sünnerklaas hat geschrieben: ↑Mo 21. Nov 2022, 11:23
Ist eine sehr schwierige und komplexe Angelegenheit. Die RAF wollte das politische System und die FDGO abschaffen. Das wollen die Klima-Kleber ausdrücklich nicht.
Wenn die RAF ganz oberflächlich betrachtet, dann wollte sie nicht unbedingt die FDGO abschaffen, sondern das ihr zu
Grunde liegende Wirtschaftssystem, den Kapitalismus, oder wie er sich selbst nennt, die Marktwirtschaft,
oder noch gut meinender, die soziale Marktwirtschaft.
Und ich bin mir ganz sicher das sich unter den Klima-Klebern recht viele befinden, die zumindest den Kapitalismus in Frage stellen,
und diesen irgendwie verändern wollen.
Kann man den Kapitalismus schnell verändern und in eine mir noch nicht bekannte und durch die Klima-Kleber auch noch nicht erklärte,
Wirtschaftsform überführen, ohne das politische System, welches ich übrigens auch als Teilbereich der FDGO sehe, zu verändern ?
Ansonsten würde ich die Aktionen, und die Ziele der Klima-Kleber nicht immer an der RAF im Endstadium messen wollen,
da es zu spät wäre, falls sie ebenfalls am Ende der Messlatte ankommen, also beim Skalenwert "RAF".
sünnerklaas hat geschrieben: ↑Mo 21. Nov 2022, 11:23Erschwerend kommt hinzu, dass die Behörden und die Justiz sich mit den Querdenkern außerordentlich schwer getan haben. Der sächsische Innenminister Wöller hat sie einfach laufen lassen, der sächsische MP Kretschmer und andere Politiker von der Union sprachen von "besorgten Bürgern", deren Ängste man ernst nehmen müsse. Das ist ein echtes Dilemma.
Abgesehen davon, das "Querdenker" hier nicht das Thema sind, ging man gerade im Süden Ende 12/2021 schon zu Schnellverfahren
(beschleunigtes Verfahren) über. Und sich schwer tun, sehe ich hier auch nicht, da es ja durch zusätzliche Gesetze, Rechtsverordnungen und Verordnungen wesentlich mehr Möglichkeiten gab, um Protestaktionen zu sanktionieren.
Aber wie gesagt, ein ganz anderes Thema.
sünnerklaas hat geschrieben: ↑Mo 21. Nov 2022, 11:23Wenn ältere Klima-Kleber jetzt irgendwann sagen, sie hätten früher CDU/CSU gewählt oder waren tatsächlich irgendwann mal in der UNION, hätte z.B. die UNION ein Riesenproblem. Und dann begännen pronto die Eiertänze.
Ich sehe nicht, das die Klima-Kleber aufgrund ihrer geringen Anzahl irgend eine Bedeutung für Wahlen haben,
das sie das auch wissen, zeigt ja auch die Wahl der Protestform.
Auch hier fehlt mir das Verständnis:
"Interessant" ist auch diese Argumentation:
https://www.rnd.de/politik/klimaprotest ... P7J4U.html
Herr Verfassungsrichter Hassemer benutzt hier zwar den Konjunktiv, aber trotzdem:
„Ich kann den Klimawandel ohne weiteres als Notstandssituation verstehen.“
Straftaten dieser Demonstranten könnten unter Paragraf 34 des Strafgesetzbuchs fallen, der einen „rechtfertigenden Notstand“ beschreibt. Danach ist eine Tat womöglich nicht rechtswidrig, wenn nur so eine Gefahr abgewendet werden kann. ...
Der Paragraph:
§ 34 StGB
Rechtfertigender Notstand
1 Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
2 Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Schon mit dem Wort "gegenwärtigen" wird diese Argumentation fragwürdig, und noch wässriger und dann auch durch die "Gegenseite" verwendbarer,
wird sie dann mit den Worten "Freiheit, Ehre und Eigentum".
Ist das Leben der Klima-Kleber oder anderer Menschen nachweislich davon bedroht,
wenn es kein 9€-Ticket oder Tempo 100 (aktuelle Forderungen) in Deutschland gibt ?
Könnte sich nicht schon der blockierte Autofahrer ebenso auf diesen Paragraphen berufen, und
zum Beispiel, im einfachsten Fall, um sich zu befreien, mit dem Fahrzeug einen Weg über den Gehweg oder die Grünfläche wählen ?
Wo soll das hinführen ?