Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
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Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Auf https://www.rnd.de/politik/z-symbol-ver ... VCIQQ.html kann man lesen, daß das Zeigen des "Z-Symbols" in manchen Bundesländern verboten ist, während dies in anderen (noch) nicht der Fall ist. In wie weit können Bundesländer festlegen, ob ein Symbol verfassungswidrig ist oder nicht? Ist das nicht eigentlich Aufgabe der Bundesregierung, die das für ganz Deutschland durchsetzen muß?
Können eigentlich auch Landkreise und Gemeinden festlegen, ob das Zeigen bestimmter Symbole verboten ist?
Können eigentlich auch Landkreise und Gemeinden festlegen, ob das Zeigen bestimmter Symbole verboten ist?
Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Ist das nicht dümmlicher populistischer Aktionismus, einen Buchstaben des Alphabets verbieten zu wollen?
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
ist es nicht dümmlicher populistischer Aktionismus, ein Symbol wie das Hakenkreuz zu verbieten?
Es geht nicht darum, dass Z generell zu verbieten, sondern im Zusammenhang mit diesem Konflikt
Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Vorsicht! In Titel und Text kommt das verbotene Symbol insgesamt 4 Mal vor; dazu noch mehrfach in der URL.Aldemarin hat geschrieben: ↑Di 29. Mär 2022, 15:45 Auf https://www.rnd.de/politik/z-symbol-ver ... VCIQQ.html kann man lesen, daß das Zeigen des "Z-Symbols" in manchen Bundesländern verboten ist, während dies in anderen (noch) nicht der Fall ist. In wie weit können Bundesländer festlegen, ob ein Symbol verfassungswidrig ist oder nicht? Ist das nicht eigentlich Aufgabe der Bundesregierung, die das für ganz Deutschland durchsetzen muß?
Können eigentlich auch Landkreise und Gemeinden festlegen, ob das Zeigen bestimmter Symbole verboten ist?
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
https://www.n-tv.de/panorama/Autos-von- ... 31932.htmlEine 24-jährige Frau und ein 63-jähriger Mann flüchten mit dem Auto aus der Ukraine ins niedersächsische Hildesheim. Dort schmieren Unbekannte das "Z"-Symbol an ihren Wagen - ein Zeichen, das die Zustimmung zu Russlands Krieg in der Ukraine ausdrückt. Der Staatsschutz nimmt die Ermittlungen auf.
...
Im niedersächsischen Rinteln leitete die Polizei derweil ein Verfahren gegen eine russischstämmige Familie ein, die das "Z"-Symbol und eine russische Fahne an ihrem Auto angebracht hat. "Der Staatsschutz der Polizei wurde eingeschaltet", teilten die Beamten mit. Die Billigung von Straftaten wie Kriegsverbrechen sei unter Strafe gestellt, hieß es zur Begründung.
Schon schlimm genug wenn hier lebende Russen sich mit dem Krieg identifizieren aber das auch noch ans Auto von Flüchtlingen zu sprühen...?!
Hoffe die Täter kriegen ordentlich auf die Mütze...!
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Das Innenministerium hat in der Hinsicht bereits eine klare Einstellung:
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Im Hinblick darauf, wofür das Zeichen steht, ist das genau die richtige Einstellung.
Am Yisrael Chai
"It's God's job to judge the terrorists, it's our duty to arrange that meeting." (IDF)
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Wie will man das juristisch ab- und eingrenzen?Elmar Brok hat geschrieben: ↑Di 29. Mär 2022, 16:00
Es geht nicht darum, dass Z generell zu verbieten, sondern im Zusammenhang mit diesem Konflikt
Wenn man keinen fassbaren Tatbestand hat, sondern interpretatorisches Ermessen, also richterliche Willkür darüber befinden soll, ob dieses oder jenes "Z" böse oder harmlos ist?
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Die "Zeit" hingegen scheint nach wie vor zu Putins Angriffskrieg halten zu wollen.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Ich finde es nur recht bemerkenswert hier die Parallelen zu sehen.
Wenn man im russischen Fernsehen äußert, dass man gegen den Krieg ist, dann ist das strafbar.
Wenn man im deutschen Fersehen äußert, dass man für den Krieg ist, dann ist das strafbar.
Dieser Beitrag ist sehr gut.
Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Wenn du dich im russ. Fernsehen gegen den rechtswidrigen Angriffskrieg in der Ukraine stellst, dann wird das als Angriff auf Putin verstanden, und das ist dort strafbar.
