Nein Oma, dir fehlt hier schlicht das Verständnis.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:24)
Ich mache mir die Mühe gerne, wenn ihr es nicht versteht.
Artikel 13
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Re: Artikel 13
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Re: Artikel 13
Ich habe vor vielen Monden meiner ü80-Großmutter ein Seniorenhandy gekauft (große Tasten, großes Display mit großer Schrift, etc.). Das hat sie nach einer halben Stunde verstanden, nachdem ich es für sie eingerichtet habe. Und meine Großmutter war nie sehr technikaffin. Selbst auf der Fernbedienung des Fernsehers mussten ihre wichtigsten Kanäle auf den ersten neun Tasten liegen, weil es für sie zu kompliziert war mehrere Tasten hintereinander zu drücken (schlechte Hand-Auge-Koordination wegen Alter). Das war ein Spaziergang im Vergleich zu dieser Shitshow hier.Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:17)
Erinnert mich daran wie ich versucht habe meiner Oma ein Handy zu erklären, das kostet einfach nur Lebenszeit und am Ende ist sowieso alles vergebens.
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Re: Artikel 13
Du könntest ja einfach mal anfangen die Zusammenhänge zu verstehen.Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:28)
Das war ein Spaziergang im Vergleich zu dieser Shitshow hier.
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Re: Artikel 13
Wir können ja auch einfach schnell einen Uploadfilter entwickeln, der funktioniert. So wie es Axel Voss vor zwei Jahren lauthals verkündet hat.Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:25)
Und im Anschluss lösen wir noch das mit der Antigravitation.
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Re: Artikel 13
Zusammenhang? Ach so du meinst du profitierst davon, anders lässt sich dein getrolle nämlich nicht erklären.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:31)
Du könntest ja einfach mal anfangen die Zusammenhänge zu verstehen.
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Re: Artikel 13
Ich glaub selbst wenn wir die dazu benötigte Rechenleistung in Form von Quantencomputern irgendwie herstellen könnten, bräuchte es noch die entsprechende KI und ein Netz das diese Datenmengen auch verkraften würde. Da ist es realistischer ein Überlicht Raumschiff zu bauen.Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:38)
Wir können ja auch einfach schnell einen Uploadfilter entwickeln, der funktioniert. So wie es Axel Voss vor zwei Jahren lauthals verkündet hat.
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Re: Artikel 13
Dschinn: "Du hast einen Wunsch frei!"Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:41)
Ich glaub selbst wenn wir die dazu benötigte Rechenleistung in Form von Quantencomputern irgendwie herstellen könnten, bräuchte es noch die entsprechende KI und ein Netz das diese Datenmengen auch verkraften würde. Da ist es realistischer ein Überlicht Raumschiff zu bauen.
Voss: "Ich will ein überlichtschnelles Raumschiff!"
Dschinn: "Bleib realistisch!"
Voss: "Na gut. Dann will ich einen Uploadfilter der funktioniert!"
Dschinn: "Welche Farbe soll das Raumschiff haben?"
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Re: Artikel 13
Erkennbar ist, dass weder du noch Amun ein tatsächliches Problem schildern können. Da bleibt es letztendlich immer bei vagen Befürchtungen, denen es an Substanz fehlt. Das bedeutet jetzt nicht dass der Entwurf völlig unkritisch zu sehen. Die Bedenken von Julia Reda sind ja durchaus nachvollziehbar. Auch in dem von dir verlinkten Heise-Artikel finden sich durchaus ernstzunehmende Schwächen, auch wenn er in der wesentlichen Aussage das wiedergibt was hier Amun auf den letzten Seiten zu erklären versuchte.Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:38)
Zusammenhang? Ach so du meinst du profitierst davon, anders lässt sich dein getrolle nämlich nicht erklären.
Von dir ist außer dummen Geschwätz noch gar nichts zum Thema gekommen.
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Re: Artikel 13
Für Inhalte welche der Plattformbetreiber dann auch tatsächlich online stellt. Der Betreiber hat auch immer die Möglichkeit, Inhalte mit von ihm unerwünschten Copyright zu blocken. Man kann davon ausgehen, das die Medienplattformen ihr Businessmodell kostenoptimiert anpassen werden. Inhalte sind in Zukunft möglicherweise weitaus weniger erwünscht, wenn man für diese Lizenzen erwerben muss.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:03)Vielmehr werden die Plattformen dazu verpflichtet Lizenzen zu erwerben.
