conscience hat geschrieben:(19 May 2020, 08:35)
Das, was der Kollege Zunder zitiert, kann in Bezug des polnischen Volkes als Völkermord ausgelegt werden. Zunder hat es selbst zitiert, und dabei das wichtige Wort "teilweise“ übersehen. Wer ein Teil eines Volkes der Zwangsarbeit aussetzt und dabei in Kauf nimmt, dass ein großer aufgrund schlechter Ernährung, medizinischer Versorgung usw. stirbt, der begeht natürlich Völkermord, das Anführen unterschiedlicher Intentionen, ist Sache der historischen Interpretationen und nicht einer juristischen.
Ich würde eher sagen, die juristische Auslegung ist schwerwiegender.
Ich zitiere nochmal die bereits von dir verlinkte Definition des Völkermordes:
„Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes enthält eine Definition von Völkermord.
Nach Artikel II versteht man darunter, die an einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe begangenen Handlungen:
Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Diese Handlungen müssen in der Absicht begangen werden, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.“
Die Tatbestände treffen allesamt zu, der Vorsatz auch, allein das Motiv für Völkermord scheint meinem laienhaften, juristischen Verständnis nach nicht gegeben.
Die Morde an Polen und Sowjets wurden nicht vorrangig begangen, um diese Völker auszulöschen, nur weil sie Sowjets oder Polen waren. Man war in erster Linie an Land und Boden interessiert und hat dafür vertrieben, ausgehungert und gemordet.
Das jüdische Volk dagegen sollte gezielt ausgerottet werden, nur weil sie Juden waren. Ich denke, diese Intention macht einen Völkermord aus.
Ansonsten wüsste ich keine andere Erklärung, warum die Schandtaten an Polen und Russen nicht offiziell als Völkermord gelistet sind.