- ... so der verwendete und geschickt gemachte Begriff einer Einbruchsvorhersage.
Straftaten zu verhindern ist nicht nur ehrenwerter, sondern auch kostengünstiger, als sie aufzuklären. Deshalb sammelt die Polizei schon seit Jahren fleißig Daten und wälzt Statistiken. Mithilfe neuester Computertechnologien können aber Daten schneller ausgewertet und mögliche Korrelationen auf Knopfdruck hergestellt werden. Allerdings ist man europaweit, im Gegensatz zu den USA, noch etwas zurückhaltender. Vor allem im deutschsprachigen Raum sind die Bürger, nicht nur aus historischen Gründen, etwas empfindlicher. Nach dem NSA-Daten-Skandal sind die Bürger zusätzlich sensibilisiert und stehen somit "Data-Mining" äußerst skeptisch gegenüber. Zwar setzt etwa die bayerische Polizei seit Sommer 2013 Tablets, sogenannte "CarPads", für die Schleierfahndung ein. Mit ihnen können neben der mobilen Abfrage von Informationen auch Fingerabdrücke mit der Datenbank in Echtzeit abgeglichen werden. Aber hierzulande steht man also zwischen Sammelwut und Datenschutz! Man steht somit in Sachen vorausschauender Polizeiarbeit mithilfe von Big Data vor der Frage:
- "Wie lassen sich "Predictive-Policing"-Tools in Einklang mit deutschen Gesetzen und Befindlichkeiten bringen?"
Für jeden Passagier und für jeden Flug ein sogenannter Fluggastdatensatz zusammengestellt. Erfaßt werden sollen neben dem Name des Fluggastes und dem Sitzplatz, das Geburtsdatums des Passagiers, seiner Adresse, dessen Telefonnummer und seiner E-Mail-Adresse - Daten, die Fluglinie jedem potentiellen Passagier zuordnet, um später auch seinen richtigen Tarif berechnen zu können. Aber auch, wann, wo, wie und wohin der Flug gebucht und welches Gepäck aufgegeben wurde, sollen gespeichert werden. Selbst spezielle Serviceanforderungen wollen die Behörden wissen, also beispielsweise welches Essen bestellt wurde - koscher, vegetarisch etc.. Begrüdet wird dies mit der Bkämpfung von Terrorismus und grenzübergreifender schwerer Kriminalität - sie soll somit verhindert werden.
- Womit wir wieder bei "Delta City" ... bei "Data-Mining" und "Predictive Policing" wären ... bei "Minority Report".
2017 wurde das Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada vom EuGH gekippt. Und auf Druck der Öffentlichkeit wurde auch die zu übermittenden Datenelemente an die USA abgesenkt, was aber wohl nur dadurch zu Stande kommt, daß verschiedene Datenelemente wie etwa Identifikationsdaten zusammengeführt werden, ohne daß sich am Datenumfang etwas ändert. Flugpassagierdaten dürfen die USA vorerst auch weiterhin 15 Jahre speichern - anonymisiert können die Informationen der Fluggesellschaften unbegrenzt aufbewahrt werden.
Allerdings werden Daten nicht nur zur - -Übermittelung benötigt und gesammelt, auch die EU möchte zukünftig die Passagierdaten auf innereuropäischen Flügen sammeln und diese für zwei Jahre speichern - danach werden sie für weitere drei Jahre "anonymisiert" aufbewahrt und erst nach insgesamt fünf Jahren vernichtet. Die Mitgliedsländer waren sich allerdings nicht einig, ob tatsächlich alle "Binnenflüge" erfaßt werden sollten - Großbritannien trat vehement dafür ein, alle Binnenflüge aufzunehmen. Für das weitere Verfahren machte dies allerdings nicht viel aus, denn für das "PNR" reichte eine qualifizierte Mehrheit, und die zeichnete sich ab. Rückschlüße, die auf eine politische Einstellung, Religion oder "ethnische Herkunft" zulassen, sollten nicht erhoben werden, hieß es.
Nun ist seit Mai 2018 die europäische Richtlinie "über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität", die die sogenannten "API-Daten" regelt, auch hierzulande umgesetzt - also deutsches Recht. Damit werden bis zu 60 Einzeldaten erfaßt und für fünf Jahre gespeichert. Obwohl die "PNR"-Richtlinie in Artikel 2 der ursprünglichen Fassung vorsah, daß nur Informationen von Flügen verarbeitet werden sollten, die von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union starten bzw. diese ansteuern und die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie lediglich "freiwillig" auf Flüge innerhalb der EU ausdehnen können, nahmen die Abgeordneten des Bundestagesen 2017 nur kleinere, formale Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vor - ansonsten segneten Union und SPD diese Richtlinie ohne Debatte ab. Somit darf das Bundeskriminalamt (BKA) nun ab Mai 2018 für fünf Jahre rund 60 einzelnen Passagierdaten speichern und in den Fluggastdaten nach Mustern suchen. Das Gesetz sieht vor, daß das BKA in diesen Fluggastdaten nach Menschen suchen darf, die wahrscheinlich eine schwere oder terroristische Straftat begangen haben oder eine solche Straftat "innerhalb eines übersehbaren Zeitraums" begehen werden. Neben den oben erwähnten und sämtliche bei der Buchung anfallen Kontaktangaben - wie Rechnungsanschrift (einschließlich eines eventuellen Doktortitels), der E-Mail-Adresse, Angaben zum Reisebüro und Sachbearbeitern, Essensvorlieben, ect. - gehören Informationen zum Reiseverlauf (einschließlich eventueller Zwischenstopps und dabei gebuchten Hotels oder Mietwagen) ebenso dazu, wie auch Sprachen mitfliegender Minderjähriger Mitreisender.
- Rasterfahndung ... "Precogs" mittels "Präkognition" läßt grüßen.