And it's been completely "demagnetised" by Stephen Hawking himself!
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Re: Artikel 13
Wenn du es nicht verstehen willst und hier einfach nur ein Schild aus Ignoranz vor dich hältst wird sich daran auch nichts ändern. Du hast hier jetzt mehrfach sämtliche Informationen bekommen, wenn du das Problem nicht verstehen willst oder kannst, erübrigt sich jede weitere Unterhaltung.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:50)
Erkennbar ist, dass weder du noch Amun ein tatsächliches Problem schildern können.
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Re: Artikel 13
Alleine die Tatsache, dass die Verwertungsgesellschaften das Recht bekommen Urheberrechte zu vertreten, zu denen sie garnicht vertretungsberechtigt sind, sollte einem jedem, der von sich behauptet sich für Urheberrechte zu interessieren, die Fußnägel aufrollen. Hier werden ganz aktiv die Urheberrechte ausgehebelt von einer Reform, die angeblich so notwendig war um Urheberrechte zu schützen.Enas Yorl hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:53)
Für Inhalte welche der Plattformbetreiber dann auch tatsächlich online stellt. Der Betreiber hat auch immer die Möglichkeit, Inhalte mit von ihm unerwünschten Copyright zu blocken. Man kann davon ausgehen, das die Medienplattformen ihr Businessmodell kostenoptimiert anpassen werden. Inhalte sind in Zukunft möglicherweise weitaus weniger erwünscht, wenn man für diese Lizenzen erwerben muss.
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Re: Artikel 13
Das lese ich anders:Enas Yorl hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:53)
Für Inhalte welche der Plattformbetreiber dann auch tatsächlich online stellt. Der Betreiber hat auch immer die Möglichkeit, Inhalte mit von ihm unerwünschten Copyright zu blocken. Man kann davon ausgehen, das die Medienplattformen ihr Businessmodell kostenoptimiert anpassen werden. Inhalte sind in Zukunft möglicherweise weitaus weniger erwünscht, wenn man für diese Lizenzen erwerben muss.
Der Plattformbetreiber muss also die Lizenzen erwerben sofern sie ihm angeboten werden oder verfügbar sind.(1) Ein Diensteanbieter ist verpflichtet, bestmögliche Anstrengungen zu unternehmen,
die vertraglichen Nutzungsrechte für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke zu erwerben. Der Diensteanbieter erfüllt diese Pflicht, sofern er Nutzungsrechte erwirbt, die ihm entweder angeboten werden oder die über eine im Inland ansässige Verwertungsgesellschaft oder abhängige Verwertungseinrichtung verfügbar sind.
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Re: Artikel 13
Dann mach doch mal Nägel mit Köpfen und erklär wo deiner Meinung nach das Problem liegt. Am besten an einem Beispiel.Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:55)
Wenn du es nicht verstehen willst und hier einfach nur ein Schild aus Ignoranz vor dich hältst wird sich daran auch nichts ändern. Du hast hier jetzt mehrfach sämtliche Informationen bekommen, wenn du das Problem nicht verstehen willst oder kannst, erübrigt sich jede weitere Unterhaltung.
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Re: Artikel 13
Nein, das würde dir jetzt oft genug erklärt, lies den heise Artikel.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 22:19)
Dann mach doch mal Nägel mit Köpfen und erklär wo deiner Meinung nach das Problem liegt. Am besten an einem Beispiel.
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Re: Artikel 13
Hab ich. Dort steht vieles was ich auch hier auf den letzten Seiten erklärt habe.Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 22:21)
Nein, das würde dir jetzt oft genug erklärt, lies den heise Artikel.
Vor allem aber - und das ist das Wesentliche - heult die Autorin nicht wie du oder Amun substanzlos rum sondern hält den Gesetzesentwurf für einen diskussionswürdigen Vorschlag, der noch eben durchaus Schwächen hat, die man adressieren muss. Im Unterschied zu euch beiden setzt sie sich aber konstruktiv damit auseinander.
Das natürlich nichts von dir kommt ist bezeichnend.
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Re: Artikel 13
Nein das macht der Autor nicht, er erklärt wo das Problem liegt das du nicht verstehen willst. Wieviele Nägel willst du also noch verbiegen?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 22:43)
Hab ich. Dort steht vieles was ich auch hier auf den letzten Seiten erklärt habe.