Wenn du im deutschen Fernsehen diesen rechtswidrigen Angriffskrieg billigst, dann verstößt du nicht nur gegen deutsche Gesetze, und schon gar nicht wird es als strafbare Kritik an der Regierung beurteilt.
Nähere Erläuterungen:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... z-zeichen/
Das ist keine Parallele, das ist der Unterschied zwischen Rechts- und Unrechtstaat.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Das ist eine Frage für Juristen.Quatschki hat geschrieben: ↑Di 29. Mär 2022, 16:44 Wie will man das juristisch ab- und eingrenzen?
Wenn man keinen fassbaren Tatbestand hat, sondern interpretatorisches Ermessen, also richterliche Willkür darüber befinden soll, ob dieses oder jenes "Z" böse oder harmlos ist?
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Was genau soll daran bemerkenswert sein?
- Tom Bombadil
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Nein, hanebüchener Blödsinn, weil diese Zeichen in keinerlei Verbindung mit Putins brutalem Massenmord in der Ukraine stehen.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Aber zurück zur Ausgangsfrage: in wie weit kann ein Bundesland, ein Landkreis oder eine Gemeinde festlegen, ob ein Symbol verfassungswidrig ist oder nicht? Ist dies nicht reine Bundesangelegenheit?
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Ein Landkreis oder eine Gemeinde hat keine Verfassung.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Findest du? Ich würde es gerne verhindern, auf den Straßen Autos mit großen Z + Russlandflagge zu sehen.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Di 29. Mär 2022, 17:09 Nein, hanebüchener Blödsinn, weil diese Zeichen in keinerlei Verbindung mit Putins brutalem Massenmord in der Ukraine stehen.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Es ging um:Elmar Brok hat geschrieben: ↑Di 29. Mär 2022, 17:39 Ich würde es gerne verhindern, auf den Straßen Autos mit großen Z + Russlandflagge zu sehen.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Eben. Das wird man schon regeln, dass solche Situationen von jenen Situationen unterschieden werden.
- Tom Bombadil
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Das ist schon geregelt, weil alle diese Symbole den russ, Angriffskrieg nicht billigen.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Ist das Billigen von Kriegen eigentlich schon immer strafbar oder ist das eine ganz neue Strafrechtsnorm?
Ich erinnere mich gut an die Zeit des Irak-Krieges. Viele meinten damals, das sei ein rechtswidriger Angriffskrieg und haben dagegen demonstriert. Andere wie z.B. Frau Merkel haben den Krieg öffentlich gebilligt. Ich selbst war damals auch für diesen Krieg und habe meine Meinung auch geäußert. Daß jemand in Deutschland damals strafrechtlich verfolgt wurde, ist mir nicht erinnerlich.
Ich erinnere mich gut an die Zeit des Irak-Krieges. Viele meinten damals, das sei ein rechtswidriger Angriffskrieg und haben dagegen demonstriert. Andere wie z.B. Frau Merkel haben den Krieg öffentlich gebilligt. Ich selbst war damals auch für diesen Krieg und habe meine Meinung auch geäußert. Daß jemand in Deutschland damals strafrechtlich verfolgt wurde, ist mir nicht erinnerlich.
Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Juristische Interpretation ist Tagesgeschäft. Was soll daran Willkür sein ?
Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Trotzdem ist die Ausgangsfrage nicht geklärt: wer kann in Deutschland festlegen, ob ein Symbol verfassungswidrig ist und für welches Gebiet (ganz Deutschland oder Bundesland) gilt dies?
Kann man prinzipiell für eine Aussage in einem Bundesland bestraft werden und in einem anderen nicht?
Kann man prinzipiell für eine Aussage in einem Bundesland bestraft werden und in einem anderen nicht?
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Meine Vermutung: Das ist Bundesrecht. Aber die Strafverfolgung ist zunächst einmal Ländersache und kann davon abhängen,
wie das jeweilige Bundesland das Bundesrecht interpretiert. Aber letztinstanzlich entscheidet auch hier der Bundesgerichtshof.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Wegen Schreibens des Wortes "zu" wirst Du jetzt keine strafrechtlichen Folgen befürchten müssen.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Dann sollte der Film "Zorro" auch verboten werden!
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Hast recht, pissen kann man nicht verbieten.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Was ist eine Zwastika?Zahnderschreit hat geschrieben: ↑Do 31. Mär 2022, 08:57 Es ist schon ein Unterschied, ob das Z für Zett oder für Zwastika steht.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Gab es in der Geschichte der Bundesrepublik jemals eine strafrechtliche Verurteilung wegen des öffentlichen Äußerns einer zustimmenden Meinung zu einem Krieg?
