Artikel 13

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Tom Bombadil
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 14:40)

Der Nutzer muss im Uploadprozess ja die Möglichkeit haben seine Nutzung als erlaubte Nutzung (z.B. Zitat) zu kennzeichnen. Dann muss der Inhalt auch veröffentlicht werden.
Wenn es veröffentlicht werden muss, dann kennzeichnet jeder seinen Upload als erlaubt. Was soll das bringen?
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Amun Ra
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 14:40)

Genau das wird ja ausgeschlossen. Der Nutzer muss im Uploadprozess ja die Möglichkeit haben seine Nutzung als erlaubte Nutzung (z.B. Zitat) zu kennzeichnen. Dann muss der Inhalt auch veröffentlicht werden.
Ich glaube mittlerweile, du stellst dich absichtlich so an wie du dich gerade präsentierst.

Ein wirklich allerletztes Mal, dann ist Schicht im Schacht:

Die Plattform muss kontrollieren, ob deine Kennzeichnung gerechtfertigt ist oder nicht. Dies macht sie mit einem Algorithmus. Wenn dieser sagt, dass sei eine Kopie und die Plattform geht davon aus deine Kennzeichnung sei falsch, dann darf sie deinen Content nicht veröffentlichen, wenn der Urheberrechteinhaber, mit dessen Werk der Filter deinen Content verwechselt hat, eine Veröffentlichung verbietet (da helfen auch nicht die Kollektivlizenzen! Die haben damit nämlich garnichts zu tun, bevor du jetzt schon wieder damit ankommst!).

Die Kennzeichnung spielt darum absolut keine Rolle, wenn der Filter darüber entscheidet, ob deine Kennzeichnung gerechtfertigt ist oder nicht! Die Kennzeichnung kannst du dir in die Haare schmieren, wenn der Filter sagt sie sei "offensichtlich unzutreffend"! Und das muss die Plattform überprüfen! Die Kennzeichnung bringt erstmal überhaupt absolut garnichts! Dein Content muss trotzdem gefiltert werden!

Muss man dir das auf die Stirn meißeln oder warum willst du das nicht verstehen?
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Oct 2020, 15:06)

Wenn es veröffentlicht werden muss, dann kennzeichnet jeder seinen Upload als erlaubt. Was soll das bringen?
Der ganze Kennzeichnungsvorgang zeigt nur davon, wie wenig Ahnung die Gesetzgeber von der Materie haben. Die Plattform soll urheberrechtlich geschütztes Material vor widerrechtlicher Veröffentlichung durch Filterung schützen, soll dem Nutzer aber erlauben legale Inhalte hochladen zu können ohne im Filter hängen zu bleiben, indem die Plattform die Korrektheit der Kennzeichnung durch Filterung mit dem vorgenannten Filter, den man mit der Kennzeichnung ja umgehen wollte, überprüft.

Das ganze System ist so dermaßen idiotisch, man glaubt es nicht.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 15:34)

Das ganze System ist so dermaßen idiotisch, man glaubt es nicht.
Erinnert an die Schildbürger, die Licht in Säcken in ihr neues Rathaus ohne Fenster tragen wollten.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Oct 2020, 15:37)

Erinnert an die Schildbürger, die Licht in Säcken in ihr neues Rathaus ohne Fenster tragen wollten.
Ich glaube viel eher, dass ist Absicht. Man will so dem erneuten Vorwurf der Zensur des Internets entgegenwirken, indem man postuliert, man habe doch ein System, dass unrechtmäßige Filterung verhindere, obschon genau das natürlich nicht der Fall ist. Es soll halt nur so aussehen, als würde "nicht alles" gefiltert. Und manche fallen auch noch darauf herein, wie man sieht.
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Tom Bombadil
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

An Zufall oder Unfähigkeit glaube ich da auch nicht, die Konzerne haben das Sagen und wollen jetzt ihren "gerechten Lohn" für die Lobbyarbeit einfahren.
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3x schwarzer Kater
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 15:04)

Genau. Durch Uploadfilter. Durch einen Algorithmus, der jetzt schon fehlerbehaftet ist bei der Überprüfung von bereits veröffentlichtem Material, nach dem neuen Gesetz dies aber in Echtzeit vor der Veröffentlichung leisten soll. Du weisst schon, genau den Vorgang den niemand haben will, gegen den Hunderttausende demonstriert haben und von dem gesagt wurde (unter anderem durch den Verursacher dieser EU-Richtlinie Axel Voss höchstselbst!), dass er nicht kommen würde. Genau durch den Prozess wird das jetzt überprüft. Du versuchst gerade Uploadfilter mit dem Einsatz von Uploadfiltern zu rechtfertigen.

Und genau das ist doch der Punkt! Sowas kann ein Uploadfilter nicht leisten! Zumindest nicht in Echtzeit! Sollen denn in Zukunft alle Content Creator wochenlang darauf warten, bis jemand händisch den Content freigegeben hat?

Wenn ich ein Photo auf Instagram veröffentliche und mit der Rückwärtssuche nach vergleichbaren Bildern suche spuckt mir Google dutzende, wenn nicht hunderte, Vorschläge aus. Ich kann das noch so oft als mein geistiges Eigentum kennzeichnen, wenn der von Instagram verwendete Algorithmus dann sagt "das ist eine Kopie die nicht veröffentlicht werden darf", dann darf ich dieses Bild nicht hochladen, selbst wenn ich der Urheber dieses Bildes bin! Die Kennzeichnung nützt da erstmal garnichts (Null! Nada!), wenn der Algorithmus sagt das Bild sei eine Kopie, die nicht veröffentlicht werden darf!

Oder denkst du ernsthaft, Instagram engagiert jetzt eine Armee von Angestellten, die jedes Bild, das hochgeladen werden soll, mit ihrer Datenbank von geschützten Inhalten abgleicht?

Ich habe die jetzige Lage anhand eines Beispieles beschrieben.

ES SPIELT KEINE ROLLE, OB ES 10 ODER 20 SEKUNDEN SIND! :rolleyes: DEIN VIDEO WIRD NICHT HOCHGELADEN WENN ES 21 SEKUNDEN SIND! NUR DARUM GEHT ES!