Vor allem aber - und das ist das Wesentliche - heult die Autorin nicht wie du oder Amun substanzlos rum sondern hält den Gesetzesentwurf für einen diskussionswürdigen Vorschlag, der noch eben durchaus Schwächen hat, die man adressieren muss. Im Unterschied zu euch beiden setzt sie sich aber konstruktiv damit auseinander.
Das natürlich nichts von dir kommt ist bezeichnend.
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Re: Artikel 13
Autorin, Julia Reda. Aber du hattest ja vorhin schon Schwierigkeiten den einen Absatz von ihr den Amun zitiert hat im Kontext zu erfassen.Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 23:07)
Nein das macht der Autor nicht, er erklärt wo das Problem liegt das du nicht verstehen willst. Wieviele Nägel willst du also noch verbiegen?
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Re: Artikel 13
Nein hatte ich nicht, du warst es der nicht verstanden hat das es um Pre Flagging geht und was das überhaupt sein soll. Und jetzt gute Nacht ich hab die Schnauze voll von diesem Kindergarten.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 23:15)
Autorin, Julia Reda. Aber du hattest ja vorhin schon Schwierigkeiten den einen Absatz von ihr den Amun zitiert hat im Kontext zu erfassen.
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Re: Artikel 13
Rechtsstaat war gestern:
Es ist soweit, die privaten Netzsperren sind da. Seit kurzem ist die "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII) arbeitsfähig und hat auch bereits die ersten Websites gesperrt – ohne Prozess, ohne richterliche Anordnung. [..] Man sollte meinen, in einem Rechtsstaat entscheidet immer noch die Justiz über die Legalität einer Website. Bisher tat sie das schließlich auch. [..] Doch beim jetzt implementierten Verfahren ist weit und breit kein Gericht in Sicht.
https://hpd.de/artikel/erste-blume-fael ... nets-19158
Es ist soweit, die privaten Netzsperren sind da. Seit kurzem ist die "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII) arbeitsfähig und hat auch bereits die ersten Websites gesperrt – ohne Prozess, ohne richterliche Anordnung. [..] Man sollte meinen, in einem Rechtsstaat entscheidet immer noch die Justiz über die Legalität einer Website. Bisher tat sie das schließlich auch. [..] Doch beim jetzt implementierten Verfahren ist weit und breit kein Gericht in Sicht.
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Re: Artikel 13
Es MUSS "gekauft//verkauft" werden. Frei verfügbar ist nichts ?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 22:17)
Das lese ich anders:
Der Plattformbetreiber muss also die Lizenzen erwerben sofern sie ihm angeboten werden oder verfügbar sind.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: Artikel 13
Danke für den Link. Insbesondere der Hinweis auf die zensurfreien DNS-Server war neu für mich und mein Router wurde soeben umgestellt.Tom Bombadil hat geschrieben:(01 Apr 2021, 19:07)
https://hpd.de/artikel/erste-blume-fael ... nets-19158
Bleibt nur zu hoffen, dass sich findige Hacker finden, die diesem Kartell die Flügel stutzen (oder alternativ ein Anwalt das erledigt, aber angesichts der erdrückenden Machtposition glaube ich da vorerst nicht dran).
Energiewende: https://graslutscher.de/how-to-energiew ... herkommen/
PV-Forum: https://www.photovoltaikforum.com/
ignoriert: Realist2014, JJazzgold, Dieter W.
PV-Forum: https://www.photovoltaikforum.com/
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Re: Artikel 13
Ich weiß auch nicht, wie so etwas verfassungskonform sein kann. Der deutsche Staat in seiner Ahnungslosigkeit lagert rechtsstaatliche Befugnisse immer mehr an Private aus, das kann nicht lange gut gehen.
