Zwischen dem Hartz IV Ansatz und dem Bürgergeld ändert sich einiges, aber dann doch auch nicht zu viel. Die Erhöhung - ist gar nicht so viel wert, wenn man bedenkt, welche Anpassung schlicht und einfach notwendig gewesen wäre. Da wurden allenfalls über das Notwendige hinaus noch ca. 25€ drauf gelegt - wobei gleichzeitig auch klar ist, dass seit vielen Jahren ein heftiger Streit teilweise auch mit zunehmender Intensität vor den Gerichten ausgetragen wird, dass Hartz IV nicht korrekt gerechnet wird. Eine moderate Erhöhung über das sowieso notwendige entspannt die justiziable Situation geringfügig. Wenn die Inflation aber auf dem derzeitigen Niveau bleibt, ist der Wert dieser Erhöhung schnell aufgebraucht.
Weitere Anpassungen adressieren vor allem Menschen, die noch nicht lange in Hartz IV sind. In dieser Gruppe ist der Teil derer, die sich offensichtlich ins Hängekissen legen, nicht unbedingt sonderlich hoch. Hier geht es vielfach um Schicksale durch Krankheit, familiäre Katastrophen, ältere Langzeitarbeitslose u.a.. Für diese in den ersten zwei Jahren gewisse Erleichterungen bezüglich Vermögensvorbehalt und Wohnraum zu ermöglichen, dürfte eher den Freiraum schaffen, dass sich die Betroffenen tatsächlich mit der Aufnahme von Arbeit beschäftigen können, und sich nicht gedanklich erst mal damit auseinandersetzen müssen, dass ihr Erspartes in recht kurzer Zeit drauf gehen kann. Das schafft weniger psychischen Druck - und dürfte eher weniger schädlich sein.
Empfänger von Lohnersatzleistungen ist ein weiter Begriff, der bereits ab 3h potentieller täglicher Arbeitsfähigkeit vergeben wird. Darunter sind auch Menschen, die wirklich kaum arbeitsfähig sind. Selbst wenn sie 3h tätig werden können - die Zahl an Arbeitgeber die für diese Klientel einen Job hat, ist dann doch nicht so groß. Hier würde es anderer Anstrengungen auch der Arbeitgeber bedürfen, um für diese meist noch recht instabile Klientel vernünftige Angebote zu unterbreiten.
Natürlich gibt es bei den Empfängern von Hartz IV auch Schmarotzer. Deren Anteil dürfte aber wohl eher der kleinere Teil der Empfänger von Hartz IV sein. Und ja - die waren ärgerlich, sind ärgerlich, und werden auch mit dem Bürgergeld ärgerlich bleiben. Insofern ändert sich bei dieser Gruppe der Schmarotzer durch die Neuregelungen fast nichts. Denn für die gab es Sanktionen, und wird es auch weiterhin Sanktionen geben. Gleichwohl hat bis heute noch niemand die Wirksamkeit dieser Sanktionen belegt - entsprechende Statistiken werden wohl gar nicht erst geführt.
Natürlich ist es ein Ärgernis, wenn man als Steuerzahler die Existenzsicherung für diese quasi mit erwirtschaftet.
Allerdings weise ich darauf hin, dass das Problem des Schmarotzertums weitaus größer ist, als die relativ kleine und auch aufgrund der finanziell niedrigen Beträge relativ irrelevanten Gruppe der Hartz IV - Schmarotzer. Je nach Studie geht man davon aus, dass ca. 5-6 Millionen Arbeitnehmer innerlich gekündigt haben. Diese leisten regelmäßig für ihr Einkommen nicht das, was sie bekommen. Natürlich kann man sagen: Ja, aber sie bekommen eigenes Einkommen und zahlen auch selbst Steuern....aber ist das wirklich so? Wie hoch wäre die Produktivität, wenn diese Arbeitnehmer sich wie ihre engagierten Mitkollegen verhalten würden? Wie viel ertragreicher wären dann deutsche Unternehmen? Wie viel mehr an Steuern könnten in der Folge aus diesen Quellen kommen - und könnten wie viel mehr Wohlstand generieren? Diesen Wohlstandsverlust durch Schmarotzer im Arbeitsleben finanzieren alle mit, die engagiert für ihr Einkommen tätig sind.
Im Verhältnis dazu erscheint die Diskussion rund um Schmarotzer bei Hartz IV und deren Begünstigung beim Bürgergeld durch die 25€ mehr im Monat ziemlich irrelevant - denn in der Gruppe der arbeitenden Schmarotzer reden wir über ganz andere Beträge!
Was ich tatsächlich bedauere ist, dass man bei der Reform von Hartz IV in Richtung Bürgergeld nicht das Thema des Wohnraumanspruchs angegangen ist. Hier gewährt man wie selbstverständlich einem dauerhaft alleinstehenden Hartz IV Empfänger Wohnraum in der Größenordnung von ca. 46qm. HIER sehe ich durchaus eine Möglichkeit, dass man das in der Klientel der Schmarotzer bei Hartz IV in Frage stellen sollte. Studenten kommen wie selbstverständlich regelmäßig mit Wohnraum deutlich unterhalb von 46qm aus - warum also sollte man nicht den Wohnraumanspruch aus der Schmarotzerklientel auch auf Werte von 23qm sanktionieren dürfen?
Wer sich über das Bürgergeld informieren will, auch gerne mal über die noch immer bestehenden Sanktionen, der wird hier fündig:
https://www.buerger-geld.org/