Na und? Wer hat denn auch behauptet, dass ein Bürgergeld ein BGE wäre? Wie viel Panik muss man vor einem BGE haben, um so zu reagieren?Realist2014 hat geschrieben: ↑Di 24. Mai 2022, 07:01 Selbst wenn es so wäre, würden trotzdem logischerweise auch beim Bürgergeld nicht alle Bürger das bekommen - sondern eben nur "Bedürftige".
Das Bürgergeld wird zu 100% kein "BGE" sein
Womit du es eigentlich selbst beantwortet hast. Mach dir mal selbst klar: Wenn deine finanziellen Möglichkeiten um 20€ steigen....aber durch die Inflation ein Mehrbedarf von 50€ entsteht.....und wir reden NUR über den Grundbedarf.....dann sichert H4 eben nicht mehr den Grundbedarf. DAS ist das Problem. Kann man ignorieren....ist aber wenig sozial.Nochmal- der Regelsatz wird statistisch abgeleitet aus einer Referenzgruppe derer, die arbeiten. Was genau ist daran ein Skandal?
Die Sätze werden ja angepasst- natürlich nicht "vorauseilend"....
Denk halt mal selbst nach. Wie kurz darf der Zeitabschnitt sein, nach dem ein langjährig gut einzahlender vermögender Bürger aufgrund äußerer Umstände dann doch in H4 landet? Sind bei einem, der 30 Jahre lang den Höchstsatz in alle Sozialversicherungen und auch in das Steuersystem eingezahlt hat, 1-2 Jahre bis zur unverschuldeten Privatinsolvenz wirklich angemessen?Wie hoch sollten denn die Freibeträge beim Bürgergeld im Hinblick auf das vorhandene Vermögen dann sein? Die selbst genutzte Immobile ist bis zu einer angemessenen Größe ja heute schon Teil der Freibetrags.
Hier mal die aktuellen Reglen bei ALG II:
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/f ... vermoegen/
Welcher der dortigen Parameter sollte wie genau deiner Meinung nach beim Bürgergeld angepasst werden?
Kann man so sehen.....kann man aber auch anders sehen! Wer 30 Jahre lang sich extrem Staatstragend verhalten hat, kann doch bei unverschuldeter Insolvenz nicht wirklich guten Gewissens gleich behandelt werden wie einer, der noch nie einen Finger krumm gemacht hat..... ist aber heute (Dank Einflussnahme der FDP) Standard.
Was klar für das Bürgergeld spricht.Das soll ja beim Bürgergeld angepasst werden. Zuerst der Fokus auf Weiterbildung / Ausbildung.
Welche Sanktionen es in welchem Kontext gibt, soll gerade neu betrachtet werden. Entscheidend dabei ist, dass derzeit keine einzige der Sanktionen nachweisbar eine Wirkung entfaltet haben. Insofern kann man locker hinterfragen, ob die Sanktionen überhaupt sinnvoll sind. Diese um- und durchzusetzen ist teuer - und wenn sie nicht wirken, ist es auch noch vergeblich. Den Nachweis der Wirksamkeit kann man bisher Seitens der Regierung nicht erbringen. Das sollte nachdenklich stimmen.Nur wird es weiter Sanktionen geben für die, die weder Bildung noch Arbeit wollen...
Eigentlich hast du die Thematik nicht verstanden.Die Kernpunkte des Themas Existenzsicherung habe ich ja oben angeführt.
Wo genau behaupte ich, dass ein Bürgergeld a la Ampel ein BGE wäre? Allenfalls behaupte ich - und das ist völlig korrekt - dass das Bürgergeld ein Schritt in Richtung BGE ist. Richtig wäre es, gleich ein BGE einzuführen - so weit geht aber die Kompromissfähigkeit der Ampel nicht. Mindestens SPD und FDP sind klar gegen ein BGE - und das obwohl sie erkennen, wie mangelhaft H4 etc. wirken. Auf ein Bürgergeld als Kompromiss lässt man sich schon mal ein....ein erster Schritt....aber noch lange nicht das wirklich notwendige.Das Bürgergeld wird keinesfalls ein "BGE" sein.
Diesbezüglich würde ich dir empfehlen, sich mit den Positionen der Ampel zum Thema Bürgergeld zu zu befassen.
Auch mit dem Bürgergeld werden zahlreiche Missstände bleiben, die wir heute kennen - aber immerhin - einige arge Mängel werden adressiert und können zukünftig eventuell besser und sozialer und effizienter und effektiver behandelt werden.
Das Bürgergeld ist ein Schritt in die richtige Richtung - nicht mehr, nicht weniger. Bis zum eigentlich heute schon klar erkennbaren sinnvollen Ziel der Einführung einer sinnvollen Grundsicherung für jeden, ist und bleibt es auch mit dem Bürgergeld noch einen weiten Weg - aber immerhin, es geht voran.