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Re: Artikel 13
Christian Solmecke, einer der versiertesten Juristen für Medienrecht in Deutschland der auch bei den Anhörungen der Bundesregierung beim Thema DSGVO vertreten war, hat sich die Tage sehr eindeutig geäußert. Diese Vorgehensweise ist nicht verfassungskonform, ja sogar rechtswidrig denn eine Netzsperre wie hier betrieben muss durch ein Gericht angeordnet werden. Die in dieser Vereinigung Interessenvertreter dürfen maximal die Sperrung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer Internetseite fordern, sie dürfen aber keinesfalls die Sperrung der gesamten Internetseite ermöglichen. Telekom und Vodafone haben sich da mit den falschen zusammengetan, am Ende werden sie die Suppe auslöffeln müssen die ihnen da einige "Interessenvertreter" ausgeschenkt haben. Eine Netzsperre, also die komplette Sperrung einer Internetseite darf nur nach richterlicher Anordnung geschehen. Das was Telekom und Vodafone aktuell machen ist von der DSGVO-Verordnung explizit ausgeschlossen weil es gegen die staatliche Hoheit verstösst. Das auch noch die Bundesnetzagentur ihr okay gegeben hat ist der Gipfel der Dummheit. Ihnen hätte klar sein müssen das sie gar nicht die Entscheidungsgewalt dafür haben denn die liegt bei der Justiz. Wir werden sehen wie das weitergeht.Tom Bombadil hat geschrieben:(02 Apr 2021, 09:54)
Ich weiß auch nicht, wie so etwas verfassungskonform sein kann. Der deutsche Staat in seiner Ahnungslosigkeit lagert rechtsstaatliche Befugnisse immer mehr an Private aus, das kann nicht lange gut gehen.
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Re: Artikel 13
Und wer legt jetzt Verfassungsbeschwerde ein?
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Re: Artikel 13
Gute Frage denn es werden immer weniger Menschen die sich für das Recht einsetzen. Langsam habe ich das Gefühl das die Menschheit ermüdet ist und sich alles gefallen lässt. Als so viele Menschen gegen Artikel 13 auf die Strassen gegangen sind habe ich damals echt Hoffnung gehabt, die ist bei mir erloschen.
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Re: Artikel 13
olli hat geschrieben:(02 Apr 2021, 17:33)
Gute Frage denn es werden immer weniger Menschen die sich für das Recht einsetzen. Langsam habe ich das Gefühl das die Menschheit ermüdet ist und sich alles gefallen lässt. Als so viele Menschen gegen Artikel 13 auf die Strassen gegangen sind habe ich damals echt Hoffnung gehabt, die ist bei mir erloschen.
Wir haben doch Corona, da ist doch Versammlungsverbot.[/ironie]
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Re: Artikel 13
Und Überraschung! Der Gesetzesvorschlag wurde auf betreiben der Rechteverwerter nochmal verschärft! Die Bagatellgrenzen wurden auf 15 Sekunden für Audio/Video, 125kb für Bilder und 160 Zeichen für Text reduziert. Auch haben die Rechteverwerter sich dafür eingesetzt, besondere Sperrrechte zu erhalten. So können diese jetzt, als sog. "vertrauenswürdige Rechteinhaber" pauschal eine Sperrung auch mutmaßlich legaler Uploads verlangen und die Plattformen müssen sich dem fügen. Und als wäre das nicht genug, Parodien, Zitate und Pastiche sind nach der geänderten Fassung nicht mehr pauschal legal, sondern nur noch "zulässig, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist". Was ein "besonderer Zweck" ist, sollen aber bitte die Gerichte entscheiden, damit will sich der Gesetzgeber nicht abgeben. D. h. bis die Gerichte entschieden haben können die großen Rechteverwerter erstmal alles blocken.
Oh, und nach dieser Verschärfung sind z. Bsp. Memes zukünftig auch untersagt, da diese "mehr als 50% eines fremden Werkes" verwenden. Aber noch vor zwei Jahren wurde versprochen, dass Memes davon unberührt bleiben.
https://netzpolitik.org/2021/bundesregi ... erklaeren/
Oh, und nach dieser Verschärfung sind z. Bsp. Memes zukünftig auch untersagt, da diese "mehr als 50% eines fremden Werkes" verwenden. Aber noch vor zwei Jahren wurde versprochen, dass Memes davon unberührt bleiben.
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Re: Artikel 13
Tja, Geld regiert die Welt. Wenn die Alternative nicht so furchtbar wäre, würde ich der korrupten Bande aka "Union" ein Wahlergebnis unter 20% gönnen. Aber dann kommen die Linken an die Macht und es wird noch schlimmer. Armes Deutschland, es bleibt nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera.