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Frage Deine Suchmaschine.Christdemokrat hat geschrieben: ↑Do 31. Mär 2022, 15:04 Gab es in der Geschichte der Bundesrepublik jemals eine strafrechtliche Verurteilung wegen des öffentlichen Äußerns einer zustimmenden Meinung zu einem Krieg?
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Ich habe schon danach gesucht, konnte bisher aber nichts finden.
Kennst Du da entsprechende Urteile?
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Bei dem Ergebnis ginge ICH davon aus, dass eine von mir in den Raum gestellte Frage damit beantwortet ist.Christdemokrat hat geschrieben: ↑Do 31. Mär 2022, 23:01 Ich habe schon danach gesucht, konnte bisher aber nichts finden.
Ist aber auch möglich, wir beide sind nur nicht in der Lage, den richtigen Suchbegriff einzugeben. In dem Fall dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis ein hilfreicher Geist hier Klarheit schafft.
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Wobei das reine Billigen eines Angriffskriegs ja nicht ausreicht. Entscheidend für eine Verurteilung ist ja das folgendes erfüllt istKritikaster hat geschrieben: ↑Fr 1. Apr 2022, 07:30 Bei dem Ergebnis ginge ICH davon aus, dass eine von mir in den Raum gestellte Frage damit beantwortet ist.
Ist aber auch möglich, wir beide sind nur nicht in der Lage, den richtigen Suchbegriff einzugeben. In dem Fall dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis ein hilfreicher Geist hier Klarheit schafft.
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Ist zwar " nur " ein Amtsgericht, aber selbiges in Bautzen hat geurteilt das das Tragen des Z nicht strafbar ist , auch nicht wenn man den Krieg als Verteidigung Russlands gegen die Nato billigt.Christdemokrat hat geschrieben: ↑Do 31. Mär 2022, 23:01 Ich habe schon danach gesucht, konnte bisher aber nichts finden.
Kennst Du da entsprechende Urteile?
Das Urteil kann unter Az 41 Ds 220 Js 10638/23 sicher irgendwo nachgelesen werden
Bei der bloßen Verwendung des Buchstabens Z auf Kleidungsstücken einer Person ist nicht festzustellen, dass dies schon geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Aufmachung der Angeschuldigten müsste die konkrete Besorgnis begründen, den Friedenszustand oder das Vertrauen in seiner Fortdauer mindestens in Teilen der Bevölkerung zu erschüttern (vgl. Fischer StGB Rn 9 zu §126; Hohmann a.a.O.). Das ist bei einem getragenen Kleidungsstück mit einer eher begrenzten Wahrnehmungsreichweite, womöglich auch über den Kreis Gleichgesinnter nicht hinausgehend, in der Menge stehend nicht gegeben, mag die Angeschuldigte dazu auch die Trommel geschlagen haben
Es braucht mithin in der Situation neben dem Z weitere Hinweise, die zweifelsfrei erkennen lassen, dass hier die Angeschuldigte das russische Kriegstreiben und die begangenen Verbrechen gutheißt. Das Z ist hierfür ohne Eindeutigkeit.
Eine öffentlichkeitswirksame ergänzende verbale oder schriftliche Kundgabe, die dem Buchstaben Z in der Verwendung durch die Angeschuldigte eine unmissverständliche die Kriegsverbrechen billigende Bedeutung hätte geben können, fehlte.
Folgen sie den Anweisungen
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Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Jedenfalls scheint ja glücklicherweise Einigkeit darüber zu bestehen, dass freie Meinungsäußerung selbstverständlich illegal sein muss und man nur von der Regierung genehmigte Aussagen treffen darf.
Es sollte aber zur einfacheren Identifizierbarkeit eine offizielle Liste von Kriegshandlungen veröffentlicht werden, die eindeutig aufzeigt, welche davon von der Regierung gebilligt werden und welche nicht, damit sich nicht aus Versehen strafbar macht.
Es sollte aber zur einfacheren Identifizierbarkeit eine offizielle Liste von Kriegshandlungen veröffentlicht werden, die eindeutig aufzeigt, welche davon von der Regierung gebilligt werden und welche nicht, damit sich nicht aus Versehen strafbar macht.
Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
In wie weit ist eigentlich in Deutschland einheitlich festgelegt, ob ein Tatbestand als Volksverhetzung gelten kann oder nicht?
Re: Verbot des Zeigens bestimmter Symbole - Ländersache?
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
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