Hallo Aldemarin.
Aldemarin hat geschrieben:An welchen Orten ist eigentlich in Deutschland Videoüberwachung
* mit Aufzeichnung
* ohne Aufzeichnung
definitiv vorgeschrieben?
gesetzlich vorgeschrieben ist Videoüberwachung definitiv nirgends. Videoüberwachung ist allenfalls an verschiedenen Orten und unter diversen, eng begrenzten Auflagen lediglich erlaubt. Sie wird dann durch örtliche Behörden und Ämter vorgeschrieben - JA! aber dies ist wohl nicht das was Du mit
"definitiv vorgeschrieben" meinst, oder?
Banken und Sparkassen etwa installieren Videokameras insbesondere in Kassen- und Schalterräumen sowie in stark frequentierten bzw. sicherheitsanfälligen Eingangs- und Außenbereichen. Etwa schreibt der § 6 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft vor, daß
"öffentlich zugängliche Bereiche" mit einer
"optischen Raumüberwachungsanlage" ausgerüstet sein müssen. Aber dabei müssen auch Banken und Sparkassen bestimmte Vorschriften beachten und einhalten. So sind Videokameras so zu installieren,
"daß wesentliche Phasen eines Überfalls optisch wiedergegeben werden können"
Beachtet werden muß dabei aber in jedem Fall, daß Videoüberwachungssysteme in Räumlichkeiten - wie etwa bei
"Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten", daß dabei
"keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen". In Einkaufszentren etwa, oder auf Parkplätzen, sowie in
"Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs" - also:
"zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke", die zudem ohne gesonderte Erlaubnis betreten werden können, muß zudem
"der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als ein besonders wichtiges Interesse" sein und daher im Vordergrund stehen.
Selbiges dürfte in ähnlicher Form für die Videoüberwachungssysteme in Spielhallen gelten: Vandalismus, Diebstahl, Anschläge usw. Also zur Verhinderung materieller Schäden, sowie zur Betrugsprävention - zur Aufklärung der Aus- und Einzahlungsvorgänge (Daten und Bilder werden digital gespeichert)
Auch die Bundespolizei setzt etwa an Bahnhöfen und auf Bahnsteigen Videoüberwachungssysteme ein.
Neuerdings ist der Polizei vom Gesetzgeber her auch Videoüberwachung an besonders neuralgischen Orten und Plätzen erlaubt.
Auch der Arbeitgeber darf an bestimmten Orten Videoüberwachungssysteme einsetzen - aber nur unter Einhaltung strenger Vorgaben! Auch hier gilt: zur Dursetzung des Hausrechts, oder gegen Vandalismus, Diebstahl, etc. darf er diese Videoüberwachungssysteme einsetzen. Aber immer nur unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes - schutzwürdige Interessen der Betroffenen und so!
Wenngleich die Überwachung von beispielsweise Räumen erlaubt ist, in denen sich die Kassenschalter einer Bank befinden, oder etwa um Vandalismus oder Diebstahl zu verhindern, ... es ist ausdrücklich untersagt, die gewonnen Erkenntnisse dazu zu verwenden, Mitarbeiter auszuspionieren. Zudem sind Orte, die zum höchstpersönlichen Lebensbereich gezählt werden, vollkommen tabu. Also: in Toiletten, in Sanitärräumen, in Schlafräumen, in Umkleideräumen, oder in Pausenräume ist Videoüberwachung grundsätzlich verboten. Bei einer Interessenabwägung über Videoüberwachung am Arbeitsplatz überwiegt das Persönlichkeitsrecht meist immer.