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Re: Artikel 13
Anhand des folgenden Beispiels können wir die Problematik sehr gut veranschaulichen und ich finde, Anwalt Solmecke hat ein Paradebeispiel dafür geliefert, was an dem neuen "Urheberschutzgesetz" so verkehrt läuft:
[youtube][/youtube]
Solmecke reagiert in diesem Video auf ein Lied der Antilopen Gang. Ein klassisches "reaction-Video" eben. Rein rechtlich von der Zitatfreiheit gedeckt. Es ist also, Stand heute, legal ein solches Video zu veröffentlichen. Ironischerweise wurde dieses Video jedoch von der Warner Music Group - fälschlicherweise! - wegen Urheberrechtsverletzung geblockt. Youtubes Content-ID hat die Veröffentlichung dieses Videos auf Grundlage der falschen Behauptung der Urheberrechtsverletzung verhindert. Erst nach einigem Hin und Her zwischen Solmecke und Danger Dan (dem Musiker, der das Lied aufführt) konnten beide Seiten gegenüber der Warner Music Group die Veröffentlichung durchsetzen. Die eigentliche Ironie an der Sache ist nun folgende: Unter dem neuen Gesetz muss das Video auch weiterhin geblockt bleiben. Obschon es rein juristisch auch weiterhin von der Zitatfreiheit gedeckt ist. Der Grund ist ein ganz einfacher: Laut dem neuen Gesetz darf ein Zitat nur 50% des ursprünglichen Werkes verwenden, um nicht als Urheberrechtsverletzung (das es per Definition des Gesetzes nicht ist!) blockiert zu werden. Mit dem neuen Gesetz also könnte Anwalt Solmecke dieses Video also auch nicht als legalen Upload flaggen, obschon es nicht gegen das Zitatrecht verstößt, da die Grenzen des neuen Urheberschutzgesetzes bezüglich Zitate enger gestrickt ist, als es das Zitatrecht hergibt. Und dann könnte nicht einmal Danger Dan, der ursprüngliche Künstler, dessen Rechte durch die Warner Music Group ja nur vertreten werden, etwas gegen die Sperrung durch die Warner Music Group unternehmen. Dieser bis dato legale Upload wird also in Zukunft durch das neue Urheberschutzgesetz, Artikel 17, gegen den Willen des Rechteinhabers (Danger Dan) durch den Rechteverwerter (Warner Music Group) an der Veröffentlichung verhindert.
Und daran würden auch keine Pauschallizenzen etwas ändern, denn wenn unter dem neuen Urheberschutzgesetz die Warner Music Group eine Veröffentlichung ablehnt, dann kann dieses Video, trotz seiner Legalität in Sachen Zitatrecht und selbst mit Zustimmung des RechteINHABERS, nicht hochgeladen werden. Und das, liebe Kinder, ist die Krux an der Sache und warum das neue Urheberschutzgesetz und die ganze Choose um die Uploadfilter so Scheiße ist.
Chapeau an Solmecke für dieses Meisterwerk in Sachen Zurschaustellung der Absurdität des "Urheberschutzgesetzes".
[youtube][/youtube]
Solmecke reagiert in diesem Video auf ein Lied der Antilopen Gang. Ein klassisches "reaction-Video" eben. Rein rechtlich von der Zitatfreiheit gedeckt. Es ist also, Stand heute, legal ein solches Video zu veröffentlichen. Ironischerweise wurde dieses Video jedoch von der Warner Music Group - fälschlicherweise! - wegen Urheberrechtsverletzung geblockt. Youtubes Content-ID hat die Veröffentlichung dieses Videos auf Grundlage der falschen Behauptung der Urheberrechtsverletzung verhindert. Erst nach einigem Hin und Her zwischen Solmecke und Danger Dan (dem Musiker, der das Lied aufführt) konnten beide Seiten gegenüber der Warner Music Group die Veröffentlichung durchsetzen. Die eigentliche Ironie an der Sache ist nun folgende: Unter dem neuen Gesetz muss das Video auch weiterhin geblockt bleiben. Obschon es rein juristisch auch weiterhin von der Zitatfreiheit gedeckt ist. Der Grund ist ein ganz einfacher: Laut dem neuen Gesetz darf ein Zitat nur 50% des ursprünglichen Werkes verwenden, um nicht als Urheberrechtsverletzung (das es per Definition des Gesetzes nicht ist!) blockiert zu werden. Mit dem neuen Gesetz also könnte Anwalt Solmecke dieses Video also auch nicht als legalen Upload flaggen, obschon es nicht gegen das Zitatrecht verstößt, da die Grenzen des neuen Urheberschutzgesetzes bezüglich Zitate enger gestrickt ist, als es das Zitatrecht hergibt. Und dann könnte nicht einmal Danger Dan, der ursprüngliche Künstler, dessen Rechte durch die Warner Music Group ja nur vertreten werden, etwas gegen die Sperrung durch die Warner Music Group unternehmen. Dieser bis dato legale Upload wird also in Zukunft durch das neue Urheberschutzgesetz, Artikel 17, gegen den Willen des Rechteinhabers (Danger Dan) durch den Rechteverwerter (Warner Music Group) an der Veröffentlichung verhindert.