Warum es für die nicht unproblematisch ist habe ich dargelegt. Ich fürchte nur, es interessiert dich einfach nicht. Ich habe dargelegt, warum das bereits jetzt ein Problem für professionelle Youtuber ist und warum die neue Reform dieses Problem nur verschlimmert. Wenn dir wirklich nichts anderes dazu einfällt als die genannten Argumente erneut zu ignorieren, dann ist die Diskussion hier an dieser Stelle beendet. Ich habe keine Lust immer und immer wieder darzulegen, warum die neue Regelung schlecht ist, nur damit du längst widerlegte Stichpunkte immer und immer wieder repetierst. Ich komme mir so langsam vor, als spräche ich mit einer Wand. "MaN mUsS eS dOcH nUr KeNnZeIcHnEn..." :rolleyes: "UpLoAdFiLtEr SiNd DoCh NiChT pRoBlEmAtIsCh..."
Ich verstehe ehrlich gesagt dein Problem nicht. Für wohl über 90% aller Fälle dürfte sich das Thema mit dem Erwerb der Pauschallizenzen erledigt haben. Youtube bezahlt dem Rechteinhaber eine Vergütung. Der Contentersteller muss sich in der Regel nicht mehr drum kümmern. Meines Erachtens für die Contentlieferanten einfacher als heute.
Problematisch ist nur die Verwendung von Material, für das der Rechteinhaber die Nutzung auf der Plattform untersagt hat. Und das ist etwas was man akzeptieren sollte. Will der Rechteinhaber keine Verbreitung seines Werkes z.B. bei Youtube, dann ist das auch was, was man respektieren sollte.
Ansonsten darf es aber noch zu Zwecken der Satire etc. genutzt werden, ohne Lizenz. Und auch "zufällige" Tonaufnahmen in Videos bis zu 20 Sekunden sind kein Problem.
Was ist für professionelle Unternehmer (Youtuber) nun so schwierig das zu beachten?
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Re: Artikel 13

Beitrag von naddy »

Die einfachste Lösung habe ich in meinem letzten Beitrag doch schon angedeutet: Jeglicher Content, der vom Ihnhaber der Urheberrechte selbst ins Netz gestellt wurde, wird damit für frei verfügbar erklärt und verliert alle Schutzrechte. Das ergibt sich schon aus der faktischen Unmöglichkeit einer weltweit übereinstimmenden Kontrolle des Internets. Wenn die großen Plattformen zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet werden, verlagert sich die ganze Sache eben auf kleinere mit Firmensitz in Taka-Tuka-Land und wird fürderhin als "Geheimtipp" gehandelt. Der dann erfahrungsgemäß binnen kürzester Zeit alles "Geheime" verliert.

Es steht jedem Autoren frei, sich anderer Vermarktungswege für sein Produkt zu bedienen, egal ob literarisch, cineastisch oder musikalisch. Das werden sie aber ungerne tun, denn die Werbewirksamkeit eines Internetauftritts ist konkurrenzlos. Dann muß man halt auch die faktischen globalen Gegebenheiten dieses Mediums akzeptieren und vom Versuch ablassen, sich die Welt, wie sie einem gefällt zusammenzubasteln.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Oct 2020, 15:52)

An Zufall oder Unfähigkeit glaube ich da auch nicht, die Konzerne haben das Sagen und wollen jetzt ihren "gerechten Lohn" für die Lobbyarbeit einfahren.
Witzigerweise hat da jetzt natürlich auch Google seine Finger im Spiel. Denn wer hat derzeit den mächtigsten Filter am laufen? Google. Wer verdient mit der neuen Reform einen Haufen Geld, wenn er seinen mächtigsten Filter an andere Unternehmen lizensieren kann? Google.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

naddy hat geschrieben:(20 Oct 2020, 16:01)

Die einfachste Lösung habe ich in meinem letzten Beitrag doch schon angedeutet: Jeglicher Content, der vom Ihnhaber der Urheberrechte selbst ins Netz gestellt wurde, wird damit für frei verfügbar erklärt und verliert alle Schutzrechte. ...
Das wäre das Ende jeglichen Urheberrechts.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

naddy hat geschrieben:(20 Oct 2020, 16:01)Es steht jedem Autoren frei, sich anderer Vermarktungswege für sein Produkt zu bedienen, egal ob literarisch, cineastisch oder musikalisch. Das werden sie aber ungerne tun, denn die Werbewirksamkeit eines Internetauftritts ist konkurrenzlos. Dann muß man halt auch die faktischen globalen Gegebenheiten dieses Mediums akzeptieren und vom Versuch ablassen, sich die Welt, wie sie einem gefällt zusammenzubasteln.
Ich fürchte es wird es etwas ganz anderes passieren, die Medienplattformen werden anfangen die Uploadinhalte nach den Kosten/Nutzenfaktor auszusortieren. Was Geld bringt bleibt (und dafür zahlt man Lizenzgebühren), den Rest der nichts einspielt (oder zu wenig), wird dagegen von den Plattformen verschwinden. Das Ergebnis wird eine stärkere Monopolisierung der Plattformen und Inhalte sein.

Google macht es mit den "Google News Showcase" vor
Google startet gemeinsam mit zwanzig Medienhäusern aus Deutschland ein Nachrichtenangebot mit Inhalten, für die der Konzern erstmals in seiner Geschichte Lizenzgebühren zahlt. Für Angebote im „Google News Showcase“ werde man in den ersten drei Jahren weltweit mehr als eine Milliarde Dollar (855 Millionen Euro) bereitstellen.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 81164.html
Man einigt sich mit ein paar großen Verlagen, und zeigt deren Inhalte bevorzugt. Der Rest kann dann sehen, wie er noch wahrgenommen wird.
And it's been completely "demagnetised" by Stephen Hawking himself!
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 15:56)

Ich verstehe ehrlich gesagt dein Problem nicht.
Du verstehst nicht nur mein Problem mit der Reform nicht, du verstehst die Reform nicht!
Für wohl über 90% aller Fälle dürfte sich das Thema mit dem Erwerb der Pauschallizenzen erledigt haben.
NEIN! Die Pauschallizenzen haben damit überhaupt garnichts zu tun! Wie oft denn noch? :rolleyes: Die Pauschallizenzen betreffen Content, der bislang nicht von Verwertungsgesellschaften vertreten wurde! Der wird jetzt, qua Gesetz, von Verwertungsgesellschaften lizensiert, selbst wenn die Verwertungsgesellschaften garkeinen Vertretungsvertrag mit dem eigentlichen Urheber haben! (siehe geänderter §51 des Verwertungsgesellschaftengesetzes, Absatz 1) Nichts anderes regeln die Pauschallizenzen! Die Pauschallizenzen sind kein Freibrief zum uneingeschränkten Upload! :rolleyes: Die Pauschallizenzen haben mit dem Upload überhaupt nichts zu tun! Muss ich dir das aufmalen? :?:
Youtube bezahlt dem Rechteinhaber eine Vergütung.
Nope. Nur der VG, in diesem Falle der GEMA. Da nach der neuen Reform die GEMA ALLE Rechteinhaber vertritt. Auch diejenigen, die keine Mitglieder der GEMA sind. D. h. Youtube bezahlt nur die GEMA. Macht Youtube auch jetzt schon ausschliesslich. Du bekommst bereits heute von Youtube nur deine Vergütung im Rahmen der Youtube-Partnerschaft. Wenn du darüber hinaus Kohle willst geht das nur über die GEMA (inwiefern jedoch bislang eine GEMA-Lizensierung deine Vergütung durch Youtube reduziert kann ich nicht sagen). Daran ändert sich auch nichts.
Der Contentersteller muss sich in der Regel nicht mehr drum kümmern. Meines Erachtens für die Contentlieferanten einfacher als heute.
Das ist aber schlichtweg falsch. Da Youtube kontrollieren muss, ob der zu veröffentlichende Content urheberrechtskonform ist. Und da der verwendete Algorithmus eine fehlerfreie Echtzeitprüfung nicht leisten kann wird es da zwangsläufig zu fehlerhaften Sperrungen führen. Was meinst du denn warum jeder, der Ahnung von der Materie hat, gegen Uploadfilter auf die Barrikaden geht!?!? Aus Langeweile??? Aus Spaß an der Freude???
Problematisch ist nur die Verwendung von Material, für das der Rechteinhaber die Nutzung auf der Plattform untersagt hat. ...
Das ist genau NICHT die Problematik. :rolleyes:
Ansonsten darf es aber noch zu Zwecken der Satire etc. genutzt werden, ohne Lizenz. Und auch "zufällige" Tonaufnahmen in Videos bis zu 20 Sekunden sind kein Problem.
Uploadfilter. Darum geht es. Es geht darum, dass dein legaler Content im Uploadfilter hängen bleiben kann. Und darum, dass du dagegen erstmal NICHTS unternehmen kannst. Du kannst den lieben langen Tag irgendwelche belanglosen Häkchen in irgendwelchen belanglosen Kennzeichnungs-Kästchen machen, die dir suggerieren, damit wäre dein hochzuladender Inhalt plötzlich legal! Dein Content wird trotzdem gefiltert und trotzdem blockiert, wenn der Filter mal wieder einen Aussetzer hat! Und diese Aussetzer wird er haben! :rolleyes:
Was ist für professionelle Unternehmer (Youtuber) nun so schwierig das zu beachten?
Das habe ich dir erklärt. Du hast es nur schon wieder (oder immer noch? Macht die Sache jedoch nicht besser...) ignoriert.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

naddy hat geschrieben:(20 Oct 2020, 16:01)

Die einfachste Lösung habe ich in meinem letzten Beitrag doch schon angedeutet: Jeglicher Content, der vom Ihnhaber der Urheberrechte selbst ins Netz gestellt wurde, wird damit für frei verfügbar erklärt und verliert alle Schutzrechte.
Wenn wir hier z.B. von Musik reden wären die Leidtragenden vor allem unbekanntere Musiker. Gerade bekanntere stellen ja selber wenig bis gar nichts ins Netz, sondern lassen ins Netz stellen.
Und außerdem erschließt sich mir nicht, warum diese Werke dann frei verfügbar sein sollten. Was letztendlich auch bedeutet, dass sie z.B. von anderen Musikern kopiert und veröffentlicht werden dürfen. Ohne Anspruch auf Vergütung. Das geht gar nicht.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Enas Yorl hat geschrieben:(20 Oct 2020, 16:38)
...
Google macht es mit den "Google News Showcase" vor

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 81164.html
Man einigt sich mit ein paar großen Verlagen, und zeigt deren Inhalte bevorzugt. Der Rest kann dann sehen, wie er noch wahrgenommen wird.
Im Prinzip machen sich die Verlage damit von Google abhängig und merken es nichteinmal. Wer nicht nach Googles Pfeiffe tanzt wird halt in Zukunft "nicht mehr lizensiert" und in Google nicht mehr gefunden. Google hat sich damit de facto das Recht erkauft, welche Nachrichten es anzeigt und welche nicht. Soviel zum Thema "freier Journalismus".

Besonders der Teil ist diesbezüglich brisant (aus deiner Quelle):
...
Im Rahmen des Deals erwirbt Google das Recht, Inhalte anzuzeigen, die auf den Verlagsseiten frei zugänglich sind, aber auch Artikel aus kostenpflichtigen Angeboten, um sie dann kostenlos anzubieten.
...
Google kann also entscheiden, welche Inhalte angezeigt werden. Und wieso sollte jemand bei den einzelnen Zeitungen für einen Artikel bezahlen, wenn er ihn bei Google kostenlos bekommen kann? Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Google frei entscheiden kann welche Inhalte angezeigt werden haben sich die Verlage hier selbst ein Ei gelegt.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 16:50)

Wenn wir hier z.B. von Musik reden wären die Leidtragenden vor allem unbekanntere Musiker. Gerade bekanntere stellen ja selber wenig bis gar nichts ins Netz, sondern lassen ins Netz stellen.
Und außerdem erschließt sich mir nicht, warum diese Werke dann frei verfügbar sein sollten. Was letztendlich auch bedeutet, dass sie z.B. von anderen Musikern kopiert und veröffentlicht werden dürfen. Ohne Anspruch auf Vergütung. Das geht gar nicht.
Und in diesem Punkt sind wir uns absolut einig.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Und Plattformen wie Twitch beispielsweise können mit der neuen Reform komplett dichtmachen, da Live-Streaming nach der neuen Reform technisch nicht mehr möglich und quasi illegal sind. Das ist praktisch auch das Aus für den E-Sport in Deutschland, der vom Live-Streaming lebt.
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Re: Artikel 13

Beitrag von naddy »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 16:50)

Wenn wir hier z.B. von Musik reden wären die Leidtragenden vor allem unbekanntere Musiker.
Mir brauchst Du nicht zu erzählen, wie dornig der Weg unbekannter Musiker zur Berühmtheit ist. :p

Aber im Gegensatz zu meiner Generation hat die Aktuelle dank Internet die fantastische Möglichkeit, sich einem großen Publikum zu präsentieren - und das auch noch gratis. Zu meiner Zeit waren dazu noch Ochsentouren durch kleine Clubs und unzählige Demos an die etablierten Musikverlage erforderlich. Um sich dann beispielsweise bei der EMI den Kommentar abzuholen: "Nicht schlecht, aber wir haben leider keine Marktnische für englischsprachige Songs einer deutschen Sängerin.". Mein Sohn hat sich mit einem Kumpel im Keller etwas zusammengeschraubt, das auf Youtube hochgeladen und ein paar tausend Klicks kassiert. Von solchen Möglichkeiten hätte wir damals auch geträumt. ;)
Und außerdem erschließt sich mir nicht, warum diese Werke dann frei verfügbar sein sollten.
Weil sie es in der Internet-Realität de facto sowieso sind. Alle bisherigen Hilfskonstruktionen gehen auf Dauer ins Leere und daran wird sich auch nichts ändern, weil dessen Anarcho-Struktur sich jedem Zugriff entzieht.
Was letztendlich auch bedeutet, dass sie z.B. von anderen Musikern kopiert und veröffentlicht werden dürfen. Ohne Anspruch auf Vergütung. Das geht gar nicht.
Wieso das? Es steht jedem Künstler frei, Mitglied der GEMA zu werden und entsprechende Tantiemen für Kopien zu kassieren. Wie es der dann gelingt, diese auch zu finden und die entsprechenden Gebühren zu lassieren, ist deren Problem.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 16:41)

NEIN! Die Pauschallizenzen haben damit überhaupt garnichts zu tun! Wie oft denn noch? :rolleyes: Die Pauschallizenzen betreffen Content, der bislang nicht von Verwertungsgesellschaften vertreten wurde! Der wird jetzt, qua Gesetz, von Verwertungsgesellschaften lizensiert, selbst wenn die Verwertungsgesellschaften garkeinen Vertretungsvertrag mit dem eigentlichen Urheber haben! (siehe geänderter §51 des Verwertungsgesellschaftengesetzes, Absatz 1) Nichts anderes regeln die Pauschallizenzen! Die Pauschallizenzen sind kein Freibrief zum uneingeschränkten Upload! :rolleyes: Die Pauschallizenzen haben mit dem Upload überhaupt nichts zu tun! Muss ich dir das aufmalen? :?:
Ich gehe davon aus, dass die Plattformen von den Verwertungsgesellschaften pauschal Nutzungsrechte für alle von der Verwertungsgesellschaft vertretenen Werke erwerben und nicht für jedes Werk einzeln. Erstmal unabhängig davon, wie die Vergütung später aussieht. Gemeint waren in dem Zusammenhang nicht die kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung.

Nope. Nur der VG, in diesem Falle der GEMA. Da nach der neuen Reform die GEMA ALLE Rechteinhaber vertritt. Auch diejenigen, die keine Mitglieder der GEMA sind. D. h. Youtube bezahlt nur die GEMA. Macht Youtube auch jetzt schon ausschliesslich. Du bekommst bereits heute von Youtube nur deine Vergütung im Rahmen der Youtube-Partnerschaft. Wenn du darüber hinaus Kohle willst geht das nur über die GEMA (inwiefern jedoch bislang eine GEMA-Lizensierung deine Vergütung durch Youtube reduziert kann ich nicht sagen). Daran ändert sich auch nichts.
Es gibt auch in Deutschland noch andere Rechteverwerter als die GEMA. Youtube bezahlt also nicht nur die GEMA sondern auch andere Rechteverwerter.
Das ist aber schlichtweg falsch. Da Youtube kontrollieren muss, ob der zu veröffentlichende Content urheberrechtskonform ist. Und da der verwendete Algorithmus eine fehlerfreie Echtzeitprüfung nicht leisten kann wird es da zwangsläufig zu fehlerhaften Sperrungen führen. Was meinst du denn warum jeder, der Ahnung von der Materie hat, gegen Uploadfilter auf die Barrikaden geht!?!? Aus Langeweile??? Aus Spaß an der Freude???
Prinzipiell müssen die Plattformen erstmal lizenzieren. Das sieht der Gesetzesentwurf vor. Voraussichtlich wird also youtube mit allen großen Rechteverwertern einen Vertrag abschließen mit dem pauschal alle von diesen Vertretern vertretene Werke lizenziert sind, egal ob sie schon auf youtube veröffentlicht sind oder nicht. Wichtig ist letztendlich nur, dass youtube damit erstmal alles veröffentlichen darf, was von den Rechteverwertern vertreten wird, respektive der Nutzer alles das hochladen darf, ohne Probleme.
Alles was noch nicht vertreten wird, wird durch kollektive Lizensierung mit erweiterter Wirkung lizenziert. Für Musik wird hier vermutlich in Deutschland das die GEMA übernehmen.

Damit wäre für den Großteil der möglichen Uploads das grundsätzliche Problem erledigt. Der weitaus allergrößte Teil wäre ordnungsgemäß lizenziert ohne dass sich der User darüber Gedanken machen muss.
Veröffentlicht werden darf nicht, wenn der Rechteinhaber der Nutzung ausdrücklich widersprochen hat. Damit die Plattformen dem nachkommen können müssen die Rechteinhaber alle Informationen zur Verfügung stellen gegen die sie prüfen muss.
Beim Upload muss nun nur gegen diese Information geprüft werden, nicht aber ob das Werk grundsätzlich lizenziert wurde. Und letzteres war ja der große Vorbehalt gegen den Uploadfilter.
Zusätzlich gibt es noch erlaubte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke für die keine Lizenz vorliegt. Diese kann der Nutzer im Uplodprozess als solche kennzeichnen.

Uploadfilter. Darum geht es. Es geht darum, dass dein legaler Content im Uploadfilter hängen bleiben kann. Und darum, dass du dagegen erstmal NICHTS unternehmen kannst. Du kannst den lieben langen Tag irgendwelche belanglosen Häkchen in irgendwelchen belanglosen Kennzeichnungs-Kästchen machen, die dir suggerieren, damit wäre dein hochzuladender Inhalt plötzlich legal! Dein Content wird trotzdem gefiltert und trotzdem blockiert, wenn der Filter mal wieder einen Aussetzer hat! Und diese Aussetzer wird er haben! :rolleyes:
Das ist erstmal eine Befürchtung oder Vermutung. Da muss man sich dann ansehen, wie das in der Praxis aussieht. Denn grundsätzlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass erlaubte Nutzungen veröffentlicht werden müssen sofern sie als solche gekennzeichnet sind. Nur wenn die Kennzeichnung offensichtlich falsch ist, muss der Inhalt gesperrt werden. Das Gesetz geht sogar noch weiter:

Code: Alles auswählen

 Hat der Nutzer den von ihm hochgeladenen Inhalt nach Absatz 1 gekennzeichnet und ist die Kennzeichnung nicht nach § 12 offensichtlich unzutreffend, so ist der Inhalt durch den Diensteanbieter öffentlich wiederzugeben und die Sperrung oder Entfernung nach den §§ 10 und 11 unzulässig. Der Diensteanbieter informiert den Rechtsinhaber in diesen Fäl-len sofort über die öffentliche Wiedergabe und die Kennzeichnung nach Satz 1. 
Selbst bei einer falschen Kennzeichnung muss veröffentlicht werden. Nur nicht wenn die Kennzeichnung offensichtlich falsch ist. Was offensichtlich falsch bedeutet ist im Gesetz definiert und habe ich oben schon erläutert.
Das habe ich dir erklärt. Du hast es nur schon wieder (oder immer noch? Macht die Sache jedoch nicht besser...) ignoriert.
Ich verstehe es einfach nicht. Außer dass du ein Problem damit zu haben scheinst, dass Werke deren Nutzung der Rechtinhaber untersagt hat nicht doch genützt werden können. Hier gibt es ja Ausnahmen (Satire, Parodie etc.) und selbst unbeabsichtigte Ton- oder Bildfetzen bis zu 20 Sek. sind erlaubt. Mir fällt nichts ein, wo das zum Problem werden könnte. Schon gar nicht bei professionell produziertem Content mit dem Geld verdient wird.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

naddy hat geschrieben:(20 Oct 2020, 17:20)


Wieso das? Es steht jedem Künstler frei, Mitglied der GEMA zu werden und entsprechende Tantiemen für Kopien zu kassieren.
Wie denn, wenn er alle Schutzrechte durch die eigene Veröffentlichung im Internet verloren hat? Das war ja dein Vorschlag.
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Re: Artikel 13

Beitrag von naddy »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 18:06)

Wie denn, wenn er alle Schutzrechte durch die eigene Veröffentlichung im Internet verloren hat? Das war ja dein Vorschlag. Wo kein Recht ist kann durch eine Verwertungsgesellschaft auch kein Recht vertreten werden.
Der Verzicht auf das Recht, die Weiterverbreitung selbst im Internet veröffentlichter Werke zu verhindern, bedeutet nicht zwingend die Erlaubnis "...dass sie z.B. von anderen Musikern kopiert und veröffentlicht werden dürfen". Denn das war ja Dein Argument.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

naddy hat geschrieben:(20 Oct 2020, 18:13)

Der Verzicht auf das Recht, die Weiterverbreitung selbst im Internet veröffentlichter Werke zu verhindern, bedeutet nicht zwingend die Erlaubnis "...dass sie z.B. von anderen Musikern kopiert und veröffentlicht werden dürfen". Denn das war ja Dein Argument.
Das war mein Argument auf deinen Vorschlag, dass derjenige der sein Werk selbst im Internet veröffentlicht alle Schutzrechte verlieren soll. Und alle Schutzrechte sind nunmal alle Schutzrechte. Und wenn es kein Schutzrechte mehr gibt, braucht man auch keine Erlaubnis um das Werk für seine Zwecke zu verwenden.
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Re: Artikel 13

Beitrag von naddy »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 18:24)

Das war mein Argument auf deinen Vorschlag, dass derjenige der sein Werk selbst im Internet veröffentlicht alle Schutzrechte verlieren soll.
Dann haben wir uns in diesem Punkt wohl mißverstanden, möglicherweise habe ich mich auch mißverständlich ausgedrückt. Das "Originalwerk" sollte selbstverständlich geschützt bleiben und nicht zur beliebigen Zerstörung oder zum Ausschlachten zur Verfügung stehen. Insofern hätte ich das besser spezifiziert und nicht allgemein von "allen" Schutzrechten gesprochen.

Aber selbst das wird sich durch die gängigen Schutzmechanismen nicht verhindern lassen. Also bleibt wohl nur die bedingungslose Freigabe - oder eben Verzicht auf die Veröffentlichung im Internet und die Nutzung kostenpflichtiger Verbreitungswege.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 18:01)
...
Julia Reda hat geschrieben:...
Für sie wird nicht nur der Einsatz von Uploadfiltern unumgänglich, sie müssen sogar alle Uploads noch während des Uploadvorgangs auf etwaige Urheberrechtsverletzungen durchleuchten. Mildere Maßnahmen wie etwa eine stichprobenartige Überprüfung von Inhalten, die beispielsweise besonders oft aufgerufen werden, kommen demnach nicht mehr infrage.

§ 8 des Referentenentwurfs legt fest: Versucht jemand, einen Upload zu starten, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk enthält, das zur Sperrung gemeldet wurde, muss die Plattform noch während des Uploadprozesses die Möglichkeit einräumen, diesen Upload als legal zu kennzeichnen („Pre-Flagging“). Das könnte zum Beispiel im Falle eines Zitates zutreffen oder weil der Inhalt unter einer freien Lizenz wie Creative Commons genutzt wird. Macht die Person, die den Inhalt hochlädt, von dieser Option Gebrauch, geht der Inhalt erstmal online, es sei denn, die Kennzeichnung ist „offensichtlich unzutreffend“ – auch das muss in der Praxis wohl wieder ein Filter überprüfen. Liegt aber zum Zeitpunkt des Uploads kein Sperrverlangen für den Inhalt vor, erhalten Nutzer*innen nicht die Möglichkeit zum Pre-Flagging.
...
Ich habe die relevanten Passagen mal unterstrichen.
Upload -> Filter prüft ob Sperrverlangen wegen urheberrechtlich geschütztem Mateial vorhanden ist ja/nein -> wenn nein: Upload erfolgreich, wenn ja -> User wird über Sperrverlangen informiert und erhält Möglichkeit zur Kennzeichnung der Ausnahmen -> Filter prüft ob Kennzeichnung "offensichtlich unzutreffend" ist ja/nein -> wenn nein: Upload erfolgreich, wenn ja -> Content wird blockiert.

Und kommt das Sperrverlangen erst nach dem erfolgreichen Hochladen hast du als Nutzer garnicht die Möglichkeit nachträglich deinen Content als "legal" zu kennzeichnen.

Und das muss beides mal in Echtzeit stattfinden. Über die Unzulänglichkeiten der technischen Maßnahmen wurdest du mehr als hinreichend informiert. Wieviel Content da im Filter hängen bleiben wird ist für jeden, der sich halbwegs mit der Materie beschäftigt hat, mehr als nur offensichtlich. Darum haben sich die Menschen über Uploadfilter aufgeregt. Nicht den Lizenznonsense, den du dir aus der Nase gezogen hast. Darum ging es nie.

Und das trifft übrigens nicht nur auf Youtube zu, sondern potentiell auch auf Twitter, Facebook und Co.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 19:14)

Ich habe die relevanten Passagen mal unterstrichen.
Upload -> Filter prüft ob Sperrverlangen wegen urheberrechtlich geschütztem Mateial vorhanden ist ja/nein -> wenn nein: Upload erfolgreich, wenn ja -> User wird über Sperrverlangen informiert und erhält Möglichkeit zur Kennzeichnung der Ausnahmen -> Filter prüft ob Kennzeichnung "offensichtlich unzutreffend" ist ja/nein -> wenn nein: Upload erfolgreich, wenn ja -> Content wird blockiert.

Und kommt das Sperrverlangen erst nach dem erfolgreichen Hochladen hast du als Nutzer garnicht die Möglichkeit nachträglich deinen Content als "legal" zu kennzeichnen.

Und das muss beides mal in Echtzeit stattfinden. Über die Unzulänglichkeiten der technischen Maßnahmen wurdest du mehr als hinreichend informiert. Wieviel Content da im Filter hängen bleiben wird ist für jeden, der sich halbwegs mit der Materie beschäftigt hat, mehr als nur offensichtlich. Darum haben sich die Menschen über Uploadfilter aufgeregt. Nicht den Lizenznonsense, den du dir aus der Nase gezogen hast. Darum ging es nie.

Und das trifft übrigens nicht nur auf Youtube zu, sondern potentiell auch auf Twitter, Facebook und Co.
Google wird sich freuen über die Lizenzverkäufe ihrer KI, da dürften ein paar Milliarden rum kommen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 19:14)

. Über die Unzulänglichkeiten der technischen Maßnahmen wurdest du mehr als hinreichend informiert. Wieviel Content da im Filter hängen bleiben wird ist für jeden, der sich halbwegs mit der Materie beschäftigt hat, mehr als nur offensichtlich.
Wenn das so offensichtlich ist, wieviel Content bleibt denn da hängen?
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 19:25)

Wenn das so offensichtlich ist, wieviel Content bleibt denn da hängen?
Nach den alten Standard löscht Youtube ca. 45 Millionen Uploads im Jahr, das dürfte sich um einiges vervielfachen.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 43692.html
Zuletzt geändert von Ein Terraner am Dienstag 20. Oktober 2020, 19:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 19:25)

Wenn das so offensichtlich ist, wieviel Content bleibt denn da hängen?
Das habe ich dir dargelegt, welche schwächen Content-ID hat. Hör' auf zu trollen! :mad:
Julia Reda hat geschrieben:...
Wer regelmäßig Inhalte Dritter zitiert – zum Beispiel Videokanäle, die auf Filmkritiken oder Nachrichten spezialisiert sind – weiß genau, dass Filter auf diese legalen Zitate früher oder später anschlagen werden. Nach dem neuen Vorschlag haben Nutzer*innen die Möglichkeit zum Pre-Flagging nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Uploads bereits ein Sperrverlangen vorliegt. Entschließen sich die Rechteinhaber*innen hingegen erst später, ihre Werke zur Sperrung zu melden, sieht der Referentenentwurf vor, dass die legalen Inhalte zunächst gesperrt werden und Nutzer*innen sich dann aktiv beschweren müssen, um sie wieder freischalten zu lassen. Das kann bis zu einer Woche dauern. Das ist nicht nur ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit, sondern kann Medienunternehmen, die soziale Netzwerke zur Verbreitung und Monetarisierung nutzen, auch wirtschaftlich schädigen.

Das vorgeschlagene System ist außerdem sehr anfällig für falsche Copyright Claims. Das sind Situationen, in denen eine Person oder Firma Inhalte zur Sperrung meldet, an der sie gar keine Exklusivrechte hat. Das passiert besonders oft bei frei nachnutzbaren Werken, die entweder überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt sind, oder unter einer freien Lizenz stehen. Problematisch kann es zum Beispiel bei Creative Commons-lizenzierten Werken werden, die viele verschiedene Nutzer*innen verwenden. Wenn eine*r dieser Nutzer*innen ein eigenes Video, das dieses Lied enthält, zur Sperrung meldet, um illegale Kopien des eigenen Videos zu bekämpfen, wird der Uploadfilter das frei nutzbare Lied fälschlicherweise dieser Person zuordnen. Das resultiert darin, dass alle anderen Videos, die legal dasselbe Lied verwenden, blockiert werden.
...
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 19:22)

Google wird sich freuen über die Lizenzverkäufe ihrer KI, da dürften ein paar Milliarden rum kommen.
Google hat ja darum fleissig an dieser Reform mitgeschraubt, wohlwissend, wessen Algorithmus sich dadurch am Besten verkaufen lässt. Aber es ging ja stets darum "die freien Urheber vor dem bösen Google zu schützen".
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 19:37)

Das habe ich dir dargelegt, welche schwächen Content-ID hat. Hör' auf zu trollen! :mad:
Nun, du hast geschrieben, dass es für jeden der sich auskennt nachvollziehbar sei wieviel Content da im Uploadfilter hängen bleibt. Bezeichnend, dass du hier auf meine Nachfrage wieviel das sei nicht antwortest.
Statt dessen antwortest du mir mit einem Zitat, dass den Uploadfilter überhaupt nicht problematisiert. Im Gegenteil. Hier wird das Problem wohl erst gesehen wenn das Werk bereits hochgeladen ist und nachträglich die Nutzung untersagt wird.
Sind Uploadfilter jetzt doch kein Problem mehr?
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:02)

Nun, du hast geschrieben, dass es für jeden der sich auskennt nachvollziehbar sei wieviel Content da im Uploadfilter hängen bleibt. Bezeichnend, dass du hier auf meine Nachfrage wieviel das sei nicht antwortest.
Statt dessen antwortest du mir mit einem Zitat, dass den Uploadfilter überhaupt nicht problematisiert. Im Gegenteil. Hier wird das Problem wohl erst gesehen wenn das Werk bereits hochgeladen ist und nachträglich die Nutzung untersagt wird.
Sind Uploadfilter jetzt doch kein Problem mehr?
Trollst du oder verstehst du das wirklich nicht? Es gibt kein nachträglich mehr, die Filterung muss vorher erfolgen und in dem Kontext ist auch der Text von Julia Reder zu verstehen. Nachträglich war die alte Lösung, jetzt heißt es vorsorglich.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:02)

Sind Uploadfilter jetzt doch kein Problem mehr?
Amun Ra hat dir jetzt sehr oft und sehr ausführlich die Lage geschildert. Warum wiederholst du dich nur immer wieder in abwechselnder Reihenfolge? Das führt doch zu nichts.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:06)

Trollst du oder verstehst du das wirklich nicht? Es gibt kein nachträglich mehr, die Filterung muss vorher erfolgen und in dem Kontext ist auch der Text von Julia Reder zu verstehen. Nachträglich war die alte Lösung, jetzt heißt es vorsorglich.
Dort steht
Nach dem neuen Vorschlag haben Nutzer*innen die Möglichkeit zum Pre-Flagging nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Uploads bereits ein Sperrverlangen vorliegt. Entschließen sich die Rechteinhaber*innen hingegen erst später, ihre Werke zur Sperrung zu melden, sieht der Referentenentwurf vor, dass die legalen Inhalte zunächst gesperrt werden und Nutzer*innen sich dann aktiv beschweren müssen, um sie wieder freischalten zu lassen.
Also nach dem Upload. Denn wenn zum Zeitpunkt des Uploads kein Sperrverlangen vorliegt kann auch auch beim Upload nicht gesperrt werden.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:02)

Nun, du hast geschrieben, dass es für jeden der sich auskennt nachvollziehbar sei wieviel Content da im Uploadfilter hängen bleibt.
Richtig. Wird ja in dem von mir gebrachten Zitat auch nochmal erläutert. So wie ich es dir schon etliche Beiträge vorher erläutert habe. Scheinst du entweder nicht gelesen oder absichtlich ignoriert zu haben. Ist mir aber mittlerweile egal, da du an einer Diskussion offensichtlich nicht interessiert bist.
Bezeichnend, dass du hier auf meine Nachfrage wieviel das sei nicht antwortest.
Weil ich dir diese Frage bereits hinreichend beantwortet habe und ich deine Spielchen, einfach immer und immer und immer wieder den selben Unfug zu repetieren, keine Lust mehr habe.
Statt dessen antwortest du mir mit einem Zitat, dass den Uploadfilter überhaupt nicht problematisiert.
Wer Belege braucht, dass du entweder nicht Willens oder nicht in der Lage bist Beiträge zu lesen: Hier ist er. Der von mir zitierte Teil von Julia Redas Blog geht exakt auf die Schwächen des Uploadfilters ein. Deine gespielte Ignoranz wird lächerlich. Sie schreibt sogar explizit von "Filtern"!
...weiß genau, dass ==>Filter<== auf diese legalen Zitate...
Im Gegenteil. Hier wird das Problem wohl erst gesehen wenn das Werk bereits hochgeladen ist und nachträglich die Nutzung untersagt wird.
Falsch.
Sind Uploadfilter jetzt doch kein Problem mehr?
Nur wenn man die Probleme nicht sehen will. Oder wie du einfach nur herumtrollt.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:11)

Amun Ra hat dir jetzt sehr oft und sehr ausführlich die Lage geschildert.
Nicht schlüssig. Und das letzte Problem das Julia Dass geschildert hat ist ja nachvollziehbar.
Das hat jedoch nichts mit den Uploadfilter zu tun, sondern tritt eben bei bereits hochgeladenen Inhalten auf.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:14)

Dort steht

Also nach dem Upload. Denn wenn zum Zeitpunkt des Uploads kein Sperrverlangen vorliegt kann auch auch beim Upload nicht gesperrt werden.
Da geht es um das Pre-Flagging, vielleicht ist das hier für dich einfacher zu verstehen.

https://www.heise.de/meinung/Edit-Polic ... ml?seite=2
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:14)
...
Also nach dem Upload. Denn wenn zum Zeitpunkt des Uploads kein Sperrverlangen vorliegt kann auch auch beim Upload nicht gesperrt werden.
Mein 9-jähriger hat ein besseres Textverständnis als du. :rolleyes: Wenn kein Sperrverlangen beim ersten Filtern vorliegt wird der Content veröffentlicht. Wenn der Rechteinhaber nach der Veröffentlichung ein Sperrverlangen bekundet hast du nachträglich keine Möglichkeit mehr die legalen Ausnahmen zu kennzeichnen und dein Content bleibt gesperrt, selbst wenn er legal ist.

Diese Aussage berührt aber die Schwachpunkte des Filters garnicht, um die es geht!

Wenn der Filter das erste Mal fälschlicherweise anschlägt, hast du die Möglichkeit die legalen Ausnahmen zu kennzeichnen, wenn der Filter dann ein zweites Mal fälschlicherweise anschlägt (denn zu dieser Überprüfung ist die Plattform verpflichtet!) wird dein Content nicht veröffentlicht. Selbst wenn dein Content zu 100% aus deinem eigenen Urheberrecht besteht (das war das Beispiel mit dem Katzenschnurren, du würdest dich vielleicht erinnern, würdest du lesen was andere schreiben)!

Wenn du es jetzt immer noch nicht verstanden hast, frag einen Erwachsenen in deinem Haushalt es dir zu erklären.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:15)

Wer Belege braucht, dass du entweder nicht Willens oder nicht in der Lage bist Beiträge zu lesen: Hier ist er. Der von mir zitierte Teil von Julia Redas Blog geht exakt auf die Schwächen des Uploadfilters ein. Deine gespielte Ignoranz wird lächerlich. Sie schreibt sogar explizit von "Filtern"!
.
Korrekt. Nur sieht sie darin wohl kein Problem, weil der Gesetzentwurf ein Preflagging erlaubter Nutzung vorsieht und damit der Content hochgeladen wird.

Sie kritisiert, dass dieses Preflagging allerdings nur während des Uploads möglich ist, nicht aber dann, wenn der Inhalt bereits hochgeladen ist und der Rechteinhaber sich erst dann entschließt die Nutzung zu untersagen. Dann wird der Inhalt erst gesperrt und der Nutzer muss sich darum kümmern, dass er wieder freigeschaltet wird wenn es sich um eine erlaubte Nutzung handelt.

Die Kritik kann ich nachvollziehen, hat aber nichts mit Uploadfiltern zu tun.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:21)

Das hat jedoch nichts mit den Uploadfilter zu tun, sondern tritt eben bei bereits hochgeladenen Inhalten auf.
Natürlich kann ein UPLOADfilter nicht anschlagen, wenn der Content bereits hochgeladen und zu dem Zeitpunkt als legal klassifiziert wurde.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:21)

...
Das hat jedoch nichts mit den Uploadfilter zu tun, sondern tritt eben bei bereits hochgeladenen Inhalten auf.
Jetzt! Es tritt JETZT bei bereits hochgeladenen Inhalten auf, eben weil Content-ID genau da seine Schwachstellen hat! Und genau diese Schwachstellen werden später bei der Vorabfilterung zutage treten, wenn Content-ID als Uploadfilter verwendet wird! :rolleyes:

Schreibe ich versehentlich schon wieder in Mandarin?
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:28)

Korrekt. Nur sieht sie darin wohl kein Problem, weil der Gesetzentwurf ein Preflagging erlaubter Nutzung vorsieht und damit der Content hochgeladen wird.
...
Herr im Himmel schmeiß' Hirn herunter und sorge dafür, dass er sich nirgends unterstellen kann! :rolleyes: Das pre-flagging findet statt, nachdem der Uploadfilter angeschlagen hat!
...Nach dem neuen Vorschlag haben Nutzer*innen die Möglichkeit zum Pre-Flagging nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Uploads bereits ein Sperrverlangen vorliegt. ...
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:33)

Herr im Himmel schmeiß' Hirn herunter und sorge dafür, dass er sich nirgends unterstellen kann! :rolleyes: Das pre-flagging findet statt, nachdem der Uploadfilter angeschlagen hat!
Natürlich findet es nur statt, wenn der Uploadfilter anschlägt. :?:
Damit wird der Inhalt als erlaubt gekennzeichnet und kann hochgeladen werden. Das ist der Sinn dieser Sache.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:38)

Natürlich findet es nur statt, wenn der Uploadfilter anschlägt. :?:
Damit wird der Inhalt als erlaubt gekennzeichnet und kann hochgeladen werden. Das ist der Sinn dieser Sache.
Wenn der Uploadfilter nach der Kennzeichnung deine Kennzeichnung als "offensichtlich unzulässig" beurteilt wird dein Content eben NICHT hochgeladen!
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:40)

Wenn der Uploadfilter nach der Kennzeichnung deine Kennzeichnung als "offensichtlich unzulässig" beurteilt wird dein Content eben NICHT hochgeladen!
Korrekt, dazu müssen 90% des Inhalts übereinstimmen, also mit dem urheberrechtlich geschützten Werk. Ist das nicht der Fall, muss veröffentlicht werden.
Natürlich kann es hier zu einer Falschbeurteilung kommen. Aber über welches Ausmaß reden wir hier?
Der weitaus größte Teil aller Werke dürfte ja korrekt lizenziert sein.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:45)

Korrekt, dazu müssen 90% des Inhalts übereinstimmen, also mit dem urheberrechtlich geschützten Werk. Ist das nicht der Fall, muss veröffentlicht werden.
Natürlich kann es hier zu einer Falschbeurteilung kommen. Aber über welches Ausmaß reden wir hier?
Der weitaus größte Teil aller Werke dürfte ja korrekt lizenziert sein.
Das hatten wir alles heute mittag schon! Das haben wir alles heute mittag bereits besprochen! :mad:

UND DIE VERFICKTEN LIZENZEN SPIELEN DABEI NOCH IMMER KEINE VERFICKTE ROLLE! KRIEG DAS ENDLICH EINMAL IN DEINEN BORNIERTEN SCHÄDEL! :mad:
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:47)


UND DIE VERFICKTEN LIZENZEN SPIELEN DABEI NOCH IMMER KEINE VERFICKTE ROLLE! KRIEG DAS ENDLICH EINMAL IN DEINEN BORNIERTEN SCHÄDEL! :mad:
Doch, das ist der wesentliche Punkt. Denn damit muss der Nutzer nicht mehr nachweisen, dass er eine gültige Lizenz hat um das Werk hochzuladen. Vielmehr werden die Plattformen dazu verpflichtet Lizenzen zu erwerben.
Die Vorbehalte, die man noch vor etwa 2 Jahren gegen die Uploadfilter hatte dürften damit in den weitaus allermeisten Fällen vom Tisch sein.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:03)

Doch, das ist der wesentliche Punkt. Denn damit muss der Nutzer nicht mehr nachweisen, dass er eine gültige Lizenz hat um das Werk hochzuladen. Vielmehr werden die Plattformen dazu verpflichtet Lizenzen zu erwerben.
Die Vorbehalte, die man noch vor etwa 2 Jahren gegen die Uploadfilter hatte dürften damit in den weitaus allermeisten Fällen vom Tisch sein.
Die Lizenzen beschützen dich nicht, wenn der Uploadfilter deinen Content fälschlicherweise als Urheberrechtsverletzung markiert. Auch die bescheuerten Häkchen als Kennzeichnung legaler Inhalte werden deinen Content dann nicht vor dem blocking schützen, wenn der Uploadfilter deinen Content dann ein zweites Mal fälschlicherweise als Urheberrechtsverletzung markiert! Dein Content wird dann schlichtweg nicht veröffentlicht! Das ist das Problem mit Uploadfiltern! :rolleyes:

Entweder du begreifst das jetzt oder halt nicht. Mittlerweile ist es mir ehrlich gesagt scheißegal. Wenn jemand meint, er müsse sich hier aufführen wie der dümmste Neandertaler und das Thema mit seiner gespielten Ignoranz schreddern, dann sei es drum. :x
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Erinnert mich daran wie ich versucht habe meiner Oma ein Handy zu erklären, das kostet einfach nur Lebenszeit und am Ende ist sowieso alles vergebens.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:12)

Die Lizenzen beschützen dich nicht, wenn der Uploadfilter deinen Content fälschlicherweise als Urheberrechtsverletzung markiert. Auch die bescheuerten Häkchen als Kennzeichnung legaler Inhalte werden deinen Content dann nicht vor dem blocking schützen, wenn der Uploadfilter deinen Content dann ein zweites Mal fälschlicherweise als Urheberrechtsverletzung markiert! Dein Content wird dann schlichtweg nicht veröffentlicht! Das ist das Problem mit Uploadfiltern! :rolleyes:
In wie vielen Fällen. kommt das vor? Und im Übrigen gehe ich davon aus, dass die Plattformbetreiber eine Interesse daran haben die Qualität ihrer Filter zu verbessern. Schon allein das macht es notwendig, auch falsch zugeordnete Urheberrechtsverletzungen nachzuverfolgen. Das wiederum setzt voraus, dass der Nutzer auch das während des Uploadvorgangs kennzeichnen kann.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:17)

Erinnert mich daran wie ich versucht habe meiner Oma ein Handy zu erklären, das kostet einfach nur Lebenszeit und am Ende ist sowieso alles vergebens.
Ich mache mir die Mühe gerne, wenn ihr es nicht versteht.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Und im Anschluss lösen wir noch das mit der Antigravitation.
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