Anspruch auf Schulwechsel
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Anspruch auf Schulwechsel
In wie weit existiert in Deutschland ein Anspruch, nach einem Umzug eine gleichartige Schule besuchen zu können? Kann dieser verwehrt werden, wenn zum Beispiel eine gerade volljährig gewordene Person in ein anderes Bundesland zieht, um dort das Abitur zu machen?
- Umetarek
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Re: Anspruch auf Schulwechsel
Was meinst du genau mit gleichartiger Schule?
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- 3x schwarzer Kater
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Re: Anspruch auf Schulwechsel
Ich vermute mal, wenn man in Berlin auf dem Gymnasium war und nach Bayern umzieht, ob man dort dann Anrecht auf einen Platz in der Mittelschule hat.
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Re: Anspruch auf Schulwechsel
Ich meine, wer auf einem Gymnasium war, sollte nach dem Umzug auch Anspruch auf einem Gymnasiumplatz haben, egal ob er mit oder ohne Eltern umgezogen ist.
Re: Anspruch auf Schulwechsel
Soweit ich weiß (auch aus eigener Erfahrung) wird in den Bundesländern die Empfehlung für die weiterführenden Schulen anerkannt. Wenn jemand schon eine spezifische weiterführende Schulart besucht hat, wird auch dies anerkannt.Aldemarin hat geschrieben:(05 Nov 2021, 19:37)
In wie weit existiert in Deutschland ein Anspruch, nach einem Umzug eine gleichartige Schule besuchen zu können? Kann dieser verwehrt werden, wenn zum Beispiel eine gerade volljährig gewordene Person in ein anderes Bundesland zieht, um dort das Abitur zu machen?
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Re: Anspruch auf Schulwechsel
Bös3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Nov 2021, 20:31)
Ich vermute mal, wenn man in Berlin auf dem Gymnasium war und nach Bayern umzieht, ob man dort dann Anrecht auf einen Platz in der Mittelschule hat.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Anspruch auf Schulwechsel
Sag uns Unwissenden doch mal, warum du, dein Sohn oder deine Tochter nach dem Umzug nach Bayern dort der Platz auf einem Gymnasium verwehrt wird. Eine Beantwortung dieser Frage wäre für eine Klärung außerordentlich wichtig. Aber so...Aldemarin hat geschrieben:(07 Nov 2021, 21:53)
Ich meine, wer auf einem Gymnasium war, sollte nach dem Umzug auch Anspruch auf einem Gymnasiumplatz haben, egal ob er mit oder ohne Eltern umgezogen ist.
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Re: Anspruch auf Schulwechsel
….dir, deinem Sohn oder deiner Tochter….verwehrt wird.Raskolnikof hat geschrieben:(22 Nov 2021, 23:46)
Sag uns Unwissenden doch mal, warum du, dein Sohn oder deine Tochter nach dem Umzug nach Bayern dort der Platz auf einem Gymnasium verwehrt wird. Eine Beantwortung dieser Frage wäre für eine Klärung außerordentlich wichtig. Aber so...
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„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: Anspruch auf Schulwechsel
Und da haben wir schon den Grund, warum ihm der Wechsel auf ein Gymnasium in Bayern verwehrt wirdBillie Holiday hat geschrieben:(23 Nov 2021, 06:16)
….dir, deinem Sohn oder deiner Tochter….verwehrt wird.
Re: Anspruch auf Schulwechsel
Bei den "höheren" Weihen lässt mann® das "Anspruchsdenken" - hier ist Antragsteller nett und spricht mit der zuständigen Stelle..
Ein Anrecht gibts auf >> MINDEST-Standard. Hoppla hier komm ich ->> MIT NEM ANSPRUCH - >> macht mal PLATZ .... kann man bei "Bezahlplatz" gern machen.
"Anspruch" ->> Kläger Eltern - die mag JEDE Schule GERN !!
Ein Anrecht gibts auf >> MINDEST-Standard. Hoppla hier komm ich ->> MIT NEM ANSPRUCH - >> macht mal PLATZ .... kann man bei "Bezahlplatz" gern machen.
"Anspruch" ->> Kläger Eltern - die mag JEDE Schule GERN !!
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.