Und daran würden auch keine Pauschallizenzen etwas ändern, denn wenn unter dem neuen Urheberschutzgesetz die Warner Music Group eine Veröffentlichung ablehnt, dann kann dieses Video, trotz seiner Legalität in Sachen Zitatrecht und selbst mit Zustimmung des RechteINHABERS, nicht hochgeladen werden. Und das, liebe Kinder, ist die Krux an der Sache und warum das neue Urheberschutzgesetz und die ganze Choose um die Uploadfilter so Scheiße ist.
Chapeau an Solmecke für dieses Meisterwerk in Sachen Zurschaustellung der Absurdität des "Urheberschutzgesetzes".
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Re: Artikel 13
Uploadfilter:
https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/ ... en,SXxU58c
hatte die Groko versprochen das es die Uploadfilter nicht geben wird.
https://netzpolitik.org/2021/urheberrec ... en-gesetz/
immer einen Ironie-Smilie verwenden.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927426.pdf
erwarten werde ich da nichts.
https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/ ... en,SXxU58c
Aus Artikel 11 und 13 wurde nun Artikel 15 und 17, was es aber nicht besser macht. Immer wiederHeute hat der Bundestag die umstrittene Urheberrechtsreform beschlossen. Das Gesetz dürfte auch Uploadfilter bringen und setzt der Kreativität im Netz engere Grenzen.
Manch Fußball-Fan dürfte besonders betroffen sein.
Wer künftig Texte, Videos oder auch Fotos ins Internet laden will, wird sich auf einige neue Regeln einstellen müssen.
Der Bundestag hat nun mit den Stimmen der Großen Koalition die neue Urheberrechtsreform beschlossen werden, ab August 2021 tritt sie dann endgültig in Kraft.
hatte die Groko versprochen das es die Uploadfilter nicht geben wird.
https://netzpolitik.org/2021/urheberrec ... en-gesetz/
Diese recht kleinlichen und komplexen Regeln muß man nun vielleicht demnächst beachten. Also weniger z.B. Satzzeichen verwenden um Zeichen zu sparen oderVor allem auf den massiven Druck der Rechteindustrie hin wurden diese Beschränkungen immer weiter aufgeweicht. Die Erlaubnis zur Bagatellnutzung wurde durch ein kompliziertes prozessuales System ersetzt: Statt einer klaren Erlaubnis bestimmter Nutzungen ist nunmehr vorgesehen, dass bei geringfügigen Nutzungen vermutet wird, dass es sich dabei um gesetzlich erlaubte Nutzungen handelt, etwa da sie als Zitat oder zum Zweck der Parodie verwendet werden.
immer einen Ironie-Smilie verwenden.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927426.pdf
Vielleicht bekommen wir ja im September eine "völlig neue" Regierung, die aus den Zustimmern und den Enthaltern zu diesem Gesetz besteht,§ 10
Geringfügige Nutzungen
Die folgenden Nutzungen von Werken Dritter gelten als geringfügig im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, sofern sie nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dienen:
1. Nutzungen bis zu 15 Sekunden je eines Filmwerkes oder Laufbildes,
2. Nutzungen bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur,
3. Nutzungen bis zu 160 Zeichen je eines Textes und
4. Nutzungen bis zu 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik.
erwarten werde ich da nichts.
- Tom Bombadil
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Re: Artikel 13
Jaja, soviel zu "es wird keine Uploadfilter geben". Am Arsch, das war so klar wie Kloßbrühe. Die Union muss sich nicht wundern, wenn sie bei den jungen Leuten als unwählbar angesehen wird. Aber denen kann es ja egal sein, die haben sich die Taschen schon vollgemacht und können jetzt in den Ruhestand gehen.
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Re: Artikel 13
Ruhestand = Vorstandsposten / Wirtschaftsvertreter im Bundestag / ähnlichesTom Bombadil hat geschrieben:(21 May 2021, 07:59)
können jetzt in den Ruhestand gehen.
So sieht's aus.Union [...] unwählbar
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Re: Artikel 13
Nicht nur sind die Uploadfilter trotz gegenteiliger Versprechen gekommen, die Ausnahmeregelungen, die ursprünglich dazu gedacht waren die Kreativen vor einem allzu rigorosen Uploadfilter zu beschützen, wurden nachträglich still und heimlich verschärft. So wurden die Bagatellgrenzen deutlich herabgesetzt (160 Zeichen Zitat sind weniger als z. Bsp. ein Tweet) aber auch das sog. Pre-Flagging, dass ursprünglich die freien Kreativen vor dem Uploadfilter hätte schützen sollen wurde komplett entschärft, weil die Rechteverwerter die Option bekommen haben das Pre-Flagging komplett ausser Kraft zu setzen für Werke, deren Rechte sie vertreten (sog. "Red-Button-Verfahren").Tom Bombadil hat geschrieben:(21 May 2021, 07:59)
Jaja, soviel zu "es wird keine Uploadfilter geben". Am Arsch, das war so klar wie Kloßbrühe. Die Union muss sich nicht wundern, wenn sie bei den jungen Leuten als unwählbar angesehen wird. Aber denen kann es ja egal sein, die haben sich die Taschen schon vollgemacht und können jetzt in den Ruhestand gehen.
Das Gesetz ist also nochmal zugunsten der Lobbyisten verschärft worden.
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Re: Artikel 13
Wenig verwunderlich.Amun Ra hat geschrieben:(21 May 2021, 09:53)
Das Gesetz ist also nochmal zugunsten der Lobbyisten verschärft worden.
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Re: Artikel 13
Es wird noch wilder:
Da kann man sich auch sehr gut ausmalen, wie uns diese Uploadfilter eingebrockt wurden. "Technische Machbarkeit? Scheißegal." Hat man ja in den vielen Interviews von Axel Voss gesehen. Der hat ja von technischer Inkompetenz nur so gestrotzt.
Und als Sahnehäubchen oben drauf:Heise hat geschrieben:Die Länder wollen Anbieter von Betriebssystemen etwa für PCs, Laptops und Handys dazu verpflichten, Jugendschutzfilter vorzuinstallieren und per Voreinstellung alle Webseiten zu blockieren, die nicht für unter 18-Jährige geeignet oder nicht mit einem Alterslabel versehen sind. Das beträfe die meisten Webseiten der Welt.
...
So, so. Branchenvertreter und Wissenschaftler haben bestätigt, dass diese neuen Filter "mit überschaubarem Aufwand technisch umsetzbar seien"....
So erklärte der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Oliver Schenk, in einer Mitteilung der Landesmedienanstalten im März nach einem "medienpolitischen Gespräch", dass die "größte Herausforderung" eine "leicht zu konfigurierende, betriebssystemübergreifende Jugendschutzeinstellung auf allen relevanten Plattformen" sei. Die Länder entwickelten deshalb nun "ein neues Konzept für einen praktikablen technischen Jugendmedienschutz".
"Zahlreiche Fachgespräche mit Branchenvertretern und Wissenschaftlern" haben laut Schenk bestätigt, dass der entwickelte Filteransatz "mit überschaubarem Aufwand technisch umsetzbar ist".
...
Dumm nur, dass besagte Branchenvertreter und Wissenschaftler dies niemals bestätigt haben. Soll heißen: Den Politikern ist die Einschätzung der Fachleute scheißegal. Die gehen in diese Gespräche nur um den Anschein zu wahren und hören nur, was sie hören wollen. Und am Ende bekommen wir eine neue Zensurmechanik unter dem Vorwand "die Kinder" zu schützen. Ganz tolle Wurst....
Die Verbände und Selbstkontrollinstitutionen betonen: Die erwähnte "Bestätigung" habe es "in keinem der Fachgespräche, in denen die hier unterzeichnenden Branchenvertretern beteiligt waren, gegeben". Das Gegenteil sei der Fall: In diesen Runden "wurde sehr deutliche Kritik an dem Entwurf geäußert, unter anderem gerade auch mit Blick auf die technische Umsetzbarkeit".
...
Da kann man sich auch sehr gut ausmalen, wie uns diese Uploadfilter eingebrockt wurden. "Technische Machbarkeit? Scheißegal." Hat man ja in den vielen Interviews von Axel Voss gesehen. Der hat ja von technischer Inkompetenz nur so gestrotzt.
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Re: Artikel 13
Hey, dafür wird im Gegenzug die Überwachung ausgedehnt: https://www.stern.de/digital/online/aus ... 66098.html
Bald sind wir alle genauso reguliert, zensiert und überwacht wie in Rotchina. So stirbt die Freiheit Stück um Stück.
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Re: Artikel 13
Und nicht nur das. Axel Votz hat bereits ein neues Prestigeobjekt, für das er seine geballte digitale Inkompetenz in den Ring wirft: Gesichtserkennung im öffentlichen Raum! Schliesslich müssen wir ja irgendwie der Kriminalität Herr werden! Und Terrorabwehr!Tom Bombadil hat geschrieben:(24 Jun 2021, 11:15)
Hey, dafür wird im Gegenzug die Überwachung ausgedehnt: https://www.stern.de/digital/online/aus ... 66098.html
Bald sind wir alle genauso reguliert, zensiert und überwacht wie in Rotchina. So stirbt die Freiheit Stück um Stück.
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Re: Artikel 13
Unbedingt, den Bürgern darf auf keinem Fall vertraut werden, das sind alles potentielle Verbrecher und Terroristen.
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Re: Artikel 13
Nun sind ja seit 01.08. die Uploadfilter umgesetzt und die Plattformen sind verpflichtet, sich um neue Lizenzen bei den Rechteinhabern zu bemühen damit die armen, geschundenen Kreativen, die an allen Ecken und Enden über den Tisch gezogen werden, endlich ihre wohlverdiente Entlohnung bekommen. Oder auch nicht:
Amüsant auch der Treppenwitz der "besseren Verhandlungsposition". Da hat sich nämlich garnichts geändert. Wenn es Youtube zu blöd wird schalten sie halt GEMA-Content in Deutschland wieder ab. Haben sie ja schonmal getan (oder reduzieren einfach die monetäre Ausschüttung an die Kreativen direkt und verweisen auf die GEMA, was für den Individuellen Kreativen letztlich eine Reduzierung seiner Einnahmen bedeutet, denn die GEMA erhöht ja ihre Ausschüttungsquoten nicht, wenn sie von Youtube mehr für die Lizenzen verlangen).
Es gibt also keine neuen Lizenzverträge, die bisherigen reichen aus, alles gut. Wer hätte es gedacht?Golem hat geschrieben:...
"Die Gema hat mit den großen Onlineplattformen im Musikbereich auch bislang schon Lizenzverträge abgeschlossen. An diesen Lizenzverträgen wird sich kurzfristig durch die Reform nichts ändern. Erst wenn die bestehenden Verträge neu verhandelt werden, kann sich die verbesserte Verhandlungsposition der Kreativen spürbar machen."
...
Amüsant auch der Treppenwitz der "besseren Verhandlungsposition". Da hat sich nämlich garnichts geändert. Wenn es Youtube zu blöd wird schalten sie halt GEMA-Content in Deutschland wieder ab. Haben sie ja schonmal getan (oder reduzieren einfach die monetäre Ausschüttung an die Kreativen direkt und verweisen auf die GEMA, was für den Individuellen Kreativen letztlich eine Reduzierung seiner Einnahmen bedeutet, denn die GEMA erhöht ja ihre Ausschüttungsquoten nicht, wenn sie von Youtube mehr für die Lizenzen verlangen).
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Re: Artikel 13
Apple kämpft gegen Kinderpornographie, oder will das machen:
https://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets ... 8ddd8b1fc4
Ob das der richtige Weg ist ?
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Ob das der richtige Weg ist ?
Re: Artikel 13
HIer sind 4 Tugendregel angesicht der Überwachung in DeutschlandTom Bombadil hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Juni 2021, 12:06 Unbedingt, den Bürgern darf auf keinem Fall vertraut werden, das sind alles potentielle Verbrecher und Terroristen.
https://www.achgut.com/artikel/vier_tug ... berwachung
Wer es nicht glaubt, dass der Staat mitliest. Nein nein nicht in China
hier im freiheit-demokratischen Deutschland.
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpol ... 5d1442497a
Eine persönlich-abwertende Bemerkung gegenüber einem anderen User
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
Aktiver Friedenshetzer
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