichen in keinerlei Verbindung mit Putins brutalem Massenmord in der Ukraine stehen.
Findest du? Ich würde es gerne verhindern, auf den Straßen Autos mit großen Z + Russlandflagge zu sehen.
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Tom Bombadil
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Tom Bombadil »

Elmar Brok hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 17:39 Ich würde es gerne verhindern, auf den Straßen Autos mit großen Z + Russlandflagge zu sehen.
Es ging um:
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Elmar Brok
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Elmar Brok »

Tom Bombadil hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 17:53 Es ging um:
Eben. Das wird man schon regeln, dass solche Situationen von jenen Situationen unterschieden werden.
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Tom Bombadil
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Tom Bombadil »

Das ist schon geregelt, weil alle diese Symbole den russ, Angriffskrieg nicht billigen.
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Christdemokrat
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Christdemokrat »

Ist das Billigen von Kriegen eigentlich schon immer strafbar oder ist das eine ganz neue Strafrechtsnorm?

Ich erinnere mich gut an die Zeit des Irak-Krieges. Viele meinten damals, das sei ein rechtswidriger Angriffskrieg und haben dagegen demonstriert. Andere wie z.B. Frau Merkel haben den Krieg öffentlich gebilligt. Ich selbst war damals auch für diesen Krieg und habe meine Meinung auch geäußert. Daß jemand in Deutschland damals strafrechtlich verfolgt wurde, ist mir nicht erinnerlich.
Schnitter
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Schnitter »

Quatschki hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 16:44 Wenn man keinen fassbaren Tatbestand hat, sondern interpretatorisches Ermessen, also richterliche Willkür darüber befinden soll, ob dieses oder jenes "Z" böse oder harmlos ist?
Juristische Interpretation ist Tagesgeschäft. Was soll daran Willkür sein ?
Aldemarin
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Aldemarin »

Trotzdem ist die Ausgangsfrage nicht geklärt: wer kann in Deutschland festlegen, ob ein Symbol verfassungswidrig ist und für welches Gebiet (ganz Deutschland oder Bundesland) gilt dies?
Kann man prinzipiell für eine Aussage in einem Bundesland bestraft werden und in einem anderen nicht?
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JosefG
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von JosefG »

Aldemarin hat geschrieben: Mi 30. Mär 2022, 19:32 Trotzdem ist die Ausgangsfrage nicht geklärt:
Meine Vermutung: Das ist Bundesrecht. Aber die Strafverfolgung ist zunächst einmal Ländersache und kann davon abhängen,
wie das jeweilige Bundesland das Bundesrecht interpretiert. Aber letztinstanzlich entscheidet auch hier der Bundesgerichtshof.
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Kritikaster
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Kritikaster »

Quatschki hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 15:56 Ist das nicht dümmlicher populistischer Aktionismus, einen Buchstaben des Alphabets verbieten zu wollen?
Wegen Schreibens des Wortes "zu" wirst Du jetzt keine strafrechtlichen Folgen befürchten müssen.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Meruem »

Quatschki hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 15:56 Ist das nicht dümmlicher populistischer Aktionismus, einen Buchstaben des Alphabets verbieten zu wollen?

Weshalb soll etwa jetzt der Buchstab Z juristisch verboten werden? :dead:
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oga
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von oga »

Quatschki hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 15:56 Ist das nicht dümmlicher populistischer Aktionismus, einen Buchstaben des Alphabets verbieten zu wollen?
Dann sollte der Film "Zorro" auch verboten werden! :D
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Misterfritz »

oga hat geschrieben: Mi 30. Mär 2022, 22:11 Zorro
Der pisst doch höchstens ein Z in den Schnee
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oga
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von oga »

Misterfritz hat geschrieben: Mi 30. Mär 2022, 22:14 Der pisst doch höchstens ein Z in den Schnee
Hast recht, pissen kann man nicht verbieten. :cool:
I guess I should warn you, if I turn out to be particularly clear, you've probably misunderstood what I've said.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Zahnderschreit »

Quatschki hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 15:56 Ist das nicht dümmlicher populistischer Aktionismus, einen Buchstaben des Alphabets verbieten zu wollen?
Es ist schon ein Unterschied, ob das Z für Zett oder für Zwastika steht.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von oga »

Zahnderschreit hat geschrieben: Do 31. Mär 2022, 08:57 Es ist schon ein Unterschied, ob das Z für Zett oder für Zwastika steht.
Was ist eine Zwastika? :?:
I guess I should warn you, if I turn out to be particularly clear, you've probably misunderstood what I've said.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Christdemokrat »

Gab es in der Geschichte der Bundesrepublik jemals eine strafrechtliche Verurteilung wegen des öffentlichen Äußerns einer zustimmenden Meinung zu einem Krieg?
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Kritikaster
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Kritikaster »

Christdemokrat hat geschrieben: Do 31. Mär 2022, 15:04 Gab es in der Geschichte der Bundesrepublik jemals eine strafrechtliche Verurteilung wegen des öffentlichen Äußerns einer zustimmenden Meinung zu einem Krieg?
Frage Deine Suchmaschine.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Christdemokrat »

Kritikaster hat geschrieben: Do 31. Mär 2022, 15:09 Frage Deine Suchmaschine.
Ich habe schon danach gesucht, konnte bisher aber nichts finden.

Kennst Du da entsprechende Urteile?
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Kritikaster »

Christdemokrat hat geschrieben: Do 31. Mär 2022, 23:01 Ich habe schon danach gesucht, konnte bisher aber nichts finden.
Bei dem Ergebnis ginge ICH davon aus, dass eine von mir in den Raum gestellte Frage damit beantwortet ist.

Ist aber auch möglich, wir beide sind nur nicht in der Lage, den richtigen Suchbegriff einzugeben. In dem Fall dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis ein hilfreicher Geist hier Klarheit schafft. ;)
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Kritikaster hat geschrieben: Fr 1. Apr 2022, 07:30 Bei dem Ergebnis ginge ICH davon aus, dass eine von mir in den Raum gestellte Frage damit beantwortet ist.

Ist aber auch möglich, wir beide sind nur nicht in der Lage, den richtigen Suchbegriff einzugeben. In dem Fall dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis ein hilfreicher Geist hier Klarheit schafft. ;)
Wobei das reine Billigen eines Angriffskriegs ja nicht ausreicht. Entscheidend für eine Verurteilung ist ja das folgendes erfüllt ist
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Ebiker »

Christdemokrat hat geschrieben: Do 31. Mär 2022, 23:01 Ich habe schon danach gesucht, konnte bisher aber nichts finden.

Kennst Du da entsprechende Urteile?
Ist zwar " nur " ein Amtsgericht, aber selbiges in Bautzen hat geurteilt das das Tragen des Z nicht strafbar ist , auch nicht wenn man den Krieg als Verteidigung Russlands gegen die Nato billigt.

Das Urteil kann unter Az 41 Ds 220 Js 10638/23 sicher irgendwo nachgelesen werden
Bei der bloßen Verwendung des Buchstabens Z auf Kleidungsstücken einer Person ist nicht festzustellen, dass dies schon geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Aufmachung der Angeschuldigten müsste die konkrete Besorgnis begründen, den Friedenszustand oder das Vertrauen in seiner Fortdauer mindestens in Teilen der Bevölkerung zu erschüttern (vgl. Fischer StGB Rn 9 zu §126; Hohmann a.a.O.). Das ist bei einem getragenen Kleidungsstück mit einer eher begrenzten Wahrnehmungsreichweite, womöglich auch über den Kreis Gleichgesinnter nicht hinausgehend, in der Menge stehend nicht gegeben, mag die Angeschuldigte dazu auch die Trommel geschlagen haben
Es braucht mithin in der Situation neben dem Z weitere Hinweise, die zweifelsfrei erkennen lassen, dass hier die Angeschuldigte das russische Kriegstreiben und die begangenen Verbrechen gutheißt. Das Z ist hierfür ohne Eindeutigkeit.

Eine öffentlichkeitswirksame ergänzende verbale oder schriftliche Kundgabe, die dem Buchstaben Z in der Verwendung durch die Angeschuldigte eine unmissverständliche die Kriegsverbrechen billigende Bedeutung hätte geben können, fehlte.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Devourer of Worlds »

Jedenfalls scheint ja glücklicherweise Einigkeit darüber zu bestehen, dass freie Meinungsäußerung selbstverständlich illegal sein muss und man nur von der Regierung genehmigte Aussagen treffen darf.

Es sollte aber zur einfacheren Identifizierbarkeit eine offizielle Liste von Kriegshandlungen veröffentlicht werden, die eindeutig aufzeigt, welche davon von der Regierung gebilligt werden und welche nicht, damit sich nicht aus Versehen strafbar macht.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von Aldemarin »

In wie weit ist eigentlich in Deutschland einheitlich festgelegt, ob ein Tatbestand als Volksverhetzung gelten kann oder nicht?
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?

Beitrag von tarkomed »

Aldemarin hat geschrieben: Do 26. Okt 2023, 16:30 In wie weit ist eigentlich in Deutschland einheitlich festgelegt, ob ein Tatbestand als Volksverhetzung gelten kann oder nicht?
Man lese und verstehe:
